EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
21.05.2005, 17:50
Beitrag
#581
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (XDiver @ 21.05.2005, 18:30) Ich liebe Deine diplomatische Ausdrucksweise. |
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21.05.2005, 20:41
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#582
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Die Antwort ist recht einfach: DU und jeder andere Steuerzahler. Einfache Standardantwort ... Diese ganzen Spirenzchen, die von Deutschland gegen die eigenen Leute und innerhalb von Europa gefahren werden, zahlen wir und jeder andere Steuerzahler ... Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen kostendeckend. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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21.05.2005, 20:53
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#583
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 21:41) Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen kostendeckend. So ist es, aber was wäre wenn in solchen Fällen kostendeckende Preise verlangt würden?? Es käme einem Volksaufstand nahe......... Sorry für -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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22.05.2005, 02:44
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#584
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 11:42) Na gut. Wissen wir also wieder ein bisschen mehr ... Sehr spannend kann ich den Beitrag trotzdem noch nicht finden. Ist das jetzt dieser Grieche, der vor dem OVG "gewonnen" haben soll ? Darf derjenige jetzt trotz MPU-Anordnung und ehedem abgegebenen FS wieder in Deutschland Autofahren ? So wie es im Bericht steht hat er erst das Geld überwiesen und wartet jetzt auf Post. In der Druckausgabe der Zeitung stand auch noch ein Kommentar der Führerscheinstelle.Mal schauen ob ich die Zeitung auftreiben kann. Befürchte nur das ich das Ganze abtippen muß damit man es lesen kann. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
22.05.2005, 07:22
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#585
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Zitat (Andreas @ 21.05.2005, 21:53) Zitat (strichachtdoktor @ 21.05.2005, 21:41) Angeblich sind nicht mal die Preise fuer Antraege (FS,Pass, Perso usw.) und Ablehnungen kostendeckend. So ist es, aber was wäre wenn in solchen Fällen kostendeckende Preise verlangt würden?? Es käme einem Volksaufstand nahe......... Sorry für Der Steuerzahler bezahlt die Differenz, bemerkt es nicht und der Aufstand wird bis zum Staatsbankrott verschoben. |
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22.05.2005, 13:37
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#586
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Wie befürchtet kann man das Zeug nicht mehr lesen wenn es eingescannt ist.Als dann fröhliches tippen im Zweifingersuchsystem.
Quelle:Schwäbische Zeitung vom 21.05.05/Nr:115 Ausgabe Biberach Rubrik Stadt und Land. Zitat Nachgefragt Können Betroffene mit einem rechtmässig erworbenen EU-Führerschein die medizinisch-psychologische Untersuchung umgehen?Klara Ritter,Leiterin der Führerscheinstelle im Biberacher Landradsamt,rät ab. "Rechtslage ist in Bewegung" Frau Ritter,MPU oder EU-Führerschein-was gilt in Deutschland? Die Rechtslage in Deutschland ist derzeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGh) in Bewegung.Prinzipiell regelt die deutsche Fahrerlaubnisverordnung,das ein EU-Führerschein nicht genutzt werden darf,wenn der deutsche Führerschein entzogen wurde.Der EuGh hat nun in einem speziellen Einzelfall entschieden,das ein Führerschein,der in einem anderen europäischen Land erworben wurde,dann anzuerkennen ist,wenn eine von einem Gericht verhängte Fahrerlaubnissperre abgelaufen ist.Zu Fällen,in denen der deutsche Führerschein von einer Stadt oder einem Landratsamt entzogen wurde und der Betreffende anschließend einen Führerschein im europäischen Ausland erwirbt,äussert sich der EuGh nicht,ebenso wenig zu der Frage ob eine medizinisch-psychologische Begutachtung,kurz MPU,angeordnet werden darf. Hierzulande herrscht also rechtsfreier Raum. Nein.Allerdings gibt es erhebliche rechtliche Disskussionen.Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in seinen aktuellen Entscheidungen jedoch die Anordnungen der MPU als rechtmässig erachtet. Was heißt das für ihre Behörde? Im Interesse der Sicherheit aller Strassenverkehrsteilnehmer fordern wir diejenigen,die zum Erhalt eines deutschen Führerscheins eine MPU benötigt hätten,auch dann zur Vorlaage eines medizinisch-psychologisches Gutachtens auf,wenn sie den Führerschein in einem anderen Land der europäischen Union gemacht haben. Sieht nicht wirklich so aus als ob sich die Behörden vom Herren Säftel beeindrucken lassen. Ich vermute mal das die meisten seiner Mandanten für ihr Geld nur ein paar Formbriefe bekommen die er verschickt.Bei 600 Mandanten in ganz Deutschland hat der doch gar nicht mehr die Möglichkeit jeden Fall auf Herz und Nieren zu prüfen.Aber was solls,seine Rente ist sicher. |
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22.05.2005, 13:57
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#587
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Willauchmalwassagen! @ 20.05.2005, 21:51) Zitat ......wie die Pressestelle des OVG mitgeteilt (mündlich) geht es um einen positiven Bschluß.. na das würde ich auch gerne wissen ws ist nun mit dem OVG Beschluss in dem angeblich eine NU aufgehoben wurde=? eine Ente? |
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Gast_Gast_gabriel7_* |
22.05.2005, 15:50
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#588
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Eine typische Äußerung einer Führerscheinstelle
in einer Provinzstadt, welche wenig oder garnichts über das bestehende EU Führerscheinrecht wissen wollen. Es gibt nicht ein rechtskräftiges Urteil, gegen EU Führerscheininhaber. Es wird nur von einigen Behörden gegen geltentes EU Recht mit immer dem gleichen Blah..Blah..Begründungen verstoßen. wer den Beschluß des OVG Koblenz anzweifelt, Mirko1@, braucht sich bloß die Mühe machen , sich bei der Pressestelle über den am 4. 5. ergangenen Beschluß, Auskunft einholen. Außerdem werden in naher Zukunft sehr viele solcher Beschlüsse folgen. Es ist allerdings schon sehr dumm-dreist von dieser wohl etwas unbedarften Dame von der Führescheinsstelle von einem Enzelfall im Bezug des EuGH Urteils vom 29.4.04 zu sprechen. Aber auch kein Wunder, wenn man ich die in jeder Hinsicht bewußt aus dem Zusammenhang ergangenen Urteile einiger süddeutscher Begründungen von NU genauer ansieht. Wie Säftel schon vor einige Zeit . Den Idiotentest kann man ( bald) vegessen. |
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22.05.2005, 16:50
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#589
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
gabriel
ich finde da nichts,wo kann man das denn nachlesen? -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Gast_Gast_gabriel7_* |
22.05.2005, 17:06
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#590
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@Gerri
Rufe morgen ab 8 Uhr bei der Pressestelle OVG Koblenz an. Man wird dir Auskunft geben. Ich war dabei, als ein befreudeter Journalist mit der Pressestelle telefoniert hat, das ist meine Qelle, die ich eigendlich für mich behalten wollte. Die NU ist definitiv außer Vollzug. |
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22.05.2005, 17:08
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#591
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Diese unbedarfte Dame hat vom Führerscheinrecht wohl mehr Ahnung als du.Die sitzt schon länger auf ihrem Posten und an dem versuchen auch schon lange Führerscheinlose zu sägen.Das geht bis zur Verleumdung.
Könnte es sein das diese Dame im Gegensatz zu verschiedenen Leuten hier ein Urteil verstehen kann? Setz mal einen Direktlink zu deinem ominösen Beschluß,hier wird immer nur auf angebliche Urteile hingewiesen nach denen Nutzungsuntersagungen und MPU-Forderungen gekippt wurden,wenn aber fakten verlangt werden kommt entweder gar nichts oder uralte Urteile dei oft nicht mal was mit dem Thema zu tun haben. Aber der Säftel muß wirklich ein Gott sein wenn er es schafft alle seine 600 Mandanten Bundesweit vor Gericht zu vertreten. Was mcih allerdings wundert ist das die Presse oder das Fernsehen noch nichts über diese Urteile brachten.Mit dem Fall Kapper war der Säftel auch nicht so Medienscheu und wenn er mit einem erfolgreichen Zrteil an die Öffendlichkeit gehen würde könnte er ja noch mehr Kohle machen. |
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22.05.2005, 17:09
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#592
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
ja danke,werde ich machen..
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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22.05.2005, 18:22
Beitrag
#593
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
nanana ...
... also, wir sollten fair bleiben ! So, wie ich das sehe, hat Herr Dr. Saeftel durch Vertretung eines Mandanten aus Frankenthal eine riesige Lawine losgetreten. Aber eher zufaellig! Alles begann mit einer umstrittenen Umformulierung der gerichtlichen Vorlagefrage und endete mit einer, ebenso umstrittenen, eher duerftigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH. Wer nun den Herrn Dr. glorifizieren moechte - nunja, der kann es sich ja nochmal ueberlegen. Gleichsam im Umkehrschluss nun eine Neid- und Missgunstdebatte loszutreten, das halte ich fuer verfrueht. Ob Dr.S. wirklich 600 Mandanten mit dem gleichen Thema vertritt, ist fraglich. Als verantwortungsbewusster Anwalt innerhalb einer Sozietaet sind da Grenzen gesetzt. Ob er wirklich einen "Riesen-Reibach" dabei macht - auch solche Hochrechnungen halte ich nicht fuer statthaft (@XDiver). Die Rente eines Rechtsanwaltes, der jahrelang seinen Beruf ausuebt ist auch ohne die Zusatzmandanten die ihm der Fall Kapper vielleicht verschafft hat, sicher(@JackDaniels). Und insgesamt ist die ganze "detaillierte", mangels realer Kenntnisse dennoch oberflaechliche Betrachtung des Dr.S. eher . Wir sollten lieber bei der Sache bleiben. Nur, weil wir gerade mal einen bestimmten Beschluss, der offensichtlich nicht zur Veroeffentlichung im Internet freigegeben wurde, kann man sich ja auch schon seinen Teil zu denken - muss es aber nicht , jetzt wilde Spekulationen loszutreten und gleich Schuldige zu suchen, das ist sicher auch verfrueht. Wenn eines sicher ist: Aenderungen brauchen ihre Zeit. In Deutschland sowieso. Sollte "Die Rechtslage ist in Bewegung" ein Zitat von Frau Ritter aus Biberach sein, dann darf man das bereits als Sensation bezeichnen, haben doch Dutzende vorher behauptet: Alles bleibt, wie es ist. Also: Warten wir mal ab. Es tut sich was, Stueck fuer Stueck. Auch, wenn wir uns zurueckhalten ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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22.05.2005, 18:29
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#594
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 |
@ Jack Daniels
Ich wolte niemanen verleumden, sondern nur meine Meinung deutlich machen. Weil du ja scheinbar MPU Verfechter bist, kann ich dein Mitgefühl für die FS Dame verstehen. Für mich ist die MPU ein schmarotzendes Übel. Die kassieren zig Millionen zum größten Teil auf Kosten von Bürgern die zum großen Teil überhaupt nichts mehr mit Drogen oder Alkohohl am Hut haben und treiben mit dieser fragwürdigen Monopolstellung (der Staat Verdient hier auch gut) in Armut (Hartz4) Perspektivlosigkeit. Ich habe mit Säftel nichts zu tun, aber er spielt ja ganz offesichtlich in einer anderen Liga als einige Richter aus München (VG) oder Mannheim u.s.w. denn deren Arbeit ist in den ergangenen MPU und NU Beschlüssen peinlich. Diese Beschlüße dienen nichts anderem als Verzögerung der ganzen eigendlich klaren Rechtslage. Ich glaube auch nicht, das Säftel allein in seinem Büro sich mit 600 Fällen befasst sondern er wird schon einige weitere Anwälte dabei haben. die Bestätigung per Link wirst bestimmt bald bekommen. Warum Säftel nicht damit an die Presse geht ist seine Sache. Ich habe mit dem Büro nichts zu tun, aber er hat es wohl nicht mehr nötig, denn die Rechtslage ist ja klar. Soviel ich weiß waren die Rechtsmittel nach dem Urteil 29.4.04 erschöpft. |
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22.05.2005, 18:36
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#595
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat Nur, weil wir gerade mal einen bestimmten Beschluss, der offensichtlich nicht zur Veroeffentlichung im Internet freigegeben wurde, Wenn man das Aktenzeichen des Beschlusses kennt, kann man diesen (kostenpflichtig) beim OVG anfordern. Die persönlichen Daten werden dann geschwärzt. Da Gerichtsurteile nicht dem Urheberrecht unterliegen, kann man den Beschluss dann sogar (anonymisiert) ins Internet stellen. Allerdings ist eine kommerzielle Verwertung wohl nicht statthaft. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.05.2005, 19:58
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#596
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Uwe W @ 22.05.2005, 19:36) Wenn man das Aktenzeichen des Beschlusses kennt, kann man diesen (kostenpflichtig) beim OVG anfordern. Die persönlichen Daten werden dann geschwärzt. Eben, nur bleiben die Aktenzeichen, die angeblich die NU kippen, geheim; weshalb eigentlich? -------------------- |
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22.05.2005, 20:29
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#597
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Es muß doch möglich sein an das AZ zu kommen? Gibt es vielleicht so eine Art Tagesliste der vom OVG gefällten Entscheidungen?
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22.05.2005, 20:31
Beitrag
#598
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ich denke mal, dass ein Anwalt solche Fakten lieber für sich behält: Einerseits aufgrund seiner Schweigepflicht, andererseits um sich gegenüber seinen Mandanten mit "Herrschaftswissen" ein wenig hervorzutun und damit auch seine Geschäfte zu fördern.
Zwei erstinstanzliche Entscheidungen des VG Neustadt sind ja in der FAQ mit Aktenzeichen zu finden. Durch einen Anruf beim VG kann man erfahren, was aus diesen Fällen geworden ist und wie das Aktenzeichen beim OVG lautet. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.05.2005, 20:32
Beitrag
#599
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Genau das ist ja das Verdächtige, dass die Website des Gerichts nichts enthält, obwohl das sicher eine wesentlich wichtigere Entscheidung gewesen wäre, als das, was da so erzählt wird.
Immerhin müsste sich ja ein OVG de Tatsache bewusst sein, dass es gegen sämtliche bisher damit befassten Vewaltungsgerichte entscheidet. Da ist nix! -------------------- |
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22.05.2005, 20:36
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#600
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat (FAQ-Link auf Homepage von Lexus) Beschuß vom 04.03.2005 - 3 L 253/05 - hat die dritte Kammer des VG Neustadt an der Weinstraße einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Nutzungsuntersagung bezüglich einer griechischen EU-Fahrerlaubnis schon am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitern lassen, weil sich bereits aus § 28 Abs. 4 Nr. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV - von selbst ergebe, daß der Antragsteller von der EU-Fahrerlaubnis ohnehin nicht in Deutschland Gebrauch machen dürfe. Da griechische EU-Fahrerlaubnisse im Verhältnis zu polnischen, tschechischen, NL, spanischen und italienischen wohl nicht so häufig vorkommen, handelt es sich wahrscheinlich um diesen Fall. Und dass das OVG mit der Begründung des VG 3. Kammer nicht einverstanden ist, wundert mich nun wirklich nicht. Also Leute: Ruft einfach mal bei der Geschäftsstelle der 3. Kammer in Neustadt an und erkundigt Euch weiter, wenn Ihr näheres wissen wollt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.05.2005, 20:44
Beitrag
#601
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Uwe W @ 22.05.2005, 21:36) Und dass das OVG mit der Begründung des VG 3. Kammer nicht einverstanden ist, wundert mich nun wirklich nicht. Klar, dass die damit möglicherweise gar nicht einverstanden waren, ist nachvollziehbar, aber sie hätten dann trotzdem - eben mit anderer Begründung - gegen den FE-Inhaber entscheiden können. -------------------- |
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Gast_Gast_gabriel7_* |
22.05.2005, 21:01
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#602
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Also wenn es so dringend ist:
Nachdem etwas im Forum zu lesen war über eine wichtige Entscheidund in Sachen NU und OVG hat mein Bekannter (Journalist) bei der Pressestelle des OVG Koblenz angerufen, sich kurz legitimiert und nach dem Beschluß vom 4.5. gefragt. EU-FS Der Sachbearbeiter sprach von 2 Beschlüßen, und rief etwas später zurück. Er gab sofort den ganzen Sachverhalt an. Ein Beschluß des OVG ergab: der Besitzer dem zuvor eine NU in erster Instanz bekommen hatte hat in einer Rechtsschutzsache vom OVG Koblenz die weitere Nutzung bis zur nächsten Instanz erstattet bekommen. Nach dem AZ hat mein Bekannter leider nicht gefragt. Alles weitere müßte ab Morgen leicht in Erfahrung zu bringen sein |
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22.05.2005, 21:10
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#603
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
wie ist das denn erfahrungsgemäß wenn man in erster instanz vorm vg verliert und dann in zweiter instanz beom ovg gewinnt. welches gericht kommt danach und wie entscheidet das denn dann meistens..?
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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22.05.2005, 21:13
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#604
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Bei einer vorläufigen Rechtsschutzsache sind Entscheidungen des OVG unanfechtbar.
In der Hauptsache geht das Verfahren aber seinen gewöhnlichen Gang weiter, und da kann als dritte Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen werden, sofern bestimmte prozessrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.05.2005, 21:15
Beitrag
#605
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat wie ist das denn erfahrungsgemäß wenn man in erster instanz vorm vg verliert und dann in zweiter instanz beom ovg gewinnt. welches gericht kommt danach und wie entscheidet das denn dann meistens..? Da wir uns im einstweiligen Rechtsschutz befinden, ist beim OVG Schluss (§ 152 VwGO). Die Revision zum BVerwG ist erst in der Hauptsache möglich, wenn sie denn zugelassen wird. -------------------- |
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22.05.2005, 21:17
Beitrag
#606
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
und nehmen die anderen bundesländer sich denn wohl ein beispiel an rheinland pfalz? vorrausgesetzt der besagte fall ähnelt dem aus rlp.
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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22.05.2005, 21:18
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#607
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat und nehmen die anderen bundesländer sich denn wohl ein beispiel an rheinland pfalz? vorrausgesetzt der besagte fall ähnelt dem aus rlp. Das kann, muss aber nicht passieren (vgl. OVG Saarlouis und OVG Thüringen). -------------------- |
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22.05.2005, 21:21
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#608
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (XDiver @ 22.05.2005, 22:15) Da wir uns im einstweiligen Rechtsschutz befinden, ist beim OVG Schluss (§ 152 VwGO). Wenn OVG letzte Instanz in D. wäre der Weg zum EuGH frei? |
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22.05.2005, 21:23
Beitrag
#609
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Wenn OVG letzte Instanz in D. wäre der Weg zum EuGH frei? Das OVG ist die letzte Instanz im einstweiligen Rechtsschutz. Ob diese Verfahren auch vor den EuGH gebracht werden können, entzieht sich meiner genauen Kenntnis. Allerdings würde ich vermuten nein, da das eigentliche Hauptsacheverfahren noch aussteht und der Rechtsweg somit nicht erschöpft ist. -------------------- |
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Gast_Gast_gabriel7_* |
22.05.2005, 22:07
Beitrag
#610
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die nächsten Instanzen sind Bundeserwaltungsgericht
und dann der EuGh, wobei der EuGH schon eindeutig enschieden hat. Die NU kann bis zur letzten Instanz nicht mehr angewendet werden. Im übrigen wird es ganz sicher zu einer Flut neuer Verfahren kommen. |
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22.05.2005, 22:41
Beitrag
#611
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat die nächsten Instanzen sind Bundeserwaltungsgericht und dann der EuGh Gabriel, liest Du auch, was andere schreiben? Nach dem OVG ist bei einstweiligem Rechtsschutz Schluss (gem. VwGO)!!! -------------------- |
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22.05.2005, 22:46
Beitrag
#612
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Ohne drüber geforscht zu haben meine ich doch, dass wegen der unmittelbaren Wirkungen für den Betroffenen bei rechtskräftiger Ablehung des vorläufigen Rechsschutzes doch gleich zum EuGH gegangen werden können müsste. Immerhin kann es sein, dass der Betroffene jahrelang von seiner FE keinen Gebrauch machen kann, bis in der Hauptsache entschieden wird.
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22.05.2005, 23:20
Beitrag
#613
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Eine direkte Einschaltung des EUGH (bzw. des europäischen Gerichts erster Instanz) gegen einen Beschluss eines OVG in einer vorläufigen Rechtsschutzsache halte ich nur in Ausnahmefällen für möglich.
In vorläufigen Rechtsschutzverfahren geht es ja um die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung und nicht um eine endgültige Klärung von europarechtlichen Fragen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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23.05.2005, 01:05
Beitrag
#614
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Spam entfernt.
Grüße, Uwe -------------------- |
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23.05.2005, 01:09
Beitrag
#615
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Zitat (gabriel7 @ 22.05.2005, 19:29) @ Jack Daniels Ich wolte niemanen verleumden, sondern nur meine Meinung deutlich machen. Weil du ja scheinbar MPU Verfechter bist, kann ich dein Mitgefühl für die FS Dame verstehen. Für mich ist die MPU ein schmarotzendes Übel. Die kassieren zig Millionen zum größten Teil auf Kosten von Bürgern die zum großen Teil überhaupt nichts mehr mit Drogen oder Alkohohl am Hut haben und treiben mit dieser fragwürdigen Monopolstellung (der Staat Verdient hier auch gut) in Armut (Hartz4) Perspektivlosigkeit. Ich habe mit Säftel nichts zu tun, aber er spielt ja ganz offesichtlich in einer anderen Liga als einige Richter aus München (VG) oder Mannheim u.s.w. denn deren Arbeit ist in den ergangenen MPU und NU Beschlüssen peinlich. Diese Beschlüße dienen nichts anderem als Verzögerung der ganzen eigendlich klaren Rechtslage. Ich glaube auch nicht, das Säftel allein in seinem Büro sich mit 600 Fällen befasst sondern er wird schon einige weitere Anwälte dabei haben. die Bestätigung per Link wirst bestimmt bald bekommen. Warum Säftel nicht damit an die Presse geht ist seine Sache. Ich habe mit dem Büro nichts zu tun, aber er hat es wohl nicht mehr nötig, denn die Rechtslage ist ja klar. Soviel ich weiß waren die Rechtsmittel nach dem Urteil 29.4.04 erschöpft. Das die MPU nicht der Weissheit letzter Schluss ist ist bekannt,ich wäre ja auch eher dafür das die Wiedererteilung vereinfacht wird.Dann aber mit Überaschungskontrollen wie bei Dopingsündern.Das würde bei vielen die nachdem sie den Schein wieder haben in alte Verhaltensmuster zurückfallen vielleicht Änderungen veranlassen.Befürchte aber eher das die Meisten dann den Schein noch schneller wieder los hätten als bei der Methode mit der jetzigen MPU.Aber egal wie man es regelt,die durchs Raster fallen werden immer Abzocke schreien.Bei denen MPU Opfern die ich kenne sind alle durchgefallenen durch eigene Schuld durchgefallen.Wenn amn nach dem Führerscheinentzug sagt jetzt erst recht und bis kurz vor der MPU weitersäuft braucht sich nicht zu wundern wenn er durchfällt.Ich kenne abe rauch zwei die trotz deutlich über 2 o/oo die MPU auf Anhieb und ohne teure Vorbereitung durch Psychologen bestanden haben,die haben den Führerscheinentzug aber auch als das verstanden was er ist.Ein Schuß vor den Bug bevor es zu spät ist.Beide trinken trotzdem Alk nur kommt es nicht mehr vor das dann gefahren wird. @Strichachtdoktor Das die Rechtslage in Bewegung geraten ist kann allerdings auch bedeuten das sich die Vorschriften für die Wieder-oder Neuerteilung europaweit verschärfen,aber das wird abzuwarten sein. Die Rechtsprechung ist doch eigentlich immer in Bewegung. Das mit dem Säftel und der Rente war eher ironisch,wenn er seine Kohle jetzt noch nicht auf der Seite hätte hätte er was falsch gemacht.Aber er wird ja ganz offensichtlich als Guru angesehen.Was die 600 Mandanten angeht,wieviele Beschäftigte hat er in seiner Kanzlei?Die Formbriefe mit den Wiedersprüchen kann auch ein Praktikant rausschicken. Auch wenn er seine erfolgreichen Urteile nicht verbreiten will,aus welchen Gründen auch immer,werden seine Kollegen darauf scharf sein.Ähnliche Fälle dürften ja viele Anwälte in Deutschland auf dem Tisch haben.Dadurch müssten doch relativ schnell wenigstens Teile des Urteils auffindbar sein. Sonst wird hier ja auch jedes passende oder unpassende Urteil hier reinkopiert.Wäre ja schon mal interessant um was es in den Urteilen genau gegangen ist,bisher war es ja bei jedem Urteil so das es eher Einzellfallentscheidungen waren da die Ursachen nicht identisch waren.Warten wir mal ab ob da wirklich mal ein Urteil kommt das zu 100% zum Thema passt und die NU aufgehoben wurde,und zwar endgültig. |
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23.05.2005, 07:37
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#616
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 |
nach Auskunft des OVG Koblenz
wurde NU außer Vollzug gesetzt AZ 7B 10431 / 05 und es kommt zur Hauptverhandlung. |
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23.05.2005, 10:04
Beitrag
#617
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Am 4.5. sind beim OVG Koblenz zwei Beschlüsse ergangen. Die Volltexte liegen mir vor und werden in Kürze in die FAQ eingestellt.
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23.05.2005, 10:14
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#618
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
Zitat Die Volltexte liegen mir vor und werden in Kürze in die FAQ eingestellt. das hört sich aber sehr nüchtern an. scheint ja keine sensation zu sein. neuwahlen hingegen schon. taktischer schachzug. die union kommt gar nicht daran vorbei kurzfristig eine andere kanidatin als merkel aufzustellen. und die liegt in der sympathieskala weiter unten als andere unionspolitiker. ..........aber das nur am rande.. |
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23.05.2005, 10:46
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#619
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat das hört sich aber sehr nüchtern an Das ist sehr nüchtern. Mir liegen jetzt drei Entscheidungen vor. In zweien wurde die aufschiebende Wirkung tatsächlich wieder hergestellt. Bevor jetzt allerdings in allseitigen Jubel ausgebrochen wird sei darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat dies nicht etwa aus europarechtlichen Gründen veranlasst hat, sondern bedingt durch Fehler, die die Verwaltung im Untersagungsverfahren gemacht hat. Im Ergebnis also tatsächlich nichts, was extrem interessant wäre. EDIT: Beschlüsse jetzt hier online. -------------------- |
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23.05.2005, 11:07
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#620
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
Zitat Es erscheint aber zweifelhaft, ob aus diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Beteiligten Eignungszweifel i.S. des § 46 Abs. 3 FeV abgeleitet werden können, die zur Anforderung eines Gutachtens berechtigen. Die endgültige Klärung der angesprochenen Fragen ist – wie erwähnt – nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtschutzverfahrens, sondern der abschließenden Klärung des Hauptsacheverfahrens vorbehalten. naja wenigstens ein kleiner wink mit dem zaunpfahl für das hauptsacheverfahrens! |
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23.05.2005, 11:14
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#621
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Es sind sogar drei Beschlüsse ergangen, allerdings hat der dritte nichts mit einer EU-Fahrerlaubnis zu tun.
Beschwerdeentscheidung I des OVG Koblenz (MPU nur wegen EU-FE-Gebrauch + Vertrauensschutz) Beschwerdeentscheidung II des OVG Koblenz (volle Bestätigung der herrschenden Rechtsprechung) Bestechend ist die Beschwerdeentscheidung II, die in knappen Worten die Beschwerde abschmettert und die bisherige Linie VG München, VG Neustadt usw. voll bestätigt (die vom Gericht gerügte mangelhafte Beschwerdebegründung könnte ohne weiteres eine leicht nachvollziehbare Folge der Arbeitsüberlastung bei 600 Mandaten sein *g*; es ist nun auch erklärlich, wieso mit dieser Entscheidung nicht herausgerückt wurde; wer veröffentlicht schon gern Eigentore?) Die erste Entscheidung ist in der Tat ein absoluter Sonderfall: 1. Hatte die Behörde schon vor der MPU-Anordnung dem FE-Inhaber ausdrücklich zugesagt, dass er seine griechische Fahrerlaubnis benutzen dürfe (Vertrauensschutz, das hatten wir ja schon mal in einer Entscheidung). 2. Bestanden bei dem FE-Inhaber überhaupt keine alkoholbedingten Eignungszweifel. Diese wurden daraus abgeleitet, dass er die griechische Fahrerlaubnis benutzt hat und diese lächerliche Annahme führte dann zur MPU-Auflage; klar, dass das OVG so ein Spielchen nicht mitmacht. Nun ja, unter dem Strich ist alles wie immer. -------------------- |
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23.05.2005, 11:17
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#622
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Lexus, Du bist zu langsam.....
Warum habe ich Dir gerade eigentlich die Entscheidungen per Mail geschickt.... -------------------- |
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23.05.2005, 11:17
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#623
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
Zitat dass das nationale Eignungsüberprüfungsrecht sich auch auf Fahrerlaubnisse erstreckt, die von anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. Das Verwaltungsgericht sieht insbesondere keinen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des EUGH tja entgegen aller vermutungen am wochenende hat das ovg koblenz eine nachträgliche mpu-anordnung bzw. eignungsüberprüfung als gerechtfertigt angesehen und den bisherigen vg's recht gegeben Sch.......! |
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23.05.2005, 11:26
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#624
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
@XDiver
... Mist, zumal ich 7,50 € ausgegeben habe, um die Enscheidungen vom OVG auch per mail zu bekommen *g* Und damit beschäftigt, den Kram in HTML umzusetzen, hab ich das hier auch noch verpasst :-( -------------------- |
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23.05.2005, 11:27
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#625
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Hallo,
im Beschluss II liest sich aber durchaus etwas positives heraus, nämlich das der Sachverhalt der Antragstellerin nicht deutlich genug dargelegt wurde. Sprich die Ausarbeitung des Antrages nicht ausreichend formuliert wurde. Eigentlich eine Blamage für den Rechtsanwalt. Gruss Natrix |
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23.05.2005, 11:27
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#626
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Dann hat das OVG doppelt verdient....
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23.05.2005, 11:28
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#627
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 |
Also wenn der Beschluß 7B10431/ 05
als nicht interessant ist, dann müssen hier die MPU Frunde nicht nur auf einem Auge blind sein. das OVG Koblenz hat klar und deutlich auf das EuGH Urteil hingewiesen und in der Begründung es auch klar formuliert. das dürfte eindeutig der Anfang vom Ende der nachträgichen MPU und NU sein. |
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23.05.2005, 11:33
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#628
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Also wenn der Beschluß 7B10431/ 05 als nicht interessant ist, dann müssen hier die MPU Frunde nicht nur auf einem Auge blind sein. das OVG Koblenz hat klar und deutlich auf das EuGH Urteil hingewiesen und in der Begründung es auch klar formuliert. Ohne Deine Begeisterung schmälern zu wollen, aber Du solltest den Beschluss mal ganz lesen. Nur weil das EuGH-Urteil erwähnt ist, hat das noch lange nichts damit zu tun, das selbiges auch Grundlage der Entscheidung war (ist es eben nicht). Zitat das dürfte eindeutig der Anfang vom Ende der nachträgichen MPU und NU sein. Wenn Du das meinst, ist das schön für Dich. Allerdings solltest Du Dir den Beschluss mal von jemandem erläutern lassen, der sich damit auskennt. Liest Du den Beschluss im Kontext zum Beschluss 7 B 10465/05.OVG wirst Du erkennen können, dass das OVG alles andere als der Meinung ist, die NU wäre rechtswidrig. Kleiner Hinweis: Beide Entscheidungen wurden von der gleichen Kammer gefällt. -------------------- |
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23.05.2005, 11:48
Beitrag
#629
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
also irgendwie ist das doch als ein wenig verdreht:
im ersten urteil wird gesagt das es nicht ausreicht nur einen eu-fs zu besitzen um einer NU zu entgehen. daraufhin wird im zweiten urteil eine NU, falls es zum hautsacheverfahren kommen würde, als wenig erfolgversprechend eingeschätzt. welche begründungen im ersten urteil sollen den fehlen um eine NU als nichtig zu erklären? bitte um belehrung der rechtsexperten! Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.05.2005, 17:36 |
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Gast_Gast_gabriel7_* |
23.05.2005, 11:51
Beitrag
#630
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Guests |
@Xdiver
Ich habe die Vermutung das dich dieser Beschluß emotional etwas berührt hat, lese bitte selbst nochmal den Beschluß durch oder lasse ihn dir von einem Jura Studenten ab 2. Semester erklären, vielleicht wird dein Blick durch die MPU Brille etwas klarer. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:21 |