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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 15.05.2005, 14:00
Beitrag #401


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Aber eine EuGH Meinung tongue.gif
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Gast_Master of Desaster_*
Beitrag 16.05.2005, 12:10
Beitrag #402





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@test: also deine ausführungen würden mich ja jetzt schon mal brennend interessieren. s/a ist nicht so weit weg von mir smile.gif

kann ich mir allerdings kaum vorstellen. haben die gepennt dort auf der fsst?

@all: wie verhält es sich denn mit unseren ösi-nachbarn, also wenn man dort einen eu-fs macht, fordern die auch die mpu, wenn die in d anhängig ist?
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 16.05.2005, 12:24
Beitrag #403


Neuling
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Zitat (Master of Desaster @ 16.05.2005, 13:10)
@all: wie verhält es sich denn mit unseren ösi-nachbarn, also wenn man dort einen eu-fs macht, fordern die auch die mpu, wenn die in d anhängig ist?

Wenn du denne nicht sagst daß in D eine MPU anhängig ist dann wissen die ja nichts davon!

Ich spreche aus Erfahrung da ich selbst ösi bin aber schon seit 10 jahren hier in D lebe!
Habe mich in der Fahrschule "drüben" erkundigt und mir wurde gesagt - was sie(FSST) nicht weis-macht sie nicht heiß!

Andernfalls-wenn du es ihnen beichtest dann holen sie sich unterlagen von D und werden ggfs. einen "Eignungstest" anordnen-was aber nicht wirklich an den Wirkungskreis der D-MPU hinkommt!!!


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Der der den Adrenalinstoß braucht....
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strichachtdoktor
Beitrag 17.05.2005, 09:27
Beitrag #404


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Die erteilende FEB - auch im Ausland - ist gehalten, alle Tatsachen ueber den Antragsteller in Erfahrung zu bringen, die fuer die Entscheidung ueber die Erteilung des EU-FS von Bedeutung sind. Daher auch die Forderung des EuGH nach einer schnellen Umsetzung des europaeischen Zentralregisters, damit das jede FEB tun kann.
Es ist also gegen den grundsaetzlichen Gedanken des Gerichtes, wenn man bestimmte Sachverhalte bei einer Behoerde innerhalb der EU verschweigt um dort an etwas zu kommen, was man woanders - wo die das (noch) wissen ...- nicht bekommt. Und ich vermute nun, dass es sich in Zukunft auszahlen wird, wenn man "mit offenen Karten" spielt.
Denn fragen muessen Behoerden nunmal selbststaendig. Stellen sie keine Fragen, dann gibt es keine Probleme mehr. Aber wehe, man beantwortet Fragen nicht ...

Worauf ich hinaus will: Die Oesterreicher pruefen gerne alles von sich aus. Da die oesterreichische MPU "zu schaffen ist", macht es keinen Sinn, irgendwelche Sachverhalte zu verschweigen. Viel besser ist es - und einer arbeitet ja beim VG Muenchen bereits daran - alle oesterreichischen Auflagen zu erfuellen und mit einem solche "geprueften" EU-FS wieder zu erscheinen. Der erste Beschluss in der Sache war, wie er zu erwarten war. Aber so wird das keinesfalls weitergehen. Denn die Grundsaetze der EU verbieten es z.B. die Entscheidungen auslaendischer Behoerden so zu missachten, die Freiheit des Betroffenen nach Verbuessung der Strafe/Auflage so zu beschneiden, die Dienstleistungsfreiheit so zu missachten etc.
Die Chancen, mit einem "nach dem Ausraeumen von Bedenken" im Ausland erteilten FS in Deutschland dauerhaft fahren zu duerfen, schaetze ich daher hoch ein.

Also lieber beichten ...

Im Uebrigen reden wir ja nur von Deutschland. Andere Laender werden es sich auf Dauer nicht gefallen lassen, wenn ihre Pruefungs- und Bearbeitungsmethoden so in den Dreck gezogen werden. Die Hollaender und Oesterreicher meckern bereits ...


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Gast_test_*
Beitrag 17.05.2005, 11:22
Beitrag #405





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@Master of Desaster

werde meinen Bekannten heute Abend mal telefonisch kontaktieren.
Da er sich gestern nicht mehr gemeldet hat.
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mirko1
Beitrag 17.05.2005, 11:41
Beitrag #406


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.05.2005, 10:27)
Im Uebrigen reden wir ja nur von Deutschland. Andere Laender werden es sich auf Dauer nicht gefallen lassen, wenn ihre Pruefungs- und Bearbeitungsmethoden so in den Dreck gezogen werden. Die Hollaender und Oesterreicher meckern bereits ...

Ist gut nachvollziehbar und sicherlich verständlich, Deutschland hat nach meiner Meinung nach, keine Chance den AUT-FAll vor dem EUGH zu gewinnen, mit den anderen CZ PL Führerscheinen wären die Chancen für Deutschland bestimmt besser, hätten die den AUT-FS der mit AUT-MPU gemacht worden ist umgeschrieben, würde es für Deutschland nicht sooo schlecht aussehen, doch wie schon erwähnt den AUT-FAll werden sie verlieren und somit haben wir gewonnen, weil der EUGH sich sicherlich um die nachträgliche MPU-Anordnungen auf EU-Führerscheine wegen dem AUT- FALL generell kümmern wird und muss.

Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das der EUGH Urteilt, es wäre rechtens die AUT-MPU muss Deutschland nicht Anerkennen, würde allen Grundsätzen in Europa wiedersprechen.
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Filli
Beitrag 17.05.2005, 15:23
Beitrag #407


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Kann mir jemand sagen ob die Verwaltungsbehörde darauf bestehen kann, dass man den Führerschein abgibt bei einer NU.
Ich darf doch im Ausland fahren , warum sollte ich dann den Führerschein abgeben?
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Lexus
Beitrag 17.05.2005, 17:45
Beitrag #408


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Damit er - weil man die Nutzungsuntersagung für D technisch auf ihm nicht eintragen kann - umehend an die ausländische Führerscheinbehörde zurück zu schicken. So wird diese auf die Ungeeignetheit aufmerksam gemacht. Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?


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Muk
Beitrag 17.05.2005, 18:34
Beitrag #409


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Die Verwaltungsbehörde kann den FÜ bei einer NU nicht einfordern,denn die NU gilt nur in D.Und das aufgrund getilgter Maßnahmen,die 15 J verwertbar sind.Und das auch je nach Bundesland,manchmal auch nur 10 J.Aber in NL,oder Pl sind diese alten Vorkommnisse getilgt und nicht mehr verwertbar.

Deshalb bin ich hier Charakterlich ungeeignet,nicht jedoch in FR,oder CZ.
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Roland
Beitrag 17.05.2005, 18:34
Beitrag #410


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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Damit er - weil man die Nutzungsuntersagung für D technisch auf ihm nicht eintragen kann - umehend an die ausländische Führerscheinbehörde zurück zu schicken. So wird diese auf die Ungeeignetheit aufmerksam gemacht. Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?

Ich kann doch nichts dafür dass man in Tschechien oder Polen oder auch in Spanien und den übrigen 24 EU-Mitgliedsstaaten diese Form der Eignungsüberprüfung nicht kennt und somit auch nicht anwendet bei der Erteilung.

Und auch wenn D damit den ausstellenden Staat darauf "aufmerksam" macht dass der Proband ja hier in D "ungeeignet"wäre wird das die tschechischen Behörden wenig interessieren.

Stell dir vor du fliegst nach Mallorca und machst Urlaub - ab zur Autovermietung und ein Cabrio geholt - iss doch alles rechtens.

Und jetzt nimmt sich Deutschland diese Frechheit heraus mir eine in einem EU-Mitgliedsstaat gemachte EU-FE auch EU-weit gänzlich zu untersagen obwohl die wie gesagt in allen anderen 24 EU-Mitgliedsstaaten gültig wäre. ranting.gif

Nenene das seh doch im Leben nicht ein.

Und jetzt sieh's mal andersrum Lexus:
Zitat
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder

Wer in CZ;PL oder NL und eigentlich auch überall anders geeignet ist der müsste doch auch in D geeignet sein oder ?

Ich hasse derartige Alleingänge von D.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 17.05.2005, 18:36
Beitrag #411


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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Damit er - weil man die Nutzungsuntersagung für D technisch auf ihm nicht eintragen kann - umehend an die ausländische Führerscheinbehörde zurück zu schicken. So wird diese auf die Ungeeignetheit aufmerksam gemacht. Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?

Die nationalen Eignungskriterien der meisten anderen EU Staaten dürften bei weitem nicht so restriktiv und von Fallstricken durchsetzt wie die deutschen sein. Die CZ fragt z.B. im Antragsformular nach einer bestehenden Sperrfrist. Gibt es die nicht ist die Eignung bei bestandener ärztlicher Untersuchung sowie bestandener FE-Prüfung gegeben. Was sollte sich für die CZ durch irgendwelche Hinweise aus D. ändern? Würde zumindest versuchen die FE bei der ausstellenden Behörde wieder abzuholen.
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Muk
Beitrag 17.05.2005, 18:49
Beitrag #412


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Zitat
Die erteilende FEB - auch im Ausland - ist gehalten, alle Tatsachen ueber den Antragsteller in Erfahrung zu bringen, die fuer die Entscheidung ueber die Erteilung des EU-FS von Bedeutung sind.


Meine Alkoholfahrt von 1990 war in PL nicht mehr zu verwenden,was soll ich da denn tun ?
Bei meiner Wohnsitznahme in D den FÜ abgeben ?
Zwei negative MPU`s machen ,und dann die dritte positiv,oder erst die vierte.
Nochmal drei J von Hartz 4 leben.
Nö,Nö.mach ich nicht.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 17.05.2005, 19:31
Beitrag #413





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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?

Glückwunsch; das belebt!
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.
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Medusa
Beitrag 17.05.2005, 20:11
Beitrag #414


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Zitat (Lexus @ 17.05.2005, 18:45)
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?


Das scheint wirklich Deutschlands Sichtweise zu sein. Wie erklärt sich sonst die Nichtanerkennung des Hoheitsaktes der eu-ausl. Eignungsüberprüfung im Rahmen der FE Erteilung durch nachträgliche dt. MPU Aufforderungen?
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caleb
Beitrag 17.05.2005, 22:44
Beitrag #415


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ich weiss grad net ob das schon gepostet wurde, aber das BMVBW hat die
"Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland" etwas den gegeben umständen angepasst, man beachte -->

Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:
-- er nicht mehr gültig ist,
-- er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
-- Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, es sei denn es handelt sich um eine Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union; eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtswidrig ausgestellte Fahrerlaubnis ( z. B. entgegen dem Wohnsitzprinzip) berechtigt grundsätzlich zunächst zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, kann aber jederzeit von dem Ausstellerstaat wieder entzogen werden

Link


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Roland
Beitrag 17.05.2005, 23:14
Beitrag #416


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Nun das ist ja nichts wirklich neues oder ?


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Roland
Beitrag 17.05.2005, 23:17
Beitrag #417


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Interessanter finde ich doch vielmehr diesen letzten Passus:
Zitat
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.


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strichachtdoktor
Beitrag 18.05.2005, 00:03
Beitrag #418


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@Roland
Zitat
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Heisst ja nur, dass eine MPU gemacht werden muss und die Deutschen davon nicht abruecken. Entzogen wird wegen "Ungeeignetheit", also muss fuer die Deutschen Eignung nachgewiesen werden ... Blabla etc.pp. Der beruehmte §28Absatz5FeV ... Und ich wette, der verstoesst gegen EU-Recht. Aber so sicher wie das Amen in der Kirche.
wink.gif

Zitat
Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, es sei denn es handelt sich um eine Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union; eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtswidrig ausgestellte Fahrerlaubnis ( z. B. entgegen dem Wohnsitzprinzip) berechtigt grundsätzlich zunächst zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, kann aber jederzeit von dem Ausstellerstaat wieder entzogen werden


... ist doch ganz klar: Die vom BMVBW schreiben hier aus dem Forum einfach ab ...
wink.gif ... ja, was denn sonst ???

noch was zu Lexus:
Zitat
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder?


Immer folgen kann ich Dir nicht: Zunaechst einmal steht die Behauptung "Nichteignung" gegen den Augenschein "Eignung". Wer in einem EU-Land eine offizielle Pruefung besteht und dort die FE erteilt bekommt hat zunaechst einmal dargelegt, dass er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu fuehren.

Glaubst Du eigentlich im Ernst, der immer wieder gerne "unterstellte" Alkoholiker mit Dauerfahne, Junkie oder Psycho-Serien-Noetiger und Dauerraser wuerde im europaeischen Ausland nicht auffallen ? Und ich habe selbst beobachten koennen, wie solche Leute kurzer Hand aussteigen duerfen.

Auch ein staatlich angestellter Pruefer im Ausland riskiert seinen Hintern - der auf einem vergleichsweise wohldotierten Posten zu ruhen pflegt - nicht fuer irgendeinen Auslaender, der gegen die Regeln verstoesst. Und wenn doch, so wird gerade in den Laendern, die am meisten hier genannt werden, enorm scharf gegen solche Formen der Bestechlichkeit und Einflussnahme angegangen.

Ich meine, dass man sich hier in Deutschland mal mit dem Gedanken vertraut machen koennte, dass in anderen Laendern "Eignung" vielleicht auch nur anders definiert und "geprueft" wird.

Zudem ist die in Deutschland behauptete "Nichteignung" eben nur eine Behauptung, meist begruendet mit statistischen Ueberlegungen, die sich allenfalls auf den Moment der Tat und vielleicht noch den Zeitraum der Sperrfrist zur "Sicherung und Besserung" erstrecken kann. Aber niemals auf die naechsten 15 Jahre ... Wetterfroesche koennen maximal eine Woche, Vulkanforscher ein paar Monate - aber Verwaltungsangestellte koennen 15 Jahre ... rofl1.gif

Genaugenommen soll die MPU beweisen, dass die vor Jahren in eine bestimmte Tat per Gesetz oder durch einen Richter oder einen Verwaltungsangestellten hineininterpretierte Nichteignung nicht mehr besteht. Und auch da ist alles nur eine Definition von Grenzwerten - war die "absolute Fahruntauglichkeit" jahrelang bei 1,6%o und der Wert, an dem die soziale Trinkschwelle ueberschritten wurde bei 0,8%o, so wird heute gerne die 0,5%o- und 1,1%o-Grenze angenommen - oder von Sichtweisen: der "vorbestrafte "Raser"" wird grosse Schwierigkeiten haben, in einem Fall von vorgeworfener Sicherheitsabstandsunterschreitung darzulegen, dass er in diesem Moment nur ein bisschen langsam reagiert hatte, weil er muede von der Arbeit war und keinesfalls draengeln wollte. Kann also gut sein, dass er wegen Noetigung verurteilt wird, eine Sperrfrist bekommt und die FEB eine MPU wegen "Nichteignung" fordert, weil er angeblich ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu fuehren, wenn er innerhalb kurzer Zeit zweimal auffaellt - oder was auch immer sich eine Verwaltung zurechtdiktiert um auf jeden Fall den "Daumen drauf" zu haben ...

Abgesehen von solchen Ueberlegungen ist durch den offiziellen Erwerb einer EU-FE ersteinmal sichergestellt und nachgewiesen , dass zum Zeitpunkt der Pruefung ja wohl alles in bester Ordnung gewesen ist - sonst haette die Behoerde im Ausland nicht erteilt. Dem traegt der EuGH durch die Anerkennenspflicht auslaendischer Behoerdenentscheidungen Rechnung .

Und es darf weiterhin fraglich bleiben, ob die Uebertragung von einem Moment, einem anderen Zeitpunkt oder einem Tag eines Betroffenen, an dem es vielleicht wirklich nur unguenstig gelaufen ist, auf ein "IMMER" oder eine zumindest 15-jaehrige "Ungeeignetheit" noch rechtmaessig sein kann, wenn durch Leistungen an einem neuen Tag und einem neuen Moment bewiesen ist, dass diese unterstellte Ungeeignetheit eben nicht immer besteht ...


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mirko1
Beitrag 18.05.2005, 10:03
Beitrag #419


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Zitat (Filli @ 17.05.2005, 16:23)
Kann mir jemand sagen ob die Verwaltungsbehörde darauf bestehen kann, dass man den Führerschein abgibt bei einer NU.
Ich darf doch im Ausland fahren , warum sollte ich dann den Führerschein abgeben?

Können tun die alles, doch machen musst du es selber, ich würde meinen CZ-FS unter keinen Umständen abgeben.
Gerade weil er in allen anderen EU-Ländern zählt.

Nur das Aussteller Land kann den Führerschein wieder entziehen, das schreibt ja das BMVBW selbst vor.

Ich denke es geht nur bei Neuerlichen Delikten, aber nicht wegen Altsachen die im Ausstellerland Verjährt wären, getilgt, oder keine Bedeutung hatten und haben.

@/8doc
mal wieder einen Super Text verfasst thumbup.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 18.05.2005, 11:29
Beitrag #420





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Zitat
Info-Seite des BMVBW

Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland
Hier finden Sie die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse. Wir bitten Sie, sofern Sie weitere Fragen, zum Beispiel zum Verfahren der Registrierung und der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis (Führerschein) haben, sich direkt an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung zu wenden. Wir bitten um Verständnis, dass von hier aus keine Stellungnahmen zu Einzelfällen abgegeben werden können.


Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:

Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob ggf. weiterhin Eignungszweifel bestehen.) 


Der "blaue" Text ist die bemerkenswerte Neuheit der BMVBW Info-Seite.

Imho wird gesagt, daß eine EU-FE als Besonderheit trotz vorhergegangenem Entzug gültig ist. Weiterhin besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit mit Ihrer FE-Behörde Eigungszweifel, wenn Sie selbst welche hegen, zu diskutieren, bestätigen zu lassen und mit einer MPU zu beseitigen.

Damit hat Herr Regierungsdirektor Weibrecht doch das " ohne wenn und aber anzuerkennen " des Urteils elegant umgesetzt.
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gabriel7
Beitrag 18.05.2005, 12:05
Beitrag #421


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ich bin sicher, dass durch das gutachten des EuGH vom 13.
und nach weiterem Urteil Keine Möglichkeit für Deutschland
besteht, weiterhin NU oder neue Mpu Anordnungen an EU
FS Besitzer möglich sind. tongue.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 18.05.2005, 13:29
Beitrag #422


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Zitat
durch das gutachten des EuGH vom 13.


... wovon redest Du, Gabriel7 ??? Habe ich was Wichtiges verpasst ? Werd´ doch mal klarer, bitte ...
wavey.gif Joe


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gerri
Beitrag 18.05.2005, 13:32
Beitrag #423


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hey joe.hast ne pn..ist wichtig


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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 14:08
Beitrag #424


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Zitat
Habe ich was Wichtiges verpasst ?


Ich vermute mal, er meint die zuletzt veröffentlichen Aussagen von Herrn Leger, die hier auch bereits gepostet wurden.

Leider hat auch er sie gründlich missverstanden.


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gabriel7
Beitrag 18.05.2005, 14:32
Beitrag #425


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hallo joe
es ist ja durch alle Printmedien gegangen, daß
Generalanwalt Leger in einem Abschlußpläd.
die deutschen Praktiken, in 5 Fällen Verstöße gegen
geltendes EU Gesetz , dabei insbesondere
die Aberkennung der EU FS von anderen Mitgliedsstaaten
durch deutsche Behörden nicht nur kritisiert sondern
dem EuGH zur Entscheidung, welche bis Ende des Jahres
wohl entschieden wird, vorgelegt hat.
Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, daß der EuGH das
Urteil vom 29.4.04 nicht nur bestätigt, sondern hier ganz sicher
endgültige Klarheit schaffen wird. Nicht nur durch massive Kritik
der EU Kommission, auch wird sich der EuGh nicht die ganzen
eideutigen Verstöße wie NU oder nachträgliche MPU durch deutsche
Alleingänge nicht gefallen lassen.
Das die dpa. in der Berichterstattung ausweichend auf irgendwelche
Nebensächlichkeiten wie Busführerschein ect. eingeht scheint die übliche
Taktik deutscher Berichterstattung zu sein.
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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 14:39
Beitrag #426


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Du hast uns Deine "Quellen" immer noch nicht verraten. whistling.gif

Und was die FE-rechtliche Kritik angeht, so bezieht sie sich, soweit veröffentlicht, in der Tat auf Dinge, die längst obsolet sind.


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strichachtdoktor
Beitrag 18.05.2005, 15:51
Beitrag #427


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Ach sooooo ....
Da bin ich ganz XDivers Meinung. Mag sein, dass D da gegen EU-Recht verstossen hatte, aber das wurde ja geaendert.

Es wird sicher nicht zu einer Generalabrechnung mit dem deutschen Fuehrerscheinrecht kommen ... schade irgendwie ... wink.gif


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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 16:06
Beitrag #428


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Zitat (gabriel7 @ 18.05.2005, 15:32)
Das die dpa. in der Berichterstattung ausweichend auf irgendwelche
Nebensächlichkeiten wie Busführerschein ect. eingeht scheint die übliche
Taktik deutscher Berichterstattung zu sein.

Wo finde ich den Rest? think.gif Bitte Link posten.
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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 16:20
Beitrag #429


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Zitat
Da bin ich ganz XDivers Meinung.


Ich kann´s kaum glauben.

Is denn heut scho Weihnachten? think.gif rofl1.gif


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gabriel7
Beitrag 18.05.2005, 16:24
Beitrag #430


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was wurde geändert? was für eine Generalabreccnung?
Ich habe auch den CZ FS, konnte aber ,weil es beruflich
möglich war ins benachbarte Holland ziehen, also keine NU, Keine MPU.
Qellen: Alles was hierüber berichtet wurde gelesen , etwas Insiderwissen
von meinem Anwalt. Philip Leger ist weißgott kein Schwätzer
wie er hier schon bezeichnet wurde. Ohne Ihn gäbe es dieses Forum nicht.
Es bedurfte eines Grundes um die deutsche Führerscheinpraxis
wieder zum EuGH zu bringen. Kein deutscher Richter hätte es gewagt.
Die ganzen anstehenden Prozesse dauern noch. Für 18-19 jährige Busfahrer
interessiert sich keine Sau. Der Deutsche Führeschein ist für ganz
Europa ein Thema. Fakt ist , die ganze Angelegenheit ist seit dem 13.5.
wieder beim EuGH. Fakt ist es wird bis zum Jahresende eine weitere und
wohl entgültige Entscheidung bezüglich deutscher Anerkennung des EU - FS geben.
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Gast_Guest_*
Beitrag 18.05.2005, 16:57
Beitrag #431





Guests






[QUOTE=mirko1,18.05.2005, 11:03] [/QUOTE]
Können tun die alles, doch machen musst du es selber, ich würde meinen CZ-FS unter keinen Umständen abgeben.
Gerade weil er in allen anderen EU-Ländern zählt.


[/QUOTE]
Ich wollte ihn auch nicht abgeben.
Bei mir war gerade die polizei, wegen meinem Führerschein.
Haben Wohnung durchsucht, anschliesend Auto. Haben dann meinen Führerschein gefunden und mit genommen.
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Lexus
Beitrag 18.05.2005, 17:07
Beitrag #432


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Zitat (Roland @ 17.05.2005, 19:34)
Und jetzt sieh's mal andersrum Lexus:
Zitat
Denn wer in D ungeeignet ist, kann in P oder CZ oder NL usw. nicht geeignet sein, oder

Wer in CZ;PL oder NL und eigentlich auch überall anders geeignet ist der müsste doch auch in D geeignet sein oder ?

Irgendwie werde ich mit diesem Zitat immer ein bisschen missverstanden; was ich sagen will, ist folgendes:

Fahrgeeignetheit müsste doch eine Eigenschaft sein, über die man sich unter vernünftigen Menschen verständigen kann. Und ein vernünftiger Spanier wird die Eignung nicht anders beurteilen als ein vernünftiger Deutscher. Damit ist über MPU-Maßstäbe noch nicht das Geringste gesagt.

Es geht mir nur darum, dass man hier nicht zu unterschiedlichen Interpretationen kommt, was man unter Fahreignung zu verstehen hat. 2 mal 2 ist auch in Spanien 4 (hoffe ich jedenfalls).

Ich verkenne nicht dass im Gegensatz zur Mathemtilk oder Prädikatenlogik die Beurteilung der Fahreignung auch immer eine Wertung enthält. Aber bei der auf der Verweigerung der MPU beruhenden Nutzungsuntersagung haben wir es doch gar nicht mit dem Problem Alkoholiker oder Nichtalkoholiker zu tun, sondern mit:

Zitat
Auszug aus § 11 FeV:

(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.


Die Nichteignung folgt also überhaupt nicht aus dem Ankreiden alter Geschichten, sondern aus gegenwärtiger Verweigerung.


Und ich denke, dass auch ausländische Führerscheinbehörden Auflagen machen, die zur Entziehung führen, wenn sich der Betroffene einfach ohne Angabe von Gründen weigert, ihnen nachzukommen, z. B. regelmäßige Verlängerung der Fahrerlaubnis in den Niederlanden. Als ich meinen Wohnistz in Holland hatte, wäre ich gar nicht auf den Gedanken gekommen, die Verlängerung meiner Fahrerlaubnis zu verweigern, weil ich Deutscher bin und daher so was mit meinem deutschen Führerschein nicht kannte (damals musste man noch umtauschen).


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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 17:22
Beitrag #433


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Zitat (Guest @ 18.05.2005, 17:57)
Bei mir war gerade die polizei, wegen meinem Führerschein.
Haben Wohnung durchsucht, anschliesend Auto. Haben dann meinen Führerschein gefunden und mit genommen.

Dürfen wir reinkommen: Nein
Gefahr im Verzug? Nein = Durchsuchungsbefehl nötig

Oder sehe ich da 'was falsch?
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Lexus
Beitrag 18.05.2005, 17:27
Beitrag #434


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Nein, siehst du richtig.


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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 17:28
Beitrag #435


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Zitat (Lexus @ 18.05.2005, 18:07)
Die Nichteignung folgt also überhaupt nicht aus dem Ankreiden alter Geschichten, sondern aus gegenwärtiger Verweigerung.

Aufgrund von Gründen die vor EU-FE Erteilung liegen, eine nachträgliche MPU abzulegen, obwohl der ausstellende Staat die Eignung mittels FE Erteilung testiert hat. Die Eignungstestierung durch FE Erteilung ist die Wasserscheide. D. mißachtet den eine Eignungsprüfung einschließenden Hoheitsakt FE Erteilung des ausstellenden Staates, bzw. unterstellt dem ausstellenden Staat eine Verletzung der EU-FE Richtlinie durch Nichtüberprüfung der Eignung.
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Lexus
Beitrag 18.05.2005, 17:35
Beitrag #436


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Zitat (Medusa @ 18.05.2005, 18:28)
Die Eignungstestierung durch FE Erteilung ist die Wasserscheide. D. mißachtet den eine Eignungsprüfung einschließenden Hoheitsakt FE Erteilung des ausstellenden Staates

Sorry, welche Prüfung missachtet D. Was ist denn geprüft worden. Das Wort "Testierung" gehört in die ihm gebührenden Anführungsstriche.

D. holt doch nur nach, was der Ausstellerstaat ganz offensichtlich versäumt hat.

Aber damit drehen wir uns seit Wochen im Kreis.


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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 17:36
Beitrag #437


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@Lexus - hatte Text noch ergänzt:

Zitat
D. mißachtet den eine Eignungsprüfung einschließenden Hoheitsakt FE Erteilung des ausstellenden Staates, bzw. unterstellt dem ausstellenden Staat eine Verletzung der EU-FE Richtlinie durch Nichtüberprüfung der Eignung.
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Filli
Beitrag 18.05.2005, 17:40
Beitrag #438


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Gefahr im verzug , genau das hat die polizei auch gesagt.
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Filli
Beitrag 18.05.2005, 17:42
Beitrag #439


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Beim Auto hatte ich versehentlich kofferraum offen. Sind reingeklettert und haben den Führerschein gefunden.
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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 17:43
Beitrag #440


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Zitat (Filli @ 18.05.2005, 18:40)
Gefahr im verzug , genau das hat die polizei auch gesagt.

RA ist hoffentlich eingeschaltet.
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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 17:53
Beitrag #441


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Zitat (Medusa @ 18.05.2005, 18:36)
Zitat
D. mißachtet den eine Eignungsprüfung einschließenden Hoheitsakt FE Erteilung des ausstellenden Staates, bzw. unterstellt dem ausstellenden Staat eine Verletzung der EU-FE Richtlinie durch Nichtüberprüfung der Eignung.

Nachtrag

Damit ergibt sich die identische Situation zum Kapperfall - nachträgliche Überprüfung des Wohnsitzes. Frei nach EuGH: D. hat anzuerkennen. Selbst wenn auf den CZ FEs der dt. Wohnsitz steht. Warum sollte dies bei der Eignungsüberprüfung anders sein? Btw. in CZ erfolgte bei mir eine ausführliche MU. Aber ob die Eignung überprüft wurde oder nicht tut nichts zur Sache. D. kann den ausstellenden Staat, entsprechend dem Wohnsitz, auf die seiner Meinung nach unzureichende Eignungsüberprüfung hinweisen. Dieser kann dann handeln, wenn er denn die Begründung stichhaltig findet.
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Filli
Beitrag 18.05.2005, 17:54
Beitrag #442


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Ja Anwalt ist eingeschaltet. Der weiß aber noch nichts von der Beschlagnahmung des Führerscheins. Hab morgen ein termin bei Ihm.
Gefahr im Verzug, weil ich vor hatte ins Ausland zu gehen war die begründung.
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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 17:57
Beitrag #443


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Zitat (Filli @ 18.05.2005, 18:54)
Gefahr im Verzug, weil ich vor hatte ins Ausland zu gehen war die begründung.

Wie kommen die cop.gif darauf?
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Filli
Beitrag 18.05.2005, 18:02
Beitrag #444


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Nachdem ich die nu bekommen haben mit der Aufforderung den Führerschein abzugeben, habe ich der Dame gesagt ich geh in urlaub, und da ich ja dort fahren darf werde ich den Führerschein nicht abgeben.
Die police.gif sagte dann als sie hier waren, ich hätte angedroht ins Ausland abzuhauen, um der beschlagnahmung zu entgehen.
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Beitrag 18.05.2005, 18:05
Beitrag #445


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Ich vermute mit einem guten RA hast Du die FE morgen zurück. Beschlagnahmefälle - mit RA jeweils für so 3 Stunden, allerdings ohne NU - wurden ja mehrfach im Forum berichtet.
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Filli
Beitrag 18.05.2005, 18:07
Beitrag #446


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Ja weißt du ob da Fälle dabei waren, wo die NU schon ausgesprochen worden ist.
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Filli
Beitrag 18.05.2005, 18:08
Beitrag #447


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SORRY HAB ICH ÜBERLESEN
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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 18:16
Beitrag #448


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Im EU Ausland dürftest Du fahren .. der austellende Staat würde die FE bestätigen. Kann man das im EU-Ausland als FoFE ansehen? Du hast ja eine FE, die Dir nur weggenommen wurde. Wollen Sie die FE an den ausstellenden Staat zurückschicken? Versuch sie dort wieder abzuholen und laß sie im EU Ausland, dann hast Du keine Zugriffsmöglichkeit in D. ... Bankschließfach in CZ cool.gif
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Roland
Beitrag 18.05.2005, 18:20
Beitrag #449


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wenn ich diese Geschichten von Filli so lese schwillt mir echt der Kamm wie die deutschen Behörden mit Unterstützung der Exekutive dagegen vorgehen. Da meint man ja der hat einen umgebracht. ranting.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 18.05.2005, 18:24
Beitrag #450


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Zitat (Roland @ 18.05.2005, 19:20)
Da meint man ja der hat einen umgebracht. ranting.gif

War da nicht vor kurzem ein Urteil mit 13 Jahren im Kannibalenfall? FE Recht Eintragstilgung = 15 Jahre. Weitere Kommentare sind da wohl überflüssig ..
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32