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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 08.05.2005, 21:55
Beitrag #281


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Ja, Lexus, hatte ich verstanden. flirt.gif

Fuer mich persoenlich nicht mal unwichtig, da mir u.a. ein Eintrag aus 1991 das Leben schwer macht. Der zweite aus 1997 - ist ja auch bald soweit ;-) - und der dritte aus 1999; der alleine reicht aber nicht fuer eine MPU.

Warten wir also gespannt auf die Dir mitzuteilende Antwort ...


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mirko1
Beitrag 09.05.2005, 10:10
Beitrag #282


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@Medusa /8 Lexsus

also so wie ich das nun verstanden habe, z.b. Eintrag 1997 normalerweise 2007 getilgt, nun kommt aber ein Eintrag 2002 dazu, neue Tilgung 2017, der Eintrag von 1997 darf nach 2007 ( da er vor 1999 war ) nicht mehr verwendet werden=?

danke
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Lexus
Beitrag 09.05.2005, 12:08
Beitrag #283


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Nein, umgekehrt wird ein Schuh draus: Der aus der Zeit vor 1999 stammende Eintrag muß nach spätestens zehn Jahren getilgt und gelöscht werden, jedoch darf die Fahrerlaubnisbehörde ihn trotzdem noch weitere (maximal) fünf Jahre verwerten, weil nach der Auffassung zumindest mancher durch eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2001 erreicht wird, daß auch auf die längst gelöschten Eintragungen noch die Vorschriften über die Tilgungshemmung angewendet werden müssen ("Gleichstellung der Übergangsfälle mit den Neufällen").

In der Bund-Länder-Vereinbarung ist aber über die Anwendung der Tilgungshemmung auf die EU-Fahrerlaubnis nichts gesagt. Daher ist denkbar, dass die Beteiligten eine strikte Höchstgrenze von 10 Jahren einführen wollten. Für diese Auffassung spricht u. a. dass der EuGH immerzu von Nichtanerkennung auf Dauer usw. spricht. Vielleicht wollten die Beteiligten insoweit teilweise Entgegenkommen zeigen. Bezüglich dieser Frage besteht jetzt Unsicherheit.

Es ist aber wahrscheinlich völlig egal, was die Leute da gemeint haben, weil ja festzustehen scheint, daß sich sowieso niemand an diese Vereinbarung hält, insbesondere in dem Bewusstsein, dass man aus solch einer Verwaltungsübereinkunft sowieso keine subjektiven Rechte ableiten kann.

Ich frage mich nur, weshalb Fachleute aus Bund und Ländern so ein Kasperle-Theater veranstalten, nämlich eine Vereinbarung zu treffen, die anschließend die Leiter der Führerscheinbehörden wieder in den Papierkorb werfen.


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strichachtdoktor
Beitrag 09.05.2005, 13:22
Beitrag #284


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Zitat
Ich frage mich nur, weshalb Fachleute aus Bund und Ländern so ein Kasperle-Theater veranstalten, nämlich eine Vereinbarung zu treffen, die anschließend die Leiter der Führerscheinbehörden wieder in den Papierkorb werfen.


It´s funny german life ... wink.gif

... hier wird inzwischen soviel Unsinniges gemacht, dass eigentlich nur noch Lachen helfen kann.


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.05.2005, 14:38
Beitrag #285





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Zitat (strichachtdoktor @ 09.05.2005, 14:22)
It´s funny german life ... wink.gif

... hier wird inzwischen soviel Unsinniges gemacht, dass eigentlich nur noch Lachen helfen kann.

Traurig aber wahr.
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Medusa
Beitrag 09.05.2005, 14:49
Beitrag #286


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Zitat (Lexus @ 09.05.2005, 13:08)
Es ist aber wahrscheinlich völlig egal, was die Leute da gemeint haben, weil ja festzustehen scheint, daß sich sowieso niemand an diese Vereinbarung hält, insbesondere in dem Bewusstsein, dass man aus solch einer Verwaltungsübereinkunft sowieso keine subjektiven Rechte ableiten kann.

@Lexus

Du sprachst in dem Zusammenhang von einer Selbstbindung der Verwaltung

Zitat
Nun ist ein solches Abkommen zwar kein nach außen für den Betroffenen geltendes Recht, aber man könnte natürlich in Fällen, in denen keine Auffälligkeiten vorlagen, im VG-Verfahren auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung pochen.


Könnte man ggbfls., in einem Verfahren nach NU in so einem Fall, diese öminöse Vereinbarung nicht anfordern? Kann das verweigert werden? Ergibt die Selbstbindung zwingendes Recht? think.gif
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Lexus
Beitrag 09.05.2005, 15:30
Beitrag #287


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Natürlich kann das Gericht die Vereinbarung anfordern. Eine Selbstbindung der Verwaltung entsteht, wenn bei Ermessensentscheidungen stets nach dem selben Muster verfahren und entschieden wird. Dann darf die Verwaltung nicht einfach willkürlich ohne sachliche Begründung die Praxis ändern.

Davon könnte man in diesem Fall nur dann sprechen, wenn die Praxis überall gleich wäre, was sie aber nicht zu sein scheint. Als ich das geschrieben hab, bin ich noch völlig naiv davon ausgegangen, dass sich die Beteiligten dann auch daran halten. Aber die hier veröffentlichte Auskunft besagt ja, dass jede Führerscheinstelle (unter dem Deckmantel abweichender lokaler Rechtsprechung - die ich allerdings gar nicht sehe - etwas anderes macht). Zu einer Art Selbstbindung könnte es daher auch nur lokal kommen.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.05.2005, 18:40
Beitrag #288





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@ Lexus

Zitat
Hier sind meines Erachtens andere Regelungen - insbesondere eine Änderung des § 28 Abs.4 FeV - dringend erforderlich.


Die fehlerhafte Umsetzung der FS-Richlinie wurde durch den EuGH mit der Richtlinien-Auslegung im "Kapper" Urteil festgestellt.
Der gerügt § 28 FeV findet sich jedoch in der ab 1.2.2005 gültigen Fassung unverändert wieder.
Der Gesetzgeber hat es mit Zustimmung der Bundesländer nicht für nötig erachtet deutsches Recht, auf welches sich nunmehr VG berufen den geforderten Normen anzupassen. Das bringt auch "Dein" Insider vorstehend klar zum Ausdruck.

Wer kann und sollte eine Petition an das Eu-Paralament richten mit dem Ziel die Kommission zur Eröffnung eines Vertragverletzungverfahren gegen Deutschland zu veranlassen? Da nur ein persönlich Betroffener befugt ist, wäre der "Deutsche Anwaltsverein" der Ansprechpartner der ersten Wahl.

Können wir hierzu Deine Meinung hören?
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Gast_goil_*
Beitrag 09.05.2005, 19:28
Beitrag #289





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Leider habt ihr ja nun den Thread zu span. FS geschlossen. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...opic=22979&st=0

Zur Legalität:
Der Anbieter wirbt damit, dass man nicht anreisen muss. In Spanien ist auch für eine Wiedererteilung ein dortiger Wohnsitz erforderlich. Also wie soll das gehen, ich war nie dort, habe dennoch einen Wohnitz dort? Die Erschleichung des Wohnsitzes selbst ist schon ein Betrug für sich.

Von dt. Bekannten in Spanien weis ich, zur Beantragung eines span. Wohnsitzes muss man persönlich vor Ort erscheinen und Unterschriften leisten!

Meine Vermutung:
Der dt. Anbieter ist einem span. Betrüger aufgesessen, der sich als Anwalt ausgibt. Wenn selbst nach 4 Monaten immernoch kein FS ausgehändigt wurde, dann erscheint die Sache doch sehr bedenklich. Also Finger weg.
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Roland
Beitrag 09.05.2005, 20:55
Beitrag #290


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Zitat (goil @ 09.05.2005, 20:28)
Leider habt ihr ja nun den Thread zu span. FS geschlossen. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...opic=22979&st=0

Na dann überleg dir mal warum wohl rolleyes.gif


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Gast_Etienne_*
Beitrag 09.05.2005, 20:57
Beitrag #291





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Soo jetz nochmal wegen dem Thema BGS & EU-FS. Grade eben bin ich aus der Cz zurückgekommen vom tanken und Zigaretten kaufen.. war mit meiner Freundin drüben, und über die Grenze ist vorsichtshalber sie gefahren. Zurück nach Deutschland sind wir auf deutscher Seite kontrolliert, also rausgezogen worden. Meinereiner hat sich gleich mal komplett nackig machen müssen, alles durchsucht. Auf die Frage, warum, meinte er, routinekontrolle.. aber ich denk ma, die werden da durch Personalausweiskontrolle schon irgendwas gesehen haben (hatte mal mit Drogen zu tun) oder??

Und naja, während er meinen Geldbeutel durchschaut, sieht er zufällig den Cz-FS.. hat ihn aber nicht mal rausgezogen, hat nur gemeint "da ham'se sogar nen richtigen erwischt" und hat genickt. Anschliessend noch das auto durchsucht, und dann haben wir weiterfahren dürfen..

Also, wenn das Praxis ist, mit der Weitergabe von BGS -> FeB, reicht da dann ein einziger Blick auf den Cz-FS? Müssen die da nix aufnehmen, irgendwelche Daten vom FS selbst? Oder hat er das bleiben lassen, weil ich ja schliesslich nicht gefahren bin (allerdings die Frage bejat hab, ob das mein Auto ist lol)

Suspekte Sache.
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 09.05.2005, 21:43
Beitrag #292





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Zitat
Müssen die da nix aufnehmen, irgendwelche Daten vom FS selbst?

Die Frage hatte ich im Prinzip schon weiter oben gestellt!
Zitat
Bezieht sich eigentlich die Nutzungsuntersagung auf eine bestimmte Fahrerlaubnis z.B. auf den EU-FS aus Tschechien mit der Numer XXXXXXX.

Antwort von Lexus:
Zitat
Die NU bezieht sich auf eine bestimmte FE.


Wie sollte D dann eine NU ausprechen, auf welche FE?
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michaelp100
Beitrag 09.05.2005, 22:01
Beitrag #293


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mit ist heute folgendes passiert
ich war zw. vereinbarung eines termins bei der fs-behörde, mein sachbearbeiter hat mich nett beraten ich habe das auto meiner eltern, bei denen ich war, in der nähe der fs-stelle geparkt:, war danach einkaufen, dann nach hause.
meine mutter sagte mir, vor 10 min war die polizei hier und hat gefragt, wo ich mich befinde, mutter sagte, in der stadt, der polizist, in der fs- stelle?????!!!

hintergrund ist, ich wurde bei der einreise in die cz kontrolliert, der fs-vertrag wurde aufgefunden, das wurde an die fs-stelle gemeldet.
!in einem anderen verfahren ohne bezug zum fs, sagte der richter in bayern, die weitergabe der daten des bgs seien legal! (zu euren fragen diesbezüglich)
in meiner zweiten dienstaufsichtsbeschwerde hat mein sachbearbeiter eine erneute niederlage hinnehmen müssen, ausserdem hat er erfahren, dass gegen ihn eine klage wg. rechtsbeugung läuft.

Die Polizei hat keinen beweis, dass ich gefahren bin, ich habe diesbezüglich noch nichts unternommen, weil ich dachte, das würde nur staub aufwirbeln...
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strichachtdoktor
Beitrag 09.05.2005, 22:48
Beitrag #294


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Zitat
war danach einkaufen, dann nach hause.


Knapp daneben. War aber doch ein netter Versuch, gell ?! huh.gif

Zitat
der fs-vertrag wurde aufgefunden, das wurde an die fs-stelle gemeldet.


... und das allein soll jetzt schon reichen ? Jo gruetzi, isses scho widda sowoit ? blink.gif

Zitat
in meiner zweiten dienstaufsichtsbeschwerde hat mein sachbearbeiter eine erneute niederlage hinnehmen müssen, ausserdem hat er erfahren, dass gegen ihn eine klage wg. rechtsbeugung läuft.


Du willst ihn Dir gefuegig machen, oder ?! rofl1.gif
Was glaubst Du, denkt er, wenn er Deinen Namen liest ? think.gif

Zitat
weil ich dachte, das würde nur staub aufwirbeln...


WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT ! (Ist zwar schon einige Jahre alt, der Spruch, aber immer noch gut ... )

scared.gif


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Medusa
Beitrag 09.05.2005, 23:02
Beitrag #295


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Zitat
klage wg. rechtsbeugung


MPU Aufforderung ohne Anlaß?
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Gast_filly_*
Beitrag 09.05.2005, 23:04
Beitrag #296





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Um was ging es denn in deiner Dienstaufsichtsbeschwerde wenn ich fragen darf, und hast DU deinen Sachbearbeiter verklagt wegen der Rechtsbeugung??

Ob du fährst oder nicht was soll dass für einen Unterschied machen, es reicht doch schon dass sie wissen dass du einen Führerschein hast, um dir ne MPU Aufforderung zu schicken.
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Medusa
Beitrag 09.05.2005, 23:13
Beitrag #297


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Zitat (filly @ 10.05.2005, 00:04)
Ob du fährst oder nicht was soll dass für einen Unterschied machen, es reicht doch schon dass sie wissen dass du einen Führerschein hast, um dir ne MPU Aufforderung zu schicken.

So wie ich es verstehe wissen sie nur von seinem FS Vertrag.

Der Besitz einer EU-FE, um damit im EU Ausland zu fahren cool.gif soll Anlaß genug sein für das volle Programm = MPU Aufforderung, NU und Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre? Hoffentlich haben EuGH Richter Humor rofl1.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.05.2005, 23:36
Beitrag #298





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Mein Kumpel fährt mit der Bahn in die Tschechei bei der Kontrolle Übungsbögen dabei gehabt. Nach Führerscheinabholung an der Grenze bis auf die Socken ausgezogen, aber Führerschein nicht gefunden. Er hatte gar nicht vor sich in nächster Zeit ein Auto zu kaufen, aber trotzdem drei Wochen später Polizei vor der Tür, fragten Ihn ob sie reinkommen dürfen, er ließ sie rein. Die police.gif sie wissen dass er einen Führerschein hat, und er müsse MPU machen. ER: aber ich bin doch nicht gefahren. wenn er nicht fahren will dann müsste er sich ein Stempel drauf machen lassen. So nett wie er war hat er Ihnen auch noch den Führerschein gezeigt.

Mal sehen bis jetzt ist noch nichts gekommen bei ihm, bei mir schon crybaby.gif aber den police.gif nach würde er eine Mpu Aufforderung bekommen.
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Roland
Beitrag 10.05.2005, 00:54
Beitrag #299


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Also wenn ich diese ganzen Räubermärchen so lese think.gif
Das erinnert mich ja an düstere Zeiten von Deutschland. dry.gif

Anscheinend wollen die deutschen Ihren Stiefel auf Biegen und Brechen durchziehen.

Und uns sind mehr oder weniger die Hände gebunden dagegen vorzugehen wo eigentlich erstmal niemand etwas illegales gemacht hat.
Oh Mann da schwillt mir echt der Kamm ranting.gif ranting.gif


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Roland
Beitrag 10.05.2005, 01:13
Beitrag #300


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Zitat (filly @ 10.05.2005, 00:04)
Ob du fährst oder nicht was soll dass für einen Unterschied machen, es reicht doch schon dass sie wissen dass du einen Führerschein hast, um dir ne MPU Aufforderung zu schicken.

Nana da wär ich mir aber nicht so sicher.

Jemand der völlig clean einen Kasten Bier im Auto vom Getränkemarkt nach Hause fährt wird ja auch nicht belangt wegen Trunkenheit im Strassenverkehr oder ?


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bazi
Beitrag 10.05.2005, 06:29
Beitrag #301


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Roland,
ich weiss von zwei Leuten, die mit mir in Prestice waren:
einer wurde zur MPU geschickt, weil er mehrmals sein Fahrzeug an einen Kumpel ausgeliehen hatte, der keinen FS besaß, also: charakterlich ungeeignet, Schein weg, MPU !

beim anderen wurde in der Wohnung Cannabis gefunden, er war nie mit Cannabis angehalten worden, MPU !

ja, soweit sind wir!
bazi


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strichachtdoktor
Beitrag 10.05.2005, 09:02
Beitrag #302


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Naja, Bazi ...
... beide Deine Kumpelz haben Straftaten begangen.

Inwieweit nun diese Straftaten tatsaechlich eine Nichteignung fuer das Fuehren von Kfz begruenden, das ist wirklich fraglich.

Deshalb bin ich ja schon laenger der Meinung, dass ueber niemanden mehr ohne MPU gesagt/geschrieben etc. werden duerfte, er sei charakterlich oder sonstwie ungeeignet. Gerade weil das einen unheimlichen Rattenschwanz nach sich zieht, sollte diese "Anfangsdiagnose" etwas besser abgesichert sein, als durch einen Beitrag im Beamtenblaettchen oder eine Weiterbildung am Wochenende ...

Was die anderen Geschichten zum Thema "Grenzuebergang mit EU-Fuehrerschein" anbetrifft, so kann ich aus persoenlicher Erfahrung eigentlich nichts dazusteuern. Mit meiner Polenkarte bin ich etwa 50 mal zwischen Deutschland und olen hin und her gefahren - keine Kontrollen, keine Probleme. Mir ist auch nichts bekannt - so aus dem noerdlichen Raum.


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bazi
Beitrag 10.05.2005, 09:14
Beitrag #303


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.05.2005, 10:02)
Inwieweit nun diese Straftaten tatsaechlich eine Nichteignung fuer das Fuehren von Kfz begruenden, das ist wirklich fraglich.

ja, so war das auch gemeint,

bazi


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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 09:47
Beitrag #304


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zu euren fragen:
fs verloren wg. 0,94 promille, bei wiedererteilung hat mein sachbearbeiter(leiter der fs-behörde) einen verjährten fall mit hineingebracht. punkt eins der beschwerde.
punkt zwei ist, ich wurde 2 mal verurteilt wg. besitz geringer mengen haschisch, wobei es keinen beweis gibt für einen konsum. daraufhin hat mein sachbearbeiter eine mpu angeordnet, ich habe den antrag zurückgezogen.

bei meiner ersten mündlichen beschwerde hat er schon einmal einen auf den "deckel" bekommen, von seinem vorgesetzten, wg. des heranziehens der verjährten sache. ermusste daraufhin alle unterlagen entfernen, bzw. vernichten.

am WE habe ich einen brief bekommen, von dem menschen, der die dienstaufsichtsbescherde bearbeitet, der sachbearbeiter soll bitte noch einmal überprüfen, inwieweit konsum vorliegt. bei der begründung der mpu hat er angegeben, dass geprüft werden soll, konsum von btm. in dieser zeit, wo ich verurteilt wurde, besaß ich keinen fs (sperre).
deshalb bin ich der meinung, er hätte keine mpu anordnen dürfen.
richtig ist auch, fs-behörde weiss von einem vertrag, nicht aber, dass ich den fs gemacht habe. (natürlich können sie sich das denken).

ich bekomme von der fs-stelle eh keinen fs mehr ausgestellt. ergo ist es gleich, was die von mir denken... aber, ich denke, der sachbearbeiter hat fehler gemacht, dass ist meine "rache". ausserdem kommt vielleicht heraus, dass ich keine mpu machen muss, evtl. ein ärztliches gutachten, oder... es kann also nur "gut gehen".
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mirko1
Beitrag 10.05.2005, 09:59
Beitrag #305


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Zitat
der sachbearbeiter hat fehler gemacht, dass ist meine "rache".


ja hau rein, die machen uns Ärger und wir tun was wir können um uns zu erwehren, ein wenig Dienstaufsichtsbeschwerde kann nichts schaden. mad.gif
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Andreas
Beitrag 10.05.2005, 10:05
Beitrag #306


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Zitat (mirko1 @ 10.05.2005, 10:59)
ja hau rein, die machen uns Ärger und wir tun was wir können um uns zu erwehren, ein wenig Dienstaufsichtsbeschwerde kann nichts schaden. mad.gif

Die berühmten drei "f"....fristlos, formlos, fruchtlos. rofl1.gif tongue.gif


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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 10:09
Beitrag #307


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wenn du meinen beitrag liest, hat der sachbearbeiter schon einmal "ärger" bekommen, der nächste wird folgen...
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bazi
Beitrag 10.05.2005, 10:17
Beitrag #308


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Gerade habe ich mit einem RA telefoniert, der sagte, er wisse von unserer Führerscheinstelle, dass diese der Polizei gezielt die Namen der MPU-Kandidaten mitteilt, mit der Bitte, verstärkt zu kontrollieren, es könnte ja bereits einer von ihnen mit einer CZ-FE unterwegs sein!
Ich weiss, dass hier in unserem Kaff (an der Grenze zur CZ) ein paar mit CZ-FS rumfahren und bin mir sicher, die erwischen auch noch den letzten.
Mit mir haben sie den Anfang gemacht.

Bazi

P.S.
Wie nennt man das gleich wieder? Ich komm jetzt grad nicht drauf, ist aber alles schon mal dagewesen.


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C.O.R.E.
Beitrag 10.05.2005, 10:45
Beitrag #309


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hey monerle

schön das du mal wieder da bist wink.gif
was gibts neues, machst die mpu ?

grüssle


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Lexus
Beitrag 10.05.2005, 11:17
Beitrag #310


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Hier noch mal meine Anfrage wegen einiger Unklarheiten:

Zitat
nach einem nachdenklichen Abend muß ich Sie nochmals behelligen, und zwar ist mir eine Diskrepanz nicht klar. Sie schrieben

folgendes:

Zitat

"Für die Altfälle die vor dem 01.01.1999 in den Registern eingetragen  sind, gilt die Übergangsregelung des § 65 Abs.9 StVG, die unter 

Berücksichtigung der Entscheidung des OVG Saarland (siehe  homepage) entsprechend § 29 Abs.5 StVG zu verwerten sind, 

allerdings aufgrund der Formulierung ohne der Möglichkeit einer  Tilgungshemmung !!!"


Trotz der drei Ausrufezeichen fasse ich die Entscheidung des OVG Saarland so auf, daß das Gericht sehr wohl auch die

Tilgungshemmung für anwendbar erklärt hat. Irre ich mich da so sehr? Es wird doch entschieden auf die Widerspruchsbegründung

Bezug genommen, die sich das Gericht zu eigen macht, und in dieser wird sogar das Jahr 2006 ausdrücklich genannt (bezogen auf

eine Eintragung aus 1991). Aber auch der gesamte Begründungstext geht doch von der Anwendung der Tilgungshemmung aus.

Zitat aus dem Urteil:

Zitat
"Das lässt sich mit dem Wortlaut der Übergangsbestimmung in § 65  Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG ohne Weiteres vereinbaren, da es

dort  heißt, dass die vor dem 01.01.1999 eingetragenen Entscheidungen  längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist

"entspricht", verwertet werden dürfen. Was einer zehnjährigen  Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aus § 29 StVG n.F., und  dazu

gehört auch die Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist  im § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG."


Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich hierzu noch einmal kurz äußeren würden.

Wenn mein Verständnis der Entscheidung des Saarländischen OVG richtig ist, dann wird man wohl letztlich auch die Bund-Länder-

Vereinbarung so auffassen müssen, daß auch dort die Tilgungshemmung angewandt werden soll.


Und hier die Antwort darauf:

Zitat
Sorry, dass ich Ihnen einen nachdenklichen Abend verursacht habe.   

Ich denke die Diskrepanz ergibt sich aus der unterschiedlichen Anwendung von Begrifflichkeiten.

Ich werde versuchen unsere Diskrepanz nach meiner Sicht darzulegen. Wenn ich Ihre folgende Argumentation richtig verstehe, ist für Sie die "Tilgungshemmung" die Tatsache, dass die eigentliche Tilgung entsprechend § 29 Abs.5 erst nach 5 Jahren beginnt und die Eintragung nach 15 Jahren aus dem Register gelöscht ist. So interpretiere ich Ihre weiteren Ausführungen.

Hier liegen Sie genau richtig !!! Jedoch haben wir hier keine Tilgungshemmung (Ablaufhemmung) im Sinne des § 29 Abs.6 StVG. Das Jahr 2006 ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 29 Abs.5 StVG entsprechend § 65 Abs.9 StVG (Übergangsregelung für vor dem 01.01.1999 eingetragenen Fälle)auf die Eintragung von 1991.

1991 + 5 Jahre + 10 JAhre = 2006

Der Begründungstext ist meiner Meinung nach auch missverständlich. Auf der einen Seite wird eine Angleichung der Altfälle (Tilgung nach 5 Jahren) an die Neufälle (Tilgung nach maximal 15 Jahren)aufgeführt, aber trotzdem nur von einem Zeitraum von 10 Jahren gesprochen. Demzufolge waren den Interpretationen Tür und Tor geöffnet. Und erst das OVG Saarland hat das mit seiner Entscheidung
klargestellt.

Lösen wir uns einmal von der Begrifflichkeit "Tilgungshemmung" in diesem Zusammenhang, gebe ich Ihnen Recht.

Im Prinzip sind auch bei der Überprüfung der ausl. Fahrerlaubnisinhaber die Regelungen des § 29 Abs.5 in Verbindung mit § 65 Abs.9 StVG anzuwenden

-> maximal 15 Jahre Verwertbarkeit!

Schade dass unsere Ministeriumsleute nicht in der Lage sind Ihre Gedanken "basistauglich" zu formulieren :-))

Aber nun zum Wesentlichen.

Meine Ausführung bezieht sich auf die Anwendung des § 29 Abs.6 StVG. Hier wird geregelt, dass eine nachträgliche Eintragung einer Straftat die Tilgung der vorher eingetragenen Eintragung erst dann zulässt, wenn auch die neue Entscheidung tilgungsreif ist. Das meinte ich mit "Tilgungshemmung"

-> eine neue Straftat hemmt die Tilgung einer bereits eingetragenen Straftat. Und dieser Sachverhalt war ja nicht Tatbestand des OVG Saarland.

Und ich vertrete die Meinung - und so lehre ich auch auf meinen Lehrgängen-, dass aufgrund der Formulierung des § 65 Abs.9 StVG :
... die Entscheidungen dürfen nach ... verwertet werden ..." eine klare (und eigentlich ja auch sinnvolle) Aussage darüber trifft, dass
Alteintragungen nur entsprechend den Regelungen des § 29 Abs.5 StVG VERWERTET werden dürfen. Die Regelungen des § 29 Abs.6

StVG sind damit nicht eingeschlossen.

Wie gesagt, dass macht ja auch Sinn. Eigentlich müsste der § 29 Abs.6 auch geändert werden. Es kann ja z.B. nicht sein, dass eine

Trunkeheitsfahrt z.B.durch einen anderen Straftatsbestand (Pflichtversicherungsgesetz) länger mitgezogen und damit auch länger verwertbar wird.

Aber das ist ja nur eins der Probleme die wir im Bereich Tilgung und Verwertung haben :-((

Ich habe die Hoffnung, dass ich nun unsere - eigentlich nicht vorhandene - Diskrepanz auflösen konnte.


Hm, also ich will das im Moment nicht weiter kommentieren. Hier ist ja sowieso nur der Kernsatz interessant, wonach auch bei der EU-FE nach Auffassung des Scheibers von einer 15-jährigen Verwertung auszugehen ist.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.05.2005, 12:32
Beitrag #311


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Hallo Lexus,

getilgt wird sowieso nur, wenn auch die letzte Straftat tilgungsreif ist.

Wer also 85,87,90,91,97 und 99 straffaellig wurde oder wenn dann irgendwas in seine FS-Akte geschrieben wurde (Versagung, Antrag,etc.), hat er eine MPU bis 2014 zu befuerchten. Egal ob die einzelnen Straftaten/Eintraege fuer sich alleine tilgungsreif waeren oder nicht.

Sehe ich das so richtig?

Da wundert es doch nicht, dass die Zahl der MPUen stetig steigt...

Wird dann heute eine NU verhaengt, verlaengert sich die Tilgung letztlich bis 2020. Im Idealfall sind das 35 Jahre Entzug. Na, wenn das nicht lebenslaenglich ist, dann weiss ich ja nicht ...

wavey.gif Joe


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Gast_Sean j. Franco_*
Beitrag 10.05.2005, 12:37
Beitrag #312





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MPU gibt’s seit paar Jahren nicht mehr! Übrigens Ich fahre seit 7 Jahren mit einem Polen Schein! Ohne Probleme mehrere Polizei Kontrollen hinter mir gehabt. Wir vermitteln hier im Raum Stuttgart/Karlsruhe/bis runter nach München 30-40 neue Fahrschüler in der Woche nach Polen, unsere Preise sind weit um billiger als hier in Deutschland 599.-€ incl Anreiße + Übernachtung für die Klasse B! + Garantie das man die Prüfungen besteht. Alle unsere Kunden fahren heute noch ohne Problem, trotz MPU Auflage!


Grüße Sean j. Franco


PS. Adressen werde ich keine geben, das verstößt gegen die Board Regeln !
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Andreas
Beitrag 10.05.2005, 12:58
Beitrag #313


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Zitat (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37)
MPU gibt’s seit paar Jahren nicht mehr!

Habe ich da eine Änderung der FeV verpaßt?? think.gif rofl1.gif

Zitat
Alle unsere Kunden fahren heute noch ohne Problem, trotz MPU Auflage!


Dann schau dich doch etwas genauer in diesem Forum um, es gibt schon einige Besitzer von EU-FS die eine MPU-Auflage am Hals haben. wink.gif

Zitat
Adressen werde ich keine geben, das verstößt gegen die Board Regeln !


Wenigstens das hast du richtig verstanden.


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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 14:09
Beitrag #314


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oho, hier die webseite der fahrschulen in tschechien, mit links auf die einzelnen fahrschulen, und mit preisen. 1 E = 30 kronen
xxxxxx
und hier eine site zum übersetzen
xxxxxx

Werbung gelöscht

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 10.05.2005, 14:24
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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 14:35
Beitrag #315


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was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!!
xxxxx

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 10.05.2005, 14:57
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Andreas
Beitrag 10.05.2005, 14:50
Beitrag #316


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Zitat (michaelp100 @ 10.05.2005, 15:35)
was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!!

Deswegen ist es trotzdem Werbung und diese wird vom Betreiber dieses Forums hier nicht geduldet.


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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 15:24
Beitrag #317


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ok
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C.O.R.E.
Beitrag 10.05.2005, 16:30
Beitrag #318


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Zitat
QUOTE (michaelp100 @ 10.05.2005, 15:35)
was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!!



Deswegen ist es trotzdem Werbung und diese wird vom Betreiber dieses Forums hier nicht geduldet.



mich wunderts das man dich hier noch duldet laugh.gif


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Medusa
Beitrag 10.05.2005, 16:44
Beitrag #319


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Zitat (Lexus @ 10.05.2005, 12:17)
Hm, also ich will das im Moment nicht weiter kommentieren. Hier ist ja sowieso nur der Kernsatz interessant, wonach auch bei der EU-FE nach Auffassung des Scheibers von einer 15-jährigen Verwertung auszugehen ist.

Danke für die Info, Lexus.

!!&$%%§§!!!!
(zensiert)

cool.gif
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Commodore25E
Beitrag 10.05.2005, 17:50
Beitrag #320


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Zitat (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37)
...+ Garantie das man die Prüfungen besteht....

Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen?????????? think.gif unsure.gif


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C.O.R.E.
Beitrag 11.05.2005, 11:28
Beitrag #321


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Zitat
QUOTE (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37)
...+ Garantie das man die Prüfungen besteht.... 


Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen??????????



wer sagt das nicht gemauschelt wird ? whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 11.05.2005, 14:14
Beitrag #322


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Zitat (C.O.R.E. @ 11.05.2005, 12:28)
Zitat
QUOTE (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37)
...+ Garantie das man die Prüfungen besteht.... 


Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen??????????



wer sagt das nicht gemauschelt wird ? whistling.gif

Vielleicht koennten wir uns einfach darauf einigen, dass es besser WAERE, wenn nicht gemauschelt WUERDE.

Ich meine, wir reden hier ueber offizielle Dokumente. Wenn wir davon ausgehen, dass sowieso gemauschelt wird, haben deutsche Behoerden vielleicht doch recht, wenn sie sich weigern, auslaendische Exemplare anzuerkennen ...

Die einzige Basis, die man da finden kann, ist doch wohl, dass auch im Ausland alles mit rechten Dingen zugeht.


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Andreas
Beitrag 11.05.2005, 14:27
Beitrag #323


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Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt?? think.gif wink.gif


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michael_mk
Beitrag 11.05.2005, 14:33
Beitrag #324


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Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 15:27)
Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt?? think.gif wink.gif

ich meine davon schonmal gehört zu haben,müsste irgendwo im EUGH-THREAD sein. mad.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.05.2005, 14:42
Beitrag #325





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Auszug:

Zitat
Die Richter lehnten beide Eilanträge ab und begründeten dies damit, dass die Antragsteller kraft Gesetzes mit ihren ausländischen Führerscheinen in Deutschland nicht fahren dürften.


Ohne Änderung des vom EuGH gerügten § 28 FeV werden sich die VG immer auf ihn berufen.

Zitat
Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben werden.


Erst ein Gericht welches seinen Beschluß, ohne Zulassung einer Berufungs/Revisions-Möglichkeit, als unanfechtbar erklären will muß die Rechtssache dem EuGh vorlegen, da vorangiges EU-Recht betroffen ist.

Unverständlich ist, daß die unmittelbare Wirkung der Richtlinie, die mehrfach, auch von deutschen VG bescheinigt wurde, nicht berücksichtigt wird.
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Commodore25E
Beitrag 11.05.2005, 15:02
Beitrag #326


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@strichachtdoktor

ich meinte das darauf bezogen, daß hier garantiert wird, die Prüfungen zu bestehen.

Diese Garantie ist doch mehr als fragwürdig....


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.05.2005, 15:20
Beitrag #327





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Kalus Kommentar vom Oktober 2004
Auszug:
Zitat
Im Strafrecht ist der Betroffene nicht mehr zwangsläufig als ungeeignet anzusehen, im Verwaltungsrecht dagegen sehr wohl, solange er seine Eignung noch nicht nachgewiesen hat.


Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere)
Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine (Beispiel: VG München / Neustadt)
Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist (Beispiel: Kapper und andere)

Wird dieses Rechts-Karusell die Folge der Untätigkeit des Gesetzgebers sein, den § 28 FeV 1999 entsprechend anzupassen?
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michael_mk
Beitrag 11.05.2005, 15:53
Beitrag #328


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ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu?
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bazi
Beitrag 11.05.2005, 17:57
Beitrag #329


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daran hab ich auch schon mal gedacht,

bazi


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Roland
Beitrag 11.05.2005, 18:32
Beitrag #330


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Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 16:53)
ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu?

Ja was meinst du denn. blink.gif
Wenn du'n Papperl auf deinem EU-FS (nicht gültig in der BRD) hast und trotzdem damit rumfährst isses ganz klar Fahren ohne FE.
Und bezüglich (siehe Kapper).
Der hatte zu dem Zeitpunkt ja keine NU. In dem EU-GH Urteil gings einzig und allein erstmal NUR um die grundsätzliche Anerkennung von EU-FS. Ob und inwieweit D im nachhinein noch MPU's fordern kann und evtl. NU aussprechen kann war überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens.

Auch die Fussnote von Bazi vermag ich nicht nachzuvollziehen.

BAZI kennst du den Felix Kapper wohl ???


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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