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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 02.06.2005, 09:39
Beitrag #101


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Zitat (MaximilianNRW @ 01.06.2005, 19:11)
Und vorausgesetzt, ich würde diese MPU bestehen, woran ich eigentlich nicht zweifle, kann ich dann meinen CZ FS in einen deutschen umtauschen? Oder gibt’s da auch wieder irgendwelchen Ärger? Würde mich ja wundern, wenn nicht.

Es kann Ärger geben! Du musst die 185 Tage nachweisen!


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Natrix20
Beitrag 02.06.2005, 09:40
Beitrag #102


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@ Peter Lustig

Ich würde mal gerne von dir wissen, wie oft Ausländer eine MPU Auflage bekommen habe, da sie in D auffällig geworden sind, und zweitens kann ich absolut beweisen, das ein bekannter Pole hier in D einen Unfall hatte mit erheblichem Sachschaden und nur einen Eintrag in seine damaligen Papierführerschein bekommen hat, ein Jahr keine Fahrerlaubnis in D zu haben. Danach kam weder eine MPU Auflage oder sonstirgendwas auf ihn zu.

In einer Pressemitteilung des Mannheimer Morgen wurde ein Deutscher der in Luxemburg seinen Wohnsitz hat bei mehreren vergehen u.a erheblich zu schnellem Fahren erwischt und was war die Folge? Ein Sicherheitsleistung von 500 Euro und das wars!! Jeder in D wohnende FS Inhaber würde 3 Monate zu Fuss gehen müssen, alleine wegen der Geschwindigkeitsübertretung.
Also erzählt mir nix von Eintragung in Flensburg und MPU Ableistung hier. Das ist für einen Ausländer absoluter quatsch.
Gruss
Natrix
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 09:52
Beitrag #103


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Zitat (Natrix20 @ 02.06.2005, 10:40)
... einen Eintrag in seine damaligen Papierführerschein bekommen hat, ein Jahr keine Fahrerlaubnis in D zu haben. Danach kam weder eine MPU Auflage oder sonstirgendwas auf ihn zu.

Klar kommt da von alleine nichts, denn er müßte hier einen Antrag stellen, in D wieder von seiner FE gebrauch machen zu dürfen. Macht er dies und sein Verstoß ist u.a. mit einer MPU sanktioniert, käme diese Aufforderung.


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Natrix20
Beitrag 02.06.2005, 09:56
Beitrag #104


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Und woher soll er bitte wissen, das er hier einen Antrag stellen muss/soll????
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 10:06
Beitrag #105


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Dessen muß er sich vor Antritt einer Fahrt durch/in D kundig machen....


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:12
Beitrag #106


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Zitat (Commodore25E @ 02.06.2005, 10:52)
Klar kommt da von alleine nichts, denn er müsste hier einen Antrag stellen, in Deutschland wieder von seiner FE gebrauch machen zu dürfen. Macht er dies und sein Verstoß ist u.a. mit einer MPU sanktioniert, käme diese Aufforderung.

Wohin? Nach Polen oder Luxemburg?

Kein Antrag = keine MPU!


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 10:14
Beitrag #107


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@natrix20
Dass ausländische Fahrzeugführer in Deutschland bei Straftaten häufig weniger streng behandelt werden, ist ein offenes Geheimnis. Dreh- und Angelpunkt ist hier die zu erhebende Sicherheitsleistung. Wenn der ausländische Straftäter nicht ausreichend Geld dabei hat und kein Haftgrund vorliegt, wird ihm eben nur das als Sicherheitsleistung abgenommen, was er momentan in der Lage ist abzugeben. Einem nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen. wink.gif

Das verhält sich übrigens im Bereich der Ordnungswidrigkeiten nicht recht viel anders. Ausländische Lkw-Fahrer, insbesondere solche aus dem früheren Ostblock, die z.B. bei einem Verstoß gegen die Sozialvorschriften erwischt werden, haben häufig gerade soviel Geld dabei, dass sie nicht verhungern. Wie will man ihnen da eine Sicherheitsleistung abnehmen. Eine Festnahme ist nicht zulässig; ebenso nicht eine Sicherstellung des ihnen nicht gehörenden Lkw mitsamt Ladung. Also lässt man sie schulterzuckend wieder fahren. Unbefriedigend - aber leider gängige Praxis. sad.gif

Zu Deiner Anmerkung bezüglich MPU hat Dir commo bereits die Antwort gegeben. Eine MPU wird auch bei FS-Ausländern nur dann gefordert, wenn sie nach den Bestimmungen der FeV zur Eignung erforderlich ist.

Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 11:12)
Kein Antrag = keine MPU!

..... = Fahren ohne Fahrerlaubnis! sad.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 02.06.2005, 10:17
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:20
Beitrag #108


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Zitat (Commodore25E @ 02.06.2005, 11:06)
Dessen muss er sich vor Antritt einer Fahrt durch/in D kundig machen....
....und in allen anderen Ländern auch?

Was soll einem Ausländer passieren? Sicherheitsleistung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis? rofl1.gif
Er braucht nicht fragen, weil die Gesetzeslage hierzu eindeutig geregelt ist!

Wir sind doch hier nicht in der DDR.


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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 10:22
Beitrag #109


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Sorry, du hast schon wieder einmal keine Ahnung, aber Hauptsache etwas geschrieben. sad.gif


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:27
Beitrag #110


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Zitat (Peter Lustig @ 02.06.2005, 11:14)
Unbefriedigend - aber leider gängige Praxis. sad.gif

@Peter Lustig!
Das gefällt mir! rofl1.gif


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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 10:29
Beitrag #111


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ÄÄÄh, sorry Thommy Bumm, so lustig finde ich das überhaupt nicht.....


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 10:33
Beitrag #112


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[quote=Thommy Bumm,02.06.2005, 11:20[/QUOTE] ....und in allen anderen Ländern auch?[/quote]
Nein, da er mit seinem EU-FS in anderen Ländern nach wie vor fahren darf. Die Nutzungsuntersagung gilt ausschließlich und allein nur für Deutschland.
[quote=Thommy Bumm,02.06.2005, 11:20[/QUOTE]Was soll einem Ausländer passieren? Sicherheitsleistung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?  rofl1.gif[/quote]
Nicht lachen! Das passiert tatsächlich.
[quote=Thommy Bumm,02.06.2005, 11:20[/QUOTE]Er braucht nicht fragen, weil die Gesetzeslage hierzu eindeutig geregelt ist![/quote]
Die Rechtslage ist schon eindeutig geregelt - zu Ungunsten des ausländischen FS-Inhabers. Nichtwissen schützt bekanntlich aber nicht vor Strafe.
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:38
Beitrag #113


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Dann braucht ja ein Deutscher, der im Ausland wohnt, nur mit einem fremden Auto ohne Geld durch Deutschland fahren, dann kann ihm nichts passieren. wavey.gif


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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 10:42
Beitrag #114


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Deutsche Staatsbürger unterliegen, unabhängig vom Wohnort, der deutschen Rechtssprechung/Gesetzgebung wavey.gif


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:46
Beitrag #115


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Zitat (Commodore25E @ 02.06.2005, 11:42)
Deutsche Staatsbürger unterliegen, unabhängig vom Wohnort, der deutschen Rechtssprechung/Gesetzgebung wavey.gif
....wenn er in Deutschland wohnt.


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 10:50
Beitrag #116


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Commos Ausführungen müssen noch ergänzt werden: jedermann (und natürlich auch jede Frau) unterliegt unabhängig von seinem (ihrem) Wohnsitz bei Straftaten, die er (sie) im Inland begeht, den deutschen Gesetzen. Das nennt man Territorialprinzip.

Mensch Thommy Bumm, denk doch einmal nach, bevor Du etwas schreibst. sad.gif
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 10:54
Beitrag #117


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Thommy Bumm, ich sagte unabhängig vom Wohnort!!!!

Hat er keine Berechtigung, in D zu fahren, kann er in Papua-Neuguinea oder Frankreich wohnen und dort einen gültigen FS besitzen. Das ist hier Fahren ohne FE!!!

Danke Peter Lustig für die Ergänzung wavey.gif


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 11:00
Beitrag #118


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@Peter Lustig
@Commodore25E
@Andreas

Nach eurem Rechtsempfinden hätte das Urteil vom EUGH am 29.04.2004 nie möglich sein dürfen.


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Natrix20
Beitrag 02.06.2005, 11:08
Beitrag #119


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Ich konstruiere mal ein Fallbeispiel, Woitek S. hat 2001 ein Trunkenheitsfahrt in Deutschland gehabt , weil er hier sich ein paar Mark verdienen wollte und 4 Wochen hier (schwarz) gearbeitet hat,bei der er mit 2 Promille angehalten wurde. Er hat damals in seinen Papierlappen einen Eintrag bekommen, das er in D nicht mehr fahren darf. Soweit so gut, inzwischen hat er aber eine Plastikkarte bzw. einen EU Fs sich geholt bei der polnischen Behörde. Auch gut. Nun fährt er 2005 lustig wie er ist durch Deutschland, weil er in Frankreich ein paar Euro verdienen will. So nun ist Woitek S. am Frankfurter Kreuz etwas schneller gefahren als die erlaubten 100 KMH und eine Zivilstreife fischt ihn aus dem zügig fliessenden Verkehr. Glaubt etwa irgendeiner vom euch, das ein Polizist auf den Gedanken kommt, mal ihn Flensburg eine Anfrage zu machen, ob der gute Woitek S. überhaupt hier noch fahren darf??? Geschweige denn, ob überhaupt in Flensburg was eingetragen wurde?????
Er hat natürlich einen Skoda Oktavia mit polnischem Nummernschild, ist klar.
Das macht meiner Meinung nach KEIN Polizist hier in Deutschland, ich glaube sogar, das es die meisten Polizisten gar nicht wissen, das man ausländische Fahrer hier überhaupt im Verkehrszentralregister eintragen lassen kann bei Verstössen!!!

Was auf dem Gesetzespapier steht wird aller Wahrscheinlichkeit bei ausländischen Fahrern gar nicht angewendet. Seid doch mal ehrlich, wenn ihr im Ausland mit dem KFZ was ausgefressen habt, ist es euch doch auch egal was da passiert oder ob ihr in Zukunft noch dort fahren dürft, grins.
Gruss
Natrix
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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 11:12
Beitrag #120


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Langer Worte kurzer Sinn: wo kein Kläger, da kein Richter! wink.gif
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Roland
Beitrag 02.06.2005, 11:13
Beitrag #121


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Diskutiert ihr hier eigentlich noch um die Folgen des EU-GH Urteils oder um irgendwelchen geistigen Dünnschiss und Versuche der deutschen Justiz zu entkommen ?? wallbash.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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gabriel7
Beitrag 02.06.2005, 11:13
Beitrag #122


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Mir ist immer noch von der pro
MPU Fraktion kein einziger Beschluß, betreffend
einer nachträglichen MPU oder NU in Niedesachsen, Bremen,
Hamburg, Schleswig Holstein im Forum genannt worden.
Was ist eigendlich die MPU?
Nichts anderes als ein schmarotzendes, geldgieriges Monster,
welches mit unterstützung des Staates
Milliarden einsackt, auf kosten der Bürger. Die MPU wird nach
dem anstehenden EuGH Urteil endlich in die Tonne gekloppt.
Den MPU Befürwortern werden auch die krampfhaft vorgetragenen,
zum Teil bewußt falschen Argumentationen im Hals stecken bleiben. laugh.gif
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Natrix20
Beitrag 02.06.2005, 11:14
Beitrag #123


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Als Ergänzung noch, hat jemand Woitek S. aufgeklärt, das er nach seiner Sperre zu einer MPU muss, um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland zu bekommen???
Hat irgend jemand ihm eine Rechtsbehelfsbelehrung in Sachen MPU und Wiedererlangung der FE in D gegeben?
Es stimmt schon, das Nichtwissen nicht vor Strafe schützt, aber woher soll Woitek S. überhaupt wissen, das es in D. eine MPU gibt?????
Nur mal so als denkansatz, was die Behörden in D. Woitek S. mit auf den Weg geben müssten, damit er total aufgeklärt ist.
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 11:15
Beitrag #124


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 12:00)
@Peter Lustig
@Commodore25E
@Andreas

Nach eurem Rechtsempfinden hätte das Urteil vom EUGH am 29.04.2004 nie möglich sein dürfen.

Thommy Bumm, wie oft denn noch??

Ich zumindest befürworte dieses Urteil, trägt es doch den europäischen Gedanken ein Stück weiter.

Sinn ist es aber nicht, ungeeignete Menschen am Verkehr teilnehmen zu lassen. Das will selbst die europäische Freizügigkeit nicht.

Und nur darum geht es hier. Ziehe also den Thread bitte nicht herunter, okay wink.gif


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michaelp100
Beitrag 02.06.2005, 11:17
Beitrag #125


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**** Gelöscht****

***** Anmerkung Moderator: den gleichen Text hast Du nur wenige Beiträge weiter oben sowie in einem anderen Thread schon einmal gepostet!

Gruß Uwe


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 02.06.2005, 11:55
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 11:17
Beitrag #126


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Zitat (gabriel7 @ 02.06.2005, 12:13)
Mir ist immer noch von der pro
MPU Fraktion kein einziger Beschluß, betreffend
einer nachträglichen MPU oder NU in Niedesachsen, Bremen,
Hamburg, Schleswig Holstein im Forum genannt worden.
Was ist eigendlich die MPU?
Nichts anderes als ein schmarotzendes, geldgieriges Monster,
welches mit unterstützung des Staates
Milliarden einsackt, auf kosten der Bürger. Die MPU wird nach
dem anstehenden EuGH Urteil endlich in die Tonne gekloppt.
Den MPU Befürwortern werden auch die krampfhaft vorgetragenen,
zum Teil bewußt falschen Argumentationen im Hals stecken bleiben. laugh.gif

Wir werden sehen.....


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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 11:18
Beitrag #127


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Zitat (gabriel7 @ 02.06.2005, 12:13)
Die MPU wird nachdem anstehenden EuGH Urteil endlich in die Tonne gekloppt.

Du vergißt die in naher Zukunft kommende neue EU-Führerscheinrichtlinie, da werden sich dann aber einige sicher sehr wundern. Die MPU wir dauf jeden Fall bleiben.... tongue.gif


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Gast_Gast_Bernd_*
Beitrag 02.06.2005, 11:26
Beitrag #128





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Andreas Falsch!

Die MPU wird sterben!
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Roland
Beitrag 02.06.2005, 11:28
Beitrag #129


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Zitat (Gast_Bernd @ 02.06.2005, 12:26)
Andreas Falsch!

Die MPU wird sterben!

Du glaubst doch nicht wirklich, dass dieses goldene Kalb geschlachtet wird


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 11:28
Beitrag #130


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Zitat (Gast_Bernd @ 02.06.2005, 12:26)
Andreas Falsch!

Die MPU wird sterben!

Andreas heißt mit Nachnamen nicht Falsch. tongue.gif

Woher beziehst Du diese profunde Erkenntnis. Ist nicht vielmehr auch hier der Wunsch der Vater des Gedankens? think.gif
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.06.2005, 11:40
Beitrag #131


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Zitat
Ich würde mal gerne von dir wissen, wie oft Ausländer eine MPU Auflage bekommen habe


ich glaube zu wissen das Andreas dazu vor ein paar Tagen was gepostet hat. Er sprach davon das ihm bisher nur ein Fall bekannt ist.
Aber einer ist nicht keiner.

Und noch was zu dem mittlerweile oft genannten Herr Leger. Es war doch schon vor Monaten hier die Rede davon das nach dem 1.Februar EU-Führerscheine bei uns nicht mehr Umgetauscht werden müssen. Auch die Leute die ein halbes Jahr vorher ihren Schein ausgestellt bekommen haben fallen nicht mehr darunter da man ein halbes Jahr zur Umschreibung Zeit hatte. Wurde in auch hier besprochen. Ob Ausstellungen die noch länger zurückliegen rückwirkend noch umgeschrieben müssen weiß ich nicht. Glaubs aber nicht. Wäre irgendwie schwachsinnig. Aber man muß auf alles gefasst sein
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gabriel7
Beitrag 02.06.2005, 11:55
Beitrag #132


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@Andreas
Nachdem die MPU ja schon im Kapper
Urteil demontiert wurde, jetzt durch sehr fragwürdige
Süddeutsche VG künstlich am Leben erhalten wird,
was soll denn Deiner Meinung nach eine neue Eu Richtlinie
am Auslaufmodell ( ob goldenes Kalb oder nicht) MPU
festhalten. Es deutet dann ja wohl alles auf eine EU konforme
Institution hin. Meinetwegwegen ein 0,00 Promille Gesetz. think.gif
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Gast_ein Bayer_*
Beitrag 02.06.2005, 12:00
Beitrag #133





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Möchte mal meinen Fall schildern:

Seit Okt. 04 bestitzt ich auch einen EF-FS aus Tschechien.
Auch ich wurde auf der Heimreise im Zug vom BGS Beamten kontrolliert (mit Lap-Top).

Bis heute habe ich noch nichts von der FS-Behörde gehört.

Frage: Kann es sein das die nachgeschaut haben und Sie dann festgestellt
haben das der FS-Entzug in D schon fast 10 Jahre zurückliegt?
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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 12:06
Beitrag #134


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Zitat (gabriel7 @ 02.06.2005, 12:55)
was soll denn Deiner Meinung nach eine neue Eu Richtlinie
am Auslaufmodell ( ob goldenes Kalb oder nicht) MPU
festhalten.

Warten wir die neue Richtlinie doch einfach ab, es werden sich einige wundern... whistling.gif tongue.gif


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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 12:07
Beitrag #135


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Zitat (ein Bayer @ 02.06.2005, 13:00)
Frage: Kann es sein das die nachgeschaut haben und Sie dann festgestellt haben das der FS-Entzug in D schon fast 10 Jahre zurückliegt?

Wäre möglich..... unsure.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.06.2005, 12:08
Beitrag #136


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Zitat
fast 10 Jahre zurückliegt?


fast? oder über?

schon wichtig, wenn drunter hats damit nichts zu tun. Ansonsten stellt sich wirklich die Frage ob nun bei Grenzkontrollen bei denen man nicht fährt Daten an Führerscheinbehörde weitergegeben werden bzw. dürfen oder nicht.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.06.2005, 12:20
Beitrag #137


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2 Fragen:

1. Sind Führerscheinbehörden (Sachbearbeiter) verwaltungsrechtlich dazu verpflichtet nur bei bekanntwerden, wie bei mir durch Kontrolle, eines CZ-Führerscheins eine Überprüfung beim Zentralregister zu unternehmen.

Oder könnte der zuständige Sachbearbeiter z.B. sagen: Nee den lass ich jetzt nicht überprüfen weil außer der Tatsache eines CZ-Führerscheins ihm nichts vorgeworfen werden kann.

Was ich damit fragen will ist ob er da gegen bestehendes Recht innerhalb des Verwaltungsrecht verstoßen würde?


2. Welche Behörde ordnet eigentlich die nachträglich MPU an? Immer die wo man wohnt oder kann das auch die machen wo man den Führerschein entzogen bzw. vorher neu beantragt hat?
Bin nämlich umgezogen
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Gast_ein Bayer_*
Beitrag 02.06.2005, 12:24
Beitrag #138





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Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren es aber noch fast 11 Monate
die mir auf die 10 Jahre gefehlt haben.

Evtl. hatte ich ja Glück unt die haben die Daten gar nicht weitergegeben.

Das wird alles im eigenen Ermessen der FS-Behörde liegen.
Ob sie ne NU aussprechen oder nicht.
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Gast_charly68_*
Beitrag 02.06.2005, 12:26
Beitrag #139





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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 02.06.2005, 13:20)
2 Fragen:

1. Sind Führerscheinbehörden (Sachbearbeiter) verwaltungsrechtlich dazu verpflichtet nur bei bekanntwerden, wie bei mir durch Kontrolle, eines CZ-Führerscheins eine Überprüfung beim Zentralregister zu unternehmen.

Oder könnte der zuständige Sachbearbeiter z.B. sagen: Nee den lass ich jetzt nicht überprüfen weil außer der Tatsache eines CZ-Führerscheins ihm nichts vorgeworfen werden kann.

Was ich damit fragen will ist ob er da gegen bestehendes Recht innerhalb des Verwaltungsrecht verstoßen würde?


2. Welche Behörde ordnet eigentlich die nachträglich MPU an? Immer die wo man wohnt oder kann das auch die machen wo man den Führerschein entzogen bzw. vorher neu beantragt hat?
Bin nämlich umgezogen

zu 1. Der Sachbearbeiter ist eigentlich dazu verpflichtet. So was nennt sich Verfolgungszwang. Gilt zum Beispiel für die Polizei.

zu 2. Meines Wissens die für Deinen Wohnort zuständige, da Sie auf die gleichen Daten in Flensburg zugreifen können wie die entziehende.

Gruß
charly68
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.06.2005, 12:41
Beitrag #140


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Dann denke ich mal wenn man den Führerschein umschreiben lassen will wird erst recht geprüft ob was eingetragen ist!

Aber noch einmal was ist wenn mir die Behörde jetzt doch einfach den Führerschein umschreiben würde?

Würde das in der Theorie heißen alle Eignungszweifel sind ausgeräumt! Aber wahrscheinlich würde es sich um einen Behördenfehler halten. In diesem Fall würde ich doch wie der Grieche vor dem OVG Koblenz aufgrund von Verfahrensfehlern Vertrauensschutz bekommen oder wie das heißt??
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HaWeThie
Beitrag 02.06.2005, 12:43
Beitrag #141


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Zitat (Gast_Ludwig @ 02.06.2005, 00:54)
Es wird definitiv keine Meldung bei ausländischen Fahrzeugführern in Flensburg getätigt .

Mist, dann habe ich sechs Jahre falsch gehandelt und mir viele viele Formblätter sparen können


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Gast_charly68_*
Beitrag 02.06.2005, 12:49
Beitrag #142





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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 02.06.2005, 13:41)
Dann denke ich mal wenn man den Führerschein umschreiben lassen will wird erst recht geprüft ob was eingetragen ist!

Aber noch einmal was ist wenn mir die Behörde jetzt doch einfach den Führerschein umschreiben würde?

Würde das in der Theorie heißen alle Eignungszweifel sind ausgeräumt! Aber wahrscheinlich würde es sich um einen Behördenfehler halten. In diesem Fall würde ich doch wie der Grieche vor dem OVG Koblenz aufgrund von Verfahrensfehlern Vertrauensschutz bekommen oder wie das heißt??

Davon ist evtl auszugehen, wobei nicht jede FEST den EU-Lappen umschreibt.

Davon ist auszugehen, denn die Behörde hat den Fehler gemacht. Garantie ist das keine, weil die Gerichte in jedem Bundesland andere Urteile sprechen. Man kann auf das Koblenzer Urteil verweisen, jedoch sind z. B. die Richter im Süddeutschen Raum nicht daran gebunden. Das heißt für den gleichen Vorfall kann es mehrere verschiedene Urteile geben.

Gruß
charly68
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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 13:01
Beitrag #143


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Zitat (HaWeThie @ 02.06.2005, 13:43)
Zitat (Gast_Ludwig @ 02.06.2005, 00:54)
Es wird definitiv keine Meldung bei ausländischen Fahrzeugführern in Flensburg getätigt .

Mist, dann habe ich sechs Jahre falsch gehandelt und mir viele viele Formblätter sparen können

Da sieht du es wieder, du hättest vielleicht gleich den Gast-Ludwig fragen sollen, der weiß es besser.... rofl1.gif


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 13:10
Beitrag #144


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offtopic.gif Immer dasselbe mit den Behörden. Die können einfach nichts richtig machen. Arbeiten sie so, wie sie es sollen, ist es nix. Tun sie das nicht, ist es auch nix. sad.gif
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gabriel7
Beitrag 02.06.2005, 14:00
Beitrag #145


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@ Peter Lustig
Genau! Trifft besonders auf Behörden des
Freistates Bayern zu, wobei man berücksichtigen muß,
daß die noch nie über den Weißwurstäquator hinweg schauen,
konnten , mangels Einblick in außerbayrische Realitäten rofl1.gif
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mirko1
Beitrag 02.06.2005, 14:03
Beitrag #146


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@Willauchmalwassagen!

hast du nun deinen FS wieder zurück bekommen=?
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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 14:22
Beitrag #147


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Zitat (gabriel7 @ 02.06.2005, 15:00)
@ Peter Lustig
Genau! Trifft besonders auf Behörden des
Freistates Bayern zu, wobei man berücksichtigen muß,
daß die noch nie über den Weißwurstäquator hinweg schauen,
konnten , mangels Einblick in außerbayrische Realitäten rofl1.gif

Bayern ist eben ein eigener, selbständiger, in sich ruhender Kosmos, der die Außenwelt nicht braucht! tongue.gif

Spaß beiseite.

Auch wenn Du immer wieder meinst, aus irgendwelchen, nicht nachvollziehbaren Hass- oder anderen unterentwickelten Gemütszuständen auf Bayern herumprügeln zu müssen, werden darum Deine Ansichten nicht wahrer und besser.

Was kümmert es die Eiche, wenn sich die Säue daran schaben. wink.gif
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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 14:26
Beitrag #148


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Das kennen wir in diesem Thread doch schon zur Genüge. Wenn die Argumente ausgehen, werden einige User polemisch..... rolleyes.gif


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michaelp100
Beitrag 02.06.2005, 14:26
Beitrag #149


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schade... keiner sagt etwas zu meinem beitrag:(
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.06.2005, 14:50
Beitrag #150


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Zitat
hast du nun deinen FS wieder zurück bekommen=?


weg hatte ich ihn ja nicht. nur untersagt bekommen zu fahren. aber am nächsten Tag meinte er ich dürfe jetzt erst mal doch fahren. ich hoffe das es Dir besser ergeht und Du nicht angehalten wirst!


Zitat
schade... keiner sagt etwas zu meinem beitrag:(


Die Gefühle kenn ich crybaby.gif
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