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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 22.05.2005, 22:41
Beitrag #611


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Zitat
die nächsten Instanzen sind Bundeserwaltungsgericht
und dann der EuGh


Gabriel, liest Du auch, was andere schreiben? Nach dem OVG ist bei einstweiligem Rechtsschutz Schluss (gem. VwGO)!!!


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Lexus
Beitrag 22.05.2005, 22:46
Beitrag #612


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Ohne drüber geforscht zu haben meine ich doch, dass wegen der unmittelbaren Wirkungen für den Betroffenen bei rechtskräftiger Ablehung des vorläufigen Rechsschutzes doch gleich zum EuGH gegangen werden können müsste. Immerhin kann es sein, dass der Betroffene jahrelang von seiner FE keinen Gebrauch machen kann, bis in der Hauptsache entschieden wird.


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Uwe W
Beitrag 22.05.2005, 23:20
Beitrag #613


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Eine direkte Einschaltung des EUGH (bzw. des europäischen Gerichts erster Instanz) gegen einen Beschluss eines OVG in einer vorläufigen Rechtsschutzsache halte ich nur in Ausnahmefällen für möglich.

In vorläufigen Rechtsschutzverfahren geht es ja um die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung und nicht um eine endgültige Klärung von europarechtlichen Fragen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Uwe
Beitrag 23.05.2005, 01:05
Beitrag #614


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Spam entfernt.

Grüße, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Jack Daniels
Beitrag 23.05.2005, 01:09
Beitrag #615


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Zitat (gabriel7 @ 22.05.2005, 19:29)
@ Jack Daniels
Ich wolte niemanen verleumden, sondern nur meine Meinung
deutlich machen.
Weil du ja scheinbar MPU Verfechter bist, kann ich dein Mitgefühl
für die FS Dame verstehen.
Für mich ist die MPU ein schmarotzendes Übel.
Die kassieren zig Millionen zum größten Teil auf Kosten von
Bürgern die zum großen Teil überhaupt nichts mehr mit Drogen
oder Alkohohl am Hut haben und treiben mit dieser fragwürdigen
Monopolstellung (der Staat Verdient hier auch gut) in Armut (Hartz4)
Perspektivlosigkeit.
Ich habe mit Säftel nichts zu tun, aber er spielt ja ganz offesichtlich
in einer anderen Liga als einige Richter aus München (VG) oder Mannheim u.s.w.
denn deren Arbeit ist in den ergangenen MPU und NU Beschlüssen
peinlich. Diese Beschlüße dienen nichts anderem als Verzögerung der ganzen
eigendlich klaren Rechtslage.
Ich glaube auch nicht, das Säftel allein in seinem Büro sich mit 600
Fällen befasst sondern er wird schon einige weitere Anwälte dabei haben.
die Bestätigung per Link wirst bestimmt bald bekommen.
Warum Säftel nicht damit an die Presse geht ist seine Sache.
Ich habe mit dem Büro nichts zu tun, aber er hat es wohl nicht mehr nötig,
denn die Rechtslage ist ja klar. Soviel ich weiß waren die Rechtsmittel nach
dem Urteil 29.4.04 erschöpft.

Das die MPU nicht der Weissheit letzter Schluss ist ist bekannt,ich wäre ja auch eher dafür das die Wiedererteilung vereinfacht wird.Dann aber mit Überaschungskontrollen wie bei Dopingsündern.Das würde bei vielen die nachdem sie den Schein wieder haben in alte Verhaltensmuster zurückfallen vielleicht Änderungen veranlassen.Befürchte aber eher das die Meisten dann den Schein noch schneller wieder los hätten als bei der Methode mit der jetzigen MPU.Aber egal wie man es regelt,die durchs Raster fallen werden immer Abzocke schreien.Bei denen MPU Opfern die ich kenne sind alle durchgefallenen durch eigene Schuld durchgefallen.Wenn amn nach dem Führerscheinentzug sagt jetzt erst recht und bis kurz vor der MPU weitersäuft braucht sich nicht zu wundern wenn er durchfällt.Ich kenne abe rauch zwei die trotz deutlich über 2 o/oo die MPU auf Anhieb und ohne teure Vorbereitung durch Psychologen bestanden haben,die haben den Führerscheinentzug aber auch als das verstanden was er ist.Ein Schuß vor den Bug bevor es zu spät ist.Beide trinken trotzdem Alk nur kommt es nicht mehr vor das dann gefahren wird.

@Strichachtdoktor

Das die Rechtslage in Bewegung geraten ist kann allerdings auch bedeuten das sich die Vorschriften für die Wieder-oder Neuerteilung europaweit verschärfen,aber das wird abzuwarten sein. think.gif Die Rechtsprechung ist doch eigentlich immer in Bewegung.

Das mit dem Säftel und der Rente war eher ironisch,wenn er seine Kohle jetzt noch nicht auf der Seite hätte hätte er was falsch gemacht.Aber er wird ja ganz offensichtlich als Guru angesehen.Was die 600 Mandanten angeht,wieviele Beschäftigte hat er in seiner Kanzlei?Die Formbriefe mit den Wiedersprüchen kann auch ein Praktikant rausschicken.

Auch wenn er seine erfolgreichen Urteile nicht verbreiten will,aus welchen Gründen auch immer,werden seine Kollegen darauf scharf sein.Ähnliche Fälle dürften ja viele Anwälte in Deutschland auf dem Tisch haben.Dadurch müssten doch relativ schnell wenigstens Teile des Urteils auffindbar sein. whistling.gif Sonst wird hier ja auch jedes passende oder unpassende Urteil hier reinkopiert.Wäre ja schon mal interessant um was es in den Urteilen genau gegangen ist,bisher war es ja bei jedem Urteil so das es eher Einzellfallentscheidungen waren da die Ursachen nicht identisch waren.Warten wir mal ab ob da wirklich mal ein Urteil kommt das zu 100% zum Thema passt und die NU aufgehoben wurde,und zwar endgültig.
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gabriel7
Beitrag 23.05.2005, 07:37
Beitrag #616


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nach Auskunft des OVG Koblenz
wurde NU außer Vollzug gesetzt
AZ 7B 10431 / 05 und es kommt
zur Hauptverhandlung.
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 10:04
Beitrag #617


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Am 4.5. sind beim OVG Koblenz zwei Beschlüsse ergangen. Die Volltexte liegen mir vor und werden in Kürze in die FAQ eingestellt.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 10:14
Beitrag #618


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Zitat
Die Volltexte liegen mir vor und werden in Kürze in die FAQ eingestellt.


das hört sich aber sehr nüchtern an. scheint ja keine sensation zu sein. neuwahlen hingegen schon. taktischer schachzug. die union kommt gar nicht daran vorbei kurzfristig eine andere kanidatin als merkel aufzustellen. und die liegt in der sympathieskala weiter unten als andere unionspolitiker.

..........aber das nur am rande..
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 10:46
Beitrag #619


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Zitat
das hört sich aber sehr nüchtern an


Das ist sehr nüchtern. Mir liegen jetzt drei Entscheidungen vor. In zweien wurde die aufschiebende Wirkung tatsächlich wieder hergestellt.

Bevor jetzt allerdings in allseitigen Jubel ausgebrochen wird sei darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat dies nicht etwa aus europarechtlichen Gründen veranlasst hat, sondern bedingt durch Fehler, die die Verwaltung im Untersagungsverfahren gemacht hat.

Im Ergebnis also tatsächlich nichts, was extrem interessant wäre.

EDIT: Beschlüsse jetzt hier online.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 11:07
Beitrag #620


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Zitat
Es erscheint aber zweifelhaft, ob aus diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Beteiligten Eignungszweifel i.S. des § 46 Abs. 3 FeV abgeleitet werden können, die zur Anforderung eines Gutachtens berechtigen.

Die endgültige Klärung der angesprochenen Fragen ist – wie erwähnt – nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtschutzverfahrens, sondern der abschließenden Klärung des Hauptsacheverfahrens vorbehalten.


naja wenigstens ein kleiner wink mit dem zaunpfahl für das hauptsacheverfahrens!
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Lexus
Beitrag 23.05.2005, 11:14
Beitrag #621


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Es sind sogar drei Beschlüsse ergangen, allerdings hat der dritte nichts mit einer EU-Fahrerlaubnis zu tun.

Beschwerdeentscheidung I des OVG Koblenz (MPU nur wegen EU-FE-Gebrauch + Vertrauensschutz)

Beschwerdeentscheidung II des OVG Koblenz (volle Bestätigung der herrschenden Rechtsprechung)


Bestechend ist die Beschwerdeentscheidung II, die in knappen Worten die Beschwerde abschmettert und die bisherige Linie VG München, VG Neustadt usw. voll bestätigt (die vom Gericht gerügte mangelhafte Beschwerdebegründung könnte ohne weiteres eine leicht nachvollziehbare Folge der Arbeitsüberlastung bei 600 Mandaten sein *g*; es ist nun auch erklärlich, wieso mit dieser Entscheidung nicht herausgerückt wurde; wer veröffentlicht schon gern Eigentore?)

Die erste Entscheidung ist in der Tat ein absoluter Sonderfall:

1. Hatte die Behörde schon vor der MPU-Anordnung dem FE-Inhaber ausdrücklich zugesagt, dass er seine griechische Fahrerlaubnis benutzen dürfe (Vertrauensschutz, das hatten wir ja schon mal in einer Entscheidung).

2. Bestanden bei dem FE-Inhaber überhaupt keine alkoholbedingten Eignungszweifel. Diese wurden daraus abgeleitet, dass er die griechische Fahrerlaubnis benutzt hat und diese lächerliche Annahme führte dann zur MPU-Auflage; klar, dass das OVG so ein Spielchen nicht mitmacht.

Nun ja, unter dem Strich ist alles wie immer.


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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:17
Beitrag #622


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Lexus, Du bist zu langsam..... wink.gif

Warum habe ich Dir gerade eigentlich die Entscheidungen per Mail geschickt.... think.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 11:17
Beitrag #623


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Zitat
dass das nationale Eignungsüberprüfungsrecht sich auch auf Fahrerlaubnisse erstreckt, die von anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. Das Verwaltungsgericht sieht insbesondere keinen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des EUGH


tja entgegen aller vermutungen am wochenende hat das ovg koblenz eine nachträgliche mpu-anordnung bzw. eignungsüberprüfung als gerechtfertigt angesehen und den bisherigen vg's recht gegeben

Sch.......!
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Lexus
Beitrag 23.05.2005, 11:26
Beitrag #624


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@XDiver

... Mist, zumal ich 7,50 € ausgegeben habe, um die Enscheidungen vom OVG auch per mail zu bekommen *g*

Und damit beschäftigt, den Kram in HTML umzusetzen, hab ich das hier auch noch verpasst :-(


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Natrix20
Beitrag 23.05.2005, 11:27
Beitrag #625


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Hallo,
im Beschluss II liest sich aber durchaus etwas positives heraus, nämlich das der Sachverhalt der Antragstellerin nicht deutlich genug dargelegt wurde. Sprich die Ausarbeitung des Antrages nicht ausreichend formuliert wurde.
Eigentlich eine Blamage für den Rechtsanwalt.
Gruss
Natrix
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:27
Beitrag #626


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Dann hat das OVG doppelt verdient.... crybaby.gif


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gabriel7
Beitrag 23.05.2005, 11:28
Beitrag #627


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Also wenn der Beschluß 7B10431/ 05
als nicht interessant ist, dann müssen
hier die MPU Frunde nicht nur auf einem Auge blind sein.
das OVG Koblenz hat klar und deutlich auf das
EuGH Urteil hingewiesen und in der Begründung es auch
klar formuliert.
das dürfte eindeutig der Anfang vom Ende der nachträgichen MPU
und NU sein. laugh.gif
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:33
Beitrag #628


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Zitat
Also wenn der Beschluß 7B10431/ 05
als nicht interessant ist, dann müssen
hier die MPU Frunde nicht nur auf einem Auge blind sein.
das OVG Koblenz hat klar und deutlich auf das
EuGH Urteil hingewiesen und in der Begründung es auch
klar formuliert.


Ohne Deine Begeisterung schmälern zu wollen, aber Du solltest den Beschluss mal ganz lesen. Nur weil das EuGH-Urteil erwähnt ist, hat das noch lange nichts damit zu tun, das selbiges auch Grundlage der Entscheidung war (ist es eben nicht).

Zitat
das dürfte eindeutig der Anfang vom Ende der nachträgichen MPU
und NU sein.


Wenn Du das meinst, ist das schön für Dich. Allerdings solltest Du Dir den Beschluss mal von jemandem erläutern lassen, der sich damit auskennt. whistling.gif Liest Du den Beschluss im Kontext zum Beschluss 7 B 10465/05.OVG wirst Du erkennen können, dass das OVG alles andere als der Meinung ist, die NU wäre rechtswidrig. Kleiner Hinweis: Beide Entscheidungen wurden von der gleichen Kammer gefällt. cool.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 11:48
Beitrag #629


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also irgendwie ist das doch als ein wenig verdreht:

im ersten urteil wird gesagt das es nicht ausreicht nur einen eu-fs zu besitzen um einer NU zu entgehen.

daraufhin wird im zweiten urteil eine NU, falls es zum hautsacheverfahren kommen würde, als wenig erfolgversprechend eingeschätzt.

welche begründungen im ersten urteil sollen den fehlen um eine NU als nichtig zu erklären?

bitte um belehrung der rechtsexperten!

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.05.2005, 17:36
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 23.05.2005, 11:51
Beitrag #630





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@Xdiver
Ich habe die Vermutung das dich dieser
Beschluß emotional etwas berührt hat,
lese bitte selbst nochmal den Beschluß durch
oder lasse ihn dir von einem Jura Studenten ab
2. Semester erklären, vielleicht wird dein Blick
durch die MPU Brille etwas klarer. wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:53
Beitrag #631


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Zitat
welche begründungen im ersten urteil sollen den fehlen um eine NU als nichtig zu erklären?


Die Sache ist recht einfach zu erklären.

Das OVG hat die AW in der zweiten Entscheidung aus dem Grunde wieder hergestellt, da die Behörde einen Fehler gemacht hat.

Sie hat, bevor es überhaupt zu einer Untersagung kam, dem Anwalt des AntrSt bestätigt, sein Mandant dürfe fahren. Im nachhinein hat sie dann dennoch die Nutzung untersagt. Diesen Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz hat das Gericht gerügt. EU-Aspekte haben mit dieser Entscheidung nur sekundär zu tun.

Da aufgrund der Aussage der Behörde der AntrSt Vertrauensschutz genießt, wird, nach Ansicht des OVG, in der Hauptsache das VG in eben gleicher Richtung entscheiden.

Grund für die Wiederherstellung ist mithin der Vertrauensschutz auf Behördenhandeln und nicht die (unzulässige) Geltendmachung von Eignungszweifeln im Nachhinein (allgemein gesehen).


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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:55
Beitrag #632


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Zitat
Ich habe die Vermutung das dich dieser
Beschluß emotional etwas berührt hat,
lese bitte selbst nochmal den Beschluß durch
oder lasse ihn dir von einem Jura Studenten ab
2. Semester erklären, vielleicht wird dein Blick
durch die MPU Brille etwas klarer


Gabriel, bleib doch sachlich. Ich denke, ich bin fachlich durchaus in der Lage, diesen Beschluss richtig zu interpretieren (s. auch Darlegungen von Lexus oben).

Wenn Du noch Sachliches beitragen kannst, bitte. Persönliche Angriffe sind unangebracht.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 12:01
Beitrag #633


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also alles beim alten. NU's sind laut OVG in der regel und ohne formale fehler gerechtfertigt!

und der grieche hätte deshalb im hauptsacheverfahren recht weil vorher etwas schief gelaufen ist und nicht deshalb weil grundsätzlich für eu-fs keine NU's getroffen werden dürfen.

.mich berührt das auch. unter anderem auch emotional.................
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strichachtdoktor
Beitrag 23.05.2005, 12:03
Beitrag #634


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Persoenliche Angiftungen helfen auch nicht weiter.

Ich bin jedenfalls enttaeuscht - von den Ankuendigungen Dr.S.s her hatte ich mir mehr versprochen.

Alles bleibt erstmal wie es ist.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Beitrag 23.05.2005, 12:33
Beitrag #635


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machen wir uns doch nichts vor. früher oder später halten sie uns auch an und es flattert eine mpu bzw. später nu ins haus.

die ewige paranoia vor der polizei nervt............
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 23.05.2005, 12:39
Beitrag #636





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ich bemühe mich hir um Sachlichkeit
aber es werden hier bewußt Fakten falsch
interpretiert.
Das erste Uteil vom VG ist überhaupt nicht
von Bedeutung.
Allein der Beschluß des OVG 7B 10431 ist für
jeden EU -FS Inhaber als wichtig und wegweisend
anzusehen. Es wird in der Begründung mehrfach
auf das Eugh Urteil 29.4. Bezug genommen und
es wird auch auf eine Umgehung dieses Urteils
durch das VG Neustadt Bezug genommen.
Es wird sehr deutlich auf die gegenseitige Annerkennung
von EU Führescheinen hingewiesen.
Dieser Beschluß wird Folgen haben, das ist sicher.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 12:54
Beitrag #637


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Zitat
Die Antragsgegnerin hat von dem Antragsteller erst die Beibringung eines Gutachtens verlangt, nachdem sie zuvor erklärt hatte, der Antragsteller dürfe von seiner griechischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen und obwohl zu diesem Zeitpunkt die behaupteten Eignungszweifel bereits aktenkundig waren


es geht um einen rechtsschutz. nach dem motto: ERST einmal im zweifel für den angeklagten

Zitat
Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens kann derzeit nicht prognostiziert werden; er ist abhängig von der Beantwortung komplexer Rechtsfragen, die abschließend zu erörtern und zu beantworten nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist


erst danach wird geklärt ob eine eignungsprüfung oder NU gerechtfertigt ist!

im hauptverfahren:

Zitat
stellt sich gleichwohl die Frage nach der Reichweite des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 3 FeV,


Das wird spannend!

Zitat
Es wird zu prüfen sein, ob auf der Grundlage dieser Rechtsprechung der Antragsteller von seiner griechischen Fahrerlaubnis gleichsam automatisch nach Ablauf einer ihm gegenüber ausgesprochenen Sperrfrist für die Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch machen darf oder der Gebrauch vom erfolgreichen Durchlaufen eines Gestattungsverfahrens, wie es § 28 Abs. 5 FeV vorsieht, abhängig gemacht werden darf


also eigentlich haben skeptiker wie optimisten recht.
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Uwe W
Beitrag 23.05.2005, 13:59
Beitrag #638


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Der erste OVG Beschluss ist wohl durch anwaltliche Fehler verursacht worden. Die Rechtssprechung der OVG's stellt hohe Anforderungen an die Begründungen von Beschwerden gegen VG-Entscheidungen.
Diese Beschwerden sind die ersten Rechtshandlungen, die in einem Verwaltungsstreitverfahren unter Anwaltszwang fallen.
Alles was vorher passiert, kann ein Laie, der ein gewisses Grundverständnis im Verwaltungsrecht hat, auch alleine machen. Dazu braucht man keinen Anwalt.
Wenn ein Anwalt aber in der entscheidenden Prozessphase versagt, dann ist das schon sehr sehr blamabel für ihn.

Der dritte OVG Beschluss lässt die entscheidenden Rechtsfragen in der Tat offen und behält ihre Beantwortung einem Hauptsacheverfahren vor:

- ist eine nach Ablauf der Sperrfrist erworbene EU-Fahrerlaubnis automatisch auch in Deutschland gültig oder muss sie erst behördlich anerkannt werden?
- wenn ja, kann die Behörde dann nach § 46 (3) FeV eine MPU anordnen, um Eignungszweifel zu überprüfen?

Insofern steht diese Entscheidung nicht auf einer Linie mit den vorherigen VG Entscheidungen sowie mit dem VGH Mannheim.

Dass der Antragsteller hier erfolgreich war, liegt allerdings tatsächlich an den besonderen Umständen des Einzelfalls und dem widersprüchlichen Verhalten der Behörde.
Wie die Abwägung in einem "normalen" Fall aussehen würde, verrät das OVG Koblenz damit noch nicht.


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Lexus
Beitrag 23.05.2005, 14:17
Beitrag #639


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Immerhin haben die selben Richter in dem anderen Beschluss gesagt:

Zitat
Abgesehen davon lassen auch die weiteren knappen Ausführungen der Beschwerdebegründung keine Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts erkennen. Der Vorwurf, das Verwaltungsgericht beschäftige sich nicht mit dem vorliegenden Einzelfall, sondern gebe nur eine formale Begründung ab, findet erkennbar keine Entsprechung in den sorgfältig ausgearbeiteten Gründen des angefochtenen Beschlusses.


Ich sehe darin schon so etwas wie einen Hinweis, wie sie in der Hauptsache denken würden. Es ist aber ehrenvoll, dass sie das nicht ohne Not zur Begründung machen, wenn der Beschwerde aus anderen Gründen stattgegeben werden musste.


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Rolf Tjardes
Beitrag 23.05.2005, 17:09
Beitrag #640


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Zitat (Lexus)
(die vom Gericht gerügte mangelhafte Beschwerdebegründung könnte ohne weiteres eine leicht nachvollziehbare Folge der Arbeitsüberlastung bei 600 Mandaten sein *g*; es ist nun auch erklärlich, wieso mit dieser Entscheidung nicht herausgerückt wurde; wer veröffentlicht schon gern Eigentore?)


Zitat (Natrix20)
Eigentlich eine Blamage für den Rechtsanwalt.


Zitat (strichachtdoktor)
Ich bin jedenfalls enttaeuscht - von den Ankuendigungen Dr.S.s her hatte ich mir mehr versprochen.


Zitat (Uwe W)
Wenn ein Anwalt aber in der entscheidenden Prozessphase versagt, dann ist das schon sehr sehr blamabel für ihn.


Haltet mich bitte nicht für gehässig, aber ...

... handelt es sich bei dem betreffenden RA tatsächlich um eben jene überdimensionale Speerspitze der "EuGH-Fraktion", welcher von einigen überschwenglich als Guru und Messias der mobilen Freiheit gefeiert wird? Also: "Dr. S." himself?

Ich frage dies nur deshalb, weil wir ja hier häufig Empfänger übelster "Fanpost" sind. Da möchte ich doch die Lobpreisungen und Beweihräucherungen einzelner Störer über einen bestimmten Anwalt richtig einordnen können.

Antwort [Ja/Nein] wäre ausreichend, auf Klarnamen kann verzichtet werden.
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Uwe W
Beitrag 23.05.2005, 17:35
Beitrag #641


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Wenn wir schon mal dabei sind, Prominente von ihrem Sockel zu stürzen:

Dass im dritten Beschluss (der wohl für die Behörde einen gewissen Grad an Peinlichkeit offenbar werden lässt)
als Antragsgegnerin die "Oberbürgermeisterin der Stadt L." genannt wird, lässt sich natürlich auflösen:
Im Gerichtsbezirk VG Neustadt (Weinstraße) gibt es nur zwei kreisfreie Städte mit L: Landau und Ludwigshafen.
In Landau ist der OB allerdings männlich. In LU ist die OB weiblich.

Und ich weiß sogar, wie der Leiter der Führerscheinstelle in LU heißt. whistling.gif


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_michalep100_*
Beitrag 23.05.2005, 17:43
Beitrag #642





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Zitat (Thommy Bumm @ 22.05.2005, 21:49)
@Spookie!

Du darfst nicht innerhalb der Sperre in Deutschland fahren, das ist klar!
Du darfst aber auch Deine Fahreignung in Deutschland nicht wieder herstellen. Solange Du Deinen Lebensmittelpunkt im Ausland hast ist eine MPU ausgeschlossen!!!



er schreibt, bei einem lebensmittelpunkt im ausland erfolgt keine mpu. ist das jetzt stand der dinge?
and fahren, das ist klar!
Du darfst aber auch Deine Fahreignung in Deutschland nicht wieder herstellen. Solange Du Deinen Lebensmittelpunkt im Ausland hast ist eine MPU ausgeschlossen!!!



er schreibt, bei einem lebensmittelpunkt im ausland erfolgt keine mpu. ist das jetzt stand der dinge?

----------------------------------
**** Anmerkung Moderator:

Zitat korrigiert. Der zitierte Text stammt aus diesem Thread.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.05.2005, 17:57
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Perplex
Beitrag 23.05.2005, 18:06
Beitrag #643


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@michalep100!

Der Sinn obigen Satzes will sich mir leider nicht erschließen. Vielleicht hilft ein Login & eine Beitragsvorschau?


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Lexus
Beitrag 23.05.2005, 18:24
Beitrag #644


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Zitat (Rolf Tjardes @ 23.05.2005, 18:09)
Haltet mich bitte nicht für gehässig, aber ...

... handelt es sich bei dem betreffenden RA tatsächlich um eben jene überdimensionale Speerspitze der "EuGH-Fraktion", welcher von einigen überschwenglich als Guru und Messias der mobilen Freiheit gefeiert wird? Also: "Dr. S." himself?

Ich frage dies nur deshalb, weil wir ja hier häufig Empfänger übelster "Fanpost" sind. Da möchte ich doch die Lobpreisungen und Beweihräucherungen einzelner Störer über einen bestimmten Anwalt richtig einordnen können.

Antwort [Ja/Nein] wäre ausreichend, auf Klarnamen kann verzichtet werden.

@Rolf Tjardes

Nein: Mein Posting war eher scherzhaft gemeint, ohne eine bestimmte Person im Auge zu haben.

In Wirklichkeit deutet alles eher darauf hin, dass der Beschluss mit der griechischen Fahrerlaubnis (7 B 10431/05.OVG) mit Dr. S. in Verbindung gebracht werden muss. Wieso? Weil dieser Beschluss von mehreren Verfahrensbevollmächtigten ausgeht ("Rechtsanwälte ...") und Dr. S. in Sozietät mit einem Kollegen tätig ist. Bei dem "Pfuscherbeschuss" war nur ein Verfahrensbevollmächtigter tätig.

gerri müsste das doch bestätigen können :-)

Der erste Hinweis, den ich gesehen habe, kam von /8doch:

Zitat
Viel interessanter ist die Entscheidung des OVG Koblenz zu EU-Fuehrerscheinen. Wurde am 4.5. gefaellt - bisher nicht veroeffentlicht. Nach einer meiner "Quellen" wink.gif ein HAMMER. Nix genaues weiss ich nicht. Morgen vielleicht mehr. Koblenz ist jedenfalls RLP und damit mein Bundesland. Das ist gut, soweit! cool.gif
Weiss vielleicht schon jemand was Genaueres ?


Das nächste Posting wieder von /8doc ("unser Dr. S. aus F."

Zitat
Ja genau - es gibt ein Urteil des OVG Koblenz vom 04.05.2005. Das suche ich. AZ leider nicht bekannt. Sieht so aus, als wenn unser Dr.S. aus F. eine ziemliche Breitseite gelandet haette. So habe ich es gehoert. Und warte sehnsuechtig auf eine Bestaetigung der Sachverhalte ... cool.gif


Dann erneut /8doc

Zitat
Anschreiben von S. an einen Betroffenen. Habe schon auf der HP (OVG)nachgesehen - dort aber nur Entscheidungen bis einschl. 3.5. - vielleicht ja morgen oder übermorgen.


Bayer:

Zitat
gerri?


/8doc:

Zitat
Si


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Perplex
Beitrag 23.05.2005, 18:34
Beitrag #645


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@michalep100!

Es ist sicher richtig! Wer im Ausland wohnt darf seine Fahreignung nie wieder herstellen!

Das ist nur gerecht, weil wer 1-mal erheblich gegen Regeln verstoßen hat, der muss dafür auch ein Leben lang zu Recht büßen!

Dann lernt er seine Lektion für das nächste Mal.


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Rolf Tjardes
Beitrag 23.05.2005, 19:07
Beitrag #646


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Zitat (Lexus @ 23.05.2005, 19:24)
Nein: Mein Posting war eher scherzhaft gemeint, ohne eine bestimmte Person im Auge zu haben.

In Wirklichkeit deutet alles eher darauf hin, ...

Danke Lexus. Intention meinerseits war auch nicht, einer bestimmten Person meine lange Laiennase zu zeigen. Nein, ich bin ein wenig angefressen, weil es hier in den letzten Tagen zu diversen unqualifizierten Störerpostings kam, in denen das Wirken des Herrn Dr. S. versuchsweise überglorifiziert wurde. Der Absender wirkte beinahe wie ein überkandideltes Sektenmitglied.
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 23.05.2005, 19:10
Beitrag #647





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Schlußsatz Beschluß 7B 10431/05V OVG Koblenz
vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des EUGH,
der hervorhebt daß gegenseitige Annerkennung der Führerscheine
unmittelbaren und mittelbaren Einfluß auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer,
die Niederlassungsfreiheit und die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs hat, überwiegen die Interessen des Antragstellers, vorläufig von seiner griechischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen.

sekundäre Begründung
XDiver? eher by by... MPU wavey.gif
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Roland
Beitrag 23.05.2005, 19:13
Beitrag #648


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.05.2005, 19:34)
Das ist nur gerecht, weil wer 1-mal erheblich gegen Regeln verstoßen hat, der muss dafür auch ein Leben lang zu Recht büßen!

Dann lernt er seine Lektion für das nächste Mal.

Wer ein Leben lang dafür büßen müsste wie sollte der dann seine "Lektion" die er für's nächste Mal gelernt hat auch unter Beweis stellen können.

Desweiteren bleibt's doch jedem offen seinen Lebensmittelpunkt wieder nach D zu verlagern und dort Antrag auf Nutzung seiner EU-FE zu stellen. Nach erfolgreich absolvierter MPU sollte man dann doch auch in D wieder damit fahren dürfen.


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Perplex
Beitrag 23.05.2005, 19:16
Beitrag #649


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Zitat (Roland @ 23.05.2005, 20:13)
Wer ein Leben lang dafür büßen müsste wie sollte der dann seine "Lektion" die er für's nächste Mal gelernt hat auch unter Beweis stellen können.

Dann lernt er seine Lektion für das nächste Leben. rofl1.gif


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Roland
Beitrag 23.05.2005, 19:20
Beitrag #650


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.05.2005, 20:16)
Dann lernt er seine Lektion für das nächste Leben.  rofl1.gif

Bist du Buddhist whistling.gif


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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 19:29
Beitrag #651


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Zitat
sekundäre Begründung
XDiver? eher by by... MPU


Wohl eher nicht. Wenn Du den Kontext siehst, vor dem diese Begründung steht, ist das tatsächlich nur ein Argument i.V.m. dem Fehler der Behörde um die aW wieder herzustellen.

Wirf mal einen Blick in den anderen Beschluss. Der lobt ausdrücklich die Begründung des VG bzgl. der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer MPU. Das spricht eindeutig gegen die Theorie, dass das OVG eine NU für rechtswidrig hält. Sowas wäre anders ausgedrückt worden.


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gabriel7
Beitrag 23.05.2005, 22:57
Beitrag #652


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@Admininistrator
Ich denke du meinst mich , waß die glorifizierung
von Säftel betrifft. Es ist nicht andem, ich mag eigentlich keine Anwälte
nur hat Säftel ja einiges bewegt und das muß ich zumindest respektieren.
Es ist für Neulinge schwer sich hier eine eigene Meinung zu vertreten
ohne gleich in eine schublade gesteckt zu werden.
Ich bin gegen die MPU obwohl ich aktuell keine Auflage vo denen habe.
Diesen Standpunkt vertrete ich.
Früher habe ich Jim Morisson glorifiziert, bis ich seine Biographie
gelesen habe, danach hatte ich nur noch Mitleid.
Aber er wird 30 jahre nach seinem Tod immer noch glorifiziert.
gehört eigendlich nicht ins Forum, Ok. thread.gif

--------------------
Anmerkung Admin:
Hallo gabriel7, nein du bist nicht gemeint gewesen. Ich beziehe mich mit meiner Anmerkung auf einen penetranten Störer, dessen schnapsgeschwängerte Beiträge hier regelmäßig entsorgt werden. Die in seinen Beiträgen betriebene Glorifizierung übersteigt jedes Maß, ... ich würde sogar sagen: Das muss Liebe sein wub.gif
Dein kurzer Hinweis zu JM war ein guter Konter, auch wenn ich anderer Meinung bin. Aber das gehört sicherlich nicht hier her. Gruss Rolf :-)


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 24.05.2005, 05:07
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strichachtdoktor
Beitrag 23.05.2005, 23:32
Beitrag #653


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Zitat
überkandideltes Sektenmitglied


... also, ich war´s nicht ... wink.gif

Immerhin sind die Beschluesse - obwohl vorher weitgehend unbekannt - inzwischen raus und die Spekuliererei hat ein Ende. Vorerst jedenfalls ...

Finde die Beschluesse nur halb so genial, wie es dieSer Anwalt Glauben machen wollte (in dem Schreiben, welches mir vorgelesen wurde).

Der Standpunkt des Betrachters ist hier wohl wichtig ... dry.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 23:34
Beitrag #654


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Du weisst doch, klappern gehört zum Handwerk..... tongue.gif


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Medusa
Beitrag 23.05.2005, 23:55
Beitrag #655


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Schön, das wir die OVG Koblenz Beschlüsse jetzt haben. Der Inhalt ist aber nicht was ich erwartet hätte. Bringt uns kein Stück weiter. Schade.
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Medusa
Beitrag 24.05.2005, 04:17
Beitrag #656


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Zitat (Uwe W @ 23.05.2005, 18:35)
Und ich weiß sogar, wie der Leiter der Führerscheinstelle in LU heißt. whistling.gif

Ich glaube mich zu erinnern. rofl1.gif
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 24.05.2005, 08:53
Beitrag #657





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Wo bitte kann ich die Beschlüsse des OVG Koblenz lesen ?
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Andreas
Beitrag 24.05.2005, 08:56
Beitrag #658


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Zitat (Gast_Gast @ 24.05.2005, 09:53)
Wo bitte kann ich die Beschlüsse des OVG Koblenz lesen ?

klickklack


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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gabriel7
Beitrag 24.05.2005, 10:01
Beitrag #659


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Es ist etwas merkwürdig, daß das OVG Kolenz
zwei so verschiedene Beschlüße verfaßt.
In 7B 10431 wird 4mal das EuGH Urteil 29.4.04
als Mitbegründung rezitiert , des weiteren
werden § 46 und § 28 zum ersten mal von einem
deutschen Gericht zumindest im Bezug auf das EuGH Urteil
insoweit in Frage gestellt, daß das OVG ansatzweise die § dieser
deuschen Auslegung bezüglich die Standhaltung in einem
Hauptverfahren anzweifeln. OVG:In jedem Fall ist zu erörtern,
ob und inwieweit der Anwendungsbereich des § 46 Abs.3 FeV eröffnet ist
und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht umgangen
wird. Ich bin gespannt auf das Urteil im Hauptverfahren. Sollte
in der nächsten Instanz das Gericht gleiche Zweifel an dieser Rechtsauffassungen
haben, kann das Gericht den Vorgang sofort an den EuGH zur Entscheidung
weiteleiten.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 24.05.2005, 14:32
Beitrag #660





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Nachstehend zweifelt das OVG am BMVBW-Koenigsweg (FAQ) zur MPU und NU,
nachdem der EuGH den "28 FeV" gekippt hat.

Zitat
Es erscheint aber zweifelhaft, ob aus diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Beteiligten Eignungszweifel i.S. des § 46 Abs. 3 FeV abgeleitet werden können, die zur Anforderung eines Gutachtens berechtigen.

Die endgültige Klärung der angesprochenen Fragen ist – wie erwähnt – nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtschutzverfahrens, sondern der abschließenden Klärung des Hauptsacheverfahrens vorbehalten.


Welchen Paragraph werden die MPU Aficionados nun favourisieren ?
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