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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 25.05.2005, 11:13
Beitrag #701


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Ich wuerde es fuer einen Fehler halte, davon auszugehen, dass die Richter des VG Muenster sich keine eigenen Gedanken zu dem Thema machen. Ergo kann es abweichende Ergebnisse geben ... wink.gif Die Westfalen haben oft ihre eigenen Ideen. Warten wir also ab, was bei Dir bei raus kommt. Ich druecke Dir die Daumen, dass es etwas besser wird !


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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 25.05.2005, 12:20
Beitrag #702





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Hallo Gerri
Gegen Deutschland ist in 5 Punkten wegen Verstoßes
gegen geltendes EU Recht, es geht unter anderem auch
um die die gegenseitige Annerkennung von EU -FS anderer
Mitgliedsstaaten gegen die Deutschland gegenwärtig ständig
verstößt, aktuell vom EuGH sozusagen angeklagt.
Was die Registrierung betrifft bekomme ich nach 14 Uhr eine
juristische Stellungsnahme der Pressestelle von Leger.
Bis dahin lasse ich diesen Punkt im Raum stehen.
Eine Entscheidung wird vom EuGH noch in diesem Jahr erfolgen.
Weil es hier um Milliardengelder für deutsche Behörden geht
ist davon auszugehen , daß ein deutsches Gericht sich zunächst
einmal deutschen Interessen anschließt. Es sind derzeit ca. 1000
Verfahren in dieser Sache anhängig. Wenn ein Deutscher Richter
den Mut hat könnte er sofort ein derartiges Verfahren direkt
an den EuGH weitergeben. Dann würde es ebenfalls schnell zu einem
Urteil gegen nachträglicher MPU kommen
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mirko1
Beitrag 25.05.2005, 12:41
Beitrag #703


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Zitat (Gast_gabriel7 @ 25.05.2005, 13:20)
Wenn ein Deutscher Richter
den Mut hat könnte er sofort ein derartiges Verfahren direkt
an den EuGH weitergeben. Dann würde es ebenfalls schnell zu einem
Urteil gegen nachträglicher MPU kommen

Ist schon im Januar 05 geschehen.

der sogenannte AUT-FALL, Österreichischer EU-FS mit bestandener Österreichischer MPU wurde in Deutschland(Bayern) nicht umgeschrieben b.z.w die AUT-MPU nicht anerkannt, dieser Fall wurde vom VG München dem EUGH vorgelegt, Entscheidung steht noch aus. wink.gif
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Lexus
Beitrag 25.05.2005, 12:52
Beitrag #704


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Zitat (Gast_gabriel7 @ 25.05.2005, 13:20)
Eine Entscheidung wird vom EuGH noch in diesem Jahr erfolgen.
Weil es hier um Milliardengelder für deutsche Behörden geht
ist davon auszugehen , daß ein deutsches Gericht sich zunächst
einmal deutschen Interessen anschließt. Es sind derzeit ca. 1000
Verfahren in dieser Sache anhängig
. Wenn ein Deutscher Richter
den Mut hat könnte er sofort ein derartiges Verfahren direkt
an den EuGH weitergeben. Dann würde es ebenfalls schnell zu einem
Urteil gegen nachträglicher MPU kommen


Wo has du denn diese lachhaften Zahlen her???

In Berlin - mit fast vier Millionen Einwohnern - ist nicht ein einziges Verfahren anhängig. Wären es in der BRD tausende, dann wären wohl die ergangenen Beschlüsse auch etwas zahlreicher als bisher (noch nicht mal 10!).


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Lexus
Beitrag 25.05.2005, 12:59
Beitrag #705


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Es wird in dieser ganzen Diskussion völlig übersehen, dass es viel mehr EU-FEs gibt als Nutzungsuntersagungen oder MPU-Aufforderungen gibt. Wie ich schon mal gepostet habe, hat mir die für die Nutzungsuntersagungen zuständige Leiterin in Berlin erklärt, dass sie sich nur gewisse Pappenheimer rausgreifen (also Leute, die schon zigmal alkoholisiert aufgefallen sind). Alle anderen fahren ganz sicher und unangefochten herum.

Aus dem Thread kann man auch entnehmen, dass eine grosse Anzahl von EU-FE-Inhabern einer ganz winzigen Minderheit (ich schätze mal zwei bis drei Leute) gegenüberstehen, denen eine MPU abverlangt wird und die von einer NU bedroht sein könnten; eine vorliegende NU ist doch wohl nur von einem einzigen - nämlich gerri - bekannt).

Eigentlich ist alles ein großes Geschrei um nix.

Die Praxis in D belässt also nahezu jedem unangefochten seine EU-FE, obwohl allein schon in Bayern auf Grund der Meldungen des BGS viele Fälle bekannt sein müsssten. Sind aber nicht.

Also, so what? So langsam kommt mir die ganze Diskussion etwas überflüssig vor.

Wahrscheinlich wird es eines Tages auch den etwas übereifrigen, aber leider nicht sehr kompetenten Herrn Legér langweilen; vielleicht wird er auch wieder nach Hause abgeschoben.


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Andreas
Beitrag 25.05.2005, 13:04
Beitrag #706


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Zitat (Lexus @ 25.05.2005, 13:59)
Die Praxis in D belässt also nahezu jedem unangefochten seine EU-FE, obwohl allein schon in Bayern auf Grund der Meldungen des BGS viele Fälle bekannt sein müsssten. Sind aber nicht.

Nicht in allen Fällen kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren. Ich kenne inzwischen 5 Verfahren die ohne Gericht rechtskräftig wurden.... whistling.gif wink.gif


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 13:05
Beitrag #707


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aber lexus da hast vielleicht recht.aber ich bin 2001 unter drogeneinfluss auto gefahren,aber danach hatte ich nie wieder schwierigkeiten mit der polizei oder irgendwelche auffälligleiten im strassenverkehr.also ich bin eigentlich kein pappenheimer und bin auch kein extremer fall im betreff zu alkohol und drogen.mit den beiden sachen habe ich abgeschlossen und ausserdem bin ich seid anderthalb jahren wieder im strassenverkehr gewesen ohne nennenswert aufgefallen zu sein..deutschland wird sowieso nur einen ganz kleinen prozentsatz an eu-fs besitzer ermitteln,und das auch wenn nur durch zufall..


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Gast_Etienne_*
Beitrag 25.05.2005, 13:39
Beitrag #708





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Irgendwo muss ich Lexus jedoch schon recht geben, ich bin selbst schon mehrmals kontrolliert worden, und hab bis heute noch keine NU. Und das in Bayern rofl1.gif aber man wills ja nich verschreien...

Interessant wäre natürlich in dem Zusammenhang, wie lange D maximal auf eine Antwort eines EU-Mitglieds wartet, ob Wohnsitz- und Eignungsüberprüfungen vorgenommen wurden. Dabei sehe ich Andreas an (du bist doch in dem Bereich tätig oder hab ich fehlgeschlussfolgert?)
Wenn dieser Zeitraum grössergleich ein Jahr ist, kann die große NU-Flut natürlich noch bevorstehen. Bei mir ist die erste Kontrolle einschliesslich negativem Drogentest mittlerweile ein halbes Jahr her, die letzte war vor ein paar Wochen (die berüchtigte BGS-Kontrolle an der bayrischen Cz-Grenze, bei der aber keinerlei Daten vom FS aufgenommen wurden), und wie gesagt - bisher nixx..
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gabriel7
Beitrag 25.05.2005, 15:13
Beitrag #709


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laut Dr. Ost Pressestelle EuGH handelt es sich
in einem Punkt um die Registrierung laut
Antrag der Kommission aus 2003, hier hab ich
wohl falschgelegen. Es geht aber um die gleiche
Richtlinie wie im Fall Kapper und um gegeseitige Annerkennung
aller Eu FS von Mitgliedsstaten durch Deuschland betr. EU-FS
@ Lexus
Du hast im wesentlichen wohl recht, denn in Hamburg
sind keine NU ausgesprochen worden , der Niederländische FS wird
ohne weiteres anerkannt. Wenn aber Säftel laut eigener Aussage
600 Mandanten vertritt, frage ich mich wo die herkommen?
Also muß man noch etwas warten.
Ich werde allerdings nicht mit meinem EU - FS nach Deutschland ziehen.
wavey.gif
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michael_mk
Beitrag 25.05.2005, 15:18
Beitrag #710


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Zitat (gabriel7 @ 25.05.2005, 16:13)
laut Dr. Ost Pressestelle EuGH handelt es sich
in einem Punkt um die Registrierung laut
Antrag der Kommission aus 2003, hier hab ich
wohl falschgelegen. Es geht aber um die gleiche
Richtlinie wie im Fall Kapper und um gegeseitige Annerkennung
aller Eu FS von Mitgliedsstaten durch Deuschland betr. EU-FS
@ Lexus
Du hast im wesentlichen wohl recht, denn in Hamburg
sind keine NU ausgesprochen worden , der Niederländische FS wird
ohne weiteres anerkannt. Wenn aber Säftel laut eigener Aussage
600 Mandanten vertritt, frage ich mich wo die herkommen?
Also muß man noch etwas warten.
Ich werde allerdings nicht mit meinem EU - FS nach Deutschland ziehen.
wavey.gif

warum willst du denn nicht nach deutschland ziehen?laut deiner aussage wird der EUGH doch noch in diesem jahr endscheiden.und ich glaube mich zu erinnern das du sagtest das die MPU bald nicht mehr existiert,also wovor hast du angst? whistling.gif
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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 15:29
Beitrag #711


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Hallo Gabriel,
also ich würde an deiner Stelle auch in NL bleiben, wenn man es kann, sicher ist sicher und du kannst uneingeschränkt der Polzei eine Nase drehen mit Wohnsitz in Holland, und Gerri du wohnst doch auch in der Grenznähe von NL, hast du mal bei der FEB nachgefragt was wäre, wenn dein Wohnsitz in NL wäre, was dann mit der NU passieren würde?? Denn mit Wohnsitz in NL wäre deine Freizügigkeit durch die NU eingeschränkt. Würde mich mal interessieren, wie die Behörden in diesem Fall vorgehen würden.
Gruss Natrix
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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 15:32
Beitrag #712


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P.S: Wie sieht es denn mal damit aus, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert mit einer bereits ausgesprochenen NU in Deutschland? Erlischt diese oder darf man dann trotzdem in Deutschland fahren? Wäre doch fein wenn es da Winkelzüge geben würde diese NU durch Umzug ins Ausland wieder aufzuheben.
Ich bitte um Meinungen dazu.
Gruss Natrix
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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 15:35
Beitrag #713


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Die NU bleibt selbstverständlich bestehen.

Es handelt sich ja nicht um eine, an den Wohnsitz des Empfängers gebundene Anordnung sondern an eine, den Empfänger selbst betreffende.

Die ursprüngliche Behörde bleibt auch zuständig, da bei Personen ohne Wohnsitz in D jede Fahrerlaubnisbehörde zuständig sein kann.

Demnach: Spätestens wenn die NU da ist, ist es für eine Flucht ins Ausland eindeutig zu spät.


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 15:45
Beitrag #714


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ja so sieht es leider aus.auch wenn ich nach holland ziehen würde,wenn ich auf deutschen boden fahre ist irgendein strassenverkehrsamt für mich zuständig,das hilft nichts...


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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 15:51
Beitrag #715


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Das würde ich so nicht stehen lassen XDiver, eine NU muss auch im Sinne des EuGh Rechtsspruchs rückgängig gemacht werden können im Sinne der Freizügigkeit und Mobilitätsrechts in der EU. Also da würde ich ja auch gerne mal einen Gerichtsfall erleben. Das hiesse nämlich im Klartext das ein im Ausland lebender Deutscher nicht mehr durch Deutschland fahren dürfte. Ob dies rechtlich im Sinne des EU Urteils ist, wage ich zu bezweifeln.
Gerade in dem Fall, in dem ein im Ausland wohnender Deutscher nie eine NU bekommen kann, laut diesem Urteil des VG München:

2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

wird die Sache mit zweierlei Mass gemessen, derjenige, der schon vor einer NU im europ.Ausland wohnt kann nicht mit einer NU belangt werden, der der nachträglich ins Ausland zieht kommt nie mehr zu der Gelegenheit durch Deutschland zu fahren, sondern erst wieder wenn er seinen Wohnsitz wieder hier nimmt und die NU ausräumt, oder sehe ich das falsch?
Gruss Natrix
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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 15:55
Beitrag #716


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Zitat
wird die Sache mit zweierlei Mass gemessen, derjenige, der schon vor einer NU im europ.Ausland wohnt kann nicht mit einer NU belangt werden, der der nachträglich ins Ausland zieht kommt nie mehr zu der Gelegenheit durch Deutschland zu fahren, sondern erst wieder wenn er seinen Wohnsitz wieder hier nimmt und die NU ausräumt, oder sehe ich das falsch?


Ob Du das falsch siehst, vermag ich nicht zu beurteilen, dass sollen im Zweifel Richter enzscheiden. Ich sehe es allerdings anders:

Nach meiner Auffassung ist das genannte Urteil nicht dahin zu interpretieren, dass im Ausland lebende Deutsche nicht von einer NU betroffen sein können. Das hat im vorliegenden Urteil nur nicht weiter interessiert und ist deswegen nicht problematisiert worden. "Jedenfalls dann" ist nicht gleichzusetzen mit "Nur dann".

Im Übrigen könnte auch ein im Ausland Lebender die NU durch Ablegung der geforderten MPU ausräumen.


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 15:55
Beitrag #717


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Ra xdiver

liege ich recht in der annahme das du dein staatsexamen geschafft hast..

herzlichen glückwunsch rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 15:56
Beitrag #718


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Das ist aber schon ein paar Monate her.....(und ein anderes Thema wink.gif ) whistling.gif


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gerri
Beitrag 25.05.2005, 16:01
Beitrag #719


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wollt ja nur freundlich sein..habe ich nicht mitbekommen.. sorry


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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 16:02
Beitrag #720


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Ist ja nicht schlimm. Damit bin ich ja auch nicht hausieren gegangen. Trotzdem danke. Zur Erläuterung, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist von Staatsexamen unabhängig. Und RA bin ich eben erst seit heute. wink.gif

Aber jetzt wieder zurück zum Thema. cool.gif


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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:05
Beitrag #721


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@ Xdiver
Ist dir bekannt das ein EU Ausländer mit keinem deutschen Pass schonmal zu einer MPU musste? Mir ist kein Fall bekannt und ein Ausländer beantragt ja auch nicht seinen Führerschein zur Wiedererteilung nicht bei einer deutschen FEB Behörde. Von daher erhält normalerweise auch kein EU Ausländer keine MPU, da er den Führerschein ja nicht abgenommen bekommt sondern in D nur eine Sperrfrist eingetragen bekommt, ist diese Sperrfrist abgelaufen fährt der Spanier oder Franzose wieder ohne eine MPU in D oder irre ich mich da??
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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 16:09
Beitrag #722


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Zitat
Ist dir bekannt das ein EU Ausländer mit keinem deutschen Pass schonmal zu einer MPU musste?


Da ich mich mit dieser Gruppe eher selten beschäftige, nein. Vielleicht kann Dir da einer unserer Verwaltungsspezis weiterhelfen. Hattest Du in Deinem Posting nicht von einem, im Ausland lebenden, Deutschen gesprochen?

Zitat
ein Ausländer beantragt ja auch nicht seinen Führerschein zur Wiedererteilung nicht bei einer deutschen FEB Behörde.


Die Wiedererteilung nicht, aber u.U. das Nutzungsrecht. Steht auch hier. wavey.gif


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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:13
Beitrag #723


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Sorry etwas umständlich ausgedrückt von mir, ich wollte eigentlich nur sagen, wenn ein Ausländer keine MPU bekommt, warum soll dann ein Deutscher eine MPU Auflage bekommen, dessen Führerschein im Ausland erteilt wurde?
Klar ist das das Problem worum es sich seit Monaten schon dreht, aber dann würde ich doch der Gerechtigkeit halber dafür plädieren, allen Ausländern die mit mehr als 1,6 Promille hier erwischt wurden eine MPU aufs Auge zu drucken oder eine NU bei Nichtfolgeleistung auszusprechen, so wie es den im Inland lebenden Deutschen auch geschieht mit einem EU FS.
Wenn gleich dann bitte alle gleich behandeln.
Gruss Natrix
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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:24
Beitrag #724


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@Xdiver
Sorry ich muss dich nochmals bemühen, angenommen was wäre wenn man eine Auforderung zu einer MPU bekommt wegen der Nutzung eines EU FS im Inland und man zwischenzeitlich ins EU Ausland gezogen ist und man gibt dies als Grund bei der FEB an, der MPU nicht zu folgen, da die Zuständigkeit nun nicht mehr bei der deutschen FEB liegt?
Würde dies aktzeptiert werden?
Gruss
Natrix
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RA XDiver
Beitrag 25.05.2005, 16:26
Beitrag #725


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Zitat
Sorry ich muss dich nochmals bemühen


Kein Problem.... wink.gif

Zitat
Würde dies aktzeptiert werden?


Nein, da die entsprechende FEB zuständig bleibt.

§ 73 Abs. 3 FeV:

Zitat
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:32
Beitrag #726


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Ich denke dieser Paragraph bezieht sich nicht auf EU Führerscheine, denn dieser Absatz ist älter als das EuGh Urteil und bezieht sich auf deutsche Führerscheine, behaupte ich mal so,grins.
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Natrix20
Beitrag 25.05.2005, 16:47
Beitrag #727


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Im Satz 2 dieser Zuständigkeiten steht auch folgendes:

Zitat
Die Verfügungen der Behörde nach Satz 1 und 2 sind im gesamten Inland wirksam, es sei denn, der Geltungsbereich wird durch gesetzliche Regelung oder durch behördliche Verfügung eingeschränkt.
Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, kann anstelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 25.05.2005, 16:59
Beitrag #728





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@ Michael
Danke für de Tip. Ich arbeite ja auch in d
aber solange hier MPU Willkür von Gerichten betrieben wird
warte ich bis der EuGH über die NU Östr. FS entschieden hat( das weiß ich
erst seit heute) den dann herrscht für MPU Freunde eine Woche kollektives
Schweigen und depressive Eintönigkeit , weil alle Besserwisserei ein Ende hat. tongue.gif
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grobi1212
Beitrag 25.05.2005, 17:19
Beitrag #729


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Hallo!

Da mich ja schon einige heir als MPU-gegner kennen, muss ich jetzt doch mal ein paar Entschuldigungen aussprechen, obwohl es mir nicht passt:

Die VG Urteile aus Amsbach wegen NU sind definitiv authentisch(habe ich jetzt recherchiert)

Dies geht an Andreas...hast recht gehabt!

Auch habt ihr recht das die Polizei auf grundlage dieser Urteile vornehmlich in Bayern, Baden Würtemberg und Hessen die Daten an die FS weitergeben.

AAAABER das heisst NICHT das dieses Vorgehen Rechtens ist.

Und insbesondere apelliere ich jetzt an Andreas u.s.w aus fairness genauer rauszufinden ob und in wie weit Berufung gegen diese Urteile eingelegt wurde.

Ich sage Nochmal: Das EU-Urteil ist in dieser hinsicht sehr sehr eindeutig...ich Bitte jetzt darum mir zu Erklären auf welcher Gesetzesgrundlage diese Urteile ausgesprochen wurden und was Sie bezwecken?
Denn eins muss uns allen klar sein (befürworter und gegner) irgendwann werden diese Leute gewinnen müssen. Sonst hat uns der EUGH deutlich verarscht und steht zu seinem eigenem Urteil nicht.

Bitte um Feedback
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michael_mk
Beitrag 25.05.2005, 17:20
Beitrag #730


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Zitat (Gast_gabriel7 @ 25.05.2005, 17:59)
@ Michael
Danke für de Tip. Ich arbeite ja auch in d
aber solange hier MPU Willkür von Gerichten betrieben wird
warte ich bis der EuGH über die NU Östr. FS entschieden hat( das weiß ich
erst seit heute) den dann herrscht für MPU Freunde eine Woche kollektives
Schweigen und depressive Eintönigkeit , weil alle Besserwisserei ein Ende hat. tongue.gif

schön wäre es ja,in jeder hinsicht.hoffe auch das der EUGH diese jahr noch endscheidet.woher weisst du so genau das dies der fall sein soll?
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strichachtdoktor
Beitrag 25.05.2005, 17:31
Beitrag #731


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@ RAXDiver
Herzlichen Glueckwunsch zur Zulassung !

@all
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie man einen Auslaender oder einen im Ausland lebenden Deutschen zu einer MPU kriegen will. Denn - auch wenn die Deutschen das gerne so sehen, weil da irgendwo steht, dass ohne deutschen Wohnsitz jedes deutsche Strassenverkehrsamt zustaendig waere - die Zustaendigkeit fuer Fuehrerscheinangelegenheiten orientiert sich am Wohnsitzprinzip. Selbst wenn ein deutsches Strassenverkehrsamt der Meinung waere, dass der Inhaber einer ausl. FE ja eigentlich zum Fuehren von Kfz ungeeignet waere, dann koennte es nicht so ohne weiteres - also ohne einen konkreten Vorfall - dies eEU-FE entziehen ...

Dieses zumindest dann, wenn kein deutscher Wohnsitz - also keine deutsche Zustaendigkeit - gegeben ist.

Der Weg ueber die ausstellende Behoerde waere dagegen moeglich - setzt aber eine Harmonisierung voraus. Zumindest sollten die auslaendischen Behoerden mit dem Begriff "MPU" etwas anfangen koennen ... wink.gif
Aktuell ist das in vielen Behoerden im Ausland aber nicht so.

Mir will sich auch nicht so recht erschliessen, warum das Entdecken eines ehemaligen Verkehrssuenders nach ein paar Jahren unauffaelliger Teilnahme am Strassenverkehr mittels einer EU-FE ein "sofortiges Eingreifen zur Wahrung des Sicherheitsinteresses im Strassenverkehr" rechtfertigen soll.

Die Geschichte mit der "tickenden Zeitbombe" ist imho ein Maerchen - es geht vor allem darum, einem florierenden Wirtschaftszeig, der sich rund um das gedankliche Konstrukt "MPU" in den letzten 50 Jahren so hervorragend entwickelt hat, nicht das Wasser abzugraben ... Dazu muss man die Angst schueren ("Tausende von Unfaehigen auf Deutschlands Strassen") und die Zustaendigkeit maximieren ...

... ganz ehrlich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland beim EuGH gewinnen wird, wenn minimale Voraussetzungen erfuellt sind
- Zustaendigkeit (185 Tage erfuellt)
- Sperrfrist abgelaufen
- keinen neuen Vorkommnisse (z.B."Probezeit"erfolgreich abgelaufen)


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michaelp100
Beitrag 25.05.2005, 17:34
Beitrag #732


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dann könnte es evtl. einen gerichtlichen steit darum geben, welche fs-behörde zuständig ist... tongue.gif
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Gast_Gast_gabriel7_*
Beitrag 25.05.2005, 17:45
Beitrag #733





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@Michael
Das EuGH hat in eigener Pressemitteilug erklärt,
daß deutschland seine Führescheinpraxis ändern muß und
das die Entscheidung in einigen Monaten erfolgt.
Viel Interessanterist, was ich als Neuling nicht wissen konnte
das dieser Prozeß mit dem Östr. FS schon beim EuGH vorliegt.
Dann kann der EuGH gar nicht anders entscheiden wie im Fall Kapper.
Wenn das nicht der Fall sein sollte, hatt der EUGH wie du schon sagtest
seine Glaubwüdigkeit komplett in Frage gestellt.
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Andreas
Beitrag 25.05.2005, 19:03
Beitrag #734


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Zitat (Natrix20 @ 25.05.2005, 17:05)
Ist dir bekannt das ein EU Ausländer mit keinem deutschen Pass schonmal zu einer MPU musste?

Mir schon. wink.gif

Dies war auch der erste mir bekannt Fall einer Nutzungsuntersagung eines EU-FS (inzwischen schon seit Monaten rechtskräftig). whistling.gif


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gabriel7
Beitrag 25.05.2005, 19:17
Beitrag #735


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wer kann mir die Qelle oder
einen Link zur Nu Aut. Fs. Verfahren VG München geben
welches angeblich zum EuGH gegangen ist.
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Andreas
Beitrag 25.05.2005, 19:23
Beitrag #736


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Zitat (gabriel7 @ 25.05.2005, 20:17)
wer kann mir die Qelle oder
einen Link zur Nu Aut. Fs. Verfahren VG München geben
welches angeblich zum EuGH gegangen ist.

Du mußt dich nur durch diesen Thread (oder war es der Vorgängerthread?? think.gif ) klicken, irgendwo steht es.... wink.gif


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Roland
Beitrag 25.05.2005, 19:39
Beitrag #737


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Nur so nebenbei:
Ich weiss offtopic.gif

@RA Xdiver

Congratulations clapping.gif


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Lexus
Beitrag 25.05.2005, 21:08
Beitrag #738


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Zitat (Gast_gabriel7 @ 25.05.2005, 18:45)
Das EuGH hat in eigener Pressemitteilug erklärt,
daß deutschland seine Führescheinpraxis ändern muß und
das die Entscheidung in einigen Monaten erfolgt.
...
Dann kann der EuGH gar nicht anders entscheiden wie im Fall Kapper.
Wenn das nicht der Fall sein sollte, hatt der EUGH wie du schon sagtest seine Glaubwüdigkeit komplett in Frage gestellt.

@Gast_gabriel7

Ich wundere mich über deine Beiträge schon seit Tagen. Wenn dir die Pressestelle was über ein anhängiges Verfahren sagt, dann weisst du schon, wie es ausgeht.

Und vorsorglich demontierst du den EuGH schon jetzt, falls dir das Ergebnis nachher nicht gefällt.

Bist du besessen von deiner Meinung?

Und wenn du soviel schreibst: Registrier dich doch mal. Dir passiert hier nichts.


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michaelp100
Beitrag 25.05.2005, 22:41
Beitrag #739


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ich denke, gast gabriel ist keine "diskussionsgrundlage", da seine beiträge oft nicht richtig sind, mit halbwahrheiten durchsetzt sind. ergo, ignorieren wir seine beiträge, ist vielleicht nur ein spassvogel.
sorry, gabriel:)
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Roland
Beitrag 25.05.2005, 22:48
Beitrag #740


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Wieso postet er denn mal als Gabriel7 mal als Gast_Gabriel7. Einloggen vergessen oder 2 verschiedene Leute think.gif


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gabriel7
Beitrag 25.05.2005, 23:34
Beitrag #741


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War interessant mal ein paar Tage
hier etwas provokativ mit ein einigen Dingen
voviel Aufmerksamkeit erzeugt zu haben.
freut mich rofl1.gif , vieleicht melde ich mich noch mal
wenn Interessante Neuigkeiten zu vermelden sind.
Bis dahin muß ich mich profaner normaler Arbeit widmen. wavey.gif
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Roland
Beitrag 25.05.2005, 23:48
Beitrag #742


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Mich freuts nicht.
Von mir aus musst du dich auch nicht mehr melden. plasma.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 26.05.2005, 01:07
Beitrag #743


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Zitat (michaelp100 @ 25.05.2005, 18:34)
dann könnte es evtl. einen gerichtlichen steit darum geben, welche fs-behörde zuständig ist... tongue.gif

Genaugenommen gibt es diesen Streit laengst. Das EuGH-Urteil vom 29.04.04 gehoert dazu. Und ich vermute, es wird weitere Urteile geben ...

@ Andreas
Du berichtest immer wieder von rechtskraeftigen NUs. Das Problem ist, dass solche NUs trotzdem falsch sein koennen. Wer die Dictio der Aemter kommentarlos hinnimmt, laesst deren Richtigkeit natuerlich nicht ueberpruefen. Daher koennen uns ja eigentlich nur die NUs interessieren, die gerichtlich zu ueberpruefen sind.

Genaugenommen sind die, die in Anbetracht dieser unklaren Rechtslage eine NU fuer ihre EU-FE kommentarlos hinnehmen entweder soweit eingeschuechtert oder entmutigt, dass sie sich nicht trauen oder finanziell ausgeblutet oder aber schlichtweg dumm.

Die reine Zahl macht es nicht ...


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Perplex
Beitrag 26.05.2005, 05:07
Beitrag #744


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Zitat (Roland @ 26.05.2005, 00:48)
Mich freuts nicht.
Von mir aus musst du dich auch nicht mehr melden.  plasma.gif

Du bist so GEMEIN !!! rofl1.gif


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(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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mirko1
Beitrag 26.05.2005, 07:09
Beitrag #745


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Ich denke auch das jeder der hier ne MPU Auflage hat und diese noch offen ist, muss beim bekannt werden seines EU-FS den grausigen Weg bis zur NU gehen.

egal ob Pappenheimer oder nur 1 vergehen das zur MPU geführt hat, die lassen niemand durchrutschen.
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strichachtdoktor
Beitrag 26.05.2005, 08:04
Beitrag #746


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Zitat
die lassen niemand durchrutschen.


Nach dem, was man gerade hier in der Liste liest, ist es eben nicht so. "Die" lassen einige durchrutschen. Und die Kaiserfrage ist: Warum ?


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michaelp100
Beitrag 26.05.2005, 08:29
Beitrag #747


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http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/cit...replace/de.html
eine interessante seite, z.b.
ENTZUG DES FÜHRERSCHEINS
Aus Gründen der Verkehrssicherheit können die Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat. Die innerstaatlichen Vorschriften gelten also für alle Führerscheine, ungeachtet des Mitgliedstaates, der den Führerschein ausgestellt hat.
hier heisst es nur, wohnsitz in d, steht aber nichts über nicht in d lebende menschen
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Karlos
Beitrag 26.05.2005, 09:32
Beitrag #748


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Wenn es nicht so wäre, dann wäre die MPU in Österreich Polen und Spanien ja auch völlig abgeschafft. Und dass ist sicherlich nicht im Sinne des EuGH.

Sieht schlecht aus für die EU-Führerscheinbesitzer...


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.05.2005, 09:48
Beitrag #749





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Zitat
Wahrscheinlich wird es eines Tages auch den etwas übereifrigen, aber leider nicht sehr kompetenten Herrn Legér langweilen; vielleicht wird er auch wieder nach Hause abgeschoben.


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MfG Lexus


Dr. S aus F steht voll hinter dem unter seiner massgeblichen Beteiligen erstrittenen hoechstrichterlichen Urteil des EuGH dessen Grundlagen durch Herrn Generalanwalt Leger erarbeitet , vorgelegt und vom EuGH innhaltlich uebernommen wurden.

Der unerschuetterlichen Glauben des Herrn RA Dr. S aus F an die Durchsetzung des vorangigen EU-Rechts duerfte die Vertrauenbasis seiner Mandanten sein.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.05.2005, 10:37
Beitrag #750





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Wen es interessiert:

Springer VDI-Verlag:
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25.05.2005

Deutschlands Führerscheinregelung verstößt gegen EU-Recht


Ein Gutachten des Europäischen Ge­richts­hofs hat der EU-Kommission mit ihrer Kritik an einigen Punkten der deutschen Führerscheingesetzgebung Recht gegeben. Dem Gut­achten von Generalanwalt Philippe Léger zufolge widerspricht vor allem die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen EU-Ländern ausgestellt wurden, dem EU-Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Dass Deutschland sich mit einer derartigen Regelung gegen einen etwaigen Führerschein-Tourismus nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland vorsehen will, ändert wenig am Rechtswi­derspruch. Effiziente Abhilfe gegen „Mehrfachführerscheine“ wird erst der einheitliche EU-Führerschein schaf­fen, allerdings erst in rund zehn Jahren. Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) beanstandete der Gut­achter außerdem, dass Jugendliche be­reits ab 17 Jahren einen Transporter von 7,5 t oder Lastzüge bis 12 t fahren dürfen, und sei es auch nur im Rahmen der Kraftfahrerausbil­dung. In der EU gilt hier einheitlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Dass Deutschland hingegen strengere Bestimmungen für das Lenken von Motorrädern der Klasse A vorsieht, (Mindestalter 25 statt der EU-übli­chen 21 Jahre) stört den Generalanwalt nicht. Nicht zulässig sei allerdings, dass Lastwagenfahrer ans Steuer von Bussen ohne Fahrgäste dürfen. Mit einem Rechtsspruch der Luxemburger EU-Richter im Sinne des Generalanwalts ist gegen Ende des Jahres zu rechnen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32