... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

21 Seiten V  « < 16 17 18 19 20 > »   
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 09:00
Beitrag #851


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



?? Wie bitte ??
Habe Deinen Einwand nicht verstanden, Thommy Bumm.

Was hat die behoerdliche/gerichtliche Einordnung des Gutachtens mit der Schweigepflicht zu tun ?

Wenn die Behoerde die Unterlagen zur mpu-Stelle schickt, dann gibt es einen Vermerk. Wenn die Unterlagen wieder zurueckkommen, dann gibt es wieder einen Vermerk. Und wenn dann das (offensichtlich gemachte) Gutachten nicht eingereicht wird, dann gibt es den dritten Vermerk.

Ohne ein Wort eines Gutachters (und nur der hat Schweigepflicht!) ist fuer die Behoerde/ das Gericht sonnenklar: Gutachten versucht, Gutachten nicht bestanden.
Ganz einfach.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 28.05.2005, 09:11
Beitrag #852


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Ich will aber nicht, dass die MPU-Behörde in meine Akte einen Vermerk macht, ob ich ein Gutachten gemacht habe!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 28.05.2005, 10:08
Beitrag #853


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



@GastJana,
ich würde der FEB mitteilen, das dein ordentlicher Wohnsitz im Ausland ist und wie sie auf die Idee kommen dir eine MPU aufzuerlegen.
Würde ich zumindest mal so schreiben und natürlich auch beweisen, das du nicht in D deinen Lebensmittelpunkt hast.
Gruss
Natrix
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 10:19
Beitrag #854


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (Thommy Bumm @ 28.05.2005, 10:11)
Ich will aber nicht, dass die MPU-Behörde in meine Akte einen Vermerk macht, ob ich ein Gutachten gemacht habe!

Wer will wissen, was Du willst ?
Aktenvermerke koennen die schliesslich machen bis sie schwarz werden ...

@Natrix bzw. GastJana,
ich würde der FEB mitteilen, das dein ordentlicher Wohnsitz im Ausland ist und wie sie auf die Idee kommen dir eine MPU aufzuerlegen, denn deutsche Behoerden sind fuer Dich erstmal gar nicht zustaendig. Sie moechten sich bitte an Deine zustaendige Heimat-Behoerde wenden, die dann die notwendigen Massnahmen ergreifen wird ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.05.2005, 10:26
Beitrag #855





Guests






Zitat (Lexus @ 27.05.2005, 21:05)
Die bemerkenswerteste Passage aus dem Urteil des VG Regensburg scheint mir zu sein:

Zitat

Ausdrücklich hat das Gericht jedoch auch hervorgehoben, dass die Absätze 2 und 4 dieses Artikels den Zweck verfolgten, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, in ihrem Hoheitsgebiet ihre nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden. Solange die Mitgliedstaaten hierbei an Vorgänge anknüpfen, die sich nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben, bestehen gegen eine unmittelbare Anwendung der einschlägigen Vorschriften ohnehin keine Bedenken. Gleiches muss jedoch für Eignungsmängel gelten, die bereits vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, soweit sie in der Gegenwart noch andauern.


Das sollte /8doc zu denken geben, der ja des öfteren darauf abgestellt hat, ob die Verstöße vor oder nach der Erteilung der EU-FE lagen.


Strichachtdoktor's Argumentation ueberzeugt aus nachstehenden Gruenden:


Die FE Richtline entfaltet unmittelbare Wirkung, die nationale Behoerden, Gerichte und Gebietskoerperschaften wie nationale Gesetze zu beachten haben.
Im Widerspruch zwischen EU-Recht und nationalem Recht ist EU-Recht vorangig.

Belehre uns juristische Laien doch bitte warum dieser Rechtsgrundsatz durch Behoerden, VG zum bis zum OVG in Mannheim unterlaufen wird und den Betroffenen geltendes Recht verwaehrt wird.

Der Widerspruch ist auch in folgendem Urteil ueberdeutlich und fuer jeden ersichtlich:

Zitat
Gericht:  VG Regensburg Datum:  03.02.2005 Aktenzeichen:  RN 5 S 05.30

Auszug:

Solange die Mitgliedstaaten hierbei an Vorgänge anknüpfen, die sich nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben, bestehen gegen eine unmittelbare Anwendung der einschlägigen Vorschriften ohnehin keine Bedenken. Gleiches muss jedoch für Eignungsmängel gelten, die bereits vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, soweit sie In der Gegenwart noch andauern.


EUGH Urteil vom 29.4.2004 AZ.: C-476/01 zu Richtlinie 91/439/EWG


76 Nach dem Wortlaut von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen angewendet wurde. Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 28.05.2005, 11:01
Beitrag #856


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



@Johnny Walker

Belehren ist weniger mein Ziel als Überzeugen, und das ist halt nicht immer einfach.

Zu deinem Sperrfrist-Zitat sag ich nur: Es gibt halt auch noch andere Gründe als eine nicht abgelaufene Sperrfrist (und den Wohnsitz). Und über die anderen Gründe hat bisher kein EuGH etwas gesagt. Sonst brauchen wir ja hier nicht zu schreiben, sondern könnten einfach das nicht existente EuGH-Urteil lesen.

Ich denke, man kann sich vorläufig auf folgenden Marsch in die Zukunft einrichten:

1) die Perlenkette der VG-Entscheidungen zusammensetzen, die den NU-Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz verweigern;

2) die OVG-Beschwerde-Entscheidungen zu sammeln, die die VG-Beschlüsse bestätigen.

3) die Hauptsacheenscheidungen der deutschen VG-Gerichte abwarten, die die bisherige Linie bestätigen werden.

4) abzuwarten, ob die VGe die Berufung gegen ihre Urteile zulassen werden und dann abwarten, bis die OVGe die erstinstanzlichen Urteile der VGe bestätigt haben.

5) abwarten, ob die OVGe die Revision gegen ihre Berufungsurteile zulassen und dann ggf. abwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

6) abwarten, ob sich jemals jemand nach 100 innerdeutschen Urteilen überhaupt noch die Mühe macht, zum EuGH zu gehen und dann dessen Entscheidung abwarten.

Vor einer EuGH-Entscheidung werden viele sorgfältig europarechtlich begründete Urteile vorliegen; die kann sich der Herr Legér, dessen Amtszeit dann wahrscheinlich aber schon lange abgelaufen sein wird, erst mal zu Gemüte führen. Auch die Richter werden sich mit den dann vorliegenden erschöpfenden Argumenten auseinandersetzen müssen.

Das ist ein sehr langer Weg! Und der Ausgang ist bestenfalls offen (woran ich allerdings nicht glaube, weil dann längst andere - viel strengere - Richtlinien gelten werden, an die auch der EuGH gebunden ist. Dessen Aufgabe ist nicht etwa, im rechtsfreien Raum neues Recht zu schaffen, sondern das Recht schaffen Kommission und Parlament; die Aufgabe des EuGH besteht lediglich darin, für eine einheitliche und richtige Anwendung des europäischen Rechts zu sorgen und das europäische Recht auszulegen. Auslegen heisst aber immer, sich in den Grenzen des geltenden Rechts und der Gesetze zu bewegen.)

Aber mir kommen schon jetzt Zweifel, ob die wirklich Betroffenen solche Mühsalen überhaupt auf sich nehmen wollen und werden. Es fällt doch auf, dass gegen manche Beschlüsse (VG München) nicht mal ein Rechtsmittel eingelegt worden zu sein scheint. Offenbar werden auch NUs hingenommen, ohne dass um Rechtsschutz nachgesucht wird (bei angeblich 600 betroffenen Mandanten müsste es doch Beschlüsse nur so hageln).

Dann fällt mir noch etwas auf: Wieso geht nicht jemand, dem der vorläufige Rechtsschutz bis zur Hauptsacheentscheidung verweigert wurde, mit einer Grundrechtsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht? Das Recht auf eine Fahrerlaubnis steht unter Grundrechtsschutz. Der innderdeutsche Rechtsweg dürfte mit einer Beschwerdeentscheidung des OVG erschöpft sein, weil derjenige dann möglicherweise jahrelang bis zur Hauptsacheentscheidung in seinen Rechten durch die öffentliche Hand verletzt wird.

Diese Rechtswegerschöpfung scheint mir auch in Bezug auf den EuGH gegeben zu sein. Trotzdem geht niemand konkret zum EuGH.

Feigheit? Einsicht in die Aussichtslosigkeit der eigenen Position? Findet sich kein Anwalt, der es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, für eine aussichtslose Position zu streiten und dafür zu kassieren?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 28.05.2005, 12:41
Beitrag #857


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Hallo Lexus,

soweit wird es mit Sicherheit nicht kommen, das betroffene Personen nicht weiter den Rechtsweg beschreiten werden, siehe dazu auch Herrn Kapper, der ja schliesslich vor den EuGh gezogen ist. Dafür denke ich ist es den Personen viel zu wichtig wieder in den Genuss einer FE zu kommen und die Anwälte werden mit Sicherheit ebenso ihre Überzeugungsarbeit leisten. Das müsstest du selbst am besten wissen,grins.
Also ich denke eine Entscheidung wird mit Sicherheit vom EuGh kommen, noch eher als vom Bundesverfassungsgericht.
Und wie das Hauptsacheverfahren ausgeht ist ebenfalls noch längst nicht negativ für die EU FS Inhaber getroffen worden.
Schaun mer mal. sagt als der Kaiser.
Gruss
Natrix
Go to the top of the page
 
+Quote Post
grobi1212
Beitrag 28.05.2005, 13:20
Beitrag #858


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 160
Beigetreten: 18.04.2005
Wohnort: bei Bremen
Mitglieds-Nr.: 9365



Jana? Eins würd mich mal Interessieren:

Kommst du aus Sachsen?(bisher hier nur Bayern NUS bekannt)

Wegen der NU kannst du (so hab ich es jedenfalls mitgekriegt) erst einmal nix machen bis die ernuete klage beim EUGH entschieden ist.

Das es nicht Rechtens ist ist völlig klar...aber wir müssen jetzt erst mal akzeptieren was das Land sagt in dem du Lebst...bzw. fährst...und zwar deshalb weil die eine Pistole haben und du nicht...wie im 3.Reich eben wink.gif

RA XDIVER schätzt ein abschliessendes Urteil nicht vor dem nächsten Jahr das denke ich auch.....also solange noch Busfahren auch wenn es uns nicht passt
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 28.05.2005, 13:45
Beitrag #859


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
bisher hier nur Bayern NUS bekannt


Das stimmt nicht so ganz. Hier sind auch NUen aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, NRW und Berlin bekannt.

Zitat
Das es nicht Rechtens ist ist völlig klar...aber wir müssen jetzt erst mal akzeptieren was das Land sagt in dem du Lebst...bzw. fährst...und zwar deshalb weil die eine Pistole haben und du nicht...wie im 3.Reich eben


Das ist zum einen streitig, zum anderen bitte ich um Unterlassung dieser unsäglichen Vergleiche mit Deutschlands dunklen Zeiten. Die sind nicht nur unpassend sondern auch unwürdig eingedenk der Vergangenheit. Nicht zuletzt ersetzt ein solcher Vergleich, der immer gerne herangezogen wird, wenn die Argumente ausgehen, eben keine Argumentation. shutup.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 13:52
Beitrag #860


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Kaum bin ich mal 48 Stunden weg - 1.000 Km gefahren cool.gif , gibt es 2 Seiten neue Postings im EU-FE Thread. Bis zum EuGH Urteil wird die Threatunterteilung bestimmt noch dreistellig laugh2.gif

Zitat (RA XDiver @ 26.05.2005, 23:36)
Im Übrigen hat bislang noch jeder, der mich direkt angesprochen hat eine Antwort bekommen. Da kannst Du diverse Vertreter der Pro-EU-FS-Fraktion ansprechen.

Volle Zustimmung. Gerade von RA XDiver kommen die Antworten sogar sehr schnell.

@Lexus

Zitat
Es fällt doch auf, dass gegen manche Beschlüsse (VG München) nicht mal ein Rechtsmittel eingelegt worden zu sein scheint. Offenbar werden auch NUs hingenommen, ohne dass um Rechtsschutz nachgesucht wird (bei angeblich 600 betroffenen Mandanten müsste es doch Beschlüsse nur so hageln).


Vermute da trennt sich die Spreu vom Weizen. Wer die EU-FE trotz nach wie vor bestehender Alkoholprobleme erworben hat kann sich seine Chancen die FE auf längere Zeit behalten zu können ausrechnen. Gerichtsverfahren hin oder her, ab Kenntnisnahme der Behörden dürfte sich die Kontrollrate des Betroffenen, zumindest in Bayern, wesentlich erhöhen.

Zitat
Wieso geht nicht jemand, dem der vorläufige Rechtsschutz bis zur Hauptsacheentscheidung verweigert wurde, mit einer Grundrechtsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht?
Zitat
Diese Rechtswegerschöpfung scheint mir auch in Bezug auf den EuGH gegeben zu sein. Trotzdem geht niemand konkret zum EuGH.


Das wird hoffentlich in nächster Zeit jemand tun. Geht eigentlich beides parallell? Wie sähe in beiden Fällen der ungefähre Zeitrahmen aus?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 28.05.2005, 14:46
Beitrag #861


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Das wird hoffentlich in nächster Zeit jemand tun. Geht eigentlich beides parallell? Wie sähe in beiden Fällen der ungefähre Zeitrahmen aus?


Sowohl das Verfassungsrecht als auch das europäische Recht bieten die Möglichkeit des Rechtsschutzes im Wege der einstweiligen Anordnung.

Im Bundesrecht regelt § 32 BVerfGG die Voraussetzung, beim EuGH ist diese Verfahrensart in Art. 104 ff. (.pdf) der Verfahrensordnung des Gerichts der EG in erster Instanz geregelt.

Ob die Voraussetzungen, zumindest auf europäischer Ebene gegeben wären, vermag ich so schnell nicht zu erkennen. Rechtsschutz vor dem BVerfG wäre jedenfalls möglich.

Um so verwunderlicher ist es, dass dort bislang noch niemand vorstellig geworden ist. So klar wie manche hier meinen scheint die Rechtslage offensichtlich nicht zu sein, denn sonst wäre wohl davon auszugehen, dass irgendein Prozessbevollmächtigter diesen Weg bereits eingeschlagen hätte.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 28.05.2005, 15:05
Beitrag #862


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Ich möchte nochmals den Blick weg von den manchen ja verhassten deutschen Vorschriften zum Europarecht wenden.

Da ist einmal die Bestimmung in der Führerschein-Richtlinie zum Alkohol, die weit über eine deutsche MPU hinausgeht, indem sie sogar noch nach der Erteilung weiterhin regelmäßige ärztliche Abstinenzkontrollen verlangt:

Zitat
Aus der Richtlinie 91/439/EWG (derzeit geltende Führerscheinrichtlinie der EU) zum Alkohol (Anhang III)

Alkohol

14.  Alkoholgenuß ist eine große Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr. Da es sich um ein schwerwiegendes Problem handelt, ist auf medizinischer Ebene große Wachsamkeit geboten.

14.1  Bewerbern oder Fahrzeugführern, die alkoholabhängig sind oder das Führen eines Fahrzeugs und Alkoholeinfluß nicht trennen können, darf eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch erneuert werden.

Bewerbern oder Fahrzeugführern, die alkoholabhängig waren, kann nach einem nachgewiesenen Zeitraum der Abstinenz vorbehaltlich des Gutachtens einer ärztlichen Stelle und einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle eine Fahrerlaubnis erteilt oder erneuert werden.

14.2  Die zuständige ärztliche Stelle muß die zusätzlichen Risiken und Gefahren gebührend berücksichtigen, die mit dem Führen von Fahrzeugen dieser Gruppe verbunden sind.


Das ist bereits seit 1991 geltendes Europarecht; offenbar wird es aber im Ausland nicht angewendet, weshalb in D die Notwendigkeit besteht, dies nachzuholen.

Nur dass hier keine jahrzehntelangen Abstinenznachweise gefordert werden, sondern nur vorherige und mit einer anständigen MPU ist dann gut. Ich finde die deutsche Regelung viel liberaler als die europarechtliche.

Dass D berechtigt ist, insoweit einen etwas anderen Weg zu gehen, ergibt sich ausdrücklich ebenfalls aus der Führerschein-Richtlinie:

Zitat
In der RiLi 91/439/EWG (Führerschein-Richtlinie) heisst es der Vorbemerkung zum Schluss:

    "Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."


Solange diese Richtlinie so besteht und geltendes EU-Recht ist, verstehe ich überhaupt nicht, wie man seine Hoffnungen auf ein abweichendes EuGH-Urteil setzen kann. An eine Abschaffung dieser Regelung ist bestimmt nicht gedacht.

Das letzte Zitat beantwortet meiner Meinung nach auch die hier angeklungene Frage, ob D auch Maßnahmen auf solche FE-Inhaber anwenden kann, die hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Ich denke, dass das nicht geht (Punkte hin oder her).


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 15:18
Beitrag #863


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Lexus @ 28.05.2005, 16:05)
Nur dass hier keine jahrzehntelangen Abstinenznachweise gefordert werden, sondern nur vorherige und mit einer anständigen MPU ist dann gut. Ich finde die deutsche Regelung viel liberaler als die europarechtliche.

Wenn aber alle Abstinenznachweise ignoriert werden weil die Therapiegeldmühle nicht durchlaufen wurde hilft einem die dt. Methode nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erhalten. Hier wird einem Psychologen alle Macht über eine andere Person in die Hand gegeben. Über Jahre belegbare Fakten sowie der MU Teil der MPU spielen dann keine Rolle mehr.

EU-System = Abstinenzkontrolle nach FE Erteilung? Gerne, die Kosten dafür würde ich freiwillig tragen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gabriel7
Beitrag 28.05.2005, 15:27
Beitrag #864


Mitglied
****

Gruppe: Banned
Beiträge: 117
Beigetreten: 18.05.2005
Mitglieds-Nr.: 9818



Ich hatte geststern Abend ein längeres Gespräch
mit einer Juristin vom VG Bremen. Laut Ansicht
dieser zweifellos kompetenten Person, die mit
der ganzen EU- Sache schon vertraut war, ist es
durchaus denkbar, daß für NU betroffenene Personen , nicht D
sondern die Kommunen bei einer Bestätigung der jetzigen
EU Richtlinie für Schäden, welche NU Bertoffene im Zusammenhang
mit einer NU enstanden sind, aufkommen müßten.
Diese Prozesse würden sich als sehr aufwendig und lange andauernd erstrecken,
aber nicht wie im Fall Kapper nur ein ersetztes Auto betreffen, sondern
ganze Komplexe Folgen mit sich ziehen.
Ich denk mir mal, daß das ein Säftel bereits weiß und schon darauf hinarbeitet.
Ich kenne mich mit dieser Sachlage nicht aus und werde mich
auch nicht weiter dazu äußern.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 28.05.2005, 15:33
Beitrag #865


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Wenn ich Gabriel lese, komm ich echt aus dem Staunen nicht raus, schon die ganze Zeit. Ohne ihn würde der Thread nur halb so viel Spaß machen.

Allein die Vorstellung der Beweisschwierigkeiten, die ein Alki haben muss, um einen "Schaden" durch Nichterteilung einer ihm nicht zustehenden FE darzustellen, treibt mir Lachtränen in die Augen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 28.05.2005, 15:34
Beitrag #866


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Das sehe ich persönlich ein wenig anders. Ein Amtshaftungsanspruch -und um nichts anderes würde es sich handeln- dürfte im hier diskutierten Fall wohl nicht durchgehen. Aber das sollen ggf. die Gerichte entscheiden.

Ich möchte der Kollegin nicht zu nahe treten und sicher ist sie eine gute Juristin. Allerdings sind Amtshaftungsprozesse den Zivilgerichten zugeordnet und das ist nunmal nicht ihr Tätigkeitsbereich. Da die Verfahren zutreffend nicht ganz einfach sind kann ich den "Optimismus" der durch ihre Aussage evtl. verbreitet wird, nicht zu teilen.

Ebenso der kleine Hinweis, dass auch ein RA Säftel nicht alles hervorragend kann. Wenn Du sein Kanzleiprofil kennst, und davon gehe ich aus, weisst Du, dass Amtshaftung nicht zu seinen Spezialitäten gehört. Demnach wäre ich mit dem wiederholten glorifizieren ein wenig vorsichtig (und würde mir für solch einen Prozess ggf. jemanden holen, der solche Prozesse regelmäßig führt).


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 15:38
Beitrag #867


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Belegbare Folgekosten könnte ich mir vorstellen. Beispiel: A. ist Arbeitslos, macht EU-FE und bekommt einen Job als Auslieferungsfahrer. Verliert Job wieder nach NU. "Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit", somit 3 Mo. Sperrfrist könnten die Folge sein. Oder sehe ich das falsch?

(Vom geringeren Einkommen der Folgejahre und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit EU-FE NU mal ganz abgesehen).

Nebenbei, muß man die EU-FE Existenz eigentlich dem Arbeitsamt angeben und das Risiko der Informationsweitergabe an die FEB eingehen? (Fragebogen des A. enthält meines Wissen die Frage nach FE Besitz).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.05.2005, 16:01
Beitrag #868





Guests






@ Lexus

Danke. Mit dem OVG B.-W. Urteil haben wir doch schon die Revisionszulassung zum Bundesverwaltungsgericht.

Das OVG formulierte:
...zu pruefen ob das vorrangige EU-Rech die Befugnisse nationaler Stellen auf die Einhaltung der Sperrfrist beschränkt.

Immerhin erkennt das OVG die EU-Rechtssprechung in diesem Fall als vorangig an und schiebt die Entscheidung dem Bundesvewaltungsgericht zu.

Nun bestimmt die EU-Rechtsordnung, dass das letztentscheidende nationale Gericht zur Vorlage beim EuGH verpflichtet ist falls EU-Recht betroffen ist.

Das ist bei dieser Revision zutreffend. Muß also das BVG die OVG Formulierung dem EuGH zur Entscheidung vorlegen, der diese dann mit dem Hinweis auf das Kapper Urteil beantwortet:

Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Wirkung der ehemals vom Gericht zusätzlich zum Entzug der Fe verhängte Maßnahme verbraucht und daher nach deren Ablauf die EU-FE anzuerkennen?

Das Kapper-Urteil wird doch nicht dadurch obsolet, daß Leger in Pension geht.

Das Problem der Organe deutscher Rechtspflege scheint in der mangelnden Akzeptanz der Erkenntnis zu liegen, daß der EuGH mit dem Kapper Urteil alle nationale Eignungszweifel - Gesetze kassiert hat.

Alle nachgeordneten Verwaltungs-Gerichte wirken etwas verkrampft in ihren Bemühungen ein höchstrichterliches Urteil zu kassieren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 28.05.2005, 16:09
Beitrag #869


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Lexus @ 28.05.2005, 16:33)
Wenn ich Gabriel lese, komm ich echt aus dem Staunen nicht raus, schon die ganze Zeit. Ohne ihn würde der Thread nur halb so viel Spaß machen.

Vor allem ist es erstaunlich, mit wem er alles in Kontakt stehen will. Das dürfte inzwischen die Hälfte der deutschen VG sein und alle sind natürlich voll und ganz seiner Meinung. tongue.gif

Hat Gabriel7 nicht angeblich seinen Wohnsitz in den NL?? think.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 16:15
Beitrag #870


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



jo, hat er geschrieben, ich (noch) auch:)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 16:16
Beitrag #871


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



QUOTE lexus
In der RiLi 91/439/EWG (Führerschein-Richtlinie) heisst es der Vorbemerkung zum Schluss:
"Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."

stand das nicht so in einem urteil eines vg?
ausserdem heisst es... dürfen maßnahmen über den entzug anwenden...
das würde aber bedeuten, dass ein eu-fs ungültig wäre. da hat aber der eugh anders entschieden.
bin ja mal gespannt...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 16:22
Beitrag #872


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



wie sehen eigentlich die fs-bedingungen beim erwerb in den baldigen eu-ländern ungarn u.s.w. aus?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 16:27
Beitrag #873


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (michaelp100 @ 28.05.2005, 17:22)
wie sehen eigentlich die fs-bedingungen beim erwerb in den baldigen eu-ländern ungarn u.s.w. aus?

Albtraumhaft für D. cool.gif Zur Zeit nationale Bedingungen, bald sind nationale FEs von dort EU-FEs.
(Rumänien, Bulgarien wahrscheinlich 01.2007).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 16:29
Beitrag #874


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



dann wäre das ja auch bald ein thema...
wenn ich eine nu für meinen cz-fs bekommen würde, ist es rechtlich stathaft, dann einen fs z.b. in bulgarien zu machen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 16:32
Beitrag #875


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (michaelp100 @ 28.05.2005, 17:29)
dann wäre das ja auch bald ein thema...
wenn ich eine nu für meinen cz-fs bekommen würde, ist es rechtlich stathaft, dann einen fs z.b. in bulgarien zu machen?

Dann hättest Du 2007 unschuldigerweise whistling.gif 2 EU-FEs. Die NU für Deutschland bezieht sich nach Foreninfo auf eine bestimmte EU-FE. Man sieht es sind überall im Europarecht Fachleute am Werk rofl1.gif Habe mich schon ein bißchen umgehört: Link (kein Anbieter)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 16:45
Beitrag #876


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



ich verzichte dann auf meinen cu-fs und fahre mit dem anderen weiter, von dem keiner weiss. ist das ok?

ausserdem, habe ich beim adac gefunden
Auf der Via Baltica durch die neuen EU-Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland ist vor allem Alkohol am Steuer nahezu tabu: Während in Litauen noch 0,4 Promille gestattet sind, beträgt das Maximum in Polen 0,2 Promille, in Lettland und Estland ist absolute Nüchternheit beim Autofahren angesagt. Sonst werden Geldstrafen von meist mehreren hundert Euro fällig, in Polen bis zu 1200 Euro. Zusätzlich wird in der Regel die Weiterfahrt untersagt, und wenn alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung ein Unfall, womöglich mit Verletzten, verursacht wird, droht sogar eine Haftstrafe.

klasse, nur geldstrafe, das wars,...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bayer
Beitrag 28.05.2005, 16:46
Beitrag #877


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 370
Beigetreten: 10.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4855



Zitat (Lexus @ 28.05.2005, 16:05)
Zitat

In der RiLi 91/439/EWG (Führerschein-Richtlinie) heisst es der Vorbemerkung zum Schluss:

    "Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."



Das letzte Zitat beantwortet meiner Meinung nach auch die hier angeklungene Frage, ob D auch Maßnahmen auf solche FE-Inhaber anwenden kann, die hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Ich denke, dass das nicht geht (Punkte hin oder her).

Ich seh das auch so wie Lexus.
Was meinen Ra XDiver + Andreas ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 16:54
Beitrag #878


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (michaelp100 @ 28.05.2005, 17:45)
klasse, nur geldstrafe, das wars,...

Wäre da für was anderes: lebenslange Sperre vom Gericht. Ich begreife die EU-FE als letzte Chance der dt. MPU Kristallkugeldiagnostik zu entkommen und nicht als Freifahrtsschein solange die Brieftasche mitmacht. 0,0 Promille sind selbstverständlich!

Zitat
ich verzichte dann auf meinen cu-fs und fahre mit dem anderen weiter, von dem keiner weiss. ist das ok?


Würde ich vermuten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 17:14
Beitrag #879


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



es gibt eine forschungsgruppe für den bereich: (betrifft doch uns, oder)?
Akronym für: Allgemeine Anwendung der Verkehrsverletzungs-Durchführungzielsetzungen: Zu formulieren Politik-orientierte Empfehlungen und Anträge für Maßnahmen, auf einem europäischen Niveau zu ergreifend, um die Implementierung der wirkungsvollen Wechseldurchführungstrategien der nicht finanziellen Strafen wie Fahren der Verbote für Straßenverkehrs-Verletzungsprojektkoordinator zu erleichtern: IBI-Gruppe, BRITISCHE Synchronisierzeitmarke: 01,01,2005 - 31,12,2005
habe ich mit google übersetzt...
Acronym for: Common Application of Traffic Violation Enforcement Objectives: To formulate policy-oriented recommendations and proposals for measures to be taken at a European level to facilitate the implementation of effective cross-border enforcement strategies of non-pecuniary penalties such as driving bans for road traffic violations Project co-ordinator: IBI Group, UK Timescale: 01.01.2005 - 31.12.2005 original
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gabriel7
Beitrag 28.05.2005, 17:25
Beitrag #880


Mitglied
****

Gruppe: Banned
Beiträge: 117
Beigetreten: 18.05.2005
Mitglieds-Nr.: 9818



Anreas@
Ich komme eben auf Grund meiens Berufes
mit vielen Leuten ins Gespräch. Wenn ich dann an Dingen
Interessiert bin, die ich für Inhaltlich interessant halte, nutze
ich meine Beziehungen.
Anwälte haben ja momentan nicht gerade Hochkonjuktur, sind
zum großen Teil wenig oder garnicht beschäftigt (viele sind arbeitslos)
Da wird es natürlich schwer, mit Gesprächspartnern aus anderen Berufssparten
in Kontakt zu kommen. Das Dilemma der RA hat aber auch was für sich,
wenn es dann zu massenhaften Regressansprüchen vo NU Betroffenen kommt, ist
wieder etwas mehr Potential an Mandanten auf dem Markt. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bayer
Beitrag 28.05.2005, 17:42
Beitrag #881


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 370
Beigetreten: 10.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4855



Zitat (michaelp100 @ 28.05.2005, 18:14)
es gibt eine forschungsgruppe für den bereich: (betrifft doch uns, oder)?
Akronym für: Allgemeine Anwendung der Verkehrsverletzungs-Durchführungzielsetzungen: Zu formulieren Politik-orientierte Empfehlungen und Anträge für Maßnahmen, auf einem europäischen Niveau zu ergreifend, um die Implementierung der wirkungsvollen Wechseldurchführungstrategien der nicht finanziellen Strafen wie Fahren der Verbote für Straßenverkehrs-Verletzungsprojektkoordinator zu erleichtern: IBI-Gruppe, BRITISCHE Synchronisierzeitmarke: 01,01,2005 - 31,12,2005
habe ich mit google übersetzt...
Acronym for: Common Application of Traffic Violation Enforcement Objectives: To formulate policy-oriented recommendations and proposals for measures to be taken at a European level to facilitate the implementation of effective cross-border enforcement strategies of non-pecuniary penalties such as driving bans for road traffic violations Project co-ordinator: IBI Group, UK Timescale: 01.01.2005 - 31.12.2005 original

Danke Michael,
endlich mal eine klare Aussage. laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 17:53
Beitrag #882


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



xxxxxx

Beleidigung gelöscht

--------------------
*** Anmerkung Moderator:

Verstoß gegen die Netiquette! Ich bitte dringend Beleidigungen anderer User zukünftig zu unterlassen. Gruss Andreas
mad.gif

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 28.05.2005, 19:59
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 17:55
Beitrag #883


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (Bayer @ 28.05.2005, 17:46)
Zitat (Lexus @ 28.05.2005, 16:05)


Zitat

In der RiLi 91/439/EWG (Führerschein-Richtlinie) heisst es der Vorbemerkung zum Schluss:

    "Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."



Das letzte Zitat beantwortet meiner Meinung nach auch die hier angeklungene Frage, ob D auch Maßnahmen auf solche FE-Inhaber anwenden kann, die hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Ich denke, dass das nicht geht (Punkte hin oder her).

Ich seh das auch so wie Lexus.
Was meinen Ra XDiver + Andreas ?

Ich sehe das auch so wie Lexus, bayer, auch wenn ich kein Experte bin ...

Aber eben weil Laie, habe ich meine Zweifel ob diese "innerstaatlichen Bestimmungen über Entzug, Aussetzung und Aufhebung" auch dann auf eine "neue" Fahrerlaubnis angewendet werden koennen, wenn die Strafe verbuesst, die Sperrfrist abgelaufen und die zustaendige Behoerde berechtigt ist, zu erteilen - wie es so schoen in den einschlaegigen Urteilen geschrieben steht...

Denn diese "innerstaatlichen Bestimmungen", die letztlich zum Wiederentzug aus alten Gruenden einer spaeter erteilten FE fuehren, sind dadurch gar nicht gemeint gewesen. Mit Sicherheit nicht. Hat der EuGH auch schon mindestens einmal festgestellt.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 18:26
Beitrag #884


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (michaelp100 @ 28.05.2005, 18:53)
idiot!

Siehste - solche Reaktionen sind es, die man eben unterlassen sollte, wenn man nicht sich und der ganzen Welt demonstrieren will, dass man zum Fuehren von Diskussionen (und wer weiss was noch) ungeeignet ist ...
ranting.gif wallbash.gif

Wer Cool ist, der macht das anders ... lieb.gif cheers.gif

wink.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Rhhd_*
Beitrag 28.05.2005, 19:10
Beitrag #885





Guests






Bundesregierung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 19:35
Beitrag #886


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Rhhd @ 28.05.2005, 20:10)

Stand der Seite: Di, 01.01.2002. Also nach heutiger Zeitrechnung im Jahr 2 vor EuGH geschrieben wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Roland
Beitrag 28.05.2005, 19:45
Beitrag #887


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 350
Beigetreten: 04.02.2005
Wohnort: Bavaria
Mitglieds-Nr.: 8210



Wollte (muss) mich auch mal wieder melden.
Also ich finde das ausführlliche Posting von Lexus supergut und kann dies auch alles nachvollziehen. (Auch wenn's mir nicht schmeckt) sad.gif

Andererseits pflichte ich auch dem Kontra-MPU-Posting von /8-Doc bei und kann auch diesen Standpunkt sehr gut nachvollziehen. Vor allem weil auch ich als CZ-FS Inhaber natürlich gerne noch etwas fahren möchte mit meiner CZ-FE.

Beide Statements sehe ich als ein Paradebeispiel für die Meinungen der beiden Fraktionen die schon schon seit etlichen 1000 Postings hierüber diskutieren. Und hier zeigt sich m. E. auch wie lange wir uns schon im Kreis drehen um diese ganze Diskussion.

Aber so langsam sehe auch ich als MPU-Gegner hinsichtlich unserer PL/CZ-FS die Felle davon schwimmen.Wahrscheinlich hat Xdiver und Andreas schon lange recht, nur niemand will's so recht wahrhaben.

Wenn man diese ganzen Urteile der VG's so liest zeigt sich doch eindeutig dass D hierzu keinerlei juristischen Ermessensspielraum lässt. Vielmehr sehe ich mehr und mehr einen richtiggehenden Kampf gegen diese ausländischen EU-FS.

Auch ein Beitrag in unserer lokalen Presse hier in Nürnberg seitens Herrn Staatssekretär Schmidt's lässt mich mehr und mehr zweifeln an der Rechtmässigkeit unserer EU-FS. (will's jetzt nicht abtippen, war in der lokalen Zeitung)

Hier wurde von einem rigorosen Vorgehen gegen EU-FS Besitzer berichtet (speziell in Bayern) und unmissverständlicherweise zum Ausdruck gebracht dass es "kein Pardon" gebe.

Ich für meinen Teil hoffe nicht so bald "erwischt" zu werden und fahre, natürlich völlig regelkonform solange bis es auch mich erwischt und harre dann mal der Dinge die dann evtl. kommen.


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 19:52
Beitrag #888


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Roland @ 28.05.2005, 20:45)
Wenn man diese ganzen Urteile der VG's so liest sieht man doch eindeutig dass D hierzu keinerlei juristischen Ermessensspielraum lässt. Vielmehr sehe ich mehr und mehr einen richtiggehenden Kampf gegen diese ausländischen EU-FS.

Genauso hat sich die gesamte dt. Justiz vor Kapper verhalten: Fahren mit EU-FE = FoFE. Da hat auch erst der EuGH den dt. Gerichten die Rechtslage erläutern müssen. Ergo: Warten auf den EuGH.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 19:57
Beitrag #889


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



jo, und weiter "kämpfen"
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:00
Beitrag #890


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 350
Beigetreten: 04.02.2005
Wohnort: Bavaria
Mitglieds-Nr.: 8210



Fahren ohne Fahrerlaubnis ist die eine Sache. Nun gut da hat sich D im Kapper-Fall eines besseren belehren lassen müssen.

Allerdings sprechen diese VG/OVG-Urteile doch auch eine deutliche Sprache hinsichtlich der nationalen Eigungsvoraussetzungen die von jedem Mitgliedsstaat unverändert angewendet werden können oder?

Ich weiss Medusa auch mir schmeckt's nicht aber es zeigt sich doch mehr und mehr eine eindeutige juristische Lage hinsichtlich der Nutzung unserer EU-FS in der BRD sad.gif sad.gif


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:05
Beitrag #891


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Nationale Eignungprüfungen sind ja OK, hat ein EU Staat aber seine Art der Eignungsprüfung als positiv dürchgeführt erklärt und durch FE Erteilung mittels EU-FE testiert ist dieser Hoheitsakt von den anderen Staaten der EU anzuerkennen. Der Hoheitsakt FE Erteilung beinhaltet nach EU-FE Richtlinie zwingend den Hoheitsakt Eignungsprüfung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:11
Beitrag #892


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 350
Beigetreten: 04.02.2005
Wohnort: Bavaria
Mitglieds-Nr.: 8210



Leider schreibt aber die nationale Gesetzgebung in D eine andere Art der Eignungsüberprufung (MPU) vor als sie in Pl oder CZ angewendet wird. Der ärztliche Checkup der bei uns gemacht wurde ist doch nicht ansatzweise zu vergleichen mit den deutschen Bestimmungen hinsichtlich der Eignung

Und wenn D nunmal daran zweifelt dass bei Erteilung in CZ/PL diese deutsche Norm nicht erfüllt wurde behalten Sie sich vor dies nachträglich zu tun.

Auch wenn ein EU-einheitliches System geschaffen werden soll gibts doch noch diverse nationale Voraussetzungen

Auch in den Vereinigten Staaten gibt's unterschiedliche bundesstaatliche Rechtsauffassungen.
In einem Bundesstaat kriegst du 15 Jahre Haft, im nächsten gibts die Todesstrafe. wavey.gif


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:16
Beitrag #893


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Was interessiert die CZ oder PL eine dt. Norm? D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in CZ oder PL trotzdem anzuerkennen. Wenn die Europapolitiker nicht wissen was sie tun braucht der Bürger das nicht ausbaden. Da ist der EuGH vor.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 20:17
Beitrag #894


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



die hostorische geschichte und entwicklung zwischen usa und eu kannst du nicht vergleichen, z.b. "bruderkrieg"
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:24
Beitrag #895


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 350
Beigetreten: 04.02.2005
Wohnort: Bavaria
Mitglieds-Nr.: 8210



Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:16)
Was interessiert die CZ eine dt. Norm? D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in CZ oder PL trotzdem anzuerkennen. Wenn die Europapolitiker nicht wissen was sie tun braucht der Bürger das nicht ausbaden. Da ist der EuGH vor.

Ich wiederhole mich gerne.

Auch mir passen diese verwaltungsrechtliche Gängeleien seitens der deutschen Behörden überhaut nicht. Ich habe völlig legal nach national geltendem Recht einen EU-FS gemacht und der ist eigentlich in der ganzen EU auch gültig. Nur D will da eine Ausnahme machen.

Aber wie schon gesagt der einstimmige Tenor der Urteile der VG's/OVG's ist doch mehr als eindeutig.

Ob denn diese Vorgehensweise wirklich rechtens ist vermag ich nicht zu urteilen, dazu warten wir doch lieber erneute Beschlüsse (auch des EU-GH's) ab


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 28.05.2005, 20:26
Beitrag #896


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:16)
D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in CZ oder PL trotzdem anzuerkennen.

Nur findet in den wenigsten Fällen überhaupt eine Eignungsüberprüfung statt, da die FS-Bewerber natürlich ihre "Sünden" dem Arzt oder der FS-Stelle in CZ oder PL sicher nicht auf die Nase binden. Oder meinst du ein FS-Bewerber erzählt dem Arzt oder der FS-Stelle, dass er vor einem Jahr mit z. B. 3 Promille in D seinen FS entzogen bekommen hat?? think.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:29
Beitrag #897


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Klar Roland, wir sollten uns nur von den dt. Urteilen nicht einschüchtern lassen. Die dt. Justiz hat in EU-FE Angelegenheit schon einmal jahrelang daneben gelegen.

Provokativ möchte ich noch eins drauflegen, deshalb etwas verändert:

Was interessiert Rumänien oder Bulgarien zur Zeit eine europäische EU-FE Richtline? D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in Rumänien oder Bulgarien ab EU Beitritt dieser Staaten 2007 trotzdem anzuerkennen. Wenn die Europapolitiker nicht wissen was sie tun braucht der Bürger das nicht ausbaden. Da ist der EuGH vor.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:34
Beitrag #898


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Andreas @ 28.05.2005, 21:26)
Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:16)
D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in CZ oder PL trotzdem anzuerkennen.

Nur findet in den wenigsten Fällen überhaupt eine Eignungsüberprüfung statt, da die FS-Bewerber natürlich ihre "Sünden" dem Arzt oder der FS-Stelle in CZ oder PL sicher nicht auf die Nase binden. Oder meinst du ein FS-Bewerber erzählt dem Arzt oder der FS-Stelle, dass er vor einem Jahr mit z. B. 3 Promille in D seinen FS entzogen bekommen hat?? think.gif

Willst Du den anderen EU Staaten unterstellen, daß sie ungeeigneten Personen die FE erteilen, und somit die EU-FE Rili mißachten? Falls ja wäre eine Klage gegen die betreffenden Staaten vor dem EuGH angebracht. Zur "Vorgeschichte" - die EU-FE Rili unterscheidet nicht zw. Neu / Wiedererteilung. Es gibt nur die Erteilung, und vor der ist die Eignung zu überprüfen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 28.05.2005, 20:38
Beitrag #899


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:34)
Willst Du den anderen EU Staaten unterstellen, daß sie ungeeigneten Personen die FE erteilen, und somit die EU-FE Rili mißachten?

Ja....und dies sicher fast täglich. wink.gif

Ob im übrigen in nächster Zeit Bulgarien und Rumänien überhaupt zur EU kommen, hängt nach Einschätzung einiger Fachkundiger auch stark vom Referendum einiger EU-Mitgliedsstaaten über die EU-Verfassung ab. whistling.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:41
Beitrag #900


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 350
Beigetreten: 04.02.2005
Wohnort: Bavaria
Mitglieds-Nr.: 8210



Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:29)
Wenn die Europapolitiker nicht wissen was sie tun braucht der Bürger das nicht ausbaden. Da ist der EuGH vor.

Medusa ich habe 2004 lange lange herumüberlegt ob's denn Sinn macht alles in allem fast 2.000 Euro für nen tschechischen Führerschein auszugeben. Und du kannst mir glauben ich hab von Pontius zu Pilatus jede nur erdenkliche Quelle (RA's; Polizei; FEB's)dazu befragt. Eine genaue Auskunft konnte mir dazu eigentlich keiner so recht geben, bis auf die mehr oder weniger verwaschene Aussage meiner lokalen FEB, dass ich mich hier in einer rechtlichen Grauzone bewegen würde.

Dass aus dieser Grauzone mittlerweile ein eindeutiger Standpunkt in Form einer Nichtanerkennung (ist es ja wenn ich trotzdem ne MPU machen muss) geworden ist stinkt auch mir. Aber wer hätte dass denn letztes Jahr genau wissen sollen.


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
Go to the top of the page
 
+Quote Post

21 Seiten V  « < 16 17 18 19 20 > » 
Closed TopicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:28