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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 20.05.2005, 17:53
Beitrag #561





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Zitat (XDiver @ 19.05.2005, 13:08)
Zitat
Der EuGH kann durchaus das Urteil vom 29.4. 04
in das neue Verfahren einbeziehen, wenn es erforderlich
ist und Bezug zum jetzigen Verfahren hat.


Das hat es aber schlicht und einfach nicht. Die NU-Problematik ist ein völlig anderes Spielfeld mit anderen Rechtsgrundlagen die dort momentan nicht zur Diskussion stehen, siehe obige Anträge.

Ich frage mich langsam, woher Du Deine Weisheiten hast. think.gif


Oh, Xdiver, die Problematik ist doch die gleiche:

Richtlinie 91/439/EWG Art 1 (2):
Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.

Deutschland versucht wie immer mit nationalen Verordnungen diesen Grundsatz zu unterlaufen.
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caleb
Beitrag 20.05.2005, 18:31
Beitrag #562


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Hab da was gefunden, eine Pressemitteilung vom 20.05, sieht aber ganz und garnicht nach einem Erfolg für einen EU FS Inhaber aus...

Link


--------------------
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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MaximilianNRW
Beitrag 20.05.2005, 18:39
Beitrag #563


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Abfälle aus Apartments für betreutes wohnen?
Seltsam...
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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 18:51
Beitrag #564


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Einige Fakten zum neuen Verfahren beim EuGH
im Urteil vom 29. 4. 04 der ausschlaggebende Punkt sein,
weil dieses Urteil sogut wie überhaupt keinen Spielraum
für eigene Praktiken D Führerscheinrechts in der jetzigen
form zuläßt.
Dazu muß man nicht einmal Jurist sein, um in den ergangenen
Urteilsbegründungen in schon fast lächerlichrer Form krampfhaft
an nationaler Ansicht festhält .
in dem anstehenden Verfahren wird es schon um die gegeseitige
Anerkennung gehen und was vieleicht nicht so deutlich wird wenn
mann die kläglichen Versuche in den bishrigen Verfahren nicht vefolgt hat,
Deutche Gerichte bestehen auf die Obligatorischer Registrierung.
Und veweigern die gegenseitige Anerkennung.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 20.05.2005, 20:51
Beitrag #565


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Zitat
......Einige Fakten zum neuen Verfahren beim EuGH..........
.........in dem anstehenden Verfahren.........


Ihr scheint alle mehr zu wissen!
also ich glaub ich habe was verpasst! was sind das für verfahren? die müssten doch auch vorher über mehere instanzen gegangen sein? ...und was ist mit diesen 2 ovg beschlüßen?


Zitat
......wie die Pressestelle des OVG mitgeteilt (mündlich)
geht es um einen positiven Bschluß, keine NU.......


wie meinst Du das? es geht um einen beschluß und nicht um eine NU oder eine NU wurde als nichtig erklärt?
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gabriel7
Beitrag 20.05.2005, 21:07
Beitrag #566


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@willauchmalwassagen
ich hatte dir schon auf den Beschluß vom OVG Koblenz
geantwortet. Es ist am 4.5. ein Beschluß in einer Rechtsschutzsache
zugunsten eines EU FS inhabers ergangen. Eine NU wurde somit
außer Vollzug gesetzt.

Am 13.5. hat der Generalanwalt Philippe Leger Deutschland 5 verstöße
gegen geltendes EU FS Recht vorgeworfen und es dem EuGh zur
Entscheidung vorgelegt. unsure.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2005, 23:01
Beitrag #567


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Zitat
Am 13.5. hat der Generalanwalt Philippe Leger Deutschland 5 verstöße gegen geltendes EU FS Recht vorgeworfen und es dem EuGh zur
Entscheidung vorgelegt.


Ja, Gabriel7.

Aber, nach meinen Informationen, dabei handelt es sich nicht um unsere Problematik: Anerkennung der EU-FE ohne MPU; bzw. NU, wenn MPU bei bestehender EU-FE verweigert wird.

Leger reagiert zu spaet, da die rechtlichen Grundlagen zu den 5 Verstoessen bereits geaendert wurden. Wenn das Gericht das auch so sieht und erkennt, dass Deutschland vorhandene Maengel nach ihrem Auftreten beseitigt hat, koennte der Schuss fuer Leger auch ein wenig nach hinten losgehen ...

Eine kleine Verwarnung in der Art eines "Du boese,boese! Mach´ nich´ nochmal!" koennte auch in einer Art Feststellung enden, dass sonst alles in Ordnung ist - und DAS waere fuer unser Anliegen ziemlich fatal ...

Daher: Es ist ueberhaupt nichts gewonnen, bevor das "Spiel" aus ist. Und es hat - wenn ueberhaupt schon - gerade erst begonnen.


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gabriel7
Beitrag 21.05.2005, 09:29
Beitrag #568


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Ich habe zum neuen EuGH Verfahren alles gesagt
und bleibe bei meinen Feststellungen.
Ein Novum ist jetzt aber auch der Beschluß des OVG
Koblenz, zum erstenmal eine NU außer Vollzug zu setzen.
Dem werden jetzt wohl weitere Beschlüße in dieser Form
folgen, auch wenn ich den gesamten Wortlaut noch nicht kenne.
Es ist zu befürchten, daß jetzt jeder dieser dubiosen EU FS Anbieter
auf diesen Zug aufspringen weden, waß den weiteren Weg kaum
beeinflussen wird. Es wird logischerweise jetzt aber auch erheblich
schwerer, daß deutsche Behörden weiterhin diese rechtswidrigen
NU einfach so anzuordnen.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.05.2005, 09:57
Beitrag #569





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http://www.szon.de/lokales/biberach/stadt/200505210107.html

RA S. aus F wird zitiert
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 10:08
Beitrag #570


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Johnnie, schau mal hier. wink.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.05.2005, 10:17
Beitrag #571





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Zitat (XDiver @ 21.05.2005, 11:08)
Johnnie, schau mal hierwink.gif

Danke. Der frühe Vogel fängt den Wurm!
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strichachtdoktor
Beitrag 21.05.2005, 10:42
Beitrag #572


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Na gut. Wissen wir also wieder ein bisschen mehr ...
Sehr spannend kann ich den Beitrag trotzdem noch nicht finden.

Ist das jetzt dieser Grieche, der vor dem OVG "gewonnen" haben soll ? Darf derjenige jetzt trotz MPU-Anordnung und ehedem abgegebenen FS wieder in Deutschland Autofahren ?


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michael_mk
Beitrag 21.05.2005, 11:06
Beitrag #573


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über 600 mandanten hat RA Säftel? rolleyes.gif heftig................
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 11:12
Beitrag #574


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Zitat
über 600 mandanten hat RA Säftel?  heftig................


Zumindest für sein Konto. tongue.gif

Ich halte es nahezu für unmöglich, 600 Mandate auf einmal mit gleichbleibender Qualität problemlos zu betreuen.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.05.2005, 14:59
Beitrag #575





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Zitat (XDiver @ 21.05.2005, 12:12)
Zitat
über 600 mandanten hat RA Säftel?  heftig................


Zumindest für sein Konto. tongue.gif

Ich halte es nahezu für unmöglich, 600 Mandate auf einmal mit gleichbleibender Qualität problemlos zu betreuen.

Auch nicht in dem immergleichen Delikt?

NU-Anordnung aufgrund Nichtbeachtung der präjudizierenden Wirkung des EuGh- Rechtsgutachten verkündet im Kapper-Urteil.?
Das sind doch gespeicherte Formbriefe in denen nur Namen und Daten gewechselt werden! Das beherrscht doch jede Anwaltsgehilfin im Schlaf!

Aber immerhin: 6oo x € 400,-- Vorkasse = € 240.000 oder in richtigem Geld Deutsche Mark 469.399, 20 . Ew'ger Segen ruht auf dem MPU Geschäft.
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 15:45
Beitrag #576


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Da kannst Du noch einiges drauflegen. Allein für den einstweiligen Rechtsschutz und das Widerspruchsverfahren sind pro Fall 775,05 EUR brutto fällig. Dazu kommen noch die Kosten für das Verfahren in der Hauptsache in noch höherem Maß, da der Streitwert doppelt so hoch ist. Wenn dann noch ne Berufung dazu kommt, ist der neue Porsche bezahlt (2.560,24 EUR brutto). tongue.gif .

Wohlgemerkt: Das alles, wenn er nach RVG abrechnet. Bei Honorarvereinbarung kann das noch deutlich mehr werden.


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mirko1
Beitrag 21.05.2005, 16:50
Beitrag #577


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wenn der gute Mann einen Sieg für uns rausholt, kann er von mir aus Hundert Millionen verdienen gegönnt sei’s im. smile.gif
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 16:53
Beitrag #578


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Nicht das man mich missdeutet. Meinetwegen soll er sein Geld verdienen. Wer viel arbeitet hat es verdient.

Ich warne nur immer wieder vor einer Glorifizierung, da eben ab einer bestimmten Arbeitsbelastung die Qualität zwangsweise auf der Strecke bleibt.

Aber wieder zurück zum Topic. wink.gif


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Medusa
Beitrag 21.05.2005, 17:22
Beitrag #579


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Wer zahlt eigentlich die ganze Zeche wenn D. verloren hat? cool.gif

(Für MPU Freunde: "falls" D. verliert rolleyes.gif )
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RA XDiver
Beitrag 21.05.2005, 17:30
Beitrag #580


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Zitat (Medusa @ 21.05.2005, 18:22)
Wer zahlt eigentlich die ganze Zeche wenn D. verloren hat? cool.gif

(Für MPU Freunde: "falls" D. verliert rolleyes.gif )

Ich liebe Deine diplomatische Ausdrucksweise. tongue.gif laugh2.gif

Die Antwort ist recht einfach: DU und jeder andere Steuerzahler. crybaby.gif


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Medusa
Beitrag 21.05.2005, 17:50
Beitrag #581


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Zitat (XDiver @ 21.05.2005, 18:30)
Ich liebe Deine diplomatische Ausdrucksweise.  tongue.gif  laugh2.gif

laugh2.gif wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 21.05.2005, 20:41
Beitrag #582


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Zitat
Die Antwort ist recht einfach: DU und jeder andere Steuerzahler.


Einfache Standardantwort ... cool.gif
Diese ganzen Spirenzchen, die von Deutschland gegen die eigenen Leute und innerhalb von Europa gefahren werden, zahlen wir und jeder andere Steuerzahler ...

Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen kostendeckend.
ranting.gif


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Andreas
Beitrag 21.05.2005, 20:53
Beitrag #583


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 21:41)
Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen  kostendeckend.
ranting.gif

So ist es, aber was wäre wenn in solchen Fällen kostendeckende Preise verlangt würden?? Es käme einem Volksaufstand nahe......... Sorry für offtopic.gif wink.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Jack Daniels
Beitrag 22.05.2005, 02:44
Beitrag #584


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 11:42)
Na gut. Wissen wir also wieder ein bisschen mehr ...
Sehr spannend kann ich den Beitrag trotzdem noch nicht finden.

Ist das jetzt dieser Grieche, der vor dem OVG "gewonnen" haben soll ? Darf derjenige jetzt trotz MPU-Anordnung und ehedem abgegebenen FS wieder in Deutschland Autofahren ?

So wie es im Bericht steht hat er erst das Geld überwiesen und wartet jetzt auf Post.
In der Druckausgabe der Zeitung stand auch noch ein Kommentar der Führerscheinstelle.Mal schauen ob ich die Zeitung auftreiben kann. crybaby.gif Befürchte nur das ich das Ganze abtippen muß damit man es lesen kann.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.05.2005, 07:22
Beitrag #585





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Zitat (Andreas @ 21.05.2005, 21:53)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 21:41)
Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen  kostendeckend.
ranting.gif

So ist es, aber was wäre wenn in solchen Fällen kostendeckende Preise verlangt würden?? Es käme einem Volksaufstand nahe......... Sorry für offtopic.gif wink.gif

Der Steuerzahler bezahlt die Differenz, bemerkt es nicht und der Aufstand wird bis zum Staatsbankrott verschoben.
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Jack Daniels
Beitrag 22.05.2005, 13:37
Beitrag #586


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crybaby.gif Wie befürchtet kann man das Zeug nicht mehr lesen wenn es eingescannt ist.Als dann fröhliches tippen im Zweifingersuchsystem.

Quelle:Schwäbische Zeitung vom 21.05.05/Nr:115 Ausgabe Biberach Rubrik Stadt und Land.
Zitat
Nachgefragt
Können Betroffene mit einem rechtmässig erworbenen  EU-Führerschein die medizinisch-psychologische Untersuchung umgehen?Klara Ritter,Leiterin der Führerscheinstelle im Biberacher Landradsamt,rät ab.

"Rechtslage ist in Bewegung"

Frau Ritter,MPU oder EU-Führerschein-was gilt in Deutschland?

Die Rechtslage in Deutschland ist derzeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGh) in Bewegung.Prinzipiell regelt die deutsche Fahrerlaubnisverordnung,das ein EU-Führerschein nicht genutzt werden darf,wenn der deutsche Führerschein entzogen wurde.Der EuGh hat nun in einem speziellen Einzelfall entschieden,das ein Führerschein,der in einem anderen europäischen Land erworben wurde,dann anzuerkennen ist,wenn eine von einem Gericht verhängte Fahrerlaubnissperre abgelaufen ist.Zu Fällen,in denen der deutsche Führerschein von einer Stadt oder einem Landratsamt entzogen wurde und der Betreffende anschließend einen Führerschein im europäischen Ausland erwirbt,äussert sich der EuGh nicht,ebenso wenig zu der Frage ob eine medizinisch-psychologische Begutachtung,kurz MPU,angeordnet werden darf.

Hierzulande herrscht also rechtsfreier Raum.

Nein.Allerdings gibt es erhebliche rechtliche Disskussionen.Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in seinen aktuellen Entscheidungen jedoch die Anordnungen der MPU als rechtmässig erachtet.

Was heißt das für ihre Behörde?

Im Interesse der Sicherheit aller Strassenverkehrsteilnehmer fordern wir diejenigen,die zum Erhalt eines deutschen Führerscheins eine MPU benötigt hätten,auch dann zur Vorlaage eines medizinisch-psychologisches Gutachtens auf,wenn sie den Führerschein in einem anderen Land der europäischen Union gemacht haben.


Sieht nicht wirklich so aus als ob sich die Behörden vom Herren Säftel beeindrucken lassen.
Ich vermute mal das die meisten seiner Mandanten für ihr Geld nur ein paar Formbriefe bekommen die er verschickt.Bei 600 Mandanten in ganz Deutschland hat der doch gar nicht mehr die Möglichkeit jeden Fall auf Herz und Nieren zu prüfen.Aber was solls,seine Rente ist sicher.
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mirko1
Beitrag 22.05.2005, 13:57
Beitrag #587


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 20.05.2005, 21:51)
Zitat
......wie die Pressestelle des OVG mitgeteilt (mündlich)
geht es um einen positiven Bschluß..



na das würde ich auch gerne wissen ws ist nun mit dem OVG Beschluss in dem angeblich eine NU aufgehoben wurde=?

eine Ente?
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 15:50
Beitrag #588





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Eine typische Äußerung einer Führerscheinstelle
in einer Provinzstadt, welche wenig oder garnichts
über das bestehende EU Führerscheinrecht wissen wollen.
Es gibt nicht ein rechtskräftiges Urteil, gegen EU Führerscheininhaber.
Es wird nur von einigen Behörden gegen geltentes EU Recht mit
immer dem gleichen Blah..Blah..Begründungen verstoßen.
wer den Beschluß des OVG Koblenz anzweifelt, Mirko1@, braucht
sich bloß die Mühe machen , sich bei der Pressestelle über den
am 4. 5. ergangenen Beschluß, Auskunft einholen.
Außerdem werden in naher Zukunft sehr viele solcher Beschlüsse
folgen. Es ist allerdings schon sehr dumm-dreist von dieser wohl etwas
unbedarften Dame von der Führescheinsstelle von einem Enzelfall
im Bezug des EuGH Urteils vom 29.4.04 zu sprechen.
Aber auch kein Wunder, wenn man ich die in jeder Hinsicht bewußt
aus dem Zusammenhang ergangenen Urteile einiger süddeutscher
Begründungen von NU genauer ansieht.
Wie Säftel schon vor einige Zeit . Den Idiotentest kann man ( bald)
vegessen. wink.gif
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gerri
Beitrag 22.05.2005, 16:50
Beitrag #589


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gabriel

ich finde da nichts,wo kann man das denn nachlesen?


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 17:06
Beitrag #590





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@Gerri
Rufe morgen ab 8 Uhr bei der Pressestelle
OVG Koblenz an. Man wird dir Auskunft geben.
Ich war dabei, als ein befreudeter Journalist
mit der Pressestelle telefoniert hat, das ist meine
Qelle, die ich eigendlich für mich behalten wollte.
Die NU ist definitiv außer Vollzug.
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Jack Daniels
Beitrag 22.05.2005, 17:08
Beitrag #591


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Diese unbedarfte Dame hat vom Führerscheinrecht wohl mehr Ahnung als du.Die sitzt schon länger auf ihrem Posten und an dem versuchen auch schon lange Führerscheinlose zu sägen.Das geht bis zur Verleumdung.
whistling.gif Könnte es sein das diese Dame im Gegensatz zu verschiedenen Leuten hier ein Urteil verstehen kann?
Setz mal einen Direktlink zu deinem ominösen Beschluß,hier wird immer nur auf angebliche Urteile hingewiesen nach denen Nutzungsuntersagungen und MPU-Forderungen gekippt wurden,wenn aber fakten verlangt werden kommt entweder gar nichts oder uralte Urteile dei oft nicht mal was mit dem Thema zu tun haben.

think.gif Aber der Säftel muß wirklich ein Gott sein wenn er es schafft alle seine 600 Mandanten Bundesweit vor Gericht zu vertreten.
whistling.gif Was mcih allerdings wundert ist das die Presse oder das Fernsehen noch nichts über diese Urteile brachten.Mit dem Fall Kapper war der Säftel auch nicht so Medienscheu und wenn er mit einem erfolgreichen Zrteil an die Öffendlichkeit gehen würde könnte er ja noch mehr Kohle machen.
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gerri
Beitrag 22.05.2005, 17:09
Beitrag #592


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ja danke,werde ich machen..


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strichachtdoktor
Beitrag 22.05.2005, 18:22
Beitrag #593


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nanana ...
... also, wir sollten fair bleiben !

So, wie ich das sehe, hat Herr Dr. Saeftel durch Vertretung eines Mandanten aus Frankenthal eine riesige Lawine losgetreten. Aber eher zufaellig!

Alles begann mit einer umstrittenen Umformulierung der gerichtlichen Vorlagefrage und endete mit einer, ebenso umstrittenen, eher duerftigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH.

Wer nun den Herrn Dr. glorifizieren moechte - nunja, der kann es sich ja nochmal ueberlegen.

Gleichsam im Umkehrschluss nun eine Neid- und Missgunstdebatte loszutreten, das halte ich fuer verfrueht. Ob Dr.S. wirklich 600 Mandanten mit dem gleichen Thema vertritt, ist fraglich. Als verantwortungsbewusster Anwalt innerhalb einer Sozietaet sind da Grenzen gesetzt. Ob er wirklich einen "Riesen-Reibach" dabei macht - auch solche Hochrechnungen halte ich nicht fuer statthaft (@XDiver). Die Rente eines Rechtsanwaltes, der jahrelang seinen Beruf ausuebt ist auch ohne die Zusatzmandanten die ihm der Fall Kapper vielleicht verschafft hat, sicher(@JackDaniels).

Und insgesamt ist die ganze "detaillierte", mangels realer Kenntnisse dennoch oberflaechliche Betrachtung des Dr.S. eher offtopic.gif . Wir sollten lieber bei der Sache bleiben.

Nur, weil wir gerade mal einen bestimmten Beschluss, der offensichtlich nicht zur Veroeffentlichung im Internet freigegeben wurde, whistling.gif kann man sich ja auch schon seinen Teil zu denken - muss es aber nicht whistling.gif , jetzt wilde Spekulationen loszutreten und gleich Schuldige zu suchen, das ist sicher auch verfrueht.

Wenn eines sicher ist: Aenderungen brauchen ihre Zeit. In Deutschland sowieso.

Sollte "Die Rechtslage ist in Bewegung" ein Zitat von Frau Ritter aus Biberach sein, dann darf man das bereits als Sensation bezeichnen, haben doch Dutzende vorher behauptet: Alles bleibt, wie es ist.

Also: Warten wir mal ab. Es tut sich was, Stueck fuer Stueck. Auch, wenn wir uns zurueckhalten ...


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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gabriel7
Beitrag 22.05.2005, 18:29
Beitrag #594


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@ Jack Daniels
Ich wolte niemanen verleumden, sondern nur meine Meinung
deutlich machen.
Weil du ja scheinbar MPU Verfechter bist, kann ich dein Mitgefühl
für die FS Dame verstehen.
Für mich ist die MPU ein schmarotzendes Übel.
Die kassieren zig Millionen zum größten Teil auf Kosten von
Bürgern die zum großen Teil überhaupt nichts mehr mit Drogen
oder Alkohohl am Hut haben und treiben mit dieser fragwürdigen
Monopolstellung (der Staat Verdient hier auch gut) in Armut (Hartz4)
Perspektivlosigkeit.
Ich habe mit Säftel nichts zu tun, aber er spielt ja ganz offesichtlich
in einer anderen Liga als einige Richter aus München (VG) oder Mannheim u.s.w.
denn deren Arbeit ist in den ergangenen MPU und NU Beschlüssen
peinlich. Diese Beschlüße dienen nichts anderem als Verzögerung der ganzen
eigendlich klaren Rechtslage.
Ich glaube auch nicht, das Säftel allein in seinem Büro sich mit 600
Fällen befasst sondern er wird schon einige weitere Anwälte dabei haben.
die Bestätigung per Link wirst bestimmt bald bekommen.
Warum Säftel nicht damit an die Presse geht ist seine Sache.
Ich habe mit dem Büro nichts zu tun, aber er hat es wohl nicht mehr nötig,
denn die Rechtslage ist ja klar. Soviel ich weiß waren die Rechtsmittel nach
dem Urteil 29.4.04 erschöpft.
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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 18:36
Beitrag #595


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Zitat
Nur, weil wir gerade mal einen bestimmten Beschluss, der offensichtlich nicht zur Veroeffentlichung im Internet freigegeben wurde,

Wenn man das Aktenzeichen des Beschlusses kennt, kann man diesen (kostenpflichtig) beim OVG anfordern. Die persönlichen Daten werden dann geschwärzt.

Da Gerichtsurteile nicht dem Urheberrecht unterliegen, kann man den Beschluss dann sogar (anonymisiert) ins Internet stellen. Allerdings ist eine kommerzielle Verwertung wohl nicht statthaft.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Lexus
Beitrag 22.05.2005, 19:58
Beitrag #596


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Zitat (Uwe W @ 22.05.2005, 19:36)
Wenn man das Aktenzeichen des Beschlusses kennt, kann man diesen (kostenpflichtig) beim OVG anfordern. Die persönlichen Daten werden dann geschwärzt.

Eben, nur bleiben die Aktenzeichen, die angeblich die NU kippen, geheim; weshalb eigentlich?


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Medusa
Beitrag 22.05.2005, 20:29
Beitrag #597


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Es muß doch möglich sein an das AZ zu kommen? Gibt es vielleicht so eine Art Tagesliste der vom OVG gefällten Entscheidungen?
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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 20:31
Beitrag #598


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Ich denke mal, dass ein Anwalt solche Fakten lieber für sich behält: Einerseits aufgrund seiner Schweigepflicht, andererseits um sich gegenüber seinen Mandanten mit "Herrschaftswissen" ein wenig hervorzutun und damit auch seine Geschäfte zu fördern.

Zwei erstinstanzliche Entscheidungen des VG Neustadt sind ja in der FAQ mit Aktenzeichen zu finden.
Durch einen Anruf beim VG kann man erfahren, was aus diesen Fällen geworden ist und wie das Aktenzeichen beim OVG lautet.


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Lexus
Beitrag 22.05.2005, 20:32
Beitrag #599


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Genau das ist ja das Verdächtige, dass die Website des Gerichts nichts enthält, obwohl das sicher eine wesentlich wichtigere Entscheidung gewesen wäre, als das, was da so erzählt wird.

Immerhin müsste sich ja ein OVG de Tatsache bewusst sein, dass es gegen sämtliche bisher damit befassten Vewaltungsgerichte entscheidet.

Da ist nix!


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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 20:36
Beitrag #600


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Zitat (FAQ-Link auf Homepage von Lexus)
Beschuß vom 04.03.2005 - 3 L 253/05 - hat die dritte Kammer des VG Neustadt an der Weinstraße einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Nutzungsuntersagung bezüglich einer griechischen EU-Fahrerlaubnis schon am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitern lassen, weil sich bereits aus § 28 Abs. 4 Nr. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV - von selbst ergebe, daß der Antragsteller von der EU-Fahrerlaubnis ohnehin nicht in Deutschland Gebrauch machen dürfe.

Da griechische EU-Fahrerlaubnisse im Verhältnis zu polnischen, tschechischen, NL, spanischen und italienischen wohl nicht so häufig vorkommen, handelt es sich wahrscheinlich um diesen Fall.

Und dass das OVG mit der Begründung des VG 3. Kammer nicht einverstanden ist, wundert mich nun wirklich nicht.

Also Leute: Ruft einfach mal bei der Geschäftsstelle der 3. Kammer in Neustadt an und erkundigt Euch weiter, wenn Ihr näheres wissen wollt.


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Lexus
Beitrag 22.05.2005, 20:44
Beitrag #601


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Zitat (Uwe W @ 22.05.2005, 21:36)
Und dass das OVG mit der Begründung des VG 3. Kammer nicht einverstanden ist, wundert mich nun wirklich nicht.

Klar, dass die damit möglicherweise gar nicht einverstanden waren, ist nachvollziehbar, aber sie hätten dann trotzdem - eben mit anderer Begründung - gegen den FE-Inhaber entscheiden können.


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 21:01
Beitrag #602





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Also wenn es so dringend ist:
Nachdem etwas im Forum zu lesen war
über eine wichtige Entscheidund in Sachen NU und
OVG hat mein Bekannter (Journalist) bei der
Pressestelle des OVG Koblenz angerufen, sich kurz
legitimiert und nach dem Beschluß vom 4.5. gefragt. EU-FS
Der Sachbearbeiter sprach von 2 Beschlüßen, und rief
etwas später zurück.
Er gab sofort den ganzen Sachverhalt an.
Ein Beschluß des OVG ergab: der Besitzer dem zuvor eine
NU in erster Instanz bekommen hatte hat in einer Rechtsschutzsache
vom OVG Koblenz die weitere Nutzung bis zur nächsten Instanz
erstattet bekommen. Nach dem AZ hat mein Bekannter leider
nicht gefragt. Alles weitere müßte ab Morgen leicht in Erfahrung
zu bringen sein
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gerri
Beitrag 22.05.2005, 21:10
Beitrag #603


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wie ist das denn erfahrungsgemäß wenn man in erster instanz vorm vg verliert und dann in zweiter instanz beom ovg gewinnt. welches gericht kommt danach und wie entscheidet das denn dann meistens..?


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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 21:13
Beitrag #604


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Bei einer vorläufigen Rechtsschutzsache sind Entscheidungen des OVG unanfechtbar.

In der Hauptsache geht das Verfahren aber seinen gewöhnlichen Gang weiter, und da kann als dritte Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen werden, sofern bestimmte prozessrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.


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RA XDiver
Beitrag 22.05.2005, 21:15
Beitrag #605


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Zitat
wie ist das denn erfahrungsgemäß wenn man in erster instanz vorm vg verliert und dann in zweiter instanz beom ovg gewinnt. welches gericht kommt danach und wie entscheidet das denn dann meistens..?


Da wir uns im einstweiligen Rechtsschutz befinden, ist beim OVG Schluss (§ 152 VwGO).

Die Revision zum BVerwG ist erst in der Hauptsache möglich, wenn sie denn zugelassen wird.


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gerri
Beitrag 22.05.2005, 21:17
Beitrag #606


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und nehmen die anderen bundesländer sich denn wohl ein beispiel an rheinland pfalz? vorrausgesetzt der besagte fall ähnelt dem aus rlp.


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RA XDiver
Beitrag 22.05.2005, 21:18
Beitrag #607


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Zitat
und nehmen die anderen bundesländer sich denn wohl ein beispiel an rheinland pfalz? vorrausgesetzt der besagte fall ähnelt dem aus rlp.


Das kann, muss aber nicht passieren (vgl. OVG Saarlouis und OVG Thüringen).


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Medusa
Beitrag 22.05.2005, 21:21
Beitrag #608


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Zitat (XDiver @ 22.05.2005, 22:15)
Da wir uns im einstweiligen Rechtsschutz befinden, ist beim OVG Schluss (§ 152 VwGO).

Wenn OVG letzte Instanz in D. wäre der Weg zum EuGH frei?
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RA XDiver
Beitrag 22.05.2005, 21:23
Beitrag #609


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Zitat
Wenn OVG letzte Instanz in D. wäre der Weg zum EuGH frei?


Das OVG ist die letzte Instanz im einstweiligen Rechtsschutz. Ob diese Verfahren auch vor den EuGH gebracht werden können, entzieht sich meiner genauen Kenntnis.

Allerdings würde ich vermuten nein, da das eigentliche Hauptsacheverfahren noch aussteht und der Rechtsweg somit nicht erschöpft ist.


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 22:07
Beitrag #610





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die nächsten Instanzen sind Bundeserwaltungsgericht
und dann der EuGh, wobei der EuGH schon eindeutig
enschieden hat. Die NU kann bis zur letzten Instanz
nicht mehr angewendet werden.
Im übrigen wird es ganz sicher zu einer Flut neuer
Verfahren kommen.
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