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Gast_Floh_* |
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#351
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Zitat (Andreas @ 12.05.2005, 13:22) Bei Johnnie Walker gibt es nur noch EU-Recht, er blendet dabei völlig aus das in Deutschland bei vielen Rechtsgebieten die EU überhaupt nichts zu sagen hat (zum Glück). Man könnte auch Verbohrheit dazu sagen..... ![]() Deine ständigen Huldigungen und Lobeshymnen auf Deutsche Gesetze und Verordnungen sind teilweise nicht mehr zu ertragen. Auch deutsches Recht darf und muss kritisch betrachtet werden, gerade dann wenn man auch mal sich die Mühe gemacht haben sollte ein Geschichtsbuch zu lesen. |
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#352
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Zitat (Floh @ 12.05.2005, 13:55) Deine ständigen Huldigungen und Lobeshymnen auf Deutsche Gesetze und Verordnungen sind teilweise nicht mehr zu ertragen. Meine Rechtsauffassung wird von den deutschen Verwaltungsgerichten aber bestätigt, im Gegensatz zu anderen Auffassungen div. Hobbyjuristen. ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#353
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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 13:03) Zitat Die Deutsche Rechtspflege neigt wie immer zur Ausblendung des vorangigen EU-Rechts, eine berufsbedingte Eigenart halt. Das hat mit EU-Recht herzlich wenig zu tun. Das ist ureigenes deutsches Verwaltungs- resp. Strafrecht. Ein VA ist nunmal, selbst wenn er rechtswidrig sein sollte, zunächst gültig. Solange ein Gericht die Rechtswidrigkeit nicht festgestellt hat, hat der Bürger sich daran zu halten. Bis zum 29.04.2004 vor Kapper und RA Dr. Säftel war FeV § 28, speziell 28.4.2 bis 28.4.5 ureigenes deutsches Verwaltungsrecht. Siehe auch RN 33 der RS C-476/01. Danach wurde dann besonders in RN 76 77 und 78 deutlich was der EuGh von deutschem Verwaltungsrecht hielt. Er hat's geschreddert! Worauf stützt Du Deine Annahme das weiteren deutsche Verwaltungsrecht-Paragraphen, die sich im Widerspruch zu EU-Recht befinden, der EuGH Schredder erspart bleibt? Zum Beispiel der § 21?? Heute im eng verflochtenen nationalen und Eu Recht-System muß EU Recht, wenn denn betroffen, immer in den Vorhersagen berücksichtigt werden. Das war ja Grundlage des Erfolgs von Dr. Säftel, der EU-Recht an einer deutschen Hochschule lehrte! |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#354
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Zitat (Andreas @ 12.05.2005, 13:22) Bei Johnnie Walker gibt es nur noch EU-Recht, : So stimmt das nun auch nicht. Ihr MPU Aficionados seit firm im deutschen Verwaltungsrecht, aber auch nur in dem. Mein Hinweis auf EU-Recht beschränkt sich auf die Fälle in denen ein Widerspruch zwischem nationalem und vorangigem EU-Recht deutlich wird. |
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Gast_Gast_gast_* |
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#355
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betrifft zwar nicht unseren Thema (MPU) aber vielleicht aenderst sich da auch was in sachen EUFS-Richtlinien in Deutschland
![]() Deutschland muss Führerschein-Praxis ändern Zum einen zu lax, zum anderen zu bürokratisch: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs kritisiert die Praxis der Vergabe und Anerkennung von Führerscheinen in Deutschland. Sie verstoße gegen geltende EU-Richtlinien. Luxemburg/Brüssel - Nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Philippe Léger, ist es unzulässig, dass in Deutschland schon 17-Jährige im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer leichtere Lastwagen und Lastzüge bis zu zwölf Tonnen (Klassen C1 und C1E) fahren dürfen. Nicht zulässig sei zudem, dass Inhaber von Führerscheinen der Klassen C1E und D (Busse) auch Busse mit großen Anhängern (DE) lenken und Lastwagenfahrer ans Steuer von Bussen ohne Fahrgäste dürften. Gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der EU verstößt nach Ansicht Légers die obligatorische Registrierung von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten, wenn deren Inhaber ihren Wohnsitz in Deutschland haben und den Schein weniger als zwei Jahre besitzen. Die deutschen Behörden verpflichteten Autofahrer zudem, ihre Führerscheine aus anderen Mitgliedstaaten umzutauschen. Den Umtausch habe die Richtlinie gerade abschaffen wollen, betonte der Generalanwalt. Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden. Ihr Urteil wird in einigen Monaten erwartet. In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts. |
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#356
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Kann es sein, dass deine Informationen nicht mehr ganz neu sind??
![]() Zitat Gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der EU verstößt nach Ansicht Légers die obligatorische Registrierung von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten, wenn deren Inhaber ihren Wohnsitz in Deutschland haben und den Schein weniger als zwei Jahre besitzen Diese Regelung wurde bereits bei der letzten Änderung der FeV abgeschafft. Zitat Die deutschen Behörden verpflichteten Autofahrer zudem, ihre Führerscheine aus anderen Mitgliedstaaten umzutauschen Der Pflichtumtausch wurde auch schon vor einigen Jahren abgeschafft. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_gast_* |
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#357
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um...
den Satz habe ich frisch von heute aus Spiegel..... |
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Gast_Guest_* |
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#358
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Also ich hab grad mal geschaut-aber nichts davon gefunden beim Spiegel!!!
Poste doch mal den Link bitte! |
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#359
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 ![]() |
Der Post oben war ich - sorry-vergessen einzuloggen!
-------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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#360
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat (Guest @ 12.05.2005, 23:12) Also ich hab grad mal geschaut-aber nichts davon gefunden beim Spiegel!!! Poste doch mal den Link bitte! Hier und Hier kannst du's auch nachlesen. Weiss allerdings nicht ob uns das was bringt. Denn von irgendwelche deutschen nationalen MPU-Anordnungen oder dergleichen ist ja nicht im Ansatz die Rede. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#361
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Zitat Worauf stützt Du Deine Annahme das weiteren deutsche Verwaltungsrecht-Paragraphen, die sich im Widerspruch zu EU-Recht befinden, der EuGH Schredder erspart bleibt? Zum Beispiel der § 21?? Oh Johnnie, § 21 hat mit EU-Recht nicht das geringste zu tun und wird auch niemals vom EuGH gekippt werden. der regelt ausschließlich die Strafbarkeit des FoFE und die gibt es zufälligerweise so ziemlich in jedem EU-Staat. Auch die Normen des VwVfG die die Rechtmäßigkeit von VAen begründen werden nicht durch den EuGH angreifbar sein, da ein Bezug zu EU-Recht überhaupt nicht gegeben ist. Warum kannst Du nicht begreifen, dass es auch in einem zusammenwachsendne Europa Bereiche gibt, in die der EuGH mangels Zuständigkeit nicht eingreifen kann? -------------------- |
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#362
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Weil das Thema hier auch schon angesprochen wurde. Es gibt ein neues Urteil des OVG Thüringen zur MPU-Anordnung bei sog. Altfällen, resp. zur Dauer der Verwertbarkeit. Einsehbar (mittlerweile im Volltext) in unseren FAQ.
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#363
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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 23:30) Weil das Thema hier auch schon angesprochen wurde. Es gibt ein neues Urteil des OVG Thüringen zur MPU-Anordnung bei sog. Altfällen, resp. zur Dauer der Verwertbarkeit. Einsehbar (mittlerweile im Volltext) in unseren FAQ. ... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt. ![]() Was sagt eigentlich EU-Recht zur Verjaehrung, Tilgung etc. ? Gibt es da irgendwelche Vorgaben ? Ich weiss z.B., dass meine "gesammelten Werke" (letzte Straftat 1999, FoFE) in Polen alle verjaehrt/getilgt/geloescht waeren - insofern natuerlich selbst dann nicht verwendet worden waeren, wenn man detailliert danach gefragt haette. Und auch in anderen EU-Staaten sind mir generell kuerzere Verwertungsfristen bekannt. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#364
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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 23:20) Warum kannst Du nicht begreifen, dass es auch in einem zusammenwachsendne Europa Bereiche gibt, in die der EuGH mangels Zuständigkeit nicht eingreifen kann? Unser Dissenz gründet in der unterschiedlichen Auffassung des EU (supranationalem) Rechts-System. Während Du und Deine Mitstreiter versucht den EuGH Spruch "ohne wenn und aber anzuerkennen" mit dem deutschen Vorbehalt "aber nur nach FE-B.-Zustimmung gemäß § 28 Abs. 5" iin deutsche Verw.-Praxis umzusetzen, bin ich Anhänger der höchstrichterlichen "ohne wenn und aber" Feststellung. Das hat wenig mit begreifen sondern viel mit modernem Rechstverständnis in einem sich wandelnden Europa zu tun |
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#365
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Halli Hallo,
nach langer Abwesenheit habe ich doch heute morgen leider nur einen kleinen Presseartikel gefunden über das Thema das die EU Deutschland rügt wegen Führerscheinangelegenheiten und gegen geltendes EU Recht verstösst. Ich schaue mal ob ich im Netz einen Artikel finde. Nebenbei wird auch vom Generalanwalt gesprochen. Ich schaue nochmals nach. Gruss Natrix |
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#366
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 ![]() |
Hallo in die Runde,
das ist ja ein gutes Urteil.In Weimar sind 10 Jahre gleich 10 Jahre. Wie in der Werbung 1 Minute ist eine Minute.Nicht wie sonst 10 Jahre Tilgung aber +++ Jahre usw.Ich glaube ich gehe in den Osten,da ist man als Wessi zwar nicht gerne gesehen aber da kann man nichts machen.Kann man wenn man dort wohnt sich eigentlich auf so ein Urteil berufen.Das das für einen auch gilt?Bei mir ist der Fall ähnlich. Danke für jede Antwort. |
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#367
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 68 Beigetreten: 11.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9715 ![]() |
@mustafa
Die Ossis sind gar nicht so weltfremd! Aber leider kannst Du nur in einem Rechtsstreit auf das Urteil verweisen; "dein Richter" muß sich aber nicht an des Urteil des OVG Thüringen halten. |
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#368
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 ![]() |
Zitat (rossi @ 13.05.2005, 11:27) @mustafa Die Ossis sind gar nicht so weltfremd! Aber leider kannst Du nur in einem Rechtsstreit auf das Urteil verweisen; "dein Richter" muß sich aber nicht an des Urteil des OVG Thüringen halten. Hallo rossi, das mit dem Osten war auch nicht so richtig ernst gemeint.Ich habe mit einigen aus dem Osten in unserer eh. Abteilung zusammen gearbeitet und die waren alle in Ordnung.Nur das daß eine Gericht so entscheidet und das Andere anders ist schon blöd.Am besten wie das in Weimar. Gruß |
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#369
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 12.05.2005, 23:54) ... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt. ![]() Bist du dir da sicher /8doc? Habe das Urteil aufmerksam gelesen, es geht doch um das "wann war der Entzug" und nicht unbedingt um das was im VZR steht. Sollten spätere Sachen dazu gekommen sein, die aber nicht für eine MPU gereicht hätten z.b. 1993 FS-Entzug wegen 1,8 Promille, 2000 Fahren ohne, Tilgung der 1993 begangenen ALK fahrt 2015. So wie ich das lese, wäre wegen des 2000 Fahren Ohne und dadurch das mit Schleppen im VZR der 1993 angeordnete FS-Entzug "wegen der so genannten Alttat" im Jahre 2004 der Entzug von 1993 nicht mehr verwertbar? ![]() |
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#370
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab.
EU-Kritik an Führerscheinen Luxemburg/Brüssel dpa Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen. Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache. Gruss Natrix |
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Gast_Simply_* |
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#371
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Zitat So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab. EU-Kritik an Führerscheinen Luxemburg/Brüssel dpa Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen. Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache. hab doch gesagt das die Behörden Druck von oben bekommen ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
da steht NUR etwas von lastwagen und bussen. nichts über neu- oder wiedererteilung, nichts über... schätze mal, der artikel geht uns am "rücken" vorbei:)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Auch wenn ich mich wiederhole, ich kann den Inhalt der Meldung zum großen Teil nicht nachvollziehen.
Zitat Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien Diese Regelungen wurde in Deutschland doch schon vor einiger Zeit gestrichen. Warum soll sich der EuGH mit nicht mehr existierenden Vorschriften beschäftigen. Ich frage mich wo der Redakteur von dpa den Artikel ausgegraben hat. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#374
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (Natrix20 @ 13.05.2005, 15:04) So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab. EU-Kritik an Führerscheinen Luxemburg/Brüssel dpa Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen. Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache. Gruss Natrix Wenn ich früher in diesem Thread mal behauptet habe, dass der Herr Legér überhaupt nicht weiß, worüber er so daherschwätzt, dann wurde hier gesagt, dass die natürlich die deutschen Vorschriften studiert haben. Dieser Artikel beweist mal wieder das krasse Gegenteil: Fakt ist, dass die Umtauschpflicht schon lange nicht mehr existiert und Fakt ist auch, dass sich nur diejenigen Inhaber einer ausländischen FE registrieren lassen müssen, die die FE noch nicht zwei Jahre lang haben. Warum wohl? Weil sie nach unserer Auffassung eben noch in der Probezeit sind! Und wenn sie ihren Wohnsitz nach hier verlegen, dann müssen sie eben die letzten Reste von Zeit, die ihnen an den zwei Jahren noch fehlt, hier auch wie jeder andere abreißen. Niemand sonst muss seine EU-FE registrieren bis auf diejenigen, die eine FE C, C1, CE usw. haben, und zwar damit bekannt ist, wann die Fünf-Jahres-Frist für die Gesundheitsprüfung abläuft. Wieso sollte ein frz. Staatsbürger, der hier Wohnsitz nimmt, bezüglich der Probezeit und bezüglich der Gesundheitsprüfung besser behandelt werden als ein Deutscher? Oder wird jetzt gleich die Forderung nach Abschaffung der Probezeit und der Gesundheitsprüfung erhoben? -------------------- |
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#375
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Zitat (Lexus @ 13.05.2005, 22:05) und Fakt ist auch, dass sich nur diejenigen Inhaber einer ausländischen FE registrieren lassen müssen, die die FE noch nicht zwei Jahre lang haben. Ein kleiner Hinweis. Der § 29 FeV wurde zum 01.02.2005 aufgehoben. ![]() ![]() Genau aus diesem Grund verstehe ich die ganze Aufregung um die angebliche Mitteilung des Herrn Legér nicht. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#376
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 13.05.2005, 12:54) Zitat (strichachtdoktor @ 12.05.2005, 23:54) ... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt. ![]() Bist du dir da sicher /8doc? Habe das Urteil aufmerksam gelesen, es geht doch um das "wann war der Entzug" und nicht unbedingt um das was im VZR steht. Sollten spätere Sachen dazu gekommen sein, die aber nicht für eine MPU gereicht hätten z.b. 1993 FS-Entzug wegen 1,8 Promille, 2000 Fahren ohne, Tilgung der 1993 begangenen ALK fahrt 2015. So wie ich das lese, wäre wegen des 2000 Fahren Ohne und dadurch das mit Schleppen im VZR der 1993 angeordnete FS-Entzug "wegen der so genannten Alttat" im Jahre 2004 der Entzug von 1993 nicht mehr verwertbar? ![]() Das ist ein sehr komplexes Problem: Man muß zwei Sachen auseinander halten: Die Frage, wann die Tilgungsfrist beginnt und die Frage, wodurch eine Tilgung einer (an sich tilgungsreifen) Eintragung gehemmt wird. Die beiden Urteile des Saarländischen OVG und des ranggleichen Thüringischen OVG beschäftigen sich lediglich mit der Frage, wann die Tilgungsfrist beginnt. Und sie kommen zu unterschiedlichen - genau gegensätzlichen - Ergebnissen. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber in der Übergangsvorschrift für Altfälle gesagt hat, dass die Verwertung der Altfälle "längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht" verwertet werden dürfen. Das OVG Saarlouis zieht aus dieser "entspricht"-Fomulierung den Schluss, dass also der Gesetzgeber eine völlige Gleichstellung mit den Neufällen erreichen wollte, dass also bei Entziehung der FE durch das Strafgericht der Beginn der Tilgung um maximal fünf Jahre hinausgeschoben wird, wenn nicht vorher eine FE erteilt wird. Das OVG Weimar meint, der Gesetzgeber habe damit nicht eine 1:1-Gleichstellung im Auge gehabt, sondern nur ein grundsätzliche, dass also nicht wie bei einem Neufall vor dem Beginn der Tilgungsfrist erstmal die sog. bewährungslose Zeit von fünf Jahren durchlaufen werden muss. Das zum Beginn. Das ist das Problem des § 29 Abs. 5 StVG in Bezug auf die Altfälle. Das andere Problem hat mit der Übergangsregelung nichts zu tun; es handelt sich um die sog. Ablaufhemmung nach § 29 Abs. 6 StVG. Danach bleiben eintragungspflichtige Entscheidungen (mit Ausnahme der Ordnungswidrigkeiten, für die eine spezielle Regelung gilt,) so lange im Register, bis sie alle tilgungsreif sind. Das hat nichts mit der sog. "ewigen" Verwertung zu tun, die der Gesetzgeber per 1.1.1999 abgeschafft und in Abs. 5 und der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 StVG neu geregelt hat. Von daher lässt sich die Aussage treffen, dass die pure Zehnjahresfrist des OVG Weimar oder auch die 15-Jahresfrist des OVG Saarlouis nur dann nutzen lässt, wenn in dem Zeitraum keine weiteren eintragungspflichtigen Entscheidungen dazugekommen sind. Nebenbei: Ich möchte mal auf einen kleinen Aspekt aufmerksam machen, wozu sich Verwaltungsgerichte hinreissen lassen. Das dem OVG untergeordnete VG Weimar war sogar so weit gegangen, dass die Rücknahme eines Antrags auf Erteilung der (noch gar nicht vorhandenen) FE einem Verzicht auf eine (vorhandene) FE gleichgestellt werden solle - und zwar war der Hintergedanken dabei, dass dann die Rücknahme eine eintragungspflichtige Tatsache darstellt, die wunderbar geeignet sein könnte, einen Altfall doch wieder verwertbar zu machen, da ja eine Tilgung nicht in Betracht kommt wegen der neuerlichen Rücknahme. Diesen Gedanken hat das OVG aber als abstrus verworfen. Aber wer weiss, wer mit diesem Argument noch hausieren geht? -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 ![]() |
Hallo, mich hats erwischt.
Hab heute meine NU bekommen. ![]() Und dafür soll Ich auch noch 130 Euro zahlen. Muss ich den Führerschein echt abgeben. Ich werd natürlich Widerspruch einlegen. Kann mir Jemand einen guten Anwalt nennen. Vielleicht ja aus Stuttgart |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
@Filli: hast Du denn zwischenzeitlich mal eine Aufforderung bekommen, eine MPU zu machen?
Wenn Du in Baden-Württemberg wohnst, bzw. die NU von einer Behörde in BW bekommen hast, wäre für Dich in zweiter Instanz der VGH in Mannheim zuständig. Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils Deine Aussichten, relativ schnell wieder mit dem CZ-Führerschein fahren zu dürfen, sind also ziemlich schlecht. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#379
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Zitat (Andreas @ 13.05.2005, 20:04) Auch wenn ich mich wiederhole, ich kann den Inhalt der Meldung zum großen Teil nicht nachvollziehen. Zitat Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien Diese Regelungen wurde in Deutschland doch schon vor einiger Zeit gestrichen. Warum soll sich der EuGH mit nicht mehr existierenden Vorschriften beschäftigen. Ich frage mich wo der Redakteur von dpa den Artikel ausgegraben hat. ![]() ![]() Irgendwo haebe ich diese Tage gelesen das 80% der Sachen die aus Brüssel kommen ungelesen im Papierkorb verschwinden da sie schon längst umgesetzt oder überholt sind. ![]() |
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#380
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 ![]() |
Ja Uwe hab ne Aufforderung zur Mpu bekommen. Das Gutachten sollte bis zum 13 juni der führerscheinstelle vorliegen, da ich aber keine Begutachtungsstelle gewählt habe, haben die mir die Nutzung jetzt schon verweigert.
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#381
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Zitat (Lexus @ 13.05.2005, 22:05) Wieso sollte ein frz. Staatsbürger, der hier Wohnsitz nimmt, bezüglich der Probezeit und bezüglich der Gesundheitsprüfung besser behandelt werden als ein Deutscher? Oder wird jetzt gleich die Forderung nach Abschaffung der Probezeit und der Gesundheitsprüfung erhoben? Anscheinend haben die Organe der Rechtspflege bisher nicht verinnerlicht, daß die Rechtmäßigkeit einer FE in irgendeinem Mitgliedstaat die Rechtmäßigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten, wahrscheinlich auch EWR-Staaten, bedeutet. Ohne "wenn und aber" bedeutet, nicht abhängig von der Beachtung natinonaler (regionaler) Verordnungen und deren vermeintlicher Zustimmungs-Bedürftigkeit. Das ist der durchgängige Trend der EU-Rechtsbesprechung in allen Sachgebieten. Übrigens stehen die Finanzverwaltungen dieser Erkenntnis noch fassungsloser gegenüber. |
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#382
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Uwe W @ 14.05.2005, 02:14) Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils Sorry Uwe W., aber über so viel Ignoranz seitens des VGH BW würde ich lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Weder Leitsatz 2 noch Leitsatz 3 lassen irgendeine Auseinandersetzung mit dem EuGH-Urteil erkennen. Ehrlich gesagt, habe ich keine Lust mehr, die Randnummern nochmal zu zitieren, die den §28FeV unanwendbar werden lassen. Du weisst auch so, welche Passagen ich meine. Den §28Abs.5 FeV überhaupt noch zu erwaehnen, ist schon reichlich frech und zeigt auch ein gutes Stück die Realitätsferne der Richter. Denn es ging ja gerade darum, dass es keinerlei deutscher Genehmigung mehr bedarf um eine EU-FE in der ganzen EU - also auch in D - nutzen zu dürfen. ![]() ![]() Da kann ich auch Johnny Walker nur zustimmen. Und mit Verlaub: Zum gegenwaertigen Zeitpunkt sehe ich fuer Deutschland gar keine Moeglichkeit, die Nutzung einer EU-FE, die nach Ablauf einer gerichtlich erlassenen Sperrfrist LEGAL und unter Einhaltung saemtlicher Fristen und nationalen Auflagen in einem anderen EU-Staat erteilt wurde, rechtlich einwandfrei und dauerhaft zu unterbinden. Und ich hoffe, dass der EuGH den Deutschen das nocheinmal gruendlich erklaert, fuer Verwaltungs- und Strafrecht, oben, unten, rechts, links, vorne, hinten und alle anderen Moeglichkeiten ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#383
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@ Filli
Zitat (Uwe W @ 14.05.2005, 02:14) Wenn Du in Baden-Württemberg wohnst, bzw. die NU von einer Behörde in BW bekommen hast, wäre für Dich in zweiter Instanz der VGH in Mannheim zuständig. Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils Zitat 3. § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 IntKfzV sind mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG überlässt die Regelung der Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen nach einer vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis dem innerstaatlichen Recht und beschränkt die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht auf die Einhaltung einer im Inland ausgesprochenen Fahrerlaubnissperre Dem VGH in Mannheim war bei Anwendung des obsoleten § 28 FeV die unsichere Basis auf der Recht erkannt wurde durchaus bewußt: Zitat ....wirft im Hinblick auf die Auslegung des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV und deren Vereinbarkeit mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so dass insoweit die Revision zuzulassen ist. Fürchte Dich nicht, solange Du in Deutschland einen Rechtsstaat erkennst! Glückauf Johnnie |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#384
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Zitat (Filli @ 14.05.2005, 01:53) Kann mir Jemand einen guten Anwalt nennen. Vielleicht ja aus Stuttgart Zitat ************ **** Anmerkung Moderator: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann hier keine explizite Empfehlung ausgesprochen werden. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.05.2005, 12:59 |
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#385
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Zitat (Filli @ 14.05.2005, 08:23) Ja Uwe hab ne Aufforderung zur Mpu bekommen. Das Gutachten sollte bis zum 13 juni der führerscheinstelle vorliegen, da ich aber keine Begutachtungsstelle gewählt habe, haben die mir die Nutzung jetzt schon verweigert. @Filli Kam die MPU-Aufforderung nach einer ganz normalen Verkherskontrolle oder wa da etwas -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Gast_filli_* |
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#386
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Vielleicht kannst du mir per Pm schicken Johnnie..
Roland Normale polizeikontrolle. Bin nicht negativ aufgefallen. Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat. Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.05.2005, 15:44 |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#387
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Zitat (Gast_filli @ 14.05.2005, 16:26) Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat. Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung. Suche im EuGH-Urteil vom 29.04.2004. |
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#388
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Johnnie Walker @ 14.05.2005, 16:48) Zitat (Gast_filli @ 14.05.2005, 16:26) Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat. Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung. Suche im EuGH-Urteil vom 29.04.2004. ??? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#389
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Zitat (strichachtdoktor @ 15.05.2005, 02:12) ??? Der Moderator löschte meine Anwaltsempfehlung Dr. S aus F als unerwünschte Werbung. Filli kann sie dem Urteil entnehmen. |
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#390
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Statement zur Löschung von anwaltlichen Empfehlungen:
Gerade in diesem sensiblen Thema EU-Führerschein werden die Foren mehr als man allgemein annimmt nach abmahnfähigen Aussagen abgesucht. Durch Nennung eines bestimmten Anwaltsbüros kann eine Wettbewerbsverzerrung eintreten, die uns schlimmstenfalls mehrere tausend Euronen kosten kann. Wir nähern uns mit großen Schritten der 2 Millionengrenze (Klicks/Monat) und rund 10.000 täglichen Besuchern. Somit wäre eine Abmahnung in vorgenannter Höhe leicht durchzusetzen. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen. Die für das Forum Verantwortlichen betreiben dies als Hobby. Derartige Kosten würden deren Privatbudget belasten, was sicherlich nicht im Sinne der User sein kann. Grüße, Uwe -------------------- |
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Zitat (Uwe @ 15.05.2005, 09:16) Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen. Ist klar, Uwe. ![]() Was gibt es denn ausser Anwaltsverein und gelben Seiten (etc.) noch fuer Moeglichkeiten, wenn man mal einen "guten" Anwalt sucht ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#392
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Es gibt viele Informationsquellen, z.B. hier per PN empfohlene Anwälte. Merke: Was nicht öffentlich im Forum steht macht mich nicht heiss!
Der ADAC hat eine Liste der engagierten Verkehrsanwälte, persönliche Empfehlungen wären sinnnvoll, die Anwaltskammer kennt die Anwälte mit ihrem typischen Betätigungsfeldern. Grüße, Uwe -------------------- |
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Gast_test_* |
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#393
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Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien
umgeschrieben wurde. Er hatte die 185 Regelung eingehalten und sich auch in D nichts neues zu Schulden kommen lassen. Das war in Sachsen-Anhalt. Laut seiner Aussage muß man min 1/2 Jahr in Deutschland gefahren sein damit es geht. Will sich nochmal per Tel bei mir melden. |
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#394
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 ![]() |
Zitat (test @ 15.05.2005, 13:19) Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien umgeschrieben wurde. Er hatte die 185 Regelung eingehalten und sich auch in D nichts neues zu Schulden kommen lassen. Schreib doch mal was er sich in Vergangenheit zu Schulden kommen lassen hat, und wie lange das ganze schon her ist! Wann hat er den CZ Schein gemacht? Wurde er schon mal kontolliert damit bevor er ihn umgeschrieben hat? Usw. ... P.S.: Was ist mit den Leuten wie mir die sich VOR dem 17. Januar 2005 in der CZ Fahrschule angemeldet haben, denn bis dahin galt noch CZ Recht und nicht diese 185 Tage-Regelung! -------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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#395
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.
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#396
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 ![]() |
Kann mir nicht vorstellen dass Leute die erst 6 Monate später kontrolliert werden, von der Mpu verschont bleiben.
Ein guter Bekannter ist noch nicht mal Auto gefahren und hat ne Aufforderung zur Mpu bekommen. Vielleicht hält man sich ja in Sachsen Anhalt an Eu Recht. |
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Gast_test_* |
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#397
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So viel ich weiss hat er den FS seit Sept. 04 hatte einen
Wohnsitz in Tschechien und hat da dort auch gearbeitet. Alles Nachprüfbar. Den FS hatte er durch eine Trunkenheitsfahrt vor 3 Jahren verloren - hättee in D auch eine MPU machen müssen. |
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#398
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat (test @ 15.05.2005, 13:19) Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien umgeschrieben wurde. Wieso hat er den denn überhaupt umschreiben lassen ? Auf eigenen Inititive hin oder auf Verlangen der Behörden ? Im Prinzip brauchen diese EU-FS doch nicht umgeschrieben werden. Generell besteht ja eine grundsätzliche Anerkennungspflicht solcher FS. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Beitrag
#399
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Wenn ich 5 verschiedene Leute, die beruflich mit Führerscheinangelegenheiten & MPU zu tun haben, frage wie es sich mit der Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine & der Verfahrenspraktiken der deutschen Fahrerlaubnisbehörden verhält, dann bekomme ich 5 verschiedene Meinungen. Wenn ich 10 Leute frage, dann bekomme ich 10 verschiedene Meinungen.
Wenn ich jetzt vor einem Richter stehe, dann hat er die 11. Meinung dazu & die gilt es vorauszusehen. Was für ein Schwachsinn!!! -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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Beitrag
#400
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Thommy Brumm, da hast du mit deinen 1:1-Erfahrungen noch Glück! Wir Juristen unter uns sagen immer: "2 Juristen, 3 Meinungen" *g*
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32 |