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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Roland
Beitrag 24.05.2005, 23:35
Beitrag #681


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Ich glaube der hier Abs.1 spielt auch ne Rolle.


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 24.05.2005, 23:54
Beitrag #682





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1. EU Recht ist entscheidend (Urteil 29.4.04)
2. Obligatorische Registrierung von FS aus anderen Mitgliedsstaaten
verstößt gegen geltendes EU Recht ( Generalanwald Leger EuGH)
EuGH Entscheidung ist absehbar. wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 24.05.2005, 23:57
Beitrag #683


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Findest Du nicht, dass Du es Dir ein wenig einfach machst? Über die Problematik, die Du hier einfach mal so hinpostest, wird hier über mehrere tausend Postings diskutiert.

Im Übrigen gibt es die obligatorische Registrierung nicht mehr, da wird sich Herr Leger ein Eigentor schießen. Ganz abgesehen davon, dass das mit dem Thema NU rein gar nichts zu tun hat.


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Gast_fortuna_*
Beitrag 25.05.2005, 01:46
Beitrag #684





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Zitat
Findest Du nicht, dass Du es Dir ein wenig einfach machst? Über die Problematik, die Du hier einfach mal so hinpostest, wird hier über mehrere tausend Postings diskutiert.

Im Übrigen gibt es die obligatorische Registrierung nicht mehr, da wird sich Herr Leger ein Eigentor schießen. Ganz abgesehen davon, dass das mit dem Thema NU rein gar nichts zu tun hat.


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Kommt Zeit, kommt Bußgeldbescheid...;-)

Der A N W A L T gewinnt immer......


heul doch rofl1.gif

ps: früher oder später wirst sehen was gabriel damit gemeint hat
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Gast_gast_*
Beitrag 25.05.2005, 09:15
Beitrag #685





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neulich habe ich von einer Bekanntin gehoehrt, die gerade Fuehrerschein macht.

Man habe ihr in der Fahrschule "Theorie Unterricht" erklaert bekommen, dass man in anderen EU Laender grundsaetzlich Fuerherscheine erwerben kann.
So jeztzt kommt der Hammer!!
Wenn aber einer Fuehrerschein trotz MPU auflage in Deutschland mit EU FS faehrt und er wird bei einer Routinekontrolle erwischt, dann kommt dieser Person ins Gefaengnis......... think.gif shutup.gif


traurig.....traurig.....
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Commodore25E
Beitrag 25.05.2005, 09:27
Beitrag #686


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Angesichts der beiden letzten posts frage ich mich wieder mal, warum die Anti-MPU Fraktion dieses Thema nicht sachlich diskutieren kann oder will.

Anstatt hier Pamphlete, persönliche Angriffe und Polemik zu posten sollte man sachlich bleiben, denn hier geht es für manche um einiges.

Solche postings sind doch nur Wasser auf die Mühlen derjenigen, die eine MPU befürworten.....


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gabriel7
Beitrag 25.05.2005, 10:03
Beitrag #687


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@XDiver
Ich kann deine Hinweise und dein Oberlehrerhaftes
argumentieren immer weniger nachvolziehen.
Wo steht, daß eine regelmäßig durchgeführte Registrierung
nicht angewewendet wird, wenn deutsche Führerscheinbehörden
einen Inhaber mit einem FS aus einem anderen Mitgliedsstaat
kontrolliert und bei zurückliegenden Verfehlungen, gegenüber
diesem EU- FS Inhaber aus diesen Kenntnissen ( daß ist obligatorische
Regustrierung) eine NU erteilt. Das wurde in einigen Verfahren
von VG ganz offensichtlich benutzt, und zum Nachteil von EU-FS
angewendet. Warum hälst du es für ein Eigentor wenn Leger diese, genau
diese Vorgehensweise als Verstoß gegen geltendes EU Recht rügt.
Hälst du Leger wirklich für einen Psychopaten, der nicht weiß wovon er spricht?
Warum entgeht es deinem phantastischem Fachwissen, daß der EuGH
am 29.4.04 einen richtig guten Job gemacht hat , der überhaupt keinen
Spielraum, vor allem nicht durch nachträglich geänterte nationale Umformulierungen deutscher Gesetze zuläßt.
Nenne mir bitte die Quellen, woraus hervorgeht, daß Deuschland keine
Registerierungen mehr praktiziert. Bitte keine Interpretierungen, wie
das hast du gründlich mißverstanden, das kann ich nicht mehr hören. Auch
bitte keine Wortklauberei irgendwelcher Medienberichtserstattung.
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gerri
Beitrag 25.05.2005, 10:06
Beitrag #688


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hey gabriel,bist du denn selber ein eu-fs besitzer.ich hoffe sehr das du recht mit dem allen behälst,bin selber von einer nu betroffen,schon seit februar..


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Uwe Brandt
Beitrag 25.05.2005, 10:10
Beitrag #689


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Zitat
neulich habe ich von einer Bekanntin gehoehrt, die gerade Fuehrerschein macht.


Die hier über Umwege angelangte Aussage, die im übrigen als hanebüchend einzuschätzen ist, bringt uns ja eh nicht weiter. Es handelt sich um eine falsche Tatsachenbehauptung die vielleicht so oder anders in den Raum gestellt wurde. Kein Grund also überhaupt darüber zu reden.

Fakten:

VG Sigmaringen lehnt Eilantrag ab und bestätigt die behördliche Nutzungsuntersagung für einen tschechischen Führerschein (Beschluss vom 12.5.2005 - Az. 4 K 708/05) -> Info


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Andreas
Beitrag 25.05.2005, 10:10
Beitrag #690


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Zitat (gabriel7 @ 25.05.2005, 11:03)
Ich kann deine Hinweise und dein Oberlehrerhaftes
argumentieren immer weniger nachvolziehen.
Wo steht, daß eine regelmäßig durchgeführte Registrierung
nicht angewewendet wird,

Sorry gabriel7, aber wenn man keine Ahnung hat sollte man sich mit gewissen Äußerungen zurückhalten. sad.gif

Bis vor ca. 1 Jahr gab es in der FeV eine Verpflichtung, dass Inhaber von EU-FS die den FS weniger als 2 Jahre besitzen, diesen FS bei der deutschen FS-Stelle registrieren müssen (wg. Probezeit). Gegen diese Regelung will jetzt der Herr Leger angehen, obwohl diese Vorschrift schon lange gestrichen ist. Nur darum geht es....

P. S. Du kannst sicher sein, dass XDiver von der Juristerei etwas mehr Ahnung hat als du. wink.gif


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Commodore25E
Beitrag 25.05.2005, 10:11
Beitrag #691


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Zitat (gabriel7)
der überhaupt keinen
Spielraum, vor allem nicht durch nachträglich geänterte nationale Umformulierungen deutscher Gesetze zuläßt.


Woher beziehst/interpretierst Du diesen Rückschluß???


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 25.05.2005, 10:23
Beitrag #692





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hallo gerri,
Ich bin auch Eu - FS Besitzer, habe aber
meinen ordentlichen Wohsitz und Lebensmittelpunkt
gottseidank in Holland. Dort kann man nicht nachvollziehen
daß eine MPU mit Milliardenumsatz hier machen kann was sie will.
Wie ich aus dem Forum entnehmen konnte bist Du es ja vermutlich
um den es bei der letzten NU Disskussion geht, dann bist du ja aus dem
Schneider.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 25.05.2005, 10:23
Beitrag #693





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Zitat (XDiver @ 25.05.2005, 00:33)
Zitat
aber in wenigen Monaten ist die Sache
so oder so vorbei.


Das wiederholst Du gebetsmühlenartig. Stichhaltige Begründungen oder Fakten konntest du bislang nicht liefern. Ändert sich das noch?

So ganz nebenbei: Bis sich der EuGH zu dieser Problematik auslässt vergehen sicher mehr als nur ein "paar" Monate.


Die Muehlen mahlen doch seit Monaten staendig hinter allen Fronten; somit ist diese Aussage auch nicht werthaltiger.

Zitat
TUEV Rheinland, Auszug
......also eine MPU oder eine vergleichbare Untersuchung stattgefunden hat.
Wenn das nicht der Fall war, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 3 Abs.1 StVG die Fahrerlaubnis wieder mit der Folge, dass auch im Inland kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden darf.


Was sagt uns der TUV hiermit: im Ausland nicht und auch nicht im Inland; oder wurde nur geschludert?

Der EuGH hat mit der Auslegung des Art 1 (2) das Gesamtproblem umfassend geklaert. Weitere Urteile zu einzelnen Paragraphen wie "46 FeV" oder neu vom TUEV "3 (1) STVG" sind nicht vom EuGH zu erwarten.

Jedes vorlageverpflichtetes deutsches Gericht wird mit dem Hinweis auf das Kapper-Urteil von der hoechstrichterlichen Instanz den seit 29.04.05 bekannten Hinweis erhalten, dass EU-Fueherscheine gegenseitig anzuerkennen sind.

Was ist der Hintergrund dieser Rabulistik an der sich das Ministerium mit der unveraenderten Einstellung des Paragraphen 28 in die FeV vom 2.2.05, die FE-Behoerden und sogar VG beteiligen?

Dient sie der Verunsicherung, um die Zahl der "Zubezweifelnden" die diesen Weg waehlen, gering zu halten bis mit der 3.Fassung der Richtlinie diese Moeglichkeit gestoppt wird?

Eine deutsche Loesung die die EU-Auslegung abaendert kann es, bedingt duch das Rechssystem der EG, nicht geben!
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strichachtdoktor
Beitrag 25.05.2005, 10:31
Beitrag #694


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Zitat
Das Gericht weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim die Ausnutzung der tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland nur möglich ist, wenn zuvor ein Anerkennungsverfahren erfolgreich durchgeführt  wurde. Das Anerkennungsverfahren, in dem die Fahreignung überprüft wird, sei immer dann notwendig, wenn dem betroffenen Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen oder die Wiedererteilung versagt worden ist.  Davon abgesehen ist die Fahrerlaubnisbehörde nach den Ausführungen des Gerichts immer dazu verpflichtet, begründeten Zweifeln an der Fahreignung nachzugehen und ungeeigneten Verkehrsteilnehmern die Fahrerlaubnis zu entziehen. Diesen Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit stehe nicht entgegen, dass eine EU-Fahrerlaubnis nach europäischem Recht und nach einer neueren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Regel von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden muss.
Quelle

DAS sollte man sich mal ein bisschen im Hirn zergehen lassen ...

Irgendwo hat der EuGH entschieden, dass NACH Ablauf der Sperrfrist die Angelegenheit "erledigt" sei. Oder ? Und dass die Deutschen nicht berechtigt sind, die Wirkungen eines "deutschen Entzuges" nach Ablauf der Sperrfrist unbegrenzt zu verlaengern. Genau darum wuerde es sich aber handeln. Wir haben es also mit einer automatischen Nichtanerkennung der EU-FE in all denjenigen Faellen zu tun, in denen vorher entzogen wurde, eine MPU-Pflicht besteht etc. pp., und natuerlich mit einer Sonderbehandlung fuer ehemalige Rechtsbrecher, mutmasslich bis zur Tilgungsreife plus Ueberliegefrist ...

Ich persoenlich bin ja auch so ein bisschen gegen "lebenslange Sonderregeln" fuer Menschen, die in Deutschland schonmal Äerger vor dem Kadi hatten - und darum geht es ja. So weit kann der Art.8 Abs.4 d. Eu-Rili sicher nicht ausgelegt werden, sagt ja auch der EuGH am 29.04.04.

Sonst:
Im vorliegenden Fall wurde der Vorerwerb und die gesundheitliche Einschraenkung durch den Antragsteller BEWUSST verschwiegen. Ist imho noch was anderes, als wenn die Polen gar nicht erst danach fragen ...Und sie haben nicht gefragt! ich habe "mein" Formular hier bei mir liegen - falls es spaeter mal zu Problemen deshalb kommen sollte ...

Fuer mich ist es eine Selbstverstaendlichkeit, dass in all´ den Faellen, in denen eine Behoerde getaeuscht werden musste, damit sie einen Schein herausrueckt, die Gueltigkeit der FE aberkannt werden kann - durch die zustaendige Behoerde. Und auch nur durch die.


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 25.05.2005, 10:36
Beitrag #695





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@Anreas
mit der Ahnung ist das so eine Sache...
Leger ist doch nicht so blöde , das er über eine Sache
entscheiden läßt die ein Jahr zurückliegt.. , es geht
seiner Aussage um gegenseitige Annerkennung vo FS
aus anderen Mitglidsstaten. Außerdem empfehle ich sich
die Beschlüße VG München, VG Mannheim gründlich zu lesen.
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strichachtdoktor
Beitrag 25.05.2005, 10:43
Beitrag #696


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@Gabriel7
Andreas wird den VG-Beschluessen mit Sicherheit die notwendige Aufmerksamkeit widmen; er wird sie lesen und verstehen. wink.gif

Die grundsaetzliche Frage - deren Beantwortung mir auch noch ein Raetsel ist - ist doch: Was bewirkt Leger mit dieser neuerlichen Sache vor dem EuGH ?
Sollen die Deutschen verurteilt werden, weil sie einen Fehler gemacht haben ?
Sollen die Deutschen angewiesen werden, keine Fehler mehr in die Richtung zu machen ?
Eindeutig ist es so, dass die Regelungen, die die Klage begruenden, nicht mehr bestehen ...

... natuerlich bestehen andere, aber sind die gemeint? Ich glaube, eher nicht. Es geht nur um die Vergangenheit - und da ist nicht viel fuer uns zu erwarten. Schliesslich wurden die Dinge ja bereits geaendert ...


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 10:44
Beitrag #697


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ja gabriel,nur das problem bei der sache ist das wird wieder jahre dauern bis zum eugh urteil,und solange kann ich nicht warten! deutschland macht doch was sie wollen,und wer geht dagegen vor?niemand,hat kein zweck. was denkst du denn,das das gericht das sich um mein fall kümmert sich das urteil aus rlp,zur vorlage nimmt?


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strichachtdoktor
Beitrag 25.05.2005, 10:47
Beitrag #698


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@ Gerri
Ich schaetze, die NRW-Richter werden sich ihre eigenen Gedanken dazu machen und sicher alle bisher bekannten Entscheidungen beruecksichtigen. Und die Muensteraner sowieso ...


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 10:51
Beitrag #699


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ja dann kann man sich ja schon denken was passiert ranting.gif ranting.gif

oder meinst du nicht joe..


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Gast_Ron Don_*
Beitrag 25.05.2005, 11:12
Beitrag #700





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Zitat (Johnnie Walker @ 25.05.2005, 11:23)
Der EuGH hat mit der Auslegung des Art 1 (2) das Gesamtproblem umfassend geklaert. Weitere Urteile zu einzelnen Paragraphen wie "46 FeV" oder neu vom TUEV "3 (1) STVG" sind nicht vom EuGH zu erwarten.

Was will den der Tüv,der verdient doch an dem ganzen MPU Kram.
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strichachtdoktor
Beitrag 25.05.2005, 11:13
Beitrag #701


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Ich wuerde es fuer einen Fehler halte, davon auszugehen, dass die Richter des VG Muenster sich keine eigenen Gedanken zu dem Thema machen. Ergo kann es abweichende Ergebnisse geben ... wink.gif Die Westfalen haben oft ihre eigenen Ideen. Warten wir also ab, was bei Dir bei raus kommt. Ich druecke Dir die Daumen, dass es etwas besser wird !


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 25.05.2005, 12:20
Beitrag #702





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Hallo Gerri
Gegen Deutschland ist in 5 Punkten wegen Verstoßes
gegen geltendes EU Recht, es geht unter anderem auch
um die die gegenseitige Annerkennung von EU -FS anderer
Mitgliedsstaaten gegen die Deutschland gegenwärtig ständig
verstößt, aktuell vom EuGH sozusagen angeklagt.
Was die Registrierung betrifft bekomme ich nach 14 Uhr eine
juristische Stellungsnahme der Pressestelle von Leger.
Bis dahin lasse ich diesen Punkt im Raum stehen.
Eine Entscheidung wird vom EuGH noch in diesem Jahr erfolgen.
Weil es hier um Milliardengelder für deutsche Behörden geht
ist davon auszugehen , daß ein deutsches Gericht sich zunächst
einmal deutschen Interessen anschließt. Es sind derzeit ca. 1000
Verfahren in dieser Sache anhängig. Wenn ein Deutscher Richter
den Mut hat könnte er sofort ein derartiges Verfahren direkt
an den EuGH weitergeben. Dann würde es ebenfalls schnell zu einem
Urteil gegen nachträglicher MPU kommen
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mirko1
Beitrag 25.05.2005, 12:41
Beitrag #703


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Zitat (Gast_gabriel7 @ 25.05.2005, 13:20)
Wenn ein Deutscher Richter
den Mut hat könnte er sofort ein derartiges Verfahren direkt
an den EuGH weitergeben. Dann würde es ebenfalls schnell zu einem
Urteil gegen nachträglicher MPU kommen

Ist schon im Januar 05 geschehen.

der sogenannte AUT-FALL, Österreichischer EU-FS mit bestandener Österreichischer MPU wurde in Deutschland(Bayern) nicht umgeschrieben b.z.w die AUT-MPU nicht anerkannt, dieser Fall wurde vom VG München dem EUGH vorgelegt, Entscheidung steht noch aus. wink.gif
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Lexus
Beitrag 25.05.2005, 12:52
Beitrag #704


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Zitat (Gast_gabriel7 @ 25.05.2005, 13:20)
Eine Entscheidung wird vom EuGH noch in diesem Jahr erfolgen.
Weil es hier um Milliardengelder für deutsche Behörden geht
ist davon auszugehen , daß ein deutsches Gericht sich zunächst
einmal deutschen Interessen anschließt. Es sind derzeit ca. 1000
Verfahren in dieser Sache anhängig
. Wenn ein Deutscher Richter
den Mut hat könnte er sofort ein derartiges Verfahren direkt
an den EuGH weitergeben. Dann würde es ebenfalls schnell zu einem
Urteil gegen nachträglicher MPU kommen


Wo has du denn diese lachhaften Zahlen her???

In Berlin - mit fast vier Millionen Einwohnern - ist nicht ein einziges Verfahren anhängig. Wären es in der BRD tausende, dann wären wohl die ergangenen Beschlüsse auch etwas zahlreicher als bisher (noch nicht mal 10!).


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Lexus
Beitrag 25.05.2005, 12:59
Beitrag #705


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Es wird in dieser ganzen Diskussion völlig übersehen, dass es viel mehr EU-FEs gibt als Nutzungsuntersagungen oder MPU-Aufforderungen gibt. Wie ich schon mal gepostet habe, hat mir die für die Nutzungsuntersagungen zuständige Leiterin in Berlin erklärt, dass sie sich nur gewisse Pappenheimer rausgreifen (also Leute, die schon zigmal alkoholisiert aufgefallen sind). Alle anderen fahren ganz sicher und unangefochten herum.

Aus dem Thread kann man auch entnehmen, dass eine grosse Anzahl von EU-FE-Inhabern einer ganz winzigen Minderheit (ich schätze mal zwei bis drei Leute) gegenüberstehen, denen eine MPU abverlangt wird und die von einer NU bedroht sein könnten; eine vorliegende NU ist doch wohl nur von einem einzigen - nämlich gerri - bekannt).

Eigentlich ist alles ein großes Geschrei um nix.

Die Praxis in D belässt also nahezu jedem unangefochten seine EU-FE, obwohl allein schon in Bayern auf Grund der Meldungen des BGS viele Fälle bekannt sein müsssten. Sind aber nicht.

Also, so what? So langsam kommt mir die ganze Diskussion etwas überflüssig vor.

Wahrscheinlich wird es eines Tages auch den etwas übereifrigen, aber leider nicht sehr kompetenten Herrn Legér langweilen; vielleicht wird er auch wieder nach Hause abgeschoben.


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Andreas
Beitrag 25.05.2005, 13:04
Beitrag #706


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Zitat (Lexus @ 25.05.2005, 13:59)
Die Praxis in D belässt also nahezu jedem unangefochten seine EU-FE, obwohl allein schon in Bayern auf Grund der Meldungen des BGS viele Fälle bekannt sein müsssten. Sind aber nicht.

Nicht in allen Fällen kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren. Ich kenne inzwischen 5 Verfahren die ohne Gericht rechtskräftig wurden.... whistling.gif wink.gif


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 13:05
Beitrag #707


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aber lexus da hast vielleicht recht.aber ich bin 2001 unter drogeneinfluss auto gefahren,aber danach hatte ich nie wieder schwierigkeiten mit der polizei oder irgendwelche auffälligleiten im strassenverkehr.also ich bin eigentlich kein pappenheimer und bin auch kein extremer fall im betreff zu alkohol und drogen.mit den beiden sachen habe ich abgeschlossen und ausserdem bin ich seid anderthalb jahren wieder im strassenverkehr gewesen ohne nennenswert aufgefallen zu sein..deutschland wird sowieso nur einen ganz kleinen prozentsatz an eu-fs besitzer ermitteln,und das auch wenn nur durch zufall..


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Gast_Etienne_*
Beitrag 25.05.2005, 13:39
Beitrag #708





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Irgendwo muss ich Lexus jedoch schon recht geben, ich bin selbst schon mehrmals kontrolliert worden, und hab bis heute noch keine NU. Und das in Bayern rofl1.gif aber man wills ja nich verschreien...

Interessant wäre natürlich in dem Zusammenhang, wie lange D maximal auf eine Antwort eines EU-Mitglieds wartet, ob Wohnsitz- und Eignungsüberprüfungen vorgenommen wurden. Dabei sehe ich Andreas an (du bist doch in dem Bereich tätig oder hab ich fehlgeschlussfolgert?)
Wenn dieser Zeitraum grössergleich ein Jahr ist, kann die große NU-Flut natürlich noch bevorstehen. Bei mir ist die erste Kontrolle einschliesslich negativem Drogentest mittlerweile ein halbes Jahr her, die letzte war vor ein paar Wochen (die berüchtigte BGS-Kontrolle an der bayrischen Cz-Grenze, bei der aber keinerlei Daten vom FS aufgenommen wurden), und wie gesagt - bisher nixx..
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gabriel7
Beitrag 25.05.2005, 15:13
Beitrag #709


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laut Dr. Ost Pressestelle EuGH handelt es sich
in einem Punkt um die Registrierung laut
Antrag der Kommission aus 2003, hier hab ich
wohl falschgelegen. Es geht aber um die gleiche
Richtlinie wie im Fall Kapper und um gegeseitige Annerkennung
aller Eu FS von Mitgliedsstaten durch Deuschland betr. EU-FS
@ Lexus
Du hast im wesentlichen wohl recht, denn in Hamburg
sind keine NU ausgesprochen worden , der Niederländische FS wird
ohne weiteres anerkannt. Wenn aber Säftel laut eigener Aussage
600 Mandanten vertritt, frage ich mich wo die herkommen?
Also muß man noch etwas warten.
Ich werde allerdings nicht mit meinem EU - FS nach Deutschland ziehen.
wavey.gif
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michael_mk
Beitrag 25.05.2005, 15:18
Beitrag #710


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Zitat (gabriel7 @ 25.05.2005, 16:13)
laut Dr. Ost Pressestelle EuGH handelt es sich
in einem Punkt um die Registrierung laut
Antrag der Kommission aus 2003, hier hab ich
wohl falschgelegen. Es geht aber um die gleiche
Richtlinie wie im Fall Kapper und um gegeseitige Annerkennung
aller Eu FS von Mitgliedsstaten durch Deuschland betr. EU-FS
@ Lexus
Du hast im wesentlichen wohl recht, denn in Hamburg
sind keine NU ausgesprochen worden , der Niederländische FS wird
ohne weiteres anerkannt. Wenn aber Säftel laut eigener Aussage
600 Mandanten vertritt, frage ich mich wo die herkommen?
Also muß man noch etwas warten.
Ich werde allerdings nicht mit meinem EU - FS nach Deutschland ziehen.
wavey.gif

warum willst du denn nicht nach deutschland ziehen?laut deiner aussage wird der EUGH doch noch in diesem jahr endscheiden.und ich glaube mich zu erinnern das du sagtest das die MPU bald nicht mehr existiert,also wovor hast du angst? whistling.gif
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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 15:29
Beitrag #711


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Hallo Gabriel,
also ich würde an deiner Stelle auch in NL bleiben, wenn man es kann, sicher ist sicher und du kannst uneingeschränkt der Polzei eine Nase drehen mit Wohnsitz in Holland, und Gerri du wohnst doch auch in der Grenznähe von NL, hast du mal bei der FEB nachgefragt was wäre, wenn dein Wohnsitz in NL wäre, was dann mit der NU passieren würde?? Denn mit Wohnsitz in NL wäre deine Freizügigkeit durch die NU eingeschränkt. Würde mich mal interessieren, wie die Behörden in diesem Fall vorgehen würden.
Gruss Natrix
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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 15:32
Beitrag #712


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P.S: Wie sieht es denn mal damit aus, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert mit einer bereits ausgesprochenen NU in Deutschland? Erlischt diese oder darf man dann trotzdem in Deutschland fahren? Wäre doch fein wenn es da Winkelzüge geben würde diese NU durch Umzug ins Ausland wieder aufzuheben.
Ich bitte um Meinungen dazu.
Gruss Natrix
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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 15:35
Beitrag #713


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Die NU bleibt selbstverständlich bestehen.

Es handelt sich ja nicht um eine, an den Wohnsitz des Empfängers gebundene Anordnung sondern an eine, den Empfänger selbst betreffende.

Die ursprüngliche Behörde bleibt auch zuständig, da bei Personen ohne Wohnsitz in D jede Fahrerlaubnisbehörde zuständig sein kann.

Demnach: Spätestens wenn die NU da ist, ist es für eine Flucht ins Ausland eindeutig zu spät.


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 15:45
Beitrag #714


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ja so sieht es leider aus.auch wenn ich nach holland ziehen würde,wenn ich auf deutschen boden fahre ist irgendein strassenverkehrsamt für mich zuständig,das hilft nichts...


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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 15:51
Beitrag #715


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Das würde ich so nicht stehen lassen XDiver, eine NU muss auch im Sinne des EuGh Rechtsspruchs rückgängig gemacht werden können im Sinne der Freizügigkeit und Mobilitätsrechts in der EU. Also da würde ich ja auch gerne mal einen Gerichtsfall erleben. Das hiesse nämlich im Klartext das ein im Ausland lebender Deutscher nicht mehr durch Deutschland fahren dürfte. Ob dies rechtlich im Sinne des EU Urteils ist, wage ich zu bezweifeln.
Gerade in dem Fall, in dem ein im Ausland wohnender Deutscher nie eine NU bekommen kann, laut diesem Urteil des VG München:

2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

wird die Sache mit zweierlei Mass gemessen, derjenige, der schon vor einer NU im europ.Ausland wohnt kann nicht mit einer NU belangt werden, der der nachträglich ins Ausland zieht kommt nie mehr zu der Gelegenheit durch Deutschland zu fahren, sondern erst wieder wenn er seinen Wohnsitz wieder hier nimmt und die NU ausräumt, oder sehe ich das falsch?
Gruss Natrix
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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 15:55
Beitrag #716


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Zitat
wird die Sache mit zweierlei Mass gemessen, derjenige, der schon vor einer NU im europ.Ausland wohnt kann nicht mit einer NU belangt werden, der der nachträglich ins Ausland zieht kommt nie mehr zu der Gelegenheit durch Deutschland zu fahren, sondern erst wieder wenn er seinen Wohnsitz wieder hier nimmt und die NU ausräumt, oder sehe ich das falsch?


Ob Du das falsch siehst, vermag ich nicht zu beurteilen, dass sollen im Zweifel Richter enzscheiden. Ich sehe es allerdings anders:

Nach meiner Auffassung ist das genannte Urteil nicht dahin zu interpretieren, dass im Ausland lebende Deutsche nicht von einer NU betroffen sein können. Das hat im vorliegenden Urteil nur nicht weiter interessiert und ist deswegen nicht problematisiert worden. "Jedenfalls dann" ist nicht gleichzusetzen mit "Nur dann".

Im Übrigen könnte auch ein im Ausland Lebender die NU durch Ablegung der geforderten MPU ausräumen.


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 15:55
Beitrag #717


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Ra xdiver

liege ich recht in der annahme das du dein staatsexamen geschafft hast..

herzlichen glückwunsch rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 15:56
Beitrag #718


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Das ist aber schon ein paar Monate her.....(und ein anderes Thema wink.gif ) whistling.gif


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 16:01
Beitrag #719


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wollt ja nur freundlich sein..habe ich nicht mitbekommen.. sorry


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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 16:02
Beitrag #720


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Ist ja nicht schlimm. Damit bin ich ja auch nicht hausieren gegangen. Trotzdem danke. Zur Erläuterung, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist von Staatsexamen unabhängig. Und RA bin ich eben erst seit heute. wink.gif

Aber jetzt wieder zurück zum Thema. cool.gif


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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:05
Beitrag #721


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@ Xdiver
Ist dir bekannt das ein EU Ausländer mit keinem deutschen Pass schonmal zu einer MPU musste? Mir ist kein Fall bekannt und ein Ausländer beantragt ja auch nicht seinen Führerschein zur Wiedererteilung nicht bei einer deutschen FEB Behörde. Von daher erhält normalerweise auch kein EU Ausländer keine MPU, da er den Führerschein ja nicht abgenommen bekommt sondern in D nur eine Sperrfrist eingetragen bekommt, ist diese Sperrfrist abgelaufen fährt der Spanier oder Franzose wieder ohne eine MPU in D oder irre ich mich da??
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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 16:09
Beitrag #722


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Zitat
Ist dir bekannt das ein EU Ausländer mit keinem deutschen Pass schonmal zu einer MPU musste?


Da ich mich mit dieser Gruppe eher selten beschäftige, nein. Vielleicht kann Dir da einer unserer Verwaltungsspezis weiterhelfen. Hattest Du in Deinem Posting nicht von einem, im Ausland lebenden, Deutschen gesprochen?

Zitat
ein Ausländer beantragt ja auch nicht seinen Führerschein zur Wiedererteilung nicht bei einer deutschen FEB Behörde.


Die Wiedererteilung nicht, aber u.U. das Nutzungsrecht. Steht auch hier. wavey.gif


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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:13
Beitrag #723


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Sorry etwas umständlich ausgedrückt von mir, ich wollte eigentlich nur sagen, wenn ein Ausländer keine MPU bekommt, warum soll dann ein Deutscher eine MPU Auflage bekommen, dessen Führerschein im Ausland erteilt wurde?
Klar ist das das Problem worum es sich seit Monaten schon dreht, aber dann würde ich doch der Gerechtigkeit halber dafür plädieren, allen Ausländern die mit mehr als 1,6 Promille hier erwischt wurden eine MPU aufs Auge zu drucken oder eine NU bei Nichtfolgeleistung auszusprechen, so wie es den im Inland lebenden Deutschen auch geschieht mit einem EU FS.
Wenn gleich dann bitte alle gleich behandeln.
Gruss Natrix
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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:24
Beitrag #724


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@Xdiver
Sorry ich muss dich nochmals bemühen, angenommen was wäre wenn man eine Auforderung zu einer MPU bekommt wegen der Nutzung eines EU FS im Inland und man zwischenzeitlich ins EU Ausland gezogen ist und man gibt dies als Grund bei der FEB an, der MPU nicht zu folgen, da die Zuständigkeit nun nicht mehr bei der deutschen FEB liegt?
Würde dies aktzeptiert werden?
Gruss
Natrix
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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 16:26
Beitrag #725


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Zitat
Sorry ich muss dich nochmals bemühen


Kein Problem.... wink.gif

Zitat
Würde dies aktzeptiert werden?


Nein, da die entsprechende FEB zuständig bleibt.

§ 73 Abs. 3 FeV:

Zitat
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:32
Beitrag #726


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Ich denke dieser Paragraph bezieht sich nicht auf EU Führerscheine, denn dieser Absatz ist älter als das EuGh Urteil und bezieht sich auf deutsche Führerscheine, behaupte ich mal so,grins.
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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:47
Beitrag #727


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Im Satz 2 dieser Zuständigkeiten steht auch folgendes:

Zitat
Die Verfügungen der Behörde nach Satz 1 und 2 sind im gesamten Inland wirksam, es sei denn, der Geltungsbereich wird durch gesetzliche Regelung oder durch behördliche Verfügung eingeschränkt.
Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, kann anstelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 25.05.2005, 16:59
Beitrag #728





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@ Michael
Danke für de Tip. Ich arbeite ja auch in d
aber solange hier MPU Willkür von Gerichten betrieben wird
warte ich bis der EuGH über die NU Östr. FS entschieden hat( das weiß ich
erst seit heute) den dann herrscht für MPU Freunde eine Woche kollektives
Schweigen und depressive Eintönigkeit , weil alle Besserwisserei ein Ende hat. tongue.gif
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Beitrag 25.05.2005, 17:19
Beitrag #729


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Hallo!

Da mich ja schon einige heir als MPU-gegner kennen, muss ich jetzt doch mal ein paar Entschuldigungen aussprechen, obwohl es mir nicht passt:

Die VG Urteile aus Amsbach wegen NU sind definitiv authentisch(habe ich jetzt recherchiert)

Dies geht an Andreas...hast recht gehabt!

Auch habt ihr recht das die Polizei auf grundlage dieser Urteile vornehmlich in Bayern, Baden Würtemberg und Hessen die Daten an die FS weitergeben.

AAAABER das heisst NICHT das dieses Vorgehen Rechtens ist.

Und insbesondere apelliere ich jetzt an Andreas u.s.w aus fairness genauer rauszufinden ob und in wie weit Berufung gegen diese Urteile eingelegt wurde.

Ich sage Nochmal: Das EU-Urteil ist in dieser hinsicht sehr sehr eindeutig...ich Bitte jetzt darum mir zu Erklären auf welcher Gesetzesgrundlage diese Urteile ausgesprochen wurden und was Sie bezwecken?
Denn eins muss uns allen klar sein (befürworter und gegner) irgendwann werden diese Leute gewinnen müssen. Sonst hat uns der EUGH deutlich verarscht und steht zu seinem eigenem Urteil nicht.

Bitte um Feedback
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michael_mk
Beitrag 25.05.2005, 17:20
Beitrag #730


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Zitat (Gast_gabriel7 @ 25.05.2005, 17:59)
@ Michael
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erst seit heute) den dann herrscht für MPU Freunde eine Woche kollektives
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schön wäre es ja,in jeder hinsicht.hoffe auch das der EUGH diese jahr noch endscheidet.woher weisst du so genau das dies der fall sein soll?
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