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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 23.04.2005, 15:06
Beitrag #11





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Zitat (Andreas @ 22.04.2005, 20:29)
Zitat (K.A. @ 22.04.2005, 20:25)
4. Vor Ablauf der D-Sperre den FS in Polen macht.

Ein vor Ablauf der Sperrfrist in einem anderen EU-Land erworbener FS ist ungültig, ganz gleich wo du deinen Wohnsitz hast.

Das trift mit Sicherheit während der Sperrfrist für die Nutzung in Deutschland zu. Aber danach? Warum?
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 23.04.2005, 15:09
Beitrag #12





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Zitat (Rolf Tjardes @ 23.04.2005, 14:41)
Zitat (strichachtdoktor @ 23.04.2005, 13:48)
Warum nicht den Thread ganz schliessen ?

Damit liebäugel ich auch schon etwas länger ...

Ich werde das dem zuständigen Themen-Moderator vorschlagen. Mal schauen,...

Bitte nur auf Zeit. Mit den Urteilen in der Hauptsache sollte der Vorhang wieder hochgehen.
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Peter Lustig
Beitrag 23.04.2005, 15:34
Beitrag #13


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Zitat (Johnnie Walker @ 23.04.2005, 16:09)
Bitte nur auf Zeit. Mit den Urteilen in der Hauptsache sollte der Vorhang wieder hochgehen.

Oder endgültig runter? wink.gif
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Medusa
Beitrag 23.04.2005, 16:09
Beitrag #14


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.04.2005, 13:48)
Warum nicht den Thread ganz schliessen ?

Laßt ihn bitte offen - was ist mit neuen MPU Anordnungen, Ideen, dt. Urteilen? Wird der Thread geschlossen erfahren User die nur in diesem Teil des Verkehrsportal aktiv sind nichts mehr davon. Bei mir ist z.B. die Threadseite als Startseite im Browser eingestellt um immer gleich Neuigkeiten zur EuFE mitzubekommen.
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Roland
Beitrag 23.04.2005, 18:11
Beitrag #15


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Auch ich fände es schade wenn dieser Thread ganz geschlossen würde. crybaby.gif

Auch wenn so vieles schon tausendfach gesagt und zerkaut wurde ist imho dieser Thread doch eine sehr informative Basis um sich auszutauschen. Und evtl. gibts ja auch mal irgendwelche Neuigkeiten, VG-Urteile, sonstige Postings die über Erfahrungen mit nem CZ/PL-FS berichten können.

Auch wenn ich mittlerweile andere Tiefen des VP ergründet habe ist für mich doch dieser Thread einer der interessantesten.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Uwe
Beitrag 23.04.2005, 21:37
Beitrag #16


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Nach eingehender Diskussion mit allen Internen wurde entschieden, diesen Thread nicht zu schließen.

Dieses Forum ist für alle Interessierten gemacht. Jedermann kann Threads eröffnen und Beiträge an sämtliche öffentliche Diskussionsfäden anhängen.

Eine Schließung eines einzelnen Threads wegen Langeweile würde das Grundprinzip eines öffentlichen Diskussionsforums in Frage stellen. Die Redefreiheit wäre beschnitten und es würden sich alternativ neue Threads mit gleicher Thematik bilden. Dies wäre aber im Sinne einer übersichtlichen Struktur kontraproduktiv und daher unnütz.

So bleibt dieser Thread trotz anhaltender temporärer Luftleere weiter erhalten.

Liebe Grüße, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Roland
Beitrag 23.04.2005, 22:05
Beitrag #17


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Eine weisse Entscheidung clapping.gif dribble.gif clapping.gif


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Medusa
Beitrag 23.04.2005, 22:19
Beitrag #18


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Zitat (Roland @ 23.04.2005, 23:05)
Eine weisse Entscheidung clapping.gif dribble.gif clapping.gif

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strichachtdoktor
Beitrag 24.04.2005, 00:58
Beitrag #19


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shutup.gifwhistling.gif ... war ja auch nur so eine Idee ... blushing.gif shutup.gif


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mirko1
Beitrag 24.04.2005, 14:39
Beitrag #20


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thumbup.gif
Genau Uwe gute Entscheidung
wird schon wieder etwas Bewegeung in die Sache kommen.

Das Thema wird sicherlich noch lange Aktuell bleiben, bis letztlich vollkomende klarheit herscht, kann es noch ziemlich lange dauern.

Wie oben schon geschrieben wurde, werde auch ich meine zukünftigen Erfahrungen mit meinem CZ-FS hier niederschreiben.
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Gast_Gast_Klaus_*
Beitrag 24.04.2005, 14:42
Beitrag #21





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sehr schlechte Entscheidung
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Gast_Trin_*
Beitrag 24.04.2005, 18:09
Beitrag #22





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Hallo,

kurze Frage, ist es möglich, einen FS im Ausland (EU) zu erwerben, bei einer
MPU Anordnung in Deutschland?

Bekommt man den FS auch ausgehändigt?

Wenn ja, was muss außer den 185 Tagen noch beachtet werden?

Für eine Hilfe, wäre ich euch sehr dankbar (§46 FeV spielt keine Rolle)!!!
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RA XDiver
Beitrag 24.04.2005, 18:58
Beitrag #23


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Viel Spass beim lesen. Nimm Dir Zeit.... tongue.gif


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Perplex
Beitrag 25.04.2005, 00:58
Beitrag #24


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Bitte den Thread nicht schließen, nur weil z.Z. nicht so viel los ist! Das wird sich auch wieder ändern. Wenn hier gerade nichts los ist, dann gibt es einigen Leuten die Zeit den alten Thread nachzulesen. Das Verkehrsportal hat durch die Mithilfe der ehrenamtlichen Moderatoren & Usern einfach das meiste NIVEAu. Negativbeispiele in anderen Foren gibt es xxxx & xxxx. Zurückbeleidigen hat bei sparsam gebrainten Typen sowieso keinen Sinn.

Wenn ich meine Nutzungsuntersagung nach dem 8.Mai.2005 bekommen habe, dann werde ich meine Erfahrungen hier posten. Eine Fristverlängerung wurde von der Berliner Fahrerlaubnisbehörde bereits abgelehnt. Begründung: Ich brauche doch einfach nur bis zum 8.Mai meine Befähigung nachweisen - so einfach ist das.

MfG Thommy

Werbung für einen EU-Führerscheinvermittler gelöscht

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 25.04.2005, 09:01


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Perplex
Beitrag 25.04.2005, 01:32
Beitrag #25


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Leute, das hier ist der erfolgreichste Thread aller Zeiten!!!


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mirko1
Beitrag 25.04.2005, 08:59
Beitrag #26


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Die Pro-Mpu Seite ist Akademisch gut vertreten, so macht die sache auch einen Sinn.

Andere Forume die sich mit der Materie auseinandersetzen sind fast nur Vermittler.
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Perplex
Beitrag 25.04.2005, 09:21
Beitrag #27


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@mirko1,
was soll uns das jetzt sagen?


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Gast_CeSaR_*
Beitrag 25.04.2005, 11:36
Beitrag #28





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ACE wirft Führerscheinbehörden Diskriminierung vor
25. Apr 10:55

Gibt immer wieder Probleme mit im Ausland erworbenen Führerscheinen.
Foto: dpa
Autofahrer, die ihre Fahrerlaubnis im Ausland erworben haben, haben immer wieder Ärger mit deutschen Führerscheinstellen. Dort werden ihre Führerscheine teils nicht anerkannt. Zu Unrecht, wie der ACE sagt.


Ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtmäßigkeit des Führerscheintourismus hat der Auto Club Europa (ACE) deutschen Zulassungsbehörden Diskriminierung vorgeworfen.

Rigoroses Vorgehen

Die Behörden gingen häufig rigoros mit Entziehung der Fahrerlaubnis, Sofortvollzug und Zwangsgeld gegen jene Führerscheininhaber vor, die ihre Lizenz im europäischen Ausland erworben hätten, teilte der Verband am Montag in Stuttgart mit. Nach Angaben des ACE sind aber nach dem Urteil alle in EU-Staaten ausgestellten Fahrerlaubnisse grundsätzlich anzuerkennen. Von inländischen Behörden dürften sie nicht nachgeprüft werden. «Die Methoden von Verkehrsbehörden erscheinen uns mitunter recht zweifelhaft», sagte ACE-Justiziar Volker Lempp. Besonders die Praxis deutscher Führerscheinstellen sei mit dem geltenden europäischen Recht häufig unvereinbar.

Die Betroffenen setzten sich allerdings gegen die behördlich verordnete Abgabe ihres Führerscheins und gegen das angedrohte Zwangsgeld nur selten mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten zu Wehr, sagte Lempp. Dabei sei die juristische Begründung für die Praxis der deutschen Stellen nach Ansicht des ACE «lediglich vorgeschoben» und stehe «auf wackligen Füßen». Hinter dem Vorgehen der Führerscheinstellen vermutet Lempp den Versuch, auf breiter Front die Wirksamkeit von Führerscheinen aus dem europäischen Ausland abzuerkennen. «Deutsche Behörden bauen offenbar ein Bollwerk gegen die vom Europäischen Gerichtshof verordnete Freizügigkeit im europäischen Führerscheinrecht», sagte der Experte.

Gegen Führerscheintourismus

Zwar wolle auch der ACE keinen ausufernden und missbräuchlich genutzten Führerschein-Tourismus. Europafeindliche nationale Rechtsakte heiligten aber nicht diesen Zweck. Zwingend erforderlich ist nach Auffassung Lempps eine rechtlich einwandfreie Regelung im Sinne einer Vereinheitlichung der Führerschein-Bestimmungen in den EU-Staaten. Im übrigen müsse jeder Autofahrer das Recht haben, den Führerschein dort zu erwerben, wo er möchte. Auch für Fahrschulen müsse die Niederlassungserlaubnis und Dienstleistungsfreiheit praktisch uneingeschränkt für ganz Europa gelten. (nz)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 25.04.2005, 14:43
Beitrag #29





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Zitat (CeSaR @ 25.04.2005, 12:36)
ACE wirft Führerscheinbehörden Diskriminierung vor
25. Apr 10:55

Gibt immer wieder Probleme mit im Ausland erworbenen Führerscheinen.
Foto: dpa
Autofahrer, die ihre Fahrerlaubnis im Ausland erworben haben, haben immer wieder Ärger mit deutschen Führerscheinstellen. Dort werden ihre Führerscheine teils nicht anerkannt. Zu Unrecht, wie der ACE sagt.


Ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtmäßigkeit des Führerscheintourismus hat der Auto Club Europa (ACE) deutschen Zulassungsbehörden Diskriminierung vorgeworfen.

Eine klare Aussage! Dagegen geriert sich der ADAC weiterhin als Büttel der Verwaltung:

Zitat
ADAC

Voraussetzung für gültigen Erwerb
Der Führerscheinerwerber muss die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthalts im Ausstellerland erworben haben. Entgegen der Ansicht einiger zweifelhafter „Führerscheinanbieter“ hat sich an diesem Wohnsitzerfordernis durch die seit 1. Juli 1996 in Kraft getretene Neuregelung nichts geändert.

Wer zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte, erwirbt keine in Deutschland wirksame Fahrerlaubnis. Von dem Erwerb solcher Führerscheine unter Umgehung der zu beachtenden deutschen Führerschein- und Eignungsbestimmungen ist dringend abzuraten.
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Medusa
Beitrag 25.04.2005, 15:19
Beitrag #30


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Link zum Artikel " ACE wirft Führerscheinbehörden Diskriminierung vor"
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strichachtdoktor
Beitrag 25.04.2005, 16:55
Beitrag #31


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Als ein ACE muss man das so schreiben ... wink.gif
Als ein ADAC muss man das wohl auch so schreiben ... think.gif

Und dass die deutschen Behoerden es so machen wie
Zitat
«Deutsche Behörden bauen offenbar ein Bollwerk gegen die vom Europäischen Gerichtshof verordnete Freizügigkeit im europäischen Führerscheinrecht»
der Experte das schreibt, das ist nun alles andere als neu. Das bezweifeln nicht mal unsere Hardliner ...

Ist wohl eher eine Meldung nach dem Motto "Wir sind auch noch da!", denn auch der ACE haelt sich ein Hintertuerchen offen ...
Zitat
Zwar wolle auch der ACE keinen ausufernden und missbräuchlich genutzten Führerschein-Tourismus.


huh.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.04.2005, 11:55
Beitrag #32





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Zitat (strichachtdoktor @ 25.04.2005, 17:55)
Zitat
Zwar wolle auch der ACE keinen ausufernden und missbräuchlich genutzten Führerschein-Tourismus.


huh.gif


Eine bemerkenswerte Dialektik: Grundlage des Mißbrauchs ist geltendes Recht.
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Gast_Etienne_*
Beitrag 26.04.2005, 12:05
Beitrag #33





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Zitat
Eine bemerkenswerte Dialektik: Grundlage des Mißbrauchs ist geltendes Recht.


Dieses geltende Recht wurde jedoch nicht aus dem Grund gesprochen, um es missbrauchen zu können.. wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 26.04.2005, 12:47
Beitrag #34


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Zitat (Etienne @ 26.04.2005, 13:05)
Zitat
Eine bemerkenswerte Dialektik: Grundlage des Mißbrauchs ist geltendes Recht.


Dieses geltende Recht wurde jedoch nicht aus dem Grund gesprochen, um es missbrauchen zu können.. wink.gif

Es waere hilfreich, wenn uns mal jemand den Begriff "Fuehrerscheintourismus" definieren koennte. Wenn jemand die 185-Tage-Regelung erfuellt hat, dann ist er im Sinne der Eu-RiLi kein Fuehrerscheintourist mehr. Dennoch kann er trotzdem - gleichsam als Tourist - in dem Land gewesen sein ...

Wie ist das denn nun genau zu verstehen ?


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.04.2005, 13:54
Beitrag #35





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Zitat (strichachtdoktor @ 26.04.2005, 13:47)
"Fuehrerscheintourismus"
Wie ist das denn nun genau zu verstehen ?


Die ( von der "Obrigkeit") gewollte Analogie zum "Sextourismus" sugeriert das gleiche, verabscheuungswürdige Verhalten; Gesindel eben.
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 15:00
Beitrag #36


Neuling


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Ich verfolge diesen Thread nun schon von Beginn an auch wenn ich mich bisher noch nicht aktiv beteiligt habe.
Erstmal vielen Dank für viele qualifizierte Beiträge die fast alle meine Fragen beantwortet haben.
Wie gesagt fast alle eine für die Rechtsexperten hätte ich aber noch.

Nun erstmal zur Vorgeschichte:
- FS-Entzug wegen Trunkenheitsfahrt,nach einigen Seminaren Wiedererteilung
- Erneuter Entzug mit Auflage MPU diese nicht erfolgreich absolviert
- anschliessend seit Jahren bis heut Bearbeitung des Grundproblemes und professionelle MPU-Vorbereitung
- 2004 Erwerb eines EU-FS in CZ eigentlich nur um zu wissen ob das wirklich funktioniert
- Anfang 2005 Verkehrsunfall ohne Schuld, anschliessend MPU-Aufforderung und NU
soviel zur Vorgeschichte.

Bevor die Frage kommt der letzte Entzug ist länger als 5 Jahre her.

Nun zu meiner Frage,
nach Kenntnisnahme meiner NU wurde ich aufgefordert meinen CZ-FS abzugeben. Diesem bin ich nicht nachgekommen, sondern habe ein Gespräch zur Klärung vorgeschlagen, da mir nicht einleuchtet warum ich mein überall in Europa, ausser in Deutschland geltenden Führerschein bei einer deutschen Behörde abgeben soll.
Das darauffolgende Gespräch ergab folgenden Sachstand, ich solle den Führerscheinabgeben um sicher zu stellen das ich damit nicht auf deutschen Strassen fahre, da ein Eintrag über die NU in Deutschland technisch nicht möglich ist.
Daraufhin wies ich daraufhin das ich beruflich häufig im Ausland unterwegs bin und dort nartürlich meinen FS nutzen will.
Die nun folgende Aussage finde ich vorsichtig ausgedrückt sehr seltsam, ZITAT:
"Sie geben Ihren Führerschein hier auf der Führerscheinstelle ab und wenn Sie ins Ausland fahren teilen Sie uns den Grenzübergang mit an dem Sie Deutschland verlassen. Dorthin schicken wir Ihren FS und Sie können diesen beim Zoll in Empfang nehmen. Bei der Einreise nach Deutschland geben Sie Den FS beim Zoll ab und dieser schickt den FS an uns zurück"

Unabhängig davon, das mir diese Prozedur planungstechnisch gar nicht möglich ist würde mich interessieren ob diese Vorgehensweise überhaupt rechtmässig ist.
Vielen Dank für alle Antworten.

Gruss Markus
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gerri
Beitrag 26.04.2005, 15:03
Beitrag #37


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tja ich habe einen vermerk auf meinen fs bekommen.der ist aber aus papier.wie das mit der karte ist weiss ich nicht.. finde es doch ziemlich komisch mit der postzustellung. am besten anwalt fragen..


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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michael_mk
Beitrag 26.04.2005, 15:14
Beitrag #38


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@Markus,Deutschland ist nicht berechtigt einen EU-Führerschein ein zu kassieren,das darf nur der staat der den Führerschein ausgehändigt hat.ich schlage vor du gehst schleunigst zu einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.wie lange hat es bei dir gedauert von der ersten kontrolle bis zur nutzungsuntersagung?
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 15:22
Beitrag #39


Neuling


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@gerri

Der Anwalt sagt FS erstmal nicht aus der Hand geben und abwarten.

@michaelmk

Das ist ja die Frage, laut Aussage der Behörde wird FS nur aufbewahrt um sicherzustellen das ich diesen in Deutschland nicht nutze, sprich er wird nicht eingezogen.
4 Wochen nach der Kontrolle kam die Aufforderung zur MPU und nach Verstreichen der 2-monatsfrist die NU.
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Gast_TRIN_*
Beitrag 26.04.2005, 15:26
Beitrag #40





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@Markus
auf www.eu.int

Der Entzug des Führerscheins

Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der Sicherheit und des Straßenverkehrs ihre innerstaatlichen Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Führerscheininhaber, der seinen ordentlichen ! Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet ! begründet hat, anwenden. Die innerstaatlichen Regeln finden also Anwendung, wobei es nicht von Bedeutung ist, daß der Führerschein in einem anderen Staat ausgestellt worden ist.


Ihr Führerschein wurde Ihnen im Wohnsitzstaat entzogen.
Falls das Land des ordentlichen Wohnsitzes nicht das ist, das den Führerschein ausgestellt hat, sind die Auswirkungen der Sanktion identisch. Die straf- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Wohnsitzstaates finden in vollem Umfang Anwendung. Das Dokument bleibt entzogen (beziehungsweise eine Einschränkung wird darauf eingetragen).


Ihr Führerschein wird Ihnen in einem ! anderen Staat ! als Ihrem Wohnsitzstaat entzogen.
In diesem Fall findet die Entscheidung des Mitgliedstaates nur auf seinem Hoheitsgebiet Anwendung. Verläßt der Bürger das Land, das die Sanktion verhängt hat, müssen die zuständigen Behörden das Dokument herausgeben. Das Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis vom 17. Juni 1998 zielt darauf ab, diesen Effekt zu vermeiden, aber es ist noch nicht von den Mitgliedstaaten ratifiziert worden.


Die Art und Weise, wie mit deinem Führerschein umgegangen wird, finde ich persönlich seltsam!
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michael_mk
Beitrag 26.04.2005, 15:27
Beitrag #41


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Zitat (Markus @ 26.04.2005, 16:22)
@gerri

Der Anwalt sagt FS erstmal nicht aus der Hand geben und abwarten.

@michaelmk

Das ist ja die Frage, laut Aussage der Behörde wird FS nur aufbewahrt um sicherzustellen das ich diesen in Deutschland nicht nutze, sprich er wird nicht eingezogen.
4 Wochen nach der Kontrolle kam die Aufforderung zur MPU und nach Verstreichen der 2-monatsfrist die NU.

also nutzen darfst du den Führerschein ja erstmal eh nicht in Deutschland.wie wäre es wenn du den beamten erklärst das du ihn verloren oder verlegt hast?was du"angeblich"nicht hast das kannst du auch nicht abgeben whistling.gif
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 15:33
Beitrag #42


Neuling


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@ trin
Danke ich finde auch seltsam.


Vor allem weil ich den Unterschied, rein rechtlich gesehen nicht finde, ob ich nun mit einem FS der in Deutschland nicht gilt fahre oder ich fahre ohne FS.
Die Anklage ist doch dieselbe "Fahren ohne FS" oder sehe das falsch.
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Gast_TRIN_*
Beitrag 26.04.2005, 15:41
Beitrag #43





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@Markus

Die Anklage fahren ohne FS gibt es nicht, wenn dann fahren ohne Fahrerlaubnis.

Soll ein Vermerk eingetragen werden?

Hast du schon etwas unterschrieben?

Ihr Führerschein wird Ihnen in einem ! anderen Staat ! als Ihrem Wohnsitzstaat entzogen.
In diesem Fall findet die Entscheidung des Mitgliedstaates nur auf seinem Hoheitsgebiet Anwendung. Verläßt der Bürger das Land, das die Sanktion verhängt hat, müssen die zuständigen Behörden das Dokument herausgeben. Das Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis vom 17. Juni 1998 zielt darauf ab, diesen Effekt zu vermeiden, aber es ist ! noch nicht von den Mitgliedstaaten ratifiziert ! worden.


Also, diese Vorgehensweise wurde noch nicht umgesetzt!!!
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 15:46
Beitrag #44


Neuling


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ok Fahren ohne FE,

aber mit dem Aushändigen ist das technisch so eine Sache , ich weiss halt oft erst ein bis drei Stunden vorher wenn ich geschäftlich ins Ausland muss.
Wie soll das da mit dem aushändigen funktionieren, zumal diese Zeiten auch durchaus ausserhalb behördlicher Arbeitszeiten liegen.
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Gast_TRIN_*
Beitrag 26.04.2005, 15:53
Beitrag #45





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@Markus

Laß dir die zwei Absätz auf der "Zunge ergehn"!!!
Wie du schreibst, weißt du nur kurz vorher bescheid, wann du das nächste mal in das Ausland musst,bin ich mir sicher dass du mit dem "Problem", eine Lösung findest!!! :-)
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 16:06
Beitrag #46


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@ trin

Sicher gibt es da mehr oder weniger legale Lösungen, aber wie im Anfangsposting beschrieben habe ich so oder so vor nach endgültiger Problembewältigung und der damit einher gehenden Vorbereitung die MPU abzulegen und so die NU rechtlich legal zu kippen.
Warum also soll ich halblegale Lösungen suchen um ein Recht das mir zusteht "Nutzung meines EU_FS im Ausland" in Anspruch zu nehmen.
Ich denke nicht das dieses Recht von einer mehrtäglichen Vorplanungszeit abhängig gemacht werden darf.
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Perplex
Beitrag 26.04.2005, 16:11
Beitrag #47


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@Markus!
Wo wohnst Du? Wie weit wohnst Du von der Grenze weg?

Wenn Du irgendwann mit dem Zug nach Paris fahren willst, hat der Zollbeamte dann etwa Deinen Führerschein zur Aushändigung im Zug bereit? Musst Du etwa an der Grenze aussteigen, um Dir den FS zu holen? rofl1.gif

Angenommen Du willst nächsten Sonntag Nacht ins Ausland reisen, sollst Du Deinen FS trotzdem in Verwahrung geben?

Was sagt die Führerscheinbehörde dazu?

Welche Rechtsgrundlage benutzt die Fahrerlaubnisbehörde für die Verwahrung?

Was sagt Dein Anwalt dazu?

MfG Thommy


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Markus
Beitrag 26.04.2005, 16:46
Beitrag #48


Neuling


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@thommy

Ich wohne bei Ravensburg, laut Aussage des Beamten müsste ich wohl an der Grenze aussteigen um meinen FS beim Zoll abzuholen.

Ich reise tatsächlich nächstes Wochenende ins Ausland blushing.gif , mit der Führerscheinbehörde habe ich mich vorerst darauf geeinigt , dass ich meinen FS vorläufig behalte mit dem Versprechen, diesen nicht in Deutschland zu nutzen, da ich bis Mitte Mai ständig ins Ausland und wieder zurück müsste. Nebenbei bemerkt denke ich das die Kosten für diese Massnahmen wohl nicht wirklich Freude beim kleinen Steuerzahler hervorrufen werden. ranting.gif

Rechtlich begründet die Behörde ihr Vorgehen,sprich speziell die Abgabe des FS mit folgenden Paragraphen
- § 47 Abs. 1 und 2 FEV
- § 3 Abs.2 StVG

Da ich vorerst wie vorhin gesagt gütlich mit dem Herrn von der FS-stelle geeinigt habe sagt mein Anwalt dazu gar nichts ausser abwarten und warten auf die Dinge die da wohlmöglich noch kommen.
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Perplex
Beitrag 26.04.2005, 18:23
Beitrag #49


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Zitat
Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen

§ 47 Verfahrensregelungen

(1) Nach der Entziehung sind von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage des Führerscheins besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behörde jedoch die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet hat.

(2) Absatz 1 gilt auch für Führerscheine aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Nach einer bestandskräftigen Entziehung sendet die entscheidende Behörde den Führerschein unter Angabe der Gründe über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Behörde zurück, die ihn ausgestellt hat. Sind im Falle von Beschränkungen oder Auflagen Eintragungen in den Führerschein nicht möglich, weil auf dem Führerschein nicht genügend Platz vorhanden ist, nach dem Recht des Staates, der den Führerschein ausgestellt hatte, nicht zulässig oder widerspricht der Inhaber der Fahrerlaubnis, erteilt ihm die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 30 eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis.
Zitat
§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend.


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Perplex
Beitrag 26.04.2005, 18:45
Beitrag #50


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Zitat (Markus @ 26.04.2005, 17:46)
Ich reise tatsächlich nächstes Wochenende ins Ausland blushing.gif , mit der Führerscheinbehörde habe ich mich vorerst darauf geeinigt , dass ich meinen FS vorläufig behalte mit dem Versprechen, diesen nicht in Deutschland zu nutzen, da ich bis Mitte Mai ständig ins Ausland und wieder zurück müsste.

Mündlich? Auf gar keinen Fall was unterschreiben!


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mirko1
Beitrag 27.04.2005, 10:59
Beitrag #51


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.04.2005, 10:21)
@mirko1,
was soll uns das jetzt sagen?


Das in anderen Forum´s zu 99% keine MPU-Befürworter vertreten sind, so machen für mich die meisten anderen Forum´s keine Sinn
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 27.04.2005, 16:30
Beitrag #52





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Da das Vorgehen der Behörden und VG. eindeutig EU-Recht verletzt, sei für die direkt Betroffenen auf den Weg der Petition beim Europäischen Parlament hingewiesen hingewiesen:

http://www.europarl.eu.int/petition/help_de.htm
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Gast_fichle_*
Beitrag 27.04.2005, 17:03
Beitrag #53





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Aus der hier allseits bekannten Begründung des VG München zur Rechtmässigkeit einer MPU Auflage:

2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

D.h. doch MPU u. daraus resultierende NU für Ausländer nicht möglich blink.gif und nur dt. Staatsbürger sind die Deppen. Letztlich nennt man sowas Ungleichbehandlung und ist bekanntlich verfassungswidrig. whistling.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 27.04.2005, 17:18
Beitrag #54





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Zitat (fichle @ 27.04.2005, 18:03)
Aus der hier allseits bekannten Begründung des VG München zur Rechtmässigkeit einer MPU Auflage:

Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.



Diese Aussage bekräftigt nur den deutschen Wohnsitz. Ein Umkehrschluß ist daraus nicht zu ziehen.
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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 27.04.2005, 19:45
Beitrag #55





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Ich habe mal eine Frage.
Was meint ihr was passiert , wenn mich die liebe cop.gif anhält und ich meinen Wohnsitz nicht mehr in D habe?
Habe mich abgemeldet bevor sie mir die NU zustellen konnten laugh.gif
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Andreas
Beitrag 27.04.2005, 19:49
Beitrag #56


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Zitat (Gast_Maria @ 27.04.2005, 20:45)
Habe mich abgemeldet bevor sie mir die NU zustellen konnten laugh.gif

Dann könnte die NU auch mittels öffentlicher Zustellung zugestellt und zwischenzeitlich schon bestandskräftig sein. tongue.gif

Dann hättest du ein Problem, da alle weitere Fahrten eine Straftat wären (Fahren ohne Fahrerlaubnis).


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 27.04.2005, 20:24
Beitrag #57





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Wie??? Ich fahre nicht ohne Fahrerlaubnis, da eine öffentliche Zustellung noch nicht erfolgt ist und ich habe die Amtsblätter alle gelesen.
Im übrigen stand in einem solchen Amtsblatt auch noch keine öffentliche Zustellung der NU!!!
Desweiteren, wie will ein EU Bürger denn überhaupt die öffentliche Zustellung lesen, wenn er nicht mehr in D wohnt???
@Thommy Bumm, wie ist das bei Dir denn? cool.gif
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michaelp100
Beitrag 27.04.2005, 21:15
Beitrag #58


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Zitat (Markus @ 26.04.2005, 18:06)
@ trin

Sicher gibt es da mehr oder weniger legale Lösungen, aber wie im Anfangsposting beschrieben habe ich so oder so vor nach endgültiger Problembewältigung und der damit einher gehenden Vorbereitung die MPU abzulegen und so die NU rechtlich legal zu kippen.
Warum also soll ich halblegale Lösungen suchen um ein Recht das mir zusteht "Nutzung meines EU_FS im Ausland" in Anspruch zu nehmen.
Ich denke nicht das dieses Recht von einer mehrtäglichen Vorplanungszeit abhängig gemacht werden darf.

ja toll, dann leg die mpu ab, und dein dilemma ist beendet.
meinen glückwunsch, wenn dies so klappt.
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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 28.04.2005, 07:14
Beitrag #59





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Also langsam weiß ich nicht mehr, was ich hier in diesem Staat noch gut finden soll.
Habe eine MPU gemacht und die war natürlich negativ(Abzocke).
Drei Alkohohltaten, die letzte 99, dann EU Schein legal erworben, Kontrolle an der Grenze, Aufforderung MPU( mit einer Frist von einem Monat) Jeder hier weiß, das da keine positive MPU kommen kann, da ich eine Abstinenz von einem Jahr nachweisen muß, um diese zu bestehen und dies wiederum geht ja gar nicht, weil mir nur dieser eine Monat blieb, um mich dementsprechend daruf vorzubereiten!!!

Wann begreifen die Leute eigentlich, das jeder der eine MPU anhängig hat und einen EU Schein nun besitzt, sich viel viel eher zusammen nimmt, um diese zu behalten, als wenn er eine MPU besteht und dann doch sich irgendwann sicher fühlt und wieder rückfällig wird???
Ich finde das Damokleschwert schwingen zu lassen ist eine viel bessere Lösung, um eben diesen Leuten eine [B]reelle Chance zu geben!

Dieses Leben stinkt in Deutschland, nicht nur wegen diesem Thema, da gibt es noch viel mehr!!

Morgenpost berichtet: [B]Frau Bürgermeister blau am Steuer, zwei Unfälle, einer mit Faherflucht und was passiert da??? " Es wird auf rechtsstaatlichem Weg geregelt" ranting.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 07:40
Beitrag #60


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Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet. Das ist eindeutig und ausschliesslich auf die Faehigkeiten und den Charakter einer betroffenen Person bezogen. Fuer eine raeumliche, zeitliche oder auf die Einschaetzung eines Sachbearbeiters bezogene Komponente gibt es da doch ueberhaupt keinen Raum.

Mal davon abgesehen, dass es auch nicht mit dem Sicherheitsbeduerfnis in einem gesamteuropaeischen Strassenverkehr zusammenpassen will, dass "eigentlich ungeeignete" Fahrer in 24 Laendern autofahren duerfen ...

Damit will ich jetzt nicht zu einer Verschaerfung der Zugangsvoraussetzungen zum Fuehrerschein in ganz Europa aufrufen - eher zu einer Ueberpruefung deutscher Moeglichkeiten, Personen nach Aktenlage und persoenlicher - einzelfallbezogen psychologisch unbegruendeter und damit notgedrungen laienhafter - Einschaetzung die Faehigkeiten und Kenntnisse abzusprechen, die gerade erst von einem Pruefer in einem anderen EU-Land abgeprueft worden sind.

Das sollte sich mal ein anderes Land, sagen wir Österreich, erlauben: Pruefung und MPU in Deutschland nicht anzuerkennen und den Fuehrerschein einzuziehen, weil dort vor 5,10 oder 20 Jahren (mit Absicht so gewaehlt, denn die Straftat kann durchaus auch ausserhalb des auslaendischen(in diesem Fall also deutschen!) Verjaehrungs- oder Tilgungszeitraumes gelegen haben - Verjaehrungen und Tilgungen sind ja ebenfalls nicht harmonisiert!) etwas passiert ist und man vom Schreibtisch aus die gerade erst (hier:von den Deutschen!) festgestellte Eignung aberkennt, das Fahren verbietet, das Fahrzeug sicherstellt, den Fahrer bestraft ... etc.pp.

Eigentlich absolut undenkbar und das deutsche Gejaule und Gemaule waere unertraeglich ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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