... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Trunkenheitsfahrt, gesplittet aus dem EuGH-Thread
önke
Beitrag 02.05.2005, 13:46
Beitrag #1


Neuling


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Hätte nie gedacht das ich selbst mal in solch eine situation komm, aner nun ist es passiert.

Der Sachverhalt:
Vor gut einem Monat (d.h. in der Nacht vom 31.3. zum 1.4.) hatt ich eine Verkehrsunfall unter Alkohol. Meine BAK lag laut untersuchung bei 1.66 ‰
Verursachter schaden, mein auto total und ein scheunentor.


soweit ich infomiert bin: eine gerichtsverhandlung wird wohl folgen, eine sperrfrisst von min. 3monaten und eine verordnung zur MPU.

geht man wirklich von drei monaten SF aus, kann ich ja trotzdem mein FS erst nach einem jahr wieder bekomm, da MPU, oder?

hab mich auch schon erkündigt was wäre wenn SF länger als drei monate gesetzt wird. es gibt eine viel zahl von seminaren.
Als ich mich mit einem Leiter eines solchen seminars unterhalten hab, erzählte er mir von einem "extrem gut verlaufenen fall".
- um die 3‰, keine MPU und 4monate sperre.
das nenn ich glück, oder sehr gute anwalt.

was ich immer wieder fies finde, ist die tatsache, dass wenn man einen delikt unter alkohl macht, immer gleich als alkohl abhängig dargestellt wird. oder auch als jemand bezeichnet wird der probleme mit seinem leben. sicherlich ist es keine lapalie mehr. immerhin muss man in betracht ziehn es hätte schlimmer kommen könn, man hätte andere mit verletzen könn oder schlimmer noch umbring.
wie cshon vorher im forum erwähnt wurde, ein mörder oder vergewaltiger kommt vom vrehältniss her besser dabei weg. manchmal glaub ich das leben ist garnich so schwer, man muss nur das richtige falsch machen.

was auch schwerwiegt ist,dass man meistens seine arbeit ohne FE verliert.
was bei mir zum glück nich der fall ist, da fahrgemeinschaft.
aber im bekanntenkreis ist es schon dazu gekomm. und wie gehts es weiter? ohne arbeit weniger geld. und trotzdem gerichtskosten, der anwalt will seine provision, der schaden muss bezahlt werden, die neue FE kostet geld. das alles sollte mit in betracht bezogen werden. sicherlich muss man sich sowas vorher über legen bevor man was trinkt. ich geh stark davon aus, das der großteil,wenn nich sogar all, der leute hier im forum nicht vorsetzlich unter alkohol gefahren ist. aber das interessiert keinen. im gegenteil wird man zum physchologen geschickt weil man ja, "nicht ganz richtig tickt". ich finde einfach nur man sollte die ganze gesetz lage mal richtig neu überdenken und vorallem lösungen finden die für beide seiten tragbar sind. einfach ist das nurtürlich nicht....


muss erstmal schluss machen, mein privat Taxi steht vor der tür.


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strichachtdoktor
Beitrag 02.05.2005, 13:56
Beitrag #2


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... was genau waere dann jetzt die Frage ???


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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corneliusrufus
Beitrag 02.05.2005, 14:48
Beitrag #3


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Bisher habe ich nur das Lied "Die Anderen" gehört. Irgendwelche dem Sachverhalt angemessene Reflektionen auf sich selbst nicht.

Wenn Diene Rage abgeklungen ist, kannst Du an den Thread ja auch eine Frage anhängen statt Statements.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Lexus
Beitrag 02.05.2005, 15:05
Beitrag #4


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Zitat (corneliusrufus @ 02.05.2005, 15:48)
Irgendwelche dem Sachverhalt angemessene Reflektionen auf sich selbst ...

Selbstreflexion ist ja auch ein evolutionäres Merkmal höherer Lebewesen ...


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corneliusrufus
Beitrag 02.05.2005, 15:07
Beitrag #5


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... gut, dass ich kein Engel bin, smile!

LG, Cornelius


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Perplex
Beitrag 02.05.2005, 18:29
Beitrag #6


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@önke!
Du stehst ja noch so am Anfang!

Wie konntest Du es schaffen mit 1.66 ‰ noch zu fahren? Ich kann bei der Blutalkoholkonzentration nicht mal mehr grade gehen.

Ich empfehle Dir schnell zu einer Selbsthilfegruppe zu gehen. Das könnte sich auch positiv auf Dein Strafmaß & Deine Sperre auswirken.

Auch solltest Du Leberwerte sammeln, um das Jahr voll zu kriegen.

Um eine MPU kommst Du auf keinen Fall drum rum.

MfG Thommy


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GSX-R
Beitrag 02.05.2005, 18:35
Beitrag #7


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Zitat (önke @ 02.05.2005, 14:46)
um die 3‰, keine MPU und 4monate sperre.
das nenn ich glück, oder sehr gute anwalt.

Und dass jemand mit 3 o/oo ohne MPU und mit einer Sperre von 4 Monaten davonkommt halte ich persönlich für eine Stammtischgeschichte.
Da hilft weder Glück und schon gar kein Anwalt, da die MPU nicht vom Gericht verhängt wird.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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Perplex
Beitrag 02.05.2005, 19:15
Beitrag #8


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Zitat (önke @ 02.05.2005, 14:46)
Als ich mich mit einem Leiter eines solchen Seminars unterhalten hab, erzählte er mir von einem "extrem gut verlaufenen Fall".
- um die 3‰, keine MPU und 4monate sperre.
das nenn ich glück, oder sehr gute Anwalt.

Glaubst Du Du fällst ausgerechnet unter die 0,00001%, die um die MPU herrum kommen?
Zitat
Immerhin muss man in betracht ziehen es hätte schlimmer kommen können, man hätte andere mit verletzen können oder schlimmer noch umbringen.

Hast Du ein Glück! Man könnte auch sagen:
Ein Glück, dass Du nur einen tot gefahren hast, es hätten auch 2 sein können.
Ein Glück, dass Du nur ein Arm verloren hast, es hätten auch beide Arme sein können.
Ein Glück, dass Du nur einen Führerschein hattest, sonst könnte noch mehr passieren.

Bei 1.66‰ hättest Du Deinen Führerschein auch als Fußgänger verlieren können. Lies Dir mal die Beiträge hier im Forum durch!

Gruß Thommy


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GSX-R
Beitrag 02.05.2005, 19:20
Beitrag #9


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Hey Thommy, jetzt komm mal wieder runter.
Viele sind froh, dass sie "nur" einen Unfall gebaut haben und dann den Weg zurückfinden konnten.

Klar, schlimmer geht immer, aber hier ist doch wenigstens kein Personenschaden entstanden. Kaputte Sachen kann man bezahlen...

So long

Rolf


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Perplex
Beitrag 02.05.2005, 19:30
Beitrag #10


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Zitat (GSX-R @ 02.05.2005, 20:20)
Hey Thommy, jetzt komm mal wieder runter.
Viele sind froh, dass sie "nur" einen Unfall gebaut haben und dann den Weg zurückfinden konnten.

Klar, schlimmer geht immer, aber hier ist doch wenigstens kein Personenschaden entstanden. Kaputte Sachen kann man bezahlen...

Aber so darf man nicht bei der MPU nicht verharmlosen.
Ich bin auch Gegner der MPU.


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GSX-R
Beitrag 02.05.2005, 19:36
Beitrag #11


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.05.2005, 20:30)
Aber so darf man nicht bei der MPU nicht verharmlosen.

Dann schreib doch bitte dabei, das dies Tipps für die MPU sind.
Deine beiden Postings kann man nämlich auch ganz anders lesen...

Zitat
Ich bin auch Gegner der MPU.

Das ist mir bekannt. Ich lese (meistens) still im EU-GH-Thread. wink.gif

P.S. Wir sind hier aber nicht bei der MPU cool.gif wink.gif


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Gast_Gast_FRANZ_*
Beitrag 02.05.2005, 20:02
Beitrag #12





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Hallo ÖNKE
Entweder bist Du ein SAßVOGEL oder Du verkennst den ernst Deiner Lage!!
Bei 1,66 Promille eine Sperrzeit von 3 Monaten????????????
Wer hat Dir diesen Schwachsinn erzählt
Die Realität wird Dich spätestens beim eingang Deines Strafbefehls
einholen
Gruß FRANZ
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GSX-R
Beitrag 02.05.2005, 20:11
Beitrag #13


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Zitat (Gast_FRANZ @ 02.05.2005, 21:02)
Hallo ÖNKE
Entweder bist Du ein SAßVOGEL oder Du verkennst den ernst Deiner Lage!!
Bei 1,66 Promille eine Sperrzeit von 3 Monaten????????????
Wer hat Dir diesen Schwachsinn erzählt
Die Realität wird Dich spätestens beim eingang Deines Strafbefehls
einholen
Gruß FRANZ

Ich hätte es nicht ganz so drastisch ausgedrückt, aber die Regelsperrfrist bei
1,66 o/oo beträgt 9- 12 Monate.


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Commodore25E
Beitrag 02.05.2005, 20:34
Beitrag #14


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Nur ganz am Rande und ohne dem TE Hoffnung zu machen.

Durch einen gewieften Anwalt, Selbsthilfegruppe/Therapie, Verhandlungstaktik und eine massive Portion Reue ist es schon dem einen oder anderen Anwalt gelungen, daß im Urteil des Strafgerichts eine MPU ausdrücklich verneint wurde. Daran ist dann auch die Verwaltung gebunden.

Die Probanden waren aber dennoch 12 Monate und mehr ohne FE.

Aber diese Fälle sind verschwindenst gering....


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GSX-R
Beitrag 02.05.2005, 20:37
Beitrag #15


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Zitat (Commodore25E @ 02.05.2005, 21:34)
Durch einen gewieften Anwalt, Selbsthilfegruppe/Therapie, Verhandlungstaktik und eine massive Portion Reue ist es schon dem einen oder anderen Anwalt gelungen

Dazu muss im Urteil aber ausdrücklich stehen, dass es keine Eignungszweifel dem Beschuldigten gegenüber gibt. Diese Fälle sind IMHO mehr als selten.


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Commodore25E
Beitrag 02.05.2005, 20:44
Beitrag #16


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Sagte ich doch: Ohne dem TE Hoffnung zu machen.

Und zudem waren diese Personen genauso lange ohne FE als sie es mit der Sperrfrist gewesen wären.

Außerdem mußte der Nachweis der Alkoholaufarbeitung erfolgen und echte Reue vor dem Richter präsentiert werden.....


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Lexus
Beitrag 02.05.2005, 20:52
Beitrag #17


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Um Vergleichsangaben über Sperrfristverhängungen machen zu können, muss man drei Dinge wissen:

1. das Datum der vorläufigen Sicherstellung des Führerscheins
2. das Datum des Erlasses des rechtskräftigen Strafbefehls oder das Verkündungsdatum des letzten Tatsachenurteils (erste oder zweite Instanz)
3. die verhängte Sperrfristdauer.

Eine vom Gericht verhängte Sperrfrist beginnt mit dem Tag der Urteilsverkündung bzw. dem Erlasstag des Strafbefehls, wenn er rechtskräftig geworden sein sollte (also kein Einspruch eingelegt wurde bzw. ein eingelegter Einspruch zurückgenommen wurde).

Die Zeit, in der der Führerschein schon vorher beschlagnahmt war, wird von dieser Sperrfrist nicht abgezogen!

War der FS also vorläufig 6 Monate eingezogen und hat der Richter noch 3 Monate Sperre verhängt, dann war der FS eben 9 Monate weg, was einem milden Urteil bei über 1,60 Prom. entspricht.

Da in der Regel dieser Mechanismus nicht so bekannt ist und am Stammtisch einfach mit Sperrfristmonaten hantiert wird, ergibt sich oft ein falsches Bild über eine sehr niedrige Sperrfristdauer.


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Gast_Gast_Franz_*
Beitrag 02.05.2005, 21:44
Beitrag #18





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Sicherlich ist es das eine oder andere mal zu einem Urteil gekommen
wo ein Richter bei einem BAK von über 1,6 eine MPU -Anordnung
untersagte
Aber garantiert nur in einer Ausnahmesituation ( Notfall)
In der Regel liegt die Sperrfrist bei 9 bis 12 Monaten,
wobei nicht selten Urteile gesprochen wurden mit einer
Sperrfrist von 14 Monaten
In diesem vorliegenden Fall geht es nicht nur um Trunkenheit im Straßenverkehr
sonder der Fahrer verursachte auch noch einen Unfall
Gruß Franz
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