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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 25.04.2005, 16:55
Beitrag #31


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Als ein ACE muss man das so schreiben ... wink.gif
Als ein ADAC muss man das wohl auch so schreiben ... think.gif

Und dass die deutschen Behoerden es so machen wie
Zitat
«Deutsche Behörden bauen offenbar ein Bollwerk gegen die vom Europäischen Gerichtshof verordnete Freizügigkeit im europäischen Führerscheinrecht»
der Experte das schreibt, das ist nun alles andere als neu. Das bezweifeln nicht mal unsere Hardliner ...

Ist wohl eher eine Meldung nach dem Motto "Wir sind auch noch da!", denn auch der ACE haelt sich ein Hintertuerchen offen ...
Zitat
Zwar wolle auch der ACE keinen ausufernden und missbräuchlich genutzten Führerschein-Tourismus.


huh.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.04.2005, 11:55
Beitrag #32





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Zitat (strichachtdoktor @ 25.04.2005, 17:55)
Zitat
Zwar wolle auch der ACE keinen ausufernden und missbräuchlich genutzten Führerschein-Tourismus.


huh.gif


Eine bemerkenswerte Dialektik: Grundlage des Mißbrauchs ist geltendes Recht.
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Gast_Etienne_*
Beitrag 26.04.2005, 12:05
Beitrag #33





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Zitat
Eine bemerkenswerte Dialektik: Grundlage des Mißbrauchs ist geltendes Recht.


Dieses geltende Recht wurde jedoch nicht aus dem Grund gesprochen, um es missbrauchen zu können.. wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 26.04.2005, 12:47
Beitrag #34


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Zitat (Etienne @ 26.04.2005, 13:05)
Zitat
Eine bemerkenswerte Dialektik: Grundlage des Mißbrauchs ist geltendes Recht.


Dieses geltende Recht wurde jedoch nicht aus dem Grund gesprochen, um es missbrauchen zu können.. wink.gif

Es waere hilfreich, wenn uns mal jemand den Begriff "Fuehrerscheintourismus" definieren koennte. Wenn jemand die 185-Tage-Regelung erfuellt hat, dann ist er im Sinne der Eu-RiLi kein Fuehrerscheintourist mehr. Dennoch kann er trotzdem - gleichsam als Tourist - in dem Land gewesen sein ...

Wie ist das denn nun genau zu verstehen ?


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.04.2005, 13:54
Beitrag #35





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Zitat (strichachtdoktor @ 26.04.2005, 13:47)
"Fuehrerscheintourismus"
Wie ist das denn nun genau zu verstehen ?


Die ( von der "Obrigkeit") gewollte Analogie zum "Sextourismus" sugeriert das gleiche, verabscheuungswürdige Verhalten; Gesindel eben.
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 15:00
Beitrag #36


Neuling


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Ich verfolge diesen Thread nun schon von Beginn an auch wenn ich mich bisher noch nicht aktiv beteiligt habe.
Erstmal vielen Dank für viele qualifizierte Beiträge die fast alle meine Fragen beantwortet haben.
Wie gesagt fast alle eine für die Rechtsexperten hätte ich aber noch.

Nun erstmal zur Vorgeschichte:
- FS-Entzug wegen Trunkenheitsfahrt,nach einigen Seminaren Wiedererteilung
- Erneuter Entzug mit Auflage MPU diese nicht erfolgreich absolviert
- anschliessend seit Jahren bis heut Bearbeitung des Grundproblemes und professionelle MPU-Vorbereitung
- 2004 Erwerb eines EU-FS in CZ eigentlich nur um zu wissen ob das wirklich funktioniert
- Anfang 2005 Verkehrsunfall ohne Schuld, anschliessend MPU-Aufforderung und NU
soviel zur Vorgeschichte.

Bevor die Frage kommt der letzte Entzug ist länger als 5 Jahre her.

Nun zu meiner Frage,
nach Kenntnisnahme meiner NU wurde ich aufgefordert meinen CZ-FS abzugeben. Diesem bin ich nicht nachgekommen, sondern habe ein Gespräch zur Klärung vorgeschlagen, da mir nicht einleuchtet warum ich mein überall in Europa, ausser in Deutschland geltenden Führerschein bei einer deutschen Behörde abgeben soll.
Das darauffolgende Gespräch ergab folgenden Sachstand, ich solle den Führerscheinabgeben um sicher zu stellen das ich damit nicht auf deutschen Strassen fahre, da ein Eintrag über die NU in Deutschland technisch nicht möglich ist.
Daraufhin wies ich daraufhin das ich beruflich häufig im Ausland unterwegs bin und dort nartürlich meinen FS nutzen will.
Die nun folgende Aussage finde ich vorsichtig ausgedrückt sehr seltsam, ZITAT:
"Sie geben Ihren Führerschein hier auf der Führerscheinstelle ab und wenn Sie ins Ausland fahren teilen Sie uns den Grenzübergang mit an dem Sie Deutschland verlassen. Dorthin schicken wir Ihren FS und Sie können diesen beim Zoll in Empfang nehmen. Bei der Einreise nach Deutschland geben Sie Den FS beim Zoll ab und dieser schickt den FS an uns zurück"

Unabhängig davon, das mir diese Prozedur planungstechnisch gar nicht möglich ist würde mich interessieren ob diese Vorgehensweise überhaupt rechtmässig ist.
Vielen Dank für alle Antworten.

Gruss Markus
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gerri
Beitrag 26.04.2005, 15:03
Beitrag #37


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tja ich habe einen vermerk auf meinen fs bekommen.der ist aber aus papier.wie das mit der karte ist weiss ich nicht.. finde es doch ziemlich komisch mit der postzustellung. am besten anwalt fragen..


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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michael_mk
Beitrag 26.04.2005, 15:14
Beitrag #38


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@Markus,Deutschland ist nicht berechtigt einen EU-Führerschein ein zu kassieren,das darf nur der staat der den Führerschein ausgehändigt hat.ich schlage vor du gehst schleunigst zu einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.wie lange hat es bei dir gedauert von der ersten kontrolle bis zur nutzungsuntersagung?
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 15:22
Beitrag #39


Neuling


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@gerri

Der Anwalt sagt FS erstmal nicht aus der Hand geben und abwarten.

@michaelmk

Das ist ja die Frage, laut Aussage der Behörde wird FS nur aufbewahrt um sicherzustellen das ich diesen in Deutschland nicht nutze, sprich er wird nicht eingezogen.
4 Wochen nach der Kontrolle kam die Aufforderung zur MPU und nach Verstreichen der 2-monatsfrist die NU.
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Gast_TRIN_*
Beitrag 26.04.2005, 15:26
Beitrag #40





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@Markus
auf www.eu.int

Der Entzug des Führerscheins

Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der Sicherheit und des Straßenverkehrs ihre innerstaatlichen Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Führerscheininhaber, der seinen ordentlichen ! Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet ! begründet hat, anwenden. Die innerstaatlichen Regeln finden also Anwendung, wobei es nicht von Bedeutung ist, daß der Führerschein in einem anderen Staat ausgestellt worden ist.


Ihr Führerschein wurde Ihnen im Wohnsitzstaat entzogen.
Falls das Land des ordentlichen Wohnsitzes nicht das ist, das den Führerschein ausgestellt hat, sind die Auswirkungen der Sanktion identisch. Die straf- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Wohnsitzstaates finden in vollem Umfang Anwendung. Das Dokument bleibt entzogen (beziehungsweise eine Einschränkung wird darauf eingetragen).


Ihr Führerschein wird Ihnen in einem ! anderen Staat ! als Ihrem Wohnsitzstaat entzogen.
In diesem Fall findet die Entscheidung des Mitgliedstaates nur auf seinem Hoheitsgebiet Anwendung. Verläßt der Bürger das Land, das die Sanktion verhängt hat, müssen die zuständigen Behörden das Dokument herausgeben. Das Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis vom 17. Juni 1998 zielt darauf ab, diesen Effekt zu vermeiden, aber es ist noch nicht von den Mitgliedstaaten ratifiziert worden.


Die Art und Weise, wie mit deinem Führerschein umgegangen wird, finde ich persönlich seltsam!
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michael_mk
Beitrag 26.04.2005, 15:27
Beitrag #41


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Zitat (Markus @ 26.04.2005, 16:22)
@gerri

Der Anwalt sagt FS erstmal nicht aus der Hand geben und abwarten.

@michaelmk

Das ist ja die Frage, laut Aussage der Behörde wird FS nur aufbewahrt um sicherzustellen das ich diesen in Deutschland nicht nutze, sprich er wird nicht eingezogen.
4 Wochen nach der Kontrolle kam die Aufforderung zur MPU und nach Verstreichen der 2-monatsfrist die NU.

also nutzen darfst du den Führerschein ja erstmal eh nicht in Deutschland.wie wäre es wenn du den beamten erklärst das du ihn verloren oder verlegt hast?was du"angeblich"nicht hast das kannst du auch nicht abgeben whistling.gif
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 15:33
Beitrag #42


Neuling


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@ trin
Danke ich finde auch seltsam.


Vor allem weil ich den Unterschied, rein rechtlich gesehen nicht finde, ob ich nun mit einem FS der in Deutschland nicht gilt fahre oder ich fahre ohne FS.
Die Anklage ist doch dieselbe "Fahren ohne FS" oder sehe das falsch.
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Gast_TRIN_*
Beitrag 26.04.2005, 15:41
Beitrag #43





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@Markus

Die Anklage fahren ohne FS gibt es nicht, wenn dann fahren ohne Fahrerlaubnis.

Soll ein Vermerk eingetragen werden?

Hast du schon etwas unterschrieben?

Ihr Führerschein wird Ihnen in einem ! anderen Staat ! als Ihrem Wohnsitzstaat entzogen.
In diesem Fall findet die Entscheidung des Mitgliedstaates nur auf seinem Hoheitsgebiet Anwendung. Verläßt der Bürger das Land, das die Sanktion verhängt hat, müssen die zuständigen Behörden das Dokument herausgeben. Das Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis vom 17. Juni 1998 zielt darauf ab, diesen Effekt zu vermeiden, aber es ist ! noch nicht von den Mitgliedstaaten ratifiziert ! worden.


Also, diese Vorgehensweise wurde noch nicht umgesetzt!!!
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 15:46
Beitrag #44


Neuling


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ok Fahren ohne FE,

aber mit dem Aushändigen ist das technisch so eine Sache , ich weiss halt oft erst ein bis drei Stunden vorher wenn ich geschäftlich ins Ausland muss.
Wie soll das da mit dem aushändigen funktionieren, zumal diese Zeiten auch durchaus ausserhalb behördlicher Arbeitszeiten liegen.
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Gast_TRIN_*
Beitrag 26.04.2005, 15:53
Beitrag #45





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@Markus

Laß dir die zwei Absätz auf der "Zunge ergehn"!!!
Wie du schreibst, weißt du nur kurz vorher bescheid, wann du das nächste mal in das Ausland musst,bin ich mir sicher dass du mit dem "Problem", eine Lösung findest!!! :-)
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Markus
Beitrag 26.04.2005, 16:06
Beitrag #46


Neuling


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@ trin

Sicher gibt es da mehr oder weniger legale Lösungen, aber wie im Anfangsposting beschrieben habe ich so oder so vor nach endgültiger Problembewältigung und der damit einher gehenden Vorbereitung die MPU abzulegen und so die NU rechtlich legal zu kippen.
Warum also soll ich halblegale Lösungen suchen um ein Recht das mir zusteht "Nutzung meines EU_FS im Ausland" in Anspruch zu nehmen.
Ich denke nicht das dieses Recht von einer mehrtäglichen Vorplanungszeit abhängig gemacht werden darf.
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Perplex
Beitrag 26.04.2005, 16:11
Beitrag #47


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@Markus!
Wo wohnst Du? Wie weit wohnst Du von der Grenze weg?

Wenn Du irgendwann mit dem Zug nach Paris fahren willst, hat der Zollbeamte dann etwa Deinen Führerschein zur Aushändigung im Zug bereit? Musst Du etwa an der Grenze aussteigen, um Dir den FS zu holen? rofl1.gif

Angenommen Du willst nächsten Sonntag Nacht ins Ausland reisen, sollst Du Deinen FS trotzdem in Verwahrung geben?

Was sagt die Führerscheinbehörde dazu?

Welche Rechtsgrundlage benutzt die Fahrerlaubnisbehörde für die Verwahrung?

Was sagt Dein Anwalt dazu?

MfG Thommy


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Markus
Beitrag 26.04.2005, 16:46
Beitrag #48


Neuling


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@thommy

Ich wohne bei Ravensburg, laut Aussage des Beamten müsste ich wohl an der Grenze aussteigen um meinen FS beim Zoll abzuholen.

Ich reise tatsächlich nächstes Wochenende ins Ausland blushing.gif , mit der Führerscheinbehörde habe ich mich vorerst darauf geeinigt , dass ich meinen FS vorläufig behalte mit dem Versprechen, diesen nicht in Deutschland zu nutzen, da ich bis Mitte Mai ständig ins Ausland und wieder zurück müsste. Nebenbei bemerkt denke ich das die Kosten für diese Massnahmen wohl nicht wirklich Freude beim kleinen Steuerzahler hervorrufen werden. ranting.gif

Rechtlich begründet die Behörde ihr Vorgehen,sprich speziell die Abgabe des FS mit folgenden Paragraphen
- § 47 Abs. 1 und 2 FEV
- § 3 Abs.2 StVG

Da ich vorerst wie vorhin gesagt gütlich mit dem Herrn von der FS-stelle geeinigt habe sagt mein Anwalt dazu gar nichts ausser abwarten und warten auf die Dinge die da wohlmöglich noch kommen.
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Perplex
Beitrag 26.04.2005, 18:23
Beitrag #49


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Zitat
Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen

§ 47 Verfahrensregelungen

(1) Nach der Entziehung sind von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage des Führerscheins besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behörde jedoch die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet hat.

(2) Absatz 1 gilt auch für Führerscheine aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Nach einer bestandskräftigen Entziehung sendet die entscheidende Behörde den Führerschein unter Angabe der Gründe über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Behörde zurück, die ihn ausgestellt hat. Sind im Falle von Beschränkungen oder Auflagen Eintragungen in den Führerschein nicht möglich, weil auf dem Führerschein nicht genügend Platz vorhanden ist, nach dem Recht des Staates, der den Führerschein ausgestellt hatte, nicht zulässig oder widerspricht der Inhaber der Fahrerlaubnis, erteilt ihm die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 30 eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis.
Zitat
§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend.


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Perplex
Beitrag 26.04.2005, 18:45
Beitrag #50


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Zitat (Markus @ 26.04.2005, 17:46)
Ich reise tatsächlich nächstes Wochenende ins Ausland blushing.gif , mit der Führerscheinbehörde habe ich mich vorerst darauf geeinigt , dass ich meinen FS vorläufig behalte mit dem Versprechen, diesen nicht in Deutschland zu nutzen, da ich bis Mitte Mai ständig ins Ausland und wieder zurück müsste.

Mündlich? Auf gar keinen Fall was unterschreiben!


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mirko1
Beitrag 27.04.2005, 10:59
Beitrag #51


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.04.2005, 10:21)
@mirko1,
was soll uns das jetzt sagen?


Das in anderen Forum´s zu 99% keine MPU-Befürworter vertreten sind, so machen für mich die meisten anderen Forum´s keine Sinn
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 27.04.2005, 16:30
Beitrag #52





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Da das Vorgehen der Behörden und VG. eindeutig EU-Recht verletzt, sei für die direkt Betroffenen auf den Weg der Petition beim Europäischen Parlament hingewiesen hingewiesen:

http://www.europarl.eu.int/petition/help_de.htm
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Gast_fichle_*
Beitrag 27.04.2005, 17:03
Beitrag #53





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Aus der hier allseits bekannten Begründung des VG München zur Rechtmässigkeit einer MPU Auflage:

2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

D.h. doch MPU u. daraus resultierende NU für Ausländer nicht möglich blink.gif und nur dt. Staatsbürger sind die Deppen. Letztlich nennt man sowas Ungleichbehandlung und ist bekanntlich verfassungswidrig. whistling.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 27.04.2005, 17:18
Beitrag #54





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Zitat (fichle @ 27.04.2005, 18:03)
Aus der hier allseits bekannten Begründung des VG München zur Rechtmässigkeit einer MPU Auflage:

Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.



Diese Aussage bekräftigt nur den deutschen Wohnsitz. Ein Umkehrschluß ist daraus nicht zu ziehen.
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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 27.04.2005, 19:45
Beitrag #55





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Ich habe mal eine Frage.
Was meint ihr was passiert , wenn mich die liebe cop.gif anhält und ich meinen Wohnsitz nicht mehr in D habe?
Habe mich abgemeldet bevor sie mir die NU zustellen konnten laugh.gif
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Andreas
Beitrag 27.04.2005, 19:49
Beitrag #56


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Zitat (Gast_Maria @ 27.04.2005, 20:45)
Habe mich abgemeldet bevor sie mir die NU zustellen konnten laugh.gif

Dann könnte die NU auch mittels öffentlicher Zustellung zugestellt und zwischenzeitlich schon bestandskräftig sein. tongue.gif

Dann hättest du ein Problem, da alle weitere Fahrten eine Straftat wären (Fahren ohne Fahrerlaubnis).


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 27.04.2005, 20:24
Beitrag #57





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Wie??? Ich fahre nicht ohne Fahrerlaubnis, da eine öffentliche Zustellung noch nicht erfolgt ist und ich habe die Amtsblätter alle gelesen.
Im übrigen stand in einem solchen Amtsblatt auch noch keine öffentliche Zustellung der NU!!!
Desweiteren, wie will ein EU Bürger denn überhaupt die öffentliche Zustellung lesen, wenn er nicht mehr in D wohnt???
@Thommy Bumm, wie ist das bei Dir denn? cool.gif
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michaelp100
Beitrag 27.04.2005, 21:15
Beitrag #58


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Zitat (Markus @ 26.04.2005, 18:06)
@ trin

Sicher gibt es da mehr oder weniger legale Lösungen, aber wie im Anfangsposting beschrieben habe ich so oder so vor nach endgültiger Problembewältigung und der damit einher gehenden Vorbereitung die MPU abzulegen und so die NU rechtlich legal zu kippen.
Warum also soll ich halblegale Lösungen suchen um ein Recht das mir zusteht "Nutzung meines EU_FS im Ausland" in Anspruch zu nehmen.
Ich denke nicht das dieses Recht von einer mehrtäglichen Vorplanungszeit abhängig gemacht werden darf.

ja toll, dann leg die mpu ab, und dein dilemma ist beendet.
meinen glückwunsch, wenn dies so klappt.
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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 28.04.2005, 07:14
Beitrag #59





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Also langsam weiß ich nicht mehr, was ich hier in diesem Staat noch gut finden soll.
Habe eine MPU gemacht und die war natürlich negativ(Abzocke).
Drei Alkohohltaten, die letzte 99, dann EU Schein legal erworben, Kontrolle an der Grenze, Aufforderung MPU( mit einer Frist von einem Monat) Jeder hier weiß, das da keine positive MPU kommen kann, da ich eine Abstinenz von einem Jahr nachweisen muß, um diese zu bestehen und dies wiederum geht ja gar nicht, weil mir nur dieser eine Monat blieb, um mich dementsprechend daruf vorzubereiten!!!

Wann begreifen die Leute eigentlich, das jeder der eine MPU anhängig hat und einen EU Schein nun besitzt, sich viel viel eher zusammen nimmt, um diese zu behalten, als wenn er eine MPU besteht und dann doch sich irgendwann sicher fühlt und wieder rückfällig wird???
Ich finde das Damokleschwert schwingen zu lassen ist eine viel bessere Lösung, um eben diesen Leuten eine [B]reelle Chance zu geben!

Dieses Leben stinkt in Deutschland, nicht nur wegen diesem Thema, da gibt es noch viel mehr!!

Morgenpost berichtet: [B]Frau Bürgermeister blau am Steuer, zwei Unfälle, einer mit Faherflucht und was passiert da??? " Es wird auf rechtsstaatlichem Weg geregelt" ranting.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 07:40
Beitrag #60


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Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet. Das ist eindeutig und ausschliesslich auf die Faehigkeiten und den Charakter einer betroffenen Person bezogen. Fuer eine raeumliche, zeitliche oder auf die Einschaetzung eines Sachbearbeiters bezogene Komponente gibt es da doch ueberhaupt keinen Raum.

Mal davon abgesehen, dass es auch nicht mit dem Sicherheitsbeduerfnis in einem gesamteuropaeischen Strassenverkehr zusammenpassen will, dass "eigentlich ungeeignete" Fahrer in 24 Laendern autofahren duerfen ...

Damit will ich jetzt nicht zu einer Verschaerfung der Zugangsvoraussetzungen zum Fuehrerschein in ganz Europa aufrufen - eher zu einer Ueberpruefung deutscher Moeglichkeiten, Personen nach Aktenlage und persoenlicher - einzelfallbezogen psychologisch unbegruendeter und damit notgedrungen laienhafter - Einschaetzung die Faehigkeiten und Kenntnisse abzusprechen, die gerade erst von einem Pruefer in einem anderen EU-Land abgeprueft worden sind.

Das sollte sich mal ein anderes Land, sagen wir Österreich, erlauben: Pruefung und MPU in Deutschland nicht anzuerkennen und den Fuehrerschein einzuziehen, weil dort vor 5,10 oder 20 Jahren (mit Absicht so gewaehlt, denn die Straftat kann durchaus auch ausserhalb des auslaendischen(in diesem Fall also deutschen!) Verjaehrungs- oder Tilgungszeitraumes gelegen haben - Verjaehrungen und Tilgungen sind ja ebenfalls nicht harmonisiert!) etwas passiert ist und man vom Schreibtisch aus die gerade erst (hier:von den Deutschen!) festgestellte Eignung aberkennt, das Fahren verbietet, das Fahrzeug sicherstellt, den Fahrer bestraft ... etc.pp.

Eigentlich absolut undenkbar und das deutsche Gejaule und Gemaule waere unertraeglich ...


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 09:33
Beitrag #61


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet. ...

Mal davon abgesehen, dass es auch nicht mit dem Sicherheitsbeduerfnis in einem gesamteuropaeischen Strassenverkehr zusammenpassen will, dass "eigentlich ungeeignete" Fahrer in 24 Laendern autofahren duerfen ...

Volle Zustimmung; eine völlig absurde Praxis.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.04.2005, 11:18
Beitrag #62





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@ Lexus

Gibt es im EU-Rechtsystem etwas ähnliches wie VwGO § 80.1, um nationale Behörden- und VG- Willkür überprüfen zu lassen?

http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
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Perplex
Beitrag 28.04.2005, 12:23
Beitrag #63


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Man kann es auch anders rum sehen:
Es ist unverantwortlich, wenn deutsche Behörden einen offensichtlich ungeeigneten Kraftfahrer auf Europas Strassen loslassen. Wie kann Deutschland so verantwortungslos sein Säufer & Kiffer auf Europa loszulassen?

Nur wenn sich ein Fahrer erneut als ungeeignet erweist, dann wird Deutschland seiner Verantwortung gerecht.

Hier ist sogar ein Beschluss des OVG Koblenz vom 12. Mai 2003, wo eine MPU-Anordnung & erneuter Entziehung der Fahrerlaubnis, für rechtswidrig erklärt wurden, weil die Gründe für eine MPU vor der Erteilung der Fahrerlaubnis lagen.
Es gibt also immer noch Hoffnung.

Gruß Thommy


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RA XDiver
Beitrag 28.04.2005, 12:28
Beitrag #64


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Das OVG bezieht sich aber auf einen völlig anderen Sachverhalt. Dort hat eine deutsche FEB in Unkenntnis von Eignungsmängeln eine neue FE erteilt und nach Kenntnis diesen Verwaltungsakt zurücknehmen wollen.

Das hat das OVG abgelehnt.


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Markus
Beitrag 28.04.2005, 12:44
Beitrag #65


Neuling


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Zitat
habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?


Nicht ganz richtig nach eigenen Erleben,
1. es erfolgt eine NU für Deutschland

2. die FS-stelle fordert dazu auf den EU-FS abzugeben um sicher zu sein das man diesen nicht auf deutschen Strassen nutzt

3. erolgt auf Nachfrage die Erklärung, dass wenn man seinen EU-FS im Ausland nutzen möchte, dies Der FS-stelle im voraus mit Termin und Grenzübergangsstelle mitzuteilen ist. Diese schickt den EU-FS dann dorthin und man kann Seinen FS beim Zoll abholen, bei Einreise nach Deutschland das ganze dannn halt rückwärts.

4. bei Nachfrage das der Entzug eines ausländischen FS doch nicht möglich sei heißt es nur, dass dies kein Entzug sondern eine Verwahrung sei.

Gruss Markus
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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:45
Beitrag #66


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet.

/8

da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

Hab Ihn per mail angeschrieben, vielleicht treffen wir uns ja mal zum Austauschen.

Halt Dich bzw. Euch auf dem Laufenden.

happy day


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Gruß aus Ravensburg
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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:46
Beitrag #67


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Zitat (Andreas 214 @ 28.04.2005, 13:45)
Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet.

/8

da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

Hab Ihn per mail angeschrieben, vielleicht treffen wir uns ja mal zum Austauschen.

Halt Dich bzw. Euch auf dem Laufenden.

happy day

@ Markus,

teile mir bitte mal mit, mit wem Du dort gesprochen hast.


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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:47
Beitrag #68


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ups, Quote sollte nicht mit........


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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 12:56
Beitrag #69


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Zitat (Markus @ 28.04.2005, 13:44)
Zitat
habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?


Nicht ganz richtig nach eigenen Erleben,
1. es erfolgt eine NU für Deutschland

2. die FS-stelle fordert dazu auf den EU-FS abzugeben um sicher zu sein das man diesen nicht auf deutschen Strassen nutzt

3. erolgt auf Nachfrage die Erklärung, dass wenn man seinen EU-FS im Ausland nutzen möchte, dies Der FS-stelle im voraus mit Termin und Grenzübergangsstelle mitzuteilen ist. Diese schickt den EU-FS dann dorthin und man kann Seinen FS beim Zoll abholen, bei Einreise nach Deutschland das ganze dannn halt rückwärts.

4. bei Nachfrage das der Entzug eines ausländischen FS doch nicht möglich sei heißt es nur, dass dies kein Entzug sondern eine Verwahrung sei.

Gruss Markus

Trotzdem ...

ad 1: Auf welcher Grundlage nur fuer Deutschland ? Wie gesagt: Ungeeignet ist ungeeignet. Das hoert ja an der Grenze nicht ploetzlich auf - oder besser noch: faengt da nicht ploetzlich an ... wink.gif

ad 2: Warum abgeben, wenn es die KBA gibt ? Sollen die police.gif doch nachfragen ...
Scheint eher so, als wenn das ein unkontrollierbarer Bereich waere ...
Wenn ich etwas in 24 europaeischen Staaten nutzen kann (und noch in einigen Dutzend anderen Laendern), dann gebe ich es nicht in Deutschland ab, auch wenn ich es hier nicht nutzen kann, nur weil ich zufaellig hier gemeldet bin und hier meine Steuern zahle ...

ad 3: Viel zu kompliziert, unpraktikabel und einfach Schwachsinn. Wieviel Zeit, glauben deusche Behoerden, hat ein Geschaeftsreisender ??? Mit dem Taxi zur Grenze, umsteigen, FE nutzen ... - Dauer: 10 min. und fertig. Wieviele Stunden, Tage, Wochen dauert es, was meint Ihr, bis man das eingestielt hat. Und dann ist alles geklaert und der verantwortliche Beamte hat Urlaub und man steht da dumm an der Grenze ...
Wenn man bei der Rueckkehr den Schein wieder abgibt, kann man sich da fuer den Erlebnis- und Freizeitpark Deutschland auch gleich eine Eintrittskarte kaufen oder gibts die nebenan ?
...

ad 4: Muendige Buerger brauchen keine Verwahrung. Halten sie sich nicht an Auflagen, werden sie bestraft. So einfach geht das.

Mit welchen EU-Richtlinien laesst sich dieser weitere deutsche Sonderweg denn vereinbaren ? Mir faellt keine ein ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Markus
Beitrag 28.04.2005, 13:02
Beitrag #70


Neuling


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@ /8

Ich geb da in allen Punkten Recht nur sind das nun mal für mich zur Zeit leider Tatsachen mit denen ich und vielleicht auch andere klarkommen müssen.
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Gast_JohnnieWalker_*
Beitrag 28.04.2005, 14:09
Beitrag #71





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Zitat (XDiver @ 28.04.2005, 13:28)
Das OVG bezieht sich aber auf einen völlig anderen Sachverhalt. Dort hat eine deutsche FEB in Unkenntnis von Eignungsmängeln eine neue FE erteilt und nach Kenntnis diesen Verwaltungsakt zurücknehmen wollen.

Das hat das OVG abgelehnt.


Du erkennst die Gemeinsamkeiten nicht.

In dem "OVG Koblenz vom 12. Mai 2003" Fall wurde einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde mit Begründung des Bestandschutzes untersagt, eine EU-Fahrerlaubnis, ausgestellt in einem der 25 Mitgliedstaaten auf der Grundlage der gemeinsamen EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG, in ihrer Nutzung einzuschränken.

Auszug:
Zitat
.... Eine abweichende Bewertung der Fahreignung und die Geltendmachung von Zweifeln ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn sich nach der Wiedererteilung gewichtige neue Umstände ergeben haben."

( Kommentar: Das ist  die identische Argumentation der MPU+NU Gegner)

Daran ist festzuhalten. Das bedeutet für den vorliegenden Fall, dass die Anordnung, wegen der vor der Wiedererteilung liegenden alkoholbedingten Verkehrsauffälligkeiten ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nicht gerechtfertigt war und ihre Nichtbefolgung dementsprechend auch nicht den Schluss auf die Nichteignung des Antragstellers zuließ.


PS
Eine in Deutschland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis dürfte wohl kaum mit einem bevorzugten Bestandschutz ausgezeichnet sein.
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Gast_R2-D2_*
Beitrag 28.04.2005, 15:18
Beitrag #72





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unabhängig davon, ob Sie die dänische Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen oder nicht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln eine MPU fordern und die dänische Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert und würde der Polizei bei Kontrollen angezeigt werden. Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.
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Roland
Beitrag 28.04.2005, 18:48
Beitrag #73


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Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
unabhängig davon, ob Sie die dänische Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen oder nicht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln eine MPU fordern und die dänische Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert und würde der Polizei bei Kontrollen angezeigt werden. Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.

Wo iss denn das her und worauf bezieht dich das ????


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_R2-D2_*
Beitrag 28.04.2005, 19:35
Beitrag #74





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Kraftfahrt-Bundesamt
Zentrales Fahrerlaubnisregister
24392 Flensburg
ist leider zur zeit so
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:15
Beitrag #75


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Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.
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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:18
Beitrag #76


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Zitat (JohnnieWalker @ 28.04.2005, 15:09)
Du erkennst die Gemeinsamkeiten nicht.

Eine in Deutschland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis dürfte wohl kaum mit einem bevorzugten Bestandschutz ausgezeichnet sein.

@Johnny Walker

Es gibt keine Gemeinsamkeiten:

1. Es ging in dem Beschluß des OVG Koblenz um eine deutsche FE (hat XDiver schon festgestellt.

2. Damals war der Behörde bekannt bzw. hätte ihr bekannt sein können und müssen, daß Tatsachen vorlagen, die eigentlich zur MPU hätten führen müssen. Aber die Behörde hat dem Antragsteller einen Vertrauensvorschuß gewährt. So legt es jedenfalls das Gericht aus:

Zitat
"Hat die Straßenverkehrsbehörde dem Kraftfahrer im Rahmen des rechtlich Vertretbaren einen "Vertrauensvorschuss" in Form der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingeräumt, so darf sie sich hierzu in der Folgezeit nicht in Widerspruch setzen und die auch früher schon bekannten Umstände nunmehr lediglich einer anderen Würdigung unterziehen."


Wo ist denn der von einer deutschen Behörde anzuerkennende Vertrauensvorschuß, den die ausländische Ausstellerbehörde "gewährt" hat, wenn diese von den zur MPU führenden Vorbelastungen gar nichts weiß?

Wieso eine von einer deutschen Behörde ausgestellet FE keinen Bestandsschutz genießen sollte, ist doch völlig unerfindlich. Und wie kommst du auf die Idee, daß es sich um eine EU-FE handelte?


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:22
Beitrag #77


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:15)
Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.

Würde mich auch mal interessieren.

Ich weiss dass das Thema mit Lexus schon mal durchgekaut wurde also nicht gleich wieder schimpfen Mod's, aber der meinte dazu dass einen NU keineswegs eine erneute Tilgungshemmuing von weiteren 15 Jahern bewirken könne.

Und das ist schon dreist - typisch deutsch
Zitat
Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:25
Beitrag #78


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:15)
Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.

@ Medusa

Genau das ist ja auch die Auffassung der strengen Vertreter der NU-Berechtigung: Die NU - hier Entzug genannt - wird eingetragen - jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:31
Beitrag #79


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:25)
- jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.

Bist du dir da so sicher think.gif


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:32
Beitrag #80


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:25)
@ Medusa

Genau das ist ja auch die Auffassung der strengen Vertreter der NU-Berechtigung: Die NU - hier Entzug genannt - wird eingetragen - jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.

Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....
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