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#31
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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 15:44) Zumindest sind meine Vorhersagen bisher so eingetroffen. ![]() Ich vermute das wird auch noch eine Weile so bleiben, Andreas. Nur für die EuGH Entscheidung sehe ich schwarz bzgl. Deiner seherischen Fähigkeiten ![]() ![]() |
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#32
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@Willauchmalwassagen!
Wie Du ja schon im Forum siehst haben auch viele nach einer Kontrolle keine MPU Aufforderung bekommen. Erstmal Abwarten. Drück Dir die Daumen! ![]() |
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#33
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Zitat Erstmal Abwarten. Drück Dir die Daumen! Danke für dein Mitgefühl! leider war es so das der Polizist schon seinen Bericht am schreiben war und er auf jeden Fall meinte das er die zuständige Behörde benachrichtigt. Eins muß ich sagen: Bei der Betrachtung der Situation urteilt man natürlich nicht immer ganz objektiv. Und dann kam mir der oberflächliche Gedanke: Auf der einen Seite wird eine EU-Verfassung verabschiedet und wie heißt es: Ratifiziert, aber die Bürger werden nicht gefragt. Handelt sich ja nur um eine "neue Verfassung" innerhalb eines demokratischen Staates. Da kann man doch erwarten das wir bei einer so weitreichenden Frage mit einbezogen werden. Zumal die Mehrheit in unserem Land wohl dagegen sein wird. Da werden wir schön außen vor gelassen. Schaffen wir aber plötzlich dieses System für uns zu nutzen innerhalb Europas paßt das dem Staat auch wieder nicht. Man kann sich nicht immer nur die Rosinen rauspicken. Man bedenke den Rechte_Pflichte_Ausgleich. Naja ist sinngemäß bestimmt schon 21735mal gepostet worden. Übrigens hat Gauweiler (kennt den noch einer) ja Verfassungsklage gegen die EU-Verfassung eingereicht. |
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#34
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Gast_charly68_* |
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#35
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Hallo zusammen,
ich bin am überlegen ob ich mir einen EU-Führerschein zulegen soll Nun zur Geschichte: FS-Ersterteilung in D: 1986 1. Entzug: 1995 Wiedererteilung: Anfang 1996 2. Entzug durch Polizei 14.09.96 bestätigt mit Gerichtsurteil 20.01.97 bei ca. 1,8 Promilie in Verbindung mit einen Unfall (nur Sachschaden) Bisher habe ich in D keinen neuen FS beantragt, da sehr wahrscheinlich MPU anstehen würde. 1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten? 2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben. Vielen Dank für Infos charly68 |
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#36
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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:26) 1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten? 2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben. 1. MPU bei Antrag in D. kommt automatisch ab 1,6 Promille 2. Verjährung komplett = 15 Jahre. Stellst Du einen FE Antrag in D. und ziehst den bei neg. MPU nicht zurück, oder erfährt die FEB vom neg. Ausgang der MPU, läuft die Tilgung von vorne los. 3. Du mußt mit einer MPU Aufforderung rechnen wenn Dein EU-FE bekannt wird. Solange es zur Rechtmäßigkeit der dt. MPU Aufforderungen kein neues EuGH Urteil gibt wird D. sich kaum vom jetzigen Verhalten abbringen lassen. Es erhalten aber anscheinend nicht alle EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung nach einer Routinekontrolle. Grund unbekannt. 4. Aus Bayern wurde im Forum bekannt, daß sich eine FEB geweigert hat eine EU-FE in eine dt. FE umzuschreiben. Deren Vorteil wäre die unbegrenzte Gültigkeit und weniger Streß bei Routinekontrollen. |
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#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Willauchmalwassagen! @ 01.06.2005, 15:44) Der Polizist hat mich gegen 12 angerufen und mir bestätigt das ich erst einmal fahren dürfe. Allerdings sprach er die ganze Zeit von der MPU die ich demnächst dann wohl machen müsse. Er wird es auf jeden Fall an meine Behörde weiterleiten. Doch hab ich mich später gefragt wenn mein Lappen doch legal ist die Speerfrist abgelaufen und bei der Kontrolle nichts negatives aufgefallen ist, warum muß er dann noch unbedingt die Daten an die Behörde leiten.............?. Ich habe die Auffassung und Anweisung des Bayer. Innenminsteriums (Schreiben vom 14.07.2004) weit zu Anfang dieses Marathonthreads schon einmal gepostet und wiederhole dies auszugsweise im Nachfolgenden für die neu Hinzugekommenen nochmals: Zitat ... Nach Ablauf der Sperrfrist Erwirbt eine Person nach Ablauf der Sperrfrist einen Führerschein im EU-Ausland und führt ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind § 28 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 FeV sowie § 4 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VOInt nicht anwendbar und der Tatbestand des § 21 StVG ist nicht erfüllt. Es ist somit keine Strafanzeige vorzulegen. Da jedoch auf Grund der verhängten Sperrfrist Tatsachen für die Annahme sprechen, dass bei der betroffenen Person nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, hat in diesen Fällen gem. § 2 Abs. 12 StVG ein Bericht an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu erfolgen. Die Mitteilung ist erforderlich, damit die Fahrerlaubnisbehörde eigene Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis treffen kann. An dieser Verfahrensweise, die zwischenzeitlich zu etlichen VG-Beschlüssen geführt hat, hat sich bisher nichts geändert. |
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Gast_charly68_* |
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#38
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[QUOTE=Medusa,01.06.2005, 18:35]
1. MPU bei Antrag in D. kommt automatisch ab 1,6 Promille 2. Verjährung komplett = 15 Jahre. 3. Du mußt mit einer MPU Aufforderung rechnen wenn Dein EU-FE bekannt wird. Solange es zur Rechtmäßigkeit der dt. MPU Aufforderungen kein neues EuGH Urteil gibt wird D. sich kaum vom jetzigen Verhalten abbringen lassen. zu 1. ok zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999. zu 3. Ist dan halt Risiko Gruß charly68 |
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#39
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Hatte Text oben zwischenzeitlich noch etwas ergänzt.
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#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:42) zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999. Jein ![]() ![]() |
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Gast_charly68_* |
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#41
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Hallo Medusa,
die unbefristete deutsch Fahrerlaubnis wird es irgendwann auch in D nicht mehr geben, denn D muss sich hier an das EU-Recht anpassen. Gruß charly68 |
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#42
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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:42) zu 2. Gelten da nicht noch andere Fristen da Altfall vor 1999. Nein. |
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#43
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Zitat (Peter Lustig @ 01.06.2005, 18:58) Nein. OVG Thüringen ?? |
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Gast_charly68_* |
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#44
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hallo an alle,
wie kann man die Fristen erhausbekommen? Über Auskunft aus dem VZR? Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch. Gruß charly68 |
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#45
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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:00) hallo an alle, wie kann man die Fristen erhausbekommen? Über Auskunft aus dem VZR? Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch. Gruß charly68 Bei mir wurde die Eintragung im VZR nach 10 Jahren getilgt. Was die FEB, evtl. noch verwertbar, in den Akten hat ist eine andere Geschichte. |
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#46
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Durch Nachfrage bei Deiner FS-Stelle, die Deine FS-Akte führt.
@medusa Zitat OVG Thüringen ?? Wenn sich die Juristen nicht einig sind, haben die Behörden die freie Auswahl. ![]() |
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Gast_charly68_* |
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#47
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:03) Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:00) hallo an alle, wie kann man die Fristen erhausbekommen? Über Auskunft aus dem VZR? Dort sollte eigentlich das Tilgungdatum drin stehen. Oder liege ich falsch. Gruß charly68 Bei mir wurde die Eintragung im VZR nach 10 Jahren getilgt. Was die FEB, evtl. noch verwertbar, in den Akten hat ist eine andere Geschichte. Hallo, wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden. Es gibt meines Wissens ein Verwertungsverbot. Oder täusche ich mich da? Gruß charly68 |
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#48
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Zitat (Peter Lustig @ 01.06.2005, 19:04) @medusa Zitat OVG Thüringen ?? Wenn sich die Juristen nicht einig sind, haben die Behörden die freie Auswahl. ![]() Die VG und OVG Richter im Widerspruchsverfahren gegen eine NU gemäß § 80 Abs. 5 VwGO aber auch ![]() |
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#49
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Mal angenommen, die Behörde verlangt eine MPU. Wie sieht das denn dann von der Gebührenseite her aus? Klar, MPU zahle ich, aber würde ich das über einen FS Antrag machen, müsste ich ja ca. 160 EUR für den Antrag zahlen, führungszeugnis und was weiß ich noch. Das wäre doch dann hinfällig, oder? Und vorausgesetzt, ich würde diese MPU bestehen, woran ich eigentlich nicht zweifle, kann ich dann meinen CZ FS in einen deutschen umtauschen? Oder gibts da auch wieder irgendwelchen Ärger? Würd mich ja wundern, wenn nicht.
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#50
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 18:26) Hallo zusammen, ich bin am überlegen ob ich mir einen EU-Führerschein zulegen soll Nun zur Geschichte: FS-Ersterteilung in D: 1986 1. Entzug: 1995 Wiedererteilung: Anfang 1996 2. Entzug durch Polizei 14.09.96 bestätigt mit Gerichtsurteil 20.01.97 bei ca. 1,8 Promilie in Verbindung mit einen Unfall (nur Sachschaden) Bisher habe ich in D keinen neuen FS beantragt, da sehr wahrscheinlich MPU anstehen würde. 1. Welche Verjährungs/Verwertungs-fristen gelten? 2. Ist es möglich/sinnvoll EU-FS zu besorgen und evtl nach Ablauf der Fristen ohne MPU in einen deutschen EU-FS umzuschreiben. Vielen Dank für Infos charly68 Hi Charly, in D kannst Du den Schein entweder nach 10 oder 15 Jahren nach dem letzten Vorfall ohne MPU machen (hängt wohl von der jeweiligen Führerscheinstelle ab ob 10 oder 15 Jahre). Mit EU-FS aus dem Ausland darfst Du erstmal hier fahren. Kommst Du jedoch in eine Polizeikontrolle, könnte es sein, daß Du nachträglich zur MPU mußt. Zumindest besteht das Risiko so lange, wenn der letzte Vorfall noch keine 10 Jahre her ist(laut ADAC). Würde in Deinem Fall bedeuten: Bis zum 14.09.2006 möglichst jede Polizeikontrolle zu umfahren und natürlich alle Verkehrsregeln beachten. Der FS in CZ oder PL ist auf jeden Fall deutlich günstiger als hier, wenn Du ihn auf eigene Faust erwirbst und nicht über irgendwelche Vermittler. Umschreiben mußt Du den Schein eigentlich erst nach 10 Jahren, da der CZ und der PL-Schein glaub ich auch, nur 10 Jahre gültig ist. Viel Glück |
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#51
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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:07) wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden. Bei Fällen ab 1999 gilt vor Tilgungslauf eine Anlaufzeit von 5 Jahren. Ergo 15 Jahre gesammt. Davor wie geschrieben OVG Saarland / OVG Thüringen. |
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Gast_Gast_Massimo_* |
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#52
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Hallo,
Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren? Gruß Massimo |
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#53
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Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:17) Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren? Lt. Forum bezieht sich die NU auf eine bestimmte EU-FE. Solange Du die CZ EU-FE noch besitzt darfs Du gemäß EU Recht aber keine 2. machen. |
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Gast_charly68_* |
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#54
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:12) Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:07) wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden. Bei Fällen ab 1999 gilt vor Tilgungslauf eine Anlaufzeit von 5 Jahren. Ergo 15 Jahre gesammt. Davor wie geschrieben OVG Saarland / OVG Thüringen. Hallo Medusa, mein Fall war ja in den Jahren 96/97. Dann gelten ja nur 10 Jahre. Wenn sich die Gerichte nicht einig sind, muß man gleich beim Antrag einen RA in Tasche haben um sich entsprechend wehren zu können. Gruß charly68 PS: habe heute Auszug aus meiner FS-Datei beim LRA angefordert. Will einfach mal wissen was die da so eingetragen haben. Vielleicht stehen auch die Tilgungsfristen drin. |
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#55
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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:22) Wenn sich die Gerichte nicht einig sind, muß man gleich beim Antrag einen RA in Tasche haben um sich entsprechend wehren zu können. Das OVG Thüringen Urteil aus der FAQ und für den Fall einer NU den § 80 Abs. 5 VwGO nicht vergessen. Mindestens bis zum 14.09.2006 auch immer schön vorrausschauend ![]() ![]() |
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Gast_charly68_* |
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#56
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Hallo Medusa,
was hälst Du vom spanischen EU-FS? Ist dieser sinnvoll? Da die FS-Datei von D vorgelegt werden muß und der Spanier keine MPU kennt bzw dort nach Verbüßung der Vergehen ohne Probleme ein neuer FS ausgestellt wird. Gruß charly68 |
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#57
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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:38) was hälst Du vom spanischen EU-FS? EU-FE = EU-FE = EU-FE In Europa ist weder eine xy EU-FE noch ein Staat gleicher als Gleich. (D. hat noch Probleme das zu begreifen) ![]() |
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Gast_Gast_Massimo_* |
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#58
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:20) Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:17) Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren? Lt. Forum bezieht sich die NU auf eine bestimmte EU-FE. Solange Du die CZ EU-FE noch besitzt darfs Du gemäß EU Recht aber keine 2. machen. Noch eine Frage: Beispiel Person X hat 2003 Führerschein wegen BTM weg bekommen , sperre ist abgelaufen. Person X macht neuen in CZ 2004, 2005 wird er wieder auffällig wegen Alk, wartet bis Sperre um und macht wieder neuen im Ausland. Kann er das jedes Mal solange machen bis die NU ins Haus wackelt? Vorausgesetzt natürlich er wartet immer bis die sperre abgelaufen ist. Grüße Massimo |
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#59
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Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:46) Person X macht neuen in CZ 2004, 2005 wird er wieder auffällig wegen Alk, wartet bis Sperre um und macht wieder neuen im Ausland. Kann er das jedes Mal solange machen bis die NU ins Haus wackelt? Vorausgesetzt natürlich er wartet immer bis die sperre abgelaufen ist. Fürchte ja, wenn er die alte EU-FE vorher abgibt / abgeben mußte. Wer die EU-FE wegen Alk. verliert sollte meiner Meinung nach aber eine lebenslange Sperre bekommen. Betrachte die EU-FE lieber als letzte Chance. Für die jeweilige Kohle, um die EU-FE zu machen, kannst Du x-mal mit dem Taxi zur Kneipe fahren und den Fahrer vor der Tür auf Dich warten lassen. Das Verletzungsrisiko betrifft dann auch nur die Nerven des Taxifahrers und keinen unschuldigen Verkehrsteilnehmer. |
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#60
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Zitat (Thommy Bumm @ 31.05.2005, 06:28) Zitat (Peter Lustig @ 30.05.2005, 12:05) Die allgemeine Richtung geht jedoch nach wie vor dahin, dass das EU-Recht das nationale FE-Recht noch nicht vollkommen ausgehebelt bzw. ersetzt hat und dem § 46 FeV vor diesem Hintergrund zunehmend mehr Bedeutung zukommt. Warum mehr Bedeutung? Nur weil § 28 FeV vom EUGH gekippt wurde, wird dieser Paragraph in ähnlicher Weise durch § 46 FeV ersetzt? Das kann doch nicht wahr sein!?!Ich erinnere an Folgendes: Zitat (EUGH - 29.04.2004 - C-476 / 01) 77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Ich verstehe das eindeutig so: Alle anwendbaren nationalen Vorschriften (auch § 46 FeV), die gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten, sind vom Tisch. Wenn sich allerdings neue Anhaltspunkte für Eignungszweifel ergeben (z.B. neuer Alkohol- oder Drogenverstoß), dann kann der § 46 FeV nach wie vor zur Anwendung kommen. Was ist daran nicht zu verstehen? Deutlicher geht es doch gar nicht! Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! -------------------- (\_/)
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@Thommy Bumm
Grundsätzlich gilt ja auch: Zitat KOLLISION ZWISCHEN GEMEINSCHAFTSRECHT UND NATIONALEM RECHT Das Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht ist aber auch dadurch gekennzeichnet, daß sich die Gemeinschaftsrechtsordnung und die nationalen Rechtsordnungen gelegentlich „feindlich“ gegenüberstehen. Man spricht insoweit von einer Kollision zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht. Eine derartige Situation tritt immer dann auf, wenn eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts für die Gemeinschaftsbürger unmittelbare Rechte und Pflichten begründet und inhaltlich mit einer Norm des nationalen Rechts in Widerspruch steht. Hinter dieser scheinbar so einfachen Problemlage verbergen sich zwei Grundsatzfragen des Aufbaus der EG, deren Beantwortung zum Prüfstein der Existenz der Gemeinschaftsrechtsordnung werden sollte: die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts und der Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor entgegenstehendem nationalem Recht. Die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts Die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts besagt, daß das Gemeinschaftsrecht neben den Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedstaaten auch den Gemeinschaftsbürgern unmittelbar Rechte verleiht und Pflichten auferlegt. .... Link |
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@Peter Lustig
ja,ja, das Bayrisch Königliche Verwaltungsgericht ![]() soviel ich gehört habe, wollen die beantragen bei einer EuGH Entsscheidung gegen eigen ausgelegter und eigens beschlossener Gesetzgebung, aus der EU austreten... ![]() |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59) Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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@gabriel7
Bayern aus der EU austreten? ![]() Das wäre die Lösung! Und dann eine Mauer um Bayern. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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Peter Lustig@
Laut Vorlage Legers beim EuGH wird besonders die systematische Registrierung FS anderer Mitgliedsstaten durch D , nach positivem Beschluß des EuGH nicht mehr möglich sein, worauf euer pro MPU Mann Kaulus bestimmt nicht erfreut ist. Du liegst in diesem Punkt auch demnächst falsch ![]() |
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#66
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Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 20:30) Laut Vorlage Legers beim EuGH Nur zur Info, der Herr Legers ist nur der Generalstaatsanwalt und nicht das Gericht. Außerdem gibt es in D keine systematische Registrierung von EU-FS mehr. Der Herr sollte sich zunächst auf den aktuellen Rechtsstand bringen..... ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Beitrag
#67
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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:56) Außerdem gibt es in D keine systematische Registrierung von EU-FS mehr. Der Herr sollte sich zunächst auf den aktuellen Rechtsstand bringen..... ![]() ![]() Bezieht sich Deine Aussage auch auf die mit Laptop bewaffneten Zugkontrollen an der CZ / Bayerischen Grenze und den folgenden MPU Aufforderungen an Personen im Zug bei denen eine CZ EU-FE gefunden wurde? (Mir liegt eine Kopie einer solchen Geschichte vor, die Zugrazzias habe ich selbst erlebt). |
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#68
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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:12) Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59) Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... ![]() Welches Recht gilt denn nun für alle verbindlich? EU-Recht oder Verwaltungsrecht in Bayern & Baden-Württemberg? -------------------- (\_/)
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#69
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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 21:06) Welches Recht gilt denn nun für alle verbindlich? EU-Recht oder Verwaltungsrecht in Bayern & Baden-Württemberg? Fragst Du EuGH kriegst Du deutliche Antwort ![]() |
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#70
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 21:02) Bezieht sich Deine Aussage auch auf die mit Laptop bewaffneten Zugkontrollen an der CZ / Bayerischen Grenze Mit dem Begriff "Registrierung" ist die Speicherung der Daten von EU-Führerscheinbesitzern im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gemeint. Diese Regelung wurde abgeschafft. Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#71
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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 21:12) Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich. ![]() .. und die systematische Weiterleitung der Daten an FEBs - selbst nach einer Kontrolle im Zug - auch? Es gibt Seiten des bay. Innenministeriums, die über syst. Informationsweiterleitungen an die FEBs berichten. Dies ist nicht nötig um die Echtheit der Dokumente zu überprüfen und dient nur der Registrierung / MPU Einleitung. Sehen wir ob der EuGH das auch Lächerlich findet ![]() |
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Gast_charly68_* |
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#72
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 21:16) Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 21:12) Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich. ![]() .. und die systematische Weiterleitung der Daten an FEBs - nach einer Kontrolle im Zug - auch? Es gibt Seiten des bay. Innenministeriums, die über syst. Informationsweiterleitungen an die FEBs berichten. Dies ist nicht nötig um die Echtheit der Dokumente zu überprüfen und dient nur der Registrierung / MPU Einleitung. Sehen wir ob der EuGH das auch Lächerlich findet ![]() Bis da dann eine Entscheidung fällt geht es noch Wochen, Monate oder sogar Jahre. Das EU-GH ist auch nicht gerade ein schnelles Gericht. ![]() Gruß charly68 |
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Die Registrierungsgeschichte ist aber schon kurz vorm EuGH Urteil. Monate
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#74
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
@Andreas
Irgendwie ist hier einiges mißverständlich! Selbstverständlich werden in einigen Bundesländern systematisch alle EU FS Führerscheine zuerst durch die ![]() und dann systematisch durch die FS Behörden deren Besitzer registriert und und zwar sehr genau, das was irgendwann mal war wird zum Nachteil des Besitzers benutzt . Diese Form hat der EuGH schon im Kapper Urteil als Verstoß gegen die Eu Richtlinie benannt , diese Registrierung ist nur dem Ausstellerstaat vorbehalten. Genau diesen Punkt meint Leger. Den Alibi § 46, kann mann eh vergessen, das hat das OVG Koblenz ja schon diskret anklingen lassen,(4.5.) |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:12) Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59) Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... ![]() andere sachen wurden auch schon x-mal disskutiert,ihr findet auf diese frage keine antwort,denn deutlicher kann man kein urteil diesbezüglich fällen ![]() ![]() |
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Gast_charly68_* |
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#76
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Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 21:32) @Andreas Irgendwie ist hier einiges mißverständlich! Selbstverständlich werden in einigen Bundesländern systematisch alle EU FS Führerscheine zuerst durch die ![]() und dann systematisch durch die FS Behörden deren Besitzer registriert und und zwar sehr genau, das was irgendwann mal war wird zum Nachteil des Besitzers benutzt . Diese Form hat der EuGH schon im Kapper Urteil als Verstoß gegen die Eu Richtlinie benannt , diese Registrierung ist nur dem Ausstellerstaat vorbehalten. Genau diesen Punkt meint Leger. Den Alibi § 46, kann mann eh vergessen, das hat das OVG Koblenz ja schon diskret anklingen lassen,(4.5.) Sollten die §§ 28 bzw. 46 mit Anhang irgend wann mal wegfallen, dann gibt es halt höhere Strafen oder entsprechende Auflagen ( z. B. bei Promilievergehen = Abgabe der Leberwerte für die nächsten 5 Jahre) Gruß charly68 |
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Was passiert mit einem im Ausland lebenden Ausländer, der in Deutschland erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (z.B. Suchtmittel)?
Sofortiger Führerscheinentzug? Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland? Fahrverbot oder Führerscheinsperre? Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer? Welche Sprache gilt für die MPU? Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig? -------------------- (\_/)
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so wird es früher oder später auch kommen,z.b.5 jahre sperre oder gar haftstrafen bei wiederholungstäter,wobei es das ja schon gibt
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Zitat (michael_mk @ 01.06.2005, 22:15) So wird es früher oder später auch kommen, z.B.5 Jahre Sperre oder gar Haftstrafen bei Wiederholungstäter, wobei es das ja schon gibt ![]() Haftstrafen? Wo & wann? -------------------- (\_/)
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Gast_charly68_* |
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#80
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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:22) Zitat (michael_mk @ 01.06.2005, 22:15) So wird es früher oder später auch kommen, z.B.5 Jahre Sperre oder gar Haftstrafen bei Wiederholungstäter, wobei es das ja schon gibt ![]() Haftstrafen? Wo & wann? Hab ja auch beim 2. Mal 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung erhalten. Dann fällt halt die Bewährung weg und schon gehts hinter schwedische Gardinen. Gruß charly68 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 05:44 |