EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
10.05.2005, 06:29
Beitrag
#301
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
Roland,
ich weiss von zwei Leuten, die mit mir in Prestice waren: einer wurde zur MPU geschickt, weil er mehrmals sein Fahrzeug an einen Kumpel ausgeliehen hatte, der keinen FS besaß, also: charakterlich ungeeignet, Schein weg, MPU ! beim anderen wurde in der Wohnung Cannabis gefunden, er war nie mit Cannabis angehalten worden, MPU ! ja, soweit sind wir! bazi -------------------- |
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10.05.2005, 09:02
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#302
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Naja, Bazi ...
... beide Deine Kumpelz haben Straftaten begangen. Inwieweit nun diese Straftaten tatsaechlich eine Nichteignung fuer das Fuehren von Kfz begruenden, das ist wirklich fraglich. Deshalb bin ich ja schon laenger der Meinung, dass ueber niemanden mehr ohne MPU gesagt/geschrieben etc. werden duerfte, er sei charakterlich oder sonstwie ungeeignet. Gerade weil das einen unheimlichen Rattenschwanz nach sich zieht, sollte diese "Anfangsdiagnose" etwas besser abgesichert sein, als durch einen Beitrag im Beamtenblaettchen oder eine Weiterbildung am Wochenende ... Was die anderen Geschichten zum Thema "Grenzuebergang mit EU-Fuehrerschein" anbetrifft, so kann ich aus persoenlicher Erfahrung eigentlich nichts dazusteuern. Mit meiner Polenkarte bin ich etwa 50 mal zwischen Deutschland und olen hin und her gefahren - keine Kontrollen, keine Probleme. Mir ist auch nichts bekannt - so aus dem noerdlichen Raum. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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10.05.2005, 09:14
Beitrag
#303
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
Zitat (strichachtdoktor @ 10.05.2005, 10:02) Inwieweit nun diese Straftaten tatsaechlich eine Nichteignung fuer das Fuehren von Kfz begruenden, das ist wirklich fraglich. ja, so war das auch gemeint, bazi -------------------- |
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10.05.2005, 09:47
Beitrag
#304
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
zu euren fragen:
fs verloren wg. 0,94 promille, bei wiedererteilung hat mein sachbearbeiter(leiter der fs-behörde) einen verjährten fall mit hineingebracht. punkt eins der beschwerde. punkt zwei ist, ich wurde 2 mal verurteilt wg. besitz geringer mengen haschisch, wobei es keinen beweis gibt für einen konsum. daraufhin hat mein sachbearbeiter eine mpu angeordnet, ich habe den antrag zurückgezogen. bei meiner ersten mündlichen beschwerde hat er schon einmal einen auf den "deckel" bekommen, von seinem vorgesetzten, wg. des heranziehens der verjährten sache. ermusste daraufhin alle unterlagen entfernen, bzw. vernichten. am WE habe ich einen brief bekommen, von dem menschen, der die dienstaufsichtsbescherde bearbeitet, der sachbearbeiter soll bitte noch einmal überprüfen, inwieweit konsum vorliegt. bei der begründung der mpu hat er angegeben, dass geprüft werden soll, konsum von btm. in dieser zeit, wo ich verurteilt wurde, besaß ich keinen fs (sperre). deshalb bin ich der meinung, er hätte keine mpu anordnen dürfen. richtig ist auch, fs-behörde weiss von einem vertrag, nicht aber, dass ich den fs gemacht habe. (natürlich können sie sich das denken). ich bekomme von der fs-stelle eh keinen fs mehr ausgestellt. ergo ist es gleich, was die von mir denken... aber, ich denke, der sachbearbeiter hat fehler gemacht, dass ist meine "rache". ausserdem kommt vielleicht heraus, dass ich keine mpu machen muss, evtl. ein ärztliches gutachten, oder... es kann also nur "gut gehen". |
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10.05.2005, 09:59
Beitrag
#305
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat der sachbearbeiter hat fehler gemacht, dass ist meine "rache". ja hau rein, die machen uns Ärger und wir tun was wir können um uns zu erwehren, ein wenig Dienstaufsichtsbeschwerde kann nichts schaden. |
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10.05.2005, 10:05
Beitrag
#306
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (mirko1 @ 10.05.2005, 10:59) ja hau rein, die machen uns Ärger und wir tun was wir können um uns zu erwehren, ein wenig Dienstaufsichtsbeschwerde kann nichts schaden. Die berühmten drei "f"....fristlos, formlos, fruchtlos. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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10.05.2005, 10:09
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#307
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
wenn du meinen beitrag liest, hat der sachbearbeiter schon einmal "ärger" bekommen, der nächste wird folgen...
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10.05.2005, 10:17
Beitrag
#308
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
Gerade habe ich mit einem RA telefoniert, der sagte, er wisse von unserer Führerscheinstelle, dass diese der Polizei gezielt die Namen der MPU-Kandidaten mitteilt, mit der Bitte, verstärkt zu kontrollieren, es könnte ja bereits einer von ihnen mit einer CZ-FE unterwegs sein!
Ich weiss, dass hier in unserem Kaff (an der Grenze zur CZ) ein paar mit CZ-FS rumfahren und bin mir sicher, die erwischen auch noch den letzten. Mit mir haben sie den Anfang gemacht. Bazi P.S. Wie nennt man das gleich wieder? Ich komm jetzt grad nicht drauf, ist aber alles schon mal dagewesen. -------------------- |
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10.05.2005, 10:45
Beitrag
#309
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
hey monerle
schön das du mal wieder da bist was gibts neues, machst die mpu ? grüssle -------------------- "Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany |
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10.05.2005, 11:17
Beitrag
#310
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Hier noch mal meine Anfrage wegen einiger Unklarheiten:
Zitat nach einem nachdenklichen Abend muß ich Sie nochmals behelligen, und zwar ist mir eine Diskrepanz nicht klar. Sie schrieben folgendes: Zitat "Für die Altfälle die vor dem 01.01.1999 in den Registern eingetragen sind, gilt die Übergangsregelung des § 65 Abs.9 StVG, die unter Berücksichtigung der Entscheidung des OVG Saarland (siehe homepage) entsprechend § 29 Abs.5 StVG zu verwerten sind, allerdings aufgrund der Formulierung ohne der Möglichkeit einer Tilgungshemmung !!!" Trotz der drei Ausrufezeichen fasse ich die Entscheidung des OVG Saarland so auf, daß das Gericht sehr wohl auch die Tilgungshemmung für anwendbar erklärt hat. Irre ich mich da so sehr? Es wird doch entschieden auf die Widerspruchsbegründung Bezug genommen, die sich das Gericht zu eigen macht, und in dieser wird sogar das Jahr 2006 ausdrücklich genannt (bezogen auf eine Eintragung aus 1991). Aber auch der gesamte Begründungstext geht doch von der Anwendung der Tilgungshemmung aus. Zitat aus dem Urteil: Zitat "Das lässt sich mit dem Wortlaut der Übergangsbestimmung in § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG ohne Weiteres vereinbaren, da es dort heißt, dass die vor dem 01.01.1999 eingetragenen Entscheidungen längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", verwertet werden dürfen. Was einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aus § 29 StVG n.F., und dazu gehört auch die Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist im § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG." Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich hierzu noch einmal kurz äußeren würden. Wenn mein Verständnis der Entscheidung des Saarländischen OVG richtig ist, dann wird man wohl letztlich auch die Bund-Länder- Vereinbarung so auffassen müssen, daß auch dort die Tilgungshemmung angewandt werden soll. Und hier die Antwort darauf: Zitat Sorry, dass ich Ihnen einen nachdenklichen Abend verursacht habe. Ich denke die Diskrepanz ergibt sich aus der unterschiedlichen Anwendung von Begrifflichkeiten. Ich werde versuchen unsere Diskrepanz nach meiner Sicht darzulegen. Wenn ich Ihre folgende Argumentation richtig verstehe, ist für Sie die "Tilgungshemmung" die Tatsache, dass die eigentliche Tilgung entsprechend § 29 Abs.5 erst nach 5 Jahren beginnt und die Eintragung nach 15 Jahren aus dem Register gelöscht ist. So interpretiere ich Ihre weiteren Ausführungen. Hier liegen Sie genau richtig !!! Jedoch haben wir hier keine Tilgungshemmung (Ablaufhemmung) im Sinne des § 29 Abs.6 StVG. Das Jahr 2006 ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 29 Abs.5 StVG entsprechend § 65 Abs.9 StVG (Übergangsregelung für vor dem 01.01.1999 eingetragenen Fälle)auf die Eintragung von 1991. 1991 + 5 Jahre + 10 JAhre = 2006 Der Begründungstext ist meiner Meinung nach auch missverständlich. Auf der einen Seite wird eine Angleichung der Altfälle (Tilgung nach 5 Jahren) an die Neufälle (Tilgung nach maximal 15 Jahren)aufgeführt, aber trotzdem nur von einem Zeitraum von 10 Jahren gesprochen. Demzufolge waren den Interpretationen Tür und Tor geöffnet. Und erst das OVG Saarland hat das mit seiner Entscheidung klargestellt. Lösen wir uns einmal von der Begrifflichkeit "Tilgungshemmung" in diesem Zusammenhang, gebe ich Ihnen Recht. Im Prinzip sind auch bei der Überprüfung der ausl. Fahrerlaubnisinhaber die Regelungen des § 29 Abs.5 in Verbindung mit § 65 Abs.9 StVG anzuwenden -> maximal 15 Jahre Verwertbarkeit! Schade dass unsere Ministeriumsleute nicht in der Lage sind Ihre Gedanken "basistauglich" zu formulieren :-)) Aber nun zum Wesentlichen. Meine Ausführung bezieht sich auf die Anwendung des § 29 Abs.6 StVG. Hier wird geregelt, dass eine nachträgliche Eintragung einer Straftat die Tilgung der vorher eingetragenen Eintragung erst dann zulässt, wenn auch die neue Entscheidung tilgungsreif ist. Das meinte ich mit "Tilgungshemmung" -> eine neue Straftat hemmt die Tilgung einer bereits eingetragenen Straftat. Und dieser Sachverhalt war ja nicht Tatbestand des OVG Saarland. Und ich vertrete die Meinung - und so lehre ich auch auf meinen Lehrgängen-, dass aufgrund der Formulierung des § 65 Abs.9 StVG : ... die Entscheidungen dürfen nach ... verwertet werden ..." eine klare (und eigentlich ja auch sinnvolle) Aussage darüber trifft, dass Alteintragungen nur entsprechend den Regelungen des § 29 Abs.5 StVG VERWERTET werden dürfen. Die Regelungen des § 29 Abs.6 StVG sind damit nicht eingeschlossen. Wie gesagt, dass macht ja auch Sinn. Eigentlich müsste der § 29 Abs.6 auch geändert werden. Es kann ja z.B. nicht sein, dass eine Trunkeheitsfahrt z.B.durch einen anderen Straftatsbestand (Pflichtversicherungsgesetz) länger mitgezogen und damit auch länger verwertbar wird. Aber das ist ja nur eins der Probleme die wir im Bereich Tilgung und Verwertung haben :-(( Ich habe die Hoffnung, dass ich nun unsere - eigentlich nicht vorhandene - Diskrepanz auflösen konnte. Hm, also ich will das im Moment nicht weiter kommentieren. Hier ist ja sowieso nur der Kernsatz interessant, wonach auch bei der EU-FE nach Auffassung des Scheibers von einer 15-jährigen Verwertung auszugehen ist. -------------------- |
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10.05.2005, 12:32
Beitrag
#311
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Hallo Lexus,
getilgt wird sowieso nur, wenn auch die letzte Straftat tilgungsreif ist. Wer also 85,87,90,91,97 und 99 straffaellig wurde oder wenn dann irgendwas in seine FS-Akte geschrieben wurde (Versagung, Antrag,etc.), hat er eine MPU bis 2014 zu befuerchten. Egal ob die einzelnen Straftaten/Eintraege fuer sich alleine tilgungsreif waeren oder nicht. Sehe ich das so richtig? Da wundert es doch nicht, dass die Zahl der MPUen stetig steigt... Wird dann heute eine NU verhaengt, verlaengert sich die Tilgung letztlich bis 2020. Im Idealfall sind das 35 Jahre Entzug. Na, wenn das nicht lebenslaenglich ist, dann weiss ich ja nicht ... Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Sean j. Franco_* |
10.05.2005, 12:37
Beitrag
#312
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MPU gibt’s seit paar Jahren nicht mehr! Übrigens Ich fahre seit 7 Jahren mit einem Polen Schein! Ohne Probleme mehrere Polizei Kontrollen hinter mir gehabt. Wir vermitteln hier im Raum Stuttgart/Karlsruhe/bis runter nach München 30-40 neue Fahrschüler in der Woche nach Polen, unsere Preise sind weit um billiger als hier in Deutschland 599.-€ incl Anreiße + Übernachtung für die Klasse B! + Garantie das man die Prüfungen besteht. Alle unsere Kunden fahren heute noch ohne Problem, trotz MPU Auflage!
Grüße Sean j. Franco PS. Adressen werde ich keine geben, das verstößt gegen die Board Regeln ! |
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10.05.2005, 12:58
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#313
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37) MPU gibt’s seit paar Jahren nicht mehr! Habe ich da eine Änderung der FeV verpaßt?? Zitat Alle unsere Kunden fahren heute noch ohne Problem, trotz MPU Auflage! Dann schau dich doch etwas genauer in diesem Forum um, es gibt schon einige Besitzer von EU-FS die eine MPU-Auflage am Hals haben. Zitat Adressen werde ich keine geben, das verstößt gegen die Board Regeln ! Wenigstens das hast du richtig verstanden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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10.05.2005, 14:09
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#314
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
oho, hier die webseite der fahrschulen in tschechien, mit links auf die einzelnen fahrschulen, und mit preisen. 1 E = 30 kronen
xxxxxx und hier eine site zum übersetzen xxxxxx Werbung gelöscht Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 10.05.2005, 14:24 |
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10.05.2005, 14:35
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#315
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!!
xxxxx Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 10.05.2005, 14:57 |
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10.05.2005, 14:50
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#316
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (michaelp100 @ 10.05.2005, 15:35) was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!! Deswegen ist es trotzdem Werbung und diese wird vom Betreiber dieses Forums hier nicht geduldet. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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10.05.2005, 15:24
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#317
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
ok
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10.05.2005, 16:30
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#318
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Zitat QUOTE (michaelp100 @ 10.05.2005, 15:35) was heisst hier werbung, habe ich bei einem anderen forum gefunden!!! Deswegen ist es trotzdem Werbung und diese wird vom Betreiber dieses Forums hier nicht geduldet. mich wunderts das man dich hier noch duldet -------------------- "Alles ist die Sekte"
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10.05.2005, 16:44
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#319
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 10.05.2005, 12:17) Hm, also ich will das im Moment nicht weiter kommentieren. Hier ist ja sowieso nur der Kernsatz interessant, wonach auch bei der EU-FE nach Auffassung des Scheibers von einer 15-jährigen Verwertung auszugehen ist. Danke für die Info, Lexus. !!&$%%§§!!!! (zensiert) |
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10.05.2005, 17:50
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#320
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37) ...+ Garantie das man die Prüfungen besteht.... Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen?????????? -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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11.05.2005, 11:28
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#321
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Zitat QUOTE (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37) ...+ Garantie das man die Prüfungen besteht.... Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen?????????? wer sagt das nicht gemauschelt wird ? -------------------- "Alles ist die Sekte"
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11.05.2005, 14:14
Beitrag
#322
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (C.O.R.E. @ 11.05.2005, 12:28) Zitat QUOTE (Sean j. Franco @ 10.05.2005, 13:37) ...+ Garantie das man die Prüfungen besteht.... Wie soll das, ohne Mauscheln, gehen?????????? wer sagt das nicht gemauschelt wird ? Vielleicht koennten wir uns einfach darauf einigen, dass es besser WAERE, wenn nicht gemauschelt WUERDE. Ich meine, wir reden hier ueber offizielle Dokumente. Wenn wir davon ausgehen, dass sowieso gemauschelt wird, haben deutsche Behoerden vielleicht doch recht, wenn sie sich weigern, auslaendische Exemplare anzuerkennen ... Die einzige Basis, die man da finden kann, ist doch wohl, dass auch im Ausland alles mit rechten Dingen zugeht. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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11.05.2005, 14:27
Beitrag
#323
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt??
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11.05.2005, 14:33
Beitrag
#324
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 15:27) Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt?? ich meine davon schonmal gehört zu haben,müsste irgendwo im EUGH-THREAD sein. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
11.05.2005, 14:42
Beitrag
#325
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Guests |
Auszug:
Zitat Die Richter lehnten beide Eilanträge ab und begründeten dies damit, dass die Antragsteller kraft Gesetzes mit ihren ausländischen Führerscheinen in Deutschland nicht fahren dürften. Ohne Änderung des vom EuGH gerügten § 28 FeV werden sich die VG immer auf ihn berufen. Zitat Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben werden. Erst ein Gericht welches seinen Beschluß, ohne Zulassung einer Berufungs/Revisions-Möglichkeit, als unanfechtbar erklären will muß die Rechtssache dem EuGh vorlegen, da vorangiges EU-Recht betroffen ist. Unverständlich ist, daß die unmittelbare Wirkung der Richtlinie, die mehrfach, auch von deutschen VG bescheinigt wurde, nicht berücksichtigt wird. |
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11.05.2005, 15:02
Beitrag
#326
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
@strichachtdoktor
ich meinte das darauf bezogen, daß hier garantiert wird, die Prüfungen zu bestehen. Diese Garantie ist doch mehr als fragwürdig.... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Johnnie Walker_* |
11.05.2005, 15:20
Beitrag
#327
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Guests |
Kalus Kommentar vom Oktober 2004
Auszug: Zitat Im Strafrecht ist der Betroffene nicht mehr zwangsläufig als ungeeignet anzusehen, im Verwaltungsrecht dagegen sehr wohl, solange er seine Eignung noch nicht nachgewiesen hat. Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere) Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine (Beispiel: VG München / Neustadt) Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist (Beispiel: Kapper und andere) Wird dieses Rechts-Karusell die Folge der Untätigkeit des Gesetzgebers sein, den § 28 FeV 1999 entsprechend anzupassen? |
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11.05.2005, 15:53
Beitrag
#328
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu?
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11.05.2005, 17:57
Beitrag
#329
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
daran hab ich auch schon mal gedacht,
bazi -------------------- |
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11.05.2005, 18:32
Beitrag
#330
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 16:53) ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu? Ja was meinst du denn. Wenn du'n Papperl auf deinem EU-FS (nicht gültig in der BRD) hast und trotzdem damit rumfährst isses ganz klar Fahren ohne FE. Und bezüglich (siehe Kapper). Der hatte zu dem Zeitpunkt ja keine NU. In dem EU-GH Urteil gings einzig und allein erstmal NUR um die grundsätzliche Anerkennung von EU-FS. Ob und inwieweit D im nachhinein noch MPU's fordern kann und evtl. NU aussprechen kann war überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens. Auch die Fussnote von Bazi vermag ich nicht nachzuvollziehen. BAZI kennst du den Felix Kapper wohl ??? -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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11.05.2005, 18:38
Beitrag
#331
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
Zitat (Roland @ 11.05.2005, 19:32) Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 16:53) ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu? Ja was meinst du denn. Wenn du'n Papperl auf deinem EU-FS (nicht gültig in der BRD) hast und trotzdem damit rumfährst isses ganz klar Fahren ohne FE. Und bezüglich (siehe Kapper). Der hatte zu dem Zeitpunkt ja keine NU. In dem EU-GH Urteil gings einzig und allein NUR erstmal um die grundsätzliche Anerkennung von EU-FS. Ob und inwieweit D im nachhinein noch MPU's fordern kann und evtl. NU aussprechen kann war überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens. Und auf welchen Kenntnissen die Fussnote von BAZI fusst ist mir auch höchst schleierhaft. BAZI kennst du den Felix Kapper wohl ??? ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch? |
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11.05.2005, 18:46
Beitrag
#332
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 19:38) ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch? Nein da hast du sicherlich recht und siehst auch alles richtig. ABER wie Johnnie Walker und wahrscheinlich auch du meinten: Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere) Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine *** also MPU-Anforderung und NU *** (Beispiel: VG München / Neustadt) Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist *** Zu dem Zeitpunkt ist es bereits eine in D NICHT gültige FE ***(Beispiel: Kapper und andere) -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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11.05.2005, 19:12
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#333
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
hmm Roland, ich hab geglaubt, das hier ganz weit vorne in diesem Thread schon gelesen zu haben, dass der immer noch lustig rumfährt,
das müsste doch irgendwie in Erfahrung zu bringen sein, ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse? Dann mail ich sie dir, ich ruf nicht an! bazi -------------------- |
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11.05.2005, 19:37
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#334
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (bazi @ 11.05.2005, 20:12) ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse? Ich glaube nicht das Herr K. so begeistert wäre, wenn er täglich Anrufe von Fremden bekommt die wissen wollen ob er noch fahren darf. Übrigens, Herr K. wohnt m. W. im Zuständigkeitsbereich des VG Neustadt und er hat einen FS aus NL....... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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11.05.2005, 19:44
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#335
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (bazi @ 11.05.2005, 20:12) ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse? Nö -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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11.05.2005, 20:19
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#336
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 29.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5254 |
Sorry, aber bitte sagt mir einer mal:
Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss. Mein Anwalt meint der EU-FS müsse umgeschrieben werden, doch aus dem Forum hier, weiß ich dass dies nicht stimmt. Leider konnte ich bei den Gesetzen hier nichts genaues finden. Kann mir jemand vielleicht helfen. Ich würde dem Anwalt gerne damit eins auswischen. Würde mich wirklich sehr über Hilfe freuen. -------------------- Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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11.05.2005, 20:20
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#337
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 20:37) Übrigens, Herr K. wohnt m. W. im Zuständigkeitsbereich des VG Neustadt und er hat einen FS aus NL....... Das kann nicht Hr.K. sein. Im EU-Gh Urteil steht , daß er seit August 1999 im Besitz des NL-FS ist. Im Fall Neustadt steht in Deinem Link was von Trunkenheitsfahrt 2002 mit BRD-FS. |
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11.05.2005, 20:24
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#338
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (Karlos @ 11.05.2005, 21:19) Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss. § 28 FeV -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.05.2005, 20:49
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#339
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss. Guckst du HIER -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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11.05.2005, 21:00
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#340
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 15:27) Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt?? Ja, sind bekannt. Schon ein paar Tage her, aber natuerlich gelesen ... Wenn jemand seinen Hauptwohnsitz fuer die vorgeschriebene Zeit plus X ins EU-Land verlegt hat - inklusive Nachweis etc. - dann weicht ein solcher Fall immer noch von den Neustaedter Beschluessen ab. Der EuGH hat doch inzwischen klargestellt, dass der §28 FeV nicht in Betracht kommt. Einmal, weil es keiner deutschen Erlaubnis bedarf, wenn eine EU-FE vorliegt (§28 Abs.5FeV). Ausserdem sind die Sperrfristen abgelaufen und die Strafen verbuesst, (§28 Abs.4Satz3 FeV ist eng auszulegen). Und im Uebrigen ist der ganze §28FeV (wie der §46FeV auch ...) ein Gummiparagraph, der extra im EuGH-Urteil als irrelevant erwaehnt wurde ... Fuehle mich dementsprechend auch nicht angesprochen. Wie deutlich muss es eigentlich fuer Deutsche sein ??? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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12.05.2005, 09:34
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#341
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
also ich hätte einen vorschlag, den ich wohl selbst in die tat umsetzen werde.
wenn ich angehalten werde(pol.) und meinen fs vorzeigen muss, verweigere ich die aussage. ich fahre dann weiter, werde noch einmal angehalten, verweigere die aussage. bis es zu einem verfahren kommt, vergehen viele monate. dann werde ich in der hauptverhandlung meine aussage machen-dann erst sage ich, ich habe schon längst eine eu-fs. das wäre ein weg, um die mpu und nu hinauszuschieben... |
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12.05.2005, 09:40
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#342
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat wenn ich angehalten werde(pol.) und meinen fs vorzeigen muss, verweigere ich die aussage. Ein Aussageverweigerungsrecht steht Dir aber nur zu, wenn Du Dich dem Verdacht einer strafbaren Handlung aussetzen würdest. Der Schuss dürfet also nach hinten losgehen. V erfährst Du so, wird es dazu Zitat ich fahre dann weiter wohl nicht kommen, da die Polizei Dich sicher nicht weiterfahren lassen wird, bis sie Deinen FS gesehen hat. -------------------- |
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12.05.2005, 09:47
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#343
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
nun gut, ich befürchte, ich könnte evtl. eine aussage machen, die mich belasten könnte. ergo brauche ich dann nicht auszusagen.
klar kann ich nicht sofort weiterfahren, freunde könnten das auto abholen und dann... |
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12.05.2005, 09:50
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#344
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat klar kann ich nicht sofort weiterfahren, freunde könnten das auto abholen und dann... Dann leitet die Polizei eine Anzeige wegen FoFE in die Wege. Passiert das mehrfach kannst du damit rechnen, dass die Jungs bald mit einem richterlichen Beschluss vor der Tür stehen und Dein Fahrzeug erstmal mitnehmen. Auf Kostenerstattung brauchst Du übrigens für das gesamte Verfahren auch bei Freispruch nicht zu hoffen. Die musst du schon aus dem Grund tragen, da Du selbst das Verfahren quasi hast in die Wege geleitet. Das Thema hatten wir übrigens schonmal. Kurz: Lass es, das wird einfach nur teuer. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
12.05.2005, 11:44
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#345
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Zitat (Roland @ 11.05.2005, 19:46) Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 19:38) ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch? Nein da hast du sicherlich recht und siehst auch alles richtig. ABER wie Johnnie Walker und wahrscheinlich auch du meinten: Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere) Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine *** also MPU-Anforderung und NU *** (Beispiel: VG München / Neustadt) Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist *** Zu dem Zeitpunkt ist es bereits eine in D NICHT gültige FE ***(Beispiel: Kapper und andere) Zitat Müssen nationale Behörden EU-Recht anwenden? Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union müssen von den nationalen Behörden genauso angewendet werden wie nationale Gesetze; bei einem Widerspruch zwischen nationalem und europäischem Recht hat EU-Recht Vorrang. Falls sich jemand durch nationale Behörden in seinen Rechten als EU-Bürger verletzt fühlt, kann er gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen. Der Richtlinie 91/439 wurde unmittelbare Wirkung von deutschen VG zuerkannt. Dazu ergänzend: Zitat Eine solche Wirkung könne sich aus dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts ergeben. Es könne nicht angehen, daß ein Mitgliedstaat durch die Verletzung seiner Umsetzungspflicht eine Richtlinie, bezogen auf sein Gebiet, um 22 jede Wirkung bringe. Ein Mitgliedstaat dürfe insbesondere im Verhältnis zu einem Einzelnen keine Vorteile daraus ziehen, daß er die aus einer Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen nicht erfüllt habe (Rn. 24).Demnach können sich die Einzelnen in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Durchführungsmaßnahmen unmittelbar auf sie begünstigende Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen. Einzelne können sich auf diese Bestimmungen (scil.: der Richtlinie) auch berufen, soweit diese Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können. Inhaltlich hinreichend genau ist eine Richtlinie, aus der subjektive Rechte abgeleitet werden können, Eine Nutzungsuntersagung macht nur Sinn wenn deren "Nichbefolgung" mit strafrechtlichen Konsequenzen bedroht ist. Ein Strafrichter hat demnach abzuwägen, wie die Nichtbefolgung einer Verwaltungsanordnung (hier: Nutzungsuntersagung), die ja deutlich im Widerspruch zu der vorgenannten Richtlinie in der Auslegung des EuGH RS C-476/01 steht, strafrechtlich zu bewerten ist. Da das Eu-Rechtsystem nun so ausgelegt ist, daß EU-Recht-Vorang hat (siehe oben fett) ist sein Ermessens-Spielraum sehr eingeschränkt, da das Kapper Urteil eine stark präjudizierende Wirkung hat. Der von Lexus zitierte Insider äußert die Ansicht, daß der gerügte § 28 FeV geändert werden müsse. Wäre er dem EuGH Urteil angepasst, wäre die gesamte Diskussion beendet. Sie hierzu auch die obige "fette" Zeile, daß ein Mitgliedstaat keinen Vorteil ... Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Strafgericht einen EU-FE-FS Inhaber der unter Missachtung einer behördlichen NU ein KFZ führte, verurteilen? Sicherlich nicht wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis! Unterstellt wird , daß die NU der FE-Behörde auf Eignungszweifeln basierte, die aus der ursprünglichen FE-Entziehung abgeleitet wurden. |
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12.05.2005, 11:49
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#346
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das hast Du schon x-fach geschrieben und zum x-ten Mal die Antwort:
Der Richter wird sicher nach § 21 verurteilen. Die Nutzungsuntersagung ist nunmal in der Welt und damit gültig. Was später vielleicht mal aus ihr wird, steht für die Tatbewertung nicht zur Debatte. Der Strafrichter ist weder Verwaltungsrichter EuGH und hat somit gar keine Kompetenz, die Rechtmäßigkeit der NU zu prüfen. Somit verstößt der Fahrer dann gegen die Nutzungsuntersagung, was in der Folge nunmal FoFE ist, ob Du es einsehen willst oder nicht. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
12.05.2005, 12:01
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#347
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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 12:49) Der Richter wird sicher nach § 21 verurteilen. Die Deutsche Rechtspflege neigt wie immer zur Ausblendung des vorangigen EU-Rechts, eine berufsbedingte Eigenart halt. Schau'n wir mal und bis dahin lebe die Meinungs-Vielfalt. |
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12.05.2005, 12:03
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#348
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Die Deutsche Rechtspflege neigt wie immer zur Ausblendung des vorangigen EU-Rechts, eine berufsbedingte Eigenart halt. Das hat mit EU-Recht herzlich wenig zu tun. Das ist ureigenes deutsches Verwaltungs- resp. Strafrecht. Ein VA ist nunmal, selbst wenn er rechtswidrig sein sollte, zunächst gültig. Solange ein Gericht die Rechtswidrigkeit nicht festgestellt hat, hat der Bürger sich daran zu halten. -------------------- |
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12.05.2005, 12:22
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#349
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Bei Johnnie Walker gibt es nur noch EU-Recht, er blendet dabei völlig aus das in Deutschland bei vielen Rechtsgebieten die EU überhaupt nichts zu sagen hat (zum Glück). Man könnte auch Verbohrheit dazu sagen.....
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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12.05.2005, 12:32
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#350
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Hi@all,
für mich (besitze einen CZ-FS) hat sich beruflich was getan. Ich werde ab nächste Woche in Östereich arbeiten. "Hätte auch nicht gedacht das ich mich in meinem Alter auf sowas einlassen muß"! Ich bin noch nie "seit dem ich den CZ-FS habe" irgendwo kontrolliert worden. Liegt wohl an meiner "Allzeit obachtgebender Art zu Fahren". Nun da ich aber Notgedrungen durch meine berufliche Veränderung dann regelmäsig durch das Schwarze Bayern fahren muß, denke ich mal es ist nur eine Frage der Zeit bis es mich "erwischt". Wobei "erwischt" für eine normale Kontrolle steht. Ich habe, wie alle anderen auch denke ich mal, meine letzte Chance genutzt und gebe den absolut keinen Anlass durch negatives Verhalten oder so. 0,00 ist Pflicht. Aber was will man machen wenn die bei einer "Routinekontrolle" die FSST in Kentniss setzt. Wie gesagt, es wäre halt nur Schade wenn ich dann durch die ein Harz IV Fall werden würde. Mobilität ist da zwingend erforderlich. Und nun gleich Pläne zu schmieden um ganz nach Östereich zu ziehen ist es wohl etwas zu früh. Wobei es später meinerseits nicht aus zuschliessen ist. Ich wünsche euch allen und mir weiterhin eine Gute Fahrt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:50 |