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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
mirko1
Beitrag 27.04.2005, 10:59
Beitrag #51


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.04.2005, 10:21)
@mirko1,
was soll uns das jetzt sagen?


Das in anderen Forum´s zu 99% keine MPU-Befürworter vertreten sind, so machen für mich die meisten anderen Forum´s keine Sinn
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 27.04.2005, 16:30
Beitrag #52





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Da das Vorgehen der Behörden und VG. eindeutig EU-Recht verletzt, sei für die direkt Betroffenen auf den Weg der Petition beim Europäischen Parlament hingewiesen hingewiesen:

http://www.europarl.eu.int/petition/help_de.htm
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Gast_fichle_*
Beitrag 27.04.2005, 17:03
Beitrag #53





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Aus der hier allseits bekannten Begründung des VG München zur Rechtmässigkeit einer MPU Auflage:

2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

D.h. doch MPU u. daraus resultierende NU für Ausländer nicht möglich blink.gif und nur dt. Staatsbürger sind die Deppen. Letztlich nennt man sowas Ungleichbehandlung und ist bekanntlich verfassungswidrig. whistling.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 27.04.2005, 17:18
Beitrag #54





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Zitat (fichle @ 27.04.2005, 18:03)
Aus der hier allseits bekannten Begründung des VG München zur Rechtmässigkeit einer MPU Auflage:

Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.



Diese Aussage bekräftigt nur den deutschen Wohnsitz. Ein Umkehrschluß ist daraus nicht zu ziehen.
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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 27.04.2005, 19:45
Beitrag #55





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Ich habe mal eine Frage.
Was meint ihr was passiert , wenn mich die liebe cop.gif anhält und ich meinen Wohnsitz nicht mehr in D habe?
Habe mich abgemeldet bevor sie mir die NU zustellen konnten laugh.gif
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Andreas
Beitrag 27.04.2005, 19:49
Beitrag #56


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Zitat (Gast_Maria @ 27.04.2005, 20:45)
Habe mich abgemeldet bevor sie mir die NU zustellen konnten laugh.gif

Dann könnte die NU auch mittels öffentlicher Zustellung zugestellt und zwischenzeitlich schon bestandskräftig sein. tongue.gif

Dann hättest du ein Problem, da alle weitere Fahrten eine Straftat wären (Fahren ohne Fahrerlaubnis).


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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 27.04.2005, 20:24
Beitrag #57





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Wie??? Ich fahre nicht ohne Fahrerlaubnis, da eine öffentliche Zustellung noch nicht erfolgt ist und ich habe die Amtsblätter alle gelesen.
Im übrigen stand in einem solchen Amtsblatt auch noch keine öffentliche Zustellung der NU!!!
Desweiteren, wie will ein EU Bürger denn überhaupt die öffentliche Zustellung lesen, wenn er nicht mehr in D wohnt???
@Thommy Bumm, wie ist das bei Dir denn? cool.gif
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michaelp100
Beitrag 27.04.2005, 21:15
Beitrag #58


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Zitat (Markus @ 26.04.2005, 18:06)
@ trin

Sicher gibt es da mehr oder weniger legale Lösungen, aber wie im Anfangsposting beschrieben habe ich so oder so vor nach endgültiger Problembewältigung und der damit einher gehenden Vorbereitung die MPU abzulegen und so die NU rechtlich legal zu kippen.
Warum also soll ich halblegale Lösungen suchen um ein Recht das mir zusteht "Nutzung meines EU_FS im Ausland" in Anspruch zu nehmen.
Ich denke nicht das dieses Recht von einer mehrtäglichen Vorplanungszeit abhängig gemacht werden darf.

ja toll, dann leg die mpu ab, und dein dilemma ist beendet.
meinen glückwunsch, wenn dies so klappt.
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Gast_Gast_Maria_*
Beitrag 28.04.2005, 07:14
Beitrag #59





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Also langsam weiß ich nicht mehr, was ich hier in diesem Staat noch gut finden soll.
Habe eine MPU gemacht und die war natürlich negativ(Abzocke).
Drei Alkohohltaten, die letzte 99, dann EU Schein legal erworben, Kontrolle an der Grenze, Aufforderung MPU( mit einer Frist von einem Monat) Jeder hier weiß, das da keine positive MPU kommen kann, da ich eine Abstinenz von einem Jahr nachweisen muß, um diese zu bestehen und dies wiederum geht ja gar nicht, weil mir nur dieser eine Monat blieb, um mich dementsprechend daruf vorzubereiten!!!

Wann begreifen die Leute eigentlich, das jeder der eine MPU anhängig hat und einen EU Schein nun besitzt, sich viel viel eher zusammen nimmt, um diese zu behalten, als wenn er eine MPU besteht und dann doch sich irgendwann sicher fühlt und wieder rückfällig wird???
Ich finde das Damokleschwert schwingen zu lassen ist eine viel bessere Lösung, um eben diesen Leuten eine [B]reelle Chance zu geben!

Dieses Leben stinkt in Deutschland, nicht nur wegen diesem Thema, da gibt es noch viel mehr!!

Morgenpost berichtet: [B]Frau Bürgermeister blau am Steuer, zwei Unfälle, einer mit Faherflucht und was passiert da??? " Es wird auf rechtsstaatlichem Weg geregelt" ranting.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 07:40
Beitrag #60


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Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet. Das ist eindeutig und ausschliesslich auf die Faehigkeiten und den Charakter einer betroffenen Person bezogen. Fuer eine raeumliche, zeitliche oder auf die Einschaetzung eines Sachbearbeiters bezogene Komponente gibt es da doch ueberhaupt keinen Raum.

Mal davon abgesehen, dass es auch nicht mit dem Sicherheitsbeduerfnis in einem gesamteuropaeischen Strassenverkehr zusammenpassen will, dass "eigentlich ungeeignete" Fahrer in 24 Laendern autofahren duerfen ...

Damit will ich jetzt nicht zu einer Verschaerfung der Zugangsvoraussetzungen zum Fuehrerschein in ganz Europa aufrufen - eher zu einer Ueberpruefung deutscher Moeglichkeiten, Personen nach Aktenlage und persoenlicher - einzelfallbezogen psychologisch unbegruendeter und damit notgedrungen laienhafter - Einschaetzung die Faehigkeiten und Kenntnisse abzusprechen, die gerade erst von einem Pruefer in einem anderen EU-Land abgeprueft worden sind.

Das sollte sich mal ein anderes Land, sagen wir Österreich, erlauben: Pruefung und MPU in Deutschland nicht anzuerkennen und den Fuehrerschein einzuziehen, weil dort vor 5,10 oder 20 Jahren (mit Absicht so gewaehlt, denn die Straftat kann durchaus auch ausserhalb des auslaendischen(in diesem Fall also deutschen!) Verjaehrungs- oder Tilgungszeitraumes gelegen haben - Verjaehrungen und Tilgungen sind ja ebenfalls nicht harmonisiert!) etwas passiert ist und man vom Schreibtisch aus die gerade erst (hier:von den Deutschen!) festgestellte Eignung aberkennt, das Fahren verbietet, das Fahrzeug sicherstellt, den Fahrer bestraft ... etc.pp.

Eigentlich absolut undenkbar und das deutsche Gejaule und Gemaule waere unertraeglich ...


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 09:33
Beitrag #61


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet. ...

Mal davon abgesehen, dass es auch nicht mit dem Sicherheitsbeduerfnis in einem gesamteuropaeischen Strassenverkehr zusammenpassen will, dass "eigentlich ungeeignete" Fahrer in 24 Laendern autofahren duerfen ...

Volle Zustimmung; eine völlig absurde Praxis.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.04.2005, 11:18
Beitrag #62





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@ Lexus

Gibt es im EU-Rechtsystem etwas ähnliches wie VwGO § 80.1, um nationale Behörden- und VG- Willkür überprüfen zu lassen?

http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
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Perplex
Beitrag 28.04.2005, 12:23
Beitrag #63


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Man kann es auch anders rum sehen:
Es ist unverantwortlich, wenn deutsche Behörden einen offensichtlich ungeeigneten Kraftfahrer auf Europas Strassen loslassen. Wie kann Deutschland so verantwortungslos sein Säufer & Kiffer auf Europa loszulassen?

Nur wenn sich ein Fahrer erneut als ungeeignet erweist, dann wird Deutschland seiner Verantwortung gerecht.

Hier ist sogar ein Beschluss des OVG Koblenz vom 12. Mai 2003, wo eine MPU-Anordnung & erneuter Entziehung der Fahrerlaubnis, für rechtswidrig erklärt wurden, weil die Gründe für eine MPU vor der Erteilung der Fahrerlaubnis lagen.
Es gibt also immer noch Hoffnung.

Gruß Thommy


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RA XDiver
Beitrag 28.04.2005, 12:28
Beitrag #64


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Das OVG bezieht sich aber auf einen völlig anderen Sachverhalt. Dort hat eine deutsche FEB in Unkenntnis von Eignungsmängeln eine neue FE erteilt und nach Kenntnis diesen Verwaltungsakt zurücknehmen wollen.

Das hat das OVG abgelehnt.


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Markus
Beitrag 28.04.2005, 12:44
Beitrag #65


Neuling


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Zitat
habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?


Nicht ganz richtig nach eigenen Erleben,
1. es erfolgt eine NU für Deutschland

2. die FS-stelle fordert dazu auf den EU-FS abzugeben um sicher zu sein das man diesen nicht auf deutschen Strassen nutzt

3. erolgt auf Nachfrage die Erklärung, dass wenn man seinen EU-FS im Ausland nutzen möchte, dies Der FS-stelle im voraus mit Termin und Grenzübergangsstelle mitzuteilen ist. Diese schickt den EU-FS dann dorthin und man kann Seinen FS beim Zoll abholen, bei Einreise nach Deutschland das ganze dannn halt rückwärts.

4. bei Nachfrage das der Entzug eines ausländischen FS doch nicht möglich sei heißt es nur, dass dies kein Entzug sondern eine Verwahrung sei.

Gruss Markus
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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:45
Beitrag #66


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet.

/8

da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

Hab Ihn per mail angeschrieben, vielleicht treffen wir uns ja mal zum Austauschen.

Halt Dich bzw. Euch auf dem Laufenden.

happy day


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Gruß aus Ravensburg
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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:46
Beitrag #67


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Zitat (Andreas 214 @ 28.04.2005, 13:45)
Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet.

/8

da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

Hab Ihn per mail angeschrieben, vielleicht treffen wir uns ja mal zum Austauschen.

Halt Dich bzw. Euch auf dem Laufenden.

happy day

@ Markus,

teile mir bitte mal mit, mit wem Du dort gesprochen hast.


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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:47
Beitrag #68


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ups, Quote sollte nicht mit........


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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 12:56
Beitrag #69


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Zitat (Markus @ 28.04.2005, 13:44)
Zitat
habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?


Nicht ganz richtig nach eigenen Erleben,
1. es erfolgt eine NU für Deutschland

2. die FS-stelle fordert dazu auf den EU-FS abzugeben um sicher zu sein das man diesen nicht auf deutschen Strassen nutzt

3. erolgt auf Nachfrage die Erklärung, dass wenn man seinen EU-FS im Ausland nutzen möchte, dies Der FS-stelle im voraus mit Termin und Grenzübergangsstelle mitzuteilen ist. Diese schickt den EU-FS dann dorthin und man kann Seinen FS beim Zoll abholen, bei Einreise nach Deutschland das ganze dannn halt rückwärts.

4. bei Nachfrage das der Entzug eines ausländischen FS doch nicht möglich sei heißt es nur, dass dies kein Entzug sondern eine Verwahrung sei.

Gruss Markus

Trotzdem ...

ad 1: Auf welcher Grundlage nur fuer Deutschland ? Wie gesagt: Ungeeignet ist ungeeignet. Das hoert ja an der Grenze nicht ploetzlich auf - oder besser noch: faengt da nicht ploetzlich an ... wink.gif

ad 2: Warum abgeben, wenn es die KBA gibt ? Sollen die police.gif doch nachfragen ...
Scheint eher so, als wenn das ein unkontrollierbarer Bereich waere ...
Wenn ich etwas in 24 europaeischen Staaten nutzen kann (und noch in einigen Dutzend anderen Laendern), dann gebe ich es nicht in Deutschland ab, auch wenn ich es hier nicht nutzen kann, nur weil ich zufaellig hier gemeldet bin und hier meine Steuern zahle ...

ad 3: Viel zu kompliziert, unpraktikabel und einfach Schwachsinn. Wieviel Zeit, glauben deusche Behoerden, hat ein Geschaeftsreisender ??? Mit dem Taxi zur Grenze, umsteigen, FE nutzen ... - Dauer: 10 min. und fertig. Wieviele Stunden, Tage, Wochen dauert es, was meint Ihr, bis man das eingestielt hat. Und dann ist alles geklaert und der verantwortliche Beamte hat Urlaub und man steht da dumm an der Grenze ...
Wenn man bei der Rueckkehr den Schein wieder abgibt, kann man sich da fuer den Erlebnis- und Freizeitpark Deutschland auch gleich eine Eintrittskarte kaufen oder gibts die nebenan ?
...

ad 4: Muendige Buerger brauchen keine Verwahrung. Halten sie sich nicht an Auflagen, werden sie bestraft. So einfach geht das.

Mit welchen EU-Richtlinien laesst sich dieser weitere deutsche Sonderweg denn vereinbaren ? Mir faellt keine ein ...


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Markus
Beitrag 28.04.2005, 13:02
Beitrag #70


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@ /8

Ich geb da in allen Punkten Recht nur sind das nun mal für mich zur Zeit leider Tatsachen mit denen ich und vielleicht auch andere klarkommen müssen.
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Gast_JohnnieWalker_*
Beitrag 28.04.2005, 14:09
Beitrag #71





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Zitat (XDiver @ 28.04.2005, 13:28)
Das OVG bezieht sich aber auf einen völlig anderen Sachverhalt. Dort hat eine deutsche FEB in Unkenntnis von Eignungsmängeln eine neue FE erteilt und nach Kenntnis diesen Verwaltungsakt zurücknehmen wollen.

Das hat das OVG abgelehnt.


Du erkennst die Gemeinsamkeiten nicht.

In dem "OVG Koblenz vom 12. Mai 2003" Fall wurde einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde mit Begründung des Bestandschutzes untersagt, eine EU-Fahrerlaubnis, ausgestellt in einem der 25 Mitgliedstaaten auf der Grundlage der gemeinsamen EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG, in ihrer Nutzung einzuschränken.

Auszug:
Zitat
.... Eine abweichende Bewertung der Fahreignung und die Geltendmachung von Zweifeln ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn sich nach der Wiedererteilung gewichtige neue Umstände ergeben haben."

( Kommentar: Das ist  die identische Argumentation der MPU+NU Gegner)

Daran ist festzuhalten. Das bedeutet für den vorliegenden Fall, dass die Anordnung, wegen der vor der Wiedererteilung liegenden alkoholbedingten Verkehrsauffälligkeiten ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nicht gerechtfertigt war und ihre Nichtbefolgung dementsprechend auch nicht den Schluss auf die Nichteignung des Antragstellers zuließ.


PS
Eine in Deutschland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis dürfte wohl kaum mit einem bevorzugten Bestandschutz ausgezeichnet sein.
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Gast_R2-D2_*
Beitrag 28.04.2005, 15:18
Beitrag #72





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unabhängig davon, ob Sie die dänische Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen oder nicht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln eine MPU fordern und die dänische Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert und würde der Polizei bei Kontrollen angezeigt werden. Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.
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Roland
Beitrag 28.04.2005, 18:48
Beitrag #73


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Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
unabhängig davon, ob Sie die dänische Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen oder nicht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln eine MPU fordern und die dänische Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert und würde der Polizei bei Kontrollen angezeigt werden. Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.

Wo iss denn das her und worauf bezieht dich das ????


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Gast_R2-D2_*
Beitrag 28.04.2005, 19:35
Beitrag #74





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Kraftfahrt-Bundesamt
Zentrales Fahrerlaubnisregister
24392 Flensburg
ist leider zur zeit so
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:15
Beitrag #75


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Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.
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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:18
Beitrag #76


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Zitat (JohnnieWalker @ 28.04.2005, 15:09)
Du erkennst die Gemeinsamkeiten nicht.

Eine in Deutschland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis dürfte wohl kaum mit einem bevorzugten Bestandschutz ausgezeichnet sein.

@Johnny Walker

Es gibt keine Gemeinsamkeiten:

1. Es ging in dem Beschluß des OVG Koblenz um eine deutsche FE (hat XDiver schon festgestellt.

2. Damals war der Behörde bekannt bzw. hätte ihr bekannt sein können und müssen, daß Tatsachen vorlagen, die eigentlich zur MPU hätten führen müssen. Aber die Behörde hat dem Antragsteller einen Vertrauensvorschuß gewährt. So legt es jedenfalls das Gericht aus:

Zitat
"Hat die Straßenverkehrsbehörde dem Kraftfahrer im Rahmen des rechtlich Vertretbaren einen "Vertrauensvorschuss" in Form der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingeräumt, so darf sie sich hierzu in der Folgezeit nicht in Widerspruch setzen und die auch früher schon bekannten Umstände nunmehr lediglich einer anderen Würdigung unterziehen."


Wo ist denn der von einer deutschen Behörde anzuerkennende Vertrauensvorschuß, den die ausländische Ausstellerbehörde "gewährt" hat, wenn diese von den zur MPU führenden Vorbelastungen gar nichts weiß?

Wieso eine von einer deutschen Behörde ausgestellet FE keinen Bestandsschutz genießen sollte, ist doch völlig unerfindlich. Und wie kommst du auf die Idee, daß es sich um eine EU-FE handelte?


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:22
Beitrag #77


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:15)
Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.

Würde mich auch mal interessieren.

Ich weiss dass das Thema mit Lexus schon mal durchgekaut wurde also nicht gleich wieder schimpfen Mod's, aber der meinte dazu dass einen NU keineswegs eine erneute Tilgungshemmuing von weiteren 15 Jahern bewirken könne.

Und das ist schon dreist - typisch deutsch
Zitat
Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:25
Beitrag #78


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:15)
Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.

@ Medusa

Genau das ist ja auch die Auffassung der strengen Vertreter der NU-Berechtigung: Die NU - hier Entzug genannt - wird eingetragen - jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:31
Beitrag #79


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:25)
- jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.

Bist du dir da so sicher think.gif


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:32
Beitrag #80


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:25)
@ Medusa

Genau das ist ja auch die Auffassung der strengen Vertreter der NU-Berechtigung: Die NU - hier Entzug genannt - wird eingetragen - jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.

Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....
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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:32
Beitrag #81


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Ne, ich bin sogar dagegen und habe ja in diesem Thread auch schon stundenlang dagegen argumentiert. Aber die KBA-Experten sind wohl anderer Auffassung.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:35
Beitrag #82


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:32)
Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....

Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:40
Beitrag #83


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:35)
Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:32)
Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....

Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben

Das muss nicht sein. Die Frage ist, was eingetragen wird: Doch wohl nicht der Besitz der EU-FE als solcher, sondern erst die NU. Wenn man nun kontrolliert wird, kann man ja sofort im Sinne von Medusa tätig werden und den FS abgeben. Denn die Behörde fragt wohl in der Regel erst über das KBA im Ausstellerland allerlei an (Wohnsitzerfordernis, ob die Eignungszweifel bekannt waren oder nicht); und das scheint zu dauern, denn viele, die kontrolliert wurden, haben monatelang nichts wieder gehört.


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:41
Beitrag #84


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:35)
Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben

Etwas nicht (mehr) existierendes kann selbst D. nicht "Nutzungsuntersagen". Das gäbe einen seltsamen Prozeß cool.gif
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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:45
Beitrag #85


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Zitat
Doch wohl nicht der Besitz der EU-FE als solcher, sondern erst die NU.

Naja das iss klar aber :

Zitat
Wenn man nun kontrolliert wird, kann man ja sofort im Sinne von Medusa tätig werden und den FS abgeben

WO denn abgeben bei der cop.gif oder was.

Und fraglich ist ja trotzdem ob nicht schon alleine der Tatbestand dass man mit nem EU-FS hier herumgefahren ist was ja bei MPU-Probanden eben zur MPU-Anforderung und NU führt schon eingetragen wird.

Also ich trau den deutschen alles zu in der Hinsicht


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:48
Beitrag #86


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:45)
WO denn abgeben bei der cop.gif oder was.

Beim Führerscheinbüro. Schau, wenn einer noch zwei Monate hat, bis seine 15 Jahre rum sind, dann ist es doch schlauer, es nicht mehr auf eine Eintragung ankommen zu lassen und schon gar nicht einen sinnlosen Rechtsstreit zu führen, sondern weg mit der EU-FE und dann nach zwei Monaten eine D-FE beantragen, wenn alles einem Verwertungsverbot unterliegt.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:50
Beitrag #87


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:48)
Beim Führerscheinbüro. Schau, wenn einer noch zwei Monate hat, bis seine 15 Jahre rum sind, dann ist es doch schlauer, es nicht mehr auf eine Eintragung ankommen zu lassen und schon gar nicht einen sinnlosen Rechtsstreit zu führen, sondern weg mit der EU-FE und dann nach zwei Monaten eine D-FE beantragen, wenn alles einem Verwertungsverbot unterliegt.

Führerscheinbüro ??? Meine hier in D zuständige FEB oder was ??
Ob das funktioniert think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 23:04
Beitrag #88


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Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

Ich soll freiwillig auf meine FE verzichten, nur weil die deutschen FEBs Amok laufen ? Nicht Euer Ernst ... wallbash.gif

Da streiten wir uns monatelang, warum, wieso, weshalb (und auch eben nicht) und dann kommt der Rat: Geb´ die Pappe zurueck, wenn eine Kontrolle laeuft ... wallbash.gif

Selbst wenn die Deutschen eine NU aussprechen - was klar ein Entzug fuer Deutschland ist und damit erstmal gegen Eu-Recht verstoesst - dann kann man immer noch in der gesamten EU weiterfahren. Bei so einer Konstellation stellt sich einfach nur die Frage, ob ein Umzug ins EU-Ausland nicht sowieso besser ist ... Von dort aus lohnt sich auch eine Klage wieder.

Was nun den Eintrag der NU angeht, so wird vielleicht nicht direkt die NU eingetragen, sondern die Weigerung eine MPU zu absolvieren und der daraufhin folgende Verwaltungsakt, naemlich die Untersagung in Zukunft irgendwie motorisiert an Strassenverkehr teilzunehmen - was eine NU mit einbezieht. In vergleichbaren Faellen bei "nur" behaupteten Eignungsmaengeln passiert das dann ja auch so. So jedenfalls meine Theorie.

Dann aber ist eine NU eine Entziehung "aus alten Gruenden" und es wird leicht nachzuweisen sein, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 23:07
Beitrag #89


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:04)
Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

rofl1.gif
Hast recht


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:10
Beitrag #90


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:13
Beitrag #91


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:04)
Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

Vollstes Verständnis laugh.gif . In dem Beispielfall mit 2 Monaten bis 15 Jahre rum sind kanns aber Sinn machen. 2 Monate warten und fahren oder x-Jahre prozessieren und in der Zeit laufen.
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:22
Beitrag #92


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Kann bitte ein NU Betroffener mal posten, was in seinem aktuellen VZR Auszug in Bezug auf die NU / Tilgungsfrist wg. NU steht?
VZR Auszug kostenlos anfordern.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 23:24
Beitrag #93


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Zitat (Medusa @ 29.04.2005, 00:13)
In dem Beispielfall mit 2 Monaten bis 15 Jahre rum sind kanns aber Sinn machen. 2 Monate warten und fahren oder x-Jahre prozessieren und in der Zeit laufen.

Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

Aber das ist nach meiner Erfahrung sowieso gar nicht das Thema. Denn die Mehrheit der Auslandskandidaten hat gerade die Sperrzeit rum und noch 14 Jahre bis zur Tilgung vor sich. Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ... das sind dann 18 Jahre nach der Tat (frag´ mich nicht wieso ..., wahrscheinlich, weil ich gewagt hatte Einspruch einzulegen ... wink.gif ) Da lohnt jeder Zeitraum, den man noch mobil erlebt ...


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 23:32
Beitrag #94


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

@ /8doc

Du verstehst mich mal ausnahmsweise nicht richtig. Die EU-FE hat der Betreffenden schon lange gemacht und ist auch jahrelang gefahren. Nun wird er 2 Monate vor Ablauf der 15 Jahre kontrolliert ... verstehst du? Jetzt ist es doch besser, einfach das EU-Plastik der FE-Behörde vor die Füße zu werfen und in zwei Monaten wieder zu kommen, oder?


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:35
Beitrag #95


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ...

Bis dahin hat schon lange der EuGH D. die Rechtslage erläutert cool.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 29.04.2005, 00:16
Beitrag #96


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Zitat (Lexus @ 29.04.2005, 00:32)
Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

@ /8doc

Du verstehst mich mal ausnahmsweise nicht richtig. Die EU-FE hat der Betreffenden schon lange gemacht und ist auch jahrelang gefahren. Nun wird er 2 Monate vor Ablauf der 15 Jahre kontrolliert ... verstehst du? Jetzt ist es doch besser, einfach das EU-Plastik der FE-Behörde vor die Füße zu werfen und in zwei Monaten wieder zu kommen, oder?

Hm ... - ok. Hab´ ich wohl auf der Leitung gestanden ...
In dem Fall ist es sicher besser, diesen kleinen "Verzicht" zu ueben. wink.gif


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Jack Daniels
Beitrag 29.04.2005, 00:57
Beitrag #97


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Zitat (Andreas 214 @ 28.04.2005, 13:45)
da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

think.gif Stimmt,von eurer Führerscheinstelle hört man immer wieder seltsames.
whistling.gif Ob das daran liegt das RV so nahe am Allgäu liegt? rofl1.gif thread.gif Und weg.
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Beitrag 29.04.2005, 05:25
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Beitrag 29.04.2005, 09:03
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Heute ist Geburtstag!

Das höchst richterliche EU-Urteil vom 29.04.2004 & dieser Thread haben beide heute Geburtstag!
Vor allem freue ich mich über Natrix20, der diesen Thread vor einem Jahr eröffnet hatte.


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Beitrag 29.04.2005, 09:47
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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Denn die Mehrheit der Auslandskandidaten hat gerade die Sperrzeit rum und noch 14 Jahre bis zur Tilgung vor sich. Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ...

Bei mir ist der 27.02.2017 Stichtag. Lohnt nicht zu warten haste völlig recht /8.

Alles gute zum ein Jährigen Eugh-Urteil und natürlich Danke F.Kapper.


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