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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.05.2005, 08:25
Beitrag #381





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Zitat (Lexus @ 13.05.2005, 22:05)
Wieso sollte ein frz. Staatsbürger, der hier Wohnsitz nimmt, bezüglich der Probezeit und bezüglich der Gesundheitsprüfung besser behandelt werden als ein Deutscher?

Oder wird jetzt gleich die Forderung nach Abschaffung der Probezeit und der Gesundheitsprüfung erhoben?

Anscheinend haben die Organe der Rechtspflege bisher nicht verinnerlicht, daß die Rechtmäßigkeit einer FE in irgendeinem Mitgliedstaat die Rechtmäßigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten, wahrscheinlich auch EWR-Staaten, bedeutet.

Ohne "wenn und aber" bedeutet, nicht abhängig von der Beachtung natinonaler (regionaler) Verordnungen und deren vermeintlicher Zustimmungs-Bedürftigkeit.

Das ist der durchgängige Trend der EU-Rechtsbesprechung in allen Sachgebieten.

Übrigens stehen die Finanzverwaltungen dieser Erkenntnis noch fassungsloser gegenüber.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.05.2005, 09:43
Beitrag #382


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Zitat (Uwe W @ 14.05.2005, 02:14)
Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils

Sorry Uwe W.,
aber über so viel Ignoranz seitens des VGH BW würde ich lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Weder Leitsatz 2 noch Leitsatz 3 lassen irgendeine Auseinandersetzung mit dem EuGH-Urteil erkennen.

Ehrlich gesagt, habe ich keine Lust mehr, die Randnummern nochmal zu zitieren, die den §28FeV unanwendbar werden lassen. Du weisst auch so, welche Passagen ich meine.

Den §28Abs.5 FeV überhaupt noch zu erwaehnen, ist schon reichlich frech und zeigt auch ein gutes Stück die Realitätsferne der Richter. Denn es ging ja gerade darum, dass es keinerlei deutscher Genehmigung mehr bedarf um eine EU-FE in der ganzen EU - also auch in D - nutzen zu dürfen. ranting.gif wallbash.gif

Da kann ich auch Johnny Walker nur zustimmen.

Und mit Verlaub: Zum gegenwaertigen Zeitpunkt sehe ich fuer Deutschland gar keine Moeglichkeit, die Nutzung einer EU-FE, die nach Ablauf einer gerichtlich erlassenen Sperrfrist LEGAL und unter Einhaltung saemtlicher Fristen und nationalen Auflagen in einem anderen EU-Staat erteilt wurde, rechtlich einwandfrei und dauerhaft zu unterbinden. Und ich hoffe, dass der EuGH den Deutschen das nocheinmal gruendlich erklaert, fuer Verwaltungs- und Strafrecht, oben, unten, rechts, links, vorne, hinten und alle anderen Moeglichkeiten ...


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.05.2005, 11:35
Beitrag #383





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@ Filli

Zitat (Uwe W @ 14.05.2005, 02:14)
Wenn Du in Baden-Württemberg wohnst, bzw. die NU von einer Behörde in BW bekommen hast, wäre für Dich in zweiter Instanz der VGH in Mannheim zuständig.

Leider hat sich dort schon die Meinung gebildet, dass Dein CZ-Führerschein von Anfang an in Deutschland nicht gültig sein soll. klick: Nr. 3 des Urteils

Zitat
3. § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 IntKfzV sind mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG überlässt die Regelung der Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen nach einer vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis dem innerstaatlichen Recht und beschränkt die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht auf die Einhaltung einer im Inland ausgesprochenen Fahrerlaubnissperre


Dem VGH in Mannheim war bei Anwendung des obsoleten § 28 FeV die unsichere Basis auf der Recht erkannt wurde durchaus bewußt:

Zitat
....wirft im Hinblick auf die Auslegung des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV und deren Vereinbarkeit mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so dass insoweit die Revision zuzulassen ist.



Fürchte Dich nicht, solange Du in Deutschland einen Rechtsstaat erkennst!

Glückauf
Johnnie
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.05.2005, 12:28
Beitrag #384





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Zitat (Filli @ 14.05.2005, 01:53)
Kann mir Jemand einen guten Anwalt nennen. Vielleicht ja aus Stuttgart
Zitat
************


**** Anmerkung Moderator:

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann hier keine explizite Empfehlung ausgesprochen werden.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.05.2005, 12:59
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Roland
Beitrag 14.05.2005, 14:56
Beitrag #385


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Zitat (Filli @ 14.05.2005, 08:23)
Ja Uwe hab ne Aufforderung zur Mpu bekommen. Das Gutachten sollte bis zum 13 juni der führerscheinstelle vorliegen, da ich aber keine Begutachtungsstelle gewählt habe, haben die mir die Nutzung jetzt schon verweigert.

@Filli

Kam die MPU-Aufforderung nach einer ganz normalen Verkherskontrolle oder wa da etwas


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Gast_Gast_filli_*
Beitrag 14.05.2005, 15:26
Beitrag #386





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Vielleicht kannst du mir per Pm schicken Johnnie..

Roland
Normale polizeikontrolle. Bin nicht negativ aufgefallen.

Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat.

Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.05.2005, 15:44
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.05.2005, 15:48
Beitrag #387





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Zitat (Gast_filli @ 14.05.2005, 16:26)
Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat.

Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung.

Suche im EuGH-Urteil vom 29.04.2004.
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strichachtdoktor
Beitrag 15.05.2005, 01:12
Beitrag #388


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Zitat (Johnnie Walker @ 14.05.2005, 16:48)
Zitat (Gast_filli @ 14.05.2005, 16:26)


Anmerkung Moderator: Jonnie kann Dir keine PM schicken, da er keinerlei Kontaktdaten von Dir hat.

Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung.

Suche im EuGH-Urteil vom 29.04.2004.

???


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 15.05.2005, 07:20
Beitrag #389





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Zitat (strichachtdoktor @ 15.05.2005, 02:12)
???

Der Moderator löschte meine Anwaltsempfehlung Dr. S aus F als unerwünschte Werbung. Filli kann sie dem Urteil entnehmen.
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Uwe
Beitrag 15.05.2005, 08:16
Beitrag #390


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Statement zur Löschung von anwaltlichen Empfehlungen:

Gerade in diesem sensiblen Thema EU-Führerschein werden die Foren mehr als man allgemein annimmt nach abmahnfähigen Aussagen abgesucht.

Durch Nennung eines bestimmten Anwaltsbüros kann eine Wettbewerbsverzerrung eintreten, die uns schlimmstenfalls mehrere tausend Euronen kosten kann.

Wir nähern uns mit großen Schritten der 2 Millionengrenze (Klicks/Monat) und rund 10.000 täglichen Besuchern. Somit wäre eine Abmahnung in vorgenannter Höhe leicht durchzusetzen.

Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen. Die für das Forum Verantwortlichen betreiben dies als Hobby. Derartige Kosten würden deren Privatbudget belasten, was sicherlich nicht im Sinne der User sein kann.

Grüße, Uwe


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strichachtdoktor
Beitrag 15.05.2005, 08:41
Beitrag #391


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Zitat (Uwe @ 15.05.2005, 09:16)
Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen.

Ist klar, Uwe. wink.gif

Was gibt es denn ausser Anwaltsverein und gelben Seiten (etc.) noch fuer Moeglichkeiten, wenn man mal einen "guten" Anwalt sucht ?


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Uwe
Beitrag 15.05.2005, 09:08
Beitrag #392


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Es gibt viele Informationsquellen, z.B. hier per PN empfohlene Anwälte. Merke: Was nicht öffentlich im Forum steht macht mich nicht heiss!

Der ADAC hat eine Liste der engagierten Verkehrsanwälte, persönliche Empfehlungen wären sinnnvoll, die Anwaltskammer kennt die Anwälte mit ihrem typischen Betätigungsfeldern.

Grüße, Uwe


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Gast_test_*
Beitrag 15.05.2005, 12:19
Beitrag #393





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Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien
umgeschrieben wurde. Er hatte die 185 Regelung eingehalten und sich
auch in D nichts neues zu Schulden kommen lassen.
Das war in Sachsen-Anhalt.
Laut seiner Aussage muß man min 1/2 Jahr in Deutschland gefahren
sein damit es geht.
Will sich nochmal per Tel bei mir melden.
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 15.05.2005, 12:26
Beitrag #394


Neuling
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Zitat (test @ 15.05.2005, 13:19)
Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien
umgeschrieben wurde. Er hatte die 185 Regelung eingehalten und sich
auch in D nichts neues zu Schulden kommen lassen.

Schreib doch mal was er sich in Vergangenheit zu Schulden kommen lassen hat, und wie lange das ganze schon her ist!

Wann hat er den CZ Schein gemacht?
Wurde er schon mal kontolliert damit bevor er ihn umgeschrieben hat?
Usw. ...





P.S.: Was ist mit den Leuten wie mir die sich VOR dem 17. Januar 2005 in der CZ Fahrschule angemeldet haben, denn bis dahin galt noch CZ Recht und nicht diese 185 Tage-Regelung!


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Lexus
Beitrag 15.05.2005, 12:43
Beitrag #395


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Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.


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Filli
Beitrag 15.05.2005, 12:45
Beitrag #396


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Kann mir nicht vorstellen dass Leute die erst 6 Monate später kontrolliert werden, von der Mpu verschont bleiben.
Ein guter Bekannter ist noch nicht mal Auto gefahren und hat ne Aufforderung zur Mpu bekommen.

Vielleicht hält man sich ja in Sachsen Anhalt an Eu Recht.
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Gast_test_*
Beitrag 15.05.2005, 12:59
Beitrag #397





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So viel ich weiss hat er den FS seit Sept. 04 hatte einen
Wohnsitz in Tschechien und hat da dort auch gearbeitet.
Alles Nachprüfbar.
Den FS hatte er durch eine Trunkenheitsfahrt vor 3 Jahren
verloren - hättee in D auch eine MPU machen müssen.
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Roland
Beitrag 15.05.2005, 13:23
Beitrag #398


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Zitat (test @ 15.05.2005, 13:19)
Habe von einem Bekannten erfahren das sein EU-FS aus Tschechien umgeschrieben wurde.

Wieso hat er den denn überhaupt umschreiben lassen ?
Auf eigenen Inititive hin oder auf Verlangen der Behörden ?

Im Prinzip brauchen diese EU-FS doch nicht umgeschrieben werden. Generell besteht ja eine grundsätzliche Anerkennungspflicht solcher FS.


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Perplex
Beitrag 15.05.2005, 13:24
Beitrag #399


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Wenn ich 5 verschiedene Leute, die beruflich mit Führerscheinangelegenheiten & MPU zu tun haben, frage wie es sich mit der Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine & der Verfahrenspraktiken der deutschen Fahrerlaubnisbehörden verhält, dann bekomme ich 5 verschiedene Meinungen. Wenn ich 10 Leute frage, dann bekomme ich 10 verschiedene Meinungen.
Wenn ich jetzt vor einem Richter stehe, dann hat er die 11. Meinung dazu & die gilt es vorauszusehen.

Was für ein Schwachsinn!!!


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Lexus
Beitrag 15.05.2005, 13:56
Beitrag #400


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Thommy Brumm, da hast du mit deinen 1:1-Erfahrungen noch Glück! Wir Juristen unter uns sagen immer: "2 Juristen, 3 Meinungen" *g*


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Medusa
Beitrag 15.05.2005, 14:00
Beitrag #401


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Aber eine EuGH Meinung tongue.gif
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Gast_Master of Desaster_*
Beitrag 16.05.2005, 12:10
Beitrag #402





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@test: also deine ausführungen würden mich ja jetzt schon mal brennend interessieren. s/a ist nicht so weit weg von mir smile.gif

kann ich mir allerdings kaum vorstellen. haben die gepennt dort auf der fsst?

@all: wie verhält es sich denn mit unseren ösi-nachbarn, also wenn man dort einen eu-fs macht, fordern die auch die mpu, wenn die in d anhängig ist?
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 16.05.2005, 12:24
Beitrag #403


Neuling
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Zitat (Master of Desaster @ 16.05.2005, 13:10)
@all: wie verhält es sich denn mit unseren ösi-nachbarn, also wenn man dort einen eu-fs macht, fordern die auch die mpu, wenn die in d anhängig ist?

Wenn du denne nicht sagst daß in D eine MPU anhängig ist dann wissen die ja nichts davon!

Ich spreche aus Erfahrung da ich selbst ösi bin aber schon seit 10 jahren hier in D lebe!
Habe mich in der Fahrschule "drüben" erkundigt und mir wurde gesagt - was sie(FSST) nicht weis-macht sie nicht heiß!

Andernfalls-wenn du es ihnen beichtest dann holen sie sich unterlagen von D und werden ggfs. einen "Eignungstest" anordnen-was aber nicht wirklich an den Wirkungskreis der D-MPU hinkommt!!!


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strichachtdoktor
Beitrag 17.05.2005, 09:27
Beitrag #404


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Die erteilende FEB - auch im Ausland - ist gehalten, alle Tatsachen ueber den Antragsteller in Erfahrung zu bringen, die fuer die Entscheidung ueber die Erteilung des EU-FS von Bedeutung sind. Daher auch die Forderung des EuGH nach einer schnellen Umsetzung des europaeischen Zentralregisters, damit das jede FEB tun kann.
Es ist also gegen den grundsaetzlichen Gedanken des Gerichtes, wenn man bestimmte Sachverhalte bei einer Behoerde innerhalb der EU verschweigt um dort an etwas zu kommen, was man woanders - wo die das (noch) wissen ...- nicht bekommt. Und ich vermute nun, dass es sich in Zukunft auszahlen wird, wenn man "mit offenen Karten" spielt.
Denn fragen muessen Behoerden nunmal selbststaendig. Stellen sie keine Fragen, dann gibt es keine Probleme mehr. Aber wehe, man beantwortet Fragen nicht ...

Worauf ich hinaus will: Die Oesterreicher pruefen gerne alles von sich aus. Da die oesterreichische MPU "zu schaffen ist", macht es keinen Sinn, irgendwelche Sachverhalte zu verschweigen. Viel besser ist es - und einer arbeitet ja beim VG Muenchen bereits daran - alle oesterreichischen Auflagen zu erfuellen und mit einem solche "geprueften" EU-FS wieder zu erscheinen. Der erste Beschluss in der Sache war, wie er zu erwarten war. Aber so wird das keinesfalls weitergehen. Denn die Grundsaetze der EU verbieten es z.B. die Entscheidungen auslaendischer Behoerden so zu missachten, die Freiheit des Betroffenen nach Verbuessung der Strafe/Auflage so zu beschneiden, die Dienstleistungsfreiheit so zu missachten etc.
Die Chancen, mit einem "nach dem Ausraeumen von Bedenken" im Ausland erteilten FS in Deutschland dauerhaft fahren zu duerfen, schaetze ich daher hoch ein.

Also lieber beichten ...

Im Uebrigen reden wir ja nur von Deutschland. Andere Laender werden es sich auf Dauer nicht gefallen lassen, wenn ihre Pruefungs- und Bearbeitungsmethoden so in den Dreck gezogen werden. Die Hollaender und Oesterreicher meckern bereits ...


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Gast_test_*
Beitrag 17.05.2005, 11:22
Beitrag #405





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@Master of Desaster

werde meinen Bekannten heute Abend mal telefonisch kontaktieren.
Da er sich gestern nicht mehr gemeldet hat.
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mirko1
Beitrag 17.05.2005, 11:41
Beitrag #406


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.05.2005, 10:27)
Im Uebrigen reden wir ja nur von Deutschland. Andere Laender werden es sich auf Dauer nicht gefallen lassen, wenn ihre Pruefungs- und Bearbeitungsmethoden so in den Dreck gezogen werden. Die Hollaender und Oesterreicher meckern bereits ...

Ist gut nachvollziehbar und sicherlich verständlich, Deutschland hat nach meiner Meinung nach, keine Chance den AUT-FAll vor dem EUGH zu gewinnen, mit den anderen CZ PL Führerscheinen wären die Chancen für Deutschland bestimmt besser, hätten die den AUT-FS der mit AUT-MPU gemacht worden ist umgeschrieben, würde es für Deutschland nicht sooo schlecht aussehen, doch wie schon erwähnt den AUT-FAll werden sie verlieren und somit haben wir gewonnen, weil der EUGH sich sicherlich um die nachträgliche MPU-Anordnungen auf EU-Führerscheine wegen dem AUT- FALL generell kümmern wird und muss.

Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das der EUGH Urteilt, es wäre rechtens die AUT-MPU muss Deutschland nicht Anerkennen, würde allen Grundsätzen in Europa wiedersprechen.
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Filli
Beitrag 17.05.2005, 15:23
Beitrag #407


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Kann mir jemand sagen ob die Verwaltungsbehörde darauf bestehen kann, dass man den Führerschein abgibt bei einer NU.
Ich darf doch im Ausland fahren , warum sollte ich dann den Führerschein abgeben?
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Lexus
Beitrag 17.05.2005, 17:45
Beitrag #408


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Damit er - weil man die Nutzungsuntersagung für D technisch auf ihm nicht eintragen kann - umehend an die ausländische Führerscheinbehörde zurück zu schicken. So wird diese auf die Ungeeignetheit aufmerksam gemacht. Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?


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Muk
Beitrag 17.05.2005, 18:34
Beitrag #409


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Die Verwaltungsbehörde kann den FÜ bei einer NU nicht einfordern,denn die NU gilt nur in D.Und das aufgrund getilgter Maßnahmen,die 15 J verwertbar sind.Und das auch je nach Bundesland,manchmal auch nur 10 J.Aber in NL,oder Pl sind diese alten Vorkommnisse getilgt und nicht mehr verwertbar.

Deshalb bin ich hier Charakterlich ungeeignet,nicht jedoch in FR,oder CZ.
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Roland
Beitrag 17.05.2005, 18:34
Beitrag #410


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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Damit er - weil man die Nutzungsuntersagung für D technisch auf ihm nicht eintragen kann - umehend an die ausländische Führerscheinbehörde zurück zu schicken. So wird diese auf die Ungeeignetheit aufmerksam gemacht. Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?

Ich kann doch nichts dafür dass man in Tschechien oder Polen oder auch in Spanien und den übrigen 24 EU-Mitgliedsstaaten diese Form der Eignungsüberprüfung nicht kennt und somit auch nicht anwendet bei der Erteilung.

Und auch wenn D damit den ausstellenden Staat darauf "aufmerksam" macht dass der Proband ja hier in D "ungeeignet"wäre wird das die tschechischen Behörden wenig interessieren.

Stell dir vor du fliegst nach Mallorca und machst Urlaub - ab zur Autovermietung und ein Cabrio geholt - iss doch alles rechtens.

Und jetzt nimmt sich Deutschland diese Frechheit heraus mir eine in einem EU-Mitgliedsstaat gemachte EU-FE auch EU-weit gänzlich zu untersagen obwohl die wie gesagt in allen anderen 24 EU-Mitgliedsstaaten gültig wäre. ranting.gif

Nenene das seh doch im Leben nicht ein.

Und jetzt sieh's mal andersrum Lexus:
Zitat
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder

Wer in CZ;PL oder NL und eigentlich auch überall anders geeignet ist der müsste doch auch in D geeignet sein oder ?

Ich hasse derartige Alleingänge von D.


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Medusa
Beitrag 17.05.2005, 18:36
Beitrag #411


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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Damit er - weil man die Nutzungsuntersagung für D technisch auf ihm nicht eintragen kann - umehend an die ausländische Führerscheinbehörde zurück zu schicken. So wird diese auf die Ungeeignetheit aufmerksam gemacht. Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?

Die nationalen Eignungskriterien der meisten anderen EU Staaten dürften bei weitem nicht so restriktiv und von Fallstricken durchsetzt wie die deutschen sein. Die CZ fragt z.B. im Antragsformular nach einer bestehenden Sperrfrist. Gibt es die nicht ist die Eignung bei bestandener ärztlicher Untersuchung sowie bestandener FE-Prüfung gegeben. Was sollte sich für die CZ durch irgendwelche Hinweise aus D. ändern? Würde zumindest versuchen die FE bei der ausstellenden Behörde wieder abzuholen.
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Muk
Beitrag 17.05.2005, 18:49
Beitrag #412


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Zitat
Die erteilende FEB - auch im Ausland - ist gehalten, alle Tatsachen ueber den Antragsteller in Erfahrung zu bringen, die fuer die Entscheidung ueber die Erteilung des EU-FS von Bedeutung sind.


Meine Alkoholfahrt von 1990 war in PL nicht mehr zu verwenden,was soll ich da denn tun ?
Bei meiner Wohnsitznahme in D den FÜ abgeben ?
Zwei negative MPU`s machen ,und dann die dritte positiv,oder erst die vierte.
Nochmal drei J von Hartz 4 leben.
Nö,Nö.mach ich nicht.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 17.05.2005, 19:31
Beitrag #413





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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?

Glückwunsch; das belebt!
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.
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Medusa
Beitrag 17.05.2005, 20:11
Beitrag #414


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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?


Das scheint wirklich Deutschlands Sichtweise zu sein. Wie erklärt sich sonst die Nichtanerkennung des Hoheitsaktes der eu-ausl. Eignungsüberprüfung im Rahmen der FE Erteilung durch nachträgliche dt. MPU Aufforderungen?
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caleb
Beitrag 17.05.2005, 22:44
Beitrag #415


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ich weiss grad net ob das schon gepostet wurde, aber das BMVBW hat die
"Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland" etwas den gegeben umständen angepasst, man beachte -->

Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:
-- er nicht mehr gültig ist,
-- er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
-- Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, es sei denn es handelt sich um eine Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union; eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtswidrig ausgestellte Fahrerlaubnis ( z. B. entgegen dem Wohnsitzprinzip) berechtigt grundsätzlich zunächst zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, kann aber jederzeit von dem Ausstellerstaat wieder entzogen werden

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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Roland
Beitrag 17.05.2005, 23:14
Beitrag #416


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Nun das ist ja nichts wirklich neues oder ?


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Roland
Beitrag 17.05.2005, 23:17
Beitrag #417


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Interessanter finde ich doch vielmehr diesen letzten Passus:
Zitat
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.


--------------------
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strichachtdoktor
Beitrag 18.05.2005, 00:03
Beitrag #418


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@Roland
Zitat
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Heisst ja nur, dass eine MPU gemacht werden muss und die Deutschen davon nicht abruecken. Entzogen wird wegen "Ungeeignetheit", also muss fuer die Deutschen Eignung nachgewiesen werden ... Blabla etc.pp. Der beruehmte §28Absatz5FeV ... Und ich wette, der verstoesst gegen EU-Recht. Aber so sicher wie das Amen in der Kirche.
wink.gif

Zitat
Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, es sei denn es handelt sich um eine Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union; eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtswidrig ausgestellte Fahrerlaubnis ( z. B. entgegen dem Wohnsitzprinzip) berechtigt grundsätzlich zunächst zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, kann aber jederzeit von dem Ausstellerstaat wieder entzogen werden


... ist doch ganz klar: Die vom BMVBW schreiben hier aus dem Forum einfach ab ...
wink.gif ... ja, was denn sonst ???

noch was zu Lexus:
Zitat
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?


Immer folgen kann ich Dir nicht: Zunaechst einmal steht die Behauptung "Nichteignung" gegen den Augenschein "Eignung". Wer in einem EU-Land eine offizielle Pruefung besteht und dort die FE erteilt bekommt hat zunaechst einmal dargelegt, dass er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu fuehren.

Glaubst Du eigentlich im Ernst, der immer wieder gerne "unterstellte" Alkoholiker mit Dauerfahne, Junkie oder Psycho-Serien-Noetiger und Dauerraser wuerde im europaeischen Ausland nicht auffallen ? Und ich habe selbst beobachten koennen, wie solche Leute kurzer Hand aussteigen duerfen.

Auch ein staatlich angestellter Pruefer im Ausland riskiert seinen Hintern - der auf einem vergleichsweise wohldotierten Posten zu ruhen pflegt - nicht fuer irgendeinen Auslaender, der gegen die Regeln verstoesst. Und wenn doch, so wird gerade in den Laendern, die am meisten hier genannt werden, enorm scharf gegen solche Formen der Bestechlichkeit und Einflussnahme angegangen.

Ich meine, dass man sich hier in Deutschland mal mit dem Gedanken vertraut machen koennte, dass in anderen Laendern "Eignung" vielleicht auch nur anders definiert und "geprueft" wird.

Zudem ist die in Deutschland behauptete "Nichteignung" eben nur eine Behauptung, meist begruendet mit statistischen Ueberlegungen, die sich allenfalls auf den Moment der Tat und vielleicht noch den Zeitraum der Sperrfrist zur "Sicherung und Besserung" erstrecken kann. Aber niemals auf die naechsten 15 Jahre ... Wetterfroesche koennen maximal eine Woche, Vulkanforscher ein paar Monate - aber Verwaltungsangestellte koennen 15 Jahre ... rofl1.gif

Genaugenommen soll die MPU beweisen, dass die vor Jahren in eine bestimmte Tat per Gesetz oder durch einen Richter oder einen Verwaltungsangestellten hineininterpretierte Nichteignung nicht mehr besteht. Und auch da ist alles nur eine Definition von Grenzwerten - war die "absolute Fahruntauglichkeit" jahrelang bei 1,6%o und der Wert, an dem die soziale Trinkschwelle ueberschritten wurde bei 0,8%o, so wird heute gerne die 0,5%o- und 1,1%o-Grenze angenommen - oder von Sichtweisen: der "vorbestrafte "Raser"" wird grosse Schwierigkeiten haben, in einem Fall von vorgeworfener Sicherheitsabstandsunterschreitung darzulegen, dass er in diesem Moment nur ein bisschen langsam reagiert hatte, weil er muede von der Arbeit war und keinesfalls draengeln wollte. Kann also gut sein, dass er wegen Noetigung verurteilt wird, eine Sperrfrist bekommt und die FEB eine MPU wegen "Nichteignung" fordert, weil er angeblich ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu fuehren, wenn er innerhalb kurzer Zeit zweimal auffaellt - oder was auch immer sich eine Verwaltung zurechtdiktiert um auf jeden Fall den "Daumen drauf" zu haben ...

Abgesehen von solchen Ueberlegungen ist durch den offiziellen Erwerb einer EU-FE ersteinmal sichergestellt und nachgewiesen , dass zum Zeitpunkt der Pruefung ja wohl alles in bester Ordnung gewesen ist - sonst haette die Behoerde im Ausland nicht erteilt. Dem traegt der EuGH durch die Anerkennenspflicht auslaendischer Behoerdenentscheidungen Rechnung .

Und es darf weiterhin fraglich bleiben, ob die Uebertragung von einem Moment, einem anderen Zeitpunkt oder einem Tag eines Betroffenen, an dem es vielleicht wirklich nur unguenstig gelaufen ist, auf ein "IMMER" oder eine zumindest 15-jaehrige "Ungeeignetheit" noch rechtmaessig sein kann, wenn durch Leistungen an einem neuen Tag und einem neuen Moment bewiesen ist, dass diese unterstellte Ungeeignetheit eben nicht immer besteht ...


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mirko1
Beitrag 18.05.2005, 10:03
Beitrag #419


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Zitat (Filli @ 17.05.2005, 16:23)
Kann mir jemand sagen ob die Verwaltungsbehörde darauf bestehen kann, dass man den Führerschein abgibt bei einer NU.
Ich darf doch im Ausland fahren , warum sollte ich dann den Führerschein abgeben?

Können tun die alles, doch machen musst du es selber, ich würde meinen CZ-FS unter keinen Umständen abgeben.
Gerade weil er in allen anderen EU-Ländern zählt.

Nur das Aussteller Land kann den Führerschein wieder entziehen, das schreibt ja das BMVBW selbst vor.

Ich denke es geht nur bei Neuerlichen Delikten, aber nicht wegen Altsachen die im Ausstellerland Verjährt wären, getilgt, oder keine Bedeutung hatten und haben.

@/8doc
mal wieder einen Super Text verfasst thumbup.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 18.05.2005, 11:29
Beitrag #420





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Zitat
Info-Seite des BMVBW

Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland
Hier finden Sie die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse. Wir bitten Sie, sofern Sie weitere Fragen, zum Beispiel zum Verfahren der Registrierung und der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis (Führerschein) haben, sich direkt an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung zu wenden. Wir bitten um Verständnis, dass von hier aus keine Stellungnahmen zu Einzelfällen abgegeben werden können.


Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:

Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob ggf. weiterhin Eignungszweifel bestehen.) 


Der "blaue" Text ist die bemerkenswerte Neuheit der BMVBW Info-Seite.

Imho wird gesagt, daß eine EU-FE als Besonderheit trotz vorhergegangenem Entzug gültig ist. Weiterhin besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit mit Ihrer FE-Behörde Eigungszweifel, wenn Sie selbst welche hegen, zu diskutieren, bestätigen zu lassen und mit einer MPU zu beseitigen.

Damit hat Herr Regierungsdirektor Weibrecht doch das " ohne wenn und aber anzuerkennen " des Urteils elegant umgesetzt.
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gabriel7
Beitrag 18.05.2005, 12:05
Beitrag #421


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ich bin sicher, dass durch das gutachten des EuGH vom 13.
und nach weiterem Urteil Keine Möglichkeit für Deutschland
besteht, weiterhin NU oder neue Mpu Anordnungen an EU
FS Besitzer möglich sind. tongue.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 18.05.2005, 13:29
Beitrag #422


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Zitat
durch das gutachten des EuGH vom 13.


... wovon redest Du, Gabriel7 ??? Habe ich was Wichtiges verpasst ? Werd´ doch mal klarer, bitte ...
wavey.gif Joe


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gerri
Beitrag 18.05.2005, 13:32
Beitrag #423


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hey joe.hast ne pn..ist wichtig


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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 14:08
Beitrag #424


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Zitat
Habe ich was Wichtiges verpasst ?


Ich vermute mal, er meint die zuletzt veröffentlichen Aussagen von Herrn Leger, die hier auch bereits gepostet wurden.

Leider hat auch er sie gründlich missverstanden.


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gabriel7
Beitrag 18.05.2005, 14:32
Beitrag #425


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hallo joe
es ist ja durch alle Printmedien gegangen, daß
Generalanwalt Leger in einem Abschlußpläd.
die deutschen Praktiken, in 5 Fällen Verstöße gegen
geltendes EU Gesetz , dabei insbesondere
die Aberkennung der EU FS von anderen Mitgliedsstaaten
durch deutsche Behörden nicht nur kritisiert sondern
dem EuGH zur Entscheidung, welche bis Ende des Jahres
wohl entschieden wird, vorgelegt hat.
Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, daß der EuGH das
Urteil vom 29.4.04 nicht nur bestätigt, sondern hier ganz sicher
endgültige Klarheit schaffen wird. Nicht nur durch massive Kritik
der EU Kommission, auch wird sich der EuGh nicht die ganzen
eideutigen Verstöße wie NU oder nachträgliche MPU durch deutsche
Alleingänge nicht gefallen lassen.
Das die dpa. in der Berichterstattung ausweichend auf irgendwelche
Nebensächlichkeiten wie Busführerschein ect. eingeht scheint die übliche
Taktik deutscher Berichterstattung zu sein.
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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 14:39
Beitrag #426


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Du hast uns Deine "Quellen" immer noch nicht verraten. whistling.gif

Und was die FE-rechtliche Kritik angeht, so bezieht sie sich, soweit veröffentlicht, in der Tat auf Dinge, die längst obsolet sind.


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strichachtdoktor
Beitrag 18.05.2005, 15:51
Beitrag #427


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Ach sooooo ....
Da bin ich ganz XDivers Meinung. Mag sein, dass D da gegen EU-Recht verstossen hatte, aber das wurde ja geaendert.

Es wird sicher nicht zu einer Generalabrechnung mit dem deutschen Fuehrerscheinrecht kommen ... schade irgendwie ... wink.gif


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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 16:06
Beitrag #428


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Zitat (gabriel7 @ 18.05.2005, 15:32)
Das die dpa. in der Berichterstattung ausweichend auf irgendwelche
Nebensächlichkeiten wie Busführerschein ect. eingeht scheint die übliche
Taktik deutscher Berichterstattung zu sein.

Wo finde ich den Rest? think.gif Bitte Link posten.
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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 16:20
Beitrag #429


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Zitat
Da bin ich ganz XDivers Meinung.


Ich kann´s kaum glauben.

Is denn heut scho Weihnachten? think.gif rofl1.gif


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gabriel7
Beitrag 18.05.2005, 16:24
Beitrag #430


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was wurde geändert? was für eine Generalabreccnung?
Ich habe auch den CZ FS, konnte aber ,weil es beruflich
möglich war ins benachbarte Holland ziehen, also keine NU, Keine MPU.
Qellen: Alles was hierüber berichtet wurde gelesen , etwas Insiderwissen
von meinem Anwalt. Philip Leger ist weißgott kein Schwätzer
wie er hier schon bezeichnet wurde. Ohne Ihn gäbe es dieses Forum nicht.
Es bedurfte eines Grundes um die deutsche Führerscheinpraxis
wieder zum EuGH zu bringen. Kein deutscher Richter hätte es gewagt.
Die ganzen anstehenden Prozesse dauern noch. Für 18-19 jährige Busfahrer
interessiert sich keine Sau. Der Deutsche Führeschein ist für ganz
Europa ein Thema. Fakt ist , die ganze Angelegenheit ist seit dem 13.5.
wieder beim EuGH. Fakt ist es wird bis zum Jahresende eine weitere und
wohl entgültige Entscheidung bezüglich deutscher Anerkennung des EU - FS geben.
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