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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
-------------------- cu Raveen
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Ausschlaggebend ist der tatsächliche Wohnsitz, und das ist der Ort, an dem man sich für mindestens 185 Tage im Jahr (belegbar!) aufhält. In eurem Fall ist das nunmal D. Ein in PL erworbener FS ist zwar formal ersteinmal gültig, bei einer Kontrolle könnte das aber auffallrn und die FE danach von PL wieder einkassiert werden.
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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Beitrag
#3
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
wie könnte man so etwas belegen?
-------------------- cu Raveen
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 22.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9426 ![]() |
Durch einen Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Mietbescheinigung etc. kann man den Nachweis erbringen.Auch eine Eidesstaatliche Versicherung kann duraus nützlich sein indem deine Bekannten oder Nachbarn bezeugen können das du wirklich im Ausland gewesen warst.
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Beitrag
#5
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
meine Frau ist von der Geburt an in Polen gemeldet reicht das als nachweis nicht? od. sollen Ihre Elter jetzt ein mietvertrag mit Ihr machen?
-------------------- cu Raveen
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Nein, es reicht nicht, dort gemeldet zu sein. Du oder Deine Frau muss gegebenenfalls den tatsächlichen Aufenthalt dort nachweisen.
Gruß Uwe -------------------- |
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#7
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Zitat Ausschlaggebend ist der tatsächliche Wohnsitz, und das ist der Ort, an dem man sich für mindestens 185 Tage im Jahr (belegbar!) aufhält. In eurem Fall ist das nunmal D. Ein in PL erworbener FS ist zwar formal ersteinmal gültig, bei einer Kontrolle könnte das aber auffallrn und die FE danach von PL wieder einkassiert werden. Habe mit einem Polnischen Fahrlehrer gesprochen und er sagte: wenn Sie in Polen angemeldet bleibt wie sollen die Ihr dann die FE einkassiern Sie muß den FS doch nicht umschreiben lassen od. ist das zwingend den FS zu umschreiben laßen! Der FS wird bei einer ![]() -------------------- cu Raveen
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Der in Polen ausgestellte Führerschein wäre auch in Deutschland gültig und kann nicht von deutschen Behörden, sondern nur von polnischen Behörden wieder einkassiert werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die 185 Tage Regelung nicht eingehalten wurde.
Wenn Ihr hier rumtricksen wollt, so tut ihr das aber immer auf eigenes Risiko. Sinnvoll ist es natürlich, wenn auf dem polnischen Führerschein auch die polnische Anschrift drauf steht. Ansonsten wäre nämlich der Verdacht eines Verstoßes gegen die 185 Tage-Regelung immer akut. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#9
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
wir möchten hier nicht rumtricksen es soll alles Ok sein! der FS wird mit polnischer adresse sien könnnen wir den dann nach einem Jahr umschreiben laßen!
-------------------- cu Raveen
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1841 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 ![]() |
Die Umschreibung ist nicht nötig, kann aber beantragt werden, die deutsche Behörde wird bei einem ordentlichen Wohnsitz in D dieses auch tun.
-------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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#11
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
ich habe kein bock mehr, meine Frau wird den FS hier in D machen, legal und ohne tricks wird das nichts
-------------------- cu Raveen
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo Raveen.
Wenn ich das recht verstehe, dann ist das genau die Art von Reaktion, die man in Deutschland gerne sieht. ![]() Nach aktueller Rechtslage duerfen nur die Polen die Einhaltung der Erteilungsvoraussetzungen ueberpruefen - wozu auch die Einhaltung der 185-Tage-Regelung gehoert. Und auch nur die Polen duerfen den Fuehrerschein wieder zuruecknehmen, wenn sich nachtraeglich unkorrigierbar herausstellt, dass die Erteilungsvoraussetzungen eben nicht erfuellt waren. Die Polen werden aber nichts tun, wenn eine Polin mit polnischem Wohnsitz und polnischen Papieren einen polnischen Fuehrerschein macht, nur weil die Deutschen meinen, denken und glauben ... Im Uebrigen steht es Euch ja frei, Euch zu trennen. Deine Frau meldet sich fein ab bei der deutschen Behoerde, Ihr aendert die Steuerklassen auf 1/1 und die Kinder bleiben bei Dir. Waehrend dieser Trennung macht Deine Frau den polnischen Fuehrerschein und kehrt nach etwa 7 Monaten reumuetig wieder zu Euch in die gemeinsame Wohnung zurueck. Die Eltern heben alle relevanten Quittungen und Belege auf ... Macht netto eine Ersparnis von ca. 1200 Euro ... Musst Du wissen, ob es das wert ist oder nicht. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#13
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
1. Kann den ein Deutsches Gericht beschliesen das meine Frau in D nicht fahren darf? - nur in Polen! und rest der EG?
2. dan müßen wir den FS nicht umschreiben laßen! Sie fährt einfach auf dem polnischen FS! und was passiert wenn sie die ![]() -------------------- cu Raveen
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 22.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9426 ![]() |
Deine Frau kann mit dem polnischen Führerschein in Deutschland fahren.Sie muss ihn auch garnicht umschreiben lassen.Die Umschreibung kann nur Sie selbst entscheiden ob Sie es will oder nicht.
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#15
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
und kann ein Gericht in D die nutzung des polnischen FS in D verbieten?
-------------------- cu Raveen
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 22.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9426 ![]() |
Wieso soll Ihr eine Nutzungsuntersagung drohen wenn Sie keine MPU Auflagen hat.Eine NU kann nur Leuten drohen die nicht zur MPU gehen bei Führerscheinentzug.
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Gast_Gast_Martin_* |
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#17
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Zitat (Raveen @ 28.04.2005, 20:32) Sie fährt einfach auf dem polnischen FS! und was passiert wenn sie die ![]() würde mich auch mal interessieren ![]() |
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#18
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
es ist jetzt auch beschlossen, meine Frau macht den FS in Polen Fertig!
-------------------- cu Raveen
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#19
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Zitat (Gast_Martin @ 29.04.2005, 00:26) Zitat (Raveen @ 28.04.2005, 20:32) Sie fährt einfach auf dem polnischen FS! und was passiert wenn sie die ![]() würde mich auch mal interessieren ![]() alles nicht so einfach! -------------------- cu Raveen
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Gast_marti_* |
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Beitrag
#20
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also ich würde sagen es passiert nichts, wenn ein polnischer eu lappen vorliegt und es keine in D auferlegten eignungsprüfüfungen gibt!
das einzige was bei der kontrolle passieren wird, wird sein, dass das ganze etwas länger dauert, da der fs aus polen auf echtheit überprüft wird! |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ganz grundsaetzlich muss jeder EU-Fuehrerschein in jedem EU-Land "ohne Wenn und Aber" anerkannt werden. Er muss nicht (mehr) umgeschrieben oder registriert werden, sondern kann einfach weiterbenutzt werden.
Voraussetzung ist natuerlich, dass der Fuehrerschein legal erteilt wurde - dass also alle nationalen (und damit auch europaeischen) Erteilungsregeln befolgt wurden. Dann haben die Polen keinen Grund mehr, den Schein zurueckzunehmen und die Deutschen habe keine Veranlassung, die Rechte aus diesem polnischen Fuehrerschein irgendwie anzuzweifeln. Ausnahmen gibt es nur bei Personen, die bereits Aerger (Entzug, Sperre) mit einer FE hatten - und das bevorzugt in Deutschland. Da weichen nicht nur die Regeln allgemein etwas ab, sondern es wird insgesamt auch heftig diskutiert, was in diesen Faellen nun genau gilt. Das ist aber ein ganz anderer Themenkreis und gilt sicher nicht fuer Deine Frau, Raveen. Daher hat sie auch nichts zu befuerchten. Deine Frau kann mit einem polnischen Fuehrerschein ohne irgendwelche Sorgen am deutschen Verkehr teilnehmen, darf deutsche Autos fahren und anmelden und so weiter, sofern sie dann irgendwann wieder hier angemeldet ist. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#22
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Hi,
wir haben beschlossen das meine Frau hier angemeldet bleibt und trotzdem den FS in Polen macht! Die polnischen behörden werden den FS nicht weg nehmen, wir habe uns informiert! -------------------- cu Raveen
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo Raveen,
dass die Polen Deiner Frau den Fuehrerschein aus irgendwelchen Gruenden nicht wieder abnehmen werden, das ist mir eigentlich (schon laenger) klar ... ![]() Frage ist nur, wie die Deutschen darauf reagieren werden, wenn Deine Frau und die Polen ganz offensichtlich gegen die europaeische Fuehrerscheinrichtlinie verstossen ... Denn auch wenn Deine Frau Polin ist, dann ist immer der Staat fuer die Erteilung eines FS zustaendig, in dem Deine Frau ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren Lebensmittelpunkt hat - also in Eurem Fall nicht Polen. Denn Deine Frau ist in Deutschland gemeldet und lebt ja auch bei Dir und evtl. den Kindern usw. ... ![]() Wenn Ihr schon trickst, dann macht es auch richtig und zieht die Konsequenzen (... vor allem finanzieller Art wegen der Aenderung der Steuerklasse bei Getrenntlebenden!) - dann kann (fast!) nichts passieren. Anderenfalls ist die Trickserei durch den Anfangsverdacht "deutscher Wohnsitz" offensichtlich und beschwoert Nachfragen quasi herauf. Es ist und bleibt also eine rein mathematische Uebung, zu pruefen, welcher Fuehrerschein im Endeffekt der bessere und preiswertere ist. Sicherer bei deutschem Wohnsitz ist der deutsche Schein - so wie es auch gedacht ist. Alle anderen Ideen bergen die Gefahr eines Entdecktwerden und "Aerger" in sich und sind ueberdies auch nicht soooo preiswert, wie es auf den ersten Blick erscheint. Jedenfalls nicht, wenn man es "richtig" und "moeglichst idiotensicher" machen will. Good Luck ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#24
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
ja, was werden Sie dann machen!
- kriegen wir eine strafe bzw. bußgeld od. wird ein Gericht in D ihr die benutzung des FS in D verbieten? -------------------- cu Raveen
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Raveen @ 05.06.2005, 19:19) ja, was werden Sie dann machen! Das ist die Frage. ![]() Wenn Deine Frau nie in D einen FS hatte, dann ist wirklich fraglich, was passiert: - einen gueltigen EU-Fuehrerschein hat sie. - der ist auch gueltig, wenn bei der Erteilung gegen die EU-Vorschrift verstossen wurde. - offensichtlich wurde aber gegen Recht verstossen ... ... und das wird einen deutschen beamten nicht gut schlafen lassen . ![]() Die Deutschen koennen die Polen auffordern, die FE zurueckzunehmen. Das werden die Polen aber nicht tun, weil Deine Frau Polin ist und wahrscheinlich gegenueber den Polen irgendeinen Aufenthalt nachweisen kann. Dann koennen die Deutschen Poland vor dem EuGH verklagen ... ... das wird sicher lustig. ![]() Jedenfalls ist es schwer vorstellbar, dass die Deutschen den Schein wieder einziehen - das duerfen sie naemlich nicht. Anhaltspunkte fuer eine Nutzungsuntersagung sehe ich eigentlich auch nicht. Also faehrt Deine Frau wohl solange, bis die Polen den Schein (durch den EuGH gezwungen) wieder einziehen. Und das will ich erst erleben, bevor ich dran glaube ... Rein sicherheitshalber wuerde ich eine Rechtschutz-/Verkehrsrechtschutzversicherung abschliessen, bevor ich eine Polen-Karte mache - man weiss ja nie, was so passiert. Kostet ca.75,-€ beim ADAC und ist ein Jahr ab Bezahlung gueltig ... ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#26
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
@strichachtdoktor
möchte mich für deine beiträge herzlich bedanken, die haben uns sehr geholfen! auch allen anderen vielen dank! eine Rechtschutz-/Verkehrsrechtschutzversicherung haben wir! auch bei ADAC für ca. 50€! ![]() ![]() -------------------- cu Raveen
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Gast_XY_* |
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Beitrag
#27
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Versicherung ist hier unnütz!!!
Deine Frau kann in Polen den Führerschein machen und sie ist damit auch Fahrberechtigt in Deutschland! Was dann mit Polen und Verklagung ect. ist, braucht Euch nicht zu interessieren!! Denn bis da eine neue Regelung kommt , gehen wohl noch mind 20-30 Jahre ins Land! Es ist auch zu 99,99999% nicht der Fall, dass Polen die poln. FE zurücknimmt!!! Das ist halt EU!!!! |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (XY @ 06.06.2005, 15:49) Versicherung ist hier unnütz!!! Das ist falsch. Wenn in Deutschland durch irgendeinen Zufall oder einen fleissigen Polizisten/Sachbearbeiter Fragen zu dem Fuehrerschein entstehen, ist es hilfreich, wenn man sich ohne grosses finanzielles Risiko einen Anwalt nehmen kann, kompetente Beratung erfaehrt usw. Und dafuer ist die Versicherung da. Nach einer gewissen Anlaufzeit springt sie dann auch ein ... Zitat Deine Frau kann in Polen den Führerschein machen und sie ist damit auch Fahrberechtigt in Deutschland! Ja und ja. Wenn sie aber den deutschen Wohnsitz beibehaelt, wie es schon mal angedacht war, dann kann es trotzdem zu Problemen kommen. daher lieber ein bisschen absichern. Zitat Was dann mit Polen und Verklagung ect. ist, braucht Euch nicht zu interessieren!! Wer sagt das ? Du ?! Wer bist Du ? Zitat Denn bis da eine neue Regelung kommt , gehen wohl noch mind 20-30 Jahre ins Land! Und wer sagt, dass das nicht schon frueher geht? Zumal es die Regelung schon gibt, mit der man Polen zwingen koennte, die Erteilungsvoraussetzungen erneut zu pruefen oder den FS zurueckzunehmen ... Zitat Es ist auch zu 99,99999% nicht der Fall, dass Polen die poln. FE zurücknimmt!!! Ich brauche da nicht so viele Neunen fuer, aber ich denke das auch. Sagte ich ja schon. ![]() Viel Erfolg, Raveen ! ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#29
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 01:17) Zitat (XY @ 06.06.2005, 15:49) Versicherung ist hier unnütz!!! Das ist falsch. Wenn in Deutschland durch irgendeinen Zufall oder einen fleissigen Polizisten/Sachbearbeiter Fragen zu dem Fuehrerschein entstehen, ist es hilfreich, wenn man sich ohne grosses finanzielles Risiko einen Anwalt nehmen kann, kompetente Beratung erfaehrt usw. Und dafuer ist die Versicherung da. Nach einer gewissen Anlaufzeit springt sie dann auch ein ... wie gesagt wir haben eine Fahrzeug-/ Fahrer-Rechtsschutz nach §§ 22/23 VRB für private Nutzung + Personen-Verkehrs-Rechtsschutz nach § 24 VRB habe beim ADAC angerufen und meine Frau ist da automatisch mit versichert! -------------------- cu Raveen
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#30
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
meine frau hat den FS!
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Raveen @ 16.08.2005, 00:59) meine frau hat den FS! ![]() Welchen? ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#32
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 16.08.2005, 01:34) Zitat (Raveen @ 16.08.2005, 00:59) meine frau hat den FS! ![]() Welchen? ![]() Meine Frau hat am 11.08.2005 ihren ersten Führerschein aus Kostengründen(313,- €) in Polen gemacht! Das Auto ist auf meine Frau zugelassen und versichert! Noch hatte Sie keine ![]() -------------------- cu Raveen
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Beitrag
#33
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Zitat Entziehung durch eine Gerichtsentscheidung Wird jemand wegen einer Straftat, die er im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deswegen nicht verurteilt, weil er zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war oder eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist, kann ihm das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Als in der Regel ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen wird eine Person angesehen, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), eine folgenlose Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) oder eine Unfallflucht (§ 142 StGB), bei der der Täter weiß oder wissen konnte, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen ein erheblicher Schaden entstanden ist, begeht. Dies trifft ebenso bei einem Vollrausch (§ 323a StGB) zu, der sich auf eine der vorbezeichneten Taten bezieht. Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, ordnet es zugleich eine Sperrfrist für die Dauer von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren an, innerhalb der dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. In Extremfällen kann das Gericht auch eine lebenslange Sperrfrist anordnen. Wurde gegen eine Person in den letzten 3 Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperrfrist verhängt (Wiederholungsfall), beträgt die Mindestsperrfrist ein Jahr. Wenn die Fahrerlaubnis vor der Verurteilung bereits vorläufig entzogen, verwahrt, sichergestellt oder beschlagnahmt war, verkürzt sich die Sperrfrist um die Zeit, in der diese Maßnahmen schon wirksam waren. Aber auch hier beträgt die Mindestsperrfrist nach Rechtskraft der Gerichtsentscheidung drei Monate. Die Sperrfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Eine vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist durch das Gericht ist dann möglich, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Person nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist. Dabei muss jedoch eine Mindestsperrfrist von 3 Monaten, im Wiederholungsfall von einem Jahr vorausgegangen sein. Siehe dazu auch hier in den FAQ. Wurde ein ausländischer Führerschein von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Raums ausgestellt und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt. Bei Personen aus anderen Staaten wird die Entziehung der Fahrerlaubnis und die verhängte Sperrfrist im Führerschein vermerkt. Heißt daß, das die FE bei meiner Frau gefährdet ist! weil Sie gegen die 185 Tage regelung verstoßen hat! od. ist das nur bei einer straftat!? -------------------- cu Raveen
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Beitrag
#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Die 185 Tage gehen Deutschland nichts an. Das ist grundsätzlich nur Sache der ausstellenden Behörde.
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(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Sprich, wenn ich es richtig zusammenfasse:
Ob er so richtig ausgestellt wurde ist fraglich, ihn deswegen aber einzusacken haben die deutschen ![]() -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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Beitrag
#36
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Hallo,
ein Frage! Meine Frau hat das Auto auf sich angemeldet und Versichert! Kann die Versicherung probleme machen weil sie ja ein EU-FS hat? Zitat 14 Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF) (7) Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags für einen Personenkraftwagen wird der Versicherungsvertrag in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft, wenn 1. – für denselben Versicherungsnehmer, – für den Ehepartner bzw. den eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers, – für den in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Lebenspartner oder – für ein Elternteil des Versicherungsnehmers bereits ein Vertrag für einen Personenkraftwagen besteht, der zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist oder 2. der Versicherungsnehmer nachweist, dass er auf Grund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde, seit 3 Jahren zum Führen von Personenkraftwagen oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist; der Nachweis ist durch Vorlage des Originals und Einreichung einer Fotokopie des Führerscheins zu führen. Besteht für den Versicherungsnehmer bereits ein Vertrag für einen Personenkraftwagen, gilt nur die Regelung unter Ziff. 1; Nrn. 22, 23 und 24 bleiben unberührt. Habe mit der Versicherung telefoniert und sie meinte wenn es ein EU-FS ist, ist es auch kein problem!?!? In den Versicherungsbedingungen finde ich auch nichts über eine EU-FS ausser das zitat! -------------------- cu Raveen
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Beitrag
#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Ich hab eine CZ EU-FE. Auto versichern war kein Problem.
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Beitrag
#38
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
meine Frau ist ein unbeschriebenes blatt(MPU od. FS in D) und FS-anfängerin bzw. Ihr erster FS den sie in PL gemacht hat!
-------------------- cu Raveen
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 10:43 |