Erste-Hilfe Kasten, Verbandkasten, Sanikasten, Haltbarkeitsdatum |
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Erste-Hilfe Kasten, Verbandkasten, Sanikasten, Haltbarkeitsdatum |
18.04.2005, 22:18
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
QUELLTEXT [URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=22575]FAQ: Erste-Hilfe-Kasten, Verbandkasten, Sanikasten - Verfalldatum[/url] "FAQ-Verlinkung": V.g. Code einfach markieren, kopieren und in jeweiliges Posting einfügen - fertig ist der Link :-) --------------------------------- FAQ: Erste-Hilfe-Kasten, Verbandkasten, Sanikasten - Verfalldatum Nach §35h StVZO muss ein Verbandkasten in Pkws (auch als Pkw zugelassene Quads!), Lkws und Bussen (bei mehr als 22 Fahrgastplätzen sogar zwei) mitgeführt werden. Zitat Die Inhaltsteile eines Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164, Ausgabe Januar 2014: 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-K 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 1 14-teiliges Pflasterset 2 Feuchttücher zur Hautreinigung 1 Erste-Hilfe-Broschüre Auch noch zulässig: Ausgabe Januar 1998 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm 8 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm 3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G 2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm 2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 1 Erste-Hilfe-Broschüre Bei Motorrädern, Krankenfahrstühlen und LoF brauchen keine Verbandkästen mitgeführt werden (bei letzteren müssen jedoch ggf. die Vorschriften der Unfallversicherungsträger beachtet werden). Wer ohne diesen Verbandkasten bzw. wenn er unvollständig oder beschädigt ist losfährt, riskiert nach B.Kat.-Nr. 206 ein Verwarngeld von 5€ (Busfahrer 15€) auf den Halter des Fahrzeuges kommen nach B.Kat.-Nr. 207 sogar 10€ (Busbesitzer 25€) zu. Seit einiger Zeit werden diese Verbandkästen mit einem "Verfalldatum" versehen, welches seinen Ursprung wohl im Medizinproduktgesetz haben dürfte. Allerdings ist dieses Gesetz für die StVZO völlig irrelevant, da im Gesetzestext nur auf die DIN-Norm 13164 verwiesen wird, welche nur das Material (s.o.) sowie die Kriterien für den Kasten selbst vorschreibt. Auch die DIN-Normen der einzelnen Inhaltsteile schreiben kein Verfalldatum vor. In ihnen wird ferner nur die Menge, Größe und Verpackung festgelegt. Desweiteren hatten Verbandkästen vor dem Jahre 1989 kein Verfalldatum und sind auch jetzt noch gültig, wenn sie entsprechend der DIN 13164 nachgerüstet wurden. Es bleibt also festzuhalten: Ein überschrittenes oder gar ein nicht vorhandenes Verfalldatum kann demzufolge kein Grund für eine Verwarnung sein, da hier jegliche Rechtsgrundlage fehlt. (Einen ausführlichen Thread dazu hatten wir >hier<) Trotzdem empfiehlt es sich natürlich das Material hin und wieder zu überprüfen und ggf. zu ersetzen. Gerade das Pflastermaterial verliert gerne mit der Zeit seine Klebkraft (besonders wenn der Kasten auf der Hutablage von der Sonne gegrillt wird), und nur mit einwandfreiem Material kann man vernünftige Erste Hilfe leisten. Auch sollte man sich selbst mit seinen Erste Hilfe Kenntnissen auf den laufenden halten. Von den jährlich über 8 Millionen Notfalleinsätzen (statistisch wäre also alle 10 Jahre jeder von uns mal fällig) des Rettungsdienstes entfallen weniger als 10% auf Verkehrsunfälle. Der Großteil der Unfälle und akuten Erkrankungen ereignet sich also zu Hause, bei der Arbeit oder in der Freizeit sprich bei Menschen die wir kennen und uns häufig auch etwas bedeuten! Erste Hilfe Kurse und Auffrischungslehrgänge bieten die Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK/BRK, JUH UPDATE Am 1.1.2014 ist eine neue DIN 13164 herausgegeben worden. Die Inhaltsliste wurde wie folgt geändert: Gestrichen wurden: 1 Verbandpäckchen M 1 Verbandtuch BR 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10x6 ebenso sind Mullbinden als Ersatz für Fixierbinden nicht mehr zulässig Neu aufgenommen: 1 Verbandpäckchen K 1 14-teiliges Pflasterset 2 Feuchttücher zur Hautreinigung Der §35h StVZO wurde zum 01.05.2014 geändert, so dass momentan sowohl Verbandkästen nach DIN 13164 Ausgabe Januar 2014 als auch Januar 1998 noch zulässig wären. Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 16.12.2014, 14:39
Bearbeitungsgrund: DIN 13164 aktualisiert
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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19.04.2005, 11:27
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (Tortenjan @ 18.04.2005, 23:18) Desweiteren hatten Verbandkästen vor dem Jahre 1989 kein Verfalldatum und sind auch jetzt noch gültig, wenn sie entsprechend der DIN 13164 nachgerüstet wurden. Zugehörige Übergangsvorschrift in § 72 Abs. 2 zu § 35h StVZO: Zitat DIN 13164 Ausgabe Januar 1998 ist spätestens ab dem 1. Juli 2000 auf Verbandkästen anzuwenden, die von diesem Tag an erstmals in Fahrzeugen mitgeführt werden. Verbandkästen, die den DIN 13163, Ausgabe Dezember 1987 oder DIN 13164 Ausgabe Dezember 1987 entsprechen, dürfen weiter benutzt werden.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:39 |