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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 02.05.2005, 02:02
Beitrag #131


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Zitat (strichachtdoktor @ 02.05.2005, 01:10)
Nanana , so schlimm ?
Ist doch keine Unfallflucht, wenn ich als Zeuge was beobachte und nach Hause fahre ...

Ich meinte, wenns z.B. direkt vor Dir knallt - Zeugenaussage. Kann natürlich auch 'was mit Hilfeleistung sein. Aber völlig egal, sobald die cop.gif ins Spiel kommt hast Du unschuldig Probleme. Mal überspitzt: rechts steht ein Politiker und drück Dir eine Lebensrettungsmedaille in die Hand und links von Dir steht einer von der FEB und sagt bitte sehr: ihre NU ....
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Lexus
Beitrag 02.05.2005, 06:56
Beitrag #132


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Zitat (strichachtdoktor @ 02.05.2005, 02:31)
Und der Verweis auf die "eigene Schuld" funktioniert im Verwaltungsrecht ja auch nur deshalb, weil man mit einer unangemessen hohen Tilgungsfrist von getricksten 15 jahren arbeitet - 10 fuer die Tilgung und 5 ...
... wofuer die eigentlich ? Das ist der Malus fuer Desinteresse ?  blink.gif


Im Prinzipg geb ich dir hinsichtlich der zu langen 15 Jahre recht, zumal der prinzipielle Unterschied zwischen 14 und 16 Jahren nicht einsichtig ist (allerdings wird ein Jurist in der Regel sagen, dass das eben bei jedem Grenzwert so ist, dass es immer ein dicht davor und ein dicht danach gibt).

Aber mal zu dem Sinn der 5 Jahre: Das ist die Zeit, in der der Betroffene keine Möglichkeit hatte, sich im Straßenverkehr zu bewähren, weil er ja keine FE hatte; erwirbt er eine innerhalb der 5-Jahres-Frist, dann endet diese automatisch, weil er sich jetzt bewähren kann. In der Tat könnnte man das so auffassen, dass Verkehrsdesinteresse nicht automatisch zum Tilgungsbeginn führen soll.


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mirko1
Beitrag 02.05.2005, 07:41
Beitrag #133


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Zitat (XDiver @ 02.05.2005, 01:18)
Was hat das mit kriminalisieren zu tun? Ich darf mich wiederholen. Eine NU ist Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Und ganz unschuldig dürften wohl die wenigsten EU-FE-Besitzer sein. cool.gif

Na ja man sollte nicht in der Vergangenheit Leben, was früher mal war wird gegen den EU-FS Besitzer als Vorwand benutzt die MPU zu retten, es ist doch wichtig das man als EU-FS Besitzer Aktuell beurteilt wird, habe ich bei der police.gif Kontrolle Alk oder Drogen Intus bin ich selber schuld, aber ohne zu fahren Rückschlüsse zu ziehen und ohne zu Fahren nur wegen des vorhanden seins der EU-FS eine MPU verlangen ist einmalig und nirgendwo zulässig.
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strichachtdoktor
Beitrag 02.05.2005, 07:43
Beitrag #134


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Zitat
Das ist die Zeit, in der der Betroffene keine Möglichkeit hatte, sich im Straßenverkehr zu bewähren


Ich habe ja jetzt, dank Polenkarte, diese Moeglichkeit ... huh.gif

Jede Wette, Lexus, dass man mir das im Endeffekt irgendwie "strafverschaerfend" wird auslegen wollen - z.B. bei der MPU ? Tilgung ist ja nicht alles ...

Und, jetzt mal angenommen, die Zentraldatei kommt bald und Polen meldet meine Karte, Deutschland erfaehrt diesen Umstand ... Was ist dann ? Nachtraegliche Aenderung der Tilgungszeit denkbar ?
think.gif

So wie ich die Deutschen kenne, arbeiten sie bestimmt schon an einer 45-jaehrigen Tilgungsfrist fuer Eintraege ins europaeische Zentralregister, damit bei Verhandlungen noch Spielraum bleiben kann - ohne dass die deutsche Position gefaehrdet ist ... wink.gif

OK - etwas offtopic.gif -sorry. Schoenen warmen Wochenanfang ! wavey.gif Joe


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mirko1
Beitrag 02.05.2005, 07:47
Beitrag #135


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Zitat
Jede Wette, Lexus, dass man mir das im Endeffekt irgendwie "strafverschaerfend" wird auslegen wollen - z.B. bei der MPU ? Tilgung ist ja nicht alles ...


Da können wir EU-FS-ler leider so gut wie sicher sein.
Traurig aber wahrscheinlich Wahr. mad.gif
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Gast_R2-D2_*
Beitrag 02.05.2005, 10:34
Beitrag #136





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grundsätzlich werden alle dänischen Fahrerlaubnisse in Deutschland anerkannt. Bestehen jedoch Zweifel an der Eignung, dann kann die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob die Fahrerlaubnis ordnungsgemäß in Dänemark erworben und dabei die Eignung besonders überprüft wurde. Ist dies nicht der Fall, dann ist die deutsche Fahrerlabnisbehörde berechtigt die Eignung durch ein Gutachten nachweisen zu lassen und ggf die dänische Fahrerlaubnis abzuerkennen.

Bevor Ihre dänische Fahrerlaubnis in Deutschland aberkannt werden könnte, wäre immer ein besonderes Verfahren, d.h. eine Prüfung des Sachverhaltes durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Das entsprechende Verfahren und die Entscheidung liegt jeweils bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.05.2005, 10:48
Beitrag #137





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Zitat
Volker Kalus
Auszug:

Im Strafrecht ist der Betroffene nicht mehr zwangsläufig als ungeeignet anzusehen, im Verwaltungsrecht dagegen sehr wohl, solange er seine Eignung noch nicht nachgewiesen hat.

Unter diesem Hintergrund könnte das Urteil des EuGH entsprechend Ansatz 2 verstanden werden und mit dieser Entscheidung nicht generell die Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV außer Kraft zu setzen.

Selbstverständlich hat das Urteil des EuGH dann auch Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln.


@ Lexus,

Aus dem Kalus Kommentar ergibt sich für mich die nachstehende Frage:

Im "Kapper-Urteil" wird in RN 77 die Anwendung des § 28 für das Strafverfahren ausgeschlossen. Kalus meint nun, daß § 28 im Vw-Recht anzuwenden sei. Diese Ansicht wird im Vg-Urteil, München vom 13.01.05 geteilt. Falls sich diese Ansicht in der Verhandlung zur Hauptsache durchsetzt, würde eine NU aufgrund des weiterhin anzuwendenden § 28 ausgesprochen.

Das anschließende Führen eines KFZ, ohne Berücksichtigung der NU, in Deutschland würde zu dem Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" führen. Dieses Vergehen würde nach dem Strafrecht geahndet, wohlauch unter Rückgriff auf § 28 FeV.

Der Angeklagte wäre aber, wie Kapper auch, im Besitz einer EU-Fahrerlaubnis.
Somit wäre er von dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis analog zu Kapper freizusprechen. Der EuGH ist höchstes Gericht für Strafrecht und Verwaltungsrecht. Eine nationale Behörde kann kein EU Recht durch eine Verwaltungsanordnung aufheben. Eine Überprüfung der Behörden-Entscheidung durch das VG ist für den Betroffenen keine Vorschrift.

Ist das Verwaltungsrecht ohne die Sanktionen des Strafrechts ein Papiertiger?

Gibt es hierzu Kommentare?
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Lexus
Beitrag 02.05.2005, 11:51
Beitrag #138


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Ich sags mal so: Solange der EuGH § 28 FeV nicht auch verwaltungsrechtlich "kippt", ist das Verwaltungsrecht kein Papiertiger.

Die Strafbarkeit richtet sich allein nach § 21 StVG. Worauf es fußt, dass jemand keine "erforderliche" FE hat, ist dabei nur indirekt von Bedeutung. Der EuGH hat ja auch nicht gesagt, daß D nicht mehr das Fahren ohne FE bestrafen darf, sondern nur, dass dabei das Wohnsitzprinzip nicht mehr überprüft werden darf.

Eine Strafbarkeit nach § 21 StVG konnte sich ja von jeher nicht nur aus einer Verletzung des Wohnsitzprinzips ergeben (was nun nicht mehr geht), sondern auch schon früher aus weiteren Tatbeständen: Beschlagnahme des Führerscheins, Entziehung auf dem Verwaltungsrechsweg usw. Und diese Seite der Medaille des § 21 StVG ist eben zur Zeit nicht verschlossen und kann durch Verstoß gegen eine NU verwirklicht werden.

So jedenfalls die wohl z. Zt. herrschende Auffassung.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.05.2005, 13:38
Beitrag #139





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@ Lexus

Danke, der EuGH zuständig für alle Rechtsarten hat doch ein ungeteiltes Urteil gesprochen. Unter welcher RN ist ersichlich, daß am 29.04.21005 der Anwendungsauschluß des § 28 nur Strafrecht, nicht aber Verwaltungsrecht betrifft.

Zitat
Die Strafbarkeit richtet sich allein nach § 21 StVG. Worauf es fußt, dass jemand keine "erforderliche" FE hat, ist dabei nur indirekt von Bedeutung. Der EuGH hat ja auch nicht gesagt, daß D nicht mehr das Fahren ohne FE bestrafen darf, sondern nur, dass dabei das Wohnsitzprinzip nicht mehr überprüft werden darf.


Der EuGH hat gesagt, daß ein EU-Führerschein ohne wenn und aber anzuerkennen ist und dazu gehört das Verbot der Wohnsitzüberprüfung.
§ 21 behandelt das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist doch der Punkt, der Kapper erfolglos vorgehalten wurde.

Statt eines zeitverzehrendes Weges durch alle VG-Instanzen scheint mir die Wiederholung des Kapper-Wegs wert, der auch mit Bezug auf § 28 wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis angeklagt und freigesprochen wurde. Imho war Kappers Weg seinerzeit risikoreicher, da er sich nicht auf höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Zeitpunkt stützen konnte.

Der Auslegung der Richtlinie durch das EuGH wird, auch von dt. VG unmittelbare Wirkung zugestanden, die wie nationale Gesetze und Verordnungen von den nationalen Behörden zu beachten sind.

Danach ist ein EU FE/Fs gültig, die Anordnung einer MPU rechtswidrig (BVerwG NJW 1986, 270, VGH München NZV 1997, 198) und rechtfertigt nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn sich der Betroffene weigert, die Anordnung zu befolgen. (OVG Münster, NJW 1968, 642)

Darüber hinaus hat das Kapper-Urteil, wie jedes EuGH-Urteil stark präjudizierend Wirkung auf ähnliche Verfahren.

Alles in allem scheint es ein risikoarmer Weg, um die Tricksereien des Herrn Gerichtspräsidenten Geiger " auszubremsen.
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Andreas
Beitrag 02.05.2005, 13:51
Beitrag #140


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Anmerkung Mod.

Der ursprünglich in diesem Thread gepostet Beitrag von Önke wurde aus dem Thread gesplittet und als eigenständiger Beitrag ins MPU-Forum verschoben. klickklick


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strichachtdoktor
Beitrag 02.05.2005, 13:55
Beitrag #141


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wink.gif
Hey Leute, geht nach draussen in die Sonne ...
... wenn wir hier noch ein bisschen rumdiskutieren (wie es einige Leute (Kalus, Geieger usw.) provozieren) sind wir bald wieder an dem Punkt, an dem der §28FeV durch den EuGH gar nicht tangiert ist und weiterhin vogelfrei ueber die Bestrafung nach §21StVG nachgedacht werden kann ...
Ist fast so, als wenn es Kapper nicht gegeben haette - oder schlimmer: Kapper total verloren haette ...

Ich cruise jetzt mal ein bisschen mit dem Heizoelferrari rum ...
.. und versuch´derweil herauszufinden, was daran so schwer sein soll, das Urteil vom 29.04.04 in Deutschland umzusetzen ohne es total zu zerreden und zu verstuemmeln ...
wavey.gif


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Medusa
Beitrag 02.05.2005, 14:51
Beitrag #142


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Zitat (strichachtdoktor @ 02.05.2005, 14:55)
.. und versuch´derweil herauszufinden, was daran so schwer sein soll, das Urteil vom 29.04.04 in Deutschland umzusetzen ohne es total zu zerreden und zu verstuemmeln ...

Wir sind doch immer noch das Volk der Dichter und Denker

Führerschein != Fahrerlaubnis
Anerkennung = Nutzungsuntersagung
10 Jahre Tilgungsfrist = 15 Jahre + X Jahre Tilgungsfrist
u.s.w.

Das so hinzudrehen ist sehr schwer. Da kann kein anderes Volk in Europa mithalten.
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Gast_Gast_Dirk_*
Beitrag 02.05.2005, 17:35
Beitrag #143





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ranting.gif hmmm.brauch dringen rat.

habe mich am letzten freitag fürs pinkeln angemeldet.
ausserdem werde ich am wochenende nach cz fahren um eine prüfung zu machen.
habe aber großen bedenken, ob es mir was bringt, da ich jetzt schon öffters gelesen habe, das es früher oder später ,sobald ich angehalten werde, er entweder entzogen wird, oder ich eine aufforderung zur mpu bekomme.
was soll ich nur tun.mpu mach ich ja sowieso. und dann noch 2000€ für die cz.?hmmm.
wohne in einer schei** region, und werd sowieso spätesten 10 tage später angehalten.

bitte um hilfe
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 02.05.2005, 17:51
Beitrag #144


Neuling
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2000Euro für sie CZ?

Spendest was für arme Tiere oder Kinder? Dann ist deine Kohle gut aufgehoben!

Ansonsten machste vielleicht eine CZ FE? Die aber bei weitem keine 2000Euro kostet! Es sei denn man ist bei einem Vermittler! Dann gehört es dir nicht anders....


Sorry für OT!


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Der der den Adrenalinstoß braucht....
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Medusa
Beitrag 02.05.2005, 19:27
Beitrag #145


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Zitat (Gast_Dirk @ 02.05.2005, 18:35)
habe mich am letzten freitag fürs pinkeln angemeldet.

Vermute Du hast Dich zum Drogenscreening angemeldet - oder hast Du kein eigenes Klo? rofl1.gif

Aber ernsthaft - willst Du eine MPU machen und zugleich eine EU-FE? Hast Du die EU-FE kann Dir eine MPU Aufforderung nach cop.gif Kontrolle blühen. Ist die MPU negativ bekommst Du eine Nutzungsuntersagung für D. Machst Du aber freiwillig eine MPU nach dem Erwerb der EU-FE gibst Du bei negativen MPU Ergebnis, abgegeben bei der Führerscheinbehörde, Deine EU-FE gewissermaßen freiwillig ab .. Versteh die Geschichte nicht ganz.
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Gast_Etienne_*
Beitrag 02.05.2005, 20:21
Beitrag #146





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Ich schätz mal du willst die Zeit überbrücken bis du über den "MPU-Weg" die deutsche FE wieder bekommst (oder auch nicht)..

Ich würd sagen das ist rausgeschmissenes Geld, wenn du für 2000 €uros den Cz-FS machst.. was eh schon derbstens nicht-billig ist.. und gleichzeitig die MPU. Wenn dann sollte man sich schon entscheiden wink.gif

Für 2000 Euresen kannste viel taxi fahren, wenns wirklich nur um ein Jahr geht sleep.gif
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Medusa
Beitrag 02.05.2005, 20:33
Beitrag #147


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Zitat
Ich schätz mal du willst die Zeit überbrücken bis du über den "MPU-Weg" die deutsche FE wieder bekommst (oder auch nicht)..


Das würde nicht klappen. Lt. EU Recht darfst Du nur eine EU-FE haben. Deshalb wird ja auch im FE Antrag nach einer anderen EU-FE, bzw. einem Antrag woanders auf eine EU-FE, gefragt.
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Gast_Etienne_*
Beitrag 02.05.2005, 20:48
Beitrag #148





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Zitat
Das würde nicht klappen. Lt. EU Recht darfst Du nur eine EU-FE haben.


Jaaa. Aber wenn dann nach dem (angenommenen) Jahr Pinkeltests die MPU positiv ist, kann man doch die Cz-FS gegen einen deutschen "eintauschen" oder? Beziehungsweise ist es dann eh total egal, weil ja eine positive MPU vorliegt, und die Eignung sogar für D wieder hergestellt ist. Oder?

Hoff doch mal, mir will keiner mit meinem Cz-FS ans bein pinkeln, wenn ich selber irgendwann dann evtl ne positive MPU abgelegt hab, und dann an der womöglich nicht eingehaltenen 185-Tage-Regelung rummoniert wird rofl1.gif
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Medusa
Beitrag 02.05.2005, 20:58
Beitrag #149


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Zitat
Jaaa. Aber wenn dann nach dem (angenommenen) Jahr Pinkeltests die MPU positiv ist, kann man doch die Cz-FS gegen einen deutschen "eintauschen" oder? Beziehungsweise ist es dann eh total egal, weil ja eine positive MPU vorliegt, und die Eignung sogar für D wieder hergestellt ist. Oder?


Um zur MPU zugelassen zu werden mußt Du aber einen FE Antrag stellen - was nicht geht, wenn Du schon eine CZ EU-FE hast. Alternativ wurde allerdings früher im Thread einmal ein umstrittener Weg zur MPU über eine "Zusicherung" beschrieben.
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Gast_Etienne_*
Beitrag 02.05.2005, 21:06
Beitrag #150





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Das mir jetz aber neu, man lernt nie aus smile.gif
Also nich wirklich ein Ansporn, die MPU doch zu machen wenn man - um sie zu umgehen - bereits Besitzer eines EU-FS ist.. zum Beispiel um neben den FE'en in allen andren Ländern der EU auch die deutsche FE wieder zu erhalten (und ich zum Beispiel auch wieder Firmenautos fahren dürfte).. na toll.
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Medusa
Beitrag 02.05.2005, 21:17
Beitrag #151


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Hab Dir mal den Link - umstrittene Zusicherung, rausgesucht.
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Cabarete
Beitrag 03.05.2005, 03:11
Beitrag #152


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Betr. Umtausch in D- EU.FS
Hier in Bayern erfolgt definitiv kein Umtausch einer andereren EU-FS in eine D.EU-FS wenn der Nachweis über 185 Tage in dem ausstellenden Land nicht beigebracht wird. Es ist dabei völlig egal, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht.

Das war die schriftl. Auskunft meines für mich zust. Landratsamtes.

MfG. Cab.
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 06:05
Beitrag #153


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Was ist, wenn man die Klasse B in D. zu BE erweitert? Dann muß doch von D. die FE getauscht werden .. Vorteil einer D EU-FE wären weniger Probleme bei Kontrollen und unbegrenzte Gültigkeit.
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strichachtdoktor
Beitrag 03.05.2005, 09:06
Beitrag #154


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Zitat (Cabarete @ 03.05.2005, 04:11)
Betr. Umtausch in D- EU.FS
Hier in Bayern erfolgt definitiv kein Umtausch einer andereren EU-FS in eine D.EU-FS wenn der Nachweis über 185 Tage in dem ausstellenden Land nicht beigebracht wird. Es ist dabei völlig egal, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht.

Das war die schriftl. Auskunft meines für mich zust. Landratsamtes.

MfG. Cab.

... das hoert sich einfach nur illegal an !
Armes Bayern.


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MaximilianNRW
Beitrag 03.05.2005, 09:12
Beitrag #155


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Ich werde in D eine privat veranlasste MPU machen und die der FEB zusenden, soe als Nachweis meiner wiederhergestellten Fahrereignung zu meiner Akte zu nehmen.
Meinen Wohnsitz werde ich ins Ausland verlagern und wenn ich ihn in einiger Zeit zurückverlagere, werde ich versuchen meinen EU-FS umschreiben zu lassen.
Kraftfahrereignung habe ich dann nachgewiesen, wie soll die Behörde denn dann für mich negativ reagieren?
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strichachtdoktor
Beitrag 03.05.2005, 09:24
Beitrag #156


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Die MPU muss nicht von der Behoerde anerkannt werden, wenn sich die dem Gutachten zugrundeliegende Fragestellung nicht 100%ig mit der Fragestellung der Behoerde deckt. Daher sollte man diese in Erfahrung bringen.

Entweder durch einen Antrag auf Erteilung, den man zurueckzieht, wenn die Behoerde die MPU anfordert (und begruendet) oder im Rahmen einer "Zusicherung".

Den Inhalt der FS-Akte sollte man natuerlich auch vollstaendig zur Hand haben und an die MPU-Stelle weiterreichen koennen ...

Vielleicht - das ist jetzt nur eine Idee von mir - kann man aber auch einfach mal mit der FEB reden und die bitten, die gesamten Unterlagen und eine Fragestellung an eine MPU-Stelle zu schicken ... - weil man selbst wissen moechte, ob die Zeit wieder reif fuer einen Fuehrerschein ist. Vielleicht geht das ja auch ohne Antrag ...


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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 10:15
Beitrag #157


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Zitat (strichachtdoktor @ 03.05.2005, 10:24)
Vielleicht - das ist jetzt nur eine Idee von mir - kann man aber auch einfach mal mit der FEB reden und die bitten, die gesamten Unterlagen und eine Fragestellung an eine MPU-Stelle zu schicken ... - weil man selbst wissen moechte, ob die Zeit wieder reif fuer einen Fuehrerschein ist. Vielleicht geht das ja auch ohne Antrag ...

So seh ich das eigentlich auch ...


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Gast_Guest_*
Beitrag 03.05.2005, 10:20
Beitrag #158





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@Etienne

Ich denke du kannst einen ganz normalen Antrag auf Wiedererteilung stellen und die MPU Prüfung ablegen. Falls du bestehst gibst du entweder den polnischen Lappen zurück oder hebst in auf. Die FE BEhörde weiss nämlich nicht das du einen Eu FS hast, also da gibts keine Probleme und du kannst zweigleisig fahren (ich meine natürlich den Prozedereweg). Solltest du zwischenzeitlich mit dem EU FS angehalten worden sein, erfolgt eh eine MPU Anordnung.
Also um die Zeit zu überbrücken denke ich ist es schon sinnvoll den EU FS zu machen, vorausgesetzt man hat natürlich den finanziellen Spielraum.
Gruss
Natrix
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Gast_Etienne_*
Beitrag 03.05.2005, 11:11
Beitrag #159





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Zitat
Solltest du zwischenzeitlich mit dem EU FS angehalten worden sein


Ja, wurde ich schon im Dezember, MPU-Aufforderung kam jedoch noch keine.

Zitat
Also um die Zeit zu überbrücken denke ich ist es schon sinnvoll den EU FS zu machen


Joah. Das war die Idee dahinter, warum ich den Cz-FS gemacht hab. Um (mindestens) das eine Jahr ohne FS zu überbrücken, und um bei einer späteren MPU nicht den FS komplett neu machen zu müssen, wenn inzwischen mehr wie zwei Jahre vergangen sind.. da war mir halt beruflicherweise das Überbrücken des einen FS-losen Jahres wichtiger.... aber da dachte ich ja auch noch, dass ein EU-FS innerhalb der EU ohne Probleme "umschreibbar" ist; auch in D ranting.gif zumindest sobald eine positive MPU auf dem Tisch liegt
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Gast_Gast_C.O.R.E._*
Beitrag 03.05.2005, 12:18
Beitrag #160





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etienne ich würd mir da mal kein kopf machen...
NU sind eher die seltenheit... ich wurde schon 2x kontrolliert
das letzte mal war im NOV 04 und hab immer noch keine NU....
kollegen von mir gehts ähnlich

gruss
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Andreas
Beitrag 03.05.2005, 12:21
Beitrag #161


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Kommt auch viel darauf an, in welchem Bundesland man wohnt.... dry.gif whistling.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 03.05.2005, 12:33
Beitrag #162





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Zitat
Kommt auch viel darauf an, in welchem Bundesland man wohnt.... 


hehe du nun wider :-)))
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michael_mk
Beitrag 03.05.2005, 12:51
Beitrag #163


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Zitat (Andreas @ 03.05.2005, 13:21)
Kommt auch viel darauf an, in welchem Bundesland man wohnt.... dry.gif whistling.gif

sehe ich eigentlich genauso,falls man in bayern wohnt hat man eh schon verloren whistling.gif
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Beeblebrox
Beitrag 03.05.2005, 12:56
Beitrag #164


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Zitat (michael_mk @ 03.05.2005, 13:51)
sehe ich eigentlich genauso,falls man in bayern wohnt hat man eh schon verloren whistling.gif

geht es ums wohnen in Bayern oder reicht auch schon das DURCHFAHREN auf der Autobahn? wink.gif
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Gast_Etienne_*
Beitrag 03.05.2005, 13:16
Beitrag #165





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Jaja das liebe Bayern.. da wohn ich ja wavey.gif
Hab trotzdem seit Dezember noch keine entsprechende Post bekommen.. klar, vielleicht checken sie auch ab, ob in der Cz alles korrekt eingehalten wurde usw.

Allerdings frage ich mich dann warum das so lange dauert, weil bei der dezembrigen Kontrolle (Verdacht auf FoFE & Urkundenfälschung) hat die deutsche Polizei innerhalb einer Woche (!) bei Cz-Behörden nachgefragt, ob der "echt" ist.. hat alles wunderbar geklappt.. und richtig flott wink.gif

Warum sollte dann das Überprüfen der eingehaltenen Vorschriften länger dauern. Ich meine, alleine das Vorhandensein des FS zeugt doch von eingehaltenen Vorschriften yes.gif
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Gast_Gast_C.O.R.E._*
Beitrag 03.05.2005, 13:34
Beitrag #166





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ich seh grünes Licht für alle EU-FE´ler rolleyes.gif
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Gast_Gast_C.O.R.E._*
Beitrag 03.05.2005, 13:36
Beitrag #167





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scheinbar kommt Druck von der EU Kommission auf
alle wiederrechtlichen FE Behörden whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 03.05.2005, 13:38
Beitrag #168


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Zitat
scheinbar kommt Druck von der EU Kommission auf
alle wiederrechtlichen FE Behörden


Wie kommst Du denn auf den Trichter? Zum einen kann die Kommission keinen Druck auf irgendwelche Behörden ausüben, sondern höchstens gegen den Staat an sich. Zum anderen halte ich diese Schlussfolgerung doch für sehr gewagt.

Und zuletzt, um bei Euren Lieblingsargumenten zu bleiben: Wenn dem so wäre, hätte die Presse sicher davon Wind bekommen. whistling.gif


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Gast_Gast_C.O.R.E._*
Beitrag 03.05.2005, 13:48
Beitrag #169





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Zitat
Wie kommst Du denn auf den Trichter? Zum einen kann die Kommission keinen Druck auf irgendwelche Behörden ausüben, sondern höchstens gegen den Staat an sich. Zum anderen halte ich diese Schlussfolgerung doch für sehr gewagt.

Und zuletzt, um bei Euren Lieblingsargumenten zu bleiben: Wenn dem so wäre, hätte die Presse sicher davon Wind bekommen. 


glaub mir mein jung das weisst du sicher nicht ob die Behörden
Druck bekommen oder nicht / auch die Presse wird dies nicht erfahren whistling.gif
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Andreas
Beitrag 03.05.2005, 13:51
Beitrag #170


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Zitat (Gast_C.O.R.E. @ 03.05.2005, 14:48)
glaub mir mein jung das weisst du sicher nicht ob die Behörden
Druck bekommen oder nicht / auch die Presse wird dies nicht erfahren whistling.gif

Glaub mir mein Jung, wir haben noch keinen Druck gespürt. Erst diese Woche ist wieder eine Nutzungsuntersagung eines EU-FS aus GB ausgelaufen..... whistling.gif tongue.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_C.O.R.E._*
Beitrag 03.05.2005, 13:52
Beitrag #171





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Zitat
Glaub mir mein Jung, wir haben noch keinen Druck gespürt. Erst diese Woche ist wieder eine Nutzungsuntersagung eines EU-FS aus GB ausgelaufen..... 


du machst mir angst sad.gif
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 03.05.2005, 14:06
Beitrag #172


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Auch ich hatte 3 Kontrollen bis jetzt!

Die 1. war Mitte Februar und bis jetzt noch KEINE Post....


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Der der den Adrenalinstoß braucht....
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Gast_Gast_C.O.R.E._*
Beitrag 03.05.2005, 14:13
Beitrag #173





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nicht alle FE Behörden sind so "Dreist"
es gibt auch noch vernünftige wink.gif
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Roland
Beitrag 03.05.2005, 14:41
Beitrag #174


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Zitat (Andreas @ 03.05.2005, 13:21)
Kommt auch viel darauf an, in welchem Bundesland man wohnt.... dry.gif  whistling.gif

Würde mich ehrlich gesagt wundern wenn das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt würde. Deutsche Gesetzgebung ist deutsche Gesetzgebung und die ist doch wohl in jedem Bundesland gleich oder ??

Allerdings sind die Bayern in machen Fällen doch etwas eigen, dem muss ich beipflichten denn auch ich komme aus Bavaria dry.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Etienne_*
Beitrag 03.05.2005, 14:47
Beitrag #175





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Zitat
nicht alle FE Behörden sind so "Dreist"
es gibt auch noch vernünftige

Das halt ich für Selbstbeweihräucherung.. mit Post musst du - genauso wie ich - so wie's aussieht wohl jederzeit rechnen, wenn du schon kontrolliert wurdest und ne MPU fällig wäre/ist. Traurig, aber wahr.

Zitat
Deutsche Gesetzgebung ist deutsche Gesetzgebung und die ist doch wohl in jedem Bundesland gleich oder ??

Die Gesetzgebung schon, aber ich befürchte der nötige Anlass um die Mühlen das mahlen anfangen zu lassen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich groß.. so der Schwellwert-Anlass rofl1.gif mal naiv ausgedrückt wavey.gif
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 15:37
Beitrag #176


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@Etienne & @xxxSCHLUMPFxxx & @Gast_C.O.R.E. + Kollege

Ist der Entzug Eurer dt. FEs über 5 Jahre her? Wir hatten mal die Theorie, das evtl. nach Ablauf einer bestimmter Zeit, natürlich ist nicht die Tilgungsfrist gemeint wink.gif , an einen EU-FE Inhaber keine MPU Aufforderung geschickt wird.
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 15:44
Beitrag #177


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Zitat (Andreas @ 03.05.2005, 13:21)
Kommt auch viel darauf an, in welchem Bundesland man wohnt.... dry.gif  whistling.gif

Aber Andreas wink.gif Reicht es den nicht, das sich D. vom restlichen Europa in FE Angelegeheiten abgrenzen will? Nun auch noch unterschiedliches Verhalten in den Bundesländern? Wenn das so weitergeht muß ich mich vor jeder Dorfdurchfahrt erst erkundigen ob die dort eigene, Europarecht brechende, Regeln haben? rofl1.gif
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Gast_Etienne_*
Beitrag 03.05.2005, 15:46
Beitrag #178





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Nee.. mein Entzug is noch relativ frisch rolleyes.gif ziemlich genau ein Jahr ists bei mir her.
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 15:54
Beitrag #179


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Zitat (Etienne @ 03.05.2005, 16:46)
Nee.. mein Entzug is noch relativ frisch rolleyes.gif ziemlich genau ein Jahr ists bei mir her.

Drück Dir die Daumen cool.gif und immer schön vorausschauend cop.gif fahren.
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michael_mk
Beitrag 03.05.2005, 16:12
Beitrag #180


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ich überlege schon wochenlang wieso manche eine MPU-Aufforderung bekommen und manche nicht think.gif ich finde aber einfach keine passende antwort,außer das evtl.die grünen männchen die meldung an die führerscheinstelle nicht gemacht oder versäumt haben unsure.gif
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