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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 19.05.2005, 21:20
Beitrag #511


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Mal noch zwei kurze Bemerkungen zu den beiden Urteilen, die (glaub ich) Roland zitiert hat:

1. Bei dem Urteil des OVG Koblenz ging es um eine reinrassige deutsche FE, die die FE-Behörde erteilt hatte, obwohl ihr die Eignungsbedenken bekannt waren. Darum hat das Gericht hier trotz der Bedenken Vertrauensschutz angenommen. Der Kernsatz lautet:

"Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die Fahrerlaubnis vorliegend indessen wiedererteilt, ohne die vorherige Beibringung eines Gutachtens anzuordnen; das ist zwar rechtsfehlerhaft gewesen, gestattet aber nicht eine Entziehung dieser Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 StVG."

Die Entscheidung hat also Null mit der Problematik dieses Threads zu tun.

2. Genauso liegt es mit der Entscheidung des VGH Mannheim:

Dort ging lediglich um eine uralte italienische FE aus dem Jahre 1978. Eine MPU war gar nicht angedacht. Was soll man aus dieser Entscheidung also für Honig für dieses Thema hier saugen?


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bazi
Beitrag 19.05.2005, 21:28
Beitrag #512


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"reinrassige deutsche FE"

ich fass es nicht

bazi


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Medusa
Beitrag 19.05.2005, 21:29
Beitrag #513


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Zitat
deutsche FE


= EU-FE

Ausstellungsland darf nicht Grundlage einer unterschiedlichen Behandlung einer Europäischen FE sein.
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Uwe W
Beitrag 19.05.2005, 21:31
Beitrag #514


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@Lexus: Das sehe ich aber schon so, dass dieses Urteil auch im Hinblick auf EU-Führerscheine interessant ist:
Zitat
Wie der Senat entschieden hat, können Bedenken an der Fahreignung nicht ausschließlich auf Tatsachen gestützt werden, die bereits bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorgelegen haben….

Das muss man natürlich im Zusammenhang mit der Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen sehen.
Den zitierten Satz des OVG-Beschlusses nur auf die Erteilung von deutschen Führerscheinen anzuwenden, würde meiner Ansicht nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung widersprechen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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bazi
Beitrag 19.05.2005, 21:33
Beitrag #515


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jaja,
demnächst tauchen hier auch noch reinrassige deutsche vG Urteile usw. auf,

irgendwie unglücklich, oder?
bazi


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Lexus
Beitrag 19.05.2005, 21:35
Beitrag #516


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Moment, die Aussage des Urteils ist, dass Vertrauensschutz deshalb besteht, weil die FE-Behörde die FE in Kenntnis der Nichteignung erteilt hat. Hat denn P oder CZ Kenntnis gehabt und sozusagen trotzig trotzdem die FE erteilt? Nein.


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bazi
Beitrag 19.05.2005, 21:41
Beitrag #517


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lexus,
ich tipp mal, dass 95 % der CZ-EU-FS Inhaber Alk-Sünder sind, aber auch dort wird nur erteilt, wenn die Sperre abgeaufen ist, allerdings nach Landesrecht, also ohne MPU

bazi


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Uwe W
Beitrag 19.05.2005, 21:49
Beitrag #518


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@Lexus: hier näheres zum OVG Beschluss in der FAQ

Eine nachgewiesene Nichteignung gab es also gar nicht. Die Behörde hat einfach nicht den Flensburg-Auszug abgewartet (Schlamperei) und wusste deshalb nichts von den Eignungszweifeln, denen sie durch eine MPU-Auflage hätte nachgehen müssen.

Die Situation bei der Erteilung von EU-Fahrerlaubnisssen in CZ oder Polen dürfte doch nicht wesentlich anders sein.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 19.05.2005, 21:50
Beitrag #519


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Zitat (Lexus @ 19.05.2005, 22:35)
Moment, die Aussage des Urteils ist, dass Vertrauensschutz deshalb besteht, weil die FE-Behörde die FE in Kenntnis der Nichteignung erteilt hat. Hat denn P oder CZ Kenntnis gehabt und sozusagen trotzig trotzdem die FE erteilt? Nein.

Aus demselben Urteil:

Zitat
Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die Fahrerlaubnis vorliegend indessen wiedererteilt, ohne die vorherige Beibringung eines Gutachtens anzuordnen; das ist zwar rechtsfehlerhaft gewesen, gestattet aber nicht eine Entziehung dieser Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 StVG.


Die EU FEB ist gleichwertig der D. FEB, rechtsfehlerhaft scheidet aus, weil keine MPU im Ausstellungsland existiert.

Kenntnis dt. Eignungszweifel hätte das austellende Land durch Nachfrage erhalten können. Interessierte aber nicht, Eignung wurde durch MU überprüft.
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Lexus
Beitrag 19.05.2005, 21:54
Beitrag #520


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Irgendwie wird es immer lustiger; wie kann man mit einer MU die charakterliche Eignung prüfen? Wenn das geht, dann kann ich auch einen Blutdruckmesser als Lügendetektor benutzen.


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strichachtdoktor
Beitrag 19.05.2005, 21:57
Beitrag #521


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@ lexus

Zitat
Hat denn P oder CZ Kenntnis gehabt und sozusagen trotzig trotzdem die FE erteilt? Nein.

Ja, stimmt ...
... sie haben erst gar nicht gefragt. Und ich meine nicht, dass ich einer Behoerde freiwillig meine Lebensbeichte auf den Tisch hauen muss. Ein bisschen mehr Einsatz, dass sollte nicht zuviel verlangt sein. Ohne zu fragen dann den Unwissenden mimen, wo ganz Polen ueber die Fuehrerscheinfluechtlinge aus Deutschland Bescheid wusste ... Nö. Ich habe die Presseberichte aus der Stettiner Zeitung aufgehoben. Mit "Ich nix gewusst" kommt da keiner durch ...

Zitat
Haben die dich wirklich "Auskultierenden " genannt; ich krieg mich nicht wieder ein :-)

Nein, Lexus, mich haben die nicht gemeint - war nicht mein Gutachten. Besser: Die haben sich gemeint rofl1.gif
Zitat
Seitens des Auskultierenden wurde erneut darauf hingewiesen, dass es besonders nachteilig erscheinen muss, wenn jemand, der seinen Fuehrerschein so dringend braucht, sich andauernd in mit Strafe bewehrten Situationen begibt.

auskultieren, lat. fuer abhorchen, (ausforschen ...???)
Egal wie es gemeint war, erstens falsch und zweitens lustig ...
wavey.gif


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Medusa
Beitrag 19.05.2005, 22:07
Beitrag #522


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Zitat
Irgendwie wird es immer lustiger; wie kann man mit einer MU die charakterliche Eignung prüfen? Wenn das geht, dann kann ich auch einen Blutdruckmesser als Lügendetektor benutzen.


Wo in der EU FE-Rili steht, daß dazu eine MPU nötig ist? Regelmäßigen Alkohol"genuß" = sichere Trennung Trinken / Fahren nicht möglich, kann jeder Mediziner feststellen.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.05.2005, 22:14
Beitrag #523


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Zitat
Wenn das geht, dann kann ich auch einen Blutdruckmesser als Lügendetektor benutzen.

... das waere dann ziemlich genau "auskultieren" ... laugh2.gif rofl1.gif

Es ist ja so, dass der Praesi der Aerztekammer Nordrhein Psychologen gar nicht fuer befaehigt haelt, eine MPU durchzufuehren. Dazu muesste es mindestens ein Psychater sein - der ist naemlich auch Arzt. Capisce ?


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strichachtdoktor
Beitrag 19.05.2005, 22:23
Beitrag #524


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OK, Spass beiseite:

Tatsaechlich ist es so, dass trotz hervorragender medizinischer Werte, z.B. Gamma-GT innerhalb des Normbereichs von 6-29(Maenner 33) U/ml und unauffaelliger GPT und GOT regelmaessig seitens der MPU- Psychologen ein "hochgradiger Alkoholabusus" diagnostiziert wird.


Egal, wie sehr man jetzt die Spezifitaet der einzelnen Werte einordnen mag: Bei einem Alkoholabusus liegt der Gamma-GT IMMER mindestens über 50U/ml - normal sind so 180 bis 250U/ml.

Ein Gamma-GT innerhalb des Normbereichs dagegen ist eher ein starkes Indiz fuer ein "behauptetes Nichttrinken".

Ich finde, sowas sollte man auch als Nichtmediziner wissen, wenn man solche Gutachten schreibt ...

Und solche "Stilblueten" sind es, die Aerztekammerpraesis und andere hohe Mediziner tierisch auf die Palme bringen - zu Recht, wie ich meine.


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Medusa
Beitrag 19.05.2005, 22:25
Beitrag #525


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.05.2005, 23:23)
Und solche "Stilblueten" sind es, die Aerztekammerpraesis und andere hohe Mediziner tierisch auf die Palme bringen - zu Recht, wie ich meine.

Und die Betroffenen ranting.gif
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michaelp100
Beitrag 19.05.2005, 22:40
Beitrag #526


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Zitat (michaelp100 @ 19.05.2005, 21:20)
hmmm, wo das reingehört, weiss ich selbst nicht. ich habe, wie ihr ja wisst, einen cz-fs.
ich habe antrag auf neuerteilung gestellt, bei bescheid"mpu" antrag sofort zurückgezogen.
daraufhin teilt mir die fs-behörde mit, ich sei laut § 11 abs 8 FEV als UNGEIGNET anzusehen. ich dachte bisher, behörden dürften bei so etwas nicht auf nichteignung schließen???
entzug war unfall mit 0,94 %, entzug 8 mon, mit verküjrzung um 3 monate.
entzug erfolgte nicht wegen btm!

die frage ist auch, ob der beamte überhaupt eine mpu anordnen durfte.
zweimalige verurteilung we. besitz von einer geringen menge marihuana.
kein eigenkonsum nachweisbar.

das habe ich aus dem urteil von koblenz:
… Die mangelnde Eignung kann aber auch nicht aufgrund der § 46 Abs. 3 i.V. mit § 11 Abs. 8 FeV daraus geschlossen werden, dass der Antragsteller der - nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ergangenen - Anordnung vom 7. Januar 2003, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, nicht Folge geleistet hat.

heisst das jetzt, dass die behörde falsch gehandelt hat????????????????????

smile.gif
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RA XDiver
Beitrag 19.05.2005, 22:45
Beitrag #527


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Warum das Doppelposting? Die Frage hast Du bereits gestellt und hier gehört sie nicht rein. ranting.gif

Diskussionen zu diesem Thema bitte hier fortsetzen.


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Gast_Charlemagne_*
Beitrag 19.05.2005, 22:47
Beitrag #528





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Zur Prüfung der Fahreignung des deutschen Antragstellers in z. B. PL folgende Überlegung:

Beim schriftlichen Antrag zur Erteilung einer FE gibt es, wenn man den Postings in diversen Foren Glauben schenkt scheinbar sinngemäß eine Spalte in dem entsprechenden Vordruck: "Besaßen Sie schon einmal eine Fahrerlaubnis in PL oder einem EU-Land bzw. es wird explizit nachgefragt ob eine Sperrfrist oder eine Verurteilung wg. Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol/Verkehrsgefährdung" o. ä. bestand.

Wird diese Strafe ordnungsgemäß angegeben und sind die Vorkommnisse nach polnischem Recht verjährt dürfte dies in Verbindung mit einer ärztlichen Untersuchung (die dort scheinbar üblich ist) alle Merkmale einer polnischen Eignungsüberprüfung erfüllen, da ein mpu-ähnliches Verfahren aus einer lokalen Rechtstradition heraus dort nicht existiert. Sollte dann die 185-Tage-Frist eingehalten werden und wurde die Fahrprüfung mit Erfolg abgeschlossen ist der Führerschein m. E. legal erworben worden und EU weit gültig

Infolgedessen ist dann eine erneute Prüfung der Eignungsvoraussetzungen in D. durch eine zwangsverordnete MPU rechtlich imho sehr bedenklich, denn dies würde ja voraussetzen daß eine Eignungsüberprüfung nicht stattgefunden habe. Eine Prüfung hat aber nachweislich stattgefunden allerdings zu in dem in diesem Lande üblichen Bedingungen, die aber rechtlich zulässig sind sonst dürfte dieser Staat ja keine Führerscheine ausstellen.

Stichschachtdoc hat glaube ich einmal angeführt daß z. B. in Polen nicht jeder die Hürden der Eignungsüberprüfung überwindet, von einem generell überlaxen Behördenvorgehen zu Mißbrauchszwecken kann man also auch nicht generell ausgehen.

Die NU wird wohl noch viele Gerichte beschäftigen ... und vielen Rechtsanwälte Geld in die Kassen spülen ... und uns im rechtlichen Niemandsland umherirren lassen ...
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caleb
Beitrag 19.05.2005, 22:49
Beitrag #529


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@gerri klingt endlich mal nach einem positiven ergebnis seit langem wavey.gif rofl1.gif bin ja mal gespannt auf näheres...


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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michael_mk
Beitrag 19.05.2005, 22:51
Beitrag #530


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@x-diver,was ist los?man hört von dir kaum noch was,kommst du mit den neuigkeiten nicht zurecht oder warum hört man zu diesem beschluss(gerri)keine stellungsnahme von dir,bzw von andreas laugh.gif
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RA XDiver
Beitrag 19.05.2005, 22:55
Beitrag #531


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Das kann ich Dir sagen: Warum soll ich Stellung zu etwas nehmen, was ich nicht kenne?

Nur auf Hörensagen und das Rund(Werbe)schreiben eines RA gebe ich erstmal nicht viel (siehe das angebl. Urteil des VG Berlin, das auch von ihm ins Spiel kam und das bis heute keiner kennt).

Warten wir doch einfach den Volltext ab. wavey.gif


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michael_mk
Beitrag 19.05.2005, 23:18
Beitrag #532


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Zitat (XDiver @ 19.05.2005, 23:55)
Das kann ich Dir sagen: Warum soll ich Stellung zu etwas nehmen, was ich nicht kenne?

Nur auf Hörensagen und das Rund(Werbe)schreiben eines RA gebe ich erstmal nicht viel (siehe das angebl. Urteil des VG Berlin, das auch von ihm ins Spiel kam und das bis heute keiner kennt).

Warten wir doch einfach den Volltext ab. wavey.gif

denke schon das dass was joe gepostet hat stimmt,nur ihr MPU Hardliner seit immer schnell in komentare abgeben wenn es um eine NU gegeben hat,was der liebe andreas zwischenzeitlich gerne bekannt gibt tongue.gif ansonsten hört man von euch rein garnichtsmehr sad.gif ist nicht böse gemeint@x-diver sad.gif ,mich würde eine stellungsnahme nur sehr von euch interessieren was joe geschrieben hat,auch wenn das urteil fehlt wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 19.05.2005, 23:25
Beitrag #533


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Zitat
ansonsten hört man von euch rein garnichtsmehr


Das stimmt ja so nun nicht ganz, aber warum glaubst Du haben wir vielleicht ein wenig die Lust verloren, uns hier aufzureiben. Es gibt halt nichts Neues und immer wieder das Gleiche zu wiederholen ist müßig.

Zitat
mich würde eine stellungsnahme nur sehr von euch interessieren was joe geschrieben hat,auch wenn das urteil fehlt


/8 hat viel geschrieben. wink.gif Aber ich enthalte mich doch lieber einer Bewertung, bis Fakten auf dem Tisch liegen. wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 01:11
Beitrag #534


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@ michel-mk, XDiver

Ja, der /8 hat viel geschrieben. wink.gif

Aber ich sagte auch, dass ich nichts Genaues weiss.

Gerri war so nett mir vorzulesen, was er von seinem Anwalt bekommen hat und den wesentlichen Inhalt habe ich hier (hoffentlich einigermassen) wertungsfrei wiedergegeben. That´s all.

Niemand kann dazu Stellung beziehen, denn der Wortlaut der Entscheidung ist bislang nicht veroeffentlicht.


@ Charlemagne

Es ist so, dass ich in PL meinen EU-FS gemacht habe.
Mich hat niemand nach einem Vorbesitz oder aehnlichem gefragt.
Alle, die mit mir zusammen den FS gemacht haben, hatten das gleiche Formular zu unterschreiben, welches wir -da auf polnisch- nicht ausfuellen konnten. Ausgefuellt wurde es vom Vermittler. Ich habe ein solches Formular. Es handelt sich um das offizielle Antragsformular fuer eine FE in Polen. Und ich habe es mir von einer polnisch-sprechenden Person Wort fuer Wort uebersetzen lassen:
Es gibt keine Frage nach Vorbesitz oder Verlust oder Vorstrafen oder, oder, oder.

Zu der Zeit, in welcher ich meinen FS dort gemacht habe, wurde auch noch nicht die EU-Rili bez. der 185 Tage umgesetzt, da eine Umsetzung in polnische Richtlinien fehlte. Das ist wohl inzwischen geaendert worden.

Ich habe einen Sehtest gemacht. Eine medizinische Selbstauskunft musste nicht abgegeben werden, eine aerztliche Untersuchung fand nicht statt. geruechteweise wurde durch die Polen beim KBA nachgefragt, ob fuer die Bewerber aus Deutschland noch eine Sperrfrist laeuft. (Das ist nicht bestaetigt und ehrlich gesagt: Ich glaube es nicht wirklich!)

Bei der Pruefung im staatlichen Pruefungszentrum wurden allerdings einige Leute aussortiert. Soweit mir bekannt, haben bis auf eine Person alle ihre Pruefung wiederholen koennen.

Sollte das jemand in Deutschland bemaengeln wollen, was ich sogar verstehen wuerde, dann sei ihm gesagt: DAS ist der normale Ablauf der Dinge in Polen. SO wird da der Fuehrerschein gemacht. Millionen Polen haben ihn so und nicht anders erworben, auch ein zweites oder drittes Mal nach Entzug.

Fuer besondere Haertefaelle (mehr als 2 Entzuege durch Polizei oder Richter) gibt es auch in Polen eine MU und eine psychologische Untersuchung. Voraussetzung ist aber stets eine Akte bei der polnischen Behoerde (die automatisch bei Erwerb der ersten FE angelegt wird). Vorentscheidungen auslaendischer Behoerden interessieren die Polen bislang ueberhaupt nicht, da sich (gerade) die Polen als eine unabhaengige Nation begreifen. (Daher auch mein Unglaube bezueglich der KBA-Anfrage. Allerdings war zu der Zeit der Druck auf die Stettiner Behoerde sehr hoch und einige Leute von "Polizei und Staat" waren aus Deutschland angereist.)

Wer nach Alkohol gerochen hat oder den Anschein gewisser Koordinationslosigkeit hinterlassen hat wurde jedoch nicht zur Pruefung zugelassen - das wurde mir mehrfach berichtet und einmal konnte ich es selbst beobachten.Insgesamt kann man aber wohl von einer eher laxen Vergabepraxis in Polen (und fuer alle!) ausgehen. Allerdings ist ueberall in Europa die Vergabe laxer als in Deutschland ...

Vielleicht ist "lax" auch der falsche Ausdruck. Ich denke, dass die "Eignungsueberpruefung" in PL auf einem eher"intuitiven Niveau"stattgefunden hat - so wie in Deutschland vor etwa 25 Jahren, etwa. Also es wurde sicher nicht gezielt gesucht oder gezielt ueberprueft. Wenn doch jemand "entdeckt" wurde, hat man ihn freundlich aber bestimmt nach Hause geschickt ...


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Beeblebrox
Beitrag 20.05.2005, 03:09
Beitrag #535


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ich möchte meinen aktuellen Kurzbericht an den von /8 anschliessen (bin grad dabei, den FS in Stettin zu machen):
mittlerweile gibt es im Antragsformular die Frage nach Ablauf der Sperrfrist - mehr aber auch nicht. Die 185-Tage-Regelung wird insoweit beachtet, dass eine Bürgerkarte beantragt werden muss, ohne die keine Prüfung gemacht werden kann. Voraussetzung für die Bürgerkarte ist eine Meldeadresse, der Nachweis über eine deutsche Krankenversicherung und das Vorhandensein einer Bankkarte.
Dass Leute vor der Prüfung nach Hause geschickt werden, wenn sie alkoholisiert auftauchen, kann ich vom Hörensagen bestätigen, ebenso, wenn sie alkoholisiert zur Fahrstunde antreten. Solche Vorfälle bewerte ich persönlich ausnahmsweise zugunsten der MPU-Befürworter, habe das selber aber weder erlebt und schon gar nicht praktiziert.
Es ist überall sichtbar, dass der Laden brummt, ständig begegnen einem Fahrschulautos und es kommt oft genug vor, dass 3 oder mehr Fahrschulwagen hintereinander an einer Kreuzung stehen. Prüfungen werden übrigens auch Samstags abgehalten, man stelle sich das mal in D-Land vor!
Der Gerichtsdolmetscher, der auch unseren Theorie-Unterricht geleitet hat, sagte zum Thema Anfragen seitens der polnischen Behörden ans deutsche KBA, dass dies allein schon an den sprachlichen Schwierigkeiten scheitere, da die jeweilige Seite kein polnisch bzw. deutsch könne.
Achja, wenn ich schon beim schreiben bin: der BGS im Zug verhält sich zahm, die gehen zusammen mit ihren polnischen Kollegen durch, lassen sich Ausweis zeigen und fertig. Kein Aufschreiben von Namen und schon gar keine laufenden Laptops, in die die Daten gehackt werden, wie hier schon über die bayerisch-tschechischen Kontrollen berichtet wurde.
So, ich schweife ab, wollte nur meinen Senf dazugeben, weil ich seit längerem schon interessierter Mitleser bin, zurück zum Thema...
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gerri
Beitrag 20.05.2005, 08:27
Beitrag #536


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xdiver

glaubst du ich denke mir diese urteile aus. dieses urteil in berlin gibt es,nur da war der sachverhalt etwas anders. da konnten die richter nur die frage nicht beantworten ob der beschuldigte seinen fs entzug in dem besagten land angegeben hatte..aber da wurde für den eu fs geurteilt..nur so am rande..


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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MaximilianNRW
Beitrag 20.05.2005, 08:32
Beitrag #537


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FS in Tschechien: Der Prüfungskommissar fragte nach nach dem "Vorleben" und ermahnte alle einzeln sehr nachdrücklich, sich nichts mehr zuschulde kommen zu lassen.
Die Motorradprüfung war übrigens härter als in D., hinten drauf der Kommissar, das Motorrad versehen mit 2. Lenker u.s.w. Mein Prüfer wog so um 120 kg.

Allerdings habe ich auch einige Leute da beobachtet, denen ich nicht gerne auf der Strasse begegnen würde. Abends heftiges trinken oder zwischen den Fahrstunden einen Joint, ohne den es wohl nicht ging.

Gruss

Max
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Gast_Etienne_*
Beitrag 20.05.2005, 08:41
Beitrag #538





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Zitat
Allerdings habe ich auch einige Leute da beobachtet, denen ich nicht gerne auf der Strasse begegnen würde. Abends heftiges trinken oder zwischen den Fahrstunden einen Joint, ohne den es wohl nicht ging.

Also das kann ich nicht sagen, bei mir waren alle schon ziemlich geläutert und hatten auch schon diverse MPU's hinter sich. BtM- und Alk-Geschichten hielten sich ziemlich die Waage. Tenor war: Das ist die letzte Chance, jemals wieder einen FS zu bekommen (die nächsten 15 Jahre). Abends nach den Fahrstunden hat jeder gern ein Bier getrunken, dabei blieb es jedoch auch. Und das sollte man auch niemanden verbieten können wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 08:51
Beitrag #539


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Zitat (MaximilianNRW @ 20.05.2005, 09:32)
Allerdings habe ich auch einige Leute da beobachtet, denen ich nicht gerne auf der Strasse begegnen würde.

... sieht man die nicht ueberall ?


--------------------
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MaximilianNRW
Beitrag 20.05.2005, 08:52
Beitrag #540


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Einer ging nach der Prüfung zum Büdchen und hat hintereinander 9!!!! Flachmänner in sich hineingeschüttet. Hab ich selbst gesehen. 2 Leute kamen ohne Joint nicht aus und ein paar haben sich abends gut zugeschüttet. Aber ich denke mal, dass so Leute ihren Schein auch nicht lange behalten, sich also das Thema von alleine erledigt.
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 08:59
Beitrag #541


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Zitat (MaximilianNRW @ 20.05.2005, 09:52)
Aber ich denke mal, dass so Leute ihren Schein auch nicht lange behalten, sich also das Thema von alleine erledigt.

Eben !

Zwei Nachteile:

- Sie fahren in dem Glauben, "legal" unterwegs zu sein, besoffen oder zugedroehnt (was auf jeden Fall illegal ist ...) vielleicht jemanden um, oder in eine Gruppe von Leuten, oder auf der Autobahn als Geisterfahrer ... Das ist natuerlich schlimm. Andererseits machen die das auch voellig ohne Schein, insofern waere fuer alle nicht viel gewonnen, haetten sie keine Polen-Karte erworben.

- Sie ruinieren den Ruf der EU-Fuehrerscheine und provozieren natuerlich geradezu Ueberreaktionen von Behoerden.


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Bayer
Beitrag 20.05.2005, 09:25
Beitrag #542


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Für immer mehr Kinder und Jugendliche gehören demnach Kiffen und Partydrogen zum Alltag. Jeder fünfte zwischen 18 und 25 Jahren raucht Cannabis, die Zahl der Konsumenten in diesem Alter stieg von 1992 bis 2002 um das 2,7-fache. Bereits sieben Prozent der 12- bis 15-Jährigen kiffen. Auch Ecstasy weist der Trend deutlich nach oben. (Auszug dpa).

Wenn die Zahlen stimmen ist jeder fünfte Führerscheinneuling ein Kiffer.
Überprüft wird das aber nicht.
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MaximilianNRW
Beitrag 20.05.2005, 09:37
Beitrag #543


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Unser örtlicher Dorfscheriff hier sitzt jeden Abend nebst Gattin in der Kneipe und schüttet sich heftig zu. Und zwar so, dass man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass er am nächsten Tag zum Dienst noch Restwerte im Blut hat.
Aber das ist natürlcih dann ganz was anderes.

Ich warte auch jeden Tag mit Bangen auf eine Schlagzeile wie Polenführerscheinbesitzer fuhr sternhagelvoll in Kindergartengruppe...
Irgendwann kommt sowas.
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caleb
Beitrag 20.05.2005, 09:40
Beitrag #544


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Wenn man Kiffen und Fahren trennen kann spricht nichts dagegen, ebenso beim Alkohol @Bayer, bei den anderen Drogen siehts dann wieder anders aus, die Zahl der KOnsumenten ist aber auch weitaus geringer...


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 09:58
Beitrag #545


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Nur weil eine Menge Leute Fehler bei der Aufnahme von Drogen jeglicher Art machen (z.B. Medikamenten, harte und weiche Drogen, Alkohol) oder ihre Neurosen im Strassenverkehr ausleben, rechtfertigt das nicht einen einzigen Einzelfall - das ist ja wohl klar.

Dass der Drogenkonsum bei Kindern und Jugendlichen zugenommen hat, sollte man jedenfalls schleunigst bei den Ursachen bekaempfen - sonst gibt es in ein paar Jahren niemanden mehr, der die schoenen deutschen Strassen nutzen koennte ...

Zitat
Ich warte auch jeden Tag mit Bangen auf eine Schlagzeile wie Polenführerscheinbesitzer fuhr sternhagelvoll in Kindergartengruppe...


Sowas waere zwar ein Super-GAU, aber es rechtfertigt kaum einen Schritt gegen "alle" PL-Fuehrerscheine. Und man muss auch nicht jeden Schuh anziehen, der einem hingehalten wird.


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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 09:59
Beitrag #546


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es sind in der Tat am 4.5.05 zwei
Besschlüse beim OVG Koblenz ergangen
wobei ein Beschuß zugunsten des Klägers: R.S. entschieden wurde.
im laufe des Tages erfahre ich mehr.
Qelle : Pressestelle OVG Koblenz
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gerri
Beitrag 20.05.2005, 10:08
Beitrag #547


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wo hast du das denn her.. ich finde auf der seite ovg rlp gar nichts..


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 10:32
Beitrag #548


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... Gabriel7 ist offenbar in die Nutzung von kommunikationsknochen eingeweiht ...
wink.gif


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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 10:33
Beitrag #549


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ich kann leider diese Qelle aus eigenen
interessen nicht ins Forum geben.
die Pressestelle des OVG Koblenz hat erklärt,
daß es sich um eine Rechtsschutzsache bezüglich
eines griechischen EU-FS Besitzer handelt. Das Gericht
hat bis zur nächsten Instanz enschieden, daß er mit dem
Eu-FS weiterfahen darf. Also Keine NU, weil die Interessen
des Klägers vorangig zu bewerten ist.
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 10:39
Beitrag #550


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Zitat
Also Keine NU, weil die Interessen des Klägers vorangig zu bewerten ist.


Ei. Ist ja wohl eher selten.
Wir sind auf den ganzen Wortlaut gespannt.


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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 10:57
Beitrag #551


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zunächst ist es ja das erste mal, das
hier ein Gericht für den EU FS entschieden hat.
darüber sollten sich eigendlich einige hier freuen.
Es handelt sich aber lediglich um einen Rechtsschutz.
das OVG Koblenz hat ganz einfach die Interessen des
über die des Klägers ,VG Neustadt bewertet.
das sind die Fakten und weil es sich wahrscheinlich um
eine mündliche Stellungnahme der Pressestelle handelt,
ist das alles was ich weiß.
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mirko1
Beitrag 20.05.2005, 12:27
Beitrag #552


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Zitat (Lexus @ 18.05.2005, 22:15)
Wenn das Verlängern der FE in NL eine reine Formalität ist, was es in der Tat ist, dann ist das Absolvieren einer MPU für einen fahrgeeigneten Menschen auch eine reine Formalität. Aber unter Pastorentöchtern weiss doch jeder, weshalb die EU-FE-Inhaber nicht zur MPU gehen (können) - bis auf Ausnahmen natürlich, nämlich alle, die hier im Thread schreiben. *g*

Schade Lexus das Du den Wald vor lauter Bäumen nicht siehst, es hat in der Vergangenheit schon etliche MPU Versuche gegeben, um nur ein Beispiel heraus zu picken, ein Professor mit 25 Jähriger Fahrpraxis hat sich zum schein bei der MPU angemeldet und hat die MPU nicht bestanden, es gab viele solcher versuche und über die hälfte sind beim ersten MPU versuch gescheitert.

Bewiesen ist das schön gerechnet 60% beim ersten mal durchfallen, egal mit oder ohne Problem.

Wie kann jemand der 2 Jahre Abstinenz nachweist trotzdem durchfallen? wann wäre es den gut 5 Jahre Abstinenz? 8 Jahre....10 Jahre....?

sollte er aber immer wieder den ersten Satz verhauen" Warum benötigen sie den FS?" weil ich ohne den FS nicht leben kann oder will" Bingo Abstinenz hin oder her durchgefallen.

Eben Glaskugel
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.05.2005, 12:40
Beitrag #553


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@gabriel7


ist gerri grieche? aber es sind ja 2 Beschlüsse.

@mirko1

Du siehst wenns um sowas geht werde ich aktiv. fahre die ganze zeit mit einem unguten gefühl. möchte klarheit. allerdings dann doch nicht wenns für mich negativ ausfallen sollte laugh.gif
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mirko1
Beitrag 20.05.2005, 13:29
Beitrag #554


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@willauchmalwassagen

Hey dachte schon du bist untergetaucht, bei mir ist auch noch alles im Lot, noch ohne Kontrolle toi toi toi.

Evtl. gibts ja Positiven Wind. rolleyes.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 13:39
Beitrag #555


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Zitat
Evtl. gibts ja Positiven Wind. 


Waere ja schon gut, wenn ueberhaupt mal etwas Richtung Rechtssicherheit passieren wuerde. Den gegenwaertigen Zustand finde ich unangemessen.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.05.2005, 14:11
Beitrag #556


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bloß nicht zuviel hoffnungen machen.
dann kommt wahrscheinlich wieder der käse:

das die entscheidungen mal wieder nicht mit unseren sachverhalten vergleichbar sind.

eigentlich müsste doch gerri etwas genaueres wissen!
oder treffen die beschlüsse auf weitere klienten des gleichen anwaltes zu?

ok ich warte ab!
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mirko1
Beitrag 20.05.2005, 15:03
Beitrag #557


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Zitat
Den gegenwaertigen Zustand finde ich unangemessen.


dem kann ich nur zustimmen.

Zitat
das die entscheidungen mal wieder nicht mit unseren sachverhalten vergleichbar sind.


Na ja eigentlich liegt die Sache klar auf der Hand, dürfen die wegen Altlasten MPU und NU auf rechtmäßig ausgestellte EU-Führerscheine anordnen oder nicht.

Das ist ja unser aller Problem, denke ich.
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 20.05.2005, 15:08
Beitrag #558





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wie die Pressestelle des OVG mitgeteilt (mündlich)
geht es um einen positiven Bschluß, keine NU.
der andere ist wohl der Beschluß, aus der ersten
Instanz. Nach Aussage der Stelle geht es nicht um einen Griechen,
@willahchmalwassagen, sondern um einen griechischen EU-FS.
wer wo welches verfahren beim OVG Koblenz derzeit laufen hat,
kann ich natürlich nicht wissen.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 20.05.2005, 15:18
Beitrag #559





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Zitat (Lexus @ 19.05.2005, 22:35)
Moment, die Aussage des Urteils ist, dass Vertrauensschutz deshalb besteht, weil die FE-Behörde die FE in Kenntnis der Nichteignung erteilt hat. Hat denn P oder CZ Kenntnis gehabt und sozusagen trotzig trotzdem die FE erteilt? Nein.

Hier sagt der Senat das anders:
Zitat
Dass die Antragsgegnerin bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der vom Strafgericht verhängten Sperrfrist von der Ordnungswidrigkeit keine Kenntnis hatte, weil die von ihr anzufordernde Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (§ 22 Abs. 2 Satz 2 FeV) noch nicht vorlag, ändert insoweit nichts, da dieser Umstand in der ihr zuzurechnenden Sphäre liegt.


Jede Fe-Behörde in jedem Mitgliedstaat hat die Möglichkeit über das VZR Kenntnisse zu erlangen.

Wenn sie keine Auskunft einholt liegt dies in der ihr zuzurechnenden Spähre; sagt der Senat
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 17:39
Beitrag #560


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Zitat
Jede Fe-Behörde in jedem Mitgliedstaat hat die Möglichkeit über das VZR Kenntnisse zu erlangen. 


Deckt sich ja in gewisser Weise mit meinen schon im letzten Jahr getaetigten Aeusserungen, dass der Betroffene nicht dafuer verantwortlich zu machen ist, wenn eine Behoerde (egal, welche Behoerde) die ihr zur Verfuegung stehenden Moeglichkeiten nicht in vollem Umfange nutzt. Und das gilt - gerade, weil deren Anordnungen wie die von deutschen Behoerden Gueltigkeit besitzen - auch fuer auslaendische Behoerden.

Der Antragsteller kann doch nicht verantwortlich gemacht werden fuer behoerdlichen (oder politischen) Murks. Oder schoener:
Zitat
Wenn sie keine Auskunft einholt liegt dies in der ihr zuzurechnenden Spähre; sagt der Senat.


Die Moeglichkeiten gibt es. So wie der Antragsteller sich einen Dolmetscher organisieren kann um eine FS-Pruefung zu bestehen, so kann ein Amt sich einen Uebersetzer nehmen um beim KBA oder woanders alle Infos zu erhalten, die sie brauchen um rechtmaessig zu erteilen. Wird eh auf die Gebuehren aufgeschlagen ...

Schoenes Wochenende @ all !!! wavey.gif Joe


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:51