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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
gabriel7
Beitrag 25.05.2005, 23:34
Beitrag #741


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War interessant mal ein paar Tage
hier etwas provokativ mit ein einigen Dingen
voviel Aufmerksamkeit erzeugt zu haben.
freut mich rofl1.gif , vieleicht melde ich mich noch mal
wenn Interessante Neuigkeiten zu vermelden sind.
Bis dahin muß ich mich profaner normaler Arbeit widmen. wavey.gif
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Roland
Beitrag 25.05.2005, 23:48
Beitrag #742


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Mich freuts nicht.
Von mir aus musst du dich auch nicht mehr melden. plasma.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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strichachtdoktor
Beitrag 26.05.2005, 01:07
Beitrag #743


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Zitat (michaelp100 @ 25.05.2005, 18:34)
dann könnte es evtl. einen gerichtlichen steit darum geben, welche fs-behörde zuständig ist... tongue.gif

Genaugenommen gibt es diesen Streit laengst. Das EuGH-Urteil vom 29.04.04 gehoert dazu. Und ich vermute, es wird weitere Urteile geben ...

@ Andreas
Du berichtest immer wieder von rechtskraeftigen NUs. Das Problem ist, dass solche NUs trotzdem falsch sein koennen. Wer die Dictio der Aemter kommentarlos hinnimmt, laesst deren Richtigkeit natuerlich nicht ueberpruefen. Daher koennen uns ja eigentlich nur die NUs interessieren, die gerichtlich zu ueberpruefen sind.

Genaugenommen sind die, die in Anbetracht dieser unklaren Rechtslage eine NU fuer ihre EU-FE kommentarlos hinnehmen entweder soweit eingeschuechtert oder entmutigt, dass sie sich nicht trauen oder finanziell ausgeblutet oder aber schlichtweg dumm.

Die reine Zahl macht es nicht ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 26.05.2005, 05:07
Beitrag #744


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Zitat (Roland @ 26.05.2005, 00:48)
Mich freuts nicht.
Von mir aus musst du dich auch nicht mehr melden.  plasma.gif

Du bist so GEMEIN !!! rofl1.gif


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(\_/)
(O.o)
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mirko1
Beitrag 26.05.2005, 07:09
Beitrag #745


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Ich denke auch das jeder der hier ne MPU Auflage hat und diese noch offen ist, muss beim bekannt werden seines EU-FS den grausigen Weg bis zur NU gehen.

egal ob Pappenheimer oder nur 1 vergehen das zur MPU geführt hat, die lassen niemand durchrutschen.
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strichachtdoktor
Beitrag 26.05.2005, 08:04
Beitrag #746


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Zitat
die lassen niemand durchrutschen.


Nach dem, was man gerade hier in der Liste liest, ist es eben nicht so. "Die" lassen einige durchrutschen. Und die Kaiserfrage ist: Warum ?


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michaelp100
Beitrag 26.05.2005, 08:29
Beitrag #747


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http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/cit...replace/de.html
eine interessante seite, z.b.
ENTZUG DES FÜHRERSCHEINS
Aus Gründen der Verkehrssicherheit können die Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat. Die innerstaatlichen Vorschriften gelten also für alle Führerscheine, ungeachtet des Mitgliedstaates, der den Führerschein ausgestellt hat.
hier heisst es nur, wohnsitz in d, steht aber nichts über nicht in d lebende menschen
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Karlos
Beitrag 26.05.2005, 09:32
Beitrag #748


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Wenn es nicht so wäre, dann wäre die MPU in Österreich Polen und Spanien ja auch völlig abgeschafft. Und dass ist sicherlich nicht im Sinne des EuGH.

Sieht schlecht aus für die EU-Führerscheinbesitzer...


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.05.2005, 09:48
Beitrag #749





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Zitat
Wahrscheinlich wird es eines Tages auch den etwas übereifrigen, aber leider nicht sehr kompetenten Herrn Legér langweilen; vielleicht wird er auch wieder nach Hause abgeschoben.


--------------------

MfG Lexus


Dr. S aus F steht voll hinter dem unter seiner massgeblichen Beteiligen erstrittenen hoechstrichterlichen Urteil des EuGH dessen Grundlagen durch Herrn Generalanwalt Leger erarbeitet , vorgelegt und vom EuGH innhaltlich uebernommen wurden.

Der unerschuetterlichen Glauben des Herrn RA Dr. S aus F an die Durchsetzung des vorangigen EU-Rechts duerfte die Vertrauenbasis seiner Mandanten sein.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.05.2005, 10:37
Beitrag #750





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Wen es interessiert:

Springer VDI-Verlag:
Zitat
25.05.2005

Deutschlands Führerscheinregelung verstößt gegen EU-Recht


Ein Gutachten des Europäischen Ge­richts­hofs hat der EU-Kommission mit ihrer Kritik an einigen Punkten der deutschen Führerscheingesetzgebung Recht gegeben. Dem Gut­achten von Generalanwalt Philippe Léger zufolge widerspricht vor allem die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen EU-Ländern ausgestellt wurden, dem EU-Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Dass Deutschland sich mit einer derartigen Regelung gegen einen etwaigen Führerschein-Tourismus nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland vorsehen will, ändert wenig am Rechtswi­derspruch. Effiziente Abhilfe gegen „Mehrfachführerscheine“ wird erst der einheitliche EU-Führerschein schaf­fen, allerdings erst in rund zehn Jahren. Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) beanstandete der Gut­achter außerdem, dass Jugendliche be­reits ab 17 Jahren einen Transporter von 7,5 t oder Lastzüge bis 12 t fahren dürfen, und sei es auch nur im Rahmen der Kraftfahrerausbil­dung. In der EU gilt hier einheitlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Dass Deutschland hingegen strengere Bestimmungen für das Lenken von Motorrädern der Klasse A vorsieht, (Mindestalter 25 statt der EU-übli­chen 21 Jahre) stört den Generalanwalt nicht. Nicht zulässig sei allerdings, dass Lastwagenfahrer ans Steuer von Bussen ohne Fahrgäste dürfen. Mit einem Rechtsspruch der Luxemburger EU-Richter im Sinne des Generalanwalts ist gegen Ende des Jahres zu rechnen.
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Bayer
Beitrag 26.05.2005, 11:06
Beitrag #751


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Zitat (gabriel7 @ 25.05.2005, 20:17)
wer kann mir die Qelle oder
einen Link zur Nu Aut. Fs. Verfahren VG München geben
welches angeblich zum EuGH gegangen ist.

hier bitteklick
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mirko1
Beitrag 26.05.2005, 13:37
Beitrag #752


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.05.2005, 09:04)
Zitat
die lassen niemand durchrutschen.


Nach dem, was man gerade hier in der Liste liest, ist es eben nicht so. "Die" lassen einige durchrutschen. Und die Kaiserfrage ist: Warum ?

Wenn dem wirklich so ist, dann ist wohl wirklich die Kaiserfrage WARUM=?


@Karlos
Zitat
Wenn es nicht so wäre, dann wäre die MPU in Österreich Polen und Spanien ja auch völlig abgeschafft. Und dass ist sicherlich nicht im Sinne des EuGH.

Sieht schlecht aus für die EU-Führerscheinbesitzer...


Also wenn kein EU-Land die (MPU) Eignungstests des anderen anerkennen muss dann gute Nacht Europa, das wars dann wohl mit dem gegenseitigen anerkennen u.s.w...

kann ich mir nicht vorstellen, das der EUGH zum schluss kommt, Deutschland muss die AUT-MPU nicht anerkennen, sorry schwer vorstelbar.

Das wäre ja ein auseinander laufen und nicht zusammen wachsen.
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grobi1212
Beitrag 26.05.2005, 17:27
Beitrag #753


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Ja genau das ist unser Problem...Wir diskutieren uns hier einen Wolf weil keiner so recht weiss darf ich nun oder nicht? Aber normalerweise ist dieses Urteil längst gefällt...das EU GU ist eindeutig!!! Ihr kennt doch den Absatz "muss anerkennen auch wenn in inland auflagen bestehen" liest doch noch mal nach.

Aber der deutsche Staat will es nicht kapieren stur wie ein Esel rennt er nochmal zum EUGH und muss eigentlich nochmal die selbe Antwort kriegen

Wie oft noch???

Soll das jetzt so weitergehen bis an unser lebensende?

Warum lässt uns der Staat nicht endlich in Ruhe!
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 17:36
Beitrag #754


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Zitat
Ihr kennt doch den Absatz "muss anerkennen auch wenn in inland auflagen bestehen" liest doch noch mal nach.


Den Absatz kenne ich tatsächlich nicht..... think.gif

So steht es auch keinesfalls im Urteil drin.


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grobi1212
Beitrag 26.05.2005, 18:21
Beitrag #755


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RA XDiver

Mein Gott....tut ihr nur so? Dem sinn nach frei wiedergegeben!

Ich denke Du bist doch hier der Jura Profi dann musst du das auch rauslesen können oder nicht?

Ähhhhh....moment mal wer hat das Urteil von euch denn so verstanden das D Nu´s ausprechen darf? shutup.gif

Da wird mir ja Angst und Bange...Also Bitte lest es doch noch mal ok?

Und dann sagt mir ob wir hier noch über das Urteil diskutieren oder die Rechtwiedrige Nichteinhaltung von EU Richtlienien Deutschlands?
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gabriel7
Beitrag 26.05.2005, 18:29
Beitrag #756


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Das Examen in Jura von X diver
möchte ich mal zu gerne sehen rofl1.gif

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*** Anmerkung Moderator:

Sofern du auch weiterhin Wert auf die Anwesenheit in diesem Forum legst, möchte ich dich bitten zukünftig die Netiquette einzuhalten. mad.gif
Kein Gruss
Andreas


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 26.05.2005, 19:13
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GSX-R
Beitrag 26.05.2005, 18:36
Beitrag #757


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Jedenfalls hat er eins.
Im Gegensatz zu Euch beiden! mad.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 19:02
Beitrag #758


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Zitat
Ich denke Du bist doch hier der Jura Profi dann musst du das auch rauslesen können oder nicht?


Wenn das alles so klar und deutig im Urteil drin stände, hätte dieser Thread nicht mittlerweile mehrere 1000 Postings.

Fakt ist nunmal, dass gerade das eben nicht drinsteht und die Juristenszene in D sich ebenfalls alles andere als einig ist, wie das denn nun zu interpretieren ist.

@gabriel7

Dein Posting fügt sich nahtlos sowohl von der Qualität als auch vom Sinngehalt in Deine bisherigen ein. Nichtssagend, unverschämt, unmöglich.


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Gast_Joe Cool_*
Beitrag 26.05.2005, 19:15
Beitrag #759





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Hi,
bzgl. der "Kaiserfrage":
Schon mal überlegt das ggf. vom KBA zunächst Einhaltung der Bedingungen geprüft wird (186 Tage, abgelaufene Sperrfrist etc.) und lediglich denen die Nuzung untersagt wird, die sich hieran nicht gehalten haben?

Sorry fals schon diskutiert. Hab keine Lust x-1000 Beiträge durchzustöbern.

Hier kurz mein Fall:

EU-FS in England gemacht (mal was anderes wink.gif ) Hab dort ordentlich Studiert und war weit länger als 1J dort (auch gemeldet etc.), somit würde ich nicht unbedingt von FS Tourismus sprechen.
Nun Routinekontrolle und Aufnahme der Daten vom EU-FS (vor ca. 3 Monaten). Kurz darauf Brief das bzgl. Fahren ohne FS ermittelt wird und blah blah...
Ich also zum Anwalt und über diesen hinreichend Nachweis erbracht, dass Fristen eingehalten etc. Alles was der bislang zu hören bekommen hat ist: Akte kann noch nicht eingesehen werden, da Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und auch noch nicht an die Staatsanwaltsch. weitergegeben.
Er sagt, dies sei ggf. ein Indiz das man über Einstellung des Ermittlungsverfahrens nachdenkt?!?

PS: Der D. FS wurde 1998 rechtskräftig Entzogen (Alk - leider viel zu viel) - Sperre bis Mitte 2000. Hab dann irgendwann 2002 ne negative MPU gemacht - a-la Besserung/Aufarbeitung erkennbar aber nicht stabil genug blabla.
Dann wie gesagt nach UK zum Studieren - und dabei natürlich die Chance genutzt für nen Appel & Ei nen Lappen zu machen.
Hinweis: in UK gibt es auch die 186 Tage Regel aber keine MPU wie wir sie kennen. Ich musste denen beim Antrag sogar Auszug aus den Deutschen FS Register vorlegen - es ging aber wohl eher um Nachweis, das ich keinen Lappen in D. habe. Jedenfalls wurde ich dann problemlos zur Prüfung zugelassen - ohne weitere Nachfragen bzgl. dem FS Entzug in D.

Was meint Ihr, wie sind meine Chancen? Gibt es ggf. Richtwerte wie lange es idR. bis zur NU dauert?

Gruss,

Joe

By the way: Congrats an den Neu-Juristen!
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 19:20
Beitrag #760


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So anders ist Dein Fall in der Tat nicht.

Bzgl. des Vorwurfs des FoFE brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Der wird früher oder später ohnehin fallengelassen. Die Verfahrensdauer kann man dafür zwar nicht als Indiz heranziehen, wohl aber, dass nach dem EuGH-Urteil diesbzgl. keine Verurteilungen mehr erfolgen können.

Zuverlässige Richtwerte, wie lange nach einer Überprüfung eine Aufforderung zur MPU erfolgt gibt es nicht. Das hängt wohl auch von der handelnden Behörde und vom Einzelfall ab. Zu sagen, ab dem und dem Tag gibt´s Entwarnung ist folglich nicht drin.

P.S. Danke für die Glückwünsche, aber Jurist bin ich seit über 2 Jahren.... wink.gif


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Gast_Joe Cool_*
Beitrag 26.05.2005, 19:34
Beitrag #761





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Hi,

thanx für die schnelle Antwort.

Nachtrag: Besonders begeisternd ist, das ich mich sogar nach Rückkehr aus England bei der Führerscheinstelle erkundigt habe, ob ich denn nun hier fahren darf oder Umschreiben muss oder was. Die haben mir gesagt: "Umschreibung gibt es in diesem Sinne nicht mehr bei EU FS und somit können Sie natürlich fahren!"
War leider per Telefon - schade, schade!

Naja, wenn alles nichts hilft hab ich auch nen paar Jobangebote aus UK - die Zahlen sowieso besser mit Mutti Merkel an der Macht siehts ja nun auch nicht rosig aus für die Zukunft dry.gif
Wie wird denn sone NU versendet ? Einschreiben ? dann kann ich ja versuchen die rechtskräftige Zustellung zu umgehen.

Joe
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Andreas
Beitrag 26.05.2005, 19:36
Beitrag #762


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Zitat (Joe Cool @ 26.05.2005, 20:34)
Wie wird denn sone NU versendet ? Einschreiben ? dann kann ich ja versuchen die rechtskräftige Zustellung zu umgehen.

So dumm ist die Behörde nicht, die Zustellung erfolgt natürlich mit Postzustellungsauftrag. cool.gif


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michaelp100
Beitrag 26.05.2005, 19:40
Beitrag #763


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was bedeutet denn postzustellungsauftrag genau, bzw. wie gehtr das vor sich?
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 19:43
Beitrag #764


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Die Aussage der britischen Behörde hätte, selbst wenn Du sie schriftlich hättest, ohnehin niemanden interessiert.

Aber wie ich schon sagte: Du bekommst nicht direkt eine NU sondern zunächst die Aufforderung, eine positive MPU bis dann und dann beizubringen. Erst wenn die Frist ungenutzt verstreicht, kann eine NU angeordnet werden.

Zitat
was bedeutet denn postzustellungsauftrag genau, bzw. wie gehtr das vor sich?


Der Postbote unterschreibt auf der Urkunde, dass er das Teil eingeworfen hat. Eine Quittung geht an die Behörde. Damit ist der Zugang beweisbar festgestellt.


--------------------
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Gast_Joe Cool_*
Beitrag 26.05.2005, 19:49
Beitrag #765





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Zitat (RA XDiver @ 26.05.2005, 20:43)
Die Aussage der britischen Behörde hätte, selbst wenn Du sie schriftlich hättest, ohnehin niemanden interessiert.

Aber wie ich schon sagte: Du bekommst nicht direkt eine NU sondern zunächst die Aufforderung, eine positive MPU bis dann und dann beizubringen. Erst wenn die Frist ungenutzt verstreicht, kann eine NU angeordnet werden.

Zitat
was bedeutet denn postzustellungsauftrag genau, bzw. wie gehtr das vor sich?


Der Postbote unterschreibt auf der Urkunde, dass er das Teil eingeworfen hat. Eine Quittung geht an die Behörde. Damit ist der Zugang beweisbar festgestellt.

...wer lesen kann ist klarr im Vorteil (sorry - nix für ungut)

Hab mich selbstredend bei der DEUTSCHEN Führerscheinstelle erkundigt und entsprechende Aussage erhalten. Aber was nützt das schon beim Telefonat huh.gif
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 19:51
Beitrag #766


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Ups, hab Dein Posting wohl zu schnell überflogen. Sorry.

ABER: Hast Du dem Sachbearbeiter am Telefon den gesamten Sachverhalt (inkl. Deiner Vorbelastung) mitgeteilt oder nur gefragt, ob Du (d)einen britischen FS umschreiben lassen kannst/musst?

In dem Fall wäre die Auskunft nämlich ebensoviel Wert, wie die der besagten, britischen.... tongue.gif


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Gast_Joe Cool_*
Beitrag 26.05.2005, 19:55
Beitrag #767





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Naja,

eine angemessene Frist zur Vorbereitung vorausgesetzt fände ich ne MPU gar nicht soooo schlimm. Wenn auch sauteuer.
Denke schon, das ich da gute chancen hätte weil ich eben tatsächlich einiges aufgearbeitet hab.
Kann ich denn dann so lange den FS nutzen? Hier haben doch einige gepostet das es eher andersrum läuft: NU bis zur Beibringung von positiver MPU.
Oder hab ich da was falch verstanden?
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 19:57
Beitrag #768


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Da hast Du wohl was falsch verstanden. IdR ergeht die Aufforderung, eine MPU innerhalb von 2-3 Monaten beizubringen. So lange darfst Du noch fahren.

Erst nach der NU hat sich das mit dem Fahren erledigt.


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Gast_Guest_*
Beitrag 26.05.2005, 19:58
Beitrag #769





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Zitat (RA XDiver @ 26.05.2005, 20:51)
Ups, hab Dein Posting wohl zu schnell überflogen. Sorry.

ABER: Hast Du dem Sachbearbeiter am Telefon den gesamten Sachverhalt (inkl. Deiner Vorbelastung) mitgeteilt oder nur gefragt, ob Du (d)einen britischen FS umschreiben lassen kannst/musst?

In dem Fall wäre die Auskunft nämlich ebensoviel Wert, wie die der besagten, britischen.... tongue.gif

Ne, das hab ich den schon alles vertellt. Nur als er meine Daten haben wollte um "ma eben die Akte zu holen" hab ich ihm erzählz das die Anfrage doch eher hypothetisch - und im jeden Fall anonym ist wink.gif
Hab auch seinen Namen und das ganze dem Anwalt erzählt. Wer weiss!
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Gast_Joe Cool_*
Beitrag 26.05.2005, 20:00
Beitrag #770





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Ok, danke erstmal. Werd hier öfter mal reinschauen und Euch auch über meinen "Werdegang" auf den laufenden halten.

Gruss,

Joe
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 20:00
Beitrag #771


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Na gut, so eine Aussage ist wohl eh eher als unverbindliche Auskunft denn als Zusicherung zu sehen. Um so mehr gilt das, wenn der SB den Akteninhalt nicht kennt.


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gabriel7
Beitrag 26.05.2005, 22:24
Beitrag #772


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habe Verwarnunng zur Kenntnis genommen
@X diver
zum Dialog mit Grobie;

EuGH Urteil..
es wäre die negation des grundsatzes der gegenseitigen
annerkennung der fs selbst, der dem schlußstein dies mit der
richtlienie eingeführten systems darsstellt, wenn man einen
mitgliedstaat für berechtigt hielte die annerkennung eines von einem
anderen mitgliedsstaat ausgestellten fs unter BERUFUNG AUF SEINE
NATIONALE VORSCHRIFTEN UBEGRENZT ZU VERWEIGERN

vorsichtige Anfrage an RA X Diver, warum gibst du einem mitglied
des Forums als RA keine klare Auskunft, wenn er dich darum bittet?
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 22:36
Beitrag #773


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Zitat
vorsichtige Anfrage an RA X Diver, warum gibst du einem mitglied
des Forums als RA keine klare Auskunft, wenn er dich darum bittet?


Weil meine Meinung zu dieser Thematik und genau zu dieser Frage hier bereits oftmals niedergeschrieben worden ist.

Im Übrigen hat bislang noch jeder, der mich direktr angesprochen hat eine Antwort bekommen. Da kannst Du diverse Vertreter der Pro-EU-FS-Fraktion ansprechen.

Wenn Du eine detailierte, seitenlange Auskunft haben möchtest: Gerne. Dann mache ich es wie der Kollege aus Frankenthal und fange erst an zu arbeiten, wenn 150 EUR auf meinem Konto gutgeschrieben worden sind. tongue.gif

Scherz beiseite. Grobi hat seine Stellungnahme bekommen, alles andere steht hier bereits mehrfach, auch von mir. Was soll also die (unterschwellig vorwurfsvolle) Frage? Nochmal zur Info: Alle Poster hier machen das aus Spaß an der Freud´ , kostenlos und in ihrer Freizeit. Da wirst Du wohl verstehen, dass man es irgendwann leid ist, sich ständig zu wiederholen.


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Perplex
Beitrag 26.05.2005, 23:03
Beitrag #774


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Wir sind uns doch einig!
Wenn jemand eine Nutzungsuntersagung für Deutschland hat & im Ausland wohnt, dann darf er erst wieder in Deutschland fahren, wenn er von Deutschland eine Nutzungserlaubnis bekommen hat.
Wenn man jetzt diesen Antrag auf Nutzungserlaubnis stellt, wie & in welcher Frist muss Deutschland darauf reagieren?
Was macht man wenn Deutschland darauf nicht reagiert?
Dürfen die Deutschen Behörden sich für die Bearbeitung des Antrages 10 Jahre Zeit lassen?


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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 23:12
Beitrag #775


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Zitat
in welcher Frist muss Deutschland darauf reagieren?


Wenn ein förmlicher Antrag gestellt worden ist, so muss die Behörde ihn bescheiden bzw. gewisse Auflagen fordern, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann (>sprich, bspw. eine MPU fordern). Eine generelle Frist dafür gibt es nicht.

ABER, und so lassen sich Deine weiteren Fragen direkt mit beantworten, wenn die Behörde mind. drei Monate lang untätig war, kann der Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht eine sog. Untätigkeitsklage einreichen.

Durch diese wird dann ggf. mit gerichtlicher Hilfe die Behörde gezwungen, den ASt zu bescheiden.


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Perplex
Beitrag 26.05.2005, 23:30
Beitrag #776


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@gabriel7

Ich bin voll Deiner Meinung, aber das ändert nichts an der vorläufigen Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung. Was die Zukunft bringt, ist rein spekulativ.

Schau Dir mal die Anzahl der Postings von RA XDiver & von den anderen an! Wer mehr als 6000 Beiträge geschrieben hat, der hat schon eine Menge Respekt verdient. Verbindliche Rechtsauskünfte dürfen in diesem Forum nicht gegeben werden.

Wenn Du zu einem Anwalt gehst, dann kann es passieren, dass der Anwalt Dir hohe Erfolgschancen verspricht. Dann zahlst Du sein Honorar. Selbst wenn Du verlierst, der Anwalt gewinnt immer.


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grobi1212
Beitrag 26.05.2005, 23:42
Beitrag #777


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@RA XDIVER

Hör mal....ich bins ja auch leid mich zu wiederholen...aber ich will die Verunsicherung endlich mal beenden.

Das du Jurist bist finde ich super...und ich will dir das mal glauben...aber ich kann mir nicht weiterhelfen...ich habe das Urteil komplett andersrum verstanden wie du...und wie es wohl aussieht auch die BRD.(MPU-Verdiener)

1. Herr Kapper hat eine MPU auflage...es ist jedoch nichts über eine NU bei ihm bekannt...und gerade er wäre doch der erste auf der Liste der FSB.

2. Warum ist mein Anwalt und 1000 andere Anwälte auch mit unter W.S.A.F genau anderer meinung als du Jurist(nett gemeint) aus dem Verkehrstalk Forum.

3. Warum ist auf der Homepage der Polizei Bayern der auszug zu nutzungsrechten EU-FS korigiert worden-sprich alte verordnungen wie eignungszweifel e.t.c wurden ausgesetzt mit einem * versehen und unter diesem * wurde dann das EUGH Urteil angehängt.

4.Frage ich dich nocheinmal: Worüber diskutieren wir hier? Über Meinungen oder Fakten. Ich meine wir diskutieren hier wie die wahnsinnigen, ich habe eine PL-EU-FE fahre damit wurde kontrolliert und nichts geschah...vielleicht noch nicht ich weiss es nicht...jedenfalls will ich dir die KONKRETE frage stellen Ist das Urteil Zweideutig?Was können wir AKTIV tun um KLARHEIT ZU SCHAFFEN.

@Gabriel7

Daran habe ich mich schon gewöhnt...Andreas (immerhin mod hier) geht auch nicht auf meine fragen ein obwohl ich ihn NETIQUETTEN artig darum gebeten habe.
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RA XDiver
Beitrag 26.05.2005, 23:52
Beitrag #778


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Zitat
Herr Kapper hat eine MPU auflage...es ist jedoch nichts über eine NU bei ihm bekannt...und gerade er wäre doch der erste auf der Liste der FSB.


Über Herrn Kapper ist schlicht und einfach gar nichts bekannt. Ob er fährt oder nicht weiß einfach niemand hier. Behauptet wird viel.

Zitat
Warum ist mein Anwalt und 1000 andere Anwälte auch mit unter W.S.A.F genau anderer meinung als du Jurist(nett gemeint) aus dem Verkehrstalk Forum.


Tu bitte nicht so, als verträte ich hier eine Exklusivmeinung. Es gibt außer mir noch diverse andere Rechtsanwälte die die Sache deutlich kritischer sehen als offenbar Dein Anwalt, darunter namhafte Verkehrsrechtsexperten. Ich könnte jedenfalls nicht guten Gewissens einen Mandanten durch die Instanzen jagen und ihn mit Kosten überhäufen angesichts der mehr als unsicheren Rechtslage.

Zitat
Warum ist auf der Homepage der Polizei Bayern der auszug zu nutzungsrechten EU-FS korigiert worden-sprich alte verordnungen wie eignungszweifel e.t.c wurden ausgesetzt mit einem * versehen und unter diesem * wurde dann das EUGH Urteil angehängt.


Ich kenne die Seite nicht. Deswegen, kein Kommentar.

Zitat
Ist das Urteil Zweideutig?Was können wir AKTIV tun um KLARHEIT ZU SCHAFFEN.


Nach meiner Ansicht ist das Urteil bzgl. der Eignungszweifel völlig unklar. Dies dürfte aber daher kommen, dass die MPU in dem dort streitigen Verfahren max. eine Nebenrolle gespielt hat.

Aktiv tun könnt Ihr momentan wohl gar nichts. Der Spielball liegt jetzt bei den Gerichten.


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grobi1212
Beitrag 27.05.2005, 00:11
Beitrag #779


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@RA XDIVER

Ja..........das sehe ich momentan genauso.........wir können jetzt nur warten warten warten......

Was schätzt du denn wie lange es noch dauern könnte bis klarheit herschen könnte???

Brach ja nur eine schätzende vorsichtige Prognose sein wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 27.05.2005, 00:18
Beitrag #780


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Zitat
Was schätzt du denn wie lange es noch dauern könnte bis klarheit herschen könnte???


Ui, das ist die bislang schwierigste Frage. wink.gif

Ne, im Ernst. Davon ausgehend, dass das hier in den letzten Tagen zitierte, anliegende Verfahren nichts diesbzgl. bringen wird, wird es wohl mindestens bis Mitte 2006 dauern, bis der EuGH sich mit der Vorlagefrage aus München (AUT-MPU) befasst.

Sollten die Jungs das Kunststück fertigbringen, auch in dem Verfahren keine generelle Klarheit schaffen zu können, dann wird´s zeitlich ganz duster.

Rechnet man mit der durchschnittlichen Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten, dann dauert´s gut und gerne noch 5 Jahre, bis eine Hauptsacheentscheidung zum Thema NU durch die Instanzen ist und dann vor dem EuGH landet.

Du kannst mir glauben, dass ich diese Angelegenheit ebenso unbefriedigend finde wie Ihr. Auch mir (und den meisten anderen Stammpostern) wäre eine kurzfristige Klärung lieber als dieses ewige hin und her.

Ich kann mich nur wiederholen: Ich persönlich kann mit jeder Entscheidung des EuGH leben (@Medusa: Dann bekommst du eben Deine Kiste Cola tongue.gif ).


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 27.05.2005, 00:49
Beitrag #781


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Zitat
(@Medusa: Dann bekommst du eben Deine Kiste Cola


wer weiß wie weit bis dahin die preise inflationiert sind think.gif
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 27.05.2005, 00:51
Beitrag #782


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schreib schreib........................will keine 66 beiträge stehen haben rolleyes.gif
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Peter Lustig
Beitrag 27.05.2005, 06:25
Beitrag #783


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Zitat (grobi1212 @ 27.05.2005, 00:42)
3. Warum ist auf der Homepage der Polizei Bayern der auszug zu nutzungsrechten EU-FS korigiert worden-sprich alte verordnungen wie eignungszweifel e.t.c wurden ausgesetzt mit einem * versehen und unter diesem * wurde dann das EUGH Urteil angehängt.

Welche Seite meinst Du? Diese?
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Lexus
Beitrag 27.05.2005, 08:11
Beitrag #784


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Obwohl es auch schon mal ausdrücklich gesagt wurde im Laufe der Diskussion - noch mal für die später Hinzugekommenen:

Ein Großteil der Mißverständnisse beruht einfach sprachlich und gedanklich darauf, dass der Begriff "Anerkennung" nicht ganz richtig verstanden wird.

Anerkennung bedeutet, dass D. die EU-FE nicht für ungültig halten darf, sondern eben ihre Geltung anerkennen muss. Dies hat zur Folge, dass das Fahren mit der EU-FE kein Fahren ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis ist und demzufolge auch nicht bestraft werden darf (solange, bis .... - dazu gleich).

Anerkennung bedeutet aber nicht darüber hinaus, dass es irgendeinem EU-Staat, ganz gleich, ob es sich um D oder einen x-beliebigen anderen Staat handelt, verboten wäre, gegen den Inhaber einer anerkannten und gültigen Fahrerlaubnis dann Schritte einzuleiten, wenn er dies wegen Eignungszweifeln im Interesse der Sicherheit seiner und aller anderen EU-Bürger für geboten hält.

Hierzu ein Zitat von der offiziellen Europa-Portalseite der EU (also weder eine deutsche noch eine private Seite, sondern ein ganz offizielles Portal, das in den wichtigsten EU-Sprachen veröffentlicht ist):

Zitat
Aus Gründen der Verkehrssicherheit können die Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat. Die innerstaatlichen Vorschriften gelten also für alle Führerscheine, ungeachtet des Mitgliedstaates, der den Führerschein ausgestellt hat.


Den Satz könnt ihr auf der Seite in 20 Sprachen lesen.

Selbstverständlich muss jeder EU-Staat jede in einem anderen EU-Staat erteilte Fahrerlaubnis ohne Wenn und Aber und ohne jegliche Überprüfung anerkennen.

Aber anerkennen bedeutet eben nicht, dass man die FE nicht auch wieder aberkennen (oder eben den Gebrauch im Inland untersagen) kann. Untersagung der Nutzung setzt ja geradezu begrifflich die vorherige Anerkennung voraus, sonst wäre es ja von vornherein strafbares Fahren ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis, was es aber eben nicht ist.

Dem Anerkennungsgebot kommt D voll nach.

Der Irrtum der Fraktion der Betroffenen ist, dass sie sich ausgedacht haben, dass Anerkennung noch mehr ist: nämlich die Pflicht, eine Art Diplomatenstatus über den Inhaber einer EU-FE zu wölben, so dass es jeder inländischen Behörde verboten ist, den ungeeigneten FE-Inhaber aus dem Verkehr zu ziehen. Die polnische FE soll dem Betroffenen quais den Status der Unantastbarkeit verleihen. Das aber ist ein schlichter Verständnis-Irrtum. Er entspringt einem falschen Sprachverständnis des Begriffs "Anerkennung ohne Wenn und Aber" und missachtet den offiziell veröffentlichten Standpunkt der EU, indem ein Urteil des EuGH herausgepickt wird, das lediglich zur abgelaufenen Sperrfrist und zum Wohnsitzprinzip und zur Anerkennung ergangen ist, aber nicht zum Entzug einer EU-FE; es ist somit gar nicht zweideutig, sondern für die Fälle der MPU-Notwendigkeit und der dann folgenden Nutzungsuntersagung nicht einmal einschlägig.

Da die Strafbarkeit erst wieder einsetzt, wenn eine zu befolgende NU vorliegt, ist bis dahin auch für die Anerkennung der ausländischen FE gesorgt.

Im Grunde genommen ist die Haltung der Betroffenen-Fraktion echt paradox: Einerseits wird ständig D vorgeworfen, EU-Recht und EuGH-Spruch zu missachten. Auf der anderen Seite (nämlich wenn es um die Entziehung der Fe geht) wird streng nationalistisch argumentiert: D soll angeblich nicht berechtigt sein, eine ausländische FE aus der EU anzutasten (aha, strengstes Hoheits- und Landesgrenzenprinzip wie im 19. Jahrhundert).

Dabei ist es doch ganz einfach: Wir sind ein Europa und jede in irgendeinem Staat Europas angesiedelte Führerschein-Behörde kann für jeden EU-Bürger feststellen, dass dieser ungeeignet für die gesamteuropäische Verkehrssicherheit ist und ihm dezmzufolge jede x-beliebige FE auch entziehen bzw. den Gebrauch untersagen (siehe oben!). Einzige Voraussetzung: ein Wohnsitz im betreffenden Inland.

Das ist wirkliche Einheit und nicht das EuGH-Geschwafel in diesem Thread.


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Andreas
Beitrag 27.05.2005, 08:27
Beitrag #785


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@Lexus, Klasse geschrieben.... thumbup.gif notworthy.gif

Aber ich fürchte, ein Teil der verbohrten EU-FS-Anhänger will es immer noch nicht verstehen. shutup.gif


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Peter Lustig
Beitrag 27.05.2005, 08:42
Beitrag #786


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Zitat
Einzige Voraussetzung: ein Wohnsitz im betreffenden Inland.

Ist dem tatsächlich so? think.gif

Nach meinem Dafürhalten spielt der Wohnsitz für eine Nutzungsuntersagung (= Aberkennung des Rechts durch eine inländische FE-Behörde, im Inland (= Deutschland) ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen) keine Rolle. Das ist auch bei einem Wohnsitz-Ausländer möglich.

Besitzt nun dieser Wohnsitzausländer einen von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerschein, muss er diesen abliefern. Tut er dies nicht, hat die FE-Behörde ein Problem. Sie muss schauen, wie sie an den FS herankommt. Solange der Wohnsitzausländer trotz Entziehung im Besitz seines deutschen FS ist, wird kein Polizeibeamter im Ausland ihm deswegen etwas wollen. Im Inland (und streng genommen auch im Ausland) fährt er jedoch trotz noch vorhandenen FS ohne Fahrerlaubnis. Hier liegt einer der Hauptansatzpunkte für die Notwendigkeit eines Zentralen europäischen Fahrlaubnisregisters.

Beispiel Punktesystem:
Einem Wohnsitz-Ausländer wird bei Erreichen der kritischen 18-Punkte-Grenze ebenso wie einem Wohnsitz-Inländer die Berechtigung zum Führen eines Kfz im Inland aberkannt. Nur das garantiert die Gleichbehandlung.

Im Gegensatz zum ausländischen FS-Inhaber muss jedoch der Inhaber eines deutschen Führerscheins diesen abliefern, die Fahrerlaubnis wird entzogen - und zwar für alle Staaten. Der Inhaber des ausländischen FS kriegt lediglich eine Nutzungsuntersagung für das Inland, darf jedoch mit seinem FS weiterfahren. Und aus ist es mit der Gleichbehandlung. wink.gif

Ansonsten große Anerkennung zu Deinem Beitrag! thumbup.gif

Die Mitdiskutanten der bedingungslosen Pro-EU-FS-Fraktion sollten sich Deinen Beitrag Wort für Wort auf der Zunge zergehen lassen. Vielleicht hättest Du für die Ungläubigen das Zitat von der EU-Portal-Seite noch verlinken sollen, damit sie es ggf. selber dort nachlesen können.
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michaelp100
Beitrag 27.05.2005, 08:49
Beitrag #787


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QUOTE
was bedeutet denn postzustellungsauftrag genau, bzw. wie gehtr das vor sich?
Der Postbote unterschreibt auf der Urkunde, dass er das Teil eingeworfen hat. Eine Quittung geht an die Behörde. Damit ist der Zugang beweisbar festgestellt.
dazu zwei fragen. was ist, wenn z.b. eltern oder mitbewohner die zustellung annehmen und nicht an den empfänger weiterleiten, sondern vernichten?
wie ist es denn mit der zustellung ins ausland, wenn man da seinen leben´smittelpunkt hat?
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Peter Lustig
Beitrag 27.05.2005, 08:57
Beitrag #788


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1. Das Schreiben gilt in diesem Moment, unabhängig davon, was anschließend damit passiert, als an den Adressaten zugestellt.

2. Befindet sich der Adressat unerreichbar im Ausland und ist dies der Behörde bekannt, gibt es das Instrument der "öffentlichen Zustellung". Dann wird das Schreiben eine bestimmte Zeit in der Behörde öffentlich ausgehängt und gilt danach ebenfalls als rechtskräftig zugestellt.
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Lexus
Beitrag 27.05.2005, 08:58
Beitrag #789


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Hier ist der Link!

In der Tat, die Verlinkung hätte ich gleich vornehmen sollen.


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Lexus
Beitrag 27.05.2005, 09:04
Beitrag #790


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Zitat (Peter Lustig @ 27.05.2005, 09:42)
Zitat
Einzige Voraussetzung: ein Wohnsitz im betreffenden Inland.


Ist dem tatsächlich so? think.gif

Nach meinem Dafürhalten spielt der Wohnsitz für eine Nutzungsuntersagung (= Aberkennung des Rechts durch eine inländische FE-Behörde, im Inland (= Deutschland) ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen) keine Rolle. Das ist auch bei einem Wohnsitz-Ausländer möglich.


Ich hab mich, um nichts zu verwässern, mal einfach an das von mir gepostete Zitat gehalten.

Möglicherweise liegt hier eine Diskrepanz zwischen deutschem und europäischem Recht vor. Dein Standpunkt entspricht der deutschen Rechtslage. Bezüglich Europa muss ich noch mal gelegentlich genauer nachgucken, aber mir ist so, als würde in den Richtlinien immer für Maßnahmen bzw. die Zuständigkeit für Maßnahmen an den Wohnsitz angeknüpft.


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