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> Kreisverkehr, und Kreisplätze
Achim
Beitrag 18.05.2005, 18:18
Beitrag #1


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QUELLTEXT
[URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23941]FAQ: Kreisverkehr und Kreisplätze[/URL]

P.S. "FAQ-Verlinkung": V.g. Code einfach markieren, kopieren und in jeweiliges Posting einfügen - fertig ist der Link :-)
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Der Kreisverkehr nach § 8 Abs. 1a StVO:

Zitat (StVO § 8 Vorfahrt )
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Zitat (Anlage 2 StVO)
Zeichen 215

Kreisverkehr

Ge- oder Verbot

1. Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
2. Fahrzeugführer dürfen die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren.
3. Sie dürfen innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht halten.

Erläuterung
Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Für diese Regelung ist es uninteressant, ob im Kreis Richtungsgebote mit Zeichen 211 stehen, oder nicht.
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Achim
Beitrag 18.05.2005, 18:23
Beitrag #2


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Kreisähnliche Plätze mit Vorrangregel und Richtungsvorschrift

Hier gilt:
Der Verkehr im Kreis hat Vorrang. Es darf nur nach rechts in den Kreis eingefahren werden. Beim Ein- und Ausfahren ist zu blinken. Das Parken auf der Kreisfahrbahn ist nicht pauschal verboten. Für diese Regelung ist es uninteressant, ob im Kreis die Richtungsgebote mit Zeichen 211 wiederholt werden oder nicht.
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Achim
Beitrag 18.05.2005, 18:25
Beitrag #3


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Kreisähnliche Plätze mit Vorrangregel ohne Richtungsvorschrift

Der Verkehr im Kreis hat Vorrang. Es darf nach rechts oder links in den Kreis eingefahren werden. Beim Ein- und Ausfahren ist zu blinken. Das Parken auf der Kreisfahrbahn ist nicht pauschal verboten.
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Achim
Beitrag 18.05.2005, 18:27
Beitrag #4


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Kreisähnliche Plätze ohne Vorrangregel

Es gilt rechts vor links. Es darf nach rechts oder links in den Kreis eingefahren werden. Beim Ein- und Ausfahren ist zu blinken. Das Parken auf der Kreisfahrbahn ist nicht pauschal verboten.
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