EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
11.05.2005, 18:38
Beitrag
#331
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
Zitat (Roland @ 11.05.2005, 19:32) Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 16:53) ich stelle mir auch immer häufiger die frage wie es ist einfach weiter zu fahren.vorm strafgericht werde ich doch sicherlich nicht wegen fahren ohne fahrerlaubniss verurteilt(siehe kapper).was meint ihr dazu? Ja was meinst du denn. Wenn du'n Papperl auf deinem EU-FS (nicht gültig in der BRD) hast und trotzdem damit rumfährst isses ganz klar Fahren ohne FE. Und bezüglich (siehe Kapper). Der hatte zu dem Zeitpunkt ja keine NU. In dem EU-GH Urteil gings einzig und allein NUR erstmal um die grundsätzliche Anerkennung von EU-FS. Ob und inwieweit D im nachhinein noch MPU's fordern kann und evtl. NU aussprechen kann war überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens. Und auf welchen Kenntnissen die Fussnote von BAZI fusst ist mir auch höchst schleierhaft. BAZI kennst du den Felix Kapper wohl ??? ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch? |
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11.05.2005, 18:46
Beitrag
#332
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 19:38) ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch? Nein da hast du sicherlich recht und siehst auch alles richtig. ABER wie Johnnie Walker und wahrscheinlich auch du meinten: Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere) Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine *** also MPU-Anforderung und NU *** (Beispiel: VG München / Neustadt) Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist *** Zu dem Zeitpunkt ist es bereits eine in D NICHT gültige FE ***(Beispiel: Kapper und andere) -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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11.05.2005, 19:12
Beitrag
#333
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
hmm Roland, ich hab geglaubt, das hier ganz weit vorne in diesem Thread schon gelesen zu haben, dass der immer noch lustig rumfährt,
das müsste doch irgendwie in Erfahrung zu bringen sein, ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse? Dann mail ich sie dir, ich ruf nicht an! bazi -------------------- |
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11.05.2005, 19:37
Beitrag
#334
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (bazi @ 11.05.2005, 20:12) ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse? Ich glaube nicht das Herr K. so begeistert wäre, wenn er täglich Anrufe von Fremden bekommt die wissen wollen ob er noch fahren darf. Übrigens, Herr K. wohnt m. W. im Zuständigkeitsbereich des VG Neustadt und er hat einen FS aus NL....... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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11.05.2005, 19:44
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#335
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (bazi @ 11.05.2005, 20:12) ich hab auch noch ein altes D-Info, da könnte ich evtl. seine Tel. Nr. rauskriegen, hast Interesse? Nö -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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11.05.2005, 20:19
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#336
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 29.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5254 |
Sorry, aber bitte sagt mir einer mal:
Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss. Mein Anwalt meint der EU-FS müsse umgeschrieben werden, doch aus dem Forum hier, weiß ich dass dies nicht stimmt. Leider konnte ich bei den Gesetzen hier nichts genaues finden. Kann mir jemand vielleicht helfen. Ich würde dem Anwalt gerne damit eins auswischen. Würde mich wirklich sehr über Hilfe freuen. -------------------- Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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11.05.2005, 20:20
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#337
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 20:37) Übrigens, Herr K. wohnt m. W. im Zuständigkeitsbereich des VG Neustadt und er hat einen FS aus NL....... Das kann nicht Hr.K. sein. Im EU-Gh Urteil steht , daß er seit August 1999 im Besitz des NL-FS ist. Im Fall Neustadt steht in Deinem Link was von Trunkenheitsfahrt 2002 mit BRD-FS. |
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11.05.2005, 20:24
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#338
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (Karlos @ 11.05.2005, 21:19) Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss. § 28 FeV -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.05.2005, 20:49
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#339
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat Wo finde ich das Gesetz, bzw wo steht geschrieben das der ausländische EU-Führerschein hier in Deutschland nicht umgeschrieben werden muss. Guckst du HIER -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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11.05.2005, 21:00
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#340
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Andreas @ 11.05.2005, 15:27) Sind diese Beschlüsse des VG Neustadt schon bekannt?? Ja, sind bekannt. Schon ein paar Tage her, aber natuerlich gelesen ... Wenn jemand seinen Hauptwohnsitz fuer die vorgeschriebene Zeit plus X ins EU-Land verlegt hat - inklusive Nachweis etc. - dann weicht ein solcher Fall immer noch von den Neustaedter Beschluessen ab. Der EuGH hat doch inzwischen klargestellt, dass der §28 FeV nicht in Betracht kommt. Einmal, weil es keiner deutschen Erlaubnis bedarf, wenn eine EU-FE vorliegt (§28 Abs.5FeV). Ausserdem sind die Sperrfristen abgelaufen und die Strafen verbuesst, (§28 Abs.4Satz3 FeV ist eng auszulegen). Und im Uebrigen ist der ganze §28FeV (wie der §46FeV auch ...) ein Gummiparagraph, der extra im EuGH-Urteil als irrelevant erwaehnt wurde ... Fuehle mich dementsprechend auch nicht angesprochen. Wie deutlich muss es eigentlich fuer Deutsche sein ??? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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12.05.2005, 09:34
Beitrag
#341
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
also ich hätte einen vorschlag, den ich wohl selbst in die tat umsetzen werde.
wenn ich angehalten werde(pol.) und meinen fs vorzeigen muss, verweigere ich die aussage. ich fahre dann weiter, werde noch einmal angehalten, verweigere die aussage. bis es zu einem verfahren kommt, vergehen viele monate. dann werde ich in der hauptverhandlung meine aussage machen-dann erst sage ich, ich habe schon längst eine eu-fs. das wäre ein weg, um die mpu und nu hinauszuschieben... |
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12.05.2005, 09:40
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#342
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat wenn ich angehalten werde(pol.) und meinen fs vorzeigen muss, verweigere ich die aussage. Ein Aussageverweigerungsrecht steht Dir aber nur zu, wenn Du Dich dem Verdacht einer strafbaren Handlung aussetzen würdest. Der Schuss dürfet also nach hinten losgehen. V erfährst Du so, wird es dazu Zitat ich fahre dann weiter wohl nicht kommen, da die Polizei Dich sicher nicht weiterfahren lassen wird, bis sie Deinen FS gesehen hat. -------------------- |
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12.05.2005, 09:47
Beitrag
#343
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
nun gut, ich befürchte, ich könnte evtl. eine aussage machen, die mich belasten könnte. ergo brauche ich dann nicht auszusagen.
klar kann ich nicht sofort weiterfahren, freunde könnten das auto abholen und dann... |
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12.05.2005, 09:50
Beitrag
#344
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat klar kann ich nicht sofort weiterfahren, freunde könnten das auto abholen und dann... Dann leitet die Polizei eine Anzeige wegen FoFE in die Wege. Passiert das mehrfach kannst du damit rechnen, dass die Jungs bald mit einem richterlichen Beschluss vor der Tür stehen und Dein Fahrzeug erstmal mitnehmen. Auf Kostenerstattung brauchst Du übrigens für das gesamte Verfahren auch bei Freispruch nicht zu hoffen. Die musst du schon aus dem Grund tragen, da Du selbst das Verfahren quasi hast in die Wege geleitet. Das Thema hatten wir übrigens schonmal. Kurz: Lass es, das wird einfach nur teuer. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
12.05.2005, 11:44
Beitrag
#345
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Zitat (Roland @ 11.05.2005, 19:46) Zitat (michael_mk @ 11.05.2005, 19:38) ich meine mich zu erinnern das kapper vorm EUGH wegen fahren ohne fahrerlaubniss freigesprochen wurde,obwohl er vorher deswegen von einem deutschen strafgericht verurteilt wurde.oder sehe ich da was falsch? Nein da hast du sicherlich recht und siehst auch alles richtig. ABER wie Johnnie Walker und wahrscheinlich auch du meinten: Der Strafrichter spricht von der Anklage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland frei (Beispiel: Kapper und andere) Der Verwaltungsrichter sagt die Eu-Fahrerlaubnis ist keine *** also MPU-Anforderung und NU *** (Beispiel: VG München / Neustadt) Der Mensch fährt weiter und der Strafrichter spricht wieder frei, weil es im Strafrecht doch eine FE ist *** Zu dem Zeitpunkt ist es bereits eine in D NICHT gültige FE ***(Beispiel: Kapper und andere) Zitat Müssen nationale Behörden EU-Recht anwenden? Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union müssen von den nationalen Behörden genauso angewendet werden wie nationale Gesetze; bei einem Widerspruch zwischen nationalem und europäischem Recht hat EU-Recht Vorrang. Falls sich jemand durch nationale Behörden in seinen Rechten als EU-Bürger verletzt fühlt, kann er gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen. Der Richtlinie 91/439 wurde unmittelbare Wirkung von deutschen VG zuerkannt. Dazu ergänzend: Zitat Eine solche Wirkung könne sich aus dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts ergeben. Es könne nicht angehen, daß ein Mitgliedstaat durch die Verletzung seiner Umsetzungspflicht eine Richtlinie, bezogen auf sein Gebiet, um 22 jede Wirkung bringe. Ein Mitgliedstaat dürfe insbesondere im Verhältnis zu einem Einzelnen keine Vorteile daraus ziehen, daß er die aus einer Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen nicht erfüllt habe (Rn. 24).Demnach können sich die Einzelnen in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Durchführungsmaßnahmen unmittelbar auf sie begünstigende Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen. Einzelne können sich auf diese Bestimmungen (scil.: der Richtlinie) auch berufen, soweit diese Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können. Inhaltlich hinreichend genau ist eine Richtlinie, aus der subjektive Rechte abgeleitet werden können, Eine Nutzungsuntersagung macht nur Sinn wenn deren "Nichbefolgung" mit strafrechtlichen Konsequenzen bedroht ist. Ein Strafrichter hat demnach abzuwägen, wie die Nichtbefolgung einer Verwaltungsanordnung (hier: Nutzungsuntersagung), die ja deutlich im Widerspruch zu der vorgenannten Richtlinie in der Auslegung des EuGH RS C-476/01 steht, strafrechtlich zu bewerten ist. Da das Eu-Rechtsystem nun so ausgelegt ist, daß EU-Recht-Vorang hat (siehe oben fett) ist sein Ermessens-Spielraum sehr eingeschränkt, da das Kapper Urteil eine stark präjudizierende Wirkung hat. Der von Lexus zitierte Insider äußert die Ansicht, daß der gerügte § 28 FeV geändert werden müsse. Wäre er dem EuGH Urteil angepasst, wäre die gesamte Diskussion beendet. Sie hierzu auch die obige "fette" Zeile, daß ein Mitgliedstaat keinen Vorteil ... Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Strafgericht einen EU-FE-FS Inhaber der unter Missachtung einer behördlichen NU ein KFZ führte, verurteilen? Sicherlich nicht wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis! Unterstellt wird , daß die NU der FE-Behörde auf Eignungszweifeln basierte, die aus der ursprünglichen FE-Entziehung abgeleitet wurden. |
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12.05.2005, 11:49
Beitrag
#346
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das hast Du schon x-fach geschrieben und zum x-ten Mal die Antwort:
Der Richter wird sicher nach § 21 verurteilen. Die Nutzungsuntersagung ist nunmal in der Welt und damit gültig. Was später vielleicht mal aus ihr wird, steht für die Tatbewertung nicht zur Debatte. Der Strafrichter ist weder Verwaltungsrichter EuGH und hat somit gar keine Kompetenz, die Rechtmäßigkeit der NU zu prüfen. Somit verstößt der Fahrer dann gegen die Nutzungsuntersagung, was in der Folge nunmal FoFE ist, ob Du es einsehen willst oder nicht. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
12.05.2005, 12:01
Beitrag
#347
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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 12:49) Der Richter wird sicher nach § 21 verurteilen. Die Deutsche Rechtspflege neigt wie immer zur Ausblendung des vorangigen EU-Rechts, eine berufsbedingte Eigenart halt. Schau'n wir mal und bis dahin lebe die Meinungs-Vielfalt. |
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12.05.2005, 12:03
Beitrag
#348
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Die Deutsche Rechtspflege neigt wie immer zur Ausblendung des vorangigen EU-Rechts, eine berufsbedingte Eigenart halt. Das hat mit EU-Recht herzlich wenig zu tun. Das ist ureigenes deutsches Verwaltungs- resp. Strafrecht. Ein VA ist nunmal, selbst wenn er rechtswidrig sein sollte, zunächst gültig. Solange ein Gericht die Rechtswidrigkeit nicht festgestellt hat, hat der Bürger sich daran zu halten. -------------------- |
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12.05.2005, 12:22
Beitrag
#349
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Bei Johnnie Walker gibt es nur noch EU-Recht, er blendet dabei völlig aus das in Deutschland bei vielen Rechtsgebieten die EU überhaupt nichts zu sagen hat (zum Glück). Man könnte auch Verbohrheit dazu sagen.....
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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12.05.2005, 12:32
Beitrag
#350
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Hi@all,
für mich (besitze einen CZ-FS) hat sich beruflich was getan. Ich werde ab nächste Woche in Östereich arbeiten. "Hätte auch nicht gedacht das ich mich in meinem Alter auf sowas einlassen muß"! Ich bin noch nie "seit dem ich den CZ-FS habe" irgendwo kontrolliert worden. Liegt wohl an meiner "Allzeit obachtgebender Art zu Fahren". Nun da ich aber Notgedrungen durch meine berufliche Veränderung dann regelmäsig durch das Schwarze Bayern fahren muß, denke ich mal es ist nur eine Frage der Zeit bis es mich "erwischt". Wobei "erwischt" für eine normale Kontrolle steht. Ich habe, wie alle anderen auch denke ich mal, meine letzte Chance genutzt und gebe den absolut keinen Anlass durch negatives Verhalten oder so. 0,00 ist Pflicht. Aber was will man machen wenn die bei einer "Routinekontrolle" die FSST in Kentniss setzt. Wie gesagt, es wäre halt nur Schade wenn ich dann durch die ein Harz IV Fall werden würde. Mobilität ist da zwingend erforderlich. Und nun gleich Pläne zu schmieden um ganz nach Östereich zu ziehen ist es wohl etwas zu früh. Wobei es später meinerseits nicht aus zuschliessen ist. Ich wünsche euch allen und mir weiterhin eine Gute Fahrt. |
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Gast_Floh_* |
12.05.2005, 12:55
Beitrag
#351
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Guests |
Zitat (Andreas @ 12.05.2005, 13:22) Bei Johnnie Walker gibt es nur noch EU-Recht, er blendet dabei völlig aus das in Deutschland bei vielen Rechtsgebieten die EU überhaupt nichts zu sagen hat (zum Glück). Man könnte auch Verbohrheit dazu sagen..... Deine ständigen Huldigungen und Lobeshymnen auf Deutsche Gesetze und Verordnungen sind teilweise nicht mehr zu ertragen. Auch deutsches Recht darf und muss kritisch betrachtet werden, gerade dann wenn man auch mal sich die Mühe gemacht haben sollte ein Geschichtsbuch zu lesen. |
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12.05.2005, 13:02
Beitrag
#352
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Floh @ 12.05.2005, 13:55) Deine ständigen Huldigungen und Lobeshymnen auf Deutsche Gesetze und Verordnungen sind teilweise nicht mehr zu ertragen. Meine Rechtsauffassung wird von den deutschen Verwaltungsgerichten aber bestätigt, im Gegensatz zu anderen Auffassungen div. Hobbyjuristen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Johnnie Walker_* |
12.05.2005, 14:00
Beitrag
#353
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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 13:03) Zitat Die Deutsche Rechtspflege neigt wie immer zur Ausblendung des vorangigen EU-Rechts, eine berufsbedingte Eigenart halt. Das hat mit EU-Recht herzlich wenig zu tun. Das ist ureigenes deutsches Verwaltungs- resp. Strafrecht. Ein VA ist nunmal, selbst wenn er rechtswidrig sein sollte, zunächst gültig. Solange ein Gericht die Rechtswidrigkeit nicht festgestellt hat, hat der Bürger sich daran zu halten. Bis zum 29.04.2004 vor Kapper und RA Dr. Säftel war FeV § 28, speziell 28.4.2 bis 28.4.5 ureigenes deutsches Verwaltungsrecht. Siehe auch RN 33 der RS C-476/01. Danach wurde dann besonders in RN 76 77 und 78 deutlich was der EuGh von deutschem Verwaltungsrecht hielt. Er hat's geschreddert! Worauf stützt Du Deine Annahme das weiteren deutsche Verwaltungsrecht-Paragraphen, die sich im Widerspruch zu EU-Recht befinden, der EuGH Schredder erspart bleibt? Zum Beispiel der § 21?? Heute im eng verflochtenen nationalen und Eu Recht-System muß EU Recht, wenn denn betroffen, immer in den Vorhersagen berücksichtigt werden. Das war ja Grundlage des Erfolgs von Dr. Säftel, der EU-Recht an einer deutschen Hochschule lehrte! |
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Gast_Johnnie Walker_* |
12.05.2005, 14:10
Beitrag
#354
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Zitat (Andreas @ 12.05.2005, 13:22) Bei Johnnie Walker gibt es nur noch EU-Recht, : So stimmt das nun auch nicht. Ihr MPU Aficionados seit firm im deutschen Verwaltungsrecht, aber auch nur in dem. Mein Hinweis auf EU-Recht beschränkt sich auf die Fälle in denen ein Widerspruch zwischem nationalem und vorangigem EU-Recht deutlich wird. |
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Gast_Gast_gast_* |
12.05.2005, 15:49
Beitrag
#355
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betrifft zwar nicht unseren Thema (MPU) aber vielleicht aenderst sich da auch was in sachen EUFS-Richtlinien in Deutschland
Deutschland muss Führerschein-Praxis ändern Zum einen zu lax, zum anderen zu bürokratisch: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs kritisiert die Praxis der Vergabe und Anerkennung von Führerscheinen in Deutschland. Sie verstoße gegen geltende EU-Richtlinien. Luxemburg/Brüssel - Nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Philippe Léger, ist es unzulässig, dass in Deutschland schon 17-Jährige im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer leichtere Lastwagen und Lastzüge bis zu zwölf Tonnen (Klassen C1 und C1E) fahren dürfen. Nicht zulässig sei zudem, dass Inhaber von Führerscheinen der Klassen C1E und D (Busse) auch Busse mit großen Anhängern (DE) lenken und Lastwagenfahrer ans Steuer von Bussen ohne Fahrgäste dürften. Gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der EU verstößt nach Ansicht Légers die obligatorische Registrierung von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten, wenn deren Inhaber ihren Wohnsitz in Deutschland haben und den Schein weniger als zwei Jahre besitzen. Die deutschen Behörden verpflichteten Autofahrer zudem, ihre Führerscheine aus anderen Mitgliedstaaten umzutauschen. Den Umtausch habe die Richtlinie gerade abschaffen wollen, betonte der Generalanwalt. Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden. Ihr Urteil wird in einigen Monaten erwartet. In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts. |
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12.05.2005, 15:57
Beitrag
#356
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Kann es sein, dass deine Informationen nicht mehr ganz neu sind??
Zitat Gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der EU verstößt nach Ansicht Légers die obligatorische Registrierung von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten, wenn deren Inhaber ihren Wohnsitz in Deutschland haben und den Schein weniger als zwei Jahre besitzen Diese Regelung wurde bereits bei der letzten Änderung der FeV abgeschafft. Zitat Die deutschen Behörden verpflichteten Autofahrer zudem, ihre Führerscheine aus anderen Mitgliedstaaten umzutauschen Der Pflichtumtausch wurde auch schon vor einigen Jahren abgeschafft. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_gast_* |
12.05.2005, 16:17
Beitrag
#357
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um...
den Satz habe ich frisch von heute aus Spiegel..... |
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Gast_Guest_* |
12.05.2005, 22:12
Beitrag
#358
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Also ich hab grad mal geschaut-aber nichts davon gefunden beim Spiegel!!!
Poste doch mal den Link bitte! |
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12.05.2005, 22:13
Beitrag
#359
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 |
Der Post oben war ich - sorry-vergessen einzuloggen!
-------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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12.05.2005, 22:15
Beitrag
#360
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (Guest @ 12.05.2005, 23:12) Also ich hab grad mal geschaut-aber nichts davon gefunden beim Spiegel!!! Poste doch mal den Link bitte! Hier und Hier kannst du's auch nachlesen. Weiss allerdings nicht ob uns das was bringt. Denn von irgendwelche deutschen nationalen MPU-Anordnungen oder dergleichen ist ja nicht im Ansatz die Rede. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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12.05.2005, 22:20
Beitrag
#361
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Worauf stützt Du Deine Annahme das weiteren deutsche Verwaltungsrecht-Paragraphen, die sich im Widerspruch zu EU-Recht befinden, der EuGH Schredder erspart bleibt? Zum Beispiel der § 21?? Oh Johnnie, § 21 hat mit EU-Recht nicht das geringste zu tun und wird auch niemals vom EuGH gekippt werden. der regelt ausschließlich die Strafbarkeit des FoFE und die gibt es zufälligerweise so ziemlich in jedem EU-Staat. Auch die Normen des VwVfG die die Rechtmäßigkeit von VAen begründen werden nicht durch den EuGH angreifbar sein, da ein Bezug zu EU-Recht überhaupt nicht gegeben ist. Warum kannst Du nicht begreifen, dass es auch in einem zusammenwachsendne Europa Bereiche gibt, in die der EuGH mangels Zuständigkeit nicht eingreifen kann? -------------------- |
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12.05.2005, 22:30
Beitrag
#362
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Weil das Thema hier auch schon angesprochen wurde. Es gibt ein neues Urteil des OVG Thüringen zur MPU-Anordnung bei sog. Altfällen, resp. zur Dauer der Verwertbarkeit. Einsehbar (mittlerweile im Volltext) in unseren FAQ.
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12.05.2005, 22:54
Beitrag
#363
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 23:30) Weil das Thema hier auch schon angesprochen wurde. Es gibt ein neues Urteil des OVG Thüringen zur MPU-Anordnung bei sog. Altfällen, resp. zur Dauer der Verwertbarkeit. Einsehbar (mittlerweile im Volltext) in unseren FAQ. ... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt. Was sagt eigentlich EU-Recht zur Verjaehrung, Tilgung etc. ? Gibt es da irgendwelche Vorgaben ? Ich weiss z.B., dass meine "gesammelten Werke" (letzte Straftat 1999, FoFE) in Polen alle verjaehrt/getilgt/geloescht waeren - insofern natuerlich selbst dann nicht verwendet worden waeren, wenn man detailliert danach gefragt haette. Und auch in anderen EU-Staaten sind mir generell kuerzere Verwertungsfristen bekannt. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Johnnie Walker_* |
13.05.2005, 07:00
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#364
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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 23:20) Warum kannst Du nicht begreifen, dass es auch in einem zusammenwachsendne Europa Bereiche gibt, in die der EuGH mangels Zuständigkeit nicht eingreifen kann? Unser Dissenz gründet in der unterschiedlichen Auffassung des EU (supranationalem) Rechts-System. Während Du und Deine Mitstreiter versucht den EuGH Spruch "ohne wenn und aber anzuerkennen" mit dem deutschen Vorbehalt "aber nur nach FE-B.-Zustimmung gemäß § 28 Abs. 5" iin deutsche Verw.-Praxis umzusetzen, bin ich Anhänger der höchstrichterlichen "ohne wenn und aber" Feststellung. Das hat wenig mit begreifen sondern viel mit modernem Rechstverständnis in einem sich wandelnden Europa zu tun |
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13.05.2005, 08:37
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#365
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Halli Hallo,
nach langer Abwesenheit habe ich doch heute morgen leider nur einen kleinen Presseartikel gefunden über das Thema das die EU Deutschland rügt wegen Führerscheinangelegenheiten und gegen geltendes EU Recht verstösst. Ich schaue mal ob ich im Netz einen Artikel finde. Nebenbei wird auch vom Generalanwalt gesprochen. Ich schaue nochmals nach. Gruss Natrix |
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13.05.2005, 10:20
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#366
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 |
Hallo in die Runde,
das ist ja ein gutes Urteil.In Weimar sind 10 Jahre gleich 10 Jahre. Wie in der Werbung 1 Minute ist eine Minute.Nicht wie sonst 10 Jahre Tilgung aber +++ Jahre usw.Ich glaube ich gehe in den Osten,da ist man als Wessi zwar nicht gerne gesehen aber da kann man nichts machen.Kann man wenn man dort wohnt sich eigentlich auf so ein Urteil berufen.Das das für einen auch gilt?Bei mir ist der Fall ähnlich. Danke für jede Antwort. |
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13.05.2005, 10:27
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#367
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 68 Beigetreten: 11.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9715 |
@mustafa
Die Ossis sind gar nicht so weltfremd! Aber leider kannst Du nur in einem Rechtsstreit auf das Urteil verweisen; "dein Richter" muß sich aber nicht an des Urteil des OVG Thüringen halten. |
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13.05.2005, 10:37
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#368
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 |
Zitat (rossi @ 13.05.2005, 11:27) @mustafa Die Ossis sind gar nicht so weltfremd! Aber leider kannst Du nur in einem Rechtsstreit auf das Urteil verweisen; "dein Richter" muß sich aber nicht an des Urteil des OVG Thüringen halten. Hallo rossi, das mit dem Osten war auch nicht so richtig ernst gemeint.Ich habe mit einigen aus dem Osten in unserer eh. Abteilung zusammen gearbeitet und die waren alle in Ordnung.Nur das daß eine Gericht so entscheidet und das Andere anders ist schon blöd.Am besten wie das in Weimar. Gruß |
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13.05.2005, 11:54
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#369
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (strichachtdoktor @ 12.05.2005, 23:54) ... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt. Bist du dir da sicher /8doc? Habe das Urteil aufmerksam gelesen, es geht doch um das "wann war der Entzug" und nicht unbedingt um das was im VZR steht. Sollten spätere Sachen dazu gekommen sein, die aber nicht für eine MPU gereicht hätten z.b. 1993 FS-Entzug wegen 1,8 Promille, 2000 Fahren ohne, Tilgung der 1993 begangenen ALK fahrt 2015. So wie ich das lese, wäre wegen des 2000 Fahren Ohne und dadurch das mit Schleppen im VZR der 1993 angeordnete FS-Entzug "wegen der so genannten Alttat" im Jahre 2004 der Entzug von 1993 nicht mehr verwertbar? |
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13.05.2005, 14:04
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#370
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab.
EU-Kritik an Führerscheinen Luxemburg/Brüssel dpa Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen. Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache. Gruss Natrix |
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Gast_Simply_* |
13.05.2005, 16:54
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#371
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Zitat So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab. EU-Kritik an Führerscheinen Luxemburg/Brüssel dpa Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen. Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache. hab doch gesagt das die Behörden Druck von oben bekommen |
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13.05.2005, 17:12
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#372
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
da steht NUR etwas von lastwagen und bussen. nichts über neu- oder wiedererteilung, nichts über... schätze mal, der artikel geht uns am "rücken" vorbei:)
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13.05.2005, 19:04
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#373
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Auch wenn ich mich wiederhole, ich kann den Inhalt der Meldung zum großen Teil nicht nachvollziehen.
Zitat Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien Diese Regelungen wurde in Deutschland doch schon vor einiger Zeit gestrichen. Warum soll sich der EuGH mit nicht mehr existierenden Vorschriften beschäftigen. Ich frage mich wo der Redakteur von dpa den Artikel ausgegraben hat. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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13.05.2005, 21:05
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#374
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Natrix20 @ 13.05.2005, 15:04) So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab. EU-Kritik an Führerscheinen Luxemburg/Brüssel dpa Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen. Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache. Gruss Natrix Wenn ich früher in diesem Thread mal behauptet habe, dass der Herr Legér überhaupt nicht weiß, worüber er so daherschwätzt, dann wurde hier gesagt, dass die natürlich die deutschen Vorschriften studiert haben. Dieser Artikel beweist mal wieder das krasse Gegenteil: Fakt ist, dass die Umtauschpflicht schon lange nicht mehr existiert und Fakt ist auch, dass sich nur diejenigen Inhaber einer ausländischen FE registrieren lassen müssen, die die FE noch nicht zwei Jahre lang haben. Warum wohl? Weil sie nach unserer Auffassung eben noch in der Probezeit sind! Und wenn sie ihren Wohnsitz nach hier verlegen, dann müssen sie eben die letzten Reste von Zeit, die ihnen an den zwei Jahren noch fehlt, hier auch wie jeder andere abreißen. Niemand sonst muss seine EU-FE registrieren bis auf diejenigen, die eine FE C, C1, CE usw. haben, und zwar damit bekannt ist, wann die Fünf-Jahres-Frist für die Gesundheitsprüfung abläuft. Wieso sollte ein frz. Staatsbürger, der hier Wohnsitz nimmt, bezüglich der Probezeit und bezüglich der Gesundheitsprüfung besser behandelt werden als ein Deutscher? Oder wird jetzt gleich die Forderung nach Abschaffung der Probezeit und der Gesundheitsprüfung erhoben? -------------------- |
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13.05.2005, 21:17
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#375
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Lexus @ 13.05.2005, 22:05) und Fakt ist auch, dass sich nur diejenigen Inhaber einer ausländischen FE registrieren lassen müssen, die die FE noch nicht zwei Jahre lang haben. Ein kleiner Hinweis. Der § 29 FeV wurde zum 01.02.2005 aufgehoben. Genau aus diesem Grund verstehe ich die ganze Aufregung um die angebliche Mitteilung des Herrn Legér nicht. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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13.05.2005, 21:33
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#376
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (mirko1 @ 13.05.2005, 12:54) Zitat (strichachtdoktor @ 12.05.2005, 23:54) ... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt. Bist du dir da sicher /8doc? Habe das Urteil aufmerksam gelesen, es geht doch um das "wann war der Entzug" und nicht unbedingt um das was im VZR steht. Sollten spätere Sachen dazu gekommen sein, die aber nicht für eine MPU gereicht hätten z.b. 1993 FS-Entzug wegen 1,8 Promille, 2000 Fahren ohne, Tilgung der 1993 begangenen ALK fahrt 2015. So wie ich das lese, wäre wegen des 2000 Fahren Ohne und dadurch das mit Schleppen im VZR der 1993 angeordnete FS-Entzug "wegen der so genannten Alttat" im Jahre 2004 der Entzug von 1993 nicht mehr verwertbar? Das ist ein sehr komplexes Problem: Man muß zwei Sachen auseinander halten: Die Frage, wann die Tilgungsfrist beginnt und die Frage, wodurch eine Tilgung einer (an sich tilgungsreifen) Eintragung gehemmt wird. Die beiden Urteile des Saarländischen OVG und des ranggleichen Thüringischen OVG beschäftigen sich lediglich mit der Frage, wann die Tilgungsfrist beginnt. Und sie kommen zu unterschiedlichen - genau gegensätzlichen - Ergebnissen. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber in der Übergangsvorschrift für Altfälle gesagt hat, dass die Verwertung der Altfälle "längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht" verwertet werden dürfen. Das OVG Saarlouis zieht aus dieser "entspricht"-Fomulierung den Schluss, dass also der Gesetzgeber eine völlige Gleichstellung mit den Neufällen erreichen wollte, dass also bei Entziehung der FE durch das Strafgericht der Beginn der Tilgung um maximal fünf Jahre hinausgeschoben wird, wenn nicht vorher eine FE erteilt wird. Das OVG Weimar meint, der Gesetzgeber habe damit nicht eine 1:1-Gleichstellung im Auge gehabt, sondern nur ein grundsätzliche, dass also nicht wie bei einem Neufall vor dem Beginn der Tilgungsfrist erstmal die sog. bewährungslose Zeit von fünf Jahren durchlaufen werden muss. Das zum Beginn. Das ist das Problem des § 29 Abs. 5 StVG in Bezug auf die Altfälle. Das andere Problem hat mit der Übergangsregelung nichts zu tun; es handelt sich um die sog. Ablaufhemmung nach § 29 Abs. 6 StVG. Danach bleiben eintragungspflichtige Entscheidungen (mit Ausnahme der Ordnungswidrigkeiten, für die eine spezielle Regelung gilt,) so lange im Register, bis sie alle tilgungsreif sind. Das hat nichts mit der sog. "ewigen" Verwertung zu tun, die der Gesetzgeber per 1.1.1999 abgeschafft und in Abs. 5 und der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 StVG neu geregelt hat. Von daher lässt sich die Aussage treffen, dass die pure Zehnjahresfrist des OVG Weimar oder auch die 15-Jahresfrist des OVG Saarlouis nur dann nutzen lässt, wenn in dem Zeitraum keine weiteren eintragungspflichtigen Entscheidungen dazugekommen sind. Nebenbei: Ich möchte mal auf einen kleinen Aspekt aufmerksam machen, wozu sich Verwaltungsgerichte hinreissen lassen. Das dem OVG untergeordnete VG Weimar war sogar so weit gegangen, dass die Rücknahme eines Antrags auf Erteilung der (noch gar nicht vorhandenen) FE einem Verzicht auf eine (vorhandene) FE gleichgestellt werden solle - und zwar war der Hintergedanken dabei, dass dann die Rücknahme eine eintragungspflichtige Tatsache darstellt, die wunderbar geeignet sein könnte, einen Altfall doch wieder verwertbar zu machen, da ja eine Tilgung nicht in Betracht kommt wegen der neuerlichen Rücknahme. Diesen Gedanken hat das OVG aber als abstrus verworfen. Aber wer weiss, wer mit diesem Argument noch hausieren geht? -------------------- |
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14.05.2005, 00:53
Beitrag
#377
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 |
Hallo, mich hats erwischt.
Hab heute meine NU bekommen. Soll innerhalb von 3 tagen Führerschein abgeben. Und dafür soll Ich auch noch 130 Euro zahlen. Muss ich den Führerschein echt abgeben. Ich werd natürlich Widerspruch einlegen. Kann mir Jemand einen guten Anwalt nennen. Vielleicht ja aus Stuttgart |
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14.05.2005, 01:14
Beitrag
#378
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
@Filli: hast Du denn zwischenzeitlich mal eine Aufforderung bekommen, eine MPU zu machen?
Wenn Du in Baden-Württemberg wohnst, bzw. die NU von einer Behörde in BW bekommen hast, wäre für Dich in zweiter Instanz der VGH in Mannheim zuständig. Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils Deine Aussichten, relativ schnell wieder mit dem CZ-Führerschein fahren zu dürfen, sind also ziemlich schlecht. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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14.05.2005, 01:42
Beitrag
#379
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Zitat (Andreas @ 13.05.2005, 20:04) Auch wenn ich mich wiederhole, ich kann den Inhalt der Meldung zum großen Teil nicht nachvollziehen. Zitat Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien Diese Regelungen wurde in Deutschland doch schon vor einiger Zeit gestrichen. Warum soll sich der EuGH mit nicht mehr existierenden Vorschriften beschäftigen. Ich frage mich wo der Redakteur von dpa den Artikel ausgegraben hat. Vielleicht arbeiten die Behörden in Brüssel auch nur so schnell das sie gar nicht bemerken das sich das Problem mit dem sie sich beschäftigten gar nicht mehr existiert. Irgendwo haebe ich diese Tage gelesen das 80% der Sachen die aus Brüssel kommen ungelesen im Papierkorb verschwinden da sie schon längst umgesetzt oder überholt sind. Das kann ich mir lebhaft vorstellen das die in Brüssel an irgendwas arbeiten und gar nicht registrieren das sich die Situation mittlerweile geändert hat. |
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14.05.2005, 07:23
Beitrag
#380
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 |
Ja Uwe hab ne Aufforderung zur Mpu bekommen. Das Gutachten sollte bis zum 13 juni der führerscheinstelle vorliegen, da ich aber keine Begutachtungsstelle gewählt habe, haben die mir die Nutzung jetzt schon verweigert.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:45 |