EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
03.05.2005, 17:36
Beitrag
#201
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Posting gelöscht. Frage wurde soeben im Forum beantwortet.
Der Beitrag wurde von Medusa bearbeitet: 03.05.2005, 17:40 |
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03.05.2005, 17:40
Beitrag
#202
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Natürlich wird er seine Argumentation nicht rein aus der Luft gegriffen haben und die Quellen des ADAC sind diesbzgl. ja zumeist recht gut.
Dennoch würde ich den Beitrag eher als Stellungnahme / Aufsatz interpretieren als an eine dezidierte Beschreibung der Verwaltungstätigkeit. -------------------- |
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03.05.2005, 17:44
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#203
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Irgendwie mißversteht hier jemand etwas: Er berichtet selbstverständlich überhaupt nicht über die Verwaltungspraxis, sondern über ein Bund-Länder-Übereinkommen - nicht mehr und nicht weniger.
Nun ist ein solches Abkommen zwar kein nach außen für den Betroffenen geltendes Recht, aber man könnte natürlich in Fällen, in denen keine Auffälligkeiten vorlagen, im VG-Verfahren auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung pochen. Irgendwie müsste man jetzt mal an den Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung rankommen. -------------------- |
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Gast_Lulu_* |
03.05.2005, 17:52
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#204
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Hallo
also sry ich konnte jetzt nicht mehr alles lesen ..augen tränen schon meine frage : Ich bin durch die erste mpu durchgefallen und muss nun eine neue beantragen . Ich habe keine sperre , die straftat liegt ca 9 jahre zurück (fahren mit alkohol). Wenn ich nun meinen wohnsitz für 180 tage nach polen verlege und dort eine fe mache . Kann ich sie dann hier in D umschreiben lassen ? Wird sie bei einer kontrolle entzogen ? wie hoch liegen etwa die kosten für eine fahrschule mit dolmetscher ? Was passiert mit meiner mpu hier in d ? mfg lulu |
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03.05.2005, 17:52
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#205
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:44) Irgendwie müsste man jetzt mal an den Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung rankommen. Geheim? |
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03.05.2005, 17:53
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#206
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
In diesem Zusaammenhang lenke ich die Gedanken auch noch mal auf das hier schon öfter zitierte Urteil eines OVG (Koblenz? ich habs grad nicht parat), in dem einem Antragsteller im einstweiligen Verfahren Rechtsschutz gegeben wurde, weil die Behörde ihm in Kenntnis von Eignungsmängeln eine D-FE erteilt hatte (Grundgedanke des Vertrauensschutzes).
Möglicherweise liegt der zitierten Bund-Länder-Vereinbarung ein ähnlicher Gedanke - sozusagen auf EU-Ebene - zugrunde: Wenn jemand nun schon mal eine EU-FE hat, dann soll er auch im Inland einen gewissen Vertrauensschutz genießen (Anerkennung, die ja auch von den MPU- und NU-Befürwortern nicht geleugnet wird, sondern semantisch geradezu zur Voraussetzung einer NU gemacht wird). Also soll auf § 46 FeV - wie auch sonst - erst dann zurückgegriffen werden, wenn neue Eignungsmängel auftreten. Freilich darf dann - wie eben auch sonst - auch auf die alten Geschichten zurückgegriffen werden, allerdings nur auf die, die noch in den 10-Jahreszeitraum fallen. Ich denke, wenn man sich das mal gründlich überlegt, dann wäre das in der Tat eine Verfahrensweise, die auch diejenigen, die D hier immer verflucht haben, milder stimmen und mit dem deutschen Verwaltungshandeln wieder einigermaßen versöhnen müsste. -------------------- |
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03.05.2005, 17:56
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#207
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:52) Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:44) Irgendwie müsste man jetzt mal an den Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung rankommen. Geheim? Geheim nicht, aber auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. -------------------- |
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Gast_lulu_* |
03.05.2005, 17:59
Beitrag
#208
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Hallo
noch eine frage ich habe von einem bekannten diese adresse hier erhalten xxxxxxx kennt die jemand , hat jemand erfahrungen , ist das seriös ? danke ? Werbung gelöscht. @Lulu, Werbung für EU-Führerscheinanbieter ist in diesem Forum unerwünscht. Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 03.05.2005, 19:09 |
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03.05.2005, 17:59
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#209
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lulu @ 03.05.2005, 18:52) also sry ich konnte jetzt nicht mehr alles lesen ..augen tränen schon Um Deine Augen zu schonen Zitat Wenn ich nun meinen wohnsitz für 180 tage nach polen verlege und dort eine fe mache . Wenn Du dort für 180 Tage Deinen Lebensmittelpunkt hast. Zitat Kann ich sie dann hier in D umschreiben lassen Theoretisch ja, wird evtl. von FEB verweigert, Risiko: MPU Auflage. Zitat Wird sie bei einer kontrolle entzogen ? Vielleicht kurzfristig, Klärung der Echtheit und Rechtslage. Risiko evtl. danach: MPU Auflage von FEB, bei Verweigerung Nutzungsuntersagung. Zitat wie hoch liegen etwa die kosten für eine fahrschule mit dolmetscher ? Keine Ahnung, in CZ so 2000 Euro, je nach Vermittler. Zitat Was passiert mit meiner mpu hier in d ? Möge sie in Frieden ruhen und nicht von der FEB aufgeweckt werden. Restrisiko .. |
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03.05.2005, 18:01
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#210
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:56) Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:52) Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:44) Irgendwie müsste man jetzt mal an den Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung rankommen. Geheim? Geheim nicht, aber auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Also bekäme man auf Anfrage, (wo, wonach genau?), keine Auskunft? |
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03.05.2005, 18:11
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#211
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Ich habe bei jemandem gefragt, ob man das Dingens bekommen kann.
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03.05.2005, 18:13
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#212
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
Zitat (XDiver @ 03.05.2005, 18:40) Natürlich wird er seine Argumentation nicht rein aus der Luft gegriffen haben und die Quellen des ADAC sind diesbzgl. ja zumeist recht gut. Dennoch würde ich den Beitrag eher als Stellungnahme / Aufsatz interpretieren als an eine dezidierte Beschreibung der Verwaltungstätigkeit. schön das der ADAC auch ein urteil richtig lesen kann,wurde auch zeit;-)das hatte sich in der vergangenheit anders angehört,aber gut |
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03.05.2005, 18:25
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#213
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Wielange sind die Tilgungsfristen für Eignungszweifel im EU Ausland, insbesonders in CZ & PL? Vielleicht spielt das mit hinein? Falls den ausstellenden Staat die dt. Eignungszweifel eh nicht mehr interessiert hätten, weil dort verjährt .. - Anerkennung des ausl. Hoheitsaktes .... Bis zum Ende der ausl. Tilgungsfrist könnte D. versuchen zu argumentieren, das die FE ja anerkannt wird, denn wenn der ausstellende Staat gewußt hätte .. Gewissermaßen eine dt. Hilfsleistung
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03.05.2005, 19:07
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#214
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 18:04) Und - ein Beamter auf der Straße und ein Sachbearbeiter im Führerscheinbüro müssen ja so eine Verwaltungsvorschrift auch erst mal bekommen, lesen, verdauen und dann sachgerecht danach handeln. In Bayern hat die Polizei die Anweisung festgestellte EU-FS von deutschen Staatsangehörigen an die jeweilige FS-Stelle zu melden. Zumindest die Grenzpolizei an der Grenze zu CZ setzt diese Anweisung sehr genau in die Praxis um. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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03.05.2005, 19:18
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#215
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Andreas @ 03.05.2005, 20:07) In Bayern hat die Polizei die Anweisung festgestellte EU-FS von deutschen Staatsangehörigen an die jeweilige FS-Stelle zu melden. Zumindest die Grenzpolizei an der Grenze zu CZ setzt diese Anweisung sehr genau in die Praxis um. Selbst erlebt. Gruselfaktor Grenzkontrolle Bayern. Dt. Grenzer notieren ohne Kommentar Daten aus den Personalausweisen und tragen laufende Notebooks durch den Zug. Was sie damit machen: keine Ahnung. Habe versucht einen gelangweilten Eindruck bei der Kontrolle zu machen. Ist zum Glück gelungen . Schade nur, solange Tschechien nicht zu den Schengen Staaten gehört traue ich mich mit meinem Auto nicht dort hin .. |
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Gast_lulu_* |
03.05.2005, 19:19
Beitrag
#216
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Zitat Werbung gelöscht. @Lulu, Werbung für EU-Führerscheinanbieter ist in diesem Forum unerwünscht. wie sollte ich sonst fragen ? ohne namen zu nennen oder link angeben ? wenn es eine andere möglichkeit bist infos über bestimmte anbieter zu erfragen , wäre ich über hilfe dankbar und werbung war das keine , ich will ja fe machen nciht verkaufen |
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03.05.2005, 19:26
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#217
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (lulu @ 03.05.2005, 20:19) wie sollte ich sonst fragen ? ohne namen zu nennen oder link angeben ? wenn es eine andere möglichkeit bist infos über bestimmte anbieter zu erfragen , wäre ich über hilfe dankbar und werbung war das keine , ich will ja fe machen nciht verkaufen Da wir nicht zwischen seriösen Anbietern und Betrügern unterscheiden können, werden hier alle Links zu FS-Vermittlern u. ä. im offenen Forum gelöscht. Wenn du dich registrierst, steht dir allerdings das boardeigenen Kommunikationssystem zur Verfügung (PM). P. S. Bitte keine weitere Diskussion zu diesem Thema. Es ist vom Betreiber des Forums einfach nicht erwünscht und wird von den Mods konsequent umgesetzt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
03.05.2005, 19:36
Beitrag
#218
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ok an wen soll ich dann pm schicken ?
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03.05.2005, 21:55
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#219
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:59) Zitat Wenn ich nun meinen wohnsitz für 180 tage nach polen verlege und dort eine fe mache . Wenn Du dort für 180 Tage Deinen Lebensmittelpunkt hast. ... am besten Ihr legt einfach nochmal 6 Tage drauf, dann ist die FE einigermassen sicher Lulu, Du kannst doch das Internet bedienen - also mach´ etwas daraus. Du hast das Forum hier gefunden, also wirst Du auch weitere Informationen dazu im Net finden. Leichter waere es freilich, Du wuerdest Dich hier registrieren. Vielleicht meldet sich ein heimlicher und wissender Verehrer dann auch ganz von selbst per PM ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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03.05.2005, 22:08
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#220
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (strichachtdoktor @ 03.05.2005, 22:55) Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:59) Zitat Wenn ich nun meinen wohnsitz für 180 tage nach polen verlege und dort eine fe mache . Wenn Du dort für 180 Tage Deinen Lebensmittelpunkt hast. ... am besten Ihr legt einfach nochmal 6 Tage drauf, dann ist die FE einigermassen sicher Ja, Asche auf mein kahles Haupt Aber auch auf Deins /8doc - Du hast die Schaltjahre wohl falsch eingerechnet. 1 Jahr = 365,2425 Tage (Durchschnitt). 365,2425 Tage : 2 +1 Tag = 183,62125 Tage ( +1 Tag = über die Hälfte eines Jahres). (Oder stehen die 186 Tage irgendwo? Bin da nicht so fit - auf meiner FE steht mein Wohnsitz in D.). Wer weiterrechnen mag Wikipedia |
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03.05.2005, 22:23
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#221
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 18:28) Hat der Rechtsanwalt Dr. Michael Ludovisy vom ADAC durch irgendeinen Posten eine Art Richtlinienkompetenz oder ist das als Privatmeinung / Vereinsmeinung zu verbuchen? - Rechtsanwalt - Leiter Verkehrsrecht beim ADAC - freier Autor (u.a. "Trucker", "Autoflotte") - Autor (u.a. "Der motorisierte Verkehrsteilnehmer in der Ahndungspraxis" Verlag Schlecht und Recht, ähem: Recht und Praxis - Rechtsexperte der "Autoflotte", das Fachmagazin fuer Fuhrparkleiter aus dem Hause Springer - Rezensor fuer Rechtsbuecher - Herausgeber (u.a. Praxis des Strassenverkehrsrechts, ZAP-Verlag, 1360 S., ~100 Euro ) - gibt Seminare Auf jeden Fall sagt er seine Meinung. Laut und deutlich. Fuer RAe ist die "Praxis des Strassenverkehrsrechts" fast schon sowas wie ein Standardwerk ... Ist also kein "Ruelpsen im Wald", falls Du das gemeint haben solltest ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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03.05.2005, 22:40
Beitrag
#222
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Medusa @ 03.05.2005, 23:08) 1 Jahr = 365,2425 Tage (Durchschnitt). 365,2425 Tage : 2 +1 Tag = 183,62125 Tage ( +1 Tag = über die Hälfte eines Jahres). (Oder stehen die 186 Tage irgendwo? Bin da nicht so fit - auf meiner FE steht mein Wohnsitz in D.). Wer weiterrechnen mag Wikipedia Ganz ohne Rechnung kommt hingegen die FEV aus ... mal so, mal so ... Egal. Wuerde sagen, dass die 185 Tage aus §7 auf jeden Fall uebertragbar sind. Also genaugenommen 185 Tage und 1 Minute - aber leichter faellts dem Beamten sicher bei 186 ... §28 ... (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis, 1... 2. die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie als Student oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben, 3... 4... 5... ... § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland (1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält. PS.: Die FS-Richtlinie sagt noch etwas anderes ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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04.05.2005, 05:33
Beitrag
#223
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 02.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9569 |
wie kann man das denn nu betrachten?
also eine FE im EU-Ausland zu machen ist nicht verboten, und fahren dürft ich überall wo kein fahrverbot gegen mich verhängt ist? wie sieht das aber aus wenn ich in D eine Sperre hab und eine MPU machen müsste? was kann mir denn da anghängt werden? fahren ohne FE doch wohl nich oder? schliesslich hab ich ja eine. und fahruntüchtig werd ich ja auch nich sein sonst hätt ich meine EU-FE nich bekommen? wird gern mein FS so schnell wie möglich wieder bekomm, damiit ich bei meiner schwiegermama endlich wieder ausziehn kann. is aber im moment schlecht wegen arbeit, so ohne auto.... -------------------- Rauchen verkürzt das Leben um 15min.
Sex verlängert das Leben um 10min. Also Raucher, Fickt um euer Leben. |
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Gast_Z_* |
04.05.2005, 05:41
Beitrag
#224
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@Önke
Guten Morgen Also vorab, MIT Fahrverbot geht da ziemlich wenig (ausser im Ausland) In dem Land in dem du den FS machst, musst du 185 Tage deinen Lebensmittelpunkt haben!!! Mit den MPU Auflagen ist das eine andere Sache ( Fahren ohne FE nicht) aber dir könnte eine Nutzungsunterlassung drohen was aber bis jetzt noch strittig ist und ein sehr kompetenter Anwalt im Momment daran ist! |
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04.05.2005, 09:08
Beitrag
#225
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Önke
ein EU-FS in der Sperrfirst gemacht ist Illegal. Du musst auf jedenfalls die Sperrfrist abwarten, die 185 Tage musst du so oder so einhalten die Zeiten ohne 185 Tage eine EU-FS zu erwerben sind seit Januar 05 in der CZ und PL vorbei. Vor Januar 2005 ausgestellte PL CZ Führerscheine sind wegen der 185 Tage auch kein Problem, die beiden Länder hatten nach nationalen Gesetzten erteilt und nehmen den EU-FS wegen der 185 Tage nicht wieder zurück. für die neuen Leser: wenn Ihr hier eine MPU Auflage habt, könnt Ihr solange mit der EU-FS hier Fahren bis dieser der Behörde bekannt wird, danach MPU Aufforderung danach Nutzungsuntersagung deiner EU-FS für Deutschland. Gilt allerdings noch in den anderen EU-Ländern. Was momentan wichtiger zu erfahren wäre, der eine bekommt die MPU-Aufforderung und anscheinend der andere nicht=? Zufall? Bundesland eher nicht. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
04.05.2005, 09:58
Beitrag
#226
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Zitat (Lexus @ 03.05.2005, 17:37) Zitat § 2 Abs. 12 StVG: (12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. Wer nicht auffällt, hätte demnach überhaupt nichts zu befürchten. Ändert diese "Bund / Länder - Verständigung, außer vieleicht nur 10 Jahren Verjährung statt 15 mit Tilgungshemmung, an der bisherigen Verwaltungspraxis und Rechtsprechung? § 2 Abs. 12 wird voraussichtlich so augelegt werden, daß gerichtlich festgestellte Eignungungsmängel nicht "einfach so in der Sperrzeit vorübergehen" sondern deren Absenz nur durch eine "unfehlbare" MPU festgestellt werden kann. Wer nicht (erneut) auffällt (durch Fahrfehler, Ordnungswiedrigkeiten, Vergehen, nicht allgemeine Verkehrskontrolle) hat nichts zu befürchten! Dieser Schluß würde doch die Übernahme der Richtlinien Auslegung des EUGH bedeuten. Das ist sicher nicht beabsichtigt und auch durch den ausdrücklichen Hinweise auf "Eignungsbedenken nicht mehr als 10 Jahren" ausgedrückt. Was soll sonst dieser Bezug, wenn man der Auffassung folgen wollte, daß eine Maßnahme mit Ende der Sperrfrist in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkung erschöpft ist. Imho hat sich nichts geändert. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
04.05.2005, 10:36
Beitrag
#227
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Zitat (mirko1 @ 04.05.2005, 10:08) @Önke ein EU-FS in der Sperrfirst gemacht ist Illegal. Eine EU-Fahrerlaubnis ist durch eigenes Recht immer legal. Es stellt sich hier nur die Frage, ob eine während der Sperrfrist ausgestellte EU-Fahrerlaubnis auch nach Beendigung (innerhalb sicher nicht) der Sperrfrist zum Führen von KFZ in Deutschland berechtigt. Der Tenor des Urteils legt die Vermutung nahe, da die Entziehung der FE und die Sperrfrist für den Neuerwerb nur für Deutschland gültig ist. Hierzu: Zitat In diesem Zusammenhang führen Otte/Kühner[8] aus:
„... Die im Ausland erteilte Fahrerlaubnis wäre zunächst ipso iure im Inland wirksam. Diese Wirksamkeit würde ihr erst durch inländischen Verwaltungsakt und ausschließlich mit Wirkung für das Inland genommen. |
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04.05.2005, 11:12
Beitrag
#228
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Wie sieht das eigentlich aus: Sperrfrist zuende, EU-Führerschein gemacht. Lange danach kommt es zu einer neuen Sperrfrist, wegen einer alten Sache, die noch in der ersten Sperrfrist lag. Gilt der EU -FS dann noch? Oder ist er mit Erteilung der neuen Sperrfrist auch ungültig?
Berührt die Sperrfrist überhaupt den EU-FS? Es wird ja keine Fahrerlaubnis entzogen, sondern lediglich eine deutsche Behörde angewiesen, keine neue zu erteilen. |
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Gast_Z_* |
04.05.2005, 11:27
Beitrag
#229
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@Johnny Walker
Gebe dir mit deiner Vermutung Recht, eine Fahrerlaubnis (ausgestellt im EU Ausland) ist auch nach der Sperrzeit in gültig Deutschland gültig so zumindest die Auffassung nichtnur eines Staatsanwaltes sondern auch die Meinung eines berühmten Anwaltes ! Der Angeklagte der die FE während einer Sperrzeit erworben hatte wurde sodann auch freigesprochen vom §21 FoE! |
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04.05.2005, 14:17
Beitrag
#230
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (MaximilianNRW @ 04.05.2005, 12:12) Wie sieht das eigentlich aus: Sperrfrist zuende, EU-Führerschein gemacht. Lange danach kommt es zu einer neuen Sperrfrist, wegen einer alten Sache, die noch in der ersten Sperrfrist lag. Gilt der EU -FS dann noch? Oder ist er mit Erteilung der neuen Sperrfrist auch ungültig? Berührt die Sperrfrist überhaupt den EU-FS? Es wird ja keine Fahrerlaubnis entzogen, sondern lediglich eine deutsche Behörde angewiesen, keine neue zu erteilen. Auch eine ausländische Fahrerlaubnis, aus der EU stammend oder nicht, kann entzogen werden. Wie das vor sich geht, ergibt sich aus: Zitat § 69b StGB Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis
(1) Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne dass ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden. (2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In anderen Fällen werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt. -------------------- |
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04.05.2005, 17:51
Beitrag
#231
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In anderen Fällen werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt. UND: ... fuer die Wiedererteilung ist dann der ausstellende Mitgliedsstaat verantwortlich, ... ist dann der Staat verantwortlich, der entzogen hat,also D, ... ist der Staat zustaendig, in dem der Betroffene seinen staendigen Aufenthalt hat ... oder was genau ? Denn wenn der ehedem ausstellende Mitgliedsstaat zustaendig ist bzw. durch Rueckzug wieder zustaendig wird, dann fehlt jeglicher Hinweis auf das Recht der Deutschen ihre eigenen Richtlinien bei der Wiedererteilung anzuwenden - also auch ggflls eine MPU zu fordern. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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04.05.2005, 17:52
Beitrag
#232
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Für die Wiedererteilung gilt dann wieder das Wohnsitzprinzip.
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04.05.2005, 23:29
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#233
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... bedeutet nichts anderes, als dass der Zirkus dann mit einer neuen EU-FE von vorne losgehen wird. Denn wo glaubst Du, Lexus, werden die Betroffenen zum Zeitpunkt der Wiedererteilung ihren Wohnsitz haben ?
Es darf also befuerchtet werden, dass das Problem erhalten bleibt. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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05.05.2005, 09:04
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#234
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
In gewisser Weise vielleicht, aber weshalb eigentlich der Rückzug? Denn erst mal müssen sie wieder auffällig werden. Und das ist ja nicht irgendeine Bagatelle wie ein Auffahrunfall, eine kleine OWi oder ewas vergleichbares, sondern entsprechend dem Wortllaut von § 2 Abs. 12 StVG ein Verhalten, welches von ziemlich grobem Kaliber sein muß, nämlich
Zitat " ... Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen Schließlich steht in der zitierten Bund-Länder-Übereinkunft, daß die Polizei nur entsprechend § 2 Abs. 12 StVG Meldung machen soll - das ist nicht anders als bei jeder deutschen FE auch (klassisches Beispiel: jemand verursacht einen Unfall und hat danach "Schaum vor dem Mund" - Epilepsieverdacht. Oder eben Drogen, Alk usw. Es geht meiner Meinung nach jetzt erst mal darum, zu untersuchen: 1. Besteht die Bund-Länder-Vereinbarung? 2. Wird in der Praxis nach ihr verfahren? 3. Ist der 10-Jahres-Zeitraum wörtlich gemeint, oder wird da auch wieder die 5-jährige Tilgungshemmung reininterpretiert? Edit: Selbst wenn alle drei Punkte positiv bentwortet sind, bleibt natürlich die polizeiliche Praxis übrig: Was nützt es einem Betroffenen, wenn sich die Bemten der Polizie und des BGS nicht dran halten, sondern schon beim Vorhandensein einer EU-FE Meldung machen. Dann kann die FE-Behörde sagen, tja Pech, nun wissen wir aber von der EU-FE und es sind noch keine zehn Jahre um. Eine solche Bund-Länder-Vereinbarung verleiht dem Einzelnen ja kein subjektives einklagbares Recht, sondern dient der internen Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns. Bestenfalls hinsichtlich der 10-Jahres-Frist könnte man wohl von einer sog. Selbstbindung der Verwaltung ausgehen. Daß an diesen Spekulationen etwas dran sein kann, zeigt meiner Meinung nach die (noch?) unterschiedliche Praxis. Manche sind sicher, daß die Polizei die FE beanstandet und gemeldet hat, haben aber nie mehr was gehört (weil die Verwaltung eben auch noch mal guckt, ob die Vereinbarung gilt?). Andere (aber wohl extrem wenige) haben eine NU erhalten. Bei wieder anderen scheinen die Beamten nicht mal eine Meldung gemacht zu haben. Bei manchen ging der Meldung ein ordnungswidriges Verhalten voraus. Bei wieder anderen lag nicht mal eine Auffälligkeit vor (BGS-Meldung). Bei den BGS-Meldungen muß man auch noch einen zweiten Aspekt sehen: es handelt sich ja wohl um die Grenze Tschechei Bayern. Dort aber ist ja auch das Verfahren wegen der gefälschten EU-Führerscheine anhängig, also besteht möglicherweise in diesem Sonderfall eine spezielle Meldepflicht. -------------------- |
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05.05.2005, 16:24
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#235
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
@lexus............,gebe dir ja vollkommen recht,nur woher sollen die denn wissen was sie dürfen und was nicht?du glaubst ja nicht im ernst das die diesen paragraphen kennen,geschweige denn davon gehört haben.ich denke es ist zurzeit einfach nur glück oder pech wenn die grünen ne meldung machen oder nicht.halt wie lotto spielen.naja,warten wir es ab
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06.05.2005, 08:43
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#236
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
MPU-Verbot, weil ich eine ausländische Fahrerlaubnis habe!
Die Fahrerlaubnisbehörde sagt: "Vorbereitung auf eine MPU ist für alle mit ausländischem Führerschein verboten. Entweder man ist geeignet oder nicht. Nur Führerscheinneulinge dürfen sich vorbereiten." Wo ist dafür die Gesetzesgrundlage? Die PIMA verweigert mir die MPU, weil sie in 6 Wochen meine Akte nicht mehr haben. Ich habe mir das schriftlich geben lassen. Die PIMA hatte mir die Vorbereitung extra empfohlen. Ich kann eine Nutzungsuntersagung auf gar keinen Fall verhindern. -------------------- (\_/)
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Gast_Johnnie Walker_* |
06.05.2005, 10:39
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#237
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Guests |
@ Lexus
Zitat Lexus Geschrieben am: 05.05.2005, 10:04 In gewisser Weise vielleicht, aber weshalb eigentlich der Rückzug? Denn erst mal müssen sie wieder auffällig werden. Und das ist ja nicht irgendeine Bagatelle wie ein Auffahrunfall, eine kleine OWi oder ewas vergleichbares, sondern entsprechend dem Wortllaut von § 2 Abs. 12 StVG ein Verhalten, welches von ziemlich grobem Kaliber sein muß, nämlich QUOTE " ... Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen Welche §§ waren bisher Grundlage für Informationen der Polizei an die FE-B. und erlaubt deren Vergleich Rückschlüsse? |
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06.05.2005, 10:51
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#238
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 06.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9637 |
Zitat (michael_mk @ 26.04.2005, 16:14) @Markus,Deutschland ist nicht berechtigt einen EU-Führerschein ein zu kassieren,das darf nur der staat der den Führerschein ausgehändigt hat. Darf ich in diesem Zusammenhang auf § 47 Abs.2 FeV hinweisen !!!!! Demzufolge muss jede deutsche Verwaltungsbehörde - analog der Regelungen im Strafrecht - den Führerschein einziehen und ihn an die ausstellende Behörde senden ! |
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06.05.2005, 10:54
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#239
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 06.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9637 |
Zitat (Z @ 04.05.2005, 12:27) @Johnny Walker Gebe dir mit deiner Vermutung Recht, eine Fahrerlaubnis (ausgestellt im EU Ausland) ist auch nach der Sperrzeit in gültig Deutschland gültig so zumindest die Auffassung nichtnur eines Staatsanwaltes sondern auch die Meinung eines berühmten Anwaltes ! Der Angeklagte der die FE während einer Sperrzeit erworben hatte wurde sodann auch freigesprochen vom §21 FoE! Wäre schon interessant zu erfahren, welcher "berühmte" Anwalt eine derartige allgemeinverbindliche Aussage macht. Hier wäre meiner Meinung nach schon im Einzelfall zu differenzieren. |
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Gast_Z_* |
06.05.2005, 10:59
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#240
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@Thommy Bumm
Verstehe ich dass richtig, dass du keine Vorbereitung auf die MPU machen darfst? Hast du von der FEB das auch schriftlich? Irgendetwas stimmt da meiner Meinung nach nicht! Bezüglich einer vorangegangener Diskussion, würde mich interessieren, wann hattest du eine Verkehrskontrolle die Meldung gemacht haben muss, bist du bei der VK aufällig gewesen OWI, Alk, Drugs usw usw? Wann kam danach die erste "Einladung" wegs Eignungszweifel? Wie lange hast du noch Zeit um die "Eignung" zu beweisen bzw. wann läuft die Frist aus? In welchem Bundesland wohnst du denn? |
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06.05.2005, 11:09
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#241
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Hier das Schriftstück von der PIMA GmbH:
Berlin, 04.05.2005 Fristablauf Akteneingang 11.03.2005 Auf Nachfrage von Herrn XXXXX am heutigen Tage können wir bis zum Fristablauf am 08.05.2005 kein Gutachten für Herrn XXXXX erstellen. Am 22.März 2005 fand ein Beratungsgespräch in unserer Beratungsstelle statt. -------------------- (\_/)
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06.05.2005, 11:11
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#242
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Was hat das Schreiben der PIMA mit dem angeblichen MPU-Verbot für dich zu tun?? Die PIMA schreibt doch nur, dass sie die Begutachtung nicht rechtzeitig abschließen kann (vemutlich sind keine Termine mehr frei).
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Z_* |
06.05.2005, 11:19
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#243
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@Kalus
Wieso sollte eine Sperre in Deutschland, die Wirkung im ganzen EU Gebiet entfalten? Habe von dem Beschluß des Amtsgerichtes eine Kopie Zitat: "Die Entscheidung des EuGH ist auch im vorliegenden Fall maßgebend, obwohl die Fahrerlaubnis in den Niederlanden bereits vor Ablauf der in Deutschland geltenden Sperrfrist ausgestellt wurde. Der Angeklagte ist jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist in der Bundesrepublik Deutschland gefahren, was er nach der Entscheidung des EuGH auch durfte. Der Angeklagte war somit freizusprechen." |
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06.05.2005, 11:33
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#244
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Z @ 06.05.2005, 11:59) @Thommy Bumm Ich habe es nicht schriftlich! Die wären auch schön blöd, wenn die mir das schriftlich geben würden.Verstehe ich dass richtig, dass du keine Vorbereitung auf die MPU machen darfst? Hast du von der FEB das auch schriftlich? Zitat (Z @ 06.05.2005, 11:59) Irgendetwas stimmt da meiner Meinung nach nicht! Ich sehe das auch so. Mein Anwalt möchte sofort den Brief von der PIMA haben.Er ist der Meinung, dass mir die PIMA innerhalb der Frist ein Gutachten erstellen müssen. Zitat (Z @ 06.05.2005, 11:59) Bezüglich einer vorangegangener Diskussion, würde mich interessieren, wann hattest du eine Verkehrskontrolle die Meldung gemacht haben muss, bist du bei der VK auffällig gewesen OWI, Alk, Drugs usw. usw.? Wann kam danach Routinekontrolle am 13.01.2005. Kein Vergehen oder Ordnungswidrigkeit.die erste "Einladung" zwecks Eignungszweifel? Zitat (Z @ 06.05.2005, 11:59) Wie lange hast du noch Zeit um die "Eignung" zu beweisen bzw. wann läuft die Frist aus? Am Sonntag!Zitat (Z @ 06.05.2005, 11:59) In welchem Bundesland wohnst du denn? Berlin
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06.05.2005, 11:41
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#245
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Andreas @ 06.05.2005, 12:11) Was hat das Schreiben der PIMA mit dem angeblichen MPU-Verbot für dich zu tun?? Die PIMA schreibt doch nur, dass sie die Begutachtung nicht rechtzeitig abschließen kann (vermutlich sind keine Termine mehr frei). Genau!Ich darf auch später keine MPU mehr machen. Für mich kommt das einem Verbot gleich. -------------------- (\_/)
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Gast_Z_* |
06.05.2005, 11:42
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#246
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@Thommy Bumm
Die Frist läuft ÜBERMORGEN aus?!? Wann kam das erste Schreiben von der FEB wegen Eignungszweifel? Wie sieht dein Anwalt die EU-FE, bezüglich dem Handeln der D-FEB? Von welchem Land hast du denn eine Fahrerlaubnis? |
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Gast_Z_* |
06.05.2005, 11:44
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#247
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@Thommy
Wie, du hast später, also nach dem 8.5.05 KEINE Möglichkeit mehr, deine Fahreigung wieder herzustellen??? |
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06.05.2005, 11:57
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#248
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Z @ 06.05.2005, 12:44) @Thommy Wie, du hast später, also nach dem 8.5.05 KEINE Möglichkeit mehr, deine Fahreigung wieder herzustellen??? Also das wäre ja der Hammer und der absolute SUperGau. Keine spätere MPU möglichkeit bei Anordnung einer NU=? Zitat Ich darf auch später keine MPU mehr machen. Für mich kommt das einem Verbot gleich. Aber alte dinge dürfen Sie gegen einen Verwenden, Man ist geeignet oder nicht, dann dürfen auch keine Rückschlüsse gezogen werden. Das kanns ja nicht sein? |
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06.05.2005, 12:01
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#249
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Z @ 06.05.2005, 12:42) Die Frist läuft ÜBERMORGEN aus?!? ja!Zitat Wann kam das erste Schreiben von der FEB wegen Eignungszweifel? Feb.2005Zitat Wie sieht dein Anwalt die EU-FE, bezüglich dem Handeln der D-FEB? Mein Anwalt sagt: Widerspruch & Klage gegen die NUZitat Von welchem Land hast du denn eine Fahrerlaubnis? CZZitat Wie, du hast später, also nach dem 8.5.05 KEINE Möglichkeit mehr, deine Doch!Fahreignung wieder herzustellen??? Nur mit einem Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis für 195,-€ nach Wirkung der Nutzungsuntersagung. -------------------- (\_/)
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06.05.2005, 13:52
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#250
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat Doch! Nur mit einem Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis für 195,-€ nach Wirkung der Nutzungsuntersagung. Na dann geht es ja noch die MPU zu machen, must du aber dann nicht deine CZ-FS abgegeben bevor du einen Antrag für die DE-FS stellen kannst? Wiso kannst Du nicht eine MPU für die CZ-FS machen=? ist doch dann im prinzip das gleiche. Eine EU-FS ist eine EU-FS ec.... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:32 |