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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 01.06.2005, 15:14
Beitrag #31


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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 15:44)
Zumindest sind meine Vorhersagen bisher so eingetroffen.  whistling.gif

Ich vermute das wird auch noch eine Weile so bleiben, Andreas. Nur für die EuGH Entscheidung sehe ich schwarz bzgl. Deiner seherischen Fähigkeiten tongue.gif wavey.gif
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 15:20
Beitrag #32


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@Willauchmalwassagen!

Wie Du ja schon im Forum siehst haben auch viele nach einer Kontrolle keine MPU Aufforderung bekommen. Erstmal Abwarten. Drück Dir die Daumen! lieb.gif
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 01.06.2005, 16:00
Beitrag #33


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Zitat
Erstmal Abwarten. Drück Dir die Daumen!


Danke für dein Mitgefühl!

leider war es so das der Polizist schon seinen Bericht am schreiben war und er auf jeden Fall meinte das er die zuständige Behörde benachrichtigt.

Eins muß ich sagen: Bei der Betrachtung der Situation urteilt man natürlich nicht immer ganz objektiv. Und dann kam mir der oberflächliche Gedanke:

Auf der einen Seite wird eine EU-Verfassung verabschiedet und wie heißt es: Ratifiziert, aber die Bürger werden nicht gefragt. Handelt sich ja nur um eine "neue Verfassung" innerhalb eines demokratischen Staates. Da kann man doch erwarten das wir bei einer so weitreichenden Frage mit einbezogen werden. Zumal die Mehrheit in unserem Land wohl dagegen sein wird.

Da werden wir schön außen vor gelassen. Schaffen wir aber plötzlich dieses System für uns zu nutzen innerhalb Europas paßt das dem Staat auch wieder nicht.

Man kann sich nicht immer nur die Rosinen rauspicken. Man bedenke den Rechte_Pflichte_Ausgleich.

Naja ist sinngemäß bestimmt schon 21735mal gepostet worden.

Übrigens hat Gauweiler (kennt den noch einer) ja Verfassungsklage gegen die EU-Verfassung eingereicht.
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Natrix20
Beitrag 01.06.2005, 16:44
Beitrag #34


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offtopic.gif Tja gerade wenn eine EU Verfassung kommen würde, wären die Rechte der einzelnen Eu Bürger noch größer und das Urteil des EUGH noch aussagekräftiger als es eh schon ist. Wollte dies nur mal kurz loswerden, dehalb offtopic.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 17:26
Beitrag #35





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Hallo zusammen,

ich bin am überlegen ob ich mir einen EU-Führerschein zulegen soll

Nun zur Geschichte:

FS-Ersterteilung in D: 1986
1. Entzug: 1995
Wiedererteilung: Anfang 1996
2. Entzug durch Polizei 14.09.96 bestätigt mit Gerichtsurteil 20.01.97 bei ca. 1,8 Promilie in Verbindung mit einen Unfall (nur Sachschaden)

Bisher habe ich in D keinen neuen FS beantragt, da sehr wahrscheinlich MPU anstehen würde.

1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten?
2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben.

Vielen Dank für Infos
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 17:35
Beitrag #36


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:26)
1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten?
2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben.

1. MPU bei Antrag in D. kommt automatisch ab 1,6 Promille

2. Verjährung komplett = 15 Jahre. Stellst Du einen FE Antrag in D. und ziehst den bei neg.
MPU nicht zurück, oder erfährt die FEB vom neg. Ausgang der MPU, läuft die Tilgung von vorne los.

3. Du mußt mit einer MPU Aufforderung rechnen wenn Dein EU-FE bekannt wird. Solange
es zur Rechtmäßigkeit der dt. MPU Aufforderungen kein neues EuGH Urteil gibt wird D.
sich kaum vom jetzigen Verhalten abbringen lassen. Es erhalten aber anscheinend nicht
alle EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung nach einer Routinekontrolle. Grund unbekannt.

4. Aus Bayern wurde im Forum bekannt, daß sich eine FEB geweigert hat eine EU-FE in
eine dt. FE umzuschreiben. Deren Vorteil wäre die unbegrenzte Gültigkeit und weniger
Streß bei Routinekontrollen.
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 17:40
Beitrag #37


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 01.06.2005, 15:44)
Der Polizist hat mich gegen 12 angerufen und mir bestätigt das ich erst einmal fahren dürfe. Allerdings sprach er die ganze Zeit von der MPU die ich demnächst dann wohl machen müsse. Er wird es auf jeden Fall an meine Behörde weiterleiten. Doch hab ich mich später gefragt wenn mein Lappen doch legal ist die Speerfrist abgelaufen und bei der Kontrolle nichts negatives aufgefallen ist, warum muß er dann noch unbedingt die Daten an die Behörde leiten.............?.

Ich habe die Auffassung und Anweisung des Bayer. Innenminsteriums (Schreiben vom 14.07.2004) weit zu Anfang dieses Marathonthreads schon einmal gepostet und wiederhole dies auszugsweise im Nachfolgenden für die neu Hinzugekommenen nochmals:
Zitat
...
Nach Ablauf der Sperrfrist

Erwirbt eine Person nach Ablauf der Sperrfrist einen Führerschein im EU-Ausland und führt ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind § 28 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 FeV sowie § 4 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VOInt nicht anwendbar und der Tatbestand des § 21 StVG ist nicht erfüllt. Es ist somit keine Strafanzeige vorzulegen.

Da jedoch auf Grund der verhängten Sperrfrist Tatsachen für die Annahme sprechen, dass bei der betroffenen Person nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, hat in diesen Fällen gem. § 2 Abs. 12 StVG ein Bericht an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu erfolgen. Die Mitteilung ist erforderlich, damit die Fahrerlaubnisbehörde eigene Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis treffen kann.

An dieser Verfahrensweise, die zwischenzeitlich zu etlichen VG-Beschlüssen geführt hat, hat sich bisher nichts geändert.
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 17:42
Beitrag #38





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[QUOTE=Medusa,01.06.2005, 18:35]

1. MPU bei Antrag in D. kommt automatisch ab 1,6 Promille

2. Verjährung komplett = 15 Jahre.

3. Du mußt mit einer MPU Aufforderung rechnen wenn Dein EU-FE bekannt wird. Solange
es zur Rechtmäßigkeit der dt. MPU Aufforderungen kein neues EuGH Urteil gibt wird D.
sich kaum vom jetzigen Verhalten abbringen lassen.


zu 1. ok

zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999.

zu 3. Ist dan halt Risiko

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 17:47
Beitrag #39


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Hatte Text oben zwischenzeitlich noch etwas ergänzt.
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 17:51
Beitrag #40


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:42)
zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999.

Jein cool.gif Bin selbst ein Altfall. laugh.gif Schau mal in die FAQ. Es gibt 2 unterschiedliche OVG Urteile dazu: OVG Saarland: 15 Jahre, OVG Thüringen: 10 Jahre. (OVG Thüringen hat sich aufs OVG Saarland bezogen und deren Ansicht widersprochen).
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 17:57
Beitrag #41





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Hallo Medusa,

die unbefristete deutsch Fahrerlaubnis wird es irgendwann auch in D nicht mehr geben, denn D muss sich hier an das EU-Recht anpassen.

Gruß
charly68
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 17:58
Beitrag #42


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:42)
zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999.

Nein.
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 17:59
Beitrag #43


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Zitat (Peter Lustig @ 01.06.2005, 18:58)
Nein.

OVG Thüringen ??
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 18:00
Beitrag #44





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hallo an alle,

wie kann man die Fristen erhausbekommen?

Über Auskunft aus dem VZR?

Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch.

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:03
Beitrag #45


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:00)
hallo an alle,

wie kann man die Fristen erhausbekommen?

Über Auskunft aus dem VZR?

Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch.

Gruß
charly68

Bei mir wurde die Eintragung im VZR nach 10 Jahren getilgt. Was die FEB, evtl. noch verwertbar, in den Akten hat ist eine andere Geschichte.
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2005, 18:04
Beitrag #46


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Durch Nachfrage bei Deiner FS-Stelle, die Deine FS-Akte führt.

@medusa
Zitat
OVG Thüringen ??

Wenn sich die Juristen nicht einig sind, haben die Behörden die freie Auswahl. wink.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 18:07
Beitrag #47





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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:03)
Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:00)
hallo an alle,

wie kann man die Fristen erhausbekommen?

Über Auskunft aus dem VZR?

Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch.

Gruß
charly68

Bei mir wurde die Eintragung im VZR nach 10 Jahren getilgt. Was die FEB, evtl. noch verwertbar, in den Akten hat ist eine andere Geschichte.

Hallo,

wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden.

Es gibt meines Wissens ein Verwertungsverbot.

Oder täusche ich mich da?

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:08
Beitrag #48


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Zitat (Peter Lustig @ 01.06.2005, 19:04)
@medusa
Zitat
OVG Thüringen ??

Wenn sich die Juristen nicht einig sind, haben die Behörden die freie Auswahl. wink.gif

Die VG und OVG Richter im Widerspruchsverfahren gegen eine NU gemäß § 80 Abs. 5 VwGO aber auch tongue.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 01.06.2005, 18:11
Beitrag #49


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Mal angenommen, die Behörde verlangt eine MPU. Wie sieht das denn dann von der Gebührenseite her aus? Klar, MPU zahle ich, aber würde ich das über einen FS Antrag machen, müsste ich ja ca. 160 EUR für den Antrag zahlen, führungszeugnis und was weiß ich noch. Das wäre doch dann hinfällig, oder? Und vorausgesetzt, ich würde diese MPU bestehen, woran ich eigentlich nicht zweifle, kann ich dann meinen CZ FS in einen deutschen umtauschen? Oder gibts da auch wieder irgendwelchen Ärger? Würd mich ja wundern, wenn nicht.
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Bayer
Beitrag 01.06.2005, 18:11
Beitrag #50


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:26)
Hallo zusammen,

ich bin am überlegen ob ich mir einen EU-Führerschein zulegen soll

Nun zur Geschichte:

FS-Ersterteilung in D: 1986
1. Entzug: 1995
Wiedererteilung: Anfang 1996
2. Entzug durch Polizei 14.09.96 bestätigt mit Gerichtsurteil 20.01.97 bei ca. 1,8 Promilie in Verbindung mit einen Unfall (nur Sachschaden)

Bisher habe ich in D keinen neuen FS beantragt, da sehr wahrscheinlich MPU anstehen würde.

1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten?
2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben.

Vielen Dank für Infos
charly68

Hi Charly,
in D kannst Du den Schein entweder nach 10 oder 15 Jahren nach dem letzten Vorfall ohne MPU machen (hängt wohl von der jeweiligen Führerscheinstelle ab ob 10 oder 15 Jahre).
Mit EU-FS aus dem Ausland darfst Du erstmal hier fahren. Kommst Du jedoch in eine Polizeikontrolle, könnte es sein, daß Du nachträglich zur MPU mußt. Zumindest besteht das Risiko so lange, wenn der letzte Vorfall noch keine 10 Jahre her ist(laut ADAC). Würde in Deinem Fall bedeuten: Bis zum 14.09.2006 möglichst jede Polizeikontrolle zu umfahren und natürlich alle Verkehrsregeln beachten.
Der FS in CZ oder PL ist auf jeden Fall deutlich günstiger als hier, wenn Du ihn auf eigene Faust erwirbst und nicht über irgendwelche Vermittler.
Umschreiben mußt Du den Schein eigentlich erst nach 10 Jahren, da der CZ und der PL-Schein glaub ich auch, nur 10 Jahre gültig ist.
Viel Glück
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:12
Beitrag #51


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:07)
wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden.

Bei Fällen ab 1999 gilt vor Tilgungslauf eine Anlaufzeit von 5 Jahren. Ergo 15 Jahre gesammt. Davor wie geschrieben OVG Saarland / OVG Thüringen.
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Gast_Gast_Massimo_*
Beitrag 01.06.2005, 18:17
Beitrag #52





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Hallo,

Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren?


Gruß

Massimo
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:20
Beitrag #53


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Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:17)
Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren?

Lt. Forum bezieht sich die NU auf eine bestimmte EU-FE. Solange Du die CZ EU-FE noch besitzt darfs Du gemäß EU Recht aber keine 2. machen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 18:22
Beitrag #54





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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:12)
Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:07)
wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden.

Bei Fällen ab 1999 gilt vor Tilgungslauf eine Anlaufzeit von 5 Jahren. Ergo 15 Jahre gesammt. Davor wie geschrieben OVG Saarland / OVG Thüringen.

Hallo Medusa,

mein Fall war ja in den Jahren 96/97. Dann gelten ja nur 10 Jahre.

Wenn sich die Gerichte nicht einig sind, muß man gleich beim Antrag einen RA in Tasche haben um sich entsprechend wehren zu können.

Gruß
charly68

PS: habe heute Auszug aus meiner FS-Datei beim LRA angefordert. Will einfach mal wissen was die da so eingetragen haben. Vielleicht stehen auch die Tilgungsfristen drin.
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:27
Beitrag #55


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:22)
Wenn sich die Gerichte nicht einig sind, muß man gleich beim Antrag einen RA in Tasche haben um sich entsprechend wehren zu können.

Das OVG Thüringen Urteil aus der FAQ und für den Fall einer NU den § 80 Abs. 5 VwGO nicht vergessen.
Mindestens bis zum 14.09.2006 auch immer schön vorrausschauend cop.gif fahren rofl1.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 18:38
Beitrag #56





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Hallo Medusa,

was hälst Du vom spanischen EU-FS?

Ist dieser sinnvoll?

Da die FS-Datei von D vorgelegt werden muß und der Spanier keine MPU kennt bzw dort nach Verbüßung der Vergehen ohne Probleme ein neuer FS ausgestellt wird.

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:43
Beitrag #57


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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:38)
was hälst Du vom spanischen EU-FS?

EU-FE = EU-FE = EU-FE

In Europa ist weder eine xy EU-FE noch ein Staat gleicher als Gleich.

(D. hat noch Probleme das zu begreifen) cool.gif
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Gast_Gast_Massimo_*
Beitrag 01.06.2005, 18:46
Beitrag #58





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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:20)
Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:17)
Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren?

Lt. Forum bezieht sich die NU auf eine bestimmte EU-FE. Solange Du die CZ EU-FE noch besitzt darfs Du gemäß EU Recht aber keine 2. machen.

Noch eine Frage:

Beispiel Person X hat 2003 Führerschein wegen BTM weg bekommen , sperre ist abgelaufen.
Person X macht neuen in CZ 2004, 2005 wird er wieder auffällig wegen Alk, wartet bis Sperre um und macht wieder neuen im Ausland.

Kann er das jedes Mal solange machen bis die NU ins Haus wackelt?
Vorausgesetzt natürlich er wartet immer bis die sperre abgelaufen ist.
Grüße

Massimo
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 18:53
Beitrag #59


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Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:46)
Person X macht neuen in CZ 2004,  2005 wird er wieder auffällig wegen Alk, wartet bis Sperre um und macht wieder neuen im Ausland.

Kann er das jedes Mal solange machen bis die NU ins Haus wackelt?
Vorausgesetzt natürlich er wartet immer  bis die sperre abgelaufen ist.

Fürchte ja, wenn er die alte EU-FE vorher abgibt / abgeben mußte. Wer die EU-FE wegen Alk. verliert sollte meiner Meinung nach aber eine lebenslange Sperre bekommen. Betrachte die EU-FE lieber als letzte Chance. Für die jeweilige Kohle, um die EU-FE zu machen, kannst Du x-mal mit dem Taxi zur Kneipe fahren und den Fahrer vor der Tür auf Dich warten lassen. Das Verletzungsrisiko betrifft dann auch nur die Nerven des Taxifahrers und keinen unschuldigen Verkehrsteilnehmer.
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Perplex
Beitrag 01.06.2005, 18:59
Beitrag #60


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Zitat (Thommy Bumm @ 31.05.2005, 06:28)
Zitat (Peter Lustig @ 30.05.2005, 12:05)
Die allgemeine Richtung geht jedoch nach wie vor dahin, dass das EU-Recht das nationale FE-Recht noch nicht vollkommen ausgehebelt bzw. ersetzt hat und dem § 46 FeV vor diesem Hintergrund zunehmend mehr Bedeutung zukommt.
Warum mehr Bedeutung? Nur weil § 28 FeV vom EUGH gekippt wurde, wird dieser Paragraph in ähnlicher Weise durch § 46 FeV ersetzt? Das kann doch nicht wahr sein!?!

Ich erinnere an Folgendes:
Zitat (EUGH - 29.04.2004 - C-476 / 01)
77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Ich verstehe das eindeutig so:

Alle anwendbaren nationalen Vorschriften (auch § 46 FeV), die gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten, sind vom Tisch.

Wenn sich allerdings neue Anhaltspunkte für Eignungszweifel ergeben (z.B. neuer Alkohol- oder Drogenverstoß), dann kann der § 46 FeV nach wie vor zur Anwendung kommen.

Was ist daran nicht zu verstehen? Deutlicher geht es doch gar nicht!

Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort!


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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 19:06
Beitrag #61


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@Thommy Bumm

Grundsätzlich gilt ja auch:
Zitat
KOLLISION ZWISCHEN GEMEINSCHAFTSRECHT UND NATIONALEM RECHT
Das Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht ist aber auch dadurch gekennzeichnet, daß sich die Gemeinschaftsrechtsordnung und die nationalen Rechtsordnungen gelegentlich „feindlich“ gegenüberstehen. Man spricht insoweit von einer Kollision zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht. Eine derartige Situation tritt immer dann auf, wenn eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts für die Gemeinschaftsbürger unmittelbare Rechte und Pflichten begründet und inhaltlich mit einer Norm des nationalen Rechts in Widerspruch steht. Hinter dieser scheinbar so einfachen Problemlage verbergen sich zwei Grundsatzfragen des Aufbaus der EG, deren Beantwortung zum Prüfstein der Existenz der Gemeinschaftsrechtsordnung werden sollte: die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts und der Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor entgegenstehendem nationalem Recht.

Die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts

Die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts besagt, daß das Gemeinschaftsrecht neben den Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedstaaten auch den Gemeinschaftsbürgern unmittelbar Rechte verleiht und Pflichten auferlegt. ....


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gabriel7
Beitrag 01.06.2005, 19:10
Beitrag #62


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@Peter Lustig
ja,ja, das Bayrisch Königliche Verwaltungsgericht rofl1.gif
soviel ich gehört habe, wollen die beantragen
bei einer EuGH Entsscheidung gegen eigen ausgelegter
und eigens beschlossener Gesetzgebung, aus der
EU austreten... rofl1.gif
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Andreas
Beitrag 01.06.2005, 19:12
Beitrag #63


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59)
Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort!

Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... cool.gif


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Perplex
Beitrag 01.06.2005, 19:19
Beitrag #64


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@gabriel7
Bayern aus der EU austreten? rofl1.gif
Das wäre die Lösung!
Und dann eine Mauer um Bayern. rofl1.gif rofl1.gif


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gabriel7
Beitrag 01.06.2005, 19:30
Beitrag #65


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Peter Lustig@
Laut Vorlage Legers beim EuGH
wird besonders die systematische Registrierung FS
anderer Mitgliedsstaten durch D , nach positivem Beschluß
des EuGH nicht mehr möglich sein, worauf euer pro MPU Mann
Kaulus bestimmt nicht erfreut ist. Du liegst in diesem Punkt
auch demnächst falsch tongue.gif
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Andreas
Beitrag 01.06.2005, 19:56
Beitrag #66


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Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 20:30)
Laut Vorlage Legers beim EuGH

Nur zur Info, der Herr Legers ist nur der Generalstaatsanwalt und nicht das Gericht. Außerdem gibt es in D keine systematische Registrierung von EU-FS mehr. Der Herr sollte sich zunächst auf den aktuellen Rechtsstand bringen..... whistling.gif laugh2.gif


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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 20:02
Beitrag #67


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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:56)
Außerdem gibt es in D keine systematische Registrierung von EU-FS mehr. Der Herr sollte sich zunächst auf den aktuellen Rechtsstand bringen..... whistling.gif  laugh2.gif

Bezieht sich Deine Aussage auch auf die mit Laptop bewaffneten Zugkontrollen an der CZ / Bayerischen Grenze und den folgenden MPU Aufforderungen an Personen im Zug bei denen eine CZ EU-FE gefunden wurde? (Mir liegt eine Kopie einer solchen Geschichte vor, die Zugrazzias habe ich selbst erlebt).
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Perplex
Beitrag 01.06.2005, 20:06
Beitrag #68


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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:12)
Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59)
Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort!

Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... cool.gif

Welches Recht gilt denn nun für alle verbindlich? EU-Recht oder Verwaltungsrecht in Bayern & Baden-Württemberg?


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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 20:10
Beitrag #69


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 21:06)
Welches Recht gilt denn nun für alle verbindlich? EU-Recht oder Verwaltungsrecht in Bayern & Baden-Württemberg?

Fragst Du EuGH kriegst Du deutliche Antwort rofl1.gif
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Andreas
Beitrag 01.06.2005, 20:12
Beitrag #70


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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 21:02)
Bezieht sich Deine Aussage auch auf die mit Laptop bewaffneten Zugkontrollen an der CZ / Bayerischen Grenze

Mit dem Begriff "Registrierung" ist die Speicherung der Daten von EU-Führerscheinbesitzern im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gemeint. Diese Regelung wurde abgeschafft.

Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich. cool.gif


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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 20:16
Beitrag #71


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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 21:12)
Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich.  cool.gif

.. und die systematische Weiterleitung der Daten an FEBs - selbst nach einer Kontrolle im Zug - auch? Es gibt Seiten des bay. Innenministeriums, die über syst. Informationsweiterleitungen an die FEBs berichten. Dies ist nicht nötig um die Echtheit der Dokumente zu überprüfen und dient nur der Registrierung / MPU Einleitung. Sehen wir ob der EuGH das auch Lächerlich findet cool.gif Btw., wo die Registrierung erfolgt - Flensburg oder Landkreisweise, spielt wohl keine Rolle ....
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 20:24
Beitrag #72





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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 21:16)
Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 21:12)
Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich.  cool.gif

.. und die systematische Weiterleitung der Daten an FEBs - nach einer Kontrolle im Zug - auch? Es gibt Seiten des bay. Innenministeriums, die über syst. Informationsweiterleitungen an die FEBs berichten. Dies ist nicht nötig um die Echtheit der Dokumente zu überprüfen und dient nur der Registrierung / MPU Einleitung. Sehen wir ob der EuGH das auch Lächerlich findet cool.gif

Bis da dann eine Entscheidung fällt geht es noch Wochen, Monate oder sogar Jahre.

Das EU-GH ist auch nicht gerade ein schnelles Gericht. mad.gif

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 01.06.2005, 20:26
Beitrag #73


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Die Registrierungsgeschichte ist aber schon kurz vorm EuGH Urteil. Monate wink.gif
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gabriel7
Beitrag 01.06.2005, 20:32
Beitrag #74


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@Andreas
Irgendwie ist hier einiges mißverständlich!
Selbstverständlich werden in einigen Bundesländern
systematisch alle EU FS Führerscheine zuerst durch die police.gif
und dann systematisch durch die FS Behörden deren Besitzer
registriert und und zwar sehr genau, das was irgendwann mal war wird zum Nachteil des Besitzers benutzt . Diese Form hat der EuGH schon im Kapper Urteil
als Verstoß gegen die Eu Richtlinie benannt , diese Registrierung ist
nur dem Ausstellerstaat vorbehalten. Genau diesen Punkt meint Leger.
Den Alibi § 46, kann mann eh vergessen, das hat das OVG Koblenz
ja schon diskret anklingen lassen,(4.5.)
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michael_mk
Beitrag 01.06.2005, 20:51
Beitrag #75


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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:12)
Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59)
Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort!

Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... cool.gif

andere sachen wurden auch schon x-mal disskutiert,ihr findet auf diese frage keine antwort,denn deutlicher kann man kein urteil diesbezüglich fällen wink.gif wenn du ein eu-führerschein hättest dann würde ich wetten das du uns verstehen könntest whistling.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 21:03
Beitrag #76





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Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 21:32)
@Andreas
Irgendwie ist hier einiges mißverständlich!
Selbstverständlich werden in einigen Bundesländern
systematisch alle EU FS Führerscheine zuerst durch die police.gif 
und dann systematisch durch die FS Behörden deren Besitzer
registriert und und zwar sehr genau, das was irgendwann mal war wird zum Nachteil des Besitzers benutzt . Diese Form hat der EuGH schon im Kapper Urteil
als Verstoß gegen die Eu Richtlinie benannt , diese Registrierung ist
nur dem Ausstellerstaat vorbehalten. Genau diesen Punkt meint Leger.
Den Alibi § 46, kann mann eh vergessen, das hat das OVG Koblenz
ja schon diskret anklingen lassen,(4.5.)

Sollten die §§ 28 bzw. 46 mit Anhang irgend wann mal wegfallen, dann gibt es halt höhere Strafen oder entsprechende Auflagen ( z. B. bei Promilievergehen = Abgabe der Leberwerte für die nächsten 5 Jahre)

Gruß
charly68
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Perplex
Beitrag 01.06.2005, 21:14
Beitrag #77


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Was passiert mit einem im Ausland lebenden Ausländer, der in Deutschland erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (z.B. Suchtmittel)?

Sofortiger Führerscheinentzug?

Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland?

Fahrverbot oder Führerscheinsperre?

Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer?

Welche Sprache gilt für die MPU?

Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig?


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michael_mk
Beitrag 01.06.2005, 21:15
Beitrag #78


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so wird es früher oder später auch kommen,z.b.5 jahre sperre oder gar haftstrafen bei wiederholungstäter,wobei es das ja schon gibt wink.gif
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Perplex
Beitrag 01.06.2005, 21:22
Beitrag #79


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Zitat (michael_mk @ 01.06.2005, 22:15)
So wird es früher oder später auch kommen, z.B.5 Jahre Sperre oder gar Haftstrafen bei Wiederholungstäter, wobei es das ja schon gibt wink.gif

Haftstrafen? Wo & wann?


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Gast_charly68_*
Beitrag 01.06.2005, 21:24
Beitrag #80





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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:22)
Zitat (michael_mk @ 01.06.2005, 22:15)
So wird es früher oder später auch kommen, z.B.5 Jahre Sperre oder gar Haftstrafen bei Wiederholungstäter, wobei es das ja schon gibt wink.gif

Haftstrafen? Wo & wann?

Hab ja auch beim 2. Mal 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung erhalten.

Dann fällt halt die Bewährung weg und schon gehts hinter schwedische Gardinen.

Gruß
charly68
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