... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

16 Seiten V  « < 6 7 8 9 10 > »   
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.06.2005, 10:33
Beitrag #341


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 117
Beigetreten: 13.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4912



wenn Wir jetzt so einfach anfangen die MPU zu akzeptieren hätten Wir nie den EU-FS machen brauchen sondern sofort diesen "Mist" mitmachen sollen.

Ich überlege natürlich auch, was nu? MPU-Vorbereitung? Caritas-Anmeldung? Leberwerte checken und und und............

Soll man sich den so einfach widerspruchslos der ganzen Systematik beugen wenn man schon die Mühen und Risiken eines EU-FS auf sich genommen hat?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 08.06.2005, 10:51
Beitrag #342


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Hallo,

was wäre denn wenn man nach einer NU trotzdem weiterfährt?? Zwei Möglichkeiten, bei der nächsten Polzeikontrolle melden die freundlichen Polizisten nichts an die Führerscheinstelle und lassen dich weiterfahren, oder es wird festgestellt, das eine NU vorliegt.Folge Strafanzeige wegen Fahren ohne, bloss wie entscheidet dann der Richter in der Strafsache???? Bisher wurde ja jeder Fall nur durchgespielt bis eine NU da war, aber bisher ist noch keiner nach einer NU dann weitergefahren. Kann ein Versuch mit fatalen Folgen haben, aber ich denke in dem Fall kann man vielleicht schneller an den EuGh kommen, anstatt alle Instanzen im Verwaltungsgerichtsverfahren durchzukauen.
Doch wer macht das Versuchskannichen,grins?
War nur mal so eine Annahme was wäre wenn, soll natürlich keine Aufruf sein, nach einer NU weiter Auto zu fahren.
Gruss
Natrix
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Etienne
Beitrag 08.06.2005, 10:58
Beitrag #343


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 56
Beigetreten: 01.06.2005
Wohnort: Bayern
Mitglieds-Nr.: 10025



Zitat (Willauchmalwassagen! @ 08.06.2005, 11:33)
Soll man sich den so einfach widerspruchslos der ganzen Systematik beugen wenn man schon die Mühen und Risiken eines EU-FS auf sich genommen hat?

Sollte man prinzipiell nicht. Genauso prinzipiell, wie LRÄter eine MPU verlangen, obwohl schon allein durch das Ausstellen des FS im EU-Ausland das Eignungsthema von D als gegessen betrachtet werden solltemüsstedürfte.

Allerdings ist es für mich existenziell, fahren zu dürfen. Darf ich nicht mehr fahren, gerate ich höchstwahrscheinlich in die - in einem anderen thread wunderbar beschriebene - Abwärtsspirale, bzw. Teufelskreis aus dem ich so schnell nicht mehr rauskomme. Wie es bei mir schon begonnen hat mit sozialer Isolation weil man nicht mehr so viel bis gar nicht mehr aus dem Haus kommt, davor hab ich mich letztes Jahr jedoch noch ganz gut mit dem Cz-FS retten können.
Also werde ich alles daran setzen, weiterhin fahren zu dürfen. Ob mit dem Cz- oder mit wiedererlangter D-FS, das ist mir sowas von "sekundär" wink.gif

Fragt sich halt einfach, welcher der einfachste weg ist um mit möglichst wenig Null-Fahrerlaubnis-Zeit auszukommen....

@ gerri
Ok, danke. Werd mich dann wohl erst mal von nem Anwalt beraten lassen. MPU bzw Abstinenznachweise sind schon angeleiert.

Das Vorgehen vom LRA werd ich aber nie wirklich verstehen können: Eignungszweifel VOR Erteilung der Cz-FS, Cz-FS erteilt, angehalten, Drogentest, negativ, jetzt Abstinenznachweise, auch negativ... find ich nicht menschlich vom LRA, trotzdem auf eine NU zu pochen, ganz allein NUR weil die ZEIT ZU KURZ IST, die sie mir geben um eine MPU beizubringen!!


--------------------
Signaturen sind doooof
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Beeblebrox
Beitrag 08.06.2005, 11:37
Beitrag #344


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 92
Beigetreten: 21.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6837



Zitat (Willauchmalwassagen! @ 08.06.2005, 11:33)
find ich nicht menschlich vom LRA, trotzdem auf eine NU zu pochen, ganz allein NUR weil die ZEIT ZU KURZ IST, die sie mir geben um eine MPU beizubringen!!

dazu mal eine Frage an die Rechtsexperten:
kann man gegen die offensichtlich viel zu kurze Frist nicht auf dem Rechtsweg etwas unternehmen?
So wie es im Moment praktiziert wird, ist der Ablauf eine Farce, es wird einem ja unmöglich gemacht, innerhalb der gesetzten Frist eine MPU zu absolvieren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 11:40
Beitrag #345





Guests






Zitat (Natrix20 @ 08.06.2005, 11:51)
Hallo,

was wäre denn wenn man nach einer NU trotzdem weiterfährt??

Damit landest Du vor dem Amtsgericht: Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Im Fall Kapper und ähnlichen wurden die Besitzer einer EU-Fahrerlaubnis von diesem Vorwurf freigesprochen, obwohl sie keinen Antrag nach § 28 Abs. 5 gestellt hatten und der somit auch nicht positiv beschieden werden konnte.

Der EuGH bestreitet in RN 77 der Fahrerlaubnisbehörde die in § 28.5 genannte Zuständigkeit.

Nun wird die Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde nicht dadurch wieder hergestellt, daß deutsche VGe diese Nutzungsuntersagung fuer rechtmäßig halten

Die Auslegung der Richtlinie obliegt nur dem EuGH und nicht deutchen Verwaltungsgerichten.

Eu-Recht ist im Widerspruch zu nationalem Recht vorrangig. Der Richtlinie in ihrer EugH Auslegung wurde unmittelbare Wirkung, auch von deutschen VGe zuerkannt und muß somit von deutschen Behörden, Gerichten, Körperschaften des öffentlichen Rechts angewandt werden.

Das Amtasgericht wird/muß zu einem Freispruch bezüglich der Anklage: Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen, da die Rechtsauffassung des EuGH im Kapper-Urteil stark präjudizierende Wirkung besitzt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 08.06.2005, 11:44
Beitrag #346


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 12:40)
Das Amtasgericht wird/muß zu einem Freispruch bezüglich der Anklage: Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen, da die Rechtsauffassung des EuGH im Kapper-Urteil stark präjudizierende Wirkung besitzt.

Das ist aber nur deine unmaßgebliche Meinung.

Es ist m. E. unverantwortlich eine solche Auskunft zu geben, ohne überhaupt eine Ahnung vom deutschen Strafrecht zu haben. sad.gif Was ist wenn der Amtsrichter deiner Rechtsauffassung nicht ganz folgen will. think.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 11:58
Beitrag #347





Guests






Zitat (Andreas @ 08.06.2005, 12:44)
Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 12:40)
Das Amtasgericht wird/muß zu einem Freispruch bezüglich der Anklage: Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen, da die Rechtsauffassung des EuGH im Kapper-Urteil stark präjudizierende Wirkung besitzt.

Das ist aber nur deine unmaßgebliche Meinung.

Es ist m. E. unverantwortlich eine solche Auskunft zu geben, ohne überhaupt eine Ahnung vom deutschen Strafrecht zu haben. sad.gif Was ist wenn der Amtsrichter deiner Rechtsauffassung nicht ganz folgen will. think.gif

Die Argumentation ist doch logisch aufgebaut. Wenn Du dagengen halten willst, bitte sachlich.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 08.06.2005, 12:02
Beitrag #348


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Danke fuer diese Unterbrechung der REINEN MPU-DISKUSSION - die im Uebrigen offtopic.gif offtopic.gif offtopic.gif ist. Warum nicht einen eigenen Thread dazu ? Es gibt viel dazu zu sagen, keine Frage - aber es passt hier so detailliert nicht richtig ins Thema ...

@ Johnny Walker

Also fuer mich - der sich hier gerne nochmal als Laie outet - sind das zwei Paar Schuhe.

Denn der Nutzungsuntersagung ist zunaechst erstmal nachzukommen, ob sie rechtswidrig oder rechtens ist, das kann man ja so nicht entscheiden. Dazu gibt es ja den Rechtsweg. Einfach weiterfahren halte ich persoenlich fuer "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Das zustaendige Strassenverkehrsamt legt das zugrundegelegte Recht - die FeV - aus. Der EuGH hat lediglich die Auslegungsgrenzen der Fuehrerscheinrichtlinie im Hinblick auf die FeV bestimmt und ist zu dem Schluss gelangt, dass §28FeV mit Eu-recht nicht vereinbar ist. Das heisst imho erstmal nicht, dass der §28 gar nicht mehr angewendet werden darf bzw. dass Weisungen diesbezueglich nicht befolgt werden muessen ...

... ich denke, DAS ist (auch) das Problem ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 12:06
Beitrag #349





Guests






Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 13:02)
Das heisst imho erstmal nicht, dass der §28 gar nicht mehr angewendet werden darf bzw. dass Weisungen diesbezueglich nicht befolgt werden muessen ...

Was heisst es denn sonst?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 08.06.2005, 12:19
Beitrag #350


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



... z.B. dass die Anwendung ausgesetzt werden soll bzw. die Regelung EU-konform geaendert werden muss.

Daraus zu schliessen, die EU wuerde die Missachtung staatlicher Autoritaet erlauben, halte ich fuer etwas weit hergeholt.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 08.06.2005, 12:21
Beitrag #351


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 13:02)
Also fuer mich - der sich hier gerne nochmal als Laie outet - sind das zwei Paar Schuhe.

Genau so ist es. Dies hat im übrigen bereits RA XDiver mehrmals versucht zu erklären. Auf diesem Ohr ist Johnnie Walker aber offensichtlich taub. sad.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 12:33
Beitrag #352





Guests






Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 13:19)
Daraus zu schliessen, die EU wuerde die Missachtung staatlicher Autoritaet erlauben, halte ich fuer etwas weit hergeholt.


Verhält es sich nicht vielmehr umgekehrt? Der Staat mißbraucht sein Gewaltmonopol indem er dem Bürger geltendes Recht verweigert?

Nicht der Staat muß vor dem Bürger, sondern der Bürger vor dem Staat geschützt werden
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 08.06.2005, 12:51
Beitrag #353


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Natrix20 @ 08.06.2005, 11:51)
Doch wer macht das Versuchskaninchen, grins?

Ich!

Jetzt gibt es wahrscheinlich einen Schwall der Entrüstung:
Wie kann ich nur...?
Bin ich denn wahnsinnig...?
Habe ich Knastsehnsucht...?

Nur wie sind die Fakten?

Auf der einen Seite Habe ich eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis.

Mit der Erlangung der Fahrerlaubnis musste ich alle Fahreignungsprüfungen ablegen, die notwendig waren, um sie zu bekommen. Ich hatte die Tschechischen Behörden sogar darüber informiert, dass Deutschland Eignungszweifel bei mir hat.
Kann Deutschland das Gegenteil beweisen?

Ich war in Deutschland über 6 Monate nicht gemeldet, wo ich in Tschechien angemeldet war. Damit habe ich die 185 Tage-Regelung erfüllt.
Kann Deutschland das Gegenteil beweisen?

Der EUGH verbietet es ausdrücklich eine Maßnahme eines früheren Entzuges auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Siehe meine folgenden Ausführungen:
Zitat (Thommy Bumm @ 31.05.2005, 06:28)
Zitat (Peter Lustig @ 30.05.2005, 12:05)
Die allgemeine Richtung geht jedoch nach wie vor dahin, dass das EU-Recht das nationale FE-Recht noch nicht vollkommen ausgehebelt bzw. ersetzt hat und dem § 46 FeV vor diesem Hintergrund zunehmend mehr Bedeutung zukommt.
Warum mehr Bedeutung? Nur weil § 28 FeV vom EUGH gekippt wurde, wird dieser Paragraph in ähnlicher Weise durch § 46 FeV ersetzt? Das kann doch nicht wahr sein!?!

Ich erinnere an Folgendes:
Zitat (EUGH - 29.04.2004 - C-476 / 01)
77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Ich verstehe das eindeutig so:

Alle anwendbaren nationalen Vorschriften (auch § 46 FeV), die gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten, sind vom Tisch.

Wenn sich allerdings neue Anhaltspunkte für Eignungszweifel ergeben (z.B. neuer Alkohol- oder Drogenverstoß), dann kann der § 46 FeV nach wie vor zur Anwendung kommen.

Was ist daran nicht zu verstehen? Deutlicher geht es doch gar nicht!

Andererseits versucht die Fahrerlaubnisbehörde mit abenteuerlichen Rechtsauslegungen mich an der Weiterfahrt zu hindern.

Ich darf die Eignungszweifel nicht Jederzeit widerlegen!

Auf alle Fälle werde ich meinen Führerschein nicht zur Eintragung zur Nutzungsuntersagung vorlegen. Siehe meine Ausführungen hier!

Zitat (Thommy Bumm @ 03.06.2005, 23:05)
Was will Deutschland in meine CZ-Fahrerlaubnis rein schreiben?
"Nicht fahrberechtigt in der BRD"?
Dieser Eintrag steht dann auch noch in 30 Jahren in meinem Führerschein.
Eigentlich müsste dann in meinem Führerschein eingetragen werden:
"Nicht fahrberechtigt in der BRD bis zum 25.Feb.2016, wenn vorher keine positive MPU bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Berlin, eingereicht wurde"?


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_charly68_*
Beitrag 08.06.2005, 12:58
Beitrag #354





Guests






Nachfolgend Pressemitteilung einer schwäbischenZeitung:

Führerscheintourismus

Polizisten nehmen EU-Führerscheine unter die Lupe

Wer seinen deutschen Führerschein verloren hat, kann diese Fahrerlaubnis nicht durch einen EU-Führerschein umgehen. Um dem Führerscheintourismus einen Riegel vorzuschieben, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen jetzt einem Wangener mit tschechischer EU-Fahrerlaubnis untersagt, in Deutschland Auto zu fahren.

Bislang ließen viele Deutsche ihr Auto lieber zu Hause, wenn sie nach Polen oder Tschechien reisten. Nun reisen viele Deutsche ohne Auto nach Polen, Tschechien oder sogar Holland, um dieses in Deutschland wieder fahren zu können. Angelockt werden sie vor allem von dem Versprechen, einen in Deutschland gültigen Führerschein ohne die Medizinische-Pschologische Untersuchung (MPU), gmeinhin als "Idiotentest" bezeichnet, zu erhalten.

Diesen Plan hatte auch der Wangener vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht. Ihm war in den 90er-Jahren wegen Trunkenheit am STeuer der Führerschein entzogen worden. Die Führerscheinbehörde lehnte es ab, ihm die Fahrerlaubnis zurückzugeben. Schließlich hat er im Oktober 2004 in Tschechien eine Fahrprüfung abgelegt. Mit einem Eilantrag wollte er nun erreichen, dass er mit dem tschechischen EU-Führerschein in DEutschland wieder AUtofahren darf und quasi durch die Hintertür weider an seinen deutschen Führerschein kommt. Doch das Verwaltungsgericht lehnte dies ab.

Das GEricht begründete seine Entscheidung damit, dass der Wangener in Tschechien nur zur Fahrprüfung zugelassen wurde, weil er dort behauptet hatte, dass man ihm die Fahrerlaubnis nie entzogen hatte. Verschwiegen hatte er, dass das Landratsamt Ravensburg einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kurz zuvor abgelehnt hatt, weil er keinen "Idiotentest" vorweisen konnte. Die tschechischen Behörden prüfen jetzt ob sie dem "Verkehrssünder" wegen der falschen oder unvollständigen Angaben auch die tschechische Fahrerlaubnis entziehen.

Aber auch in Ravensburg und Tuttlingen reagieren die Behörden, denn die Fälle häufen sich. "Bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Ravensburg sind derzeit etwa 3 Dutzend derartiger Fälle anhängig", teilt der zuständige Rechts- und Verkehrsdezernent Gerd Hägele mit. Mit der Polizei sei deshalb abgesprochen, dass jeder deutsche Autofahrer, der mit einem ausländischen EU-Führerschein angetroffen werde, überprüft wird.

Kreis Tuttlingen hat reagiert


Auch im Kreis Tuttlingen gibt es im JAhr etwa 15 Faälle von Führerscheintourismus, berichtet Polizeipressesprecher Wolfgang Schoch. "Das Problem ist mit der Osterweiterung 2004 aufgetaucht, in diesem Jahr haben wir reagiert." Wenn im Kreis Tuttlingen ein Deutscher bei einer Verkehrskontrolle einen EU-Führerschein vorzeigt, werde dieser natürlich anerkannt. "Die Beamten schreiben aber einen Bericht an die Führerscheinstelle", sagt Schoch.

Diese fordert dann das Medzinisch-Psychologische Gutachten an, das in Deutschland bei der NAchprüfung vorgelegt werden muss. Kann der Autofahrer den sogenannten Idiotentest nicht vorlegen, so wird ihm der EU-Führerschein entzogen. Gleichzeitig prüft das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ob der Fahrer tatsächlich im Ausland seinen Führerschein gemacht hat, und ob er dort auch wie vorgeschrieben 185 Tage gemeldet war.

Überprüfung nur bei Verdacht

Derlei detailierte Anweisungen gibt es im Alb-Donau-Kreis nicht. "Hier wird nur bei Verdacht genauer nachgeprüft", sagt der Pressesprecher der Ulmer Polizeidirektion, Reiner Durst. Für ihn steht fest: "Nicht jeder mit einen EU-Führerschein aus dem Ausland ist gleich verdächtig. Es kann ja auch sein, dass derjenige wirklich dort gewohnt hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_charly68_*
Beitrag 08.06.2005, 13:03
Beitrag #355





Guests






Was bedeutet vorstehender Artikel für uns?

Auf gut deutsch kann jeder Landkreis machen was er will.

Demnach gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, die für alle Behörden und Beamten basierent auf dem EUGH-Urteil unabhängig vom Bundesland bindend ist.

Fragen über Fragen??????????

Gruß
charly68

PS: habe trotzdem heute den spanischen EU-FS beantragt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Etienne
Beitrag 08.06.2005, 13:23
Beitrag #356


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 56
Beigetreten: 01.06.2005
Wohnort: Bayern
Mitglieds-Nr.: 10025



Zitat (Thommy Bumm @ 08.06.2005, 13:51)
Zitat (Natrix20 @ 08.06.2005, 11:51)

Doch wer macht das Versuchskaninchen, grins?

Ich!

Jetzt gibt es wahrscheinlich einen Schwall der Entrüstung:
Wie kann ich nur...?
Bin ich denn wahnsinnig...?
Habe ich Knastsehnsucht...?

Selbes für mich in absehbarer Zeit, wenns nicht derb anders kommt. wavey.gif whistling.gif


--------------------
Signaturen sind doooof
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gerri
Beitrag 08.06.2005, 13:53
Beitrag #357


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 843
Beigetreten: 05.01.2005
Wohnort: Essen
Mitglieds-Nr.: 7592



willauchmalwassagen

theoretisch hätte ich mir den eu-fs sparen können,und die meisten auch..
es war irgendwo abzocke von den anbietern,da bin ich mir sicher.nämlich zu der zeit wo ich den fs gemacht habe ist die lawine schon im rollen gewesen,man hat es auf jeden fall schon munkeln hören.ich war einfach naiv.
und wäre ich heute noch mal an dem punkt würde ich mich für die mpu entscheiden.
ich habe soviel geld ausgegeben.
2500 euro für fs
2000 euro für ein jahr miete
jetzt die gerichtskosten von schon mindestens 500 euro
200 euro für das strassenverkehrsamt für die entziehung und den briefverkehr
700 euro für den anwalt..
570 euro für 16 stunden mit dem psychologen sprechen,dazu kommt für vier mal blut abnehemem je 129 euro ..
und zum schluss die mpu.wieviel die jetzt kostet weiss ich nicht genau..
wenn ich an das ganze geld denke wird mir schlecht,super schlecht..
ich habe zwar den fs aber der ist für deutschland ungültig.
ich habe nur noch die hoffnung das ich vielleicht noch gewinne vor gericht und das geld zurüch klagen kann,aber daran glaube ich nicht wirklich.. ranting.gif


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jack Daniels
Beitrag 08.06.2005, 13:55
Beitrag #358


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4282
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 50



Zitat (charly68 @ 08.06.2005, 14:03)
Was bedeutet vorstehender Artikel für uns?

Auf gut deutsch kann jeder Landkreis machen was er will.

Demnach gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, die für alle Behörden und Beamten basierent auf dem EUGH-Urteil unabhängig vom Bundesland bindend ist.

Fragen über Fragen??????????

Gruß
charly68

PS: habe trotzdem heute den spanischen EU-FS beantragt.

@charly68

Der Artikel bedeutet das die Landkreise zunehmend die Schlinge zuziehen,mit jeder Klage eines Betroffenen der vor den Verwaltungsgerichten baden geht werden die Behörden sicherer in ihren Entscheidungen,im Prinzip ist ja jeder Fall irgendwo ezwas anders.Der im Beitrag genannte Wangener wird vermutlich auf absehbare Zeit nirgens mehr fahren,kann mir nicht vorstellen das ihm die Tschechen den Lappen lassen wenn er gegen ihre Vorschriften verstossen hat.
Das nicht alle Behörden konsequent vorgehen dürfte von den jeweiligen Landräten oder Behördenleitern abhängen,ist ja auch Mehrarbeit wenn man den EU-Scheinen hinterherschnüffelt und dann die Lawine ins Rollen bringt.

Für den Fall das du im Landkreis BC lebst,lies das durch gug

Ansonsten kannst du dir ja denken wie eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ausgehen wird.Meiner Meinung nach solltest du dir das Geld sparen falls du hier eine MPU machen müsstest,das Geld für den EU-Schein brauchst du dann dafür.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 14:03
Beitrag #359





Guests






@ Thommy Bumm
@ Etienne

Mit eurem "Ich" steht ihr in einer Reihe mit Kapper, der sich nicht scheute mit seiner NL-FE zu fahren, obwohl zu FeV §28 Abs.4/3 noch keine EuGH Entscheidung vorlag. Kappers Vertrauen in seinen Anwalt und geltendes Recht eröffnete doch auch erst Eure Perspektive.

Ihr beschreitet einen Pfad, abseits der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der schneller Ergebnisse zeitigen sollte als der Marsch durch alle VG-Instanzen.

Glückauf
Johnnie
Go to the top of the page
 
+Quote Post
didel19
Beitrag 08.06.2005, 14:21
Beitrag #360


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 129
Beigetreten: 07.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10148



Zitat von Strichachtdoktor

Zitat
Also eine gelungene Mischung aus Placebo und Schuss nach hinten ...



Zitat von Andreas ca. 1Jahr her :

Zitat
Außer spesen nichts gewesen


whistling.gif

Zitat von RA.S. aus F.

Zitat
Deutsche Behörden sind machtlos
shutup.gif

Fazit: Andreas hatte von Anfang an Recht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_charly68_*
Beitrag 08.06.2005, 14:24
Beitrag #361





Guests






Hallo Jack Daniels,

Zitat (Jack Daniels @ 08.06.2005, 14:55)
Zitat (charly68 @ 08.06.2005, 14:03)
Was bedeutet vorstehender Artikel für uns?

Auf gut deutsch kann jeder Landkreis machen was er will.

Demnach gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, die für alle Behörden und Beamten basierent auf dem EUGH-Urteil unabhängig vom Bundesland bindend ist.

Fragen über Fragen??????????

Gruß
charly68

PS: habe trotzdem heute den spanischen EU-FS beantragt.

@charly68

Der Artikel bedeutet das die Landkreise zunehmend die Schlinge zuziehen,mit jeder Klage eines Betroffenen der vor den Verwaltungsgerichten baden geht werden die Behörden sicherer in ihren Entscheidungen,im Prinzip ist ja jeder Fall irgendwo ezwas anders.Der im Beitrag genannte Wangener wird vermutlich auf absehbare Zeit nirgens mehr fahren,kann mir nicht vorstellen das ihm die Tschechen den Lappen lassen wenn er gegen ihre Vorschriften verstossen hat.
Das nicht alle Behörden konsequent vorgehen dürfte von den jeweiligen Landräten oder Behördenleitern abhängen,ist ja auch Mehrarbeit wenn man den EU-Scheinen hinterherschnüffelt und dann die Lawine ins Rollen bringt.

Für den Fall das du im Landkreis BC lebst,lies das durch gug

Ansonsten kannst du dir ja denken wie eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ausgehen wird.Meiner Meinung nach solltest du dir das Geld sparen falls du hier eine MPU machen müsstest,das Geld für den EU-Schein brauchst du dann dafür.

Mein Artikel stammt genauso wie Dein Artikel aus der gleichen Verlagsgruppe, jedoch in gedruckter Form in unserer Regionalausgabe.

Ich komme aus einem der erwähnten Landkreise.

Gruß
charly68
Go to the top of the page
 
+Quote Post
didel19
Beitrag 08.06.2005, 14:28
Beitrag #362


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 129
Beigetreten: 07.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10148



Hi Charly weißt du ob die police.gif im Raum RW & VS auch so reagieren. Ich bin aus RW

GRuß
Go to the top of the page
 
+Quote Post
C.O.R.E.
Beitrag 08.06.2005, 14:38
Beitrag #363


Mitglied
***

Gruppe: Banned
Beiträge: 54
Beigetreten: 12.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9259



Zitat
Hi Charly weißt du ob die  im Raum RW & VS auch so reagieren. Ich bin aus RW

GRuß


lol natürlich er weiss Deutschlandweit bescheid whistling.gif rofl1.gif


--------------------
"Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_charly68_*
Beitrag 08.06.2005, 14:38
Beitrag #364





Guests






Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 15:28)
Hi Charly weißt  du ob die  police.gif  im Raum RW & VS auch so reagieren. Ich bin aus RW

GRuß

Für den Kreis RW bzw. VS liegen mir derzeit keine Infos vor.

Musst evtl. die entsprechende dortige Tagespresse verfolgen.

Gruß
charly68
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 08.06.2005, 15:03
Beitrag #365


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Fazit: Andreas hatte von Anfang an Recht!


Ja. Kann man z.Zt. wahrscheinlich so sagen.

Aber:
Es stellt sich noch die Frage, ob man das mit breitgrinsender Schadenfreude oder kopfschuettelndem Bedauern zur Kenntnis nehmen soll.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
didel19
Beitrag 08.06.2005, 15:18
Beitrag #366


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 129
Beigetreten: 07.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10148



Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 16:03)
Zitat
Fazit: Andreas hatte von Anfang an Recht!


Ja. Kann man z.Zt. wahrscheinlich so sagen.

Aber:
Es stellt sich noch die Frage, ob man das mit breitgrinsender Schadenfreude oder kopfschuettelndem Bedauern zur Kenntnis nehmen soll.


Für mich eher dann mit kopfschuettelndem Bedauern.
Bin ja schließlich auch ein „Betroffener“ und kein MPU Befürworter.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Etienne
Beitrag 08.06.2005, 15:59
Beitrag #367


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 56
Beigetreten: 01.06.2005
Wohnort: Bayern
Mitglieds-Nr.: 10025



Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 15:03)
Glückauf

Thanx !

Das Dumme am Weiterfahren ist halt nur, dass es mit erteilter Nutzungsuntersagung innerhalb Deutschland von rechtlicher Seite einfach FoFE ist, da kann man es wohl drehen und wenden wie man es will.. oder seh' ich da was falsch?


--------------------
Signaturen sind doooof
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gerri
Beitrag 08.06.2005, 16:03
Beitrag #368


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 843
Beigetreten: 05.01.2005
Wohnort: Essen
Mitglieds-Nr.: 7592



nee,leider kann man da gar nichts machen rofl1.gif


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 16:13
Beitrag #369





Guests






Zitat (Etienne @ 08.06.2005, 16:59)
Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 15:03)
Glückauf

Thanx !

Das Dumme am Weiterfahren ist halt nur, dass es mit erteilter Nutzungsuntersagung innerhalb Deutschland von rechtlicher Seite einfach FoFE ist, da kann man es wohl drehen und wenden wie man es will.. oder seh' ich da was falsch?

Nein, das sieht Du absolut richtig. Die Frage ist nur ob Du wegen F.o.FE. vom Amtsgericht verurteilt wirst, da Du doch eine anzuerkennende EU-FE. bsitzt.

mehr in meinem Beitrag v 8.6.05, 12:40 (Seite 9)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GSX-R
Beitrag 08.06.2005, 16:17
Beitrag #370


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15361
Beigetreten: 24.08.2004
Wohnort: Mainz-Gonsenheim
Mitglieds-Nr.: 5157



Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 17:13)
Nein, das sieht Du absolut richtig. Die Frage ist nur ob Du wegen F.o.FE. vom Amtsgericht verurteilt wirst, da Du doch eine anzuerkennende EU-FE. bsitzt.

mehr in meinem Beitrag v 8.6.05, 12:40 (Seite 9)

Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch.
Fährt man trotzdem: FoF


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
C.O.R.E.
Beitrag 08.06.2005, 16:33
Beitrag #371


Mitglied
***

Gruppe: Banned
Beiträge: 54
Beigetreten: 12.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9259



Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch.
Fährt man trotzdem: FoF

was macht dich so sicher? whistling.gif


--------------------
"Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 16:35
Beitrag #372





Guests






Zitat (GSX-R @ 08.06.2005, 17:17)
Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch.
Fährt man trotzdem: FoF


Bis zum 29.04.04 hatte Kapper gemäß FeV § 28 Abs. 4, 3 auch ein Fahrverbot.
Aber dann sagte das Amtsgericht: Kapper Du darfst fahren. Das sagten die Amtsgerichte schon öfter in Kapper ähnlichen Fällen!

Wer kennt schon die Zukunft?
a) Gott
b) die Psychologen
c) die Fahrerlaubnisbehörde
Go to the top of the page
 
+Quote Post
didel19
Beitrag 08.06.2005, 16:46
Beitrag #373


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 129
Beigetreten: 07.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10148



Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 17:33)
Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch.
Fährt man trotzdem: FoF

was macht dich so sicher?  whistling.gif

Da sollten wir lieber auf eine sicherere Antwort von Andreas warten….
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GSX-R
Beitrag 08.06.2005, 17:00
Beitrag #374


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15361
Beigetreten: 24.08.2004
Wohnort: Mainz-Gonsenheim
Mitglieds-Nr.: 5157



Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 17:33)
Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch.
Fährt man trotzdem: FoF

was macht dich so sicher? whistling.gif

Was mich so sicher macht?
§ 21 StVO
Absatz (1)
Zitat
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
whistling.gif

Obwohl, vielleicht gibts da auch ein Urteil des Eu-GH think.gif wink.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 08.06.2005, 17:08
Beitrag #375


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Die letzten Postings könnten bei EU-FE Besitzern Depressionen auslösen. Was erwartet ihr in D. eigentlich für Urteile? Die VGs, OVGs werden weiter im Geigerschen Sinne urteilen bis sie vom EuGH daran gehindert werden. Vor Kapper haben die VGs / OVG sschließlich auch alle Fahrer mit einer EU-FE bei nicht eingehaltener Wohnsitzregellung wg. FoFE verurteilt. Es gilt auf das nächste EuGH zu warten und nicht jetzt schon zu kapitulieren nur weil D. Gerichte gegen EU-FEs entscheiden. Wichtig für die Betroffenen ist nur dafür zu sorgen, daß die NUs nicht rechtskräftig werden bis zum EuGH Urteil. Nur weil dt. Gerichte gegen EU-FEs urteilen sind diese Urteile nicht zwangsläufig mit EU Recht vereinbar!! Nicht vergessen: EU Recht bricht Landesrecht. cool.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 17:15
Beitrag #376





Guests






Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 17:46)
Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 17:33)
Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch.
Fährt man trotzdem: FoF

was macht dich so sicher?  whistling.gif

Da sollten wir lieber auf eine sicherere Antwort von Andreas warten….

Andreas hat uns doch über Monate mit der Unterscheidung zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht, die wir nicht verstehen würden, genervt:

Wenn Du trotz Nutzungsuntersagung einer Fahrerlaubnisbehörde fährst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann ist das Verwaltungsrecht.
Wenn Du vom Amtsgericht trotz einer Nutzungsuntersagung, wie Kapper nach FeV § 28 Abs. 4, 3, von der Anklage F.o.FE. freigesprochen wirst.
Dann ist das Strafrecht.

Andreas sagte immer beides hat nichts mit einander gemeinsam und das dürfte man nie verwechseln!

Was können wir daraus lernen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 17:20
Beitrag #377





Guests






Zitat (GSX-R @ 08.06.2005, 18:00)
Obwohl, vielleicht gibts da auch ein Urteil des Eu-GH think.gif  wink.gif

Ja gibt es: 29.04.04 RS C-476/01 Fünfte Kammer

Leitsätze 1. und 2. smartass.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.06.2005, 17:43
Beitrag #378





Guests






Zitat (Medusa @ 08.06.2005, 18:08)
Was erwartet ihr in D. eigentlich für Urteile? Die VGs, OVGs werden weiter im Geigerschen Sinne urteilen bis sie vom EuGH daran gehindert werden.



Zitat
Gericht:  VGH Mannheim Datum:  12.10.2004  Aktenzeichen:  10 S 1346 / 04

….wirft im Hinblick auf die Auslegung des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV und deren Vereinbarkeit mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so dass insoweit die Revision zuzulassen ist.


Diese Revisionszulassung zum Bundesverwaltungsgericht ist bisher die erste deutliche Stellungnahme eines VGH.

Es sagt eben nicht wie Geiger § 28 ist anzuwenden und damit basta
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Joe Cool_*
Beitrag 08.06.2005, 18:25
Beitrag #379





Guests






Wenn ich den Artikel so lese, dann heisst das ja das im Falle der nachweislichen Einhaltung von 185 Tagen alles in Butter ist.
Dann wäre ich fein raus cool.gif Nur wirklich glauben will ich es net.

Joe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Roland
Beitrag 08.06.2005, 19:07
Beitrag #380


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 350
Beigetreten: 04.02.2005
Wohnort: Bavaria
Mitglieds-Nr.: 8210



Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 16:03)
Zitat
Fazit: Andreas hatte von Anfang an Recht!


Ja. Kann man z.Zt. wahrscheinlich so sagen.


Wie du schon richtig sagst z. Zt.

Ob's auf Dauer wirklich so bleiben wird isst doch immer noch höchst fragwürdig.

Sicherlich muss auch ich zugeben, dass die jetzt ja auch immer mehr vermehrt auftauchenden Urteile der bekannten VG/OVG's eine eindeutige Richtung weisen. Aber auch da gibt's eben solche und solche .

Und ob denn nun auch alles wirklich rechtens bezüglich der NU's wage ich nach wie vor zu bezweifeln.

Ausserdem ist für mich noch immer nicht nachvollziehbar, dass die Postings über NU/Nicht NU sich so im Mittel bewegen.

Sprich:
Man liest von Leuten die bei der esten Kontrolle gleich ne MPU-Aufforderung und NU bekamen, und aber auch von anderen die schon mehrere Male kontrolliert wurden und bis jetzt -> NIX

Ich kenne selbst Leute die mit mir In CZ waren und dort Ihren FS gemacht haben und schon mehrere Male kontrolliert wurden (auch in Bayern) und iss nix passiert.

Ja ich weiss Gerri - kann dauern aber 6 Monate müssten doch genügen

Woher rührt diese Inkonsequenz wohl -> unzureichende Gesetzesgebung; Willkür der Behörden; Tilgungsfristen ... ??? think.gif


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
Go to the top of the page
 
+Quote Post
didel19
Beitrag 08.06.2005, 20:05
Beitrag #381


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 129
Beigetreten: 07.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10148



Hallo Andreas oder XDiver oder andere Rechtsexperten,

Ich habe ne kurze Frage, wenn ich einen Tschechischen FS habe der vor dem 17.01.05 ausgestellt wurde, gibt es da bei einer Kontrolle Probleme wenn sich herausstellt das ich dort keine 185 Tage gewohnt habe? Ich habe gehört der Führerschein wird trotzdem nach Tschechien zurück geschickt, und die Behörde muss mir die Fahrerlaubnis dann wieder entziehen. Weil Sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben.

Ist das so richtig? Oder liege ich da falsch?

Freue mich auf eine Antwort
Go to the top of the page
 
+Quote Post
C.O.R.E.
Beitrag 08.06.2005, 20:07
Beitrag #382


Mitglied
***

Gruppe: Banned
Beiträge: 54
Beigetreten: 12.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9259



Zitat
Hallo Andreas oder XDiver oder andere Rechtsexperten,

Ich habe ne kurze Frage, wenn ich einen Tschechischen FS habe der vor dem 17.01.05 ausgestellt wurde, gibt es da bei einer Kontrolle Probleme wenn sich herausstellt das ich dort keine 185 Tage gewohnt habe? Ich habe gehört der Führerschein wird trotzdem nach Tschechien zurück geschickt, und die Behörde muss mir die Fahrerlaubnis dann wieder entziehen. Weil Sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben.

Ist das so richtig? Oder liege ich da falsch?

Freue mich auf eine Antwort


falsch!
da der Schein vor dem 17.01 ausgestellt wurde kann
dir niemand was anhaben.
bis 17.01 war in der CZ die Wohnsitzregelung noch nicht eingeführt.

whistling.gif


--------------------
"Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 08.06.2005, 20:15
Beitrag #383


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



@ JW

Zitat
Was können wir daraus lernen?


Das Du es immer noch nicht verstanden hast. Ob Du es nicht kannst oder willst, lasse ich mal dahingestellt.

Also, ein letztes Mal, nur für Dich:

Dass das bloße Fahren mit einem EU-FS nicht illegal ist, hat der EuGH im Fall Kapper ja entschieden. Es kann keine Verurteilung wegen FoFE erfolgen, da eine EU-FE anzuerkennen ist. Im Fall Kapper lag Nichtanerkennung aufgrund der Nichteinhaltung der 185-Tage-Regelung vor. Das ist ja nunmehr vom Tisch. Bislang sind wir uns ja noch einig.

Jetzt kommt aber Dein Irrtum:

Kapper hatte keine Nutzungsuntersagung. Er fuhr einfach mit seinem Schein, bis man ihn kontrollierte. Daraufhin wurde er verurteilt.

Wenn nun eine NU verhängt wird, so ist das ein Verwaltungsakt erster Güte. Verwaltungsakte sind jedoch auch gültig, selbst wenn sie rechtswidrig sind. Allerdings hat der Beschwerte dann Anspruch auf Aufhebung des belastenden VA.

Fährt man jedoch während einer NU, kann sehrwohl eine Verurteilung erfolgen. Dies liegt schlicht und einfach daran, dass die Regelung des Weiterbestehens rechtswidriger VAe vom EuGH nicht angerührt werden kann, da dies seinen Zuständigkeitsbereich nicht trifft. Dies ist ureigenes deutsches Verwaltungsrecht ohne Bezug zu europarechtlichen Belangen. Der EuGH ist also außen vor.

Was der EuGH entscheiden könnte ist, dass D nicht berechtigt ist, die Nutzung einer EU-FE zu untersagen. In der Folge müssten dann die nunmehr rechtswidrigen Nutzungsuntersagungen zurückgenommen werden und das Recht zum Führen von Fahrzeugen in D lebte wieder auf. Dies allerdings erst zu dem Zeitpunkt der Rücknahme des VA. Jedes Fahren vor diesem Zeitpunkt ist und bleibt FoFE, da zum Zeitpunkt der Kontrolle keine FE für D bestand.

Demnach ist Deine Bestärkung in Richtung Thommy Bumm und Etienne zum einen gefährlicher Unfug, zum Anderen nahe am strafbaren Bereich (Stichwort: psychische Beihilfe).

Ich kann diesseits nur dringend an die beiden und andere potentielle Interessenten appellieren, diese Idee ganz schnell zu verwerfen!!!!!

Kein Anwalt, Richter oder sonstwie mit der Materie beschlagene Jurist in D wird Euch raten, während einer NU ein Fahrzeug in D zu führen. Das tut selbst der Kollege S. aus F. nicht.

ES IST UND BLEIBT STRAFBAR!!!!

Also Johnnie Walker: Laß diese schwachsinnigen Bestärkungen unter Bezugnahme auf Deine verdrehten Rechtsansichten. Den Ärger müssen andere ausbaden!


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 08.06.2005, 20:17
Beitrag #384





Guests






Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 21:07)
falsch!
da der Schein vor dem 17.01 ausgestellt wurde kann
dir niemand was anhaben.
bis 17.01 war in der CZ die Wohnsitzregelung noch nicht eingeführt.

whistling.gif

Sorry, aber da muß ich dir widersprechen...

Es geht darum daß man sich VOR dem 17.01.05 bei der FAHRERLAUBNISBEHÖRDE im EU Ausland angemeldet hat!

NICHT daß man vor dem 17.01.05 die Prüfung gemacht hat!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 08.06.2005, 20:19
Beitrag #385


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (RA XDiver @ 08.06.2005, 21:15)
ES IST UND BLEIBT STRAFBAR!!!!

Also Johnnie Walker: Laß diese schwachsinnigen Bestärkungen unter Bezugnahme auf Deine verdrehten Rechtsansichten. Den Ärger müssen andere ausbaden!

Vielleicht kapiert er es jetzt endlich, obwohl ich keine große Hoffnung habe. sad.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
C.O.R.E.
Beitrag 08.06.2005, 20:19
Beitrag #386


Mitglied
***

Gruppe: Banned
Beiträge: 54
Beigetreten: 12.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9259



Zitat
Sorry, aber da muß ich dir widersprechen...

Es geht darum daß man sich VOR dem 17.01.05 bei der FAHRERLAUBNISBEHÖRDE im EU Ausland angemeldet hat!

NICHT daß man vor dem 17.01.05 die Prüfung gemacht hat!


oder so! whistling.gif


--------------------
"Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany
Go to the top of the page
 
+Quote Post
didel19
Beitrag 08.06.2005, 20:20
Beitrag #387


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 129
Beigetreten: 07.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10148



Zitat (Guest @ 08.06.2005, 21:17)
Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 21:07)


falsch!
da der Schein vor dem 17.01 ausgestellt wurde kann
dir niemand was anhaben.
bis 17.01 war in der CZ die Wohnsitzregelung noch nicht eingeführt.

whistling.gif

Sorry, aber da muß ich dir widersprechen...

Es geht darum daß man sich VOR dem 17.01.05 bei der FAHRERLAUBNISBEHÖRDE im EU Ausland angemeldet hat!

NICHT daß man vor dem 17.01.05 die Prüfung gemacht hat!

Also kann mir niemand was? 100% ?
Ich habe dort nicht gewohnt habe den Tschechischen Führerschein im „Urlaub“ dort unten erworben. Also ganz normal Prüfung + 20 Tage warten bis mein schein ausgestellt wurde.

Ist dass 100% das die Deutschen Behörden da machtlos sind?

Gruß
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 08.06.2005, 20:23
Beitrag #388


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Ist dass 100% das die Deutschen Behörden da machtlos sind?


Bzgl. der Anerkennung bei Verstoßes gegen die 185-Tage-Regel zunächst ja. Aber angeblich prüft CZ mittlerweile, ob evtl. aus dem Grund FE zurückgenommen werden müssen.

Melden kann D den Verdacht jedenfalls. Was CZ daraus macht liegt allerdings nicht in deutscher Hand.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
didel19
Beitrag 08.06.2005, 20:30
Beitrag #389


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 129
Beigetreten: 07.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10148



Also doch nicht ganz sicher diese Sache mit dem verstoß der 185 Tage Regelung, wenn Tschechien also auf die Deutsche Behörde hört, dann werden Sie die Führerscheine wieder einziehen im Extremfall oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 08.06.2005, 20:33
Beitrag #390


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
wenn Tschechien also auf die Deutsche Behörde hört, dann werden Sie die Führerscheine wieder einziehen im Extremfall oder?


Vom Grundsatz hast Du Recht. Allerdings hat das weniger mit dem "Hören auf die dt. Behörden" als vielmehr mit dem Anstellen eigener Ermittlungen und Fällens einer eigenen Entscheidung zu tun.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post

16 Seiten V  « < 6 7 8 9 10 > » 
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 23:59