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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 08:59
Beitrag #541


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Zitat (MaximilianNRW @ 20.05.2005, 09:52)
Aber ich denke mal, dass so Leute ihren Schein auch nicht lange behalten, sich also das Thema von alleine erledigt.

Eben !

Zwei Nachteile:

- Sie fahren in dem Glauben, "legal" unterwegs zu sein, besoffen oder zugedroehnt (was auf jeden Fall illegal ist ...) vielleicht jemanden um, oder in eine Gruppe von Leuten, oder auf der Autobahn als Geisterfahrer ... Das ist natuerlich schlimm. Andererseits machen die das auch voellig ohne Schein, insofern waere fuer alle nicht viel gewonnen, haetten sie keine Polen-Karte erworben.

- Sie ruinieren den Ruf der EU-Fuehrerscheine und provozieren natuerlich geradezu Ueberreaktionen von Behoerden.


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Bayer
Beitrag 20.05.2005, 09:25
Beitrag #542


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Für immer mehr Kinder und Jugendliche gehören demnach Kiffen und Partydrogen zum Alltag. Jeder fünfte zwischen 18 und 25 Jahren raucht Cannabis, die Zahl der Konsumenten in diesem Alter stieg von 1992 bis 2002 um das 2,7-fache. Bereits sieben Prozent der 12- bis 15-Jährigen kiffen. Auch Ecstasy weist der Trend deutlich nach oben. (Auszug dpa).

Wenn die Zahlen stimmen ist jeder fünfte Führerscheinneuling ein Kiffer.
Überprüft wird das aber nicht.
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MaximilianNRW
Beitrag 20.05.2005, 09:37
Beitrag #543


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Unser örtlicher Dorfscheriff hier sitzt jeden Abend nebst Gattin in der Kneipe und schüttet sich heftig zu. Und zwar so, dass man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass er am nächsten Tag zum Dienst noch Restwerte im Blut hat.
Aber das ist natürlcih dann ganz was anderes.

Ich warte auch jeden Tag mit Bangen auf eine Schlagzeile wie Polenführerscheinbesitzer fuhr sternhagelvoll in Kindergartengruppe...
Irgendwann kommt sowas.
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caleb
Beitrag 20.05.2005, 09:40
Beitrag #544


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Wenn man Kiffen und Fahren trennen kann spricht nichts dagegen, ebenso beim Alkohol @Bayer, bei den anderen Drogen siehts dann wieder anders aus, die Zahl der KOnsumenten ist aber auch weitaus geringer...


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 09:58
Beitrag #545


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Nur weil eine Menge Leute Fehler bei der Aufnahme von Drogen jeglicher Art machen (z.B. Medikamenten, harte und weiche Drogen, Alkohol) oder ihre Neurosen im Strassenverkehr ausleben, rechtfertigt das nicht einen einzigen Einzelfall - das ist ja wohl klar.

Dass der Drogenkonsum bei Kindern und Jugendlichen zugenommen hat, sollte man jedenfalls schleunigst bei den Ursachen bekaempfen - sonst gibt es in ein paar Jahren niemanden mehr, der die schoenen deutschen Strassen nutzen koennte ...

Zitat
Ich warte auch jeden Tag mit Bangen auf eine Schlagzeile wie Polenführerscheinbesitzer fuhr sternhagelvoll in Kindergartengruppe...


Sowas waere zwar ein Super-GAU, aber es rechtfertigt kaum einen Schritt gegen "alle" PL-Fuehrerscheine. Und man muss auch nicht jeden Schuh anziehen, der einem hingehalten wird.


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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 09:59
Beitrag #546


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es sind in der Tat am 4.5.05 zwei
Besschlüse beim OVG Koblenz ergangen
wobei ein Beschuß zugunsten des Klägers: R.S. entschieden wurde.
im laufe des Tages erfahre ich mehr.
Qelle : Pressestelle OVG Koblenz
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gerri
Beitrag 20.05.2005, 10:08
Beitrag #547


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wo hast du das denn her.. ich finde auf der seite ovg rlp gar nichts..


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 10:32
Beitrag #548


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... Gabriel7 ist offenbar in die Nutzung von kommunikationsknochen eingeweiht ...
wink.gif


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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 10:33
Beitrag #549


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ich kann leider diese Qelle aus eigenen
interessen nicht ins Forum geben.
die Pressestelle des OVG Koblenz hat erklärt,
daß es sich um eine Rechtsschutzsache bezüglich
eines griechischen EU-FS Besitzer handelt. Das Gericht
hat bis zur nächsten Instanz enschieden, daß er mit dem
Eu-FS weiterfahen darf. Also Keine NU, weil die Interessen
des Klägers vorangig zu bewerten ist.
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 10:39
Beitrag #550


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Zitat
Also Keine NU, weil die Interessen des Klägers vorangig zu bewerten ist.


Ei. Ist ja wohl eher selten.
Wir sind auf den ganzen Wortlaut gespannt.


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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 10:57
Beitrag #551


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zunächst ist es ja das erste mal, das
hier ein Gericht für den EU FS entschieden hat.
darüber sollten sich eigendlich einige hier freuen.
Es handelt sich aber lediglich um einen Rechtsschutz.
das OVG Koblenz hat ganz einfach die Interessen des
über die des Klägers ,VG Neustadt bewertet.
das sind die Fakten und weil es sich wahrscheinlich um
eine mündliche Stellungnahme der Pressestelle handelt,
ist das alles was ich weiß.
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mirko1
Beitrag 20.05.2005, 12:27
Beitrag #552


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Zitat (Lexus @ 18.05.2005, 22:15)
Wenn das Verlängern der FE in NL eine reine Formalität ist, was es in der Tat ist, dann ist das Absolvieren einer MPU für einen fahrgeeigneten Menschen auch eine reine Formalität. Aber unter Pastorentöchtern weiss doch jeder, weshalb die EU-FE-Inhaber nicht zur MPU gehen (können) - bis auf Ausnahmen natürlich, nämlich alle, die hier im Thread schreiben. *g*

Schade Lexus das Du den Wald vor lauter Bäumen nicht siehst, es hat in der Vergangenheit schon etliche MPU Versuche gegeben, um nur ein Beispiel heraus zu picken, ein Professor mit 25 Jähriger Fahrpraxis hat sich zum schein bei der MPU angemeldet und hat die MPU nicht bestanden, es gab viele solcher versuche und über die hälfte sind beim ersten MPU versuch gescheitert.

Bewiesen ist das schön gerechnet 60% beim ersten mal durchfallen, egal mit oder ohne Problem.

Wie kann jemand der 2 Jahre Abstinenz nachweist trotzdem durchfallen? wann wäre es den gut 5 Jahre Abstinenz? 8 Jahre....10 Jahre....?

sollte er aber immer wieder den ersten Satz verhauen" Warum benötigen sie den FS?" weil ich ohne den FS nicht leben kann oder will" Bingo Abstinenz hin oder her durchgefallen.

Eben Glaskugel
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.05.2005, 12:40
Beitrag #553


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@gabriel7


ist gerri grieche? aber es sind ja 2 Beschlüsse.

@mirko1

Du siehst wenns um sowas geht werde ich aktiv. fahre die ganze zeit mit einem unguten gefühl. möchte klarheit. allerdings dann doch nicht wenns für mich negativ ausfallen sollte laugh.gif
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mirko1
Beitrag 20.05.2005, 13:29
Beitrag #554


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@willauchmalwassagen

Hey dachte schon du bist untergetaucht, bei mir ist auch noch alles im Lot, noch ohne Kontrolle toi toi toi.

Evtl. gibts ja Positiven Wind. rolleyes.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 13:39
Beitrag #555


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Zitat
Evtl. gibts ja Positiven Wind. 


Waere ja schon gut, wenn ueberhaupt mal etwas Richtung Rechtssicherheit passieren wuerde. Den gegenwaertigen Zustand finde ich unangemessen.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.05.2005, 14:11
Beitrag #556


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bloß nicht zuviel hoffnungen machen.
dann kommt wahrscheinlich wieder der käse:

das die entscheidungen mal wieder nicht mit unseren sachverhalten vergleichbar sind.

eigentlich müsste doch gerri etwas genaueres wissen!
oder treffen die beschlüsse auf weitere klienten des gleichen anwaltes zu?

ok ich warte ab!
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mirko1
Beitrag 20.05.2005, 15:03
Beitrag #557


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Zitat
Den gegenwaertigen Zustand finde ich unangemessen.


dem kann ich nur zustimmen.

Zitat
das die entscheidungen mal wieder nicht mit unseren sachverhalten vergleichbar sind.


Na ja eigentlich liegt die Sache klar auf der Hand, dürfen die wegen Altlasten MPU und NU auf rechtmäßig ausgestellte EU-Führerscheine anordnen oder nicht.

Das ist ja unser aller Problem, denke ich.
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 20.05.2005, 15:08
Beitrag #558





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wie die Pressestelle des OVG mitgeteilt (mündlich)
geht es um einen positiven Bschluß, keine NU.
der andere ist wohl der Beschluß, aus der ersten
Instanz. Nach Aussage der Stelle geht es nicht um einen Griechen,
@willahchmalwassagen, sondern um einen griechischen EU-FS.
wer wo welches verfahren beim OVG Koblenz derzeit laufen hat,
kann ich natürlich nicht wissen.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 20.05.2005, 15:18
Beitrag #559





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Zitat (Lexus @ 19.05.2005, 22:35)
Moment, die Aussage des Urteils ist, dass Vertrauensschutz deshalb besteht, weil die FE-Behörde die FE in Kenntnis der Nichteignung erteilt hat. Hat denn P oder CZ Kenntnis gehabt und sozusagen trotzig trotzdem die FE erteilt? Nein.

Hier sagt der Senat das anders:
Zitat
Dass die Antragsgegnerin bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der vom Strafgericht verhängten Sperrfrist von der Ordnungswidrigkeit keine Kenntnis hatte, weil die von ihr anzufordernde Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (§ 22 Abs. 2 Satz 2 FeV) noch nicht vorlag, ändert insoweit nichts, da dieser Umstand in der ihr zuzurechnenden Sphäre liegt.


Jede Fe-Behörde in jedem Mitgliedstaat hat die Möglichkeit über das VZR Kenntnisse zu erlangen.

Wenn sie keine Auskunft einholt liegt dies in der ihr zuzurechnenden Spähre; sagt der Senat
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 17:39
Beitrag #560


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Zitat
Jede Fe-Behörde in jedem Mitgliedstaat hat die Möglichkeit über das VZR Kenntnisse zu erlangen. 


Deckt sich ja in gewisser Weise mit meinen schon im letzten Jahr getaetigten Aeusserungen, dass der Betroffene nicht dafuer verantwortlich zu machen ist, wenn eine Behoerde (egal, welche Behoerde) die ihr zur Verfuegung stehenden Moeglichkeiten nicht in vollem Umfange nutzt. Und das gilt - gerade, weil deren Anordnungen wie die von deutschen Behoerden Gueltigkeit besitzen - auch fuer auslaendische Behoerden.

Der Antragsteller kann doch nicht verantwortlich gemacht werden fuer behoerdlichen (oder politischen) Murks. Oder schoener:
Zitat
Wenn sie keine Auskunft einholt liegt dies in der ihr zuzurechnenden Spähre; sagt der Senat.


Die Moeglichkeiten gibt es. So wie der Antragsteller sich einen Dolmetscher organisieren kann um eine FS-Pruefung zu bestehen, so kann ein Amt sich einen Uebersetzer nehmen um beim KBA oder woanders alle Infos zu erhalten, die sie brauchen um rechtmaessig zu erteilen. Wird eh auf die Gebuehren aufgeschlagen ...

Schoenes Wochenende @ all !!! wavey.gif Joe


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 20.05.2005, 17:53
Beitrag #561





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Zitat (XDiver @ 19.05.2005, 13:08)
Zitat
Der EuGH kann durchaus das Urteil vom 29.4. 04
in das neue Verfahren einbeziehen, wenn es erforderlich
ist und Bezug zum jetzigen Verfahren hat.


Das hat es aber schlicht und einfach nicht. Die NU-Problematik ist ein völlig anderes Spielfeld mit anderen Rechtsgrundlagen die dort momentan nicht zur Diskussion stehen, siehe obige Anträge.

Ich frage mich langsam, woher Du Deine Weisheiten hast. think.gif


Oh, Xdiver, die Problematik ist doch die gleiche:

Richtlinie 91/439/EWG Art 1 (2):
Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.

Deutschland versucht wie immer mit nationalen Verordnungen diesen Grundsatz zu unterlaufen.
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caleb
Beitrag 20.05.2005, 18:31
Beitrag #562


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Hab da was gefunden, eine Pressemitteilung vom 20.05, sieht aber ganz und garnicht nach einem Erfolg für einen EU FS Inhaber aus...

Link


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MaximilianNRW
Beitrag 20.05.2005, 18:39
Beitrag #563


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Abfälle aus Apartments für betreutes wohnen?
Seltsam...
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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 18:51
Beitrag #564


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Einige Fakten zum neuen Verfahren beim EuGH
im Urteil vom 29. 4. 04 der ausschlaggebende Punkt sein,
weil dieses Urteil sogut wie überhaupt keinen Spielraum
für eigene Praktiken D Führerscheinrechts in der jetzigen
form zuläßt.
Dazu muß man nicht einmal Jurist sein, um in den ergangenen
Urteilsbegründungen in schon fast lächerlichrer Form krampfhaft
an nationaler Ansicht festhält .
in dem anstehenden Verfahren wird es schon um die gegeseitige
Anerkennung gehen und was vieleicht nicht so deutlich wird wenn
mann die kläglichen Versuche in den bishrigen Verfahren nicht vefolgt hat,
Deutche Gerichte bestehen auf die Obligatorischer Registrierung.
Und veweigern die gegenseitige Anerkennung.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.05.2005, 20:51
Beitrag #565


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Zitat
......Einige Fakten zum neuen Verfahren beim EuGH..........
.........in dem anstehenden Verfahren.........


Ihr scheint alle mehr zu wissen!
also ich glaub ich habe was verpasst! was sind das für verfahren? die müssten doch auch vorher über mehere instanzen gegangen sein? ...und was ist mit diesen 2 ovg beschlüßen?


Zitat
......wie die Pressestelle des OVG mitgeteilt (mündlich)
geht es um einen positiven Bschluß, keine NU.......


wie meinst Du das? es geht um einen beschluß und nicht um eine NU oder eine NU wurde als nichtig erklärt?
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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 21:07
Beitrag #566


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@willauchmalwassagen
ich hatte dir schon auf den Beschluß vom OVG Koblenz
geantwortet. Es ist am 4.5. ein Beschluß in einer Rechtsschutzsache
zugunsten eines EU FS inhabers ergangen. Eine NU wurde somit
außer Vollzug gesetzt.

Am 13.5. hat der Generalanwalt Philippe Leger Deutschland 5 verstöße
gegen geltendes EU FS Recht vorgeworfen und es dem EuGh zur
Entscheidung vorgelegt. unsure.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 23:01
Beitrag #567


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Zitat
Am 13.5. hat der Generalanwalt Philippe Leger Deutschland 5 verstöße gegen geltendes EU FS Recht vorgeworfen und es dem EuGh zur
Entscheidung vorgelegt.


Ja, Gabriel7.

Aber, nach meinen Informationen, dabei handelt es sich nicht um unsere Problematik: Anerkennung der EU-FE ohne MPU; bzw. NU, wenn MPU bei bestehender EU-FE verweigert wird.

Leger reagiert zu spaet, da die rechtlichen Grundlagen zu den 5 Verstoessen bereits geaendert wurden. Wenn das Gericht das auch so sieht und erkennt, dass Deutschland vorhandene Maengel nach ihrem Auftreten beseitigt hat, koennte der Schuss fuer Leger auch ein wenig nach hinten losgehen ...

Eine kleine Verwarnung in der Art eines "Du boese,boese! Mach´ nich´ nochmal!" koennte auch in einer Art Feststellung enden, dass sonst alles in Ordnung ist - und DAS waere fuer unser Anliegen ziemlich fatal ...

Daher: Es ist ueberhaupt nichts gewonnen, bevor das "Spiel" aus ist. Und es hat - wenn ueberhaupt schon - gerade erst begonnen.


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gabriel7
Beitrag 21.05.2005, 09:29
Beitrag #568


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Ich habe zum neuen EuGH Verfahren alles gesagt
und bleibe bei meinen Feststellungen.
Ein Novum ist jetzt aber auch der Beschluß des OVG
Koblenz, zum erstenmal eine NU außer Vollzug zu setzen.
Dem werden jetzt wohl weitere Beschlüße in dieser Form
folgen, auch wenn ich den gesamten Wortlaut noch nicht kenne.
Es ist zu befürchten, daß jetzt jeder dieser dubiosen EU FS Anbieter
auf diesen Zug aufspringen weden, waß den weiteren Weg kaum
beeinflussen wird. Es wird logischerweise jetzt aber auch erheblich
schwerer, daß deutsche Behörden weiterhin diese rechtswidrigen
NU einfach so anzuordnen.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.05.2005, 09:57
Beitrag #569





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http://www.szon.de/lokales/biberach/stadt/200505210107.html

RA S. aus F wird zitiert
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 10:08
Beitrag #570


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Johnnie, schau mal hier. wink.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.05.2005, 10:17
Beitrag #571





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Zitat (XDiver @ 21.05.2005, 11:08)
Johnnie, schau mal hierwink.gif

Danke. Der frühe Vogel fängt den Wurm!
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strichachtdoktor
Beitrag 21.05.2005, 10:42
Beitrag #572


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Na gut. Wissen wir also wieder ein bisschen mehr ...
Sehr spannend kann ich den Beitrag trotzdem noch nicht finden.

Ist das jetzt dieser Grieche, der vor dem OVG "gewonnen" haben soll ? Darf derjenige jetzt trotz MPU-Anordnung und ehedem abgegebenen FS wieder in Deutschland Autofahren ?


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michael_mk
Beitrag 21.05.2005, 11:06
Beitrag #573


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über 600 mandanten hat RA Säftel? rolleyes.gif heftig................
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 11:12
Beitrag #574


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Zitat
über 600 mandanten hat RA Säftel?  heftig................


Zumindest für sein Konto. tongue.gif

Ich halte es nahezu für unmöglich, 600 Mandate auf einmal mit gleichbleibender Qualität problemlos zu betreuen.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.05.2005, 14:59
Beitrag #575





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Zitat (XDiver @ 21.05.2005, 12:12)
Zitat
über 600 mandanten hat RA Säftel?  heftig................


Zumindest für sein Konto. tongue.gif

Ich halte es nahezu für unmöglich, 600 Mandate auf einmal mit gleichbleibender Qualität problemlos zu betreuen.

Auch nicht in dem immergleichen Delikt?

NU-Anordnung aufgrund Nichtbeachtung der präjudizierenden Wirkung des EuGh- Rechtsgutachten verkündet im Kapper-Urteil.?
Das sind doch gespeicherte Formbriefe in denen nur Namen und Daten gewechselt werden! Das beherrscht doch jede Anwaltsgehilfin im Schlaf!

Aber immerhin: 6oo x € 400,-- Vorkasse = € 240.000 oder in richtigem Geld Deutsche Mark 469.399, 20 . Ew'ger Segen ruht auf dem MPU Geschäft.
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 15:45
Beitrag #576


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Da kannst Du noch einiges drauflegen. Allein für den einstweiligen Rechtsschutz und das Widerspruchsverfahren sind pro Fall 775,05 EUR brutto fällig. Dazu kommen noch die Kosten für das Verfahren in der Hauptsache in noch höherem Maß, da der Streitwert doppelt so hoch ist. Wenn dann noch ne Berufung dazu kommt, ist der neue Porsche bezahlt (2.560,24 EUR brutto). tongue.gif .

Wohlgemerkt: Das alles, wenn er nach RVG abrechnet. Bei Honorarvereinbarung kann das noch deutlich mehr werden.


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mirko1
Beitrag 21.05.2005, 16:50
Beitrag #577


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wenn der gute Mann einen Sieg für uns rausholt, kann er von mir aus Hundert Millionen verdienen gegönnt sei’s im. smile.gif
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 16:53
Beitrag #578


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Nicht das man mich missdeutet. Meinetwegen soll er sein Geld verdienen. Wer viel arbeitet hat es verdient.

Ich warne nur immer wieder vor einer Glorifizierung, da eben ab einer bestimmten Arbeitsbelastung die Qualität zwangsweise auf der Strecke bleibt.

Aber wieder zurück zum Topic. wink.gif


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Medusa
Beitrag 21.05.2005, 17:22
Beitrag #579


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Wer zahlt eigentlich die ganze Zeche wenn D. verloren hat? cool.gif

(Für MPU Freunde: "falls" D. verliert rolleyes.gif )
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 17:30
Beitrag #580


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Zitat (Medusa @ 21.05.2005, 18:22)
Wer zahlt eigentlich die ganze Zeche wenn D. verloren hat? cool.gif

(Für MPU Freunde: "falls" D. verliert rolleyes.gif )

Ich liebe Deine diplomatische Ausdrucksweise. tongue.gif laugh2.gif

Die Antwort ist recht einfach: DU und jeder andere Steuerzahler. crybaby.gif


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Medusa
Beitrag 21.05.2005, 17:50
Beitrag #581


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Zitat (XDiver @ 21.05.2005, 18:30)
Ich liebe Deine diplomatische Ausdrucksweise.  tongue.gif  laugh2.gif

laugh2.gif wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 21.05.2005, 20:41
Beitrag #582


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Zitat
Die Antwort ist recht einfach: DU und jeder andere Steuerzahler.


Einfache Standardantwort ... cool.gif
Diese ganzen Spirenzchen, die von Deutschland gegen die eigenen Leute und innerhalb von Europa gefahren werden, zahlen wir und jeder andere Steuerzahler ...

Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen kostendeckend.
ranting.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Andreas
Beitrag 21.05.2005, 20:53
Beitrag #583


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 21:41)
Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen  kostendeckend.
ranting.gif

So ist es, aber was wäre wenn in solchen Fällen kostendeckende Preise verlangt würden?? Es käme einem Volksaufstand nahe......... Sorry für offtopic.gif wink.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Jack Daniels
Beitrag 22.05.2005, 02:44
Beitrag #584


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 11:42)
Na gut. Wissen wir also wieder ein bisschen mehr ...
Sehr spannend kann ich den Beitrag trotzdem noch nicht finden.

Ist das jetzt dieser Grieche, der vor dem OVG "gewonnen" haben soll ? Darf derjenige jetzt trotz MPU-Anordnung und ehedem abgegebenen FS wieder in Deutschland Autofahren ?

So wie es im Bericht steht hat er erst das Geld überwiesen und wartet jetzt auf Post.
In der Druckausgabe der Zeitung stand auch noch ein Kommentar der Führerscheinstelle.Mal schauen ob ich die Zeitung auftreiben kann. crybaby.gif Befürchte nur das ich das Ganze abtippen muß damit man es lesen kann.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.05.2005, 07:22
Beitrag #585





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Zitat (Andreas @ 21.05.2005, 21:53)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 21:41)
Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen  kostendeckend.
ranting.gif

So ist es, aber was wäre wenn in solchen Fällen kostendeckende Preise verlangt würden?? Es käme einem Volksaufstand nahe......... Sorry für offtopic.gif wink.gif

Der Steuerzahler bezahlt die Differenz, bemerkt es nicht und der Aufstand wird bis zum Staatsbankrott verschoben.
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Jack Daniels
Beitrag 22.05.2005, 13:37
Beitrag #586


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crybaby.gif Wie befürchtet kann man das Zeug nicht mehr lesen wenn es eingescannt ist.Als dann fröhliches tippen im Zweifingersuchsystem.

Quelle:Schwäbische Zeitung vom 21.05.05/Nr:115 Ausgabe Biberach Rubrik Stadt und Land.
Zitat
Nachgefragt
Können Betroffene mit einem rechtmässig erworbenen  EU-Führerschein die medizinisch-psychologische Untersuchung umgehen?Klara Ritter,Leiterin der Führerscheinstelle im Biberacher Landradsamt,rät ab.

"Rechtslage ist in Bewegung"

Frau Ritter,MPU oder EU-Führerschein-was gilt in Deutschland?

Die Rechtslage in Deutschland ist derzeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGh) in Bewegung.Prinzipiell regelt die deutsche Fahrerlaubnisverordnung,das ein EU-Führerschein nicht genutzt werden darf,wenn der deutsche Führerschein entzogen wurde.Der EuGh hat nun in einem speziellen Einzelfall entschieden,das ein Führerschein,der in einem anderen europäischen Land erworben wurde,dann anzuerkennen ist,wenn eine von einem Gericht verhängte Fahrerlaubnissperre abgelaufen ist.Zu Fällen,in denen der deutsche Führerschein von einer Stadt oder einem Landratsamt entzogen wurde und der Betreffende anschließend einen Führerschein im europäischen Ausland erwirbt,äussert sich der EuGh nicht,ebenso wenig zu der Frage ob eine medizinisch-psychologische Begutachtung,kurz MPU,angeordnet werden darf.

Hierzulande herrscht also rechtsfreier Raum.

Nein.Allerdings gibt es erhebliche rechtliche Disskussionen.Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in seinen aktuellen Entscheidungen jedoch die Anordnungen der MPU als rechtmässig erachtet.

Was heißt das für ihre Behörde?

Im Interesse der Sicherheit aller Strassenverkehrsteilnehmer fordern wir diejenigen,die zum Erhalt eines deutschen Führerscheins eine MPU benötigt hätten,auch dann zur Vorlaage eines medizinisch-psychologisches Gutachtens auf,wenn sie den Führerschein in einem anderen Land der europäischen Union gemacht haben.


Sieht nicht wirklich so aus als ob sich die Behörden vom Herren Säftel beeindrucken lassen.
Ich vermute mal das die meisten seiner Mandanten für ihr Geld nur ein paar Formbriefe bekommen die er verschickt.Bei 600 Mandanten in ganz Deutschland hat der doch gar nicht mehr die Möglichkeit jeden Fall auf Herz und Nieren zu prüfen.Aber was solls,seine Rente ist sicher.
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mirko1
Beitrag 22.05.2005, 13:57
Beitrag #587


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 20.05.2005, 21:51)
Zitat
......wie die Pressestelle des OVG mitgeteilt (mündlich)
geht es um einen positiven Bschluß..



na das würde ich auch gerne wissen ws ist nun mit dem OVG Beschluss in dem angeblich eine NU aufgehoben wurde=?

eine Ente?
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 15:50
Beitrag #588





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Eine typische Äußerung einer Führerscheinstelle
in einer Provinzstadt, welche wenig oder garnichts
über das bestehende EU Führerscheinrecht wissen wollen.
Es gibt nicht ein rechtskräftiges Urteil, gegen EU Führerscheininhaber.
Es wird nur von einigen Behörden gegen geltentes EU Recht mit
immer dem gleichen Blah..Blah..Begründungen verstoßen.
wer den Beschluß des OVG Koblenz anzweifelt, Mirko1@, braucht
sich bloß die Mühe machen , sich bei der Pressestelle über den
am 4. 5. ergangenen Beschluß, Auskunft einholen.
Außerdem werden in naher Zukunft sehr viele solcher Beschlüsse
folgen. Es ist allerdings schon sehr dumm-dreist von dieser wohl etwas
unbedarften Dame von der Führescheinsstelle von einem Enzelfall
im Bezug des EuGH Urteils vom 29.4.04 zu sprechen.
Aber auch kein Wunder, wenn man ich die in jeder Hinsicht bewußt
aus dem Zusammenhang ergangenen Urteile einiger süddeutscher
Begründungen von NU genauer ansieht.
Wie Säftel schon vor einige Zeit . Den Idiotentest kann man ( bald)
vegessen. wink.gif
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gerri
Beitrag 22.05.2005, 16:50
Beitrag #589


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gabriel

ich finde da nichts,wo kann man das denn nachlesen?


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 17:06
Beitrag #590





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@Gerri
Rufe morgen ab 8 Uhr bei der Pressestelle
OVG Koblenz an. Man wird dir Auskunft geben.
Ich war dabei, als ein befreudeter Journalist
mit der Pressestelle telefoniert hat, das ist meine
Qelle, die ich eigendlich für mich behalten wollte.
Die NU ist definitiv außer Vollzug.
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