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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 03.05.2005, 16:19
Beitrag #181


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Zitat (michael_mk @ 03.05.2005, 17:12)
ich überlege schon wochenlang wieso manche eine MPU-Aufforderung bekommen und manche nicht

Was steht den in den Richtlinien der Landesbehörden an die FEBs dazu? Muß doch sowas geben. Könnte das vielleicht einer der Insider posten? Sollte ich eine entspechende PM bekommen würde ich den Absender thread.gif auch nicht lesen shutup.gif und nur den Inhalt posten .. rolleyes.gif

wavey.gif
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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 16:37
Beitrag #182


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Da meine Website mal wieder etwas neuen Stoff brauchte, hab ich das folgende mal eingearbeitet:

EU-Führerschein - derzeitige Praxis bei MPU-Erfordernis

Zitat
Hierzu schreibt Rechtsanwalt Dr. Michael Ludovisy (ADAC-Zentrale München) in DAR 2005, 7ff., 13:

    "Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde kann aber dem Inhaber des ausländischen Führerscheins das Recht zur Benutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aberkennen. Dies wiederum setzt Kenntnisse der Fahrerlaubnisbehörde über eignungsrelevante Mängel des Inhabers der ausländischen Fahrerlaubnis voraus.

    Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass z.B. durch die Polizei bei Zweifeln an der Eignung eines ausländischen Führerscheininhabers gemäß § 2 Abs. 12 StVG ein Bericht an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erfolgt und diese eigene Maßnahmen zur Entziehung bzw. Eignungsüberprüfung einleitet.

    Zu diesem Zweck leitet die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt an das KBA mit der Bitte weiter, bei der Ausstellungsbehörde nachzufragen, ob der Betroffene den früheren Entzug in Deutschland bei der Beantragung des ausländischen Führerscheins wahrheitsgemäß angegeben hat und ob im Rahmen der Erteilung des ausländischen Dokuments eine Überprüfung der Eignung vorgenommen wurde. Die Antwort der Ausstellungsbehörde leitet das KBA an die Fahrerlaubnisbehörde zurück.

    Erfolgt keine Rückmeldung durch die Ausstellungsbehörde oder wurden keine Eignungsüberprüfungen im Rahmen des Erteilungsverfahrens vorgenommen, kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde in den Fällen, in denen die (deutschen) Eignungsbedenken nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen, nach Auffassung des Bundes und der Länder eine erneute Eignungsuntersuchung (ggf. MPU) nach § 46 Abs. 3 und 5 FeV einleiten. Bei Nichtbestehen der Eignungsuntersuchung oder Verweigerung der Untersuchung kann die Fahrerlaubnisbehörde dass Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, aberkennen."


Edit:

Diese Vereinbarung erklärt auch, wieso es zu so unterschiedlicher Handhabung kommt, denn nur Zweifel nach § 2 Abs. 12 StVG dürfen gemeldet werden, nicht aber einfach das Vorhandensein einer EU-FE (diese begründet ja aus sich heraus noch keine Eignungsmängel - eher im Gegenteil).

Zitat
§ 2 Abs. 12 StVG:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.


Wer nicht auffällt, hätte demnach überhaupt nichts zu befürchten.


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michael_mk
Beitrag 03.05.2005, 16:50
Beitrag #183


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@lexus.....,du meinst wer nicht negativ auffällt in dem sinne von alkoholgenuss,drogen,zu schnelles fahren ect.?
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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 16:51
Beitrag #184


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Genau das meine ich.


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RA XDiver
Beitrag 03.05.2005, 16:58
Beitrag #185


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Ich weiß nicht so ganz. So nachvollziehbar die Argumentation ist, so kann ich dennoch nicht glauben, dass die Praxis tatsächlich so ist.

Wenn man hier die Geschichten der Personen liest, die eine NU erhalten haben, so meine ich mich nicht jedenfalls an irgendwelche Übertretungen oder Auffälligkeiten erinnern zu können.

think.gif


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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 17:04
Beitrag #186


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Wer hat denn nun wirklich schon eine NU erhalten, ich hab früher mal bis drei gezählt, aber inzwischen weiss ich es wohl doch nur von gerri.

Diejenigen, die sagen, sie seien in einer Kontrolle gewesen, aber es sei monatelang nichts passiert, scheinen mir jedenfalls in der Überzahl zu sein.

Und - ein Beamter auf der Straße und ein Sachbearbeiter im Führerscheinbüro müssen ja so eine Verwaltungsvorschrift auch erst mal bekommen, lesen, verdauen und dann sachgerecht danach handeln.


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Gast_Guest_*
Beitrag 03.05.2005, 17:07
Beitrag #187





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Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 17:37)
Diese Vereinbarung erklärt auch, wieso es zu so unterschiedlicher Handhabung kommt, denn nur Zweifel nach § 2 Abs. 12 StVG dürfen gemeldet werden,  nicht aber einfach das Vorhandensein einer EU-FE (diese begründet ja aus sich heraus noch keine Eignungsmängel - eher im Gegenteil).

Kannst du mir dann erklären warum ich nach einer Routinekontrolle eine Aufforderung zur Mpu bekommen habe, obwohl ich nicht negativ aufgefallen bin.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 03.05.2005, 17:08
Beitrag #188





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@ Lexus


Zitat
Erfolgt keine Rückmeldung durch die Ausstellungsbehörde oder wurden keine Eignungsüberprüfungen im Rahmen des Erteilungsverfahrens vorgenommen, kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde in den Fällen, in denen die (deutschen) Eignungsbedenken nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen, nach Auffassung des Bundes und der Länder eine erneute Eignungsuntersuchung (ggf. MPU) nach § 46 Abs. 3 und 5 FeV einleiten.


Danach keine 5 Jahre Tilgungshemmung? 10 statt 15 Jahre ?
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michael_mk
Beitrag 03.05.2005, 17:12
Beitrag #189


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Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:04)
Wer hat denn nun wirklich schon eine NU erhalten, ich hab früher mal bis drei gezählt, aber inzwischen weiss ich es wohl doch nur von gerri.

Diejenigen, die sagen, sie seien in einer Kontrolle gewesen, aber es sei monatelang nichts passiert, scheinen mir jedenfalls in der Überzahl zu sein.

Und - ein Beamter auf der Straße und ein Sachbearbeiter im Führerscheinbüro müssen ja so eine Verwaltungsvorschrift auch erst mal bekommen, lesen, verdauen und dann sachgerecht danach handeln.

und soweit ich das noch weiss ist gerri negativ aufgefallen,er ist zu schnell gefahren und wurde geblitzt.
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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 17:13
Beitrag #190


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@ Johnny Walker

So fass ich das erst mal auf. Bleibt die bange Frage, ob irgendwo noch was von Tilgungshemmung steht und der Kollege das für seinen Aufsatz nicht so wichtig gefunden hat. Glaub ich aber eher nicht.


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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 17:16
Beitrag #191


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Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:13)
@ Johnny Walker

So  fass ich das erst mal auf. Bleibt die bange Frage, ob irgendwo noch was von Tilgungshemmung steht und der Kollege das für seinen Aufsatz nicht so wichtig gefunden hat. Glaub ich aber eher nicht.

Vielleicht kann ein nicht Betroffener thread.gif bei dem Kollegen nachfragen ..? rolleyes.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 03.05.2005, 17:16
Beitrag #192





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@ Lexus

Zitat
Wer hat denn nun wirklich schon eine NU erhalten, ich hab früher mal bis drei gezählt, aber inzwischen weiss ich es wohl doch nur von gerri.


Eine weitere in NRW.
Anfang Dezember 04 endete die MPU Abgabe-Frist und die NU erfolgte April 05.
Der BGS teilte die Daten, aufgenommen an der Grenze CZ/D der FE-Behörde mit.
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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 17:18
Beitrag #193


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Und weiß man, ob die da im Auto gegrölt haben oder sonst wie aufgefallen sind?

Hat der Betreffende einstweiligen Rechsschutz beim VG beantragt?


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 03.05.2005, 17:23
Beitrag #194





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Beide Fragen kann ich mangels Kenntnis nicht berantworten
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 17:28
Beitrag #195


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Hat der Rechtsanwalt Dr. Michael Ludovisy vom ADAC durch irgendeinen Posten eine Art Richtlinienkompetenz oder ist das als Privatmeinung / Vereinsmeinung zu verbuchen?
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RA XDiver
Beitrag 03.05.2005, 17:29
Beitrag #196


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Zitat
Hat der Rechtsanwalt Dr. Michael Ludovisy durch irgeneinen Posten eine Art Richtlinienkompetenz oder ist das als Privatmeinung zu verbuchen?


Dreimal darfst Du raten. Selbstverständlich ist das, wie nahezu alle Veröffentlichung, eine Rechtsansicht des Verfassers.


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Gast_Etienne_*
Beitrag 03.05.2005, 17:30
Beitrag #197





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Zitat
§ 2 Abs. 12 StVG:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Zitat
Diese Vereinbarung erklärt auch, wieso es zu so unterschiedlicher Handhabung kommt, denn nur Zweifel nach § 2 Abs. 12 StVG dürfen gemeldet werden,  nicht aber einfach das Vorhandensein einer EU-FE (diese begründet ja aus sich heraus noch keine Eignungsmängel - eher im Gegenteil).

Könnte das auch erklären, warum ich noch keine NU bekommen hab? (Kontrolle im Dez, Drogentest -> negativ, keine Auffälligkeiten)
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RA XDiver
Beitrag 03.05.2005, 17:32
Beitrag #198


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Zitat
Könnte das auch erklären, warum ich noch keine NU bekommen hab? (Kontrolle im Dez, Drogentest -> negativ, keine Auffälligkeiten)


Wenn der Artikel tatächlich die Praxis widerspiegelt, dann wohl ja. Allerdings gibt es m.E. berechtigte Zweifel, dass es tatsächlich so gehandhabt wird.


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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 17:34
Beitrag #199


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Zitat (XDiver @ 03.05.2005, 18:29)
Dreimal darfst Du raten. Selbstverständlich ist das, wie nahezu alle Veröffentlichung, eine Rechtsansicht des Verfassers.

@XDiver,

was gefällt dir an dem Dr. L. denn nicht so? Eine Rechtsauffassung ist es wohl nicht, eher ein Bericht über Tatsachen. Ich geh mal davon aus, daß die ADAC-Zentrale als deutsche Nebenregierung (du merkst, dass ich mal ausgetreten bin *g*) das Papier in die Hand bekommen hat.


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RA XDiver
Beitrag 03.05.2005, 17:36
Beitrag #200


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Zitat
was gefällt dir an dem Dr. L. denn nicht so?


Ich habe nicht gesagt, dass der Bericht mir nicht gefällt (könnben jur. Fachbeiträge überhaupt "gefallen" think.gif ). Ich denke lediglich aufgrund dessen, was ich hier und anderswo gelesen habe, dass die Situation nicht ganz so ist. Da muss ja noch nichtmal Herr L was für können. tongue.gif


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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 17:36
Beitrag #201


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Posting gelöscht. Frage wurde soeben im Forum beantwortet.

Der Beitrag wurde von Medusa bearbeitet: 03.05.2005, 17:40
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RA XDiver
Beitrag 03.05.2005, 17:40
Beitrag #202


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Natürlich wird er seine Argumentation nicht rein aus der Luft gegriffen haben und die Quellen des ADAC sind diesbzgl. ja zumeist recht gut. cool.gif

Dennoch würde ich den Beitrag eher als Stellungnahme / Aufsatz interpretieren als an eine dezidierte Beschreibung der Verwaltungstätigkeit.


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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 17:44
Beitrag #203


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Irgendwie mißversteht hier jemand etwas: Er berichtet selbstverständlich überhaupt nicht über die Verwaltungspraxis, sondern über ein Bund-Länder-Übereinkommen - nicht mehr und nicht weniger.

Nun ist ein solches Abkommen zwar kein nach außen für den Betroffenen geltendes Recht, aber man könnte natürlich in Fällen, in denen keine Auffälligkeiten vorlagen, im VG-Verfahren auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung pochen.

Irgendwie müsste man jetzt mal an den Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung rankommen.


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Gast_Lulu_*
Beitrag 03.05.2005, 17:52
Beitrag #204





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Hallo
also sry ich konnte jetzt nicht mehr alles lesen ..augen tränen schon smile.gif

meine frage :

Ich bin durch die erste mpu durchgefallen und muss nun eine neue beantragen .
Ich habe keine sperre , die straftat liegt ca 9 jahre zurück (fahren mit alkohol).

Wenn ich nun meinen wohnsitz für 180 tage nach polen verlege und dort eine fe mache .

Kann ich sie dann hier in D umschreiben lassen ?

Wird sie bei einer kontrolle entzogen ?

wie hoch liegen etwa die kosten für eine fahrschule mit dolmetscher ?

Was passiert mit meiner mpu hier in d ?

mfg
lulu
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 17:52
Beitrag #205


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Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:44)
Irgendwie müsste man jetzt mal an den Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung rankommen.

Geheim?
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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 17:53
Beitrag #206


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In diesem Zusaammenhang lenke ich die Gedanken auch noch mal auf das hier schon öfter zitierte Urteil eines OVG (Koblenz? ich habs grad nicht parat), in dem einem Antragsteller im einstweiligen Verfahren Rechtsschutz gegeben wurde, weil die Behörde ihm in Kenntnis von Eignungsmängeln eine D-FE erteilt hatte (Grundgedanke des Vertrauensschutzes).

Möglicherweise liegt der zitierten Bund-Länder-Vereinbarung ein ähnlicher Gedanke - sozusagen auf EU-Ebene - zugrunde: Wenn jemand nun schon mal eine EU-FE hat, dann soll er auch im Inland einen gewissen Vertrauensschutz genießen (Anerkennung, die ja auch von den MPU- und NU-Befürwortern nicht geleugnet wird, sondern semantisch geradezu zur Voraussetzung einer NU gemacht wird). Also soll auf § 46 FeV - wie auch sonst - erst dann zurückgegriffen werden, wenn neue Eignungsmängel auftreten. Freilich darf dann - wie eben auch sonst - auch auf die alten Geschichten zurückgegriffen werden, allerdings nur auf die, die noch in den 10-Jahreszeitraum fallen.

Ich denke, wenn man sich das mal gründlich überlegt, dann wäre das in der Tat eine Verfahrensweise, die auch diejenigen, die D hier immer verflucht haben, milder stimmen und mit dem deutschen Verwaltungshandeln wieder einigermaßen versöhnen müsste.


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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 17:56
Beitrag #207


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Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:52)
Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:44)
Irgendwie müsste man jetzt mal an den Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung rankommen.

Geheim?

Geheim nicht, aber auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.


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Gast_lulu_*
Beitrag 03.05.2005, 17:59
Beitrag #208





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Hallo
noch eine frage
ich habe von einem bekannten diese adresse hier erhalten
xxxxxxx
kennt die jemand , hat jemand erfahrungen , ist das seriös ?

danke ?

Werbung gelöscht.
@Lulu, Werbung für EU-Führerscheinanbieter ist in diesem Forum unerwünscht.


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 03.05.2005, 19:09
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 17:59
Beitrag #209


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Zitat (Lulu @ 03.05.2005, 18:52)
also sry ich konnte jetzt nicht mehr alles lesen ..augen tränen schon smile.gif

Um Deine Augen zu schonen cool.gif

Zitat
Wenn ich  nun meinen wohnsitz für 180 tage nach polen verlege und dort eine fe mache .


Wenn Du dort für 180 Tage Deinen Lebensmittelpunkt hast.

Zitat
Kann ich sie dann hier in D umschreiben lassen


Theoretisch ja, wird evtl. von FEB verweigert, Risiko: MPU Auflage.

Zitat
Wird sie bei einer kontrolle entzogen ?


Vielleicht kurzfristig, Klärung der Echtheit und Rechtslage. Risiko evtl. danach: MPU Auflage von FEB, bei Verweigerung Nutzungsuntersagung.

Zitat
wie hoch liegen etwa die kosten für eine fahrschule mit dolmetscher  ?


Keine Ahnung, in CZ so 2000 Euro, je nach Vermittler.

Zitat
Was passiert mit meiner mpu hier in d ?


Möge sie in Frieden ruhen und nicht von der FEB aufgeweckt werden. Restrisiko ..
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 18:01
Beitrag #210


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Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:56)
Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:52)
Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:44)
Irgendwie müsste man jetzt mal an den Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung rankommen.

Geheim?

Geheim nicht, aber auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Also bekäme man auf Anfrage, (wo, wonach genau?), keine Auskunft?
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Lexus
Beitrag 03.05.2005, 18:11
Beitrag #211


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Ich habe bei jemandem gefragt, ob man das Dingens bekommen kann.


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michael_mk
Beitrag 03.05.2005, 18:13
Beitrag #212


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Zitat (XDiver @ 03.05.2005, 18:40)
Natürlich wird er seine Argumentation nicht rein aus der Luft gegriffen haben und die Quellen des ADAC sind diesbzgl. ja zumeist recht gut. cool.gif

Dennoch würde ich den Beitrag eher als Stellungnahme / Aufsatz interpretieren als an eine dezidierte Beschreibung der Verwaltungstätigkeit.

schön das der ADAC auch ein urteil richtig lesen kann,wurde auch zeit;-)das hatte sich in der vergangenheit anders angehört,aber gut whistling.gif
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 18:25
Beitrag #213


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Wielange sind die Tilgungsfristen für Eignungszweifel im EU Ausland, insbesonders in CZ & PL? Vielleicht spielt das mit hinein? Falls den ausstellenden Staat die dt. Eignungszweifel eh nicht mehr interessiert hätten, weil dort verjährt .. - Anerkennung des ausl. Hoheitsaktes .... Bis zum Ende der ausl. Tilgungsfrist könnte D. versuchen zu argumentieren, das die FE ja anerkannt wird, denn wenn der ausstellende Staat gewußt hätte .. Gewissermaßen eine dt. Hilfsleistung think.gif
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Andreas
Beitrag 03.05.2005, 19:07
Beitrag #214


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Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:04)
Und - ein Beamter auf der Straße und ein Sachbearbeiter im Führerscheinbüro müssen ja so eine Verwaltungsvorschrift auch erst mal bekommen, lesen, verdauen und dann sachgerecht danach handeln.

In Bayern hat die Polizei die Anweisung festgestellte EU-FS von deutschen Staatsangehörigen an die jeweilige FS-Stelle zu melden. Zumindest die Grenzpolizei an der Grenze zu CZ setzt diese Anweisung sehr genau in die Praxis um. cool.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 19:18
Beitrag #215


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Zitat (Andreas @ 03.05.2005, 20:07)
In Bayern hat die Polizei die Anweisung festgestellte EU-FS von deutschen Staatsangehörigen an die jeweilige FS-Stelle zu melden. Zumindest die Grenzpolizei an der Grenze zu CZ setzt diese Anweisung sehr genau in die Praxis um.  cool.gif

Selbst erlebt. Gruselfaktor Grenzkontrolle Bayern. Dt. Grenzer notieren ohne Kommentar Daten aus den Personalausweisen und tragen laufende Notebooks durch den Zug. Was sie damit machen: keine Ahnung. Habe versucht einen gelangweilten Eindruck bei der Kontrolle zu machen. Ist zum Glück gelungen cool.gif . Schade nur, solange Tschechien nicht zu den Schengen Staaten gehört traue ich mich mit meinem Auto nicht dort hin .. wink.gif
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Beitrag 03.05.2005, 19:19
Beitrag #216





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Zitat
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@Lulu, Werbung für EU-Führerscheinanbieter ist in diesem Forum unerwünscht.


wie sollte ich sonst fragen ? ohne namen zu nennen oder link angeben ?
wenn es eine andere möglichkeit bist infos über bestimmte anbieter zu erfragen , wäre ich über hilfe dankbar smile.gif

und werbung war das keine , ich will ja fe machen nciht verkaufen sad.gif
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Andreas
Beitrag 03.05.2005, 19:26
Beitrag #217


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Zitat (lulu @ 03.05.2005, 20:19)
wie sollte ich sonst fragen ? ohne namen zu nennen oder link angeben ?
wenn es eine andere möglichkeit bist infos über bestimmte anbieter zu erfragen , wäre ich über hilfe dankbar smile.gif

und werbung war das keine , ich will ja fe machen nciht verkaufen sad.gif

Da wir nicht zwischen seriösen Anbietern und Betrügern unterscheiden können, werden hier alle Links zu FS-Vermittlern u. ä. im offenen Forum gelöscht.

Wenn du dich registrierst, steht dir allerdings das boardeigenen Kommunikationssystem zur Verfügung (PM). wink.gif

P. S. Bitte keine weitere Diskussion zu diesem Thema. Es ist vom Betreiber des Forums einfach nicht erwünscht und wird von den Mods konsequent umgesetzt.


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Gast_Guest_*
Beitrag 03.05.2005, 19:36
Beitrag #218





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ok an wen soll ich dann pm schicken ?
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strichachtdoktor
Beitrag 03.05.2005, 21:55
Beitrag #219


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Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:59)
Zitat
Wenn ich  nun meinen wohnsitz für 180 tage nach polen verlege und dort eine fe mache .


Wenn Du dort für 180 Tage Deinen Lebensmittelpunkt hast.

... am besten Ihr legt einfach nochmal 6 Tage drauf, dann ist die FE einigermassen sicher wink.gif

Lulu, Du kannst doch das Internet bedienen - also mach´ etwas daraus. Du hast das Forum hier gefunden, also wirst Du auch weitere Informationen dazu im Net finden. Leichter waere es freilich, Du wuerdest Dich hier registrieren. Vielleicht meldet sich ein heimlicher und wissender Verehrer dann auch ganz von selbst per PM ...
rofl1.gif


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Medusa
Beitrag 03.05.2005, 22:08
Beitrag #220


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Zitat (strichachtdoktor @ 03.05.2005, 22:55)
Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:59)
Zitat
Wenn ich  nun meinen wohnsitz für 180 tage nach polen verlege und dort eine fe mache .


Wenn Du dort für 180 Tage Deinen Lebensmittelpunkt hast.

... am besten Ihr legt einfach nochmal 6 Tage drauf, dann ist die FE einigermassen sicher wink.gif

Ja, Asche auf mein kahles Haupt laugh.gif

Aber auch auf Deins /8doc - Du hast die Schaltjahre wohl falsch eingerechnet. 1 Jahr = 365,2425 Tage (Durchschnitt). 365,2425 Tage : 2 +1 Tag = 183,62125 Tage ( +1 Tag = über die Hälfte eines Jahres). rofl1.gif (Oder stehen die 186 Tage irgendwo? Bin da nicht so fit - auf meiner FE steht mein Wohnsitz in D.).

Wer weiterrechnen mag Wikipedia
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strichachtdoktor
Beitrag 03.05.2005, 22:23
Beitrag #221


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Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:28)
Hat der Rechtsanwalt Dr. Michael Ludovisy vom ADAC durch irgendeinen Posten eine Art Richtlinienkompetenz oder ist das als Privatmeinung / Vereinsmeinung zu verbuchen?

- Rechtsanwalt
- Leiter Verkehrsrecht beim ADAC
- freier Autor (u.a. "Trucker", "Autoflotte")
- Autor (u.a. "Der motorisierte Verkehrsteilnehmer in der Ahndungspraxis" Verlag Schlecht und Recht, ähem: Recht und Praxis wink.gif
- Rechtsexperte der "Autoflotte", das Fachmagazin fuer Fuhrparkleiter aus dem Hause Springer
- Rezensor fuer Rechtsbuecher
- Herausgeber (u.a. Praxis des Strassenverkehrsrechts, ZAP-Verlag, 1360 S., ~100 Euro )
- gibt Seminare

Auf jeden Fall sagt er seine Meinung. Laut und deutlich. Fuer RAe ist die "Praxis des Strassenverkehrsrechts" fast schon sowas wie ein Standardwerk ...

Ist also kein "Ruelpsen im Wald", falls Du das gemeint haben solltest ... cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 03.05.2005, 22:40
Beitrag #222


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Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 23:08)
1 Jahr = 365,2425 Tage (Durchschnitt). 365,2425 Tage  : 2 +1 Tag = 183,62125 Tage ( +1 Tag = über die Hälfte eines Jahres).  rofl1.gif  (Oder stehen die 186 Tage irgendwo? Bin da nicht so fit - auf meiner FE steht mein Wohnsitz in D.).

Wer weiterrechnen mag Wikipedia

Ganz ohne Rechnung kommt hingegen die FEV aus ... mal so, mal so ... Egal. Wuerde sagen, dass die 185 Tage aus §7 auf jeden Fall uebertragbar sind. Also genaugenommen 185 Tage und 1 Minute - aber leichter faellts dem Beamten sicher bei 186 ... wink.gif

§28
...
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,
1...
2. die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie als Student oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,
3...
4...
5...
...

§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland

(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.


PS.: Die FS-Richtlinie sagt noch etwas anderes ...


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önke
Beitrag 04.05.2005, 05:33
Beitrag #223


Neuling


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wie kann man das denn nu betrachten?

also eine FE im EU-Ausland zu machen ist nicht verboten, und fahren dürft ich überall wo kein fahrverbot gegen mich verhängt ist?

wie sieht das aber aus wenn ich in D eine Sperre hab und eine MPU machen müsste? was kann mir denn da anghängt werden?
fahren ohne FE doch wohl nich oder? schliesslich hab ich ja eine. und fahruntüchtig werd ich ja auch nich sein sonst hätt ich meine EU-FE nich bekommen?

wird gern mein FS so schnell wie möglich wieder bekomm, damiit ich bei meiner schwiegermama endlich wieder ausziehn kann. is aber im moment schlecht wegen arbeit, so ohne auto....


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Gast_Z_*
Beitrag 04.05.2005, 05:41
Beitrag #224





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@Önke

Guten Morgen smile.gif

Also vorab, MIT Fahrverbot geht da ziemlich wenig (ausser im Ausland)

In dem Land in dem du den FS machst, musst du 185 Tage deinen Lebensmittelpunkt haben!!!

Mit den MPU Auflagen ist das eine andere Sache ( Fahren ohne FE nicht)
aber dir könnte eine Nutzungsunterlassung drohen was aber bis jetzt noch strittig ist und ein sehr kompetenter Anwalt im Momment daran ist!
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mirko1
Beitrag 04.05.2005, 09:08
Beitrag #225


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@Önke

ein EU-FS in der Sperrfirst gemacht ist Illegal.
Du musst auf jedenfalls die Sperrfrist abwarten, die 185 Tage musst du so oder so einhalten die Zeiten ohne 185 Tage eine EU-FS zu erwerben sind seit Januar 05 in der CZ und PL vorbei.

Vor Januar 2005 ausgestellte PL CZ Führerscheine sind wegen der 185 Tage auch kein Problem, die beiden Länder hatten nach nationalen Gesetzten erteilt und nehmen den EU-FS wegen der 185 Tage nicht wieder zurück.

für die neuen Leser:

wenn Ihr hier eine MPU Auflage habt, könnt Ihr solange mit der EU-FS hier Fahren bis dieser der Behörde bekannt wird, danach MPU Aufforderung danach Nutzungsuntersagung deiner EU-FS für Deutschland. Gilt allerdings noch in den anderen EU-Ländern.

Was momentan wichtiger zu erfahren wäre, der eine bekommt die MPU-Aufforderung und anscheinend der andere nicht=? Zufall? Bundesland eher nicht.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 04.05.2005, 09:58
Beitrag #226





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Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 17:37)
Zitat

§ 2 Abs. 12 StVG:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.


Wer nicht auffällt, hätte demnach überhaupt nichts zu befürchten.


Ändert diese "Bund / Länder - Verständigung, außer vieleicht nur 10 Jahren Verjährung statt 15 mit Tilgungshemmung, an der bisherigen Verwaltungspraxis und Rechtsprechung?

§ 2 Abs. 12 wird voraussichtlich so augelegt werden, daß gerichtlich festgestellte Eignungungsmängel nicht "einfach so in der Sperrzeit vorübergehen" sondern deren Absenz nur durch eine "unfehlbare" MPU festgestellt werden kann.

Wer nicht (erneut) auffällt (durch Fahrfehler, Ordnungswiedrigkeiten, Vergehen, nicht allgemeine Verkehrskontrolle) hat nichts zu befürchten! Dieser Schluß würde doch die Übernahme der Richtlinien Auslegung des EUGH bedeuten.

Das ist sicher nicht beabsichtigt und auch durch den ausdrücklichen Hinweise auf "Eignungsbedenken nicht mehr als 10 Jahren" ausgedrückt. Was soll sonst dieser Bezug, wenn man der Auffassung folgen wollte, daß eine Maßnahme mit Ende der Sperrfrist in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkung erschöpft ist.

Imho hat sich nichts geändert.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 04.05.2005, 10:36
Beitrag #227





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Zitat (mirko1 @ 04.05.2005, 10:08)
@Önke

ein EU-FS in der Sperrfirst gemacht ist Illegal.

Eine EU-Fahrerlaubnis ist durch eigenes Recht immer legal.

Es stellt sich hier nur die Frage, ob eine während der Sperrfrist ausgestellte EU-Fahrerlaubnis auch nach Beendigung (innerhalb sicher nicht) der Sperrfrist zum Führen von KFZ in Deutschland berechtigt.

Der Tenor des Urteils legt die Vermutung nahe, da die Entziehung der FE und die Sperrfrist für den Neuerwerb nur für Deutschland gültig ist.

Hierzu:
Zitat
In diesem Zusammenhang führen Otte/Kühner[8] aus:

„... Die im Ausland erteilte Fahrerlaubnis wäre zunächst ipso iure im Inland wirksam. Diese Wirksamkeit würde ihr erst durch inländischen Verwaltungsakt und ausschließlich mit Wirkung für das Inland genommen.
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MaximilianNRW
Beitrag 04.05.2005, 11:12
Beitrag #228


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Wie sieht das eigentlich aus: Sperrfrist zuende, EU-Führerschein gemacht. Lange danach kommt es zu einer neuen Sperrfrist, wegen einer alten Sache, die noch in der ersten Sperrfrist lag. Gilt der EU -FS dann noch? Oder ist er mit Erteilung der neuen Sperrfrist auch ungültig?
Berührt die Sperrfrist überhaupt den EU-FS? Es wird ja keine Fahrerlaubnis entzogen, sondern lediglich eine deutsche Behörde angewiesen, keine neue zu erteilen.
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Gast_Z_*
Beitrag 04.05.2005, 11:27
Beitrag #229





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@Johnny Walker
Gebe dir mit deiner Vermutung Recht,
eine Fahrerlaubnis (ausgestellt im EU Ausland) ist auch nach der Sperrzeit in
gültig Deutschland gültig so zumindest die Auffassung nichtnur eines
Staatsanwaltes sondern auch die Meinung eines berühmten Anwaltes whistling.gif !
Der Angeklagte der die FE während einer Sperrzeit erworben hatte wurde sodann
auch freigesprochen vom §21 FoE!
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Lexus
Beitrag 04.05.2005, 14:17
Beitrag #230


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Zitat (MaximilianNRW @ 04.05.2005, 12:12)
Wie sieht das eigentlich aus: Sperrfrist zuende, EU-Führerschein gemacht. Lange danach kommt es zu einer neuen Sperrfrist, wegen einer alten Sache, die noch in der ersten Sperrfrist lag. Gilt der EU -FS dann noch? Oder ist er mit Erteilung der neuen Sperrfrist auch ungültig?
Berührt die Sperrfrist überhaupt den EU-FS? Es wird ja keine Fahrerlaubnis entzogen, sondern lediglich eine deutsche Behörde angewiesen, keine neue zu erteilen.

Auch eine ausländische Fahrerlaubnis, aus der EU stammend oder nicht, kann entzogen werden. Wie das vor sich geht, ergibt sich aus:

Zitat
§ 69b StGB Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis

(1) Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne dass ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden.

(2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In anderen Fällen werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt.


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