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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Uwe
Beitrag 31.05.2005, 19:58
Beitrag #1


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Am 29.4.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU Ausland mpu-auflagenfreie oder billigere Führerscheine erworben werden können und diese im Heimatland legal genutzt werden können. Dieses Urteil widerspricht allerdings geltendem nationalen Recht in der BRD.

Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven sowie viel Diskussionsstoff.

Bereits am 29.4.2004, also am "Tattag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage dazu erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 8.000 Beiträge und 200.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen.

EuGH-Urteil-Thread Teil 1

EuGH-Urteil-Thread Teil 2

EuGH-Urteil-Thread Teil 3

EuGH-Urteil-Thread Teil 4

EuGH-Urteil-Thread Teil 5

EuGH-Urteil-Thread Teil 6

EuGH-Urteil-Thread Teil 7

EuGH-Urteil- Thread Teil 8

Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert.

CZ-Thread

Polen-Thread

Außerdem existiert noch eine FAQ, in der die Wichtigsten Entscheidungen und Interpretationen gesammelt werden:
FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

Diese Threads möchte ich gerne als Kunst- oder als Nachschlagewerk erhalten. Aus technischen Gründen muss der Thread geteilt werden, da die Datenbank an einer bestimmten Größe zu Fehlern neigt.

Dieser Thread ist bereits mittlerweile Teil 8 des zusammengeführten Diskussionsfadens. Teil 1 findest Du hier.

Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen:

Zitat
Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf.  laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben.  biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle  -  sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.


Quelle: Forum des Fahrerlaubnisrecht.de, dieser Thread

Viel Spaß beim diskutieren, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Gast_Gast_Ludwig_*
Beitrag 01.06.2005, 02:01
Beitrag #2





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Hallo. Muss mal auf ein vorhergehendes Posting eingehen. Es ist nicht der Fall das der Fahrer (Ausländer) hier bei Verkehrsverstössen nach Flensburg gemeldet wird. Es ist etwas anders geregelt, er muss nämlich ein erhöhtes Bussgeld bezahlen, bzw. hinterlegen. Soll heissen ein Schweitzer der in der BRD ja als Ausländer gilt, wird gar nicht weiter gemeldet. Müsste aber auch den Juristen bekannt sein. Servus!
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Andreas
Beitrag 01.06.2005, 06:14
Beitrag #3


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Falsch, auch ein Verkehrsverstoß eines Ausländers wird in das VZR eingetragen.

§ 28 Abs. 3 StVG:

"Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über

1. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten,

2. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot anordnen sowie Entscheidungen der Strafgerichte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen,

3. rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder § 24a, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens vierzig Euro festgesetzt ist, soweit § 28a nichts anderes bestimmt,

etc etc."

In § 28 StVG wird nicht zwischen Verstößen von Inländern oder Ausländern unterschieden, es muß nur ein entsprechender Verstoß vorliegen.


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Gast_Etienne_*
Beitrag 01.06.2005, 08:28
Beitrag #4





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@ Willauchmal

Zitat
wann war das. hast Du deinen führerschein wiederbekommen und nur das geburtsdatum geändert? kein schreiben von der behörde (MPU-aufforderung)?

Das war im Dez04 kurz vor Weihnachten.. Mein Fahrprüfer in der Cz hatte auf dem Führerscheinantrag das falsche Geburtsdatum eingetragen, und so war es auf dem FS auch falsch. Das ist aber beim Abgleich mit dem Perso aufgefallen, als ich ihn abholen wollte. Dann hab ich halt gleich nen berichtigten in Auftrag gegeben, und den "falschen" inzwischen mitnehmen dürfen. Und mit diesem haben die mich im Dezember angehalten, und mich deswegen gleich noch wegen Urkundenfälschung verdächtigt. Deutsche Polizei und Cz-Behörden haben sich am Tag darauf kurzgeschlossen. Die haben natürlich die Echtheit des FS bestätigt und gesagt, dass der Fehler mit dem Geburtsdatum bereits bekannt sei und ein neuer berichtigter FS schon abholbereit ist, und nur noch gegen den "falschen" FS eingetauscht werden müsste. Daraufhin haben die police.gif den FS kurzerhand in die Cz geschickt, und mir Bescheid gesagt, ich müsste den neuen dann eben in der Cz abholen damit ich wieder einen hab.
Die einzige Post die ich seitdem bekommen hab: Einstellung des Verfahrens wegen Fahrens ohne FE & Urkundenfälschung.

Hab dem bei der Kontrolle direkt gesagt, als er mich fragte, warum ich keinen deutschen habe, dass ich was mit Drogen zu tun hatte.. daraufhin wollten die natürlich sofort nen Test machen. Der war negativ. Vielleicht ist mir das irgendwie zugute gekommen.. wer weiß das schon.. blink.gif
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gerri
Beitrag 01.06.2005, 08:41
Beitrag #5


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ich denke du wirst zu 99% post bekommen,zur aufforderung zur mpu..so war es bei mir auch!!!


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C.O.R.E.
Beitrag 01.06.2005, 08:46
Beitrag #6


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Zitat
ich denke du wirst zu 99% post bekommen,zur aufforderung zur mpu..so war es bei mir auch!!! 


glaub ich weniger ... bei mir der selbe fall wurde sogar
schon letztes jahr August kontrolliert, bis heute keine Post!!!!!!!
Kopf hoch Etienne ich drück dir die Daumen! wavey.gif


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Gast_Etienne_*
Beitrag 01.06.2005, 09:19
Beitrag #7





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Zitat
ich denke du wirst zu 99% post bekommen,zur aufforderung zur mpu..so war es bei mir auch!!!

@ gerri
Wann bist du denn da kontrolliert worden? Und wie lange hat es gedauert bis zur Post?

Zitat
glaub ich weniger ... bei mir der selbe fall wurde sogar
schon letztes jahr August kontrolliert, bis heute keine Post!!!!!!!
Kopf hoch Etienne ich drück dir die Daumen!

Thanx.. die drück ich dir auch wink.gif
Genauso allen anderen EU-FS-Besitzern! (Und sauber bleiben whistling.gif wavey.gif )
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C.O.R.E.
Beitrag 01.06.2005, 09:31
Beitrag #8


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Zitat
Thanx.. die drück ich dir auch
Genauso allen anderen EU-FS-Besitzern! (Und sauber bleiben  )


hast du MSN oder ICQ Etienne?
wenn ja geb mir mal bitte die Adresse blushing.gif

danke cool.gif


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Etienne
Beitrag 01.06.2005, 10:20
Beitrag #9


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Hab mich spontan mal angemeldet.. da ich hier ja jetzt auch schon einige Mal gepostet hab..

Meine ICQ-nr steht im profil wink.gif


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gerri
Beitrag 01.06.2005, 10:34
Beitrag #10


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bei mit hat es auch ein paar monate gedauert.die prüfen jetzt erst mal alles nach,185 tageregelung,ob man den entzug angegeben hat.glaubt mir,die post kommt.ganz sicher..


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 01.06.2005, 10:56
Beitrag #11


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Zitat
Hab dem bei der Kontrolle direkt gesagt, als er mich fragte, warum ich keinen deutschen habe, dass ich was mit Drogen zu tun hatte.. daraufhin wollten die natürlich sofort nen Test machen. Der war negativ. Vielleicht ist mir das irgendwie zugute gekommen.. wer weiß das schon..


bei mir war es wegen alk und sie haben ohne zu fragen einen drogentest gemacht. am straßenrand in den becher pinkeln und ihn selber noch entsorgen.
da er keine ahnung hatte schätze ich mal er wird sich auf jeden fall mit der behörde in verbindung setzen.

crybaby.gif
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Etienne
Beitrag 01.06.2005, 12:00
Beitrag #12


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Zitat
bei mir war es wegen alk und sie haben ohne zu fragen einen drogentest gemacht.

Das muss man nicht verstehen oder?

Zitat
bei mit hat es auch ein paar monate gedauert.die prüfen jetzt erst mal alles nach,185 tageregelung,ob man den entzug angegeben hat.glaubt mir,die post kommt.ganz sicher..

Ja ne is klar. Wir werden sehen. Und wenn, dann wundert mich das wirklich, was da so lange dauert.. Denn im Dezember ging das ratzfatz dass sich die Grünen mit den Tschechen zusammengetan haben, zwecks Echtheit des FS. Und ich habe auch schon von nem anderen gehört, der hatte 6 wochen nach kontrolle ein Schreiben im Briefkasten. So what?
Auf jeden Fall werd ich meine Zeit mit FS kräftig nutzen so lange wie es geht wavey.gif


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gabriel7
Beitrag 01.06.2005, 12:24
Beitrag #13


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@ willauch..
Genau was bei Dir passiert ist , die systematische
Überprüfung, deutscher Behörden über einen EU FS anderer Mitgliesstaaten(Registrierung)
ist von Leger aktuell dem EuGH vorgelegt
worden, und schon im Kapper Urteil als nicht zulässig
beurteilt wurde, wird im Moment noch praktiziert.
Damit dürfte es nach dem zu erwartetem Urteil des EuGH endgültig
Schluß sein. Da zur Zeit ja mindestens 2 Verfahren beim EuGH anhängig
sind, kann man davon ausgehen, das diese (Süd) Deutschen Praktiken
vom EuGH bald unmißverständlich der Vergangenheit angehören.
Ich wüde mich von der pro MPU Fraktion auch nicht mehr verunsichern lassen.
Es kann sich ja nur noch um Monate oder Wochen handeln, wenn man
die letzte Presseerklärung des EuGH richtig versteht. wink.gif
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gerri
Beitrag 01.06.2005, 12:27
Beitrag #14


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tja der arm des gesetzes ist lang.genieße noch deine zeit mit deinem fs crybaby.gif


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mirko1
Beitrag 01.06.2005, 12:50
Beitrag #15


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@willauchmalwassagen

klar das es so kommen muste, ich drück dir die daumen und denke du bekommst deinen FS vorerst zurück.

müssen die zurück geben.

es ist eben nur eine frage der Zeit, so wirds uns alle früher oder später gehen.

nur ein positives urteil aus luxemburg wird uns retten können, doch wann.
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michaelp100
Beitrag 01.06.2005, 12:52
Beitrag #16


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hmmm, darf einen die pol. so einfach zu einem drogentest zwingen? cop.gif
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 13:07
Beitrag #17


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Zitat (michaelp100 @ 01.06.2005, 13:52)
hmmm, darf einen die pol. so einfach zu einem drogentest zwingen? cop.gif

Bei konkretem Anfangsverdacht des Vorliegens einer Straftat, in diesem Fall § 316 StGB, ja.

Rechtsgrundlage:
Zitat
§ 81 a Strafprozessordnung
(1)  Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
.....
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gabriel7
Beitrag 01.06.2005, 13:17
Beitrag #18


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Nomalerweise wird ein Drogentest nur nach
Auffälligkeiten oder begrüdetem Verdacht gemacht.
Ich bin in Niedersachsen und in Hamburg zweimal
mit meinem EU FS kontrolliert worden. Ich konnte
in beiden Fällen sofort weiterfahren.
Die police.gif haben in keiner Weise irgendetwas moniert oder
gefragt. Scheinbar handelt es sich wirklich um ein regionales Phänomen
bezüglich nachtäglicher MPU und NU.
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 13:27
Beitrag #19


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Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 14:17)
Scheinbar handelt es sich wirklich um ein regionales Phänomen
bezüglich nachtäglicher MPU und NU.

Die StPO gilt gleichermaßen im gesamten Bundesgebiet. Die ärztliche Untersuchung ist nur dann zulässig, wenn ein konkreter Anfangsverdacht einer Straftat (s.o.) gegeben ist. Bestätigt sich der Verdacht, kommt es ggf. zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht.

Liegt der Alkohol-/Drogenmissbrauch, der zur Entziehung der FE geführt hat, jedoch bereits in der Vergangenheit, ist nicht das Gericht, sondern die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) für die Aberkennung des Rechts, im Inland fahren zu dürfen, zuständig, falls jemand im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis erwirbt, die er in D nur nach Absolvierung einer MPU bekommen hätte.
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michaelp100
Beitrag 01.06.2005, 13:40
Beitrag #20


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was genau bedeutet denn anfangsverdacht? peter, nach deinen äußerungen kann dann ja immer ein drogentest gemacht werden?
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 13:44
Beitrag #21


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Anfangsverdacht bedeutet, dass konkrete Anhaltspunkte für einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch vor Ort festgestellt werden müssen wie z.B. schwankender Gang, Lallen, unsichere Fahrweise, weit geöffnete Pupillen. Allein mit der Kenntnis über einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch in der Vergangenheit kann man keinen konkreten Tatverdacht begründen.

Im Übrigen spielt der Anfangsverdacht nur im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht eine Rolle, nicht jedoch im Verwaltungsverfahren zur Entziehung einer Fahrerlaubnis. Da zählen nur die in den §§ 11 - 14 der FeV aufgeführten Fakten zur Eignung als Kraftfahrzeugführer.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 01.06.2005, 13:47
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gabriel7
Beitrag 01.06.2005, 14:16
Beitrag #22


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von der StPO habe ich nichts geschrieben,
mir geht es insbesondere um die derzeitige
Führerscheinrechtssprechung, in der zwei oder drei süddeutsche
VG sich über EU Rechtsprechung hinwegsetzen, aber damit ist
ja bald Schluß. whistling.gif @ Peter Lustig
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Commodore25E
Beitrag 01.06.2005, 14:19
Beitrag #23


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Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 15:16)
von der StPO habe ich nichts geschrieben,
mir geht es insbesondere um die derzeitige
Führerscheinrechtssprechung, in der zwei oder drei süddeutsche
VG sich über EU Rechtsprechung hinwegsetzen, aber damit ist
ja bald Schluß. whistling.gif @ Peter Lustig

Woher, bitteschön, weißt Du, daß "damit bald Schluß" ist???


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Andreas
Beitrag 01.06.2005, 14:20
Beitrag #24


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Zitat (Commodore25E @ 01.06.2005, 15:19)
Woher, bitteschön, weißt Du, daß "damit bald Schluß" ist???

Das ist nur die unmaßgebliche Meinung des "Hobbyjuristen" Gabriel7.... whistling.gif


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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 14:26
Beitrag #25


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Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 15:16)
von der StPO habe ich nichts geschrieben,
mir geht es insbesondere um die derzeitige
Führerscheinrechtssprechung, in der zwei oder drei süddeutsche
VG sich über EU Rechtsprechung hinwegsetzen, aber damit ist
ja bald Schluß. whistling.gif @ Peter Lustig

...aber von Auffälligkeiten und begründetem Verdacht. Wenn Du klare Antworten willst, musst Du auch klare Aussagen treffen oder klare Fragen stellen. Die StPO habe ich wegen der Nachfrage von michaelp 100 ins Spiel gebracht.

Im Übrigen handelt es sich um mehr als nur zwei oder drei süddeutsche VG - und es werden immer mehr. Ob mit dieser Rechtsprechung tatsächlich bald Schluss sein wird, ist für mich fraglicher denn je. Hier scheint wohl mehr der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein.
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C.O.R.E.
Beitrag 01.06.2005, 14:39
Beitrag #26


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Zitat
Das ist nur die unmaßgebliche Meinung des "Hobbyjuristen" Gabriel7.... 


deine Meinung ist auch nicht mehr oder weniger maßgeblich whistling.gif


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Commodore25E
Beitrag 01.06.2005, 14:41
Beitrag #27


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Zitat (C.O.R.E. @ 01.06.2005, 15:39)
Zitat
Das ist nur die unmaßgebliche Meinung des "Hobbyjuristen" Gabriel7.... 


deine Meinung ist auch nicht mehr oder weniger maßgeblich whistling.gif

DA wäre ich mir nicht soooo sicher


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Andreas
Beitrag 01.06.2005, 14:44
Beitrag #28


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Zitat (C.O.R.E. @ 01.06.2005, 15:39)
deine Meinung ist auch nicht mehr oder weniger maßgeblich  whistling.gif

Zumindest sind meine Vorhersagen bisher so eingetroffen. whistling.gif Zu Anfang des Threades wurde doch auch behauptet, es würde zu keinen NU kommen. Als die ersten NU zugestellt wurden, wurde behauptet, vor dem Verwaltungsgericht würden diese NU aufgehoben. etc. etc...... tongue.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 01.06.2005, 14:44
Beitrag #29


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Zitat
ich drück dir die daumen und denke du bekommst deinen FS vorerst zurück


Danke Mirko für deine Anteilnahme rolleyes.gif

Der Polizist hat mich gegen 12 angerufen und mir bestätigt das ich erst einmal fahren dürfe. Allerdings sprach er die ganze Zeit von der MPU die ich demnächst dann wohl machen müsse. Er wird es auf jeden Fall an meine Behörde weiterleiten. Doch hab ich mich später gefragt wenn mein Lappen doch legal ist die Speerfrist abgelaufen und bei der Kontrolle nichts negatives aufgefallen ist, warum muß er dann noch unbedingt die Daten an die Behörde leiten.............?.

Zitat
hmmm, darf einen die pol. so einfach zu einem drogentest zwingen?


naja gezwungen wurde ich nicht. eher gebeten whistling.gif was die Folge wäre dieser bitte nicht nachzukommen kann man sich wohl ausrechnen wink.gif

Zitat
Bei konkretem Anfangsverdacht des Vorliegens einer Straftat


ja super konkreter Anfangsverdacht! Trotz dieser Konkretheit wahr der Verdacht unbegründet. Abstrakte Gefahr im Verzug heßt das glaub ich. Das meint soviel: wenn Du einen anhalten willst mach es Warum kannst Du dir später [SIZE=7]abstrahieren bzw. ausdenken.

Ich hatte ne Mütze an. Mach ich eigentlich selten. Und ich hab ein altes Auto.
[SIZE=7]Altes Auto=Stigmata=kriminell!

Das ist natürlich etwas überspitzt. sadwalk.gif
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C.O.R.E.
Beitrag 01.06.2005, 15:01
Beitrag #30


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Zitat
Zumindest sind meine Vorhersagen bisher so eingetroffen.  Zu Anfang des Threades wurde doch auch behauptet, es würde zu keinen NU kommen. Als die ersten NU zugestellt wurden, wurde behauptet, vor dem Verwaltungsgericht würden diese NU aufgehoben. etc. etc...... 


was hat eine vorhersage mit einer Maßgabe zu tun? whistling.gif


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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 15:14
Beitrag #31


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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 15:44)
Zumindest sind meine Vorhersagen bisher so eingetroffen.  whistling.gif

Ich vermute das wird auch noch eine Weile so bleiben, Andreas. Nur für die EuGH Entscheidung sehe ich schwarz bzgl. Deiner seherischen Fähigkeiten tongue.gif wavey.gif
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 15:20
Beitrag #32


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@Willauchmalwassagen!

Wie Du ja schon im Forum siehst haben auch viele nach einer Kontrolle keine MPU Aufforderung bekommen. Erstmal Abwarten. Drück Dir die Daumen! lieb.gif
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 01.06.2005, 16:00
Beitrag #33


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Zitat
Erstmal Abwarten. Drück Dir die Daumen!


Danke für dein Mitgefühl!

leider war es so das der Polizist schon seinen Bericht am schreiben war und er auf jeden Fall meinte das er die zuständige Behörde benachrichtigt.

Eins muß ich sagen: Bei der Betrachtung der Situation urteilt man natürlich nicht immer ganz objektiv. Und dann kam mir der oberflächliche Gedanke:

Auf der einen Seite wird eine EU-Verfassung verabschiedet und wie heißt es: Ratifiziert, aber die Bürger werden nicht gefragt. Handelt sich ja nur um eine "neue Verfassung" innerhalb eines demokratischen Staates. Da kann man doch erwarten das wir bei einer so weitreichenden Frage mit einbezogen werden. Zumal die Mehrheit in unserem Land wohl dagegen sein wird.

Da werden wir schön außen vor gelassen. Schaffen wir aber plötzlich dieses System für uns zu nutzen innerhalb Europas paßt das dem Staat auch wieder nicht.

Man kann sich nicht immer nur die Rosinen rauspicken. Man bedenke den Rechte_Pflichte_Ausgleich.

Naja ist sinngemäß bestimmt schon 21735mal gepostet worden.

Übrigens hat Gauweiler (kennt den noch einer) ja Verfassungsklage gegen die EU-Verfassung eingereicht.
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Natrix20
Beitrag 01.06.2005, 16:44
Beitrag #34


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offtopic.gif Tja gerade wenn eine EU Verfassung kommen würde, wären die Rechte der einzelnen Eu Bürger noch größer und das Urteil des EUGH noch aussagekräftiger als es eh schon ist. Wollte dies nur mal kurz loswerden, dehalb offtopic.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 17:26
Beitrag #35





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Hallo zusammen,

ich bin am überlegen ob ich mir einen EU-Führerschein zulegen soll

Nun zur Geschichte:

FS-Ersterteilung in D: 1986
1. Entzug: 1995
Wiedererteilung: Anfang 1996
2. Entzug durch Polizei 14.09.96 bestätigt mit Gerichtsurteil 20.01.97 bei ca. 1,8 Promilie in Verbindung mit einen Unfall (nur Sachschaden)

Bisher habe ich in D keinen neuen FS beantragt, da sehr wahrscheinlich MPU anstehen würde.

1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten?
2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben.

Vielen Dank für Infos
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 17:35
Beitrag #36


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:26)
1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten?
2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben.

1. MPU bei Antrag in D. kommt automatisch ab 1,6 Promille

2. Verjährung komplett = 15 Jahre. Stellst Du einen FE Antrag in D. und ziehst den bei neg.
MPU nicht zurück, oder erfährt die FEB vom neg. Ausgang der MPU, läuft die Tilgung von vorne los.

3. Du mußt mit einer MPU Aufforderung rechnen wenn Dein EU-FE bekannt wird. Solange
es zur Rechtmäßigkeit der dt. MPU Aufforderungen kein neues EuGH Urteil gibt wird D.
sich kaum vom jetzigen Verhalten abbringen lassen. Es erhalten aber anscheinend nicht
alle EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung nach einer Routinekontrolle. Grund unbekannt.

4. Aus Bayern wurde im Forum bekannt, daß sich eine FEB geweigert hat eine EU-FE in
eine dt. FE umzuschreiben. Deren Vorteil wäre die unbegrenzte Gültigkeit und weniger
Streß bei Routinekontrollen.
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 17:40
Beitrag #37


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 01.06.2005, 15:44)
Der Polizist hat mich gegen 12 angerufen und mir bestätigt das ich erst einmal fahren dürfe. Allerdings sprach er die ganze Zeit von der MPU die ich demnächst dann wohl machen müsse. Er wird es auf jeden Fall an meine Behörde weiterleiten. Doch hab ich mich später gefragt wenn mein Lappen doch legal ist die Speerfrist abgelaufen und bei der Kontrolle nichts negatives aufgefallen ist, warum muß er dann noch unbedingt die Daten an die Behörde leiten.............?.

Ich habe die Auffassung und Anweisung des Bayer. Innenminsteriums (Schreiben vom 14.07.2004) weit zu Anfang dieses Marathonthreads schon einmal gepostet und wiederhole dies auszugsweise im Nachfolgenden für die neu Hinzugekommenen nochmals:
Zitat
...
Nach Ablauf der Sperrfrist

Erwirbt eine Person nach Ablauf der Sperrfrist einen Führerschein im EU-Ausland und führt ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind § 28 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 FeV sowie § 4 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VOInt nicht anwendbar und der Tatbestand des § 21 StVG ist nicht erfüllt. Es ist somit keine Strafanzeige vorzulegen.

Da jedoch auf Grund der verhängten Sperrfrist Tatsachen für die Annahme sprechen, dass bei der betroffenen Person nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, hat in diesen Fällen gem. § 2 Abs. 12 StVG ein Bericht an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu erfolgen. Die Mitteilung ist erforderlich, damit die Fahrerlaubnisbehörde eigene Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis treffen kann.

An dieser Verfahrensweise, die zwischenzeitlich zu etlichen VG-Beschlüssen geführt hat, hat sich bisher nichts geändert.
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 17:42
Beitrag #38





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[QUOTE=Medusa,01.06.2005, 18:35]

1. MPU bei Antrag in D. kommt automatisch ab 1,6 Promille

2. Verjährung komplett = 15 Jahre.

3. Du mußt mit einer MPU Aufforderung rechnen wenn Dein EU-FE bekannt wird. Solange
es zur Rechtmäßigkeit der dt. MPU Aufforderungen kein neues EuGH Urteil gibt wird D.
sich kaum vom jetzigen Verhalten abbringen lassen.


zu 1. ok

zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999.

zu 3. Ist dan halt Risiko

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 17:47
Beitrag #39


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Hatte Text oben zwischenzeitlich noch etwas ergänzt.
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 17:51
Beitrag #40


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:42)
zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999.

Jein cool.gif Bin selbst ein Altfall. laugh.gif Schau mal in die FAQ. Es gibt 2 unterschiedliche OVG Urteile dazu: OVG Saarland: 15 Jahre, OVG Thüringen: 10 Jahre. (OVG Thüringen hat sich aufs OVG Saarland bezogen und deren Ansicht widersprochen).
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 17:57
Beitrag #41





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Hallo Medusa,

die unbefristete deutsch Fahrerlaubnis wird es irgendwann auch in D nicht mehr geben, denn D muss sich hier an das EU-Recht anpassen.

Gruß
charly68
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 17:58
Beitrag #42


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:42)
zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999.

Nein.
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 17:59
Beitrag #43


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Zitat (Peter Lustig @ 01.06.2005, 18:58)
Nein.

OVG Thüringen ??
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 18:00
Beitrag #44





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hallo an alle,

wie kann man die Fristen erhausbekommen?

Über Auskunft aus dem VZR?

Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch.

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:03
Beitrag #45


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:00)
hallo an alle,

wie kann man die Fristen erhausbekommen?

Über Auskunft aus dem VZR?

Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch.

Gruß
charly68

Bei mir wurde die Eintragung im VZR nach 10 Jahren getilgt. Was die FEB, evtl. noch verwertbar, in den Akten hat ist eine andere Geschichte.
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 18:04
Beitrag #46


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Durch Nachfrage bei Deiner FS-Stelle, die Deine FS-Akte führt.

@medusa
Zitat
OVG Thüringen ??

Wenn sich die Juristen nicht einig sind, haben die Behörden die freie Auswahl. wink.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 18:07
Beitrag #47





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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:03)
Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:00)
hallo an alle,

wie kann man die Fristen erhausbekommen?

Über Auskunft aus dem VZR?

Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch.

Gruß
charly68

Bei mir wurde die Eintragung im VZR nach 10 Jahren getilgt. Was die FEB, evtl. noch verwertbar, in den Akten hat ist eine andere Geschichte.

Hallo,

wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden.

Es gibt meines Wissens ein Verwertungsverbot.

Oder täusche ich mich da?

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:08
Beitrag #48


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Zitat (Peter Lustig @ 01.06.2005, 19:04)
@medusa
Zitat
OVG Thüringen ??

Wenn sich die Juristen nicht einig sind, haben die Behörden die freie Auswahl. wink.gif

Die VG und OVG Richter im Widerspruchsverfahren gegen eine NU gemäß § 80 Abs. 5 VwGO aber auch tongue.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 01.06.2005, 18:11
Beitrag #49


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Mal angenommen, die Behörde verlangt eine MPU. Wie sieht das denn dann von der Gebührenseite her aus? Klar, MPU zahle ich, aber würde ich das über einen FS Antrag machen, müsste ich ja ca. 160 EUR für den Antrag zahlen, führungszeugnis und was weiß ich noch. Das wäre doch dann hinfällig, oder? Und vorausgesetzt, ich würde diese MPU bestehen, woran ich eigentlich nicht zweifle, kann ich dann meinen CZ FS in einen deutschen umtauschen? Oder gibts da auch wieder irgendwelchen Ärger? Würd mich ja wundern, wenn nicht.
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Bayer
Beitrag 01.06.2005, 18:11
Beitrag #50


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:26)
Hallo zusammen,

ich bin am überlegen ob ich mir einen EU-Führerschein zulegen soll

Nun zur Geschichte:

FS-Ersterteilung in D: 1986
1. Entzug: 1995
Wiedererteilung: Anfang 1996
2. Entzug durch Polizei 14.09.96 bestätigt mit Gerichtsurteil 20.01.97 bei ca. 1,8 Promilie in Verbindung mit einen Unfall (nur Sachschaden)

Bisher habe ich in D keinen neuen FS beantragt, da sehr wahrscheinlich MPU anstehen würde.

1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten?
2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben.

Vielen Dank für Infos
charly68

Hi Charly,
in D kannst Du den Schein entweder nach 10 oder 15 Jahren nach dem letzten Vorfall ohne MPU machen (hängt wohl von der jeweiligen Führerscheinstelle ab ob 10 oder 15 Jahre).
Mit EU-FS aus dem Ausland darfst Du erstmal hier fahren. Kommst Du jedoch in eine Polizeikontrolle, könnte es sein, daß Du nachträglich zur MPU mußt. Zumindest besteht das Risiko so lange, wenn der letzte Vorfall noch keine 10 Jahre her ist(laut ADAC). Würde in Deinem Fall bedeuten: Bis zum 14.09.2006 möglichst jede Polizeikontrolle zu umfahren und natürlich alle Verkehrsregeln beachten.
Der FS in CZ oder PL ist auf jeden Fall deutlich günstiger als hier, wenn Du ihn auf eigene Faust erwirbst und nicht über irgendwelche Vermittler.
Umschreiben mußt Du den Schein eigentlich erst nach 10 Jahren, da der CZ und der PL-Schein glaub ich auch, nur 10 Jahre gültig ist.
Viel Glück
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