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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 28.04.2005, 09:33
Beitrag #61


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet. ...

Mal davon abgesehen, dass es auch nicht mit dem Sicherheitsbeduerfnis in einem gesamteuropaeischen Strassenverkehr zusammenpassen will, dass "eigentlich ungeeignete" Fahrer in 24 Laendern autofahren duerfen ...

Volle Zustimmung; eine völlig absurde Praxis.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.04.2005, 11:18
Beitrag #62





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@ Lexus

Gibt es im EU-Rechtsystem etwas ähnliches wie VwGO § 80.1, um nationale Behörden- und VG- Willkür überprüfen zu lassen?

http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
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Perplex
Beitrag 28.04.2005, 12:23
Beitrag #63


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Man kann es auch anders rum sehen:
Es ist unverantwortlich, wenn deutsche Behörden einen offensichtlich ungeeigneten Kraftfahrer auf Europas Strassen loslassen. Wie kann Deutschland so verantwortungslos sein Säufer & Kiffer auf Europa loszulassen?

Nur wenn sich ein Fahrer erneut als ungeeignet erweist, dann wird Deutschland seiner Verantwortung gerecht.

Hier ist sogar ein Beschluss des OVG Koblenz vom 12. Mai 2003, wo eine MPU-Anordnung & erneuter Entziehung der Fahrerlaubnis, für rechtswidrig erklärt wurden, weil die Gründe für eine MPU vor der Erteilung der Fahrerlaubnis lagen.
Es gibt also immer noch Hoffnung.

Gruß Thommy


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RA XDiver
Beitrag 28.04.2005, 12:28
Beitrag #64


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Das OVG bezieht sich aber auf einen völlig anderen Sachverhalt. Dort hat eine deutsche FEB in Unkenntnis von Eignungsmängeln eine neue FE erteilt und nach Kenntnis diesen Verwaltungsakt zurücknehmen wollen.

Das hat das OVG abgelehnt.


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Markus
Beitrag 28.04.2005, 12:44
Beitrag #65


Neuling


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Zitat
habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?


Nicht ganz richtig nach eigenen Erleben,
1. es erfolgt eine NU für Deutschland

2. die FS-stelle fordert dazu auf den EU-FS abzugeben um sicher zu sein das man diesen nicht auf deutschen Strassen nutzt

3. erolgt auf Nachfrage die Erklärung, dass wenn man seinen EU-FS im Ausland nutzen möchte, dies Der FS-stelle im voraus mit Termin und Grenzübergangsstelle mitzuteilen ist. Diese schickt den EU-FS dann dorthin und man kann Seinen FS beim Zoll abholen, bei Einreise nach Deutschland das ganze dannn halt rückwärts.

4. bei Nachfrage das der Entzug eines ausländischen FS doch nicht möglich sei heißt es nur, dass dies kein Entzug sondern eine Verwahrung sei.

Gruss Markus
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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:45
Beitrag #66


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet.

/8

da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

Hab Ihn per mail angeschrieben, vielleicht treffen wir uns ja mal zum Austauschen.

Halt Dich bzw. Euch auf dem Laufenden.

happy day


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Gruß aus Ravensburg
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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:46
Beitrag #67


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Zitat (Andreas 214 @ 28.04.2005, 13:45)
Zitat (strichachtdoktor @ 28.04.2005, 08:40)
Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?

Mal abgesehen davon, dass ich immer noch stark bezweifle, dass das deutsche Verhalten bezueglich anzuerkennender EU-Fahrerlaubnissen EU-rechtlich haltbar sein wird: Es ist ja wohl der Gipfel des Schwachsinns, anzunehmen, an der Grenze wuerde sich spontan und bei Rueckkehr nach Deutschland widerrufbar eine Fahreignung einstellen.

Solche Konstruktionen sind ueberhaupt nicht erklaerbar! Entweder, man ist geeignet. Oder man ist ungeeignet.

/8

da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

Hab Ihn per mail angeschrieben, vielleicht treffen wir uns ja mal zum Austauschen.

Halt Dich bzw. Euch auf dem Laufenden.

happy day

@ Markus,

teile mir bitte mal mit, mit wem Du dort gesprochen hast.


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Andreas 214
Beitrag 28.04.2005, 12:47
Beitrag #68


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ups, Quote sollte nicht mit........


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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 12:56
Beitrag #69


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Zitat (Markus @ 28.04.2005, 13:44)
Zitat
habe ich das richtig verstanden: Die FEB bietet jeweilige Aushaendigung des FS an der Grenze zur Benutzung bei Auslandsfahrten an - ansonsten ist man zum Fuehren von Kfz ungeeignet und hat in Deutschland ein Nutzungsverbot ?


Nicht ganz richtig nach eigenen Erleben,
1. es erfolgt eine NU für Deutschland

2. die FS-stelle fordert dazu auf den EU-FS abzugeben um sicher zu sein das man diesen nicht auf deutschen Strassen nutzt

3. erolgt auf Nachfrage die Erklärung, dass wenn man seinen EU-FS im Ausland nutzen möchte, dies Der FS-stelle im voraus mit Termin und Grenzübergangsstelle mitzuteilen ist. Diese schickt den EU-FS dann dorthin und man kann Seinen FS beim Zoll abholen, bei Einreise nach Deutschland das ganze dannn halt rückwärts.

4. bei Nachfrage das der Entzug eines ausländischen FS doch nicht möglich sei heißt es nur, dass dies kein Entzug sondern eine Verwahrung sei.

Gruss Markus

Trotzdem ...

ad 1: Auf welcher Grundlage nur fuer Deutschland ? Wie gesagt: Ungeeignet ist ungeeignet. Das hoert ja an der Grenze nicht ploetzlich auf - oder besser noch: faengt da nicht ploetzlich an ... wink.gif

ad 2: Warum abgeben, wenn es die KBA gibt ? Sollen die police.gif doch nachfragen ...
Scheint eher so, als wenn das ein unkontrollierbarer Bereich waere ...
Wenn ich etwas in 24 europaeischen Staaten nutzen kann (und noch in einigen Dutzend anderen Laendern), dann gebe ich es nicht in Deutschland ab, auch wenn ich es hier nicht nutzen kann, nur weil ich zufaellig hier gemeldet bin und hier meine Steuern zahle ...

ad 3: Viel zu kompliziert, unpraktikabel und einfach Schwachsinn. Wieviel Zeit, glauben deusche Behoerden, hat ein Geschaeftsreisender ??? Mit dem Taxi zur Grenze, umsteigen, FE nutzen ... - Dauer: 10 min. und fertig. Wieviele Stunden, Tage, Wochen dauert es, was meint Ihr, bis man das eingestielt hat. Und dann ist alles geklaert und der verantwortliche Beamte hat Urlaub und man steht da dumm an der Grenze ...
Wenn man bei der Rueckkehr den Schein wieder abgibt, kann man sich da fuer den Erlebnis- und Freizeitpark Deutschland auch gleich eine Eintrittskarte kaufen oder gibts die nebenan ?
...

ad 4: Muendige Buerger brauchen keine Verwahrung. Halten sie sich nicht an Auflagen, werden sie bestraft. So einfach geht das.

Mit welchen EU-Richtlinien laesst sich dieser weitere deutsche Sonderweg denn vereinbaren ? Mir faellt keine ein ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Markus
Beitrag 28.04.2005, 13:02
Beitrag #70


Neuling


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@ /8

Ich geb da in allen Punkten Recht nur sind das nun mal für mich zur Zeit leider Tatsachen mit denen ich und vielleicht auch andere klarkommen müssen.
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Gast_JohnnieWalker_*
Beitrag 28.04.2005, 14:09
Beitrag #71





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Zitat (XDiver @ 28.04.2005, 13:28)
Das OVG bezieht sich aber auf einen völlig anderen Sachverhalt. Dort hat eine deutsche FEB in Unkenntnis von Eignungsmängeln eine neue FE erteilt und nach Kenntnis diesen Verwaltungsakt zurücknehmen wollen.

Das hat das OVG abgelehnt.


Du erkennst die Gemeinsamkeiten nicht.

In dem "OVG Koblenz vom 12. Mai 2003" Fall wurde einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde mit Begründung des Bestandschutzes untersagt, eine EU-Fahrerlaubnis, ausgestellt in einem der 25 Mitgliedstaaten auf der Grundlage der gemeinsamen EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG, in ihrer Nutzung einzuschränken.

Auszug:
Zitat
.... Eine abweichende Bewertung der Fahreignung und die Geltendmachung von Zweifeln ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn sich nach der Wiedererteilung gewichtige neue Umstände ergeben haben."

( Kommentar: Das ist  die identische Argumentation der MPU+NU Gegner)

Daran ist festzuhalten. Das bedeutet für den vorliegenden Fall, dass die Anordnung, wegen der vor der Wiedererteilung liegenden alkoholbedingten Verkehrsauffälligkeiten ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nicht gerechtfertigt war und ihre Nichtbefolgung dementsprechend auch nicht den Schluss auf die Nichteignung des Antragstellers zuließ.


PS
Eine in Deutschland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis dürfte wohl kaum mit einem bevorzugten Bestandschutz ausgezeichnet sein.
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Gast_R2-D2_*
Beitrag 28.04.2005, 15:18
Beitrag #72





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unabhängig davon, ob Sie die dänische Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen oder nicht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln eine MPU fordern und die dänische Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert und würde der Polizei bei Kontrollen angezeigt werden. Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.
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Roland
Beitrag 28.04.2005, 18:48
Beitrag #73


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Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
unabhängig davon, ob Sie die dänische Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen oder nicht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln eine MPU fordern und die dänische Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert und würde der Polizei bei Kontrollen angezeigt werden. Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.

Wo iss denn das her und worauf bezieht dich das ????


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_R2-D2_*
Beitrag 28.04.2005, 19:35
Beitrag #74





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Kraftfahrt-Bundesamt
Zentrales Fahrerlaubnisregister
24392 Flensburg
ist leider zur zeit so
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:15
Beitrag #75


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Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.
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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:18
Beitrag #76


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Zitat (JohnnieWalker @ 28.04.2005, 15:09)
Du erkennst die Gemeinsamkeiten nicht.

Eine in Deutschland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis dürfte wohl kaum mit einem bevorzugten Bestandschutz ausgezeichnet sein.

@Johnny Walker

Es gibt keine Gemeinsamkeiten:

1. Es ging in dem Beschluß des OVG Koblenz um eine deutsche FE (hat XDiver schon festgestellt.

2. Damals war der Behörde bekannt bzw. hätte ihr bekannt sein können und müssen, daß Tatsachen vorlagen, die eigentlich zur MPU hätten führen müssen. Aber die Behörde hat dem Antragsteller einen Vertrauensvorschuß gewährt. So legt es jedenfalls das Gericht aus:

Zitat
"Hat die Straßenverkehrsbehörde dem Kraftfahrer im Rahmen des rechtlich Vertretbaren einen "Vertrauensvorschuss" in Form der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingeräumt, so darf sie sich hierzu in der Folgezeit nicht in Widerspruch setzen und die auch früher schon bekannten Umstände nunmehr lediglich einer anderen Würdigung unterziehen."


Wo ist denn der von einer deutschen Behörde anzuerkennende Vertrauensvorschuß, den die ausländische Ausstellerbehörde "gewährt" hat, wenn diese von den zur MPU führenden Vorbelastungen gar nichts weiß?

Wieso eine von einer deutschen Behörde ausgestellet FE keinen Bestandsschutz genießen sollte, ist doch völlig unerfindlich. Und wie kommst du auf die Idee, daß es sich um eine EU-FE handelte?


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:22
Beitrag #77


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:15)
Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.

Würde mich auch mal interessieren.

Ich weiss dass das Thema mit Lexus schon mal durchgekaut wurde also nicht gleich wieder schimpfen Mod's, aber der meinte dazu dass einen NU keineswegs eine erneute Tilgungshemmuing von weiteren 15 Jahern bewirken könne.

Und das ist schon dreist - typisch deutsch
Zitat
Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:25
Beitrag #78


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:15)
Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.

@ Medusa

Genau das ist ja auch die Auffassung der strengen Vertreter der NU-Berechtigung: Die NU - hier Entzug genannt - wird eingetragen - jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:31
Beitrag #79


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:25)
- jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.

Bist du dir da so sicher think.gif


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:32
Beitrag #80


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:25)
@ Medusa

Genau das ist ja auch die Auffassung der strengen Vertreter der NU-Berechtigung: Die NU - hier Entzug genannt - wird eingetragen - jede Eintragung hindert die Löschung der vorhergehenden Eintragungen - und die zeitlich jeweils letzte Eintragung setzt eine neue 15-Jahres-Frist in Lauf.

Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....
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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:32
Beitrag #81


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Ne, ich bin sogar dagegen und habe ja in diesem Thread auch schon stundenlang dagegen argumentiert. Aber die KBA-Experten sind wohl anderer Auffassung.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:35
Beitrag #82


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:32)
Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....

Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:40
Beitrag #83


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:35)
Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:32)
Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....

Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben

Das muss nicht sein. Die Frage ist, was eingetragen wird: Doch wohl nicht der Besitz der EU-FE als solcher, sondern erst die NU. Wenn man nun kontrolliert wird, kann man ja sofort im Sinne von Medusa tätig werden und den FS abgeben. Denn die Behörde fragt wohl in der Regel erst über das KBA im Ausstellerland allerlei an (Wohnsitzerfordernis, ob die Eignungszweifel bekannt waren oder nicht); und das scheint zu dauern, denn viele, die kontrolliert wurden, haben monatelang nichts wieder gehört.


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:41
Beitrag #84


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:35)
Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben

Etwas nicht (mehr) existierendes kann selbst D. nicht "Nutzungsuntersagen". Das gäbe einen seltsamen Prozeß cool.gif
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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:45
Beitrag #85


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Zitat
Doch wohl nicht der Besitz der EU-FE als solcher, sondern erst die NU.

Naja das iss klar aber :

Zitat
Wenn man nun kontrolliert wird, kann man ja sofort im Sinne von Medusa tätig werden und den FS abgeben

WO denn abgeben bei der cop.gif oder was.

Und fraglich ist ja trotzdem ob nicht schon alleine der Tatbestand dass man mit nem EU-FS hier herumgefahren ist was ja bei MPU-Probanden eben zur MPU-Anforderung und NU führt schon eingetragen wird.

Also ich trau den deutschen alles zu in der Hinsicht


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:48
Beitrag #86


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:45)
WO denn abgeben bei der cop.gif oder was.

Beim Führerscheinbüro. Schau, wenn einer noch zwei Monate hat, bis seine 15 Jahre rum sind, dann ist es doch schlauer, es nicht mehr auf eine Eintragung ankommen zu lassen und schon gar nicht einen sinnlosen Rechtsstreit zu führen, sondern weg mit der EU-FE und dann nach zwei Monaten eine D-FE beantragen, wenn alles einem Verwertungsverbot unterliegt.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:50
Beitrag #87


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:48)
Beim Führerscheinbüro. Schau, wenn einer noch zwei Monate hat, bis seine 15 Jahre rum sind, dann ist es doch schlauer, es nicht mehr auf eine Eintragung ankommen zu lassen und schon gar nicht einen sinnlosen Rechtsstreit zu führen, sondern weg mit der EU-FE und dann nach zwei Monaten eine D-FE beantragen, wenn alles einem Verwertungsverbot unterliegt.

Führerscheinbüro ??? Meine hier in D zuständige FEB oder was ??
Ob das funktioniert think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 23:04
Beitrag #88


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Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

Ich soll freiwillig auf meine FE verzichten, nur weil die deutschen FEBs Amok laufen ? Nicht Euer Ernst ... wallbash.gif

Da streiten wir uns monatelang, warum, wieso, weshalb (und auch eben nicht) und dann kommt der Rat: Geb´ die Pappe zurueck, wenn eine Kontrolle laeuft ... wallbash.gif

Selbst wenn die Deutschen eine NU aussprechen - was klar ein Entzug fuer Deutschland ist und damit erstmal gegen Eu-Recht verstoesst - dann kann man immer noch in der gesamten EU weiterfahren. Bei so einer Konstellation stellt sich einfach nur die Frage, ob ein Umzug ins EU-Ausland nicht sowieso besser ist ... Von dort aus lohnt sich auch eine Klage wieder.

Was nun den Eintrag der NU angeht, so wird vielleicht nicht direkt die NU eingetragen, sondern die Weigerung eine MPU zu absolvieren und der daraufhin folgende Verwaltungsakt, naemlich die Untersagung in Zukunft irgendwie motorisiert an Strassenverkehr teilzunehmen - was eine NU mit einbezieht. In vergleichbaren Faellen bei "nur" behaupteten Eignungsmaengeln passiert das dann ja auch so. So jedenfalls meine Theorie.

Dann aber ist eine NU eine Entziehung "aus alten Gruenden" und es wird leicht nachzuweisen sein, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 23:07
Beitrag #89


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:04)
Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

rofl1.gif
Hast recht


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:10
Beitrag #90


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Nationale FEs aus Rumänien / Bulgarien werden am 01.01.2007 automatisch EU-FEs. Es ginge also, je nach Tilgungsfristlage, evtl. auch ohne die dann sicherlich "leicht" angesäuerte dt. FEB.
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:13
Beitrag #91


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:04)
Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

Vollstes Verständnis laugh.gif . In dem Beispielfall mit 2 Monaten bis 15 Jahre rum sind kanns aber Sinn machen. 2 Monate warten und fahren oder x-Jahre prozessieren und in der Zeit laufen.
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:22
Beitrag #92


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Kann bitte ein NU Betroffener mal posten, was in seinem aktuellen VZR Auszug in Bezug auf die NU / Tilgungsfrist wg. NU steht?
VZR Auszug kostenlos anfordern.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 23:24
Beitrag #93


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Zitat (Medusa @ 29.04.2005, 00:13)
In dem Beispielfall mit 2 Monaten bis 15 Jahre rum sind kanns aber Sinn machen. 2 Monate warten und fahren oder x-Jahre prozessieren und in der Zeit laufen.

Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

Aber das ist nach meiner Erfahrung sowieso gar nicht das Thema. Denn die Mehrheit der Auslandskandidaten hat gerade die Sperrzeit rum und noch 14 Jahre bis zur Tilgung vor sich. Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ... das sind dann 18 Jahre nach der Tat (frag´ mich nicht wieso ..., wahrscheinlich, weil ich gewagt hatte Einspruch einzulegen ... wink.gif ) Da lohnt jeder Zeitraum, den man noch mobil erlebt ...


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 23:32
Beitrag #94


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

@ /8doc

Du verstehst mich mal ausnahmsweise nicht richtig. Die EU-FE hat der Betreffenden schon lange gemacht und ist auch jahrelang gefahren. Nun wird er 2 Monate vor Ablauf der 15 Jahre kontrolliert ... verstehst du? Jetzt ist es doch besser, einfach das EU-Plastik der FE-Behörde vor die Füße zu werfen und in zwei Monaten wieder zu kommen, oder?


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:35
Beitrag #95


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ...

Bis dahin hat schon lange der EuGH D. die Rechtslage erläutert cool.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 29.04.2005, 00:16
Beitrag #96


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Zitat (Lexus @ 29.04.2005, 00:32)
Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

@ /8doc

Du verstehst mich mal ausnahmsweise nicht richtig. Die EU-FE hat der Betreffenden schon lange gemacht und ist auch jahrelang gefahren. Nun wird er 2 Monate vor Ablauf der 15 Jahre kontrolliert ... verstehst du? Jetzt ist es doch besser, einfach das EU-Plastik der FE-Behörde vor die Füße zu werfen und in zwei Monaten wieder zu kommen, oder?

Hm ... - ok. Hab´ ich wohl auf der Leitung gestanden ...
In dem Fall ist es sicher besser, diesen kleinen "Verzicht" zu ueben. wink.gif


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Jack Daniels
Beitrag 29.04.2005, 00:57
Beitrag #97


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Zitat (Andreas 214 @ 28.04.2005, 13:45)
da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

think.gif Stimmt,von eurer Führerscheinstelle hört man immer wieder seltsames.
whistling.gif Ob das daran liegt das RV so nahe am Allgäu liegt? rofl1.gif thread.gif Und weg.
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Gast_theone_*
Beitrag 29.04.2005, 05:25
Beitrag #98





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Juristischer Winkelzug. FS zurückgeben u. später neu beantragen. Damit legt man alle Gerichte lahm. laugh.gif
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Perplex
Beitrag 29.04.2005, 09:03
Beitrag #99


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Heute ist Geburtstag!

Das höchst richterliche EU-Urteil vom 29.04.2004 & dieser Thread haben beide heute Geburtstag!
Vor allem freue ich mich über Natrix20, der diesen Thread vor einem Jahr eröffnet hatte.


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mirko1
Beitrag 29.04.2005, 09:47
Beitrag #100


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Denn die Mehrheit der Auslandskandidaten hat gerade die Sperrzeit rum und noch 14 Jahre bis zur Tilgung vor sich. Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ...

Bei mir ist der 27.02.2017 Stichtag. Lohnt nicht zu warten haste völlig recht /8.

Alles gute zum ein Jährigen Eugh-Urteil und natürlich Danke F.Kapper.


rolleyes.gif
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Andreas
Beitrag 29.04.2005, 11:01
Beitrag #101


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....und schon wieder wurde eine Nutzungsuntersagung eines (niederländischen) EU-FS im Sofortverfahren bestätigt:

VG Ansbach, Beschluß vom 17.03.2005, Az. AN 10 S 05.00724


....und noch ein Beschluß, diesmal war es ein FS aus CZ:

VG Ansbach, Beschluß vom 14.03.2005, Az. AN 10 E 05.00679

whistling.gif


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Gast_Wassen He?_*
Beitrag 29.04.2005, 11:20
Beitrag #102





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Zitat (Andreas @ 29.04.2005, 12:01)
....und schon wieder wurde eine Nutzungsuntersagung eines (niederländischen) EU-FS im Sofortverfahren bestätigt:

VG Ansbach, Beschluß vom 17.03.2005, Az. AN 10 S 05.00724


....und noch ein Beschluß, diesmal war es ein FS aus CZ:

VG Ansbach, Beschluß vom 14.03.2005, Az. AN 10 E 05.00679

whistling.gif

Kannst du bitte mal was genaueres zu dem CZ-EU-FS Urteil sagen.

Wäre echt nett.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.04.2005, 11:41
Beitrag #103





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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:18)
Zitat (JohnnieWalker @ 28.04.2005, 15:09)
Du erkennst die Gemeinsamkeiten nicht.

Eine in Deutschland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis dürfte wohl kaum mit einem bevorzugten Bestandschutz ausgezeichnet sein.

@Johnny Walker

Es gibt keine Gemeinsamkeiten:

1. Es ging in dem Beschluß des OVG Koblenz um eine deutsche FE (hat XDiver schon festgestellt.

2. Damals war der Behörde bekannt bzw. hätte ihr bekannt sein können und müssen, daß Tatsachen vorlagen, die eigentlich zur MPU hätten führen müssen. Aber die Behörde hat dem Antragsteller einen Vertrauensvorschuß gewährt. So legt es jedenfalls das Gericht aus:

Zitat
"Hat die Straßenverkehrsbehörde dem Kraftfahrer im Rahmen des rechtlich Vertretbaren einen "Vertrauensvorschuss" in Form der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingeräumt, so darf sie sich hierzu in der Folgezeit nicht in Widerspruch setzen und die auch früher schon bekannten Umstände nunmehr lediglich einer anderen Würdigung unterziehen."


Wo ist denn der von einer deutschen Behörde anzuerkennende Vertrauensvorschuß, den die ausländische Ausstellerbehörde "gewährt" hat, wenn diese von den zur MPU führenden Vorbelastungen gar nichts weiß?

Wieso eine von einer deutschen Behörde ausgestellet FE keinen Bestandsschutz genießen sollte, ist doch völlig unerfindlich. Und wie kommst du auf die Idee, daß es sich um eine EU-FE handelte?

@ Lexus, Einspruch Euer Ehren!

Deutschland hat mit der FeV 1999 die EU Richtlinie über den Führerschein 91/439/EWG in nationales Recht umgesetzt. Alle in den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine sind somit EU-Führerscheine, da sie auf Gemeinschaftsrecht basieren. Eine Unterscheidung in deutsche, niederländische usw. ist nur noch Folklore wie in der Vergangenheit der bayerische oder preußische Führerschein.

Das OVG Koblenz hat somit am 12.5.03 nach umgesetztem Gemeinschaftsrecht über eine EU-Fahrerlaubnis entschieden; ob Du sie nun deutsch nennst ändert daran nichts.

Die deutsche FE-Behörde hätte durch Einsicht in das VZR, wie übrigens jede andere Mitgliedstaaten FE-Behörde auch, die "FE-Vita" des Antragstellers überprüfen und die Erteilung einer FE versagen können.

Ob der Ausdruck Vertrauensvorschuß oder Schlafmützigkeit die treffende Formulierung ist, ändert nichts an der Tatsache, daß der Antragsteller seine deutsche FE-Behörde scheinbar nicht auf eine vorangegangene Entziehung der FE hingewesen hat.
Eine Tatsache, die immer gegen die Rechtmäßigkeit der EU (NL, CS, P) - FE angeführt wird. Das Verschweigen des vorher gegangenen FE-Entzugs gegenüber der FE- Behörde wurde dem Antragsteller jedoch nicht entgegengehalten.

Das Gericht erkannte auf einen Bestandschutz der erteilten Fahrerlaubnis.

Meine Aussage war:
Eine "deutsche" EU-Fahrerlaubnis hat keinen höheren Bestandschutz-Wert als eine der andereren 24 Mitgliedstaaten. Insofern verstehe ich die Anmerkung in Deinem vorletzten Satz nicht.

Imho sieht sich jedes weitere OLG , welches mit der NU einer EU-FE befasst sein wird, durch vorgenanntes Urteil an einer anderslautenden Entscheidung gehindert.
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Gast_Gast_Gerry_*
Beitrag 29.04.2005, 12:30
Beitrag #104





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Leute. Es ist so wie es ist. Nur die versuchen es. Ich kann nur sagen, geht bis zum VG, und lasst euch einen EU nicht abnehmen. Ausserdem darf das nur der ausstellende Staat machen, und dann auch nur wenn Gefahr im Vollzug ist. Also ganz einfach ein in einem anderen EU Staat ausgestellter FS ist in DT auch anzuerkenen. Da soll heissen, Du bisst ein Beamter und das ist auch gut so. Nur sage mir mal wer soll jemanden seine legitime FE abnehmen. Also ich bin mal ganz ehrlich. Ich kenne persönlich ein paar CDU Kanditaten, oder auch paar andere. Anders gesagt, ich war schon beteiligt, konnte aber über Beziehungen da raus kommen. Das sagt schon alles, und so ist das bei gewissen Mods auch.
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strichachtdoktor
Beitrag 29.04.2005, 12:43
Beitrag #105


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@Johnny

Zitat
Imho sieht sich jedes weitere OLG , welches mit der NU einer EU-FE befasst sein wird, durch vorgenanntes Urteil an einer anderslautenden Entscheidung gehindert.


Iyho ... unsure.gif Meiner Meinung nach wird es den OVGs egal sein. Solange jedenfalls, bis ganz klar irgendwo steht: "EU-FS muessen anerkannt werden. Immer!"

Leider ist es der Schwammigkeit des Artikel 8 der EU-FS-RiLi zu verdanken, dass das niemals so sein wird. Und selbst nach Definition der Auslegungsgrenzen durch den EuGH ist da nicht mehr Klarheit drin. Insgesamt ist auch nicht mehr Klarheit zu erwarten, denn wenn die III.FS-RiLi dann irgendwann kommt, wird es vorbei sein mit der gegenseitigen Anerkennung fuer jeden , der jemals Stress mit der Karte hatte - und bei (glaube ich) 1 Million Delikten und 150.000 Entzuegen jaehrlich allein in Deutschland sind das EU-weit innerhalb kuerzester Zeit fast alle ...

mad.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.04.2005, 14:03
Beitrag #106





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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 13:43)
@Johnny

Zitat
Imho sieht sich jedes weitere OLG , welches mit der NU einer EU-FE befasst sein wird, durch vorgenanntes Urteil an einer anderslautenden Entscheidung gehindert.


Iyho ... unsure.gif Meiner Meinung nach wird es den OVGs egal sein. Solange jedenfalls, bis ganz klar irgendwo steht: "EU-FS muessen anerkannt werden. Immer!"

mad.gif

@ strichahctdoktor


Hier wachsen keine Bananen und Deutschland sollte den "Vertrauensvorschuß" genießen, daß Lösungsansätze lt. Geiger keinen Bestand haben werden.
Das höchstrichterliche EuGh Urteil wirkt stark präjudizierend, was wir auf der OLG Ebene erleben werden.

Der EuGH hat eine klare Aussage gemacht und das gesamte Taktieren und Lavieren findet bisher auf einer nicht entscheidungsrelevanten VG-Ebene bezüglich des sofortigen Vollzugs einer VW-Anordnung statt. Ob man diese VG-Entscheidungen nach § 80 VwGo mit dem vorangigen EU-Recht angreifen kann, scheint mir zweifelhaft.

Schon in der Hauptsache werden Geigeresken schwerlich durchzuhalten sein.
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Gast_R2-D2_*
Beitrag 29.04.2005, 14:49
Beitrag #107





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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:15)
Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.

Sehr geehrter HerrXXX,

unabhängig davon, ob Sie die dänische Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen oder nicht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln eine MPU fordern und die dänische Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert und würde der Polizei bei Kontrollen angezeigt werden. Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



> Sehr geehrter Herr YYY
>
> Mus ich dan nicht mit einer MPU oder einer Nutzungsuntersagung rechnen ?
> mfg XXX
>
>

>
> Sehr geehrter HerrXXX
>
> wenn Sie nach dem Entzug und ggf. nach Ablauf eine verhängten Sperrfrist in
> DK eine neue Fahrerlaubnis bekommen, dann dürfen Sie damit in Deutschland
> fahren.
>
> Ich empfehle Ihnen jedoch, die dänische Fahrerlaubnis bei einer deutschen
> Fahrerlaubnisbehörde anerkennen zu lassen, damit der im
> Verkehrszentralregister gespeicherte Entzugshinweis gelöscht wird.
>
> Mit freundlichen Gruessen
> Im Auftrag YYY
>
> > _________________________
> Kraftfahrt-Bundesamt
> Zentrales Fahrerlaubnisregister
> 24392 Flensburg

>
>
> sehr geehrter Herr YYY
>
>
>
> vielen danke für ihre antwort!
>
> wenn ich meine Eltern in Deutschland besuchen möchte Mus ich in diesem fall
> mein Auto in DK stehen lassen und mich abholen lassen oder kann ich dann
> auch mit meinem eigenen Auto meine Eltern besuchen?
Sehr geehrter Herr XXX
>
> mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis ist diese erloschen. Sie müssen Sie dort
> neu machen, wo Sie wohnen.
>
> Mit freundlichen Gruessen YYY

> _________________________
> Kraftfahrt-Bundesamt
> Zentrales Fahrerlaubnisregister
> 24392 Flensburg

> Text_Anliegen: sehr gehrten Damen und Herren
> ich habe eine fragen zum Eu Führerschein ich werde nächsten Monat nach DK
> auswandern und dort auch leben.
> meine frage ist meine Fahrerlaubnis wurde mir im letzten Jahr entzogen wegen
> fahren unter Einfluss des berauschendes mittel Cannabis! wie kann ich mein
> Führerschein in DK weiter nutzen oder muss ich einen neuen in DK machen?
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Lexus
Beitrag 29.04.2005, 16:37
Beitrag #108


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Zitat (Johnnie Walker @ 29.04.2005, 15:03)
Das höchstrichterliche EuGh Urteil wirkt stark präjudizierend, was wir auf der OLG Ebene erleben werden.

Wieso sollten sich Oberlandesgerichte mit EU-Führerscheinen (außer als Strafsachen) befassen; wie kommst du auf diese Zuständigkeit? Das ist ausschließlich ein Problem der Verwaltungsgerichtsbarkeit.


--------------------
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.04.2005, 17:07
Beitrag #109





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Zitat (Lexus @ 29.04.2005, 17:37)
Das ist ausschließlich ein Problem der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Natütlich hast Du recht. Sorry für den Schreibfehler.
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strichachtdoktor
Beitrag 29.04.2005, 23:05
Beitrag #110


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Koennte mir mal jemand erklaeren, was es mit der Angelegenheit auf sich hat, die R2-D2 da gepostet hat ? Hab´ ich nicht verstanden. Von wem geht´s aus, wo geht´s hin und was soll das sein? Kopien offizieller Schreiben/ Stellungnahmen ?

Danke.


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