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Gast_Da wird aber gefeiert._* |
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#111
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Zitat (Andreas @ 29.04.2005, 12:01) ....und schon wieder wurde eine Nutzungsuntersagung eines (niederländischen) EU-FS im Sofortverfahren bestätigt: VG Ansbach, Beschluß vom 17.03.2005, Az. AN 10 S 05.00724 ....und noch ein Beschluß, diesmal war es ein FS aus CZ: VG Ansbach, Beschluß vom 14.03.2005, Az. AN 10 E 05.00679 ![]() Das freut dich aber wieder Andreas.Wegen Leuten wie dir geht dieses Land den Bach runter. |
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Gast_Guest_* |
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#112
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Zitat (Da wird aber gefeiert. @ 30.04.2005, 07:30) Das freut dich aber wieder Andreas.Wegen Leuten wie dir geht dieses Land den Bach runter. Kannste auch Begründen weshalb wegen "Leuten wie Andreas" das Land den Bach runter geht? Das geht wohl eher den Bach runter weil inzwischen überall ne unwahrscheinliche Lahmarschigkeit herrscht und noch dazu eine Selbstbedienungs und Vollkaskomentalität um sich greift. |
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#113
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Zitat Kannste auch Begründen weshalb wegen "Leuten wie Andreas" das Land den Bach runter geht? Bei der Betrachtung des Problems "Deutschland geht den Bach runter" muss man nicht persoenlich werden und sollte man auch nicht. Vielleicht ist Andreas noch einer der Faehigsten und sein Weg nach oben ist durch viele Krampen verbaut ... Ausserdem gibt es dafuer soviele Ursachen ... Wuerden die Urteile/Beschluesse genau anders herum lauten, wuerden sich die MPU-Gegner und EU-FS-Befuerworter genauso freuen, wie es nun die MPU-Befuerworter und Anerkennungsgegner tun. Ich sehe kein Problem darin. Man muss auch goennen koennen ... ![]() Es muss aber auch nicht alles so bleiben, wie es zur Zeit ist. Vielleicht erkennt ja auch bald ein OVG oder das BVG anders - oder es gibt nochmal einen Wink mit dem Zaunpfahl, wie es das vor einem Jahr seitens des EuGH gegeben hat. Wer weiss das schon ? Ganz so eindeutig, wie es die bisherigen VG-Beschluesse vermuten lassen und die Hardliner hier in der Liste propagieren, scheint es ja nun nicht zu sein, da es auch erhebliche Stimmen gegen die deutsche Praxis gibt. Auch aus deutschen Reihen. Es gibt immerhin das erhebliche Problem zu loesen, ob die deutschen Behoerden nun berechtigt sind, nach Verbuessung der Strafe und Ablauf der Sperrfrist auch dann noch ausschliesslich innerstaatliche Vorschriften auf einen zwischenzeitlich, mangels oertlicher Zustaendigkeit (!!!) der Deutschen, ausgestellten EU-Schein anzuwenden - ja oder nein. Da stehen die Rechte eines EU-Buergers gegen die Pflichten des deutschen Staates, fuer Sicherheit und Ordnung zu sorgen... - also durchaus eine Aufgabe von erheblicher Tragweite... ![]() ... fahrt heute besser nicht mehr ! ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_luky_luke_* |
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#114
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Bezieht sich eigentlich die Nutzungsuntersagung auf eine bestimmte Fahrerlaubnis z.B. auf den EU-FS aus Tschechien mit der Numer XXXXXXX.
Bezieht sich die NU dann auch auf alle zukünftig erworbene FE's wenn man die nutzungsuntersagte FE bei der ausstellende Behörde abliefert und verzichtet? ![]() |
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#115
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Zitat (luky_luke @ 30.04.2005, 22:28) Bezieht sich die NU dann auch auf alle zukünftig erworbene FE's wenn man die nutzungsuntersagte FE bei der ausstellende Behörde abliefert und verzichtet? ![]() Genau, was passiert eigentlich mit dem Eintrag über die NU im VZR, der ja 15 Jahre bestehen soll, wenn die NU sich auf eine FE bezieht, die es nicht mehr gibt .. ![]() ![]() |
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#116
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Medusa, PN !
Bazi -------------------- |
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#117
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Zitat Bezieht sich eigentlich die Nutzungsuntersagung auf eine bestimmte Fahrerlaubnis z.B. auf den EU-FS aus Tschechien mit der Numer XXXXXXX. Zitat Bezieht sich die NU dann auch auf alle zukünftig erworbene FE's wenn man die nutzungsuntersagte FE bei der ausstellende Behörde abliefert und verzichtet? Zitat Genau, was passiert eigentlich mit dem Eintrag über die NU im VZR, der ja 15 Jahre bestehen soll, wenn die NU sich auf eine FE bezieht, die es nicht mehr gibt .. Die NU bezieht sich auf eine bestimnmte FE. Aber man muß ja zwischen NU und der Eintragung unterscheiden: Die Eintragung ist einfach ein Akt, der eine neue Tilgungsfrist in Lauf setzt, egal, worauf sich die Eintragung bezieht. Inzwischen kommen mir erhebliche Bedenken wegen meiner Ansicht über den freiwilligen Verzicht. Weshalb sollte ein Verzicht auf eine EU-FE nicht genauso gewertet und eingetragen werden wie ein Verzicht auf eine innerstaatliche FE? Auch ein solcher Verzicht auf eine deutsche FE wäre ja eine einzutragende Tatsache mit der Folge, daß wieder die 15-Jahres-Frist aufs neue beginnt. Das Problem liegt zur Zeit darin, daß offenbar niemand genau weiß, was wann alles eingetragen wird. -------------------- |
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Gast_luky_luke_* |
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#118
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Zitat Die NU bezieht sich auf eine bestimnmte FE. Das würde ja bedeuten, wenn ich bei einer NU meine Pappe zurückgebe und verzichte, dann kann ich doch wieder eine neue Erwerben, und darf wieder in D fahren. Bis zur nächsten Kontrolle. ![]() |
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#119
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Zitat (Lexus @ 01.05.2005, 08:23) Inzwischen kommen mir erhebliche Bedenken wegen meiner Ansicht über den freiwilligen Verzicht. Weshalb sollte ein Verzicht auf eine EU-FE nicht genauso gewertet und eingetragen werden wie ein Verzicht auf eine innerstaatliche FE? Auch ein solcher Verzicht auf eine deutsche FE wäre ja eine einzutragende Tatsache mit der Folge, daß wieder die 15-Jahres-Frist aufs neue beginnt. Wer eine FE beantragt, eine MPU Auflage bekommt, und die MPU - vermutlich weil negativ - nicht abgibt, sondern stattdessen den FE Antrag zurückzieht, erhält darüber keinerlei Eintrag im VZR. Das sollte bei Rückgabe einer EU-FE - mit Bestätigung / Zeugen im EU-Ausland, um einen dt. Verwaltungsakt "Rücksendung an Ausstellungsstaat" zu verhindern" - vor dem Ende der MPU Abgabefrist identisch sein. Es entfällt die Eintragungsgrundlage. Wie kann man eine FE Nutzungsuntersagen, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existiert? Das erinnert mich an einen Eintrag im VZR für alle ehemaligen dt. FE Besitzer, die eine EU-FE machen oder haben könnten. |
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#120
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Dann machen wir mal ein Gegenbeispiel:
A hat eine D-Fahrerlaubnis. Der Behörde kommen Bedenken und sie verlangt eine MPU. A merkt, dass das im Moment nichts wird mit der MPU und verzichtet auf seine Fahrerlaubnis. Der Verzicht wird eingetragen und es läuft eine maximal 15-jährige Tilgungsfrist. Ist dieser Fall nicht eher dem Verzicht auf eine EU-FE vergleichbar? Daher rühren meine Bedenken. -------------------- |
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#121
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Zitat (Lexus @ 01.05.2005, 19:47) Dann machen wir mal ein Gegenbeispiel: A hat eine D-Fahrerlaubnis. Der Behörde kommen Bedenken und sie verlangt eine MPU. A merkt, dass das im Moment nichts wird mit der MPU und verzichtet auf seine Fahrerlaubnis. Der Verzicht wird eingetragen und es läuft eine maximal 15-jährige Tilgungsfrist. Ist dieser Fall nicht eher dem Verzicht auf eine EU-FE vergleichbar? Der Verzicht, die Rückgabe, findet in Deinem Beispiel aber in D. statt. Ist somit ein dt. Verwaltungsakt. Erfolgt die Rückgabe einer ausl. EU-FE im EU-Ausland würde ein ausländischer Verwaltungsakt ins dt. VZR eingetragen. Ist das denkbar? Reicht nicht vielleicht sogar eine notarielle eidesstattliche Versicherung des ex Inhabers, am betreffenden Tag keine EU-FE zu besitzen, aus? Dann hätte die FEB noch nicht einmal die genauen Daten des ausl. Verwaltungsaktes für den Eintrag ins dt. VZR, falls überhaupt möglich. |
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#122
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Langsam aber sicher kapier ich: Ich hatte natürlich immer eine Rückgabe der EU-FE im Inland im Auge.
Aber ob der Ort der Rückgabe was ändert, erscheint mir fraglich. Denn die deutsche Behörde wird gar nicht mit Notar usw. rumhantieren wollen, sondern einfach bei der ausländischen Behörde anfragen, ob und wann der Verzicht geschah und ihn dann - in analoger Anwendung der Regeln in D - eintragen? In den deutschen Bestimmungen steht ja auch nicht ausdrücklich, daß es sich um den Verzicht auf eine deutsche FE oder um den Verzicht gegenüber einer deutschen Behörde handeln muß. Verzicht ist Verzicht. Rückgabe ist Rückgabe. -------------------- |
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#123
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Ob die ausl. FEB antwortet steht dann in den Sternen. ..
Aber, kann denn z.B. eine Verkehrsstraftat in Frankreich ins dt. VZR eingetragen werden? |
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#124
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... das ist doch der Punkt: Nein.
Deshalb ja ein "Europaeisches Zentralregister" ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#125
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Zitat (strichachtdoktor @ 01.05.2005, 23:09) ... das ist doch der Punkt: Nein. Deshalb ja ein "Europaeisches Zentralregister" ... ![]() Denk ich mir auch ![]() ![]() |
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#126
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Mutmasslich ...
Andererseits werden natuerlich - je laenger man darueber nachdenkt - immer mehr Lücken dieses EU-Fuehrerscheines offenbar ... - die Deutschen erfahren nur zufaellig von der Existenz - Ueberpruefungen ??? Alles im Zustaendigkeitsbereich der erteilenden Behoerde. - NU ? - ... Mir faellt nicht mehr ein, aber es gibt bestimmt noch eine Menge. Und alles mehr oder weniger nicht oder nicht ausreichend eindeutig geregelt. Da kann man sich dann schon vorstellen, dass es irgendwo Stimmen gibt, die da sagen "wir muessen doch irgendwas tun koennen" und erstmal die Nutzung untersagen und den Rest Gerichte machen lassen. Die Politik hat ja quasi schon bewiesen, dass sie unfaehig ist ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#127
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Es zeigt sich, daß die ganze europäische FE Geschichte nicht durchdacht wurde. Die dt. FEB ist sicherlich nicht begeistert, wenn ihr der so schön geplante NU-Eintrag wie eine Seifenblase zerplatzt und nichts hinterläßt. Als Betroffener seh ich das natürlich positiv. Hoffentlich schafft der EuGH im österreichischen MPU Fall bald Klarheit. Der Zustand momentan ist für einen Rechtsstaat ein Unding. Stell Dir bloß 'mal vor Du siehst als unbeteiligter einen Unfall. Fährst Du weiter ist es Unfallflucht, bleibst Du stehen kannst Du Dich schon einmal auf Deinen zukünftigen Status als Fußgänger einrichten.
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#128
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Zitat Fährst Du weiter ist es Unfallflucht, bleibst Du stehen kannst Du Dich schon einmal auf Deinen zukünftigen Status als Fußgänger einrichten. Nanana , so schlimm ? Ist doch keine Unfallflucht, wenn ich als Zeuge was beobachte und nach Hause fahre ... Aber Du liegst natuerlich richtig: Sobald ein deutscher Offizieller von der EU-FE Wind bekommt, wird der Betroffene kriminalisiert - ob als Zeuge, Taeter oder Opfer... Stell Dir eine Car-Napping-Situation in der Berliner Innenstadt vor, Dein Wagen ist futsch, Du meldest den Raub bei der Polizei und sechs Wochen spaeter kommt die Aufforderung zur MPU ... Ein bisschen verkehrte Welt und ganz schoen alt sieht man auch noch aus ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#129
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Zitat Aber Du liegst natuerlich richtig: Sobald ein deutscher Offizieller von der EU-FE Wind bekommt, wird der Betroffene kriminalisiert - ob als Zeuge, Taeter oder Opfer... Was hat das mit kriminalisieren zu tun? Ich darf mich wiederholen. Eine NU ist Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Und ganz unschuldig dürften wohl die wenigsten EU-FE-Besitzer sein. ![]() Zitat Ist doch keine Unfallflucht, wenn ich als Zeuge was beobachte und nach Hause fahre ... Ich denke, er meinte wohl eher Unterlassene Hilfeleistung. -------------------- |
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#130
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Was hat das mit kriminalisieren zu tun? Alles. Auch wenn es den Verwaltungsrechtlern nicht recht passen mag: Wenn Deutschland aufgrund internationaler Abkommen verpflichtet ist, Fuehrerscheine anzuerkennen, aufgrund nationalem Verwaltungsrecht genau das aber verweigert und die eigenen Buerger einem Strafverfahren wegen "Fahren ohne FE" unterzieht, Nutzungsuntersagungen ausspricht, die dafuer sorgen, dass der gerade gefundene Job wieder verloren ist und die Betroffenen und die Familien bei Hartz iV - oder wie die Firma heisst - wieder fuer einen Euro jobben gehen duerfen, dann sehe ich das als Kriminalisierung und Diskriminierung. Und der Verweis auf die "eigene Schuld" funktioniert im Verwaltungsrecht ja auch nur deshalb, weil man mit einer unangemessen hohen Tilgungsfrist von getricksten 15 jahren arbeitet - 10 fuer die Tilgung und 5 ... ... wofuer die eigentlich ? Das ist der Malus fuer Desinteresse ? ![]() Im Strafrecht sind die meisten Sachen dann jedenfalls schon laengst nirgendwo mehr zu finden. Wer ein bisschen zurueckdenkt und sich ueberlegt, was er vor 5, 10 oder 15 Jahren gemacht hat, wie gross damals seine Kinder waren und wie nett seine Ex-Frau ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#131
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Zitat (strichachtdoktor @ 02.05.2005, 01:10) Nanana , so schlimm ? Ist doch keine Unfallflucht, wenn ich als Zeuge was beobachte und nach Hause fahre ... Ich meinte, wenns z.B. direkt vor Dir knallt - Zeugenaussage. Kann natürlich auch 'was mit Hilfeleistung sein. Aber völlig egal, sobald die ![]() |
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#132
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 02.05.2005, 02:31) Und der Verweis auf die "eigene Schuld" funktioniert im Verwaltungsrecht ja auch nur deshalb, weil man mit einer unangemessen hohen Tilgungsfrist von getricksten 15 jahren arbeitet - 10 fuer die Tilgung und 5 ... ... wofuer die eigentlich ? Das ist der Malus fuer Desinteresse ? ![]() Im Prinzipg geb ich dir hinsichtlich der zu langen 15 Jahre recht, zumal der prinzipielle Unterschied zwischen 14 und 16 Jahren nicht einsichtig ist (allerdings wird ein Jurist in der Regel sagen, dass das eben bei jedem Grenzwert so ist, dass es immer ein dicht davor und ein dicht danach gibt). Aber mal zu dem Sinn der 5 Jahre: Das ist die Zeit, in der der Betroffene keine Möglichkeit hatte, sich im Straßenverkehr zu bewähren, weil er ja keine FE hatte; erwirbt er eine innerhalb der 5-Jahres-Frist, dann endet diese automatisch, weil er sich jetzt bewähren kann. In der Tat könnnte man das so auffassen, dass Verkehrsdesinteresse nicht automatisch zum Tilgungsbeginn führen soll. -------------------- |
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#133
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (XDiver @ 02.05.2005, 01:18) Was hat das mit kriminalisieren zu tun? Ich darf mich wiederholen. Eine NU ist Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Und ganz unschuldig dürften wohl die wenigsten EU-FE-Besitzer sein. ![]() Na ja man sollte nicht in der Vergangenheit Leben, was früher mal war wird gegen den EU-FS Besitzer als Vorwand benutzt die MPU zu retten, es ist doch wichtig das man als EU-FS Besitzer Aktuell beurteilt wird, habe ich bei der ![]() |
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#134
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Das ist die Zeit, in der der Betroffene keine Möglichkeit hatte, sich im Straßenverkehr zu bewähren Ich habe ja jetzt, dank Polenkarte, diese Moeglichkeit ... ![]() Jede Wette, Lexus, dass man mir das im Endeffekt irgendwie "strafverschaerfend" wird auslegen wollen - z.B. bei der MPU ? Tilgung ist ja nicht alles ... Und, jetzt mal angenommen, die Zentraldatei kommt bald und Polen meldet meine Karte, Deutschland erfaehrt diesen Umstand ... Was ist dann ? Nachtraegliche Aenderung der Tilgungszeit denkbar ? ![]() So wie ich die Deutschen kenne, arbeiten sie bestimmt schon an einer 45-jaehrigen Tilgungsfrist fuer Eintraege ins europaeische Zentralregister, damit bei Verhandlungen noch Spielraum bleiben kann - ohne dass die deutsche Position gefaehrdet ist ... ![]() OK - etwas ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#135
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Jede Wette, Lexus, dass man mir das im Endeffekt irgendwie "strafverschaerfend" wird auslegen wollen - z.B. bei der MPU ? Tilgung ist ja nicht alles ... Da können wir EU-FS-ler leider so gut wie sicher sein. Traurig aber wahrscheinlich Wahr. ![]() |
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Gast_R2-D2_* |
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#136
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Guests ![]() |
grundsätzlich werden alle dänischen Fahrerlaubnisse in Deutschland anerkannt. Bestehen jedoch Zweifel an der Eignung, dann kann die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob die Fahrerlaubnis ordnungsgemäß in Dänemark erworben und dabei die Eignung besonders überprüft wurde. Ist dies nicht der Fall, dann ist die deutsche Fahrerlabnisbehörde berechtigt die Eignung durch ein Gutachten nachweisen zu lassen und ggf die dänische Fahrerlaubnis abzuerkennen.
Bevor Ihre dänische Fahrerlaubnis in Deutschland aberkannt werden könnte, wäre immer ein besonderes Verfahren, d.h. eine Prüfung des Sachverhaltes durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Das entsprechende Verfahren und die Entscheidung liegt jeweils bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#137
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Zitat Volker Kalus Auszug: Im Strafrecht ist der Betroffene nicht mehr zwangsläufig als ungeeignet anzusehen, im Verwaltungsrecht dagegen sehr wohl, solange er seine Eignung noch nicht nachgewiesen hat. Unter diesem Hintergrund könnte das Urteil des EuGH entsprechend Ansatz 2 verstanden werden und mit dieser Entscheidung nicht generell die Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV außer Kraft zu setzen. Selbstverständlich hat das Urteil des EuGH dann auch Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln. @ Lexus, Aus dem Kalus Kommentar ergibt sich für mich die nachstehende Frage: Im "Kapper-Urteil" wird in RN 77 die Anwendung des § 28 für das Strafverfahren ausgeschlossen. Kalus meint nun, daß § 28 im Vw-Recht anzuwenden sei. Diese Ansicht wird im Vg-Urteil, München vom 13.01.05 geteilt. Falls sich diese Ansicht in der Verhandlung zur Hauptsache durchsetzt, würde eine NU aufgrund des weiterhin anzuwendenden § 28 ausgesprochen. Das anschließende Führen eines KFZ, ohne Berücksichtigung der NU, in Deutschland würde zu dem Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" führen. Dieses Vergehen würde nach dem Strafrecht geahndet, wohlauch unter Rückgriff auf § 28 FeV. Der Angeklagte wäre aber, wie Kapper auch, im Besitz einer EU-Fahrerlaubnis. Somit wäre er von dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis analog zu Kapper freizusprechen. Der EuGH ist höchstes Gericht für Strafrecht und Verwaltungsrecht. Eine nationale Behörde kann kein EU Recht durch eine Verwaltungsanordnung aufheben. Eine Überprüfung der Behörden-Entscheidung durch das VG ist für den Betroffenen keine Vorschrift. Ist das Verwaltungsrecht ohne die Sanktionen des Strafrechts ein Papiertiger? Gibt es hierzu Kommentare? |
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#138
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Ich sags mal so: Solange der EuGH § 28 FeV nicht auch verwaltungsrechtlich "kippt", ist das Verwaltungsrecht kein Papiertiger.
Die Strafbarkeit richtet sich allein nach § 21 StVG. Worauf es fußt, dass jemand keine "erforderliche" FE hat, ist dabei nur indirekt von Bedeutung. Der EuGH hat ja auch nicht gesagt, daß D nicht mehr das Fahren ohne FE bestrafen darf, sondern nur, dass dabei das Wohnsitzprinzip nicht mehr überprüft werden darf. Eine Strafbarkeit nach § 21 StVG konnte sich ja von jeher nicht nur aus einer Verletzung des Wohnsitzprinzips ergeben (was nun nicht mehr geht), sondern auch schon früher aus weiteren Tatbeständen: Beschlagnahme des Führerscheins, Entziehung auf dem Verwaltungsrechsweg usw. Und diese Seite der Medaille des § 21 StVG ist eben zur Zeit nicht verschlossen und kann durch Verstoß gegen eine NU verwirklicht werden. So jedenfalls die wohl z. Zt. herrschende Auffassung. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#139
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@ Lexus
Danke, der EuGH zuständig für alle Rechtsarten hat doch ein ungeteiltes Urteil gesprochen. Unter welcher RN ist ersichlich, daß am 29.04.21005 der Anwendungsauschluß des § 28 nur Strafrecht, nicht aber Verwaltungsrecht betrifft. Zitat Die Strafbarkeit richtet sich allein nach § 21 StVG. Worauf es fußt, dass jemand keine "erforderliche" FE hat, ist dabei nur indirekt von Bedeutung. Der EuGH hat ja auch nicht gesagt, daß D nicht mehr das Fahren ohne FE bestrafen darf, sondern nur, dass dabei das Wohnsitzprinzip nicht mehr überprüft werden darf. Der EuGH hat gesagt, daß ein EU-Führerschein ohne wenn und aber anzuerkennen ist und dazu gehört das Verbot der Wohnsitzüberprüfung. § 21 behandelt das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist doch der Punkt, der Kapper erfolglos vorgehalten wurde. Statt eines zeitverzehrendes Weges durch alle VG-Instanzen scheint mir die Wiederholung des Kapper-Wegs wert, der auch mit Bezug auf § 28 wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis angeklagt und freigesprochen wurde. Imho war Kappers Weg seinerzeit risikoreicher, da er sich nicht auf höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Zeitpunkt stützen konnte. Der Auslegung der Richtlinie durch das EuGH wird, auch von dt. VG unmittelbare Wirkung zugestanden, die wie nationale Gesetze und Verordnungen von den nationalen Behörden zu beachten sind. Danach ist ein EU FE/Fs gültig, die Anordnung einer MPU rechtswidrig (BVerwG NJW 1986, 270, VGH München NZV 1997, 198) und rechtfertigt nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn sich der Betroffene weigert, die Anordnung zu befolgen. (OVG Münster, NJW 1968, 642) Darüber hinaus hat das Kapper-Urteil, wie jedes EuGH-Urteil stark präjudizierend Wirkung auf ähnliche Verfahren. Alles in allem scheint es ein risikoarmer Weg, um die Tricksereien des Herrn Gerichtspräsidenten Geiger " auszubremsen. |
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#140
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Anmerkung Mod.
Der ursprünglich in diesem Thread gepostet Beitrag von Önke wurde aus dem Thread gesplittet und als eigenständiger Beitrag ins MPU-Forum verschoben. klickklick -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#141
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
![]() Hey Leute, geht nach draussen in die Sonne ... ... wenn wir hier noch ein bisschen rumdiskutieren (wie es einige Leute (Kalus, Geieger usw.) provozieren) sind wir bald wieder an dem Punkt, an dem der §28FeV durch den EuGH gar nicht tangiert ist und weiterhin vogelfrei ueber die Bestrafung nach §21StVG nachgedacht werden kann ... Ist fast so, als wenn es Kapper nicht gegeben haette - oder schlimmer: Kapper total verloren haette ... Ich cruise jetzt mal ein bisschen mit dem Heizoelferrari rum ... .. und versuch´derweil herauszufinden, was daran so schwer sein soll, das Urteil vom 29.04.04 in Deutschland umzusetzen ohne es total zu zerreden und zu verstuemmeln ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#142
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 02.05.2005, 14:55) .. und versuch´derweil herauszufinden, was daran so schwer sein soll, das Urteil vom 29.04.04 in Deutschland umzusetzen ohne es total zu zerreden und zu verstuemmeln ... Wir sind doch immer noch das Volk der Dichter und Denker Führerschein != Fahrerlaubnis Anerkennung = Nutzungsuntersagung 10 Jahre Tilgungsfrist = 15 Jahre + X Jahre Tilgungsfrist u.s.w. Das so hinzudrehen ist sehr schwer. Da kann kein anderes Volk in Europa mithalten. |
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Gast_Gast_Dirk_* |
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#143
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![]() habe mich am letzten freitag fürs pinkeln angemeldet. ausserdem werde ich am wochenende nach cz fahren um eine prüfung zu machen. habe aber großen bedenken, ob es mir was bringt, da ich jetzt schon öffters gelesen habe, das es früher oder später ,sobald ich angehalten werde, er entweder entzogen wird, oder ich eine aufforderung zur mpu bekomme. was soll ich nur tun.mpu mach ich ja sowieso. und dann noch 2000€ für die cz.?hmmm. wohne in einer schei** region, und werd sowieso spätesten 10 tage später angehalten. bitte um hilfe |
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#144
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 ![]() |
2000Euro für sie CZ?
Spendest was für arme Tiere oder Kinder? Dann ist deine Kohle gut aufgehoben! Ansonsten machste vielleicht eine CZ FE? Die aber bei weitem keine 2000Euro kostet! Es sei denn man ist bei einem Vermittler! Dann gehört es dir nicht anders.... Sorry für OT! -------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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#145
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Gast_Dirk @ 02.05.2005, 18:35) habe mich am letzten freitag fürs pinkeln angemeldet. Vermute Du hast Dich zum Drogenscreening angemeldet - oder hast Du kein eigenes Klo? ![]() Aber ernsthaft - willst Du eine MPU machen und zugleich eine EU-FE? Hast Du die EU-FE kann Dir eine MPU Aufforderung nach ![]() |
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Gast_Etienne_* |
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#146
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Ich schätz mal du willst die Zeit überbrücken bis du über den "MPU-Weg" die deutsche FE wieder bekommst (oder auch nicht)..
Ich würd sagen das ist rausgeschmissenes Geld, wenn du für 2000 €uros den Cz-FS machst.. was eh schon derbstens nicht-billig ist.. und gleichzeitig die MPU. Wenn dann sollte man sich schon entscheiden ![]() Für 2000 Euresen kannste viel taxi fahren, wenns wirklich nur um ein Jahr geht ![]() |
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#147
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat Ich schätz mal du willst die Zeit überbrücken bis du über den "MPU-Weg" die deutsche FE wieder bekommst (oder auch nicht).. Das würde nicht klappen. Lt. EU Recht darfst Du nur eine EU-FE haben. Deshalb wird ja auch im FE Antrag nach einer anderen EU-FE, bzw. einem Antrag woanders auf eine EU-FE, gefragt. |
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Gast_Etienne_* |
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#148
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Zitat Das würde nicht klappen. Lt. EU Recht darfst Du nur eine EU-FE haben. Jaaa. Aber wenn dann nach dem (angenommenen) Jahr Pinkeltests die MPU positiv ist, kann man doch die Cz-FS gegen einen deutschen "eintauschen" oder? Beziehungsweise ist es dann eh total egal, weil ja eine positive MPU vorliegt, und die Eignung sogar für D wieder hergestellt ist. Oder? Hoff doch mal, mir will keiner mit meinem Cz-FS ans bein pinkeln, wenn ich selber irgendwann dann evtl ne positive MPU abgelegt hab, und dann an der womöglich nicht eingehaltenen 185-Tage-Regelung rummoniert wird ![]() |
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#149
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat Jaaa. Aber wenn dann nach dem (angenommenen) Jahr Pinkeltests die MPU positiv ist, kann man doch die Cz-FS gegen einen deutschen "eintauschen" oder? Beziehungsweise ist es dann eh total egal, weil ja eine positive MPU vorliegt, und die Eignung sogar für D wieder hergestellt ist. Oder? Um zur MPU zugelassen zu werden mußt Du aber einen FE Antrag stellen - was nicht geht, wenn Du schon eine CZ EU-FE hast. Alternativ wurde allerdings früher im Thread einmal ein umstrittener Weg zur MPU über eine "Zusicherung" beschrieben. |
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Gast_Etienne_* |
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#150
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Das mir jetz aber neu, man lernt nie aus
![]() Also nich wirklich ein Ansporn, die MPU doch zu machen wenn man - um sie zu umgehen - bereits Besitzer eines EU-FS ist.. zum Beispiel um neben den FE'en in allen andren Ländern der EU auch die deutsche FE wieder zu erhalten (und ich zum Beispiel auch wieder Firmenautos fahren dürfte).. na toll. |
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#151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Hab Dir mal den Link - umstrittene Zusicherung, rausgesucht.
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#152
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 31.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5305 ![]() |
Betr. Umtausch in D- EU.FS
Hier in Bayern erfolgt definitiv kein Umtausch einer andereren EU-FS in eine D.EU-FS wenn der Nachweis über 185 Tage in dem ausstellenden Land nicht beigebracht wird. Es ist dabei völlig egal, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht. Das war die schriftl. Auskunft meines für mich zust. Landratsamtes. MfG. Cab. |
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#153
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Was ist, wenn man die Klasse B in D. zu BE erweitert? Dann muß doch von D. die FE getauscht werden .. Vorteil einer D EU-FE wären weniger Probleme bei Kontrollen und unbegrenzte Gültigkeit.
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#154
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Cabarete @ 03.05.2005, 04:11) Betr. Umtausch in D- EU.FS Hier in Bayern erfolgt definitiv kein Umtausch einer andereren EU-FS in eine D.EU-FS wenn der Nachweis über 185 Tage in dem ausstellenden Land nicht beigebracht wird. Es ist dabei völlig egal, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht. Das war die schriftl. Auskunft meines für mich zust. Landratsamtes. MfG. Cab. ... das hoert sich einfach nur illegal an ! Armes Bayern. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#155
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Ich werde in D eine privat veranlasste MPU machen und die der FEB zusenden, soe als Nachweis meiner wiederhergestellten Fahrereignung zu meiner Akte zu nehmen.
Meinen Wohnsitz werde ich ins Ausland verlagern und wenn ich ihn in einiger Zeit zurückverlagere, werde ich versuchen meinen EU-FS umschreiben zu lassen. Kraftfahrereignung habe ich dann nachgewiesen, wie soll die Behörde denn dann für mich negativ reagieren? |
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#156
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Die MPU muss nicht von der Behoerde anerkannt werden, wenn sich die dem Gutachten zugrundeliegende Fragestellung nicht 100%ig mit der Fragestellung der Behoerde deckt. Daher sollte man diese in Erfahrung bringen.
Entweder durch einen Antrag auf Erteilung, den man zurueckzieht, wenn die Behoerde die MPU anfordert (und begruendet) oder im Rahmen einer "Zusicherung". Den Inhalt der FS-Akte sollte man natuerlich auch vollstaendig zur Hand haben und an die MPU-Stelle weiterreichen koennen ... Vielleicht - das ist jetzt nur eine Idee von mir - kann man aber auch einfach mal mit der FEB reden und die bitten, die gesamten Unterlagen und eine Fragestellung an eine MPU-Stelle zu schicken ... - weil man selbst wissen moechte, ob die Zeit wieder reif fuer einen Fuehrerschein ist. Vielleicht geht das ja auch ohne Antrag ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#157
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 03.05.2005, 10:24) Vielleicht - das ist jetzt nur eine Idee von mir - kann man aber auch einfach mal mit der FEB reden und die bitten, die gesamten Unterlagen und eine Fragestellung an eine MPU-Stelle zu schicken ... - weil man selbst wissen moechte, ob die Zeit wieder reif fuer einen Fuehrerschein ist. Vielleicht geht das ja auch ohne Antrag ... So seh ich das eigentlich auch ... -------------------- |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#158
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@Etienne
Ich denke du kannst einen ganz normalen Antrag auf Wiedererteilung stellen und die MPU Prüfung ablegen. Falls du bestehst gibst du entweder den polnischen Lappen zurück oder hebst in auf. Die FE BEhörde weiss nämlich nicht das du einen Eu FS hast, also da gibts keine Probleme und du kannst zweigleisig fahren (ich meine natürlich den Prozedereweg). Solltest du zwischenzeitlich mit dem EU FS angehalten worden sein, erfolgt eh eine MPU Anordnung. Also um die Zeit zu überbrücken denke ich ist es schon sinnvoll den EU FS zu machen, vorausgesetzt man hat natürlich den finanziellen Spielraum. Gruss Natrix |
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Gast_Etienne_* |
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Beitrag
#159
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Zitat Solltest du zwischenzeitlich mit dem EU FS angehalten worden sein Ja, wurde ich schon im Dezember, MPU-Aufforderung kam jedoch noch keine. Zitat Also um die Zeit zu überbrücken denke ich ist es schon sinnvoll den EU FS zu machen Joah. Das war die Idee dahinter, warum ich den Cz-FS gemacht hab. Um (mindestens) das eine Jahr ohne FS zu überbrücken, und um bei einer späteren MPU nicht den FS komplett neu machen zu müssen, wenn inzwischen mehr wie zwei Jahre vergangen sind.. da war mir halt beruflicherweise das Überbrücken des einen FS-losen Jahres wichtiger.... aber da dachte ich ja auch noch, dass ein EU-FS innerhalb der EU ohne Probleme "umschreibbar" ist; auch in D ![]() |
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Gast_Gast_C.O.R.E._* |
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Beitrag
#160
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etienne ich würd mir da mal kein kopf machen...
NU sind eher die seltenheit... ich wurde schon 2x kontrolliert das letzte mal war im NOV 04 und hab immer noch keine NU.... kollegen von mir gehts ähnlich gruss |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 06:54 |