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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:53
Beitrag #631


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Zitat
welche begründungen im ersten urteil sollen den fehlen um eine NU als nichtig zu erklären?


Die Sache ist recht einfach zu erklären.

Das OVG hat die AW in der zweiten Entscheidung aus dem Grunde wieder hergestellt, da die Behörde einen Fehler gemacht hat.

Sie hat, bevor es überhaupt zu einer Untersagung kam, dem Anwalt des AntrSt bestätigt, sein Mandant dürfe fahren. Im nachhinein hat sie dann dennoch die Nutzung untersagt. Diesen Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz hat das Gericht gerügt. EU-Aspekte haben mit dieser Entscheidung nur sekundär zu tun.

Da aufgrund der Aussage der Behörde der AntrSt Vertrauensschutz genießt, wird, nach Ansicht des OVG, in der Hauptsache das VG in eben gleicher Richtung entscheiden.

Grund für die Wiederherstellung ist mithin der Vertrauensschutz auf Behördenhandeln und nicht die (unzulässige) Geltendmachung von Eignungszweifeln im Nachhinein (allgemein gesehen).


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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 11:55
Beitrag #632


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Zitat
Ich habe die Vermutung das dich dieser
Beschluß emotional etwas berührt hat,
lese bitte selbst nochmal den Beschluß durch
oder lasse ihn dir von einem Jura Studenten ab
2. Semester erklären, vielleicht wird dein Blick
durch die MPU Brille etwas klarer


Gabriel, bleib doch sachlich. Ich denke, ich bin fachlich durchaus in der Lage, diesen Beschluss richtig zu interpretieren (s. auch Darlegungen von Lexus oben).

Wenn Du noch Sachliches beitragen kannst, bitte. Persönliche Angriffe sind unangebracht.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 12:01
Beitrag #633


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also alles beim alten. NU's sind laut OVG in der regel und ohne formale fehler gerechtfertigt!

und der grieche hätte deshalb im hauptsacheverfahren recht weil vorher etwas schief gelaufen ist und nicht deshalb weil grundsätzlich für eu-fs keine NU's getroffen werden dürfen.

.mich berührt das auch. unter anderem auch emotional.................
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strichachtdoktor
Beitrag 23.05.2005, 12:03
Beitrag #634


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Persoenliche Angiftungen helfen auch nicht weiter.

Ich bin jedenfalls enttaeuscht - von den Ankuendigungen Dr.S.s her hatte ich mir mehr versprochen.

Alles bleibt erstmal wie es ist.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 12:33
Beitrag #635


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machen wir uns doch nichts vor. früher oder später halten sie uns auch an und es flattert eine mpu bzw. später nu ins haus.

die ewige paranoia vor der polizei nervt............
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 23.05.2005, 12:39
Beitrag #636





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ich bemühe mich hir um Sachlichkeit
aber es werden hier bewußt Fakten falsch
interpretiert.
Das erste Uteil vom VG ist überhaupt nicht
von Bedeutung.
Allein der Beschluß des OVG 7B 10431 ist für
jeden EU -FS Inhaber als wichtig und wegweisend
anzusehen. Es wird in der Begründung mehrfach
auf das Eugh Urteil 29.4. Bezug genommen und
es wird auch auf eine Umgehung dieses Urteils
durch das VG Neustadt Bezug genommen.
Es wird sehr deutlich auf die gegenseitige Annerkennung
von EU Führescheinen hingewiesen.
Dieser Beschluß wird Folgen haben, das ist sicher.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 23.05.2005, 12:54
Beitrag #637


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Zitat
Die Antragsgegnerin hat von dem Antragsteller erst die Beibringung eines Gutachtens verlangt, nachdem sie zuvor erklärt hatte, der Antragsteller dürfe von seiner griechischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen und obwohl zu diesem Zeitpunkt die behaupteten Eignungszweifel bereits aktenkundig waren


es geht um einen rechtsschutz. nach dem motto: ERST einmal im zweifel für den angeklagten

Zitat
Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens kann derzeit nicht prognostiziert werden; er ist abhängig von der Beantwortung komplexer Rechtsfragen, die abschließend zu erörtern und zu beantworten nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist


erst danach wird geklärt ob eine eignungsprüfung oder NU gerechtfertigt ist!

im hauptverfahren:

Zitat
stellt sich gleichwohl die Frage nach der Reichweite des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 3 FeV,


Das wird spannend!

Zitat
Es wird zu prüfen sein, ob auf der Grundlage dieser Rechtsprechung der Antragsteller von seiner griechischen Fahrerlaubnis gleichsam automatisch nach Ablauf einer ihm gegenüber ausgesprochenen Sperrfrist für die Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch machen darf oder der Gebrauch vom erfolgreichen Durchlaufen eines Gestattungsverfahrens, wie es § 28 Abs. 5 FeV vorsieht, abhängig gemacht werden darf


also eigentlich haben skeptiker wie optimisten recht.
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Uwe W
Beitrag 23.05.2005, 13:59
Beitrag #638


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Der erste OVG Beschluss ist wohl durch anwaltliche Fehler verursacht worden. Die Rechtssprechung der OVG's stellt hohe Anforderungen an die Begründungen von Beschwerden gegen VG-Entscheidungen.
Diese Beschwerden sind die ersten Rechtshandlungen, die in einem Verwaltungsstreitverfahren unter Anwaltszwang fallen.
Alles was vorher passiert, kann ein Laie, der ein gewisses Grundverständnis im Verwaltungsrecht hat, auch alleine machen. Dazu braucht man keinen Anwalt.
Wenn ein Anwalt aber in der entscheidenden Prozessphase versagt, dann ist das schon sehr sehr blamabel für ihn.

Der dritte OVG Beschluss lässt die entscheidenden Rechtsfragen in der Tat offen und behält ihre Beantwortung einem Hauptsacheverfahren vor:

- ist eine nach Ablauf der Sperrfrist erworbene EU-Fahrerlaubnis automatisch auch in Deutschland gültig oder muss sie erst behördlich anerkannt werden?
- wenn ja, kann die Behörde dann nach § 46 (3) FeV eine MPU anordnen, um Eignungszweifel zu überprüfen?

Insofern steht diese Entscheidung nicht auf einer Linie mit den vorherigen VG Entscheidungen sowie mit dem VGH Mannheim.

Dass der Antragsteller hier erfolgreich war, liegt allerdings tatsächlich an den besonderen Umständen des Einzelfalls und dem widersprüchlichen Verhalten der Behörde.
Wie die Abwägung in einem "normalen" Fall aussehen würde, verrät das OVG Koblenz damit noch nicht.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Lexus
Beitrag 23.05.2005, 14:17
Beitrag #639


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Immerhin haben die selben Richter in dem anderen Beschluss gesagt:

Zitat
Abgesehen davon lassen auch die weiteren knappen Ausführungen der Beschwerdebegründung keine Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts erkennen. Der Vorwurf, das Verwaltungsgericht beschäftige sich nicht mit dem vorliegenden Einzelfall, sondern gebe nur eine formale Begründung ab, findet erkennbar keine Entsprechung in den sorgfältig ausgearbeiteten Gründen des angefochtenen Beschlusses.


Ich sehe darin schon so etwas wie einen Hinweis, wie sie in der Hauptsache denken würden. Es ist aber ehrenvoll, dass sie das nicht ohne Not zur Begründung machen, wenn der Beschwerde aus anderen Gründen stattgegeben werden musste.


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Rolf Tjardes
Beitrag 23.05.2005, 17:09
Beitrag #640


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Zitat (Lexus)
(die vom Gericht gerügte mangelhafte Beschwerdebegründung könnte ohne weiteres eine leicht nachvollziehbare Folge der Arbeitsüberlastung bei 600 Mandaten sein *g*; es ist nun auch erklärlich, wieso mit dieser Entscheidung nicht herausgerückt wurde; wer veröffentlicht schon gern Eigentore?)


Zitat (Natrix20)
Eigentlich eine Blamage für den Rechtsanwalt.


Zitat (strichachtdoktor)
Ich bin jedenfalls enttaeuscht - von den Ankuendigungen Dr.S.s her hatte ich mir mehr versprochen.


Zitat (Uwe W)
Wenn ein Anwalt aber in der entscheidenden Prozessphase versagt, dann ist das schon sehr sehr blamabel für ihn.


Haltet mich bitte nicht für gehässig, aber ...

... handelt es sich bei dem betreffenden RA tatsächlich um eben jene überdimensionale Speerspitze der "EuGH-Fraktion", welcher von einigen überschwenglich als Guru und Messias der mobilen Freiheit gefeiert wird? Also: "Dr. S." himself?

Ich frage dies nur deshalb, weil wir ja hier häufig Empfänger übelster "Fanpost" sind. Da möchte ich doch die Lobpreisungen und Beweihräucherungen einzelner Störer über einen bestimmten Anwalt richtig einordnen können.

Antwort [Ja/Nein] wäre ausreichend, auf Klarnamen kann verzichtet werden.
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Uwe W
Beitrag 23.05.2005, 17:35
Beitrag #641


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Wenn wir schon mal dabei sind, Prominente von ihrem Sockel zu stürzen:

Dass im dritten Beschluss (der wohl für die Behörde einen gewissen Grad an Peinlichkeit offenbar werden lässt)
als Antragsgegnerin die "Oberbürgermeisterin der Stadt L." genannt wird, lässt sich natürlich auflösen:
Im Gerichtsbezirk VG Neustadt (Weinstraße) gibt es nur zwei kreisfreie Städte mit L: Landau und Ludwigshafen.
In Landau ist der OB allerdings männlich. In LU ist die OB weiblich.

Und ich weiß sogar, wie der Leiter der Führerscheinstelle in LU heißt. whistling.gif


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_michalep100_*
Beitrag 23.05.2005, 17:43
Beitrag #642





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Zitat (Thommy Bumm @ 22.05.2005, 21:49)
@Spookie!

Du darfst nicht innerhalb der Sperre in Deutschland fahren, das ist klar!
Du darfst aber auch Deine Fahreignung in Deutschland nicht wieder herstellen. Solange Du Deinen Lebensmittelpunkt im Ausland hast ist eine MPU ausgeschlossen!!!



er schreibt, bei einem lebensmittelpunkt im ausland erfolgt keine mpu. ist das jetzt stand der dinge?
and fahren, das ist klar!
Du darfst aber auch Deine Fahreignung in Deutschland nicht wieder herstellen. Solange Du Deinen Lebensmittelpunkt im Ausland hast ist eine MPU ausgeschlossen!!!



er schreibt, bei einem lebensmittelpunkt im ausland erfolgt keine mpu. ist das jetzt stand der dinge?

----------------------------------
**** Anmerkung Moderator:

Zitat korrigiert. Der zitierte Text stammt aus diesem Thread.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.05.2005, 17:57
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Perplex
Beitrag 23.05.2005, 18:06
Beitrag #643


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@michalep100!

Der Sinn obigen Satzes will sich mir leider nicht erschließen. Vielleicht hilft ein Login & eine Beitragsvorschau?


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Lexus
Beitrag 23.05.2005, 18:24
Beitrag #644


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Zitat (Rolf Tjardes @ 23.05.2005, 18:09)
Haltet mich bitte nicht für gehässig, aber ...

... handelt es sich bei dem betreffenden RA tatsächlich um eben jene überdimensionale Speerspitze der "EuGH-Fraktion", welcher von einigen überschwenglich als Guru und Messias der mobilen Freiheit gefeiert wird? Also: "Dr. S." himself?

Ich frage dies nur deshalb, weil wir ja hier häufig Empfänger übelster "Fanpost" sind. Da möchte ich doch die Lobpreisungen und Beweihräucherungen einzelner Störer über einen bestimmten Anwalt richtig einordnen können.

Antwort [Ja/Nein] wäre ausreichend, auf Klarnamen kann verzichtet werden.

@Rolf Tjardes

Nein: Mein Posting war eher scherzhaft gemeint, ohne eine bestimmte Person im Auge zu haben.

In Wirklichkeit deutet alles eher darauf hin, dass der Beschluss mit der griechischen Fahrerlaubnis (7 B 10431/05.OVG) mit Dr. S. in Verbindung gebracht werden muss. Wieso? Weil dieser Beschluss von mehreren Verfahrensbevollmächtigten ausgeht ("Rechtsanwälte ...") und Dr. S. in Sozietät mit einem Kollegen tätig ist. Bei dem "Pfuscherbeschuss" war nur ein Verfahrensbevollmächtigter tätig.

gerri müsste das doch bestätigen können :-)

Der erste Hinweis, den ich gesehen habe, kam von /8doch:

Zitat
Viel interessanter ist die Entscheidung des OVG Koblenz zu EU-Fuehrerscheinen. Wurde am 4.5. gefaellt - bisher nicht veroeffentlicht. Nach einer meiner "Quellen" wink.gif ein HAMMER. Nix genaues weiss ich nicht. Morgen vielleicht mehr. Koblenz ist jedenfalls RLP und damit mein Bundesland. Das ist gut, soweit! cool.gif
Weiss vielleicht schon jemand was Genaueres ?


Das nächste Posting wieder von /8doc ("unser Dr. S. aus F."

Zitat
Ja genau - es gibt ein Urteil des OVG Koblenz vom 04.05.2005. Das suche ich. AZ leider nicht bekannt. Sieht so aus, als wenn unser Dr.S. aus F. eine ziemliche Breitseite gelandet haette. So habe ich es gehoert. Und warte sehnsuechtig auf eine Bestaetigung der Sachverhalte ... cool.gif


Dann erneut /8doc

Zitat
Anschreiben von S. an einen Betroffenen. Habe schon auf der HP (OVG)nachgesehen - dort aber nur Entscheidungen bis einschl. 3.5. - vielleicht ja morgen oder übermorgen.


Bayer:

Zitat
gerri?


/8doc:

Zitat
Si


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Perplex
Beitrag 23.05.2005, 18:34
Beitrag #645


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@michalep100!

Es ist sicher richtig! Wer im Ausland wohnt darf seine Fahreignung nie wieder herstellen!

Das ist nur gerecht, weil wer 1-mal erheblich gegen Regeln verstoßen hat, der muss dafür auch ein Leben lang zu Recht büßen!

Dann lernt er seine Lektion für das nächste Mal.


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Rolf Tjardes
Beitrag 23.05.2005, 19:07
Beitrag #646


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Zitat (Lexus @ 23.05.2005, 19:24)
Nein: Mein Posting war eher scherzhaft gemeint, ohne eine bestimmte Person im Auge zu haben.

In Wirklichkeit deutet alles eher darauf hin, ...

Danke Lexus. Intention meinerseits war auch nicht, einer bestimmten Person meine lange Laiennase zu zeigen. Nein, ich bin ein wenig angefressen, weil es hier in den letzten Tagen zu diversen unqualifizierten Störerpostings kam, in denen das Wirken des Herrn Dr. S. versuchsweise überglorifiziert wurde. Der Absender wirkte beinahe wie ein überkandideltes Sektenmitglied.
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 23.05.2005, 19:10
Beitrag #647





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Schlußsatz Beschluß 7B 10431/05V OVG Koblenz
vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des EUGH,
der hervorhebt daß gegenseitige Annerkennung der Führerscheine
unmittelbaren und mittelbaren Einfluß auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer,
die Niederlassungsfreiheit und die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs hat, überwiegen die Interessen des Antragstellers, vorläufig von seiner griechischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen.

sekundäre Begründung
XDiver? eher by by... MPU wavey.gif
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Roland
Beitrag 23.05.2005, 19:13
Beitrag #648


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.05.2005, 19:34)
Das ist nur gerecht, weil wer 1-mal erheblich gegen Regeln verstoßen hat, der muss dafür auch ein Leben lang zu Recht büßen!

Dann lernt er seine Lektion für das nächste Mal.

Wer ein Leben lang dafür büßen müsste wie sollte der dann seine "Lektion" die er für's nächste Mal gelernt hat auch unter Beweis stellen können.

Desweiteren bleibt's doch jedem offen seinen Lebensmittelpunkt wieder nach D zu verlagern und dort Antrag auf Nutzung seiner EU-FE zu stellen. Nach erfolgreich absolvierter MPU sollte man dann doch auch in D wieder damit fahren dürfen.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Perplex
Beitrag 23.05.2005, 19:16
Beitrag #649


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Zitat (Roland @ 23.05.2005, 20:13)
Wer ein Leben lang dafür büßen müsste wie sollte der dann seine "Lektion" die er für's nächste Mal gelernt hat auch unter Beweis stellen können.

Dann lernt er seine Lektion für das nächste Leben. rofl1.gif


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Roland
Beitrag 23.05.2005, 19:20
Beitrag #650


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.05.2005, 20:16)
Dann lernt er seine Lektion für das nächste Leben.  rofl1.gif

Bist du Buddhist whistling.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 19:29
Beitrag #651


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Zitat
sekundäre Begründung
XDiver? eher by by... MPU


Wohl eher nicht. Wenn Du den Kontext siehst, vor dem diese Begründung steht, ist das tatsächlich nur ein Argument i.V.m. dem Fehler der Behörde um die aW wieder herzustellen.

Wirf mal einen Blick in den anderen Beschluss. Der lobt ausdrücklich die Begründung des VG bzgl. der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer MPU. Das spricht eindeutig gegen die Theorie, dass das OVG eine NU für rechtswidrig hält. Sowas wäre anders ausgedrückt worden.


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gabriel7
Beitrag 23.05.2005, 22:57
Beitrag #652


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@Admininistrator
Ich denke du meinst mich , waß die glorifizierung
von Säftel betrifft. Es ist nicht andem, ich mag eigentlich keine Anwälte
nur hat Säftel ja einiges bewegt und das muß ich zumindest respektieren.
Es ist für Neulinge schwer sich hier eine eigene Meinung zu vertreten
ohne gleich in eine schublade gesteckt zu werden.
Ich bin gegen die MPU obwohl ich aktuell keine Auflage vo denen habe.
Diesen Standpunkt vertrete ich.
Früher habe ich Jim Morisson glorifiziert, bis ich seine Biographie
gelesen habe, danach hatte ich nur noch Mitleid.
Aber er wird 30 jahre nach seinem Tod immer noch glorifiziert.
gehört eigendlich nicht ins Forum, Ok. thread.gif

--------------------
Anmerkung Admin:
Hallo gabriel7, nein du bist nicht gemeint gewesen. Ich beziehe mich mit meiner Anmerkung auf einen penetranten Störer, dessen schnapsgeschwängerte Beiträge hier regelmäßig entsorgt werden. Die in seinen Beiträgen betriebene Glorifizierung übersteigt jedes Maß, ... ich würde sogar sagen: Das muss Liebe sein wub.gif
Dein kurzer Hinweis zu JM war ein guter Konter, auch wenn ich anderer Meinung bin. Aber das gehört sicherlich nicht hier her. Gruss Rolf :-)


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 24.05.2005, 05:07
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strichachtdoktor
Beitrag 23.05.2005, 23:32
Beitrag #653


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Zitat
überkandideltes Sektenmitglied


... also, ich war´s nicht ... wink.gif

Immerhin sind die Beschluesse - obwohl vorher weitgehend unbekannt - inzwischen raus und die Spekuliererei hat ein Ende. Vorerst jedenfalls ...

Finde die Beschluesse nur halb so genial, wie es dieSer Anwalt Glauben machen wollte (in dem Schreiben, welches mir vorgelesen wurde).

Der Standpunkt des Betrachters ist hier wohl wichtig ... dry.gif


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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 23:34
Beitrag #654


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Du weisst doch, klappern gehört zum Handwerk..... tongue.gif


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Medusa
Beitrag 23.05.2005, 23:55
Beitrag #655


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Schön, das wir die OVG Koblenz Beschlüsse jetzt haben. Der Inhalt ist aber nicht was ich erwartet hätte. Bringt uns kein Stück weiter. Schade.
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Medusa
Beitrag 24.05.2005, 04:17
Beitrag #656


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Zitat (Uwe W @ 23.05.2005, 18:35)
Und ich weiß sogar, wie der Leiter der Führerscheinstelle in LU heißt. whistling.gif

Ich glaube mich zu erinnern. rofl1.gif
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 24.05.2005, 08:53
Beitrag #657





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Wo bitte kann ich die Beschlüsse des OVG Koblenz lesen ?
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Andreas
Beitrag 24.05.2005, 08:56
Beitrag #658


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Zitat (Gast_Gast @ 24.05.2005, 09:53)
Wo bitte kann ich die Beschlüsse des OVG Koblenz lesen ?

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gabriel7
Beitrag 24.05.2005, 10:01
Beitrag #659


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Es ist etwas merkwürdig, daß das OVG Kolenz
zwei so verschiedene Beschlüße verfaßt.
In 7B 10431 wird 4mal das EuGH Urteil 29.4.04
als Mitbegründung rezitiert , des weiteren
werden § 46 und § 28 zum ersten mal von einem
deutschen Gericht zumindest im Bezug auf das EuGH Urteil
insoweit in Frage gestellt, daß das OVG ansatzweise die § dieser
deuschen Auslegung bezüglich die Standhaltung in einem
Hauptverfahren anzweifeln. OVG:In jedem Fall ist zu erörtern,
ob und inwieweit der Anwendungsbereich des § 46 Abs.3 FeV eröffnet ist
und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht umgangen
wird. Ich bin gespannt auf das Urteil im Hauptverfahren. Sollte
in der nächsten Instanz das Gericht gleiche Zweifel an dieser Rechtsauffassungen
haben, kann das Gericht den Vorgang sofort an den EuGH zur Entscheidung
weiteleiten.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 24.05.2005, 14:32
Beitrag #660





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Nachstehend zweifelt das OVG am BMVBW-Koenigsweg (FAQ) zur MPU und NU,
nachdem der EuGH den "28 FeV" gekippt hat.

Zitat
Es erscheint aber zweifelhaft, ob aus diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Beteiligten Eignungszweifel i.S. des § 46 Abs. 3 FeV abgeleitet werden können, die zur Anforderung eines Gutachtens berechtigen.

Die endgültige Klärung der angesprochenen Fragen ist – wie erwähnt – nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtschutzverfahrens, sondern der abschließenden Klärung des Hauptsacheverfahrens vorbehalten.


Welchen Paragraph werden die MPU Aficionados nun favourisieren ?
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 24.05.2005, 19:02
Beitrag #661





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nach dem anhängigem verfahren beim
EugH kann der § 46 abs 1 i.v.m. Abs.5
ohnehin nicht mehr herangezogen werden,
weil dem eine Überprüfung des EU - FS eines anderen
Miidgliedsstaates bisher durch deutsche Behörden
vorausgeht. Diese Übeprüfung rügt Leger und der EuGH
wird Deutschland diese letzte Möglichkeit untersagen.
In diesem Zusammenhang hatt das OVG Koblenz jetzt
schon die Zusammenhänge gewertet. cool.gif
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grobi1212
Beitrag 24.05.2005, 21:36
Beitrag #662


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Junge Junge!

Also melde sich mal bitte all diejehningen die mit den EG gesetzen von 1991 geltendes EU-Recht von 2003 aushebeln wollen.

Ich hab da so paar kandidaten laugh.gif

Melde sich ebenfalls alle die mit veraltetem DEUTSCHEM RECHT geltendes EU-Recht aushebeln wollen

da hab ich auch Kandidaten laugh.gif

Soooo.....langsam ist das nicht mehr witzig...Es ist ja alles Richtig was ihr MPU bejaher hier so vom stapel lasst allerdings nur wenn wir das jahr 2002 hätten...Na? und was war jetzt 2003??? RICHTIG!!!!!!

So langsam könnt ihr diesen sinnlos Thread schliessen es sei denn es hilft euch psychologisch ein wenig na dann bitte smile.gif

P.S damit euch nicht der lebensmut verlässt hab ich eine tolle Nachricht für alle altmodischen gesetzesfesthalter....Ab 1.Oktober 2005 wird in Polen definitiv eine MPU eingeführt(ist mir von den Behörden bestätigt worden) shutup.gif

Also wiedersehen und gute weiterfahrt allen die einen EUFS besitzen smile.gif
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RA XDiver
Beitrag 24.05.2005, 22:08
Beitrag #663


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Was willst Du uns mit Deinem Zahlenwirrwarr sagen? Ganz abgesheen davon, dass die letze EU-FE-Richtlinie zwar älter ist, aber immer noch gültig ist, so erscheint mir Dein gesamter Beitrag mehr als unverständlich.


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MaximilianNRW
Beitrag 24.05.2005, 22:25
Beitrag #664


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Was ist mehr als unverständlich? Jaja, ich weiß:offtopic.gif
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Colio
Beitrag 24.05.2005, 22:37
Beitrag #665


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Das sagt der TÜV Rheinland zur EU Führerscheinen think.gif

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RA XDiver
Beitrag 24.05.2005, 22:38
Beitrag #666


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Der Link funzt nicht..... think.gif


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Colio
Beitrag 24.05.2005, 22:39
Beitrag #667


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so jetzt geht es
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michaelp100
Beitrag 24.05.2005, 22:55
Beitrag #668


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hmmm, ich sag mal, man (sollte) auch noch nachträglich den ausstellenden behörden die eingungsbedenken von d mitteilen (natürlich vorher die fahrschule o.ä. fragen), dann geht das...

was von der mpu zu halten ist, ob sie dann immer noch angeordnet werden darf...
ausserdem sagt der tüv "d zieht den fs ein" = völliger quatsch
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strichachtdoktor
Beitrag 24.05.2005, 22:58
Beitrag #669


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Ja, geht.
Was soll der TÜV anderes sagen ?
Wer bitte verdient denn hier in unserem schoenen Lande am meisten mit der MPU ?
Danke.


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Lexus
Beitrag 24.05.2005, 22:59
Beitrag #670


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Das habe ich mir allerdings - bei den ansonsten richtigen Ausführungen des TÜV :-) - auch gedacht.


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bazi
Beitrag 24.05.2005, 23:00
Beitrag #671


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von der NDR website:


Probleme bei Unfällen

Günstiger Führerschein in POlen für jugendliche Einsteiger

Solange der Führerscheintourist unfallfrei bleibt oder sich im Straßenverkehr nicht strafbar macht, ist das Risiko, entdeckt zu werden, gering. Passiert allerdings doch ein Unfall und die Behörden entdecken, dass der Führerscheintourist kein halbes Jahr in dem Land der Führerscheinausstellung gelebt hat, verliert der Betroffene den kompletten Versicherungsschutz. Denn dann gilt die in Polen abgelegte Prüfung als illegal. Der Führerscheintourist erhält zudem eine Anzeige wegen unerlaubten Fahrens und dem "Schwarzfahrer" droht der Entzug der Fahrlizenz.

das halt ich für´n Gerücht !

bazi


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Lexus
Beitrag 24.05.2005, 23:01
Beitrag #672


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In der Tat, da ist mehr Dichtung als Wahrheit dran.


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michaelp100
Beitrag 24.05.2005, 23:02
Beitrag #673


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stimmt, auf keinen fall eine anzeige wg. fahren ohne fe
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Roland
Beitrag 24.05.2005, 23:03
Beitrag #674


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Naja ich würde sagen da macht halt der TÜV Werbung in eigener Sache. Was sollen die den auch anderes erzählen "Fahrt nur schön rum mit euren EU-FS - uns juckt das doch nicht"


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Lexus
Beitrag 24.05.2005, 23:07
Beitrag #675


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Ob die Versicherung den Versicherungsschutz versagen kann, ist allerdings eine sehr interessante Frage, immerhin gibt es die Führerscheinklausel in den Versicherungsbedingungen.

Aber schlimmer als ganz ohne FE kann es auch nicht kommen: Und das bedeutet, dass die fehlende Fahrerlaubnis nur dann relevant ist, wenn der Unfall kausal etwas mit den Fahrfähigkeiten des Fahrzeugführers zu tun hat.

Also, wenn jemand ohne FE durch eine grüne Ampel fährt und eine Kollision mit einem Rotfahrer hat, dann ist das unschädlich.

Wenn es aber grade auf die Beherrschung des Fahrzeugs ankommt, dann könnte die Sache kritischer aussehen, denn nach bisheriger deutscher Auffassung fehlt einigen der EU-FE-Besitzer die Eignung. Wenn jetzt mehr als zwei Jahre nach dem Entzug vergangen sind und eine praktische Fahrprüfung fällig wäre, darf man wohl von fehlender Befähigung ausgehen (mangelnde Übung).

Also in diesem Zusammenhang warte ich gespannt auf die ersten Urteile zum Versicherungsschutz.


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bazi
Beitrag 24.05.2005, 23:09
Beitrag #676


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ich tendiere zu fahrlässiger, wenn nicht vorsätzlicher Falschinformation,
dass das nicht so ist weiss doch mittlerweile jeder hier,

bazi


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michaelp100
Beitrag 24.05.2005, 23:15
Beitrag #677


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lexus, das denke ich nicht, zumindest nicht so, wie du argumentiert hat. d erkennt eindeutig an, dass die fe legal! ist und bei den fällen darf man so lange fahren, bis die nu kommt. daher denke ich, in dem punkt ist alles legal
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strichachtdoktor
Beitrag 24.05.2005, 23:19
Beitrag #678


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Die Befaehigung wurde ja durch die Fuehrerscheinpruefung z.B. in Polen nachgewiesen ... Wo, bitte, soll das Problem sein ? Die Polen haben z.B. 30 Fahrstunden gefordert - die Deutschen wollen nur die Pruefung. Sollte wirklich mal was passieren, kann es die Befaehigung nicht primaer sein ...


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 24.05.2005, 23:30
Beitrag #679





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Deutschland versucht ganz offensichtlich
Eu - Fs aus anderen Mitgliedsstaaten so lange wie
möglich aus reinen finanziellen Interessen, (es geht
um hunderte Millionen), durch den § 46 die Anerkennung
zu verweigern, aber in wenigen Monaten ist die Sache
so oder so vorbei.
Eigendlich müßten alle die eine NU bekommen haben
Schadenersatz fordern, das wäre ja sowieso aus den
Milliarden, welche durch die MPU in den letzten Jahren mad.gif eingnommen hat allenfalls ein Almosen. mad.gif
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RA XDiver
Beitrag 24.05.2005, 23:33
Beitrag #680


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Zitat
aber in wenigen Monaten ist die Sache
so oder so vorbei.


Das wiederholst Du gebetsmühlenartig. Stichhaltige Begründungen oder Fakten konntest du bislang nicht liefern. Ändert sich das noch?

So ganz nebenbei: Bis sich der EuGH zu dieser Problematik auslässt vergehen sicher mehr als nur ein "paar" Monate.

Zitat
Eigendlich müßten alle die eine NU bekommen haben
Schadenersatz fordern


Viel Spaß. Die Chancen eines Amtshaftungsprozesses habe ich, selbst im Fall eines Obsiegens vor dem EuGH, hier irgendwo mal erläutert.


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