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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
bazi
Beitrag 10.05.2005, 06:29
Beitrag #301


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Roland,
ich weiss von zwei Leuten, die mit mir in Prestice waren:
einer wurde zur MPU geschickt, weil er mehrmals sein Fahrzeug an einen Kumpel ausgeliehen hatte, der keinen FS besaß, also: charakterlich ungeeignet, Schein weg, MPU !

beim anderen wurde in der Wohnung Cannabis gefunden, er war nie mit Cannabis angehalten worden, MPU !

ja, soweit sind wir!
bazi


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strichachtdoktor
Beitrag 10.05.2005, 09:02
Beitrag #302


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Naja, Bazi ...
... beide Deine Kumpelz haben Straftaten begangen.

Inwieweit nun diese Straftaten tatsaechlich eine Nichteignung fuer das Fuehren von Kfz begruenden, das ist wirklich fraglich.

Deshalb bin ich ja schon laenger der Meinung, dass ueber niemanden mehr ohne MPU gesagt/geschrieben etc. werden duerfte, er sei charakterlich oder sonstwie ungeeignet. Gerade weil das einen unheimlichen Rattenschwanz nach sich zieht, sollte diese "Anfangsdiagnose" etwas besser abgesichert sein, als durch einen Beitrag im Beamtenblaettchen oder eine Weiterbildung am Wochenende ...

Was die anderen Geschichten zum Thema "Grenzuebergang mit EU-Fuehrerschein" anbetrifft, so kann ich aus persoenlicher Erfahrung eigentlich nichts dazusteuern. Mit meiner Polenkarte bin ich etwa 50 mal zwischen Deutschland und olen hin und her gefahren - keine Kontrollen, keine Probleme. Mir ist auch nichts bekannt - so aus dem noerdlichen Raum.


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bazi
Beitrag 10.05.2005, 09:14
Beitrag #303


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.05.2005, 10:02)
Inwieweit nun diese Straftaten tatsaechlich eine Nichteignung fuer das Fuehren von Kfz begruenden, das ist wirklich fraglich.

ja, so war das auch gemeint,

bazi


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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 09:47
Beitrag #304


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zu euren fragen:
fs verloren wg. 0,94 promille, bei wiedererteilung hat mein sachbearbeiter(leiter der fs-behörde) einen verjährten fall mit hineingebracht. punkt eins der beschwerde.
punkt zwei ist, ich wurde 2 mal verurteilt wg. besitz geringer mengen haschisch, wobei es keinen beweis gibt für einen konsum. daraufhin hat mein sachbearbeiter eine mpu angeordnet, ich habe den antrag zurückgezogen.

bei meiner ersten mündlichen beschwerde hat er schon einmal einen auf den "deckel" bekommen, von seinem vorgesetzten, wg. des heranziehens der verjährten sache. ermusste daraufhin alle unterlagen entfernen, bzw. vernichten.

am WE habe ich einen brief bekommen, von dem menschen, der die dienstaufsichtsbescherde bearbeitet, der sachbearbeiter soll bitte noch einmal überprüfen, inwieweit konsum vorliegt. bei der begründung der mpu hat er angegeben, dass geprüft werden soll, konsum von btm. in dieser zeit, wo ich verurteilt wurde, besaß ich keinen fs (sperre).
deshalb bin ich der meinung, er hätte keine mpu anordnen dürfen.
richtig ist auch, fs-behörde weiss von einem vertrag, nicht aber, dass ich den fs gemacht habe. (natürlich können sie sich das denken).

ich bekomme von der fs-stelle eh keinen fs mehr ausgestellt. ergo ist es gleich, was die von mir denken... aber, ich denke, der sachbearbeiter hat fehler gemacht, dass ist meine "rache". ausserdem kommt vielleicht heraus, dass ich keine mpu machen muss, evtl. ein ärztliches gutachten, oder... es kann also nur "gut gehen".
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mirko1
Beitrag 10.05.2005, 09:59
Beitrag #305


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Zitat
der sachbearbeiter hat fehler gemacht, dass ist meine "rache".


ja hau rein, die machen uns Ärger und wir tun was wir können um uns zu erwehren, ein wenig Dienstaufsichtsbeschwerde kann nichts schaden. mad.gif
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Andreas
Beitrag 10.05.2005, 10:05
Beitrag #306


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Zitat (mirko1 @ 10.05.2005, 10:59)
ja hau rein, die machen uns Ärger und wir tun was wir können um uns zu erwehren, ein wenig Dienstaufsichtsbeschwerde kann nichts schaden. mad.gif

Die berühmten drei "f"....fristlos, formlos, fruchtlos. rofl1.gif tongue.gif


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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 10:09
Beitrag #307


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wenn du meinen beitrag liest, hat der sachbearbeiter schon einmal "ärger" bekommen, der nächste wird folgen...
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bazi
Beitrag 10.05.2005, 10:17
Beitrag #308


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Gerade habe ich mit einem RA telefoniert, der sagte, er wisse von unserer Führerscheinstelle, dass diese der Polizei gezielt die Namen der MPU-Kandidaten mitteilt, mit der Bitte, verstärkt zu kontrollieren, es könnte ja bereits einer von ihnen mit einer CZ-FE unterwegs sein!
Ich weiss, dass hier in unserem Kaff (an der Grenze zur CZ) ein paar mit CZ-FS rumfahren und bin mir sicher, die erwischen auch noch den letzten.
Mit mir haben sie den Anfang gemacht.

Bazi

P.S.
Wie nennt man das gleich wieder? Ich komm jetzt grad nicht drauf, ist aber alles schon mal dagewesen.


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C.O.R.E.
Beitrag 10.05.2005, 10:45
Beitrag #309


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hey monerle

schön das du mal wieder da bist wink.gif
was gibts neues, machst die mpu ?

grüssle


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Lexus
Beitrag 10.05.2005, 11:17
Beitrag #310


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Hier noch mal meine Anfrage wegen einiger Unklarheiten:

Zitat
nach einem nachdenklichen Abend muß ich Sie nochmals behelligen, und zwar ist mir eine Diskrepanz nicht klar. Sie schrieben

folgendes:

Zitat

"Für die Altfälle die vor dem 01.01.1999 in den Registern eingetragen  sind, gilt die Übergangsregelung des § 65 Abs.9 StVG, die unter 

Berücksichtigung der Entscheidung des OVG Saarland (siehe  homepage) entsprechend § 29 Abs.5 StVG zu verwerten sind, 

allerdings aufgrund der Formulierung ohne der Möglichkeit einer  Tilgungshemmung !!!"


Trotz der drei Ausrufezeichen fasse ich die Entscheidung des OVG Saarland so auf, daß das Gericht sehr wohl auch die

Tilgungshemmung für anwendbar erklärt hat. Irre ich mich da so sehr? Es wird doch entschieden auf die Widerspruchsbegründung

Bezug genommen, die sich das Gericht zu eigen macht, und in dieser wird sogar das Jahr 2006 ausdrücklich genannt (bezogen auf

eine Eintragung aus 1991). Aber auch der gesamte Begründungstext geht doch von der Anwendung der Tilgungshemmung aus.

Zitat aus dem Urteil:

Zitat
"Das lässt sich mit dem Wortlaut der Übergangsbestimmung in § 65  Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG ohne Weiteres vereinbaren, da es

dort  heißt, dass die vor dem 01.01.1999 eingetragenen Entscheidungen  längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist

"entspricht", verwertet werden dürfen. Was einer zehnjährigen  Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aus § 29 StVG n.F., und  dazu

gehört auch die Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist  im § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG."


Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich hierzu noch einmal kurz äußeren würden.

Wenn mein Verständnis der Entscheidung des Saarländischen OVG richtig ist, dann wird man wohl letztlich auch die Bund-Länder-

Vereinbarung so auffassen müssen, daß auch dort die Tilgungshemmung angewandt werden soll.


Und hier die Antwort darauf:

Zitat
Sorry, dass ich Ihnen einen nachdenklichen Abend verursacht habe.   

Ich denke die Diskrepanz ergibt sich aus der unterschiedlichen Anwendung von Begrifflichkeiten.

Ich werde versuchen unsere Diskrepanz nach meiner Sicht darzulegen. Wenn ich Ihre folgende Argumentation richtig verstehe, ist für Sie die "Tilgungshemmung" die Tatsache, dass die eigentliche Tilgung entsprechend § 29 Abs.5 erst nach 5 Jahren beginnt und die Eintragung nach 15 Jahren aus dem Register gelöscht ist. So interpretiere ich Ihre weiteren Ausführungen.

Hier liegen Sie genau richtig !!! Jedoch haben wir hier keine Tilgungshemmung (Ablaufhemmung) im Sinne des § 29 Abs.6 StVG. Das Jahr 2006 ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 29 Abs.5 StVG entsprechend § 65 Abs.9 StVG (Übergangsregelung für vor dem 01.01.1999 eingetragenen Fälle)auf die Eintragung von 1991.

1991 + 5 Jahre + 10 JAhre = 2006

Der Begründungstext ist meiner Meinung nach auch missverständlich. Auf der einen Seite wird eine Angleichung der Altfälle (Tilgung nach 5 Jahren) an die Neufälle (Tilgung nach maximal 15 Jahren)aufgeführt, aber trotzdem nur von einem Zeitraum von 10 Jahren gesprochen. Demzufolge waren den Interpretationen Tür und Tor geöffnet. Und erst das OVG Saarland hat das mit seiner Entscheidung
klargestellt.

Lösen wir uns einmal von der Begrifflichkeit "Tilgungshemmung" in diesem Zusammenhang, gebe ich Ihnen Recht.

Im Prinzip sind auch bei der Überprüfung der ausl. Fahrerlaubnisinhaber die Regelungen des § 29 Abs.5 in Verbindung mit § 65 Abs.9 StVG anzuwenden

-> maximal 15 Jahre Verwertbarkeit!

Schade dass unsere Ministeriumsleute nicht in der Lage sind Ihre Gedanken "basistauglich" zu formulieren :-))

Aber nun zum Wesentlichen.

Meine Ausführung bezieht sich auf die Anwendung des § 29 Abs.6 StVG. Hier wird geregelt, dass eine nachträgliche Eintragung einer Straftat die Tilgung der vorher eingetragenen Eintragung erst dann zulässt, wenn auch die neue Entscheidung tilgungsreif ist. Das meinte ich mit "Tilgungshemmung"

-> eine neue Straftat hemmt die Tilgung einer bereits eingetragenen Straftat. Und dieser Sachverhalt war ja nicht Tatbestand des OVG Saarland.

Und ich vertrete die Meinung - und so lehre ich auch auf meinen Lehrgängen-, dass aufgrund der Formulierung des § 65 Abs.9 StVG :
... die Entscheidungen dürfen nach ... verwertet werden ..." eine klare (und eigentlich ja auch sinnvolle) Aussage darüber trifft, dass
Alteintragungen nur entsprechend den Regelungen des § 29 Abs.5 StVG VERWERTET werden dürfen. Die Regelungen des § 29 Abs.6

StVG sind damit nicht eingeschlossen.

Wie gesagt, dass macht ja auch Sinn. Eigentlich müsste der § 29 Abs.6 auch geändert werden. Es kann ja z.B. nicht sein, dass eine

Trunkeheitsfahrt z.B.durch einen anderen Straftatsbestand (Pflichtversicherungsgesetz) länger mitgezogen und damit auch länger verwertbar wird.

Aber das ist ja nur eins der Probleme die wir im Bereich Tilgung und Verwertung haben :-((

Ich habe die Hoffnung, dass ich nun unsere - eigentlich nicht vorhandene - Diskrepanz auflösen konnte.


Hm, also ich will das im Moment nicht weiter kommentieren. Hier ist ja sowieso nur der Kernsatz interessant, wonach auch bei der EU-FE nach Auffassung des Scheibers von einer 15-jährigen Verwertung auszugehen ist.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.05.2005, 12:32
Beitrag #311


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Hallo Lexus,

getilgt wird sowieso nur, wenn auch die letzte Straftat tilgungsreif ist.

Wer also 85,87,90,91,97 und 99 straffaellig wurde oder wenn dann irgendwas in seine FS-Akte geschrieben wurde (Versagung, Antrag,etc.), hat er eine MPU bis 2014 zu befuerchten. Egal ob die einzelnen Straftaten/Eintraege fuer sich alleine tilgungsreif waeren oder nicht.

Sehe ich das so richtig?

Da wundert es doch nicht, dass die Zahl der MPUen stetig steigt...

Wird dann heute eine NU verhaengt, verlaengert sich die Tilgung letztlich bis 2020. Im Idealfall sind das 35 Jahre Entzug. Na, wenn das nicht lebenslaenglich ist, dann weiss ich ja nicht ...

wavey.gif Joe


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Gast_Sean j. Franco_*
Beitrag 10.05.2005, 12:37
Beitrag #312





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MPU gibt’s seit paar Jahren nicht mehr! Übrigens Ich fahre seit 7 Jahren mit einem Polen Schein! Ohne Probleme mehrere Polizei Kontrollen hinter mir gehabt. Wir vermitteln hier im Raum Stuttgart/Karlsruhe/bis runter nach München 30-40 neue Fahrschüler in der Woche nach Polen, unsere Preise sind weit um billiger als hier in Deutschland 599.-€ incl Anreiße + Übernachtung für die Klasse B! + Garantie das man die Prüfungen besteht. Alle unsere Kunden fahren heute noch ohne Problem, trotz MPU Auflage!


Grüße Sean j. Franco


PS. Adressen werde ich keine geben, das verstößt gegen die Board Regeln !
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Andreas
Beitrag 10.05.2005, 12:58
Beitrag #313


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Zitat (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37)
MPU gibt’s seit paar Jahren nicht mehr!

Habe ich da eine Änderung der FeV verpaßt?? think.gif rofl1.gif

Zitat
Alle unsere Kunden fahren heute noch ohne Problem, trotz MPU Auflage!


Dann schau dich doch etwas genauer in diesem Forum um, es gibt schon einige Besitzer von EU-FS die eine MPU-Auflage am Hals haben. wink.gif

Zitat
Adressen werde ich keine geben, das verstößt gegen die Board Regeln !


Wenigstens das hast du richtig verstanden.


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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 14:09
Beitrag #314


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oho, hier die webseite der fahrschulen in tschechien, mit links auf die einzelnen fahrschulen, und mit preisen. 1 E = 30 kronen
xxxxxx
und hier eine site zum übersetzen
xxxxxx

Werbung gelöscht

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 10.05.2005, 14:24
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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 14:35
Beitrag #315


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was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!!
xxxxx

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 10.05.2005, 14:57
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Andreas
Beitrag 10.05.2005, 14:50
Beitrag #316


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Zitat (michaelp100 @ 10.05.2005, 15:35)
was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!!

Deswegen ist es trotzdem Werbung und diese wird vom Betreiber dieses Forums hier nicht geduldet.


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michaelp100
Beitrag 10.05.2005, 15:24
Beitrag #317


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ok
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C.O.R.E.
Beitrag 10.05.2005, 16:30
Beitrag #318


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Zitat
QUOTE (michaelp100 @ 10.05.2005, 15:35)
was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!!



Deswegen ist es trotzdem Werbung und diese wird vom Betreiber dieses Forums hier nicht geduldet.



mich wunderts das man dich hier noch duldet laugh.gif


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Medusa
Beitrag 10.05.2005, 16:44
Beitrag #319


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Zitat (Lexus @ 10.05.2005, 12:17)
Hm, also ich will das im Moment nicht weiter kommentieren. Hier ist ja sowieso nur der Kernsatz interessant, wonach auch bei der EU-FE nach Auffassung des Scheibers von einer 15-jährigen Verwertung auszugehen ist.

Danke für die Info, Lexus.

!!&$%%§§!!!!
(zensiert)

cool.gif
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Commodore25E
Beitrag 10.05.2005, 17:50
Beitrag #320


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Zitat (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37)
...+ Garantie das man die Prüfungen besteht....

Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen?????????? think.gif unsure.gif


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C.O.R.E.
Beitrag 11.05.2005, 11:28
Beitrag #321


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Zitat
QUOTE (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37)
...+ Garantie das man die Prüfungen besteht.... 


Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen??????????



wer sagt das nicht gemauschelt wird ? whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 11.05.2005, 14:14
Beitrag #322


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Zitat (C.O.R.E. @ 11.05.2005, 12:28)
Zitat
QUOTE (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37)
...+ Garantie das man die Prüfungen besteht.... 


Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen??????????



wer sagt das nicht gemauschelt wird ? whistling.gif

Vielleicht koennten wir uns einfach darauf einigen, dass es besser WAERE, wenn nicht gemauschelt WUERDE.

Ich meine, wir reden hier ueber offizielle Dokumente. Wenn wir davon ausgehen, dass sowieso gemauschelt wird, haben deutsche Behoerden vielleicht doch recht, wenn sie sich weigern, auslaendische Exemplare anzuerkennen ...

Die einzige Basis, die man da finden kann, ist doch wohl, dass auch im Ausland alles mit rechten Dingen zugeht.


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Andreas
Beitrag 11.05.2005, 14:27
Beitrag #323


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Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt?? think.gif wink.gif


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michael_mk
Beitrag 11.05.2005, 14:33
Beitrag #324


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Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 15:27)
Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt?? think.gif wink.gif

ich meine davon schonmal gehört zu haben,müsste irgendwo im EUGH-THREAD sein. mad.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.05.2005, 14:42
Beitrag #325





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Auszug:

Zitat
Die Richter lehnten beide Eilanträge ab und begründeten dies damit, dass die Antragsteller kraft Gesetzes mit ihren ausländischen Führerscheinen in Deutschland nicht fahren dürften.


Ohne Änderung des vom EuGH gerügten § 28 FeV werden sich die VG immer auf ihn berufen.

Zitat
Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben werden.


Erst ein Gericht welches seinen Beschluß, ohne Zulassung einer Berufungs/Revisions-Möglichkeit, als unanfechtbar erklären will muß die Rechtssache dem EuGh vorlegen, da vorangiges EU-Recht betroffen ist.

Unverständlich ist, daß die unmittelbare Wirkung der Richtlinie, die mehrfach, auch von deutschen VG bescheinigt wurde, nicht berücksichtigt wird.
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Commodore25E
Beitrag 11.05.2005, 15:02
Beitrag #326


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@strichachtdoktor

ich meinte das darauf bezogen, daß hier garantiert wird, die Prüfungen zu bestehen.

Diese Garantie ist doch mehr als fragwürdig....


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.05.2005, 15:20
Beitrag #327





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Kalus Kommentar vom Oktober 2004
Auszug:
Zitat
Im Strafrecht ist der Betroffene nicht mehr zwangsläufig als ungeeignet anzusehen, im Verwaltungsrecht dagegen sehr wohl, solange er seine Eignung noch nicht nachgewiesen hat.


Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere)
Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine (Beispiel: VG München / Neustadt)
Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist (Beispiel: Kapper und andere)

Wird dieses Rechts-Karusell die Folge der Untätigkeit des Gesetzgebers sein, den § 28 FeV 1999 entsprechend anzupassen?
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michael_mk
Beitrag 11.05.2005, 15:53
Beitrag #328


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ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu?
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bazi
Beitrag 11.05.2005, 17:57
Beitrag #329


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daran hab ich auch schon mal gedacht,

bazi


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Roland
Beitrag 11.05.2005, 18:32
Beitrag #330


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Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 16:53)
ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu?

Ja was meinst du denn. blink.gif
Wenn du'n Papperl auf deinem EU-FS (nicht gültig in der BRD) hast und trotzdem damit rumfährst isses ganz klar Fahren ohne FE.
Und bezüglich (siehe Kapper).
Der hatte zu dem Zeitpunkt ja keine NU. In dem EU-GH Urteil gings einzig und allein erstmal NUR um die grundsätzliche Anerkennung von EU-FS. Ob und inwieweit D im nachhinein noch MPU's fordern kann und evtl. NU aussprechen kann war überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens.

Auch die Fussnote von Bazi vermag ich nicht nachzuvollziehen.

BAZI kennst du den Felix Kapper wohl ???


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michael_mk
Beitrag 11.05.2005, 18:38
Beitrag #331


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Zitat (Roland @ 11.05.2005, 19:32)
Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 16:53)
ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu?

Ja was meinst du denn. blink.gif
Wenn du'n Papperl auf deinem EU-FS (nicht gültig in der BRD) hast und trotzdem damit rumfährst isses ganz klar Fahren ohne FE.
Und bezüglich (siehe Kapper).
Der hatte zu dem Zeitpunkt ja keine NU. In dem EU-GH Urteil gings einzig und allein NUR erstmal um die grundsätzliche Anerkennung von EU-FS. Ob und inwieweit D im nachhinein noch MPU's fordern kann und evtl. NU aussprechen kann war überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens.

Und auf welchen Kenntnissen die Fussnote von BAZI fusst ist mir auch höchst schleierhaft.

BAZI kennst du den Felix Kapper wohl ???

ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch?
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Roland
Beitrag 11.05.2005, 18:46
Beitrag #332


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Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 19:38)
ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch?

Nein da hast du sicherlich recht und siehst auch alles richtig.
ABER wie Johnnie Walker und wahrscheinlich auch du meinten:

Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere)
Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine *** also MPU-Anforderung und NU *** (Beispiel: VG München / Neustadt)
Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist *** Zu dem Zeitpunkt ist es bereits eine in D NICHT gültige FE ***(Beispiel: Kapper und andere)


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bazi
Beitrag 11.05.2005, 19:12
Beitrag #333


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hmm Roland, ich hab geglaubt, das hier ganz weit vorne in diesem Thread schon gelesen zu haben, dass der immer noch lustig rumfährt,
das müsste doch irgendwie in Erfahrung zu bringen sein, ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse? Dann mail ich sie dir, ich ruf nicht an!

bazi


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Andreas
Beitrag 11.05.2005, 19:37
Beitrag #334


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Zitat (bazi @ 11.05.2005, 20:12)
ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse?

Ich glaube nicht das Herr K. so begeistert wäre, wenn er täglich Anrufe von Fremden bekommt die wissen wollen ob er noch fahren darf. rolleyes.gif

Übrigens, Herr K. wohnt m. W. im Zuständigkeitsbereich des VG Neustadt und er hat einen FS aus NL....... think.gif


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Roland
Beitrag 11.05.2005, 19:44
Beitrag #335


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Zitat (bazi @ 11.05.2005, 20:12)
ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse?



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Karlos
Beitrag 11.05.2005, 20:19
Beitrag #336


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Sorry, aber bitte sagt mir einer mal:

Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss.

Mein Anwalt meint der EU-FS müsse umgeschrieben werden, doch aus dem Forum hier, weiß ich dass dies nicht stimmt. Leider konnte ich bei den Gesetzen hier nichts genaues finden.

Kann mir jemand vielleicht helfen. Ich würde dem Anwalt gerne damit eins auswischen.


Würde mich wirklich sehr über Hilfe freuen. wavey.gif


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Bayer
Beitrag 11.05.2005, 20:20
Beitrag #337


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Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 20:37)
Übrigens, Herr K. wohnt m. W. im Zuständigkeitsbereich des VG Neustadt und er hat einen FS aus NL....... think.gif

Das kann nicht Hr.K. sein. Im EU-Gh Urteil steht , daß er seit August 1999 im Besitz des NL-FS ist. Im Fall Neustadt steht in Deinem Link was von Trunkenheitsfahrt 2002 mit BRD-FS.
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Mr.T
Beitrag 11.05.2005, 20:24
Beitrag #338


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Zitat (Karlos @ 11.05.2005, 21:19)
Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss.

§ 28 FeV


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Roland
Beitrag 11.05.2005, 20:49
Beitrag #339


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Zitat
Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss.


Guckst du HIER


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strichachtdoktor
Beitrag 11.05.2005, 21:00
Beitrag #340


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Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 15:27)
Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt??  think.gif  wink.gif

Ja, sind bekannt. Schon ein paar Tage her, aber natuerlich gelesen ... cool.gif

Wenn jemand seinen Hauptwohnsitz fuer die vorgeschriebene Zeit plus X ins EU-Land verlegt hat - inklusive Nachweis etc. - dann weicht ein solcher Fall immer noch von den Neustaedter Beschluessen ab.
Der EuGH hat doch inzwischen klargestellt, dass der §28 FeV nicht in Betracht kommt. Einmal, weil es keiner deutschen Erlaubnis bedarf, wenn eine EU-FE vorliegt (§28 Abs.5FeV). Ausserdem sind die Sperrfristen abgelaufen und die Strafen verbuesst, (§28 Abs.4Satz3 FeV ist eng auszulegen).
Und im Uebrigen ist der ganze §28FeV (wie der §46FeV auch ...) ein Gummiparagraph, der extra im EuGH-Urteil als irrelevant erwaehnt wurde ...
Fuehle mich dementsprechend auch nicht angesprochen. wink.gif

Wie deutlich muss es eigentlich fuer Deutsche sein ??? wallbash.gif


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michaelp100
Beitrag 12.05.2005, 09:34
Beitrag #341


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also ich hätte einen vorschlag, den ich wohl selbst in die tat umsetzen werde.
wenn ich angehalten werde(pol.) und meinen fs vorzeigen muss, verweigere ich die aussage. ich fahre dann weiter, werde noch einmal angehalten, verweigere die aussage.
bis es zu einem verfahren kommt, vergehen viele monate. dann werde ich in der hauptverhandlung meine aussage machen-dann erst sage ich, ich habe schon längst eine eu-fs.
das wäre ein weg, um die mpu und nu hinauszuschieben...
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RA XDiver
Beitrag 12.05.2005, 09:40
Beitrag #342


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Zitat
wenn ich angehalten werde(pol.) und meinen fs vorzeigen muss, verweigere ich die aussage.


Ein Aussageverweigerungsrecht steht Dir aber nur zu, wenn Du Dich dem Verdacht einer strafbaren Handlung aussetzen würdest. Der Schuss dürfet also nach hinten losgehen. V erfährst Du so, wird es dazu

Zitat
ich fahre dann weiter


wohl nicht kommen, da die Polizei Dich sicher nicht weiterfahren lassen wird, bis sie Deinen FS gesehen hat.


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michaelp100
Beitrag 12.05.2005, 09:47
Beitrag #343


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nun gut, ich befürchte, ich könnte evtl. eine aussage machen, die mich belasten könnte. ergo brauche ich dann nicht auszusagen.
klar kann ich nicht sofort weiterfahren, freunde könnten das auto abholen und dann...
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RA XDiver
Beitrag 12.05.2005, 09:50
Beitrag #344


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Zitat
klar kann ich nicht sofort weiterfahren, freunde könnten das auto abholen und dann...


Dann leitet die Polizei eine Anzeige wegen FoFE in die Wege. Passiert das mehrfach kannst du damit rechnen, dass die Jungs bald mit einem richterlichen Beschluss vor der Tür stehen und Dein Fahrzeug erstmal mitnehmen.

Auf Kostenerstattung brauchst Du übrigens für das gesamte Verfahren auch bei Freispruch nicht zu hoffen. Die musst du schon aus dem Grund tragen, da Du selbst das Verfahren quasi hast in die Wege geleitet.

Das Thema hatten wir übrigens schonmal. Kurz: Lass es, das wird einfach nur teuer.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.05.2005, 11:44
Beitrag #345





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Zitat (Roland @ 11.05.2005, 19:46)
Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 19:38)
ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch?

Nein da hast du sicherlich recht und siehst auch alles richtig.
ABER wie Johnnie Walker und wahrscheinlich auch du meinten:

Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere)
Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine *** also MPU-Anforderung und NU *** (Beispiel: VG München / Neustadt)
Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist *** Zu dem Zeitpunkt ist es bereits eine in D NICHT gültige FE ***(Beispiel: Kapper und andere)

Zitat
Müssen nationale Behörden EU-Recht anwenden?

 
Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union müssen von den nationalen Behörden genauso angewendet werden wie nationale Gesetze; bei einem Widerspruch zwischen nationalem und europäischem Recht hat EU-Recht Vorrang. Falls sich jemand durch nationale Behörden in seinen Rechten als EU-Bürger verletzt fühlt, kann er gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen.


Der Richtlinie 91/439 wurde unmittelbare Wirkung von deutschen VG zuerkannt.

Dazu ergänzend:
Zitat
Eine solche Wirkung könne sich aus dem Grundsatz der praktischen
Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts ergeben. Es könne nicht
angehen, daß ein Mitgliedstaat durch die Verletzung seiner
Umsetzungspflicht eine Richtlinie, bezogen auf sein Gebiet, um
22
jede Wirkung bringe. Ein Mitgliedstaat dürfe insbesondere im
Verhältnis zu einem Einzelnen keine Vorteile daraus ziehen, daß
er die aus einer Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen nicht
erfüllt habe (Rn. 24).
Demnach können sich die Einzelnen in Ermangelung von fristgemäß
erlassenen Durchführungsmaßnahmen unmittelbar auf sie
begünstigende Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als
unbedingt und hinreichend genau erscheinen, nach dem Ablauf der
Umsetzungsfrist gegenüber allen innerstaatlichen, nicht
richtlinienkonformen Vorschriften berufen. Einzelne können sich
auf diese Bestimmungen (scil.: der Richtlinie) auch berufen,
soweit diese Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend
gemacht werden können. Inhaltlich hinreichend genau ist eine
Richtlinie, aus der subjektive Rechte abgeleitet werden können,



Eine Nutzungsuntersagung macht nur Sinn wenn deren "Nichbefolgung" mit strafrechtlichen Konsequenzen bedroht ist.

Ein Strafrichter hat demnach abzuwägen, wie die Nichtbefolgung einer Verwaltungsanordnung (hier: Nutzungsuntersagung), die ja deutlich im Widerspruch zu der vorgenannten Richtlinie in der Auslegung des EuGH RS C-476/01 steht, strafrechtlich zu bewerten ist.

Da das Eu-Rechtsystem nun so ausgelegt ist, daß EU-Recht-Vorang hat (siehe oben fett) ist sein Ermessens-Spielraum sehr eingeschränkt, da das Kapper Urteil eine stark präjudizierende Wirkung hat.

Der von Lexus zitierte Insider äußert die Ansicht, daß der gerügte § 28 FeV geändert werden müsse. Wäre er dem EuGH Urteil angepasst, wäre die gesamte Diskussion beendet. Sie hierzu auch die obige "fette" Zeile, daß ein Mitgliedstaat keinen Vorteil ...

Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Strafgericht einen EU-FE-FS Inhaber der unter Missachtung einer behördlichen NU ein KFZ führte, verurteilen?
Sicherlich nicht wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis!

Unterstellt wird , daß die NU der FE-Behörde auf Eignungszweifeln basierte, die aus der ursprünglichen FE-Entziehung abgeleitet wurden.
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RA XDiver
Beitrag 12.05.2005, 11:49
Beitrag #346


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Das hast Du schon x-fach geschrieben und zum x-ten Mal die Antwort:

Der Richter wird sicher nach § 21 verurteilen.

Die Nutzungsuntersagung ist nunmal in der Welt und damit gültig. Was später vielleicht mal aus ihr wird, steht für die Tatbewertung nicht zur Debatte. Der Strafrichter ist weder Verwaltungsrichter EuGH und hat somit gar keine Kompetenz, die Rechtmäßigkeit der NU zu prüfen.

Somit verstößt der Fahrer dann gegen die Nutzungsuntersagung, was in der Folge nunmal FoFE ist, ob Du es einsehen willst oder nicht.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.05.2005, 12:01
Beitrag #347





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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 12:49)
Der Richter wird sicher nach § 21 verurteilen.

Die Deutsche Rechtspflege neigt wie immer zur Ausblendung des vorangigen EU-Rechts, eine berufsbedingte Eigenart halt.

Schau'n wir mal und bis dahin lebe die Meinungs-Vielfalt.
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RA XDiver
Beitrag 12.05.2005, 12:03
Beitrag #348


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Zitat
Die Deutsche Rechtspflege neigt wie immer zur Ausblendung des vorangigen EU-Rechts, eine berufsbedingte Eigenart halt.


Das hat mit EU-Recht herzlich wenig zu tun. Das ist ureigenes deutsches Verwaltungs- resp. Strafrecht. Ein VA ist nunmal, selbst wenn er rechtswidrig sein sollte, zunächst gültig. Solange ein Gericht die Rechtswidrigkeit nicht festgestellt hat, hat der Bürger sich daran zu halten.


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Andreas
Beitrag 12.05.2005, 12:22
Beitrag #349


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Bei Johnnie Walker gibt es nur noch EU-Recht, er blendet dabei völlig aus das in Deutschland bei vielen Rechtsgebieten die EU überhaupt nichts zu sagen hat (zum Glück). Man könnte auch Verbohrheit dazu sagen..... rolleyes.gif


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Rolrick
Beitrag 12.05.2005, 12:32
Beitrag #350


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Hi@all,

für mich (besitze einen CZ-FS) hat sich beruflich was getan. Ich werde ab nächste Woche in Östereich arbeiten. "Hätte auch nicht gedacht das ich mich in meinem Alter auf sowas einlassen muß"!

Ich bin noch nie "seit dem ich den CZ-FS habe" irgendwo kontrolliert worden. Liegt wohl an meiner "Allzeit obachtgebender Art zu Fahren". rolleyes.gif

Nun da ich aber Notgedrungen durch meine berufliche Veränderung dann regelmäsig durch das Schwarze Bayern fahren muß, denke ich mal es ist nur eine Frage der Zeit bis es mich "erwischt".

Wobei "erwischt" für eine normale Kontrolle steht. Ich habe, wie alle anderen auch denke ich mal, meine letzte Chance genutzt und gebe den police.gif absolut keinen Anlass durch negatives Verhalten oder so.

0,00 ist Pflicht.

Aber was will man machen wenn die police.gif bei einer "Routinekontrolle" die FSST in Kentniss setzt.

Wie gesagt, es wäre halt nur Schade wenn ich dann durch die cop.gif ein Harz IV Fall werden würde.

Mobilität ist da zwingend erforderlich.

Und nun gleich Pläne zu schmieden um ganz nach Östereich zu ziehen ist es wohl etwas zu früh. Wobei es später meinerseits nicht aus zuschliessen ist.

Ich wünsche euch allen und mir weiterhin eine Gute Fahrt. wavey.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:50