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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 12.05.2005, 22:20
Beitrag #361


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Zitat
Worauf stützt Du Deine Annahme das weiteren deutsche Verwaltungsrecht-Paragraphen, die sich im Widerspruch zu EU-Recht befinden, der EuGH Schredder erspart bleibt? Zum Beispiel der § 21??


Oh Johnnie, § 21 hat mit EU-Recht nicht das geringste zu tun und wird auch niemals vom EuGH gekippt werden. der regelt ausschließlich die Strafbarkeit des FoFE und die gibt es zufälligerweise so ziemlich in jedem EU-Staat.

Auch die Normen des VwVfG die die Rechtmäßigkeit von VAen begründen werden nicht durch den EuGH angreifbar sein, da ein Bezug zu EU-Recht überhaupt nicht gegeben ist.

Warum kannst Du nicht begreifen, dass es auch in einem zusammenwachsendne Europa Bereiche gibt, in die der EuGH mangels Zuständigkeit nicht eingreifen kann?


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RA XDiver
Beitrag 12.05.2005, 22:30
Beitrag #362


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Weil das Thema hier auch schon angesprochen wurde. Es gibt ein neues Urteil des OVG Thüringen zur MPU-Anordnung bei sog. Altfällen, resp. zur Dauer der Verwertbarkeit. Einsehbar (mittlerweile im Volltext) in unseren FAQ.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.05.2005, 22:54
Beitrag #363


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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 23:30)
Weil das Thema hier auch schon angesprochen wurde. Es gibt ein neues Urteil des OVG Thüringen zur MPU-Anordnung bei sog. Altfällen, resp. zur Dauer der Verwertbarkeit. Einsehbar (mittlerweile im Volltext) in unseren FAQ.

... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt. huh.gif

Was sagt eigentlich EU-Recht zur Verjaehrung, Tilgung etc. ? Gibt es da irgendwelche Vorgaben ?

Ich weiss z.B., dass meine "gesammelten Werke" (letzte Straftat 1999, FoFE) in Polen alle verjaehrt/getilgt/geloescht waeren - insofern natuerlich selbst dann nicht verwendet worden waeren, wenn man detailliert danach gefragt haette. Und auch in anderen EU-Staaten sind mir generell kuerzere Verwertungsfristen bekannt.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.05.2005, 07:00
Beitrag #364





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Zitat (XDiver @ 12.05.2005, 23:20)
Warum kannst Du nicht begreifen, dass es auch in einem zusammenwachsendne Europa Bereiche gibt, in die der EuGH mangels Zuständigkeit nicht eingreifen kann?

Unser Dissenz gründet in der unterschiedlichen Auffassung des EU (supranationalem) Rechts-System.

Während Du und Deine Mitstreiter versucht den EuGH Spruch "ohne wenn und aber anzuerkennen" mit dem deutschen Vorbehalt "aber nur nach FE-B.-Zustimmung gemäß § 28 Abs. 5" iin deutsche Verw.-Praxis umzusetzen, bin ich Anhänger der höchstrichterlichen "ohne wenn und aber" Feststellung.

Das hat wenig mit begreifen sondern viel mit modernem Rechstverständnis in einem sich wandelnden Europa zu tun
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Natrix20
Beitrag 13.05.2005, 08:37
Beitrag #365


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Halli Hallo,

nach langer Abwesenheit habe ich doch heute morgen leider nur einen kleinen Presseartikel gefunden über das Thema das die EU Deutschland rügt wegen Führerscheinangelegenheiten und gegen geltendes EU Recht verstösst.
Ich schaue mal ob ich im Netz einen Artikel finde.
Nebenbei wird auch vom Generalanwalt gesprochen.
Ich schaue nochmals nach.
Gruss
Natrix
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Mustafa Örogan
Beitrag 13.05.2005, 10:20
Beitrag #366


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Hallo in die Runde,
das ist ja ein gutes Urteil.In Weimar sind 10 Jahre gleich 10 Jahre.
Wie in der Werbung 1 Minute ist eine Minute.Nicht wie sonst 10 Jahre
Tilgung aber +++ Jahre usw.Ich glaube ich gehe in den Osten,da ist
man als Wessi zwar nicht gerne gesehen aber da kann man nichts
machen.Kann man wenn man dort wohnt sich eigentlich auf so ein
Urteil berufen.Das das für einen auch gilt?Bei mir ist der Fall ähnlich.
Danke für jede Antwort.
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rossi
Beitrag 13.05.2005, 10:27
Beitrag #367


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@mustafa

Die Ossis sind gar nicht so weltfremd!
Aber leider kannst Du nur in einem Rechtsstreit auf das Urteil verweisen; "dein Richter" muß sich aber nicht an des Urteil des OVG Thüringen halten.
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Mustafa Örogan
Beitrag 13.05.2005, 10:37
Beitrag #368


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Zitat (rossi @ 13.05.2005, 11:27)
@mustafa

Die Ossis sind gar nicht so weltfremd!
Aber leider kannst Du nur in einem Rechtsstreit auf das Urteil verweisen; "dein Richter" muß sich aber nicht an des Urteil des OVG Thüringen halten.

Hallo rossi,
das mit dem Osten war auch nicht so richtig ernst gemeint.Ich
habe mit einigen aus dem Osten in unserer eh. Abteilung
zusammen gearbeitet und die waren alle in Ordnung.Nur das
daß eine Gericht so entscheidet und das Andere anders ist
schon blöd.Am besten wie das in Weimar.
Gruß
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mirko1
Beitrag 13.05.2005, 11:54
Beitrag #369


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.05.2005, 23:54)
... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt.  huh.gif

Bist du dir da sicher /8doc?
Habe das Urteil aufmerksam gelesen, es geht doch um das "wann war der Entzug" und nicht unbedingt um das was im VZR steht.

Sollten spätere Sachen dazu gekommen sein, die aber nicht für eine MPU gereicht hätten z.b. 1993 FS-Entzug wegen 1,8 Promille, 2000 Fahren ohne, Tilgung der 1993 begangenen ALK fahrt 2015.

So wie ich das lese, wäre wegen des 2000 Fahren Ohne und dadurch das mit Schleppen im VZR der 1993 angeordnete FS-Entzug "wegen der so genannten Alttat" im Jahre 2004 der Entzug von 1993 nicht mehr verwertbar? think.gif
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Natrix20
Beitrag 13.05.2005, 14:04
Beitrag #370


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So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab.

EU-Kritik an Führerscheinen

Luxemburg/Brüssel
dpa
Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen.

Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache.
Gruss Natrix
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Gast_Simply_*
Beitrag 13.05.2005, 16:54
Beitrag #371





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Zitat
So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab.

EU-Kritik an Führerscheinen

Luxemburg/Brüssel
dpa
Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen.

Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache.


hab doch gesagt das die Behörden Druck von oben bekommen whistling.gif
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michaelp100
Beitrag 13.05.2005, 17:12
Beitrag #372


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da steht NUR etwas von lastwagen und bussen. nichts über neu- oder wiedererteilung, nichts über... schätze mal, der artikel geht uns am "rücken" vorbei:)
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Andreas
Beitrag 13.05.2005, 19:04
Beitrag #373


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Auch wenn ich mich wiederhole, ich kann den Inhalt der Meldung zum großen Teil nicht nachvollziehen.

Zitat
Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien


Diese Regelungen wurde in Deutschland doch schon vor einiger Zeit gestrichen. Warum soll sich der EuGH mit nicht mehr existierenden Vorschriften beschäftigen. Ich frage mich wo der Redakteur von dpa den Artikel ausgegraben hat. sad.gif


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Lexus
Beitrag 13.05.2005, 21:05
Beitrag #374


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Zitat (Natrix20 @ 13.05.2005, 15:04)
So nachdem ich im Netz nichts gefunden habe schreibe ich euch den Artikel von Hand ab.

EU-Kritik an Führerscheinen

Luxemburg/Brüssel
dpa
Deutschland muss seine Praxis bei der VErgabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern.Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte gestern bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen.Sie verstiessen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie.Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien.Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden.In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in fünf Punkten gegen das EU Gesetz verstossen.

Sieht doch ganz nett aus, auch wenn der Punkt der EU Führerscheine und MPU nicht ausdrücklich drinstanden, bewegt sich da generell was in der Sache.
Gruss Natrix

Wenn ich früher in diesem Thread mal behauptet habe, dass der Herr Legér überhaupt nicht weiß, worüber er so daherschwätzt, dann wurde hier gesagt, dass die natürlich die deutschen Vorschriften studiert haben. Dieser Artikel beweist mal wieder das krasse Gegenteil:

Fakt ist, dass die Umtauschpflicht schon lange nicht mehr existiert und Fakt ist auch, dass sich nur diejenigen Inhaber einer ausländischen FE registrieren lassen müssen, die die FE noch nicht zwei Jahre lang haben. Warum wohl? Weil sie nach unserer Auffassung eben noch in der Probezeit sind! Und wenn sie ihren Wohnsitz nach hier verlegen, dann müssen sie eben die letzten Reste von Zeit, die ihnen an den zwei Jahren noch fehlt, hier auch wie jeder andere abreißen.

Niemand sonst muss seine EU-FE registrieren bis auf diejenigen, die eine FE C, C1, CE usw. haben, und zwar damit bekannt ist, wann die Fünf-Jahres-Frist für die Gesundheitsprüfung abläuft.

Wieso sollte ein frz. Staatsbürger, der hier Wohnsitz nimmt, bezüglich der Probezeit und bezüglich der Gesundheitsprüfung besser behandelt werden als ein Deutscher?

Oder wird jetzt gleich die Forderung nach Abschaffung der Probezeit und der Gesundheitsprüfung erhoben?


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Andreas
Beitrag 13.05.2005, 21:17
Beitrag #375


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Zitat (Lexus @ 13.05.2005, 22:05)
und Fakt ist auch, dass sich nur diejenigen Inhaber einer ausländischen FE registrieren lassen müssen, die die FE noch nicht zwei Jahre lang haben.

Ein kleiner Hinweis.

Der § 29 FeV wurde zum 01.02.2005 aufgehoben. wink.gif whistling.gif

Genau aus diesem Grund verstehe ich die ganze Aufregung um die angebliche Mitteilung des Herrn Legér nicht. sad.gif


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Lexus
Beitrag 13.05.2005, 21:33
Beitrag #376


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Zitat (mirko1 @ 13.05.2005, 12:54)
Zitat (strichachtdoktor @ 12.05.2005, 23:54)

... in erster Linie gilt das nur fuer diejenigen, die sich nach dem ersten Entzug nie wieder etwas haben zu Schulden kommen lassen. Ansonsten werden Altfaelle allesamt wie gewohnt mitgeschleppt.  huh.gif

Bist du dir da sicher /8doc?
Habe das Urteil aufmerksam gelesen, es geht doch um das "wann war der Entzug" und nicht unbedingt um das was im VZR steht.

Sollten spätere Sachen dazu gekommen sein, die aber nicht für eine MPU gereicht hätten z.b. 1993 FS-Entzug wegen 1,8 Promille, 2000 Fahren ohne, Tilgung der 1993 begangenen ALK fahrt 2015.

So wie ich das lese, wäre wegen des 2000 Fahren Ohne und dadurch das mit Schleppen im VZR der 1993 angeordnete FS-Entzug "wegen der so genannten Alttat" im Jahre 2004 der Entzug von 1993 nicht mehr verwertbar? think.gif

Das ist ein sehr komplexes Problem:

Man muß zwei Sachen auseinander halten: Die Frage, wann die Tilgungsfrist beginnt und die Frage, wodurch eine Tilgung einer (an sich tilgungsreifen) Eintragung gehemmt wird.

Die beiden Urteile des Saarländischen OVG und des ranggleichen Thüringischen OVG beschäftigen sich lediglich mit der Frage, wann die Tilgungsfrist beginnt. Und sie kommen zu unterschiedlichen - genau gegensätzlichen - Ergebnissen.

Das liegt daran, dass der Gesetzgeber in der Übergangsvorschrift für Altfälle gesagt hat, dass die Verwertung der Altfälle

"längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht"

verwertet werden dürfen.

Das OVG Saarlouis zieht aus dieser "entspricht"-Fomulierung den Schluss, dass also der Gesetzgeber eine völlige Gleichstellung mit den Neufällen erreichen wollte, dass also bei Entziehung der FE durch das Strafgericht der Beginn der Tilgung um maximal fünf Jahre hinausgeschoben wird, wenn nicht vorher eine FE erteilt wird.

Das OVG Weimar meint, der Gesetzgeber habe damit nicht eine 1:1-Gleichstellung im Auge gehabt, sondern nur ein grundsätzliche, dass also nicht wie bei einem Neufall vor dem Beginn der Tilgungsfrist erstmal die sog. bewährungslose Zeit von fünf Jahren durchlaufen werden muss.

Das zum Beginn. Das ist das Problem des § 29 Abs. 5 StVG in Bezug auf die Altfälle.

Das andere Problem hat mit der Übergangsregelung nichts zu tun; es handelt sich um die sog. Ablaufhemmung nach § 29 Abs. 6 StVG. Danach bleiben eintragungspflichtige Entscheidungen (mit Ausnahme der Ordnungswidrigkeiten, für die eine spezielle Regelung gilt,) so lange im Register, bis sie alle tilgungsreif sind. Das hat nichts mit der sog. "ewigen" Verwertung zu tun, die der Gesetzgeber per 1.1.1999 abgeschafft und in Abs. 5 und der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 StVG neu geregelt hat.

Von daher lässt sich die Aussage treffen, dass die pure Zehnjahresfrist des OVG Weimar oder auch die 15-Jahresfrist des OVG Saarlouis nur dann nutzen lässt, wenn in dem Zeitraum keine weiteren eintragungspflichtigen Entscheidungen dazugekommen sind.

Nebenbei: Ich möchte mal auf einen kleinen Aspekt aufmerksam machen, wozu sich Verwaltungsgerichte hinreissen lassen. Das dem OVG untergeordnete VG Weimar war sogar so weit gegangen, dass die Rücknahme eines Antrags auf Erteilung der (noch gar nicht vorhandenen) FE einem Verzicht auf eine (vorhandene) FE gleichgestellt werden solle - und zwar war der Hintergedanken dabei, dass dann die Rücknahme eine eintragungspflichtige Tatsache darstellt, die wunderbar geeignet sein könnte, einen Altfall doch wieder verwertbar zu machen, da ja eine Tilgung nicht in Betracht kommt wegen der neuerlichen Rücknahme. Diesen Gedanken hat das OVG aber als abstrus verworfen. Aber wer weiss, wer mit diesem Argument noch hausieren geht?


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Filli
Beitrag 14.05.2005, 00:53
Beitrag #377


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Hallo, mich hats erwischt.
Hab heute meine NU bekommen. mad.gif Soll innerhalb von 3 tagen Führerschein abgeben.
Und dafür soll Ich auch noch 130 Euro zahlen.
Muss ich den Führerschein echt abgeben.
Ich werd natürlich Widerspruch einlegen.

Kann mir Jemand einen guten Anwalt nennen. Vielleicht ja aus Stuttgart
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Uwe W
Beitrag 14.05.2005, 01:14
Beitrag #378


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@Filli: hast Du denn zwischenzeitlich mal eine Aufforderung bekommen, eine MPU zu machen?

Wenn Du in Baden-Württemberg wohnst, bzw. die NU von einer Behörde in BW bekommen hast, wäre für Dich in zweiter Instanz der VGH in Mannheim zuständig.

Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils

Deine Aussichten, relativ schnell wieder mit dem CZ-Führerschein fahren zu dürfen, sind also ziemlich schlecht.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Jack Daniels
Beitrag 14.05.2005, 01:42
Beitrag #379


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Zitat (Andreas @ 13.05.2005, 20:04)
Auch wenn ich mich wiederhole, ich kann den Inhalt der Meldung zum großen Teil nicht nachvollziehen.

Zitat
Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellt seien


Diese Regelungen wurde in Deutschland doch schon vor einiger Zeit gestrichen. Warum soll sich der EuGH mit nicht mehr existierenden Vorschriften beschäftigen. Ich frage mich wo der Redakteur von dpa den Artikel ausgegraben hat. sad.gif

think.gif Vielleicht arbeiten die Behörden in Brüssel auch nur so schnell das sie gar nicht bemerken das sich das Problem mit dem sie sich beschäftigten gar nicht mehr existiert.
Irgendwo haebe ich diese Tage gelesen das 80% der Sachen die aus Brüssel kommen ungelesen im Papierkorb verschwinden da sie schon längst umgesetzt oder überholt sind.
crybaby.gif Das kann ich mir lebhaft vorstellen das die in Brüssel an irgendwas arbeiten und gar nicht registrieren das sich die Situation mittlerweile geändert hat.
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Filli
Beitrag 14.05.2005, 07:23
Beitrag #380


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Ja Uwe hab ne Aufforderung zur Mpu bekommen. Das Gutachten sollte bis zum 13 juni der führerscheinstelle vorliegen, da ich aber keine Begutachtungsstelle gewählt habe, haben die mir die Nutzung jetzt schon verweigert.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.05.2005, 08:25
Beitrag #381





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Zitat (Lexus @ 13.05.2005, 22:05)
Wieso sollte ein frz. Staatsbürger, der hier Wohnsitz nimmt, bezüglich der Probezeit und bezüglich der Gesundheitsprüfung besser behandelt werden als ein Deutscher?

Oder wird jetzt gleich die Forderung nach Abschaffung der Probezeit und der Gesundheitsprüfung erhoben?

Anscheinend haben die Organe der Rechtspflege bisher nicht verinnerlicht, daß die Rechtmäßigkeit einer FE in irgendeinem Mitgliedstaat die Rechtmäßigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten, wahrscheinlich auch EWR-Staaten, bedeutet.

Ohne "wenn und aber" bedeutet, nicht abhängig von der Beachtung natinonaler (regionaler) Verordnungen und deren vermeintlicher Zustimmungs-Bedürftigkeit.

Das ist der durchgängige Trend der EU-Rechtsbesprechung in allen Sachgebieten.

Übrigens stehen die Finanzverwaltungen dieser Erkenntnis noch fassungsloser gegenüber.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.05.2005, 09:43
Beitrag #382


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Zitat (Uwe W @ 14.05.2005, 02:14)
Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils

Sorry Uwe W.,
aber über so viel Ignoranz seitens des VGH BW würde ich lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Weder Leitsatz 2 noch Leitsatz 3 lassen irgendeine Auseinandersetzung mit dem EuGH-Urteil erkennen.

Ehrlich gesagt, habe ich keine Lust mehr, die Randnummern nochmal zu zitieren, die den §28FeV unanwendbar werden lassen. Du weisst auch so, welche Passagen ich meine.

Den §28Abs.5 FeV überhaupt noch zu erwaehnen, ist schon reichlich frech und zeigt auch ein gutes Stück die Realitätsferne der Richter. Denn es ging ja gerade darum, dass es keinerlei deutscher Genehmigung mehr bedarf um eine EU-FE in der ganzen EU - also auch in D - nutzen zu dürfen. ranting.gif wallbash.gif

Da kann ich auch Johnny Walker nur zustimmen.

Und mit Verlaub: Zum gegenwaertigen Zeitpunkt sehe ich fuer Deutschland gar keine Moeglichkeit, die Nutzung einer EU-FE, die nach Ablauf einer gerichtlich erlassenen Sperrfrist LEGAL und unter Einhaltung saemtlicher Fristen und nationalen Auflagen in einem anderen EU-Staat erteilt wurde, rechtlich einwandfrei und dauerhaft zu unterbinden. Und ich hoffe, dass der EuGH den Deutschen das nocheinmal gruendlich erklaert, fuer Verwaltungs- und Strafrecht, oben, unten, rechts, links, vorne, hinten und alle anderen Moeglichkeiten ...


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.05.2005, 11:35
Beitrag #383





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@ Filli

Zitat (Uwe W @ 14.05.2005, 02:14)
Wenn Du in Baden-Württemberg wohnst, bzw. die NU von einer Behörde in BW bekommen hast, wäre für Dich in zweiter Instanz der VGH in Mannheim zuständig.

Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils

Zitat
3. § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 IntKfzV sind mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG überlässt die Regelung der Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen nach einer vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis dem innerstaatlichen Recht und beschränkt die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht auf die Einhaltung einer im Inland ausgesprochenen Fahrerlaubnissperre


Dem VGH in Mannheim war bei Anwendung des obsoleten § 28 FeV die unsichere Basis auf der Recht erkannt wurde durchaus bewußt:

Zitat
....wirft im Hinblick auf die Auslegung des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV und deren Vereinbarkeit mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so dass insoweit die Revision zuzulassen ist.



Fürchte Dich nicht, solange Du in Deutschland einen Rechtsstaat erkennst!

Glückauf
Johnnie
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.05.2005, 12:28
Beitrag #384





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Zitat (Filli @ 14.05.2005, 01:53)
Kann mir Jemand einen guten Anwalt nennen. Vielleicht ja aus Stuttgart
Zitat
************


**** Anmerkung Moderator:

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann hier keine explizite Empfehlung ausgesprochen werden.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.05.2005, 12:59
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Roland
Beitrag 14.05.2005, 14:56
Beitrag #385


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Zitat (Filli @ 14.05.2005, 08:23)
Ja Uwe hab ne Aufforderung zur Mpu bekommen. Das Gutachten sollte bis zum 13 juni der führerscheinstelle vorliegen, da ich aber keine Begutachtungsstelle gewählt habe, haben die mir die Nutzung jetzt schon verweigert.

@Filli

Kam die MPU-Aufforderung nach einer ganz normalen Verkherskontrolle oder wa da etwas


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Gast_Gast_filli_*
Beitrag 14.05.2005, 15:26
Beitrag #386





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Vielleicht kannst du mir per Pm schicken Johnnie..

Roland
Normale polizeikontrolle. Bin nicht negativ aufgefallen.

Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat.

Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.05.2005, 15:44
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.05.2005, 15:48
Beitrag #387





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Zitat (Gast_filli @ 14.05.2005, 16:26)
Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat.

Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung.

Suche im EuGH-Urteil vom 29.04.2004.
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strichachtdoktor
Beitrag 15.05.2005, 01:12
Beitrag #388


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Zitat (Johnnie Walker @ 14.05.2005, 16:48)
Zitat (Gast_filli @ 14.05.2005, 16:26)


Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat.

Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung.

Suche im EuGH-Urteil vom 29.04.2004.

???


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 15.05.2005, 07:20
Beitrag #389





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Zitat (strichachtdoktor @ 15.05.2005, 02:12)
???

Der Moderator löschte meine Anwaltsempfehlung Dr. S aus F als unerwünschte Werbung. Filli kann sie dem Urteil entnehmen.
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Uwe
Beitrag 15.05.2005, 08:16
Beitrag #390


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Statement zur Löschung von anwaltlichen Empfehlungen:

Gerade in diesem sensiblen Thema EU-Führerschein werden die Foren mehr als man allgemein annimmt nach abmahnfähigen Aussagen abgesucht.

Durch Nennung eines bestimmten Anwaltsbüros kann eine Wettbewerbsverzerrung eintreten, die uns schlimmstenfalls mehrere tausend Euronen kosten kann.

Wir nähern uns mit großen Schritten der 2 Millionengrenze (Klicks/Monat) und rund 10.000 täglichen Besuchern. Somit wäre eine Abmahnung in vorgenannter Höhe leicht durchzusetzen.

Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen. Die für das Forum Verantwortlichen betreiben dies als Hobby. Derartige Kosten würden deren Privatbudget belasten, was sicherlich nicht im Sinne der User sein kann.

Grüße, Uwe


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strichachtdoktor
Beitrag 15.05.2005, 08:41
Beitrag #391


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Zitat (Uwe @ 15.05.2005, 09:16)
Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen.

Ist klar, Uwe. wink.gif

Was gibt es denn ausser Anwaltsverein und gelben Seiten (etc.) noch fuer Moeglichkeiten, wenn man mal einen "guten" Anwalt sucht ?


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Uwe
Beitrag 15.05.2005, 09:08
Beitrag #392


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Es gibt viele Informationsquellen, z.B. hier per PN empfohlene Anwälte. Merke: Was nicht öffentlich im Forum steht macht mich nicht heiss!

Der ADAC hat eine Liste der engagierten Verkehrsanwälte, persönliche Empfehlungen wären sinnnvoll, die Anwaltskammer kennt die Anwälte mit ihrem typischen Betätigungsfeldern.

Grüße, Uwe


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Gast_test_*
Beitrag 15.05.2005, 12:19
Beitrag #393





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Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien
umgeschrieben wurde. Er hatte die 185 Regelung eingehalten und sich
auch in D nichts neues zu Schulden kommen lassen.
Das war in Sachsen-Anhalt.
Laut seiner Aussage muß man min 1/2 Jahr in Deutschland gefahren
sein damit es geht.
Will sich nochmal per Tel bei mir melden.
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 15.05.2005, 12:26
Beitrag #394


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Zitat (test @ 15.05.2005, 13:19)
Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien
umgeschrieben wurde. Er hatte die 185 Regelung eingehalten und sich
auch in D nichts neues zu Schulden kommen lassen.

Schreib doch mal was er sich in Vergangenheit zu Schulden kommen lassen hat, und wie lange das ganze schon her ist!

Wann hat er den CZ Schein gemacht?
Wurde er schon mal kontolliert damit bevor er ihn umgeschrieben hat?
Usw. ...





P.S.: Was ist mit den Leuten wie mir die sich VOR dem 17. Januar 2005 in der CZ Fahrschule angemeldet haben, denn bis dahin galt noch CZ Recht und nicht diese 185 Tage-Regelung!


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Lexus
Beitrag 15.05.2005, 12:43
Beitrag #395


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Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.


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Filli
Beitrag 15.05.2005, 12:45
Beitrag #396


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Kann mir nicht vorstellen dass Leute die erst 6 Monate später kontrolliert werden, von der Mpu verschont bleiben.
Ein guter Bekannter ist noch nicht mal Auto gefahren und hat ne Aufforderung zur Mpu bekommen.

Vielleicht hält man sich ja in Sachsen Anhalt an Eu Recht.
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Gast_test_*
Beitrag 15.05.2005, 12:59
Beitrag #397





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So viel ich weiss hat er den FS seit Sept. 04 hatte einen
Wohnsitz in Tschechien und hat da dort auch gearbeitet.
Alles Nachprüfbar.
Den FS hatte er durch eine Trunkenheitsfahrt vor 3 Jahren
verloren - hättee in D auch eine MPU machen müssen.
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Roland
Beitrag 15.05.2005, 13:23
Beitrag #398


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Zitat (test @ 15.05.2005, 13:19)
Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien umgeschrieben wurde.

Wieso hat er den denn überhaupt umschreiben lassen ?
Auf eigenen Inititive hin oder auf Verlangen der Behörden ?

Im Prinzip brauchen diese EU-FS doch nicht umgeschrieben werden. Generell besteht ja eine grundsätzliche Anerkennungspflicht solcher FS.


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Perplex
Beitrag 15.05.2005, 13:24
Beitrag #399


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Wenn ich 5 verschiedene Leute, die beruflich mit Führerscheinangelegenheiten & MPU zu tun haben, frage wie es sich mit der Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine & der Verfahrenspraktiken der deutschen Fahrerlaubnisbehörden verhält, dann bekomme ich 5 verschiedene Meinungen. Wenn ich 10 Leute frage, dann bekomme ich 10 verschiedene Meinungen.
Wenn ich jetzt vor einem Richter stehe, dann hat er die 11. Meinung dazu & die gilt es vorauszusehen.

Was für ein Schwachsinn!!!


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Lexus
Beitrag 15.05.2005, 13:56
Beitrag #400


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Thommy Brumm, da hast du mit deinen 1:1-Erfahrungen noch Glück! Wir Juristen unter uns sagen immer: "2 Juristen, 3 Meinungen" *g*


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Medusa
Beitrag 15.05.2005, 14:00
Beitrag #401


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Aber eine EuGH Meinung tongue.gif
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Gast_Master of Desaster_*
Beitrag 16.05.2005, 12:10
Beitrag #402





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@test: also deine ausführungen würden mich ja jetzt schon mal brennend interessieren. s/a ist nicht so weit weg von mir smile.gif

kann ich mir allerdings kaum vorstellen. haben die gepennt dort auf der fsst?

@all: wie verhält es sich denn mit unseren ösi-nachbarn, also wenn man dort einen eu-fs macht, fordern die auch die mpu, wenn die in d anhängig ist?
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 16.05.2005, 12:24
Beitrag #403


Neuling
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Zitat (Master of Desaster @ 16.05.2005, 13:10)
@all: wie verhält es sich denn mit unseren ösi-nachbarn, also wenn man dort einen eu-fs macht, fordern die auch die mpu, wenn die in d anhängig ist?

Wenn du denne nicht sagst daß in D eine MPU anhängig ist dann wissen die ja nichts davon!

Ich spreche aus Erfahrung da ich selbst ösi bin aber schon seit 10 jahren hier in D lebe!
Habe mich in der Fahrschule "drüben" erkundigt und mir wurde gesagt - was sie(FSST) nicht weis-macht sie nicht heiß!

Andernfalls-wenn du es ihnen beichtest dann holen sie sich unterlagen von D und werden ggfs. einen "Eignungstest" anordnen-was aber nicht wirklich an den Wirkungskreis der D-MPU hinkommt!!!


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strichachtdoktor
Beitrag 17.05.2005, 09:27
Beitrag #404


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Die erteilende FEB - auch im Ausland - ist gehalten, alle Tatsachen ueber den Antragsteller in Erfahrung zu bringen, die fuer die Entscheidung ueber die Erteilung des EU-FS von Bedeutung sind. Daher auch die Forderung des EuGH nach einer schnellen Umsetzung des europaeischen Zentralregisters, damit das jede FEB tun kann.
Es ist also gegen den grundsaetzlichen Gedanken des Gerichtes, wenn man bestimmte Sachverhalte bei einer Behoerde innerhalb der EU verschweigt um dort an etwas zu kommen, was man woanders - wo die das (noch) wissen ...- nicht bekommt. Und ich vermute nun, dass es sich in Zukunft auszahlen wird, wenn man "mit offenen Karten" spielt.
Denn fragen muessen Behoerden nunmal selbststaendig. Stellen sie keine Fragen, dann gibt es keine Probleme mehr. Aber wehe, man beantwortet Fragen nicht ...

Worauf ich hinaus will: Die Oesterreicher pruefen gerne alles von sich aus. Da die oesterreichische MPU "zu schaffen ist", macht es keinen Sinn, irgendwelche Sachverhalte zu verschweigen. Viel besser ist es - und einer arbeitet ja beim VG Muenchen bereits daran - alle oesterreichischen Auflagen zu erfuellen und mit einem solche "geprueften" EU-FS wieder zu erscheinen. Der erste Beschluss in der Sache war, wie er zu erwarten war. Aber so wird das keinesfalls weitergehen. Denn die Grundsaetze der EU verbieten es z.B. die Entscheidungen auslaendischer Behoerden so zu missachten, die Freiheit des Betroffenen nach Verbuessung der Strafe/Auflage so zu beschneiden, die Dienstleistungsfreiheit so zu missachten etc.
Die Chancen, mit einem "nach dem Ausraeumen von Bedenken" im Ausland erteilten FS in Deutschland dauerhaft fahren zu duerfen, schaetze ich daher hoch ein.

Also lieber beichten ...

Im Uebrigen reden wir ja nur von Deutschland. Andere Laender werden es sich auf Dauer nicht gefallen lassen, wenn ihre Pruefungs- und Bearbeitungsmethoden so in den Dreck gezogen werden. Die Hollaender und Oesterreicher meckern bereits ...


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Gast_test_*
Beitrag 17.05.2005, 11:22
Beitrag #405





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@Master of Desaster

werde meinen Bekannten heute Abend mal telefonisch kontaktieren.
Da er sich gestern nicht mehr gemeldet hat.
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mirko1
Beitrag 17.05.2005, 11:41
Beitrag #406


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.05.2005, 10:27)
Im Uebrigen reden wir ja nur von Deutschland. Andere Laender werden es sich auf Dauer nicht gefallen lassen, wenn ihre Pruefungs- und Bearbeitungsmethoden so in den Dreck gezogen werden. Die Hollaender und Oesterreicher meckern bereits ...

Ist gut nachvollziehbar und sicherlich verständlich, Deutschland hat nach meiner Meinung nach, keine Chance den AUT-FAll vor dem EUGH zu gewinnen, mit den anderen CZ PL Führerscheinen wären die Chancen für Deutschland bestimmt besser, hätten die den AUT-FS der mit AUT-MPU gemacht worden ist umgeschrieben, würde es für Deutschland nicht sooo schlecht aussehen, doch wie schon erwähnt den AUT-FAll werden sie verlieren und somit haben wir gewonnen, weil der EUGH sich sicherlich um die nachträgliche MPU-Anordnungen auf EU-Führerscheine wegen dem AUT- FALL generell kümmern wird und muss.

Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das der EUGH Urteilt, es wäre rechtens die AUT-MPU muss Deutschland nicht Anerkennen, würde allen Grundsätzen in Europa wiedersprechen.
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Filli
Beitrag 17.05.2005, 15:23
Beitrag #407


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Kann mir jemand sagen ob die Verwaltungsbehörde darauf bestehen kann, dass man den Führerschein abgibt bei einer NU.
Ich darf doch im Ausland fahren , warum sollte ich dann den Führerschein abgeben?
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Lexus
Beitrag 17.05.2005, 17:45
Beitrag #408


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Damit er - weil man die Nutzungsuntersagung für D technisch auf ihm nicht eintragen kann - umehend an die ausländische Führerscheinbehörde zurück zu schicken. So wird diese auf die Ungeeignetheit aufmerksam gemacht. Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?


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Muk
Beitrag 17.05.2005, 18:34
Beitrag #409


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Die Verwaltungsbehörde kann den FÜ bei einer NU nicht einfordern,denn die NU gilt nur in D.Und das aufgrund getilgter Maßnahmen,die 15 J verwertbar sind.Und das auch je nach Bundesland,manchmal auch nur 10 J.Aber in NL,oder Pl sind diese alten Vorkommnisse getilgt und nicht mehr verwertbar.

Deshalb bin ich hier Charakterlich ungeeignet,nicht jedoch in FR,oder CZ.
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Roland
Beitrag 17.05.2005, 18:34
Beitrag #410


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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Damit er - weil man die Nutzungsuntersagung für D technisch auf ihm nicht eintragen kann - umehend an die ausländische Führerscheinbehörde zurück zu schicken. So wird diese auf die Ungeeignetheit aufmerksam gemacht. Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?

Ich kann doch nichts dafür dass man in Tschechien oder Polen oder auch in Spanien und den übrigen 24 EU-Mitgliedsstaaten diese Form der Eignungsüberprüfung nicht kennt und somit auch nicht anwendet bei der Erteilung.

Und auch wenn D damit den ausstellenden Staat darauf "aufmerksam" macht dass der Proband ja hier in D "ungeeignet"wäre wird das die tschechischen Behörden wenig interessieren.

Stell dir vor du fliegst nach Mallorca und machst Urlaub - ab zur Autovermietung und ein Cabrio geholt - iss doch alles rechtens.

Und jetzt nimmt sich Deutschland diese Frechheit heraus mir eine in einem EU-Mitgliedsstaat gemachte EU-FE auch EU-weit gänzlich zu untersagen obwohl die wie gesagt in allen anderen 24 EU-Mitgliedsstaaten gültig wäre. ranting.gif

Nenene das seh doch im Leben nicht ein.

Und jetzt sieh's mal andersrum Lexus:
Zitat
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder

Wer in CZ;PL oder NL und eigentlich auch überall anders geeignet ist der müsste doch auch in D geeignet sein oder ?

Ich hasse derartige Alleingänge von D.


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