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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 31.05.2005, 08:13
Beitrag #1011


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Zitat
was soll ich den als nächstes machen? auf die aufforderung zur MPU warten? oder mich jetzt schon mit meinem anwalt in verbindung setzen?


Ich würde Dir empfehlen erstmal abzuwarten was überhaupt kommt.

Das ist allerdings bislang eine reine Kosten/Nutzen-Entscheidung.

Bzgl. der evtl. folgenden verwaltungsrechtlichen Folgen kann ein Anwalt momentan ohnehin nichts unternehmen.

Sollte eine Strafanzeige geschrieben werden, dann könnte er zwar was tun, da aber diese Strafverfahren mittlerweile auch ohne anwaltliche Unterstützung eingestellt werden, hättest Du nur die Kosten an der Backe.

Wie gesagt, bislang noch eine völlig private Entscheidung.

Wo haben sie Dich denn erwischt?


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Perplex
Beitrag 31.05.2005, 08:18
Beitrag #1012


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@Willauchmalwassagen!

Hast Du ein Beschlagnahmeprotokoll?
Auf alle Fälle scheint die Beschlagnahme rechtswidrig zu sein, wenn es keine aktuelle Begründung gibt.

So gesehen darfst Du weiter fahren (aber erst wenn die police.gif police.gif weg sind).


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michaelp100
Beitrag 31.05.2005, 08:21
Beitrag #1013


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wenn es sich um keine fälschung handelt, müssen dich die pol. weiter fahren lassen. ich würde da anrufen und fragen was los ist und den fs umgehend zurückverlangen ( aber bitte freundlich)
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RA XDiver
Beitrag 31.05.2005, 08:24
Beitrag #1014


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Zitat
So gesehen darfst Du weiter fahren


Thommy, das ist falsch.

Selbst wenn die Beschlagnahme (so es sie denn überhaupt gibt, wamws hat dazu ja nichts gesagt) unzulässig wäre, so gilt hier auch: Solange wie der Lappen weg ist: Hände weg vom Steuer. Sonst kommt es nämlich doch zu einem Strafverfahren wegen FoFE.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 31.05.2005, 08:29
Beitrag #1015


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Zitat
haben sie dir den FS beschlagnahmt?


nee, der polizist meinte nur er müsse mir das fahren untersagen da ich ja irgendwann ja mal eine MPU machen musste und er geht davon aus das ich deshalb nicht fahren dürfe.


Zitat
Und was heißt bitte, er rufe an "wenn er mehr weiß" ! Mehr wovon?


da ich ihm von der momentanen rechtslage berichtete wollte er sich informieren und mir mitteilen ob es sich um fahren ohne fahrerlaubnis handele


Zitat
Wo haben sie Dich denn erwischt?


Saarland


Zitat
Hast Du ein Beschlagnahmeprotokoll?


wie gesagt keine beschlagnahme nur eine mündlich ausgesprochene untersagung
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RA XDiver
Beitrag 31.05.2005, 08:31
Beitrag #1016


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Zitat
nee, der polizist meinte nur er müsse mir das fahren untersagen da ich ja irgendwann ja mal eine MPU machen musste und er geht davon aus das ich deshalb nicht fahren dürfe.


Gut, also warte ab mit dem Anwalt. Der kann, wie gesagt, momentan ohnehin nicht viel tun (außer vielleicht das teuerste Telefonat Deines Lebens führen wink.gif ).


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.05.2005, 08:50
Beitrag #1017





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Zitat
PRESSEMITTEILUNG: 30.05.2005 | 12:34 UHR | BUNDESGERICHTSHOF (BGH)


 

Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten der allgemeinen Kriminalität

Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hatte aufgrund einer Vorlage des 4. Strafsenats über die Frage zu entscheiden, ob nach geltender Rechtslage die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter bei Straftaten, die der Täter im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat, auch der allgemeinen Kriminalitätsprävention oder allein Belangen der Sicherheit des Straßenverkehrs dient. Der Vorlage lagen drei Urteile zugrunde, durch die den Angeklagten jeweils die Fahrerlaubnis entzogen worden war. In dem einen Fall war der wegen Betruges verurteilte Angeklagte mehrfach mit einem Kraftfahrzeug zu Tankstellen gefahren, bei denen sein Mittäter absprachegemäß gesperrte Kreditkarten zur Bezahlung getankten Benzins und anderer gekaufter Waren vorgelegt hatte.

In dem weiteren Fall hatte der wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilte Angeklagte die Tatbeute, nämlich Schmuck, Bargeld und mehrere afrikanische Skulpturen, mit seinem Pkw vom Tatort abtransportiert. In dem dritten Fall hatte der wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilte Angeklagte für die einzelnen Beschaffungsfahrten seinen Pkw benutzt. Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Generalbundesanwalt jeweils die Aufhebung des Maßregelausspruchs beantragt, weil allein die Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur Begehung der abgeurteilten Straftaten die für die Entziehung der Fahrerlaubnis vorausgesetzte charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht belege.

Der Große Senat für Strafsachen hat entschieden, die im Strafgesetzbuch enthaltene Vorschrift über die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bezwecke den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs; die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs setze daher voraus, daß die Anlaßtat tragfähige Rückschlüsse darauf zulasse, daß der Täter bereit sei, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.

Der Große Senat für Strafsachen sieht sich hierin in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der neueren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis. Maßstab für die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis ist demgemäß die in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr. Dazu hat der Große Senat für Strafsachen herausgestellt, es verstehe sich nicht von selbst, daß ein Täter, der durch die Begehung schwerwiegender oder wiederholter Straftaten zweifellos charakterliche Mängel offenbart hat, zugleich eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Soweit die mangelnde Zuverlässigkeit des Täters in Bezug auf Verkehrssicherheitsbelange in der abgeurteilten Straftat keinen hinreichenden Ausdruck gefunden hat, ist deshalb für eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis schon nach dem Wortlaut des § 69 Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs ('wenn sich aus der Tat ergibt') kein Raum.

Die Beurteilung der Eignungsfrage im Sinne der genannten Strafvorschrift liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe - in der Regel aufgrund eigener Sachkunde - unter Würdigung aller dafür 'aus der Tat' erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat. Der Tatrichter muß sich die Überzeugung verschaffen, daß die von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls den konkreten Anhalt begründen, der Täter stelle eine Gefahr für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs dar.

Beschluß vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 -

LG Essen - 26 (22/02) 71 Js 30/01 und 25 (38/02) 71 Js 540/02 sowie LG Detmold - 4 KLs 23 Js 338/02

Karlsruhe, den 30. Mai 2005

Anlage: Text des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB

Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.



Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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RA XDiver
Beitrag 31.05.2005, 08:58
Beitrag #1018


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Das hatten wir hier schon und ist in diesem Bereich übrigens nicht ganz passend. wink.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 31.05.2005, 09:41
Beitrag #1019


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ich bin ein wenig durch den wind. hab mich an die gesetze gehalten meine schulden langsam aber sicher abbezahlt ein auto für 500 € angeschafft und nun bekomme ich wieder steine in den weg gelegt und alles fängt von vorne an.

aber ich weiß auch das ich es mir selber zuzuschreiben habe. von hiesiger seite hätte ich mich an die gesetze halten sollen. das heißt trotzdem nicht das ich sie immer las richtig empfinde. das ist halt der zwiespalt.
doch im interesse eines gemeinsamen zusammenlebens.............usw.

sad.gif mußte mir ein wenig luft machen. da habt ihr doch verständniss? rolleyes.gif
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RA XDiver
Beitrag 31.05.2005, 09:42
Beitrag #1020


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Zitat
mußte mir ein wenig luft machen. da habt ihr doch verständniss?


Dafür sind wir da..... wink.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 31.05.2005, 11:21
Beitrag #1021


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würde ich einer nutzungsuntersagung entgehen können wenn ich die nächsten wochen nach frankreich ziehe bevor eine NU ausgesprochen wurde?

z.b. ich bekomme eine MPU-Aufforderung und ziehe danach nach frankreich ist dann die aufforderung hinfällig da die fsb ja nicht mehr für zuständig wäre?
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gerri
Beitrag 31.05.2005, 11:45
Beitrag #1022


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nee,dann ist es zu spät..


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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michaelp100
Beitrag 31.05.2005, 12:17
Beitrag #1023


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umgehend zum anwalt!
ob es jetzt schon zu spät ist, versuchs einfach, mit absprache anwalt
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gabriel7
Beitrag 31.05.2005, 13:43
Beitrag #1024


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WILLAUCHMALWASSAGEN@
Wenn du bisher keinerlei MPU Auffordeungen hattest,
auch vor der Erteilung des EU-FS, hast Du garnichts
zu befürchten, wenn Du dich sofort in Frankreich anmeldest.
Ich habe allerdings auch meinen beruflichen Lebenmittelpunkt
u.a. in Holland, da must Du dich nochmal erkundigen,
Der Polizist kannte mit Sicherheit die Rechtslage nicht.
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Perplex
Beitrag 31.05.2005, 14:31
Beitrag #1025


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@Willauchmalwassagen!
Wenn die police.gif police.gif Deinen FS nicht beschlagnahmt haben, dann darfst Du jedenfalls noch fahren.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 31.05.2005, 14:34
Beitrag #1026


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Zitat
Wenn du bisher keinerlei MPU Auffordeungen hattest


leider schon. nachdem meine sperre abgelaufen war habe ich meinen fs beantragt und eine mpu aufforderung bekommen. den antrag habe ich aber später zurückgezogen

Zitat
Der Polizist kannte mit Sicherheit die Rechtslage nicht


jo, ich will ihm auch keinen vorwurf machen. ich kanns jetzt nicht mehr ändern. nur das er mir zu verstehen gegeben hat das ich ohne führerschein fahre. ich aber denke das ist momentan nicht der fall.
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Roland
Beitrag 31.05.2005, 14:41
Beitrag #1027


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 31.05.2005, 15:34)
jo, ich will ihm auch keinen vorwurf machen. ich kanns jetzt nicht mehr ändern. nur das er mir zu verstehen gegeben hat das ich ohne führerschein fahre. ich aber denke das ist momentan nicht der fall.

Also ich hab für diesen Fall der Fälle ne Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Falls du auch eine hast würde ich schon mal anfragen bezüglich einer Kostenübernahmeerklärung für nen Rechtsbeistand in dieser Angelegenheit rolleyes.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Etienne_*
Beitrag 31.05.2005, 16:00
Beitrag #1028





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@ Willauchmal

Haben die dich gefragt, warum du keinen deutschen FS (mehr) hast? Wenn ja, was hast du darauf gesagt?

Ich hab da gleich so nen beschlagnahmungs"beleg" bekommen.. aber es hat nich lang gedauert, und ich hab mir einen neuen aus der Cz geholt. Die police.gif haben ihn freundlicherweise für mich in die Cz zurückgeschickt, da das geburtsdatum falsch, und ein neuer FS mit korrektem Datum schon in der Mache war wink.gif

Aber anscheinend wird da ja bei jedem spontan anders gehandelt.. ich weiß nich..
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 31.05.2005, 16:40
Beitrag #1029


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Zitat
Haben die dich gefragt, warum du keinen deutschen FS (mehr) hast? Wenn ja, was hast du darauf gesagt?


ich hab glaub ich echt besch...... reagiert. der police.gif : haben sie in der tschechien gewohnt oder warum haben sie einen cz-fs? ich: ähhh, ja.

nachher hat er mich noch mal gefragt wie lange? ich: äh, ca ein halbes jahr.

später nach der überprüfung sagt er mir das ich keine mpu in deutschland gemacht habe und daher nicht fahren dürfe. dann fragt er mich nochmal ob ich in der cz gewohnt habe. darüberhinaus könnten sie auch einen datenabgleich mit dem einwohnermeldeamt machen. dann hab ich halt gesagt bis zum 17.1 wäre kein wohnsitz laut cz-recht benötigt worden. außerdem stehe doch meine deutsche adresse (ist das bei den anderen auch so?) auf dem cz-fs.

anfangs dachte ich wirklich der wüßte was sache ist. aber ich merkte immer mehr das ihm so ein fall zum ersten mal vorgekommen ist. daher wird er wohl umso mehr die daten an die behörde schicken.

Zitat
Die  haben ihn freundlicherweise für mich in die Cz zurückgeschickt, da das geburtsdatum falsch, und ein neuer FS mit korrektem Datum schon in der Mache war


wann war das. hast Du deinen führerschein wiederbekommen und nur das geburtsdatum geändert? kein schreiben von der behörde (MPU-aufforderung)?

wenn das so war ist es ja sehr nett von dem cop.gif gewesen. naja Du musstest wieder in die CZ aber damit kann man leben. cool.gif
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michaelp100
Beitrag 31.05.2005, 19:19
Beitrag #1030


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muss ich wohl noch einmal betonen!
1. es liegt definitiv kein fahren ohne fe vor.
2. die polizei muss dir umgehend deine fe herausgeben.
3. umgehend zum anwalt, rechtsschutz zahlt meistens
und ja, deutscher geburtsort steht drauf, alles legal, da 17.01...
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Gast_Joe Cool_*
Beitrag 31.05.2005, 19:28
Beitrag #1031





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So, mal wieder ne positive Meldung hier... tut not!

Mein Anwalt hat heute Post bekommen - die Sache (Ermittlungsverfahren) ist eingestellt worden.

Und bislang schweigt der Briefkasten bzgl. NU oder ähnliches. Meinen Vorfall könnt ihr auf Seite 20 oder so nachlesen...

Frage: Ich hab ja nun eindeutig & nachweisbar die 18x Tage Regelung eingehalten, war zusätzlich sogar ordentlich eingetragener Student (da jibts sonen sonder§) UND ich komme aus HH (vieleicht was für Gabriel?!?). Hab auch mal mit Führersch.St in UK telefoniert. Dort gab es wohl lt. Aktenvermerk tatsächlich ne Anfrage und hierauf wurde die (generelle) Rechtmäßigkeit und Gültigkeit meines Lappens bestätigt.

Wie stehen denn nu meine Chancen keine NU etc. zu bekommen - Gibt es da Erfahrungswerte?

Und wie steht es bzgl. Horrormeldungen im Sinne von "Hausduchrsuchung - Lappen beschlagnahmt" - Sollte ich ggf. das original Dokument vorbeugend bei meinem Anwalt in Verwahrung geben und mit Kopie weiterglühen?

Gruss,
Joe
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Uwe
Beitrag 31.05.2005, 20:01
Beitrag #1032


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Der Thread platzt mal wieder größenmäßig aus den Nähten und muss zum soundsovielten Male technisch bedingt geteilt werden.

Hier gehts weiter.

Grüße, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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