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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 21.05.2005, 17:50
Beitrag #581


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Zitat (XDiver @ 21.05.2005, 18:30)
Ich liebe Deine diplomatische Ausdrucksweise.  tongue.gif  laugh2.gif

laugh2.gif wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 21.05.2005, 20:41
Beitrag #582


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Zitat
Die Antwort ist recht einfach: DU und jeder andere Steuerzahler.


Einfache Standardantwort ... cool.gif
Diese ganzen Spirenzchen, die von Deutschland gegen die eigenen Leute und innerhalb von Europa gefahren werden, zahlen wir und jeder andere Steuerzahler ...

Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen kostendeckend.
ranting.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Andreas
Beitrag 21.05.2005, 20:53
Beitrag #583


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 21:41)
Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen  kostendeckend.
ranting.gif

So ist es, aber was wäre wenn in solchen Fällen kostendeckende Preise verlangt würden?? Es käme einem Volksaufstand nahe......... Sorry für offtopic.gif wink.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Jack Daniels
Beitrag 22.05.2005, 02:44
Beitrag #584


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 11:42)
Na gut. Wissen wir also wieder ein bisschen mehr ...
Sehr spannend kann ich den Beitrag trotzdem noch nicht finden.

Ist das jetzt dieser Grieche, der vor dem OVG "gewonnen" haben soll ? Darf derjenige jetzt trotz MPU-Anordnung und ehedem abgegebenen FS wieder in Deutschland Autofahren ?

So wie es im Bericht steht hat er erst das Geld überwiesen und wartet jetzt auf Post.
In der Druckausgabe der Zeitung stand auch noch ein Kommentar der Führerscheinstelle.Mal schauen ob ich die Zeitung auftreiben kann. crybaby.gif Befürchte nur das ich das Ganze abtippen muß damit man es lesen kann.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.05.2005, 07:22
Beitrag #585





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Zitat (Andreas @ 21.05.2005, 21:53)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 21:41)
Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen  kostendeckend.
ranting.gif

So ist es, aber was wäre wenn in solchen Fällen kostendeckende Preise verlangt würden?? Es käme einem Volksaufstand nahe......... Sorry für offtopic.gif wink.gif

Der Steuerzahler bezahlt die Differenz, bemerkt es nicht und der Aufstand wird bis zum Staatsbankrott verschoben.
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Jack Daniels
Beitrag 22.05.2005, 13:37
Beitrag #586


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crybaby.gif Wie befürchtet kann man das Zeug nicht mehr lesen wenn es eingescannt ist.Als dann fröhliches tippen im Zweifingersuchsystem.

Quelle:Schwäbische Zeitung vom 21.05.05/Nr:115 Ausgabe Biberach Rubrik Stadt und Land.
Zitat
Nachgefragt
Können Betroffene mit einem rechtmässig erworbenen  EU-Führerschein die medizinisch-psychologische Untersuchung umgehen?Klara Ritter,Leiterin der Führerscheinstelle im Biberacher Landradsamt,rät ab.

"Rechtslage ist in Bewegung"

Frau Ritter,MPU oder EU-Führerschein-was gilt in Deutschland?

Die Rechtslage in Deutschland ist derzeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGh) in Bewegung.Prinzipiell regelt die deutsche Fahrerlaubnisverordnung,das ein EU-Führerschein nicht genutzt werden darf,wenn der deutsche Führerschein entzogen wurde.Der EuGh hat nun in einem speziellen Einzelfall entschieden,das ein Führerschein,der in einem anderen europäischen Land erworben wurde,dann anzuerkennen ist,wenn eine von einem Gericht verhängte Fahrerlaubnissperre abgelaufen ist.Zu Fällen,in denen der deutsche Führerschein von einer Stadt oder einem Landratsamt entzogen wurde und der Betreffende anschließend einen Führerschein im europäischen Ausland erwirbt,äussert sich der EuGh nicht,ebenso wenig zu der Frage ob eine medizinisch-psychologische Begutachtung,kurz MPU,angeordnet werden darf.

Hierzulande herrscht also rechtsfreier Raum.

Nein.Allerdings gibt es erhebliche rechtliche Disskussionen.Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in seinen aktuellen Entscheidungen jedoch die Anordnungen der MPU als rechtmässig erachtet.

Was heißt das für ihre Behörde?

Im Interesse der Sicherheit aller Strassenverkehrsteilnehmer fordern wir diejenigen,die zum Erhalt eines deutschen Führerscheins eine MPU benötigt hätten,auch dann zur Vorlaage eines medizinisch-psychologisches Gutachtens auf,wenn sie den Führerschein in einem anderen Land der europäischen Union gemacht haben.


Sieht nicht wirklich so aus als ob sich die Behörden vom Herren Säftel beeindrucken lassen.
Ich vermute mal das die meisten seiner Mandanten für ihr Geld nur ein paar Formbriefe bekommen die er verschickt.Bei 600 Mandanten in ganz Deutschland hat der doch gar nicht mehr die Möglichkeit jeden Fall auf Herz und Nieren zu prüfen.Aber was solls,seine Rente ist sicher.
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mirko1
Beitrag 22.05.2005, 13:57
Beitrag #587


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 20.05.2005, 21:51)
Zitat
......wie die Pressestelle des OVG mitgeteilt (mündlich)
geht es um einen positiven Bschluß..



na das würde ich auch gerne wissen ws ist nun mit dem OVG Beschluss in dem angeblich eine NU aufgehoben wurde=?

eine Ente?
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 15:50
Beitrag #588





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Eine typische Äußerung einer Führerscheinstelle
in einer Provinzstadt, welche wenig oder garnichts
über das bestehende EU Führerscheinrecht wissen wollen.
Es gibt nicht ein rechtskräftiges Urteil, gegen EU Führerscheininhaber.
Es wird nur von einigen Behörden gegen geltentes EU Recht mit
immer dem gleichen Blah..Blah..Begründungen verstoßen.
wer den Beschluß des OVG Koblenz anzweifelt, Mirko1@, braucht
sich bloß die Mühe machen , sich bei der Pressestelle über den
am 4. 5. ergangenen Beschluß, Auskunft einholen.
Außerdem werden in naher Zukunft sehr viele solcher Beschlüsse
folgen. Es ist allerdings schon sehr dumm-dreist von dieser wohl etwas
unbedarften Dame von der Führescheinsstelle von einem Enzelfall
im Bezug des EuGH Urteils vom 29.4.04 zu sprechen.
Aber auch kein Wunder, wenn man ich die in jeder Hinsicht bewußt
aus dem Zusammenhang ergangenen Urteile einiger süddeutscher
Begründungen von NU genauer ansieht.
Wie Säftel schon vor einige Zeit . Den Idiotentest kann man ( bald)
vegessen. wink.gif
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gerri
Beitrag 22.05.2005, 16:50
Beitrag #589


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gabriel

ich finde da nichts,wo kann man das denn nachlesen?


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 17:06
Beitrag #590





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@Gerri
Rufe morgen ab 8 Uhr bei der Pressestelle
OVG Koblenz an. Man wird dir Auskunft geben.
Ich war dabei, als ein befreudeter Journalist
mit der Pressestelle telefoniert hat, das ist meine
Qelle, die ich eigendlich für mich behalten wollte.
Die NU ist definitiv außer Vollzug.
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Jack Daniels
Beitrag 22.05.2005, 17:08
Beitrag #591


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Diese unbedarfte Dame hat vom Führerscheinrecht wohl mehr Ahnung als du.Die sitzt schon länger auf ihrem Posten und an dem versuchen auch schon lange Führerscheinlose zu sägen.Das geht bis zur Verleumdung.
whistling.gif Könnte es sein das diese Dame im Gegensatz zu verschiedenen Leuten hier ein Urteil verstehen kann?
Setz mal einen Direktlink zu deinem ominösen Beschluß,hier wird immer nur auf angebliche Urteile hingewiesen nach denen Nutzungsuntersagungen und MPU-Forderungen gekippt wurden,wenn aber fakten verlangt werden kommt entweder gar nichts oder uralte Urteile dei oft nicht mal was mit dem Thema zu tun haben.

think.gif Aber der Säftel muß wirklich ein Gott sein wenn er es schafft alle seine 600 Mandanten Bundesweit vor Gericht zu vertreten.
whistling.gif Was mcih allerdings wundert ist das die Presse oder das Fernsehen noch nichts über diese Urteile brachten.Mit dem Fall Kapper war der Säftel auch nicht so Medienscheu und wenn er mit einem erfolgreichen Zrteil an die Öffendlichkeit gehen würde könnte er ja noch mehr Kohle machen.
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gerri
Beitrag 22.05.2005, 17:09
Beitrag #592


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ja danke,werde ich machen..


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strichachtdoktor
Beitrag 22.05.2005, 18:22
Beitrag #593


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nanana ...
... also, wir sollten fair bleiben !

So, wie ich das sehe, hat Herr Dr. Saeftel durch Vertretung eines Mandanten aus Frankenthal eine riesige Lawine losgetreten. Aber eher zufaellig!

Alles begann mit einer umstrittenen Umformulierung der gerichtlichen Vorlagefrage und endete mit einer, ebenso umstrittenen, eher duerftigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH.

Wer nun den Herrn Dr. glorifizieren moechte - nunja, der kann es sich ja nochmal ueberlegen.

Gleichsam im Umkehrschluss nun eine Neid- und Missgunstdebatte loszutreten, das halte ich fuer verfrueht. Ob Dr.S. wirklich 600 Mandanten mit dem gleichen Thema vertritt, ist fraglich. Als verantwortungsbewusster Anwalt innerhalb einer Sozietaet sind da Grenzen gesetzt. Ob er wirklich einen "Riesen-Reibach" dabei macht - auch solche Hochrechnungen halte ich nicht fuer statthaft (@XDiver). Die Rente eines Rechtsanwaltes, der jahrelang seinen Beruf ausuebt ist auch ohne die Zusatzmandanten die ihm der Fall Kapper vielleicht verschafft hat, sicher(@JackDaniels).

Und insgesamt ist die ganze "detaillierte", mangels realer Kenntnisse dennoch oberflaechliche Betrachtung des Dr.S. eher offtopic.gif . Wir sollten lieber bei der Sache bleiben.

Nur, weil wir gerade mal einen bestimmten Beschluss, der offensichtlich nicht zur Veroeffentlichung im Internet freigegeben wurde, whistling.gif kann man sich ja auch schon seinen Teil zu denken - muss es aber nicht whistling.gif , jetzt wilde Spekulationen loszutreten und gleich Schuldige zu suchen, das ist sicher auch verfrueht.

Wenn eines sicher ist: Aenderungen brauchen ihre Zeit. In Deutschland sowieso.

Sollte "Die Rechtslage ist in Bewegung" ein Zitat von Frau Ritter aus Biberach sein, dann darf man das bereits als Sensation bezeichnen, haben doch Dutzende vorher behauptet: Alles bleibt, wie es ist.

Also: Warten wir mal ab. Es tut sich was, Stueck fuer Stueck. Auch, wenn wir uns zurueckhalten ...


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gabriel7
Beitrag 22.05.2005, 18:29
Beitrag #594


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@ Jack Daniels
Ich wolte niemanen verleumden, sondern nur meine Meinung
deutlich machen.
Weil du ja scheinbar MPU Verfechter bist, kann ich dein Mitgefühl
für die FS Dame verstehen.
Für mich ist die MPU ein schmarotzendes Übel.
Die kassieren zig Millionen zum größten Teil auf Kosten von
Bürgern die zum großen Teil überhaupt nichts mehr mit Drogen
oder Alkohohl am Hut haben und treiben mit dieser fragwürdigen
Monopolstellung (der Staat Verdient hier auch gut) in Armut (Hartz4)
Perspektivlosigkeit.
Ich habe mit Säftel nichts zu tun, aber er spielt ja ganz offesichtlich
in einer anderen Liga als einige Richter aus München (VG) oder Mannheim u.s.w.
denn deren Arbeit ist in den ergangenen MPU und NU Beschlüssen
peinlich. Diese Beschlüße dienen nichts anderem als Verzögerung der ganzen
eigendlich klaren Rechtslage.
Ich glaube auch nicht, das Säftel allein in seinem Büro sich mit 600
Fällen befasst sondern er wird schon einige weitere Anwälte dabei haben.
die Bestätigung per Link wirst bestimmt bald bekommen.
Warum Säftel nicht damit an die Presse geht ist seine Sache.
Ich habe mit dem Büro nichts zu tun, aber er hat es wohl nicht mehr nötig,
denn die Rechtslage ist ja klar. Soviel ich weiß waren die Rechtsmittel nach
dem Urteil 29.4.04 erschöpft.
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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 18:36
Beitrag #595


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Zitat
Nur, weil wir gerade mal einen bestimmten Beschluss, der offensichtlich nicht zur Veroeffentlichung im Internet freigegeben wurde,

Wenn man das Aktenzeichen des Beschlusses kennt, kann man diesen (kostenpflichtig) beim OVG anfordern. Die persönlichen Daten werden dann geschwärzt.

Da Gerichtsurteile nicht dem Urheberrecht unterliegen, kann man den Beschluss dann sogar (anonymisiert) ins Internet stellen. Allerdings ist eine kommerzielle Verwertung wohl nicht statthaft.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Lexus
Beitrag 22.05.2005, 19:58
Beitrag #596


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Zitat (Uwe W @ 22.05.2005, 19:36)
Wenn man das Aktenzeichen des Beschlusses kennt, kann man diesen (kostenpflichtig) beim OVG anfordern. Die persönlichen Daten werden dann geschwärzt.

Eben, nur bleiben die Aktenzeichen, die angeblich die NU kippen, geheim; weshalb eigentlich?


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Medusa
Beitrag 22.05.2005, 20:29
Beitrag #597


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Es muß doch möglich sein an das AZ zu kommen? Gibt es vielleicht so eine Art Tagesliste der vom OVG gefällten Entscheidungen?
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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 20:31
Beitrag #598


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Ich denke mal, dass ein Anwalt solche Fakten lieber für sich behält: Einerseits aufgrund seiner Schweigepflicht, andererseits um sich gegenüber seinen Mandanten mit "Herrschaftswissen" ein wenig hervorzutun und damit auch seine Geschäfte zu fördern.

Zwei erstinstanzliche Entscheidungen des VG Neustadt sind ja in der FAQ mit Aktenzeichen zu finden.
Durch einen Anruf beim VG kann man erfahren, was aus diesen Fällen geworden ist und wie das Aktenzeichen beim OVG lautet.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Lexus
Beitrag 22.05.2005, 20:32
Beitrag #599


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Genau das ist ja das Verdächtige, dass die Website des Gerichts nichts enthält, obwohl das sicher eine wesentlich wichtigere Entscheidung gewesen wäre, als das, was da so erzählt wird.

Immerhin müsste sich ja ein OVG de Tatsache bewusst sein, dass es gegen sämtliche bisher damit befassten Vewaltungsgerichte entscheidet.

Da ist nix!


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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 20:36
Beitrag #600


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Zitat (FAQ-Link auf Homepage von Lexus)
Beschuß vom 04.03.2005 - 3 L 253/05 - hat die dritte Kammer des VG Neustadt an der Weinstraße einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Nutzungsuntersagung bezüglich einer griechischen EU-Fahrerlaubnis schon am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitern lassen, weil sich bereits aus § 28 Abs. 4 Nr. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV - von selbst ergebe, daß der Antragsteller von der EU-Fahrerlaubnis ohnehin nicht in Deutschland Gebrauch machen dürfe.

Da griechische EU-Fahrerlaubnisse im Verhältnis zu polnischen, tschechischen, NL, spanischen und italienischen wohl nicht so häufig vorkommen, handelt es sich wahrscheinlich um diesen Fall.

Und dass das OVG mit der Begründung des VG 3. Kammer nicht einverstanden ist, wundert mich nun wirklich nicht.

Also Leute: Ruft einfach mal bei der Geschäftsstelle der 3. Kammer in Neustadt an und erkundigt Euch weiter, wenn Ihr näheres wissen wollt.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Lexus
Beitrag 22.05.2005, 20:44
Beitrag #601


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Zitat (Uwe W @ 22.05.2005, 21:36)
Und dass das OVG mit der Begründung des VG 3. Kammer nicht einverstanden ist, wundert mich nun wirklich nicht.

Klar, dass die damit möglicherweise gar nicht einverstanden waren, ist nachvollziehbar, aber sie hätten dann trotzdem - eben mit anderer Begründung - gegen den FE-Inhaber entscheiden können.


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 21:01
Beitrag #602





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Also wenn es so dringend ist:
Nachdem etwas im Forum zu lesen war
über eine wichtige Entscheidund in Sachen NU und
OVG hat mein Bekannter (Journalist) bei der
Pressestelle des OVG Koblenz angerufen, sich kurz
legitimiert und nach dem Beschluß vom 4.5. gefragt. EU-FS
Der Sachbearbeiter sprach von 2 Beschlüßen, und rief
etwas später zurück.
Er gab sofort den ganzen Sachverhalt an.
Ein Beschluß des OVG ergab: der Besitzer dem zuvor eine
NU in erster Instanz bekommen hatte hat in einer Rechtsschutzsache
vom OVG Koblenz die weitere Nutzung bis zur nächsten Instanz
erstattet bekommen. Nach dem AZ hat mein Bekannter leider
nicht gefragt. Alles weitere müßte ab Morgen leicht in Erfahrung
zu bringen sein
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gerri
Beitrag 22.05.2005, 21:10
Beitrag #603


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wie ist das denn erfahrungsgemäß wenn man in erster instanz vorm vg verliert und dann in zweiter instanz beom ovg gewinnt. welches gericht kommt danach und wie entscheidet das denn dann meistens..?


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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 21:13
Beitrag #604


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Bei einer vorläufigen Rechtsschutzsache sind Entscheidungen des OVG unanfechtbar.

In der Hauptsache geht das Verfahren aber seinen gewöhnlichen Gang weiter, und da kann als dritte Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen werden, sofern bestimmte prozessrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.


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RA XDiver
Beitrag 22.05.2005, 21:15
Beitrag #605


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Zitat
wie ist das denn erfahrungsgemäß wenn man in erster instanz vorm vg verliert und dann in zweiter instanz beom ovg gewinnt. welches gericht kommt danach und wie entscheidet das denn dann meistens..?


Da wir uns im einstweiligen Rechtsschutz befinden, ist beim OVG Schluss (§ 152 VwGO).

Die Revision zum BVerwG ist erst in der Hauptsache möglich, wenn sie denn zugelassen wird.


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gerri
Beitrag 22.05.2005, 21:17
Beitrag #606


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und nehmen die anderen bundesländer sich denn wohl ein beispiel an rheinland pfalz? vorrausgesetzt der besagte fall ähnelt dem aus rlp.


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RA XDiver
Beitrag 22.05.2005, 21:18
Beitrag #607


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Zitat
und nehmen die anderen bundesländer sich denn wohl ein beispiel an rheinland pfalz? vorrausgesetzt der besagte fall ähnelt dem aus rlp.


Das kann, muss aber nicht passieren (vgl. OVG Saarlouis und OVG Thüringen).


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Medusa
Beitrag 22.05.2005, 21:21
Beitrag #608


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Zitat (XDiver @ 22.05.2005, 22:15)
Da wir uns im einstweiligen Rechtsschutz befinden, ist beim OVG Schluss (§ 152 VwGO).

Wenn OVG letzte Instanz in D. wäre der Weg zum EuGH frei?
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RA XDiver
Beitrag 22.05.2005, 21:23
Beitrag #609


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Zitat
Wenn OVG letzte Instanz in D. wäre der Weg zum EuGH frei?


Das OVG ist die letzte Instanz im einstweiligen Rechtsschutz. Ob diese Verfahren auch vor den EuGH gebracht werden können, entzieht sich meiner genauen Kenntnis.

Allerdings würde ich vermuten nein, da das eigentliche Hauptsacheverfahren noch aussteht und der Rechtsweg somit nicht erschöpft ist.


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 22.05.2005, 22:07
Beitrag #610





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die nächsten Instanzen sind Bundeserwaltungsgericht
und dann der EuGh, wobei der EuGH schon eindeutig
enschieden hat. Die NU kann bis zur letzten Instanz
nicht mehr angewendet werden.
Im übrigen wird es ganz sicher zu einer Flut neuer
Verfahren kommen.
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RA XDiver
Beitrag 22.05.2005, 22:41
Beitrag #611


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Zitat
die nächsten Instanzen sind Bundeserwaltungsgericht
und dann der EuGh


Gabriel, liest Du auch, was andere schreiben? Nach dem OVG ist bei einstweiligem Rechtsschutz Schluss (gem. VwGO)!!!


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Lexus
Beitrag 22.05.2005, 22:46
Beitrag #612


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Ohne drüber geforscht zu haben meine ich doch, dass wegen der unmittelbaren Wirkungen für den Betroffenen bei rechtskräftiger Ablehung des vorläufigen Rechsschutzes doch gleich zum EuGH gegangen werden können müsste. Immerhin kann es sein, dass der Betroffene jahrelang von seiner FE keinen Gebrauch machen kann, bis in der Hauptsache entschieden wird.


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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 23:20
Beitrag #613


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Eine direkte Einschaltung des EUGH (bzw. des europäischen Gerichts erster Instanz) gegen einen Beschluss eines OVG in einer vorläufigen Rechtsschutzsache halte ich nur in Ausnahmefällen für möglich.

In vorläufigen Rechtsschutzverfahren geht es ja um die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung und nicht um eine endgültige Klärung von europarechtlichen Fragen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Uwe
Beitrag 23.05.2005, 01:05
Beitrag #614


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Spam entfernt.

Grüße, Uwe


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Jack Daniels
Beitrag 23.05.2005, 01:09
Beitrag #615


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Zitat (gabriel7 @ 22.05.2005, 19:29)
@ Jack Daniels
Ich wolte niemanen verleumden, sondern nur meine Meinung
deutlich machen.
Weil du ja scheinbar MPU Verfechter bist, kann ich dein Mitgefühl
für die FS Dame verstehen.
Für mich ist die MPU ein schmarotzendes Übel.
Die kassieren zig Millionen zum größten Teil auf Kosten von
Bürgern die zum großen Teil überhaupt nichts mehr mit Drogen
oder Alkohohl am Hut haben und treiben mit dieser fragwürdigen
Monopolstellung (der Staat Verdient hier auch gut) in Armut (Hartz4)
Perspektivlosigkeit.
Ich habe mit Säftel nichts zu tun, aber er spielt ja ganz offesichtlich
in einer anderen Liga als einige Richter aus München (VG) oder Mannheim u.s.w.
denn deren Arbeit ist in den ergangenen MPU und NU Beschlüssen
peinlich. Diese Beschlüße dienen nichts anderem als Verzögerung der ganzen
eigendlich klaren Rechtslage.
Ich glaube auch nicht, das Säftel allein in seinem Büro sich mit 600
Fällen befasst sondern er wird schon einige weitere Anwälte dabei haben.
die Bestätigung per Link wirst bestimmt bald bekommen.
Warum Säftel nicht damit an die Presse geht ist seine Sache.
Ich habe mit dem Büro nichts zu tun, aber er hat es wohl nicht mehr nötig,
denn die Rechtslage ist ja klar. Soviel ich weiß waren die Rechtsmittel nach
dem Urteil 29.4.04 erschöpft.

Das die MPU nicht der Weissheit letzter Schluss ist ist bekannt,ich wäre ja auch eher dafür das die Wiedererteilung vereinfacht wird.Dann aber mit Überaschungskontrollen wie bei Dopingsündern.Das würde bei vielen die nachdem sie den Schein wieder haben in alte Verhaltensmuster zurückfallen vielleicht Änderungen veranlassen.Befürchte aber eher das die Meisten dann den Schein noch schneller wieder los hätten als bei der Methode mit der jetzigen MPU.Aber egal wie man es regelt,die durchs Raster fallen werden immer Abzocke schreien.Bei denen MPU Opfern die ich kenne sind alle durchgefallenen durch eigene Schuld durchgefallen.Wenn amn nach dem Führerscheinentzug sagt jetzt erst recht und bis kurz vor der MPU weitersäuft braucht sich nicht zu wundern wenn er durchfällt.Ich kenne abe rauch zwei die trotz deutlich über 2 o/oo die MPU auf Anhieb und ohne teure Vorbereitung durch Psychologen bestanden haben,die haben den Führerscheinentzug aber auch als das verstanden was er ist.Ein Schuß vor den Bug bevor es zu spät ist.Beide trinken trotzdem Alk nur kommt es nicht mehr vor das dann gefahren wird.

@Strichachtdoktor

Das die Rechtslage in Bewegung geraten ist kann allerdings auch bedeuten das sich die Vorschriften für die Wieder-oder Neuerteilung europaweit verschärfen,aber das wird abzuwarten sein. think.gif Die Rechtsprechung ist doch eigentlich immer in Bewegung.

Das mit dem Säftel und der Rente war eher ironisch,wenn er seine Kohle jetzt noch nicht auf der Seite hätte hätte er was falsch gemacht.Aber er wird ja ganz offensichtlich als Guru angesehen.Was die 600 Mandanten angeht,wieviele Beschäftigte hat er in seiner Kanzlei?Die Formbriefe mit den Wiedersprüchen kann auch ein Praktikant rausschicken.

Auch wenn er seine erfolgreichen Urteile nicht verbreiten will,aus welchen Gründen auch immer,werden seine Kollegen darauf scharf sein.Ähnliche Fälle dürften ja viele Anwälte in Deutschland auf dem Tisch haben.Dadurch müssten doch relativ schnell wenigstens Teile des Urteils auffindbar sein. whistling.gif Sonst wird hier ja auch jedes passende oder unpassende Urteil hier reinkopiert.Wäre ja schon mal interessant um was es in den Urteilen genau gegangen ist,bisher war es ja bei jedem Urteil so das es eher Einzellfallentscheidungen waren da die Ursachen nicht identisch waren.Warten wir mal ab ob da wirklich mal ein Urteil kommt das zu 100% zum Thema passt und die NU aufgehoben wurde,und zwar endgültig.
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gabriel7
Beitrag 23.05.2005, 07:37
Beitrag #616


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nach Auskunft des OVG Koblenz
wurde NU außer Vollzug gesetzt
AZ 7B 10431 / 05 und es kommt
zur Hauptverhandlung.
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 10:04
Beitrag #617


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Am 4.5. sind beim OVG Koblenz zwei Beschlüsse ergangen. Die Volltexte liegen mir vor und werden in Kürze in die FAQ eingestellt.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 10:14
Beitrag #618


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Zitat
Die Volltexte liegen mir vor und werden in Kürze in die FAQ eingestellt.


das hört sich aber sehr nüchtern an. scheint ja keine sensation zu sein. neuwahlen hingegen schon. taktischer schachzug. die union kommt gar nicht daran vorbei kurzfristig eine andere kanidatin als merkel aufzustellen. und die liegt in der sympathieskala weiter unten als andere unionspolitiker.

..........aber das nur am rande..
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 10:46
Beitrag #619


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Zitat
das hört sich aber sehr nüchtern an


Das ist sehr nüchtern. Mir liegen jetzt drei Entscheidungen vor. In zweien wurde die aufschiebende Wirkung tatsächlich wieder hergestellt.

Bevor jetzt allerdings in allseitigen Jubel ausgebrochen wird sei darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat dies nicht etwa aus europarechtlichen Gründen veranlasst hat, sondern bedingt durch Fehler, die die Verwaltung im Untersagungsverfahren gemacht hat.

Im Ergebnis also tatsächlich nichts, was extrem interessant wäre.

EDIT: Beschlüsse jetzt hier online.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 11:07
Beitrag #620


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Zitat
Es erscheint aber zweifelhaft, ob aus diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Beteiligten Eignungszweifel i.S. des § 46 Abs. 3 FeV abgeleitet werden können, die zur Anforderung eines Gutachtens berechtigen.

Die endgültige Klärung der angesprochenen Fragen ist – wie erwähnt – nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtschutzverfahrens, sondern der abschließenden Klärung des Hauptsacheverfahrens vorbehalten.


naja wenigstens ein kleiner wink mit dem zaunpfahl für das hauptsacheverfahrens!
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Lexus
Beitrag 23.05.2005, 11:14
Beitrag #621


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Es sind sogar drei Beschlüsse ergangen, allerdings hat der dritte nichts mit einer EU-Fahrerlaubnis zu tun.

Beschwerdeentscheidung I des OVG Koblenz (MPU nur wegen EU-FE-Gebrauch + Vertrauensschutz)

Beschwerdeentscheidung II des OVG Koblenz (volle Bestätigung der herrschenden Rechtsprechung)


Bestechend ist die Beschwerdeentscheidung II, die in knappen Worten die Beschwerde abschmettert und die bisherige Linie VG München, VG Neustadt usw. voll bestätigt (die vom Gericht gerügte mangelhafte Beschwerdebegründung könnte ohne weiteres eine leicht nachvollziehbare Folge der Arbeitsüberlastung bei 600 Mandaten sein *g*; es ist nun auch erklärlich, wieso mit dieser Entscheidung nicht herausgerückt wurde; wer veröffentlicht schon gern Eigentore?)

Die erste Entscheidung ist in der Tat ein absoluter Sonderfall:

1. Hatte die Behörde schon vor der MPU-Anordnung dem FE-Inhaber ausdrücklich zugesagt, dass er seine griechische Fahrerlaubnis benutzen dürfe (Vertrauensschutz, das hatten wir ja schon mal in einer Entscheidung).

2. Bestanden bei dem FE-Inhaber überhaupt keine alkoholbedingten Eignungszweifel. Diese wurden daraus abgeleitet, dass er die griechische Fahrerlaubnis benutzt hat und diese lächerliche Annahme führte dann zur MPU-Auflage; klar, dass das OVG so ein Spielchen nicht mitmacht.

Nun ja, unter dem Strich ist alles wie immer.


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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:17
Beitrag #622


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Lexus, Du bist zu langsam..... wink.gif

Warum habe ich Dir gerade eigentlich die Entscheidungen per Mail geschickt.... think.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 11:17
Beitrag #623


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Zitat
dass das nationale Eignungsüberprüfungsrecht sich auch auf Fahrerlaubnisse erstreckt, die von anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. Das Verwaltungsgericht sieht insbesondere keinen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des EUGH


tja entgegen aller vermutungen am wochenende hat das ovg koblenz eine nachträgliche mpu-anordnung bzw. eignungsüberprüfung als gerechtfertigt angesehen und den bisherigen vg's recht gegeben

Sch.......!
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Lexus
Beitrag 23.05.2005, 11:26
Beitrag #624


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@XDiver

... Mist, zumal ich 7,50 € ausgegeben habe, um die Enscheidungen vom OVG auch per mail zu bekommen *g*

Und damit beschäftigt, den Kram in HTML umzusetzen, hab ich das hier auch noch verpasst :-(


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Natrix20
Beitrag 23.05.2005, 11:27
Beitrag #625


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Hallo,
im Beschluss II liest sich aber durchaus etwas positives heraus, nämlich das der Sachverhalt der Antragstellerin nicht deutlich genug dargelegt wurde. Sprich die Ausarbeitung des Antrages nicht ausreichend formuliert wurde.
Eigentlich eine Blamage für den Rechtsanwalt.
Gruss
Natrix
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:27
Beitrag #626


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Dann hat das OVG doppelt verdient.... crybaby.gif


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gabriel7
Beitrag 23.05.2005, 11:28
Beitrag #627


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Also wenn der Beschluß 7B10431/ 05
als nicht interessant ist, dann müssen
hier die MPU Frunde nicht nur auf einem Auge blind sein.
das OVG Koblenz hat klar und deutlich auf das
EuGH Urteil hingewiesen und in der Begründung es auch
klar formuliert.
das dürfte eindeutig der Anfang vom Ende der nachträgichen MPU
und NU sein. laugh.gif
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:33
Beitrag #628


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Zitat
Also wenn der Beschluß 7B10431/ 05
als nicht interessant ist, dann müssen
hier die MPU Frunde nicht nur auf einem Auge blind sein.
das OVG Koblenz hat klar und deutlich auf das
EuGH Urteil hingewiesen und in der Begründung es auch
klar formuliert.


Ohne Deine Begeisterung schmälern zu wollen, aber Du solltest den Beschluss mal ganz lesen. Nur weil das EuGH-Urteil erwähnt ist, hat das noch lange nichts damit zu tun, das selbiges auch Grundlage der Entscheidung war (ist es eben nicht).

Zitat
das dürfte eindeutig der Anfang vom Ende der nachträgichen MPU
und NU sein.


Wenn Du das meinst, ist das schön für Dich. Allerdings solltest Du Dir den Beschluss mal von jemandem erläutern lassen, der sich damit auskennt. whistling.gif Liest Du den Beschluss im Kontext zum Beschluss 7 B 10465/05.OVG wirst Du erkennen können, dass das OVG alles andere als der Meinung ist, die NU wäre rechtswidrig. Kleiner Hinweis: Beide Entscheidungen wurden von der gleichen Kammer gefällt. cool.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 11:48
Beitrag #629


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also irgendwie ist das doch als ein wenig verdreht:

im ersten urteil wird gesagt das es nicht ausreicht nur einen eu-fs zu besitzen um einer NU zu entgehen.

daraufhin wird im zweiten urteil eine NU, falls es zum hautsacheverfahren kommen würde, als wenig erfolgversprechend eingeschätzt.

welche begründungen im ersten urteil sollen den fehlen um eine NU als nichtig zu erklären?

bitte um belehrung der rechtsexperten!

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.05.2005, 17:36
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 23.05.2005, 11:51
Beitrag #630





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@Xdiver
Ich habe die Vermutung das dich dieser
Beschluß emotional etwas berührt hat,
lese bitte selbst nochmal den Beschluß durch
oder lasse ihn dir von einem Jura Studenten ab
2. Semester erklären, vielleicht wird dein Blick
durch die MPU Brille etwas klarer. wink.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:21