EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
08.06.2005, 12:21
Beitrag
#351
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 13:02) Also fuer mich - der sich hier gerne nochmal als Laie outet - sind das zwei Paar Schuhe. Genau so ist es. Dies hat im übrigen bereits RA XDiver mehrmals versucht zu erklären. Auf diesem Ohr ist Johnnie Walker aber offensichtlich taub. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Johnnie Walker_* |
08.06.2005, 12:33
Beitrag
#352
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Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 13:19) Daraus zu schliessen, die EU wuerde die Missachtung staatlicher Autoritaet erlauben, halte ich fuer etwas weit hergeholt. Verhält es sich nicht vielmehr umgekehrt? Der Staat mißbraucht sein Gewaltmonopol indem er dem Bürger geltendes Recht verweigert? Nicht der Staat muß vor dem Bürger, sondern der Bürger vor dem Staat geschützt werden |
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08.06.2005, 12:51
Beitrag
#353
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Natrix20 @ 08.06.2005, 11:51) Doch wer macht das Versuchskaninchen, grins? Ich! Jetzt gibt es wahrscheinlich einen Schwall der Entrüstung: Wie kann ich nur...? Bin ich denn wahnsinnig...? Habe ich Knastsehnsucht...? Nur wie sind die Fakten? Auf der einen Seite Habe ich eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis. Mit der Erlangung der Fahrerlaubnis musste ich alle Fahreignungsprüfungen ablegen, die notwendig waren, um sie zu bekommen. Ich hatte die Tschechischen Behörden sogar darüber informiert, dass Deutschland Eignungszweifel bei mir hat. Kann Deutschland das Gegenteil beweisen? Ich war in Deutschland über 6 Monate nicht gemeldet, wo ich in Tschechien angemeldet war. Damit habe ich die 185 Tage-Regelung erfüllt. Kann Deutschland das Gegenteil beweisen? Der EUGH verbietet es ausdrücklich eine Maßnahme eines früheren Entzuges auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Siehe meine folgenden Ausführungen: Zitat (Thommy Bumm @ 31.05.2005, 06:28) Zitat (Peter Lustig @ 30.05.2005, 12:05) Die allgemeine Richtung geht jedoch nach wie vor dahin, dass das EU-Recht das nationale FE-Recht noch nicht vollkommen ausgehebelt bzw. ersetzt hat und dem § 46 FeV vor diesem Hintergrund zunehmend mehr Bedeutung zukommt. Warum mehr Bedeutung? Nur weil § 28 FeV vom EUGH gekippt wurde, wird dieser Paragraph in ähnlicher Weise durch § 46 FeV ersetzt? Das kann doch nicht wahr sein!?!Ich erinnere an Folgendes: Zitat (EUGH - 29.04.2004 - C-476 / 01) 77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Ich verstehe das eindeutig so: Alle anwendbaren nationalen Vorschriften (auch § 46 FeV), die gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten, sind vom Tisch. Wenn sich allerdings neue Anhaltspunkte für Eignungszweifel ergeben (z.B. neuer Alkohol- oder Drogenverstoß), dann kann der § 46 FeV nach wie vor zur Anwendung kommen. Was ist daran nicht zu verstehen? Deutlicher geht es doch gar nicht! Andererseits versucht die Fahrerlaubnisbehörde mit abenteuerlichen Rechtsauslegungen mich an der Weiterfahrt zu hindern. Ich darf die Eignungszweifel nicht Jederzeit widerlegen! Auf alle Fälle werde ich meinen Führerschein nicht zur Eintragung zur Nutzungsuntersagung vorlegen. Siehe meine Ausführungen hier! Zitat (Thommy Bumm @ 03.06.2005, 23:05) Was will Deutschland in meine CZ-Fahrerlaubnis rein schreiben?
"Nicht fahrberechtigt in der BRD"? Dieser Eintrag steht dann auch noch in 30 Jahren in meinem Führerschein. Eigentlich müsste dann in meinem Führerschein eingetragen werden: "Nicht fahrberechtigt in der BRD bis zum 25.Feb.2016, wenn vorher keine positive MPU bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Berlin, eingereicht wurde"? -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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Gast_charly68_* |
08.06.2005, 12:58
Beitrag
#354
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Nachfolgend Pressemitteilung einer schwäbischenZeitung:
Führerscheintourismus Polizisten nehmen EU-Führerscheine unter die Lupe Wer seinen deutschen Führerschein verloren hat, kann diese Fahrerlaubnis nicht durch einen EU-Führerschein umgehen. Um dem Führerscheintourismus einen Riegel vorzuschieben, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen jetzt einem Wangener mit tschechischer EU-Fahrerlaubnis untersagt, in Deutschland Auto zu fahren. Bislang ließen viele Deutsche ihr Auto lieber zu Hause, wenn sie nach Polen oder Tschechien reisten. Nun reisen viele Deutsche ohne Auto nach Polen, Tschechien oder sogar Holland, um dieses in Deutschland wieder fahren zu können. Angelockt werden sie vor allem von dem Versprechen, einen in Deutschland gültigen Führerschein ohne die Medizinische-Pschologische Untersuchung (MPU), gmeinhin als "Idiotentest" bezeichnet, zu erhalten. Diesen Plan hatte auch der Wangener vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht. Ihm war in den 90er-Jahren wegen Trunkenheit am STeuer der Führerschein entzogen worden. Die Führerscheinbehörde lehnte es ab, ihm die Fahrerlaubnis zurückzugeben. Schließlich hat er im Oktober 2004 in Tschechien eine Fahrprüfung abgelegt. Mit einem Eilantrag wollte er nun erreichen, dass er mit dem tschechischen EU-Führerschein in DEutschland wieder AUtofahren darf und quasi durch die Hintertür weider an seinen deutschen Führerschein kommt. Doch das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Das GEricht begründete seine Entscheidung damit, dass der Wangener in Tschechien nur zur Fahrprüfung zugelassen wurde, weil er dort behauptet hatte, dass man ihm die Fahrerlaubnis nie entzogen hatte. Verschwiegen hatte er, dass das Landratsamt Ravensburg einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kurz zuvor abgelehnt hatt, weil er keinen "Idiotentest" vorweisen konnte. Die tschechischen Behörden prüfen jetzt ob sie dem "Verkehrssünder" wegen der falschen oder unvollständigen Angaben auch die tschechische Fahrerlaubnis entziehen. Aber auch in Ravensburg und Tuttlingen reagieren die Behörden, denn die Fälle häufen sich. "Bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Ravensburg sind derzeit etwa 3 Dutzend derartiger Fälle anhängig", teilt der zuständige Rechts- und Verkehrsdezernent Gerd Hägele mit. Mit der Polizei sei deshalb abgesprochen, dass jeder deutsche Autofahrer, der mit einem ausländischen EU-Führerschein angetroffen werde, überprüft wird. Kreis Tuttlingen hat reagiert Auch im Kreis Tuttlingen gibt es im JAhr etwa 15 Faälle von Führerscheintourismus, berichtet Polizeipressesprecher Wolfgang Schoch. "Das Problem ist mit der Osterweiterung 2004 aufgetaucht, in diesem Jahr haben wir reagiert." Wenn im Kreis Tuttlingen ein Deutscher bei einer Verkehrskontrolle einen EU-Führerschein vorzeigt, werde dieser natürlich anerkannt. "Die Beamten schreiben aber einen Bericht an die Führerscheinstelle", sagt Schoch. Diese fordert dann das Medzinisch-Psychologische Gutachten an, das in Deutschland bei der NAchprüfung vorgelegt werden muss. Kann der Autofahrer den sogenannten Idiotentest nicht vorlegen, so wird ihm der EU-Führerschein entzogen. Gleichzeitig prüft das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ob der Fahrer tatsächlich im Ausland seinen Führerschein gemacht hat, und ob er dort auch wie vorgeschrieben 185 Tage gemeldet war. Überprüfung nur bei Verdacht Derlei detailierte Anweisungen gibt es im Alb-Donau-Kreis nicht. "Hier wird nur bei Verdacht genauer nachgeprüft", sagt der Pressesprecher der Ulmer Polizeidirektion, Reiner Durst. Für ihn steht fest: "Nicht jeder mit einen EU-Führerschein aus dem Ausland ist gleich verdächtig. Es kann ja auch sein, dass derjenige wirklich dort gewohnt hat. |
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Gast_charly68_* |
08.06.2005, 13:03
Beitrag
#355
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Was bedeutet vorstehender Artikel für uns?
Auf gut deutsch kann jeder Landkreis machen was er will. Demnach gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, die für alle Behörden und Beamten basierent auf dem EUGH-Urteil unabhängig vom Bundesland bindend ist. Fragen über Fragen?????????? Gruß charly68 PS: habe trotzdem heute den spanischen EU-FS beantragt. |
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08.06.2005, 13:23
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#356
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 01.06.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 10025 |
Zitat (Thommy Bumm @ 08.06.2005, 13:51) Zitat (Natrix20 @ 08.06.2005, 11:51) Doch wer macht das Versuchskaninchen, grins? Ich! Jetzt gibt es wahrscheinlich einen Schwall der Entrüstung: Wie kann ich nur...? Bin ich denn wahnsinnig...? Habe ich Knastsehnsucht...? Selbes für mich in absehbarer Zeit, wenns nicht derb anders kommt. -------------------- Signaturen sind doooof
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08.06.2005, 13:53
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#357
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
willauchmalwassagen
theoretisch hätte ich mir den eu-fs sparen können,und die meisten auch.. es war irgendwo abzocke von den anbietern,da bin ich mir sicher.nämlich zu der zeit wo ich den fs gemacht habe ist die lawine schon im rollen gewesen,man hat es auf jeden fall schon munkeln hören.ich war einfach naiv. und wäre ich heute noch mal an dem punkt würde ich mich für die mpu entscheiden. ich habe soviel geld ausgegeben. 2500 euro für fs 2000 euro für ein jahr miete jetzt die gerichtskosten von schon mindestens 500 euro 200 euro für das strassenverkehrsamt für die entziehung und den briefverkehr 700 euro für den anwalt.. 570 euro für 16 stunden mit dem psychologen sprechen,dazu kommt für vier mal blut abnehemem je 129 euro .. und zum schluss die mpu.wieviel die jetzt kostet weiss ich nicht genau.. wenn ich an das ganze geld denke wird mir schlecht,super schlecht.. ich habe zwar den fs aber der ist für deutschland ungültig. ich habe nur noch die hoffnung das ich vielleicht noch gewinne vor gericht und das geld zurüch klagen kann,aber daran glaube ich nicht wirklich.. -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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08.06.2005, 13:55
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#358
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Zitat (charly68 @ 08.06.2005, 14:03) Was bedeutet vorstehender Artikel für uns? Auf gut deutsch kann jeder Landkreis machen was er will. Demnach gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, die für alle Behörden und Beamten basierent auf dem EUGH-Urteil unabhängig vom Bundesland bindend ist. Fragen über Fragen?????????? Gruß charly68 PS: habe trotzdem heute den spanischen EU-FS beantragt. @charly68 Der Artikel bedeutet das die Landkreise zunehmend die Schlinge zuziehen,mit jeder Klage eines Betroffenen der vor den Verwaltungsgerichten baden geht werden die Behörden sicherer in ihren Entscheidungen,im Prinzip ist ja jeder Fall irgendwo ezwas anders.Der im Beitrag genannte Wangener wird vermutlich auf absehbare Zeit nirgens mehr fahren,kann mir nicht vorstellen das ihm die Tschechen den Lappen lassen wenn er gegen ihre Vorschriften verstossen hat. Das nicht alle Behörden konsequent vorgehen dürfte von den jeweiligen Landräten oder Behördenleitern abhängen,ist ja auch Mehrarbeit wenn man den EU-Scheinen hinterherschnüffelt und dann die Lawine ins Rollen bringt. Für den Fall das du im Landkreis BC lebst,lies das durch gug Ansonsten kannst du dir ja denken wie eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ausgehen wird.Meiner Meinung nach solltest du dir das Geld sparen falls du hier eine MPU machen müsstest,das Geld für den EU-Schein brauchst du dann dafür. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
08.06.2005, 14:03
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#359
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@ Thommy Bumm
@ Etienne Mit eurem "Ich" steht ihr in einer Reihe mit Kapper, der sich nicht scheute mit seiner NL-FE zu fahren, obwohl zu FeV §28 Abs.4/3 noch keine EuGH Entscheidung vorlag. Kappers Vertrauen in seinen Anwalt und geltendes Recht eröffnete doch auch erst Eure Perspektive. Ihr beschreitet einen Pfad, abseits der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der schneller Ergebnisse zeitigen sollte als der Marsch durch alle VG-Instanzen. Glückauf Johnnie |
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08.06.2005, 14:21
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#360
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Zitat von Strichachtdoktor
Zitat Also eine gelungene Mischung aus Placebo und Schuss nach hinten ... Zitat von Andreas ca. 1Jahr her : Zitat Außer spesen nichts gewesen Zitat von RA.S. aus F. Zitat Deutsche Behörden sind machtlos Fazit: Andreas hatte von Anfang an Recht! |
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Gast_charly68_* |
08.06.2005, 14:24
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#361
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Hallo Jack Daniels,
Zitat (Jack Daniels @ 08.06.2005, 14:55) Zitat (charly68 @ 08.06.2005, 14:03) Was bedeutet vorstehender Artikel für uns? Auf gut deutsch kann jeder Landkreis machen was er will. Demnach gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, die für alle Behörden und Beamten basierent auf dem EUGH-Urteil unabhängig vom Bundesland bindend ist. Fragen über Fragen?????????? Gruß charly68 PS: habe trotzdem heute den spanischen EU-FS beantragt. @charly68 Der Artikel bedeutet das die Landkreise zunehmend die Schlinge zuziehen,mit jeder Klage eines Betroffenen der vor den Verwaltungsgerichten baden geht werden die Behörden sicherer in ihren Entscheidungen,im Prinzip ist ja jeder Fall irgendwo ezwas anders.Der im Beitrag genannte Wangener wird vermutlich auf absehbare Zeit nirgens mehr fahren,kann mir nicht vorstellen das ihm die Tschechen den Lappen lassen wenn er gegen ihre Vorschriften verstossen hat. Das nicht alle Behörden konsequent vorgehen dürfte von den jeweiligen Landräten oder Behördenleitern abhängen,ist ja auch Mehrarbeit wenn man den EU-Scheinen hinterherschnüffelt und dann die Lawine ins Rollen bringt. Für den Fall das du im Landkreis BC lebst,lies das durch gug Ansonsten kannst du dir ja denken wie eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ausgehen wird.Meiner Meinung nach solltest du dir das Geld sparen falls du hier eine MPU machen müsstest,das Geld für den EU-Schein brauchst du dann dafür. Mein Artikel stammt genauso wie Dein Artikel aus der gleichen Verlagsgruppe, jedoch in gedruckter Form in unserer Regionalausgabe. Ich komme aus einem der erwähnten Landkreise. Gruß charly68 |
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08.06.2005, 14:28
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#362
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Hi Charly weißt du ob die im Raum RW & VS auch so reagieren. Ich bin aus RW
GRuß |
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08.06.2005, 14:38
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#363
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Zitat Hi Charly weißt du ob die im Raum RW & VS auch so reagieren. Ich bin aus RW GRuß lol natürlich er weiss Deutschlandweit bescheid -------------------- "Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany |
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Gast_charly68_* |
08.06.2005, 14:38
Beitrag
#364
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Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 15:28) Hi Charly weißt du ob die im Raum RW & VS auch so reagieren. Ich bin aus RW GRuß Für den Kreis RW bzw. VS liegen mir derzeit keine Infos vor. Musst evtl. die entsprechende dortige Tagespresse verfolgen. Gruß charly68 |
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08.06.2005, 15:03
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#365
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Fazit: Andreas hatte von Anfang an Recht! Ja. Kann man z.Zt. wahrscheinlich so sagen. Aber: Es stellt sich noch die Frage, ob man das mit breitgrinsender Schadenfreude oder kopfschuettelndem Bedauern zur Kenntnis nehmen soll. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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08.06.2005, 15:18
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#366
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 16:03) Zitat Fazit: Andreas hatte von Anfang an Recht! Ja. Kann man z.Zt. wahrscheinlich so sagen. Aber: Es stellt sich noch die Frage, ob man das mit breitgrinsender Schadenfreude oder kopfschuettelndem Bedauern zur Kenntnis nehmen soll. Für mich eher dann mit kopfschuettelndem Bedauern. Bin ja schließlich auch ein „Betroffener“ und kein MPU Befürworter. |
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08.06.2005, 15:59
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#367
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 01.06.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 10025 |
Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 15:03) Glückauf Thanx ! Das Dumme am Weiterfahren ist halt nur, dass es mit erteilter Nutzungsuntersagung innerhalb Deutschland von rechtlicher Seite einfach FoFE ist, da kann man es wohl drehen und wenden wie man es will.. oder seh' ich da was falsch? -------------------- Signaturen sind doooof
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08.06.2005, 16:03
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#368
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
nee,leider kann man da gar nichts machen
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Gast_Johnnie Walker_* |
08.06.2005, 16:13
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#369
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Zitat (Etienne @ 08.06.2005, 16:59) Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 15:03) Glückauf Thanx ! Das Dumme am Weiterfahren ist halt nur, dass es mit erteilter Nutzungsuntersagung innerhalb Deutschland von rechtlicher Seite einfach FoFE ist, da kann man es wohl drehen und wenden wie man es will.. oder seh' ich da was falsch? Nein, das sieht Du absolut richtig. Die Frage ist nur ob Du wegen F.o.FE. vom Amtsgericht verurteilt wirst, da Du doch eine anzuerkennende EU-FE. bsitzt. mehr in meinem Beitrag v 8.6.05, 12:40 (Seite 9) |
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08.06.2005, 16:17
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#370
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 17:13) Nein, das sieht Du absolut richtig. Die Frage ist nur ob Du wegen F.o.FE. vom Amtsgericht verurteilt wirst, da Du doch eine anzuerkennende EU-FE. bsitzt. mehr in meinem Beitrag v 8.6.05, 12:40 (Seite 9) Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch. Fährt man trotzdem: FoF -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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08.06.2005, 16:33
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#371
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch.
Fährt man trotzdem: FoF was macht dich so sicher? -------------------- "Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany |
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Gast_Johnnie Walker_* |
08.06.2005, 16:35
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#372
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Zitat (GSX-R @ 08.06.2005, 17:17) Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch. Fährt man trotzdem: FoF Bis zum 29.04.04 hatte Kapper gemäß FeV § 28 Abs. 4, 3 auch ein Fahrverbot. Aber dann sagte das Amtsgericht: Kapper Du darfst fahren. Das sagten die Amtsgerichte schon öfter in Kapper ähnlichen Fällen! Wer kennt schon die Zukunft? a) Gott b) die Psychologen c) die Fahrerlaubnisbehörde |
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08.06.2005, 16:46
Beitrag
#373
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 17:33) Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch. Fährt man trotzdem: FoF was macht dich so sicher? Da sollten wir lieber auf eine sicherere Antwort von Andreas warten…. |
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08.06.2005, 17:00
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#374
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 17:33) Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch. Fährt man trotzdem: FoF was macht dich so sicher? Was mich so sicher macht? § 21 StVO Absatz (1) Zitat Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist Obwohl, vielleicht gibts da auch ein Urteil des Eu-GH -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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08.06.2005, 17:08
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#375
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Die letzten Postings könnten bei EU-FE Besitzern Depressionen auslösen. Was erwartet ihr in D. eigentlich für Urteile? Die VGs, OVGs werden weiter im Geigerschen Sinne urteilen bis sie vom EuGH daran gehindert werden. Vor Kapper haben die VGs / OVG sschließlich auch alle Fahrer mit einer EU-FE bei nicht eingehaltener Wohnsitzregellung wg. FoFE verurteilt. Es gilt auf das nächste EuGH zu warten und nicht jetzt schon zu kapitulieren nur weil D. Gerichte gegen EU-FEs entscheiden. Wichtig für die Betroffenen ist nur dafür zu sorgen, daß die NUs nicht rechtskräftig werden bis zum EuGH Urteil. Nur weil dt. Gerichte gegen EU-FEs urteilen sind diese Urteile nicht zwangsläufig mit EU Recht vereinbar!! Nicht vergessen: EU Recht bricht Landesrecht.
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Gast_Johnnie Walker_* |
08.06.2005, 17:15
Beitrag
#376
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Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 17:46) Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 17:33) Die besitzt man bei einem Fahrverbot auch noch. Fährt man trotzdem: FoF was macht dich so sicher? Da sollten wir lieber auf eine sicherere Antwort von Andreas warten…. Andreas hat uns doch über Monate mit der Unterscheidung zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht, die wir nicht verstehen würden, genervt: Wenn Du trotz Nutzungsuntersagung einer Fahrerlaubnisbehörde fährst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann ist das Verwaltungsrecht. Wenn Du vom Amtsgericht trotz einer Nutzungsuntersagung, wie Kapper nach FeV § 28 Abs. 4, 3, von der Anklage F.o.FE. freigesprochen wirst. Dann ist das Strafrecht. Andreas sagte immer beides hat nichts mit einander gemeinsam und das dürfte man nie verwechseln! Was können wir daraus lernen? |
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Gast_Johnnie Walker_* |
08.06.2005, 17:20
Beitrag
#377
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Zitat (GSX-R @ 08.06.2005, 18:00) Obwohl, vielleicht gibts da auch ein Urteil des Eu-GH Ja gibt es: 29.04.04 RS C-476/01 Fünfte Kammer Leitsätze 1. und 2. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
08.06.2005, 17:43
Beitrag
#378
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Zitat (Medusa @ 08.06.2005, 18:08) Was erwartet ihr in D. eigentlich für Urteile? Die VGs, OVGs werden weiter im Geigerschen Sinne urteilen bis sie vom EuGH daran gehindert werden. Zitat Gericht: VGH Mannheim Datum: 12.10.2004 Aktenzeichen: 10 S 1346 / 04 ….wirft im Hinblick auf die Auslegung des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV und deren Vereinbarkeit mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so dass insoweit die Revision zuzulassen ist. Diese Revisionszulassung zum Bundesverwaltungsgericht ist bisher die erste deutliche Stellungnahme eines VGH. Es sagt eben nicht wie Geiger § 28 ist anzuwenden und damit basta |
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Gast_Joe Cool_* |
08.06.2005, 18:25
Beitrag
#379
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Wenn ich den Artikel so lese, dann heisst das ja das im Falle der nachweislichen Einhaltung von 185 Tagen alles in Butter ist.
Dann wäre ich fein raus Nur wirklich glauben will ich es net. Joe |
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08.06.2005, 19:07
Beitrag
#380
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (strichachtdoktor @ 08.06.2005, 16:03) Zitat Fazit: Andreas hatte von Anfang an Recht! Ja. Kann man z.Zt. wahrscheinlich so sagen. Wie du schon richtig sagst z. Zt. Ob's auf Dauer wirklich so bleiben wird isst doch immer noch höchst fragwürdig. Sicherlich muss auch ich zugeben, dass die jetzt ja auch immer mehr vermehrt auftauchenden Urteile der bekannten VG/OVG's eine eindeutige Richtung weisen. Aber auch da gibt's eben solche und solche . Und ob denn nun auch alles wirklich rechtens bezüglich der NU's wage ich nach wie vor zu bezweifeln. Ausserdem ist für mich noch immer nicht nachvollziehbar, dass die Postings über NU/Nicht NU sich so im Mittel bewegen. Sprich: Man liest von Leuten die bei der esten Kontrolle gleich ne MPU-Aufforderung und NU bekamen, und aber auch von anderen die schon mehrere Male kontrolliert wurden und bis jetzt -> NIX Ich kenne selbst Leute die mit mir In CZ waren und dort Ihren FS gemacht haben und schon mehrere Male kontrolliert wurden (auch in Bayern) und iss nix passiert. Ja ich weiss Gerri - kann dauern aber 6 Monate müssten doch genügen Woher rührt diese Inkonsequenz wohl -> unzureichende Gesetzesgebung; Willkür der Behörden; Tilgungsfristen ... ??? -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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08.06.2005, 20:05
Beitrag
#381
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Hallo Andreas oder XDiver oder andere Rechtsexperten,
Ich habe ne kurze Frage, wenn ich einen Tschechischen FS habe der vor dem 17.01.05 ausgestellt wurde, gibt es da bei einer Kontrolle Probleme wenn sich herausstellt das ich dort keine 185 Tage gewohnt habe? Ich habe gehört der Führerschein wird trotzdem nach Tschechien zurück geschickt, und die Behörde muss mir die Fahrerlaubnis dann wieder entziehen. Weil Sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Ist das so richtig? Oder liege ich da falsch? Freue mich auf eine Antwort |
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08.06.2005, 20:07
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#382
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Zitat Hallo Andreas oder XDiver oder andere Rechtsexperten, Ich habe ne kurze Frage, wenn ich einen Tschechischen FS habe der vor dem 17.01.05 ausgestellt wurde, gibt es da bei einer Kontrolle Probleme wenn sich herausstellt das ich dort keine 185 Tage gewohnt habe? Ich habe gehört der Führerschein wird trotzdem nach Tschechien zurück geschickt, und die Behörde muss mir die Fahrerlaubnis dann wieder entziehen. Weil Sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Ist das so richtig? Oder liege ich da falsch? Freue mich auf eine Antwort falsch! da der Schein vor dem 17.01 ausgestellt wurde kann dir niemand was anhaben. bis 17.01 war in der CZ die Wohnsitzregelung noch nicht eingeführt. -------------------- "Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany |
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08.06.2005, 20:15
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#383
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
@ JW
Zitat Was können wir daraus lernen? Das Du es immer noch nicht verstanden hast. Ob Du es nicht kannst oder willst, lasse ich mal dahingestellt. Also, ein letztes Mal, nur für Dich: Dass das bloße Fahren mit einem EU-FS nicht illegal ist, hat der EuGH im Fall Kapper ja entschieden. Es kann keine Verurteilung wegen FoFE erfolgen, da eine EU-FE anzuerkennen ist. Im Fall Kapper lag Nichtanerkennung aufgrund der Nichteinhaltung der 185-Tage-Regelung vor. Das ist ja nunmehr vom Tisch. Bislang sind wir uns ja noch einig. Jetzt kommt aber Dein Irrtum: Kapper hatte keine Nutzungsuntersagung. Er fuhr einfach mit seinem Schein, bis man ihn kontrollierte. Daraufhin wurde er verurteilt. Wenn nun eine NU verhängt wird, so ist das ein Verwaltungsakt erster Güte. Verwaltungsakte sind jedoch auch gültig, selbst wenn sie rechtswidrig sind. Allerdings hat der Beschwerte dann Anspruch auf Aufhebung des belastenden VA. Fährt man jedoch während einer NU, kann sehrwohl eine Verurteilung erfolgen. Dies liegt schlicht und einfach daran, dass die Regelung des Weiterbestehens rechtswidriger VAe vom EuGH nicht angerührt werden kann, da dies seinen Zuständigkeitsbereich nicht trifft. Dies ist ureigenes deutsches Verwaltungsrecht ohne Bezug zu europarechtlichen Belangen. Der EuGH ist also außen vor. Was der EuGH entscheiden könnte ist, dass D nicht berechtigt ist, die Nutzung einer EU-FE zu untersagen. In der Folge müssten dann die nunmehr rechtswidrigen Nutzungsuntersagungen zurückgenommen werden und das Recht zum Führen von Fahrzeugen in D lebte wieder auf. Dies allerdings erst zu dem Zeitpunkt der Rücknahme des VA. Jedes Fahren vor diesem Zeitpunkt ist und bleibt FoFE, da zum Zeitpunkt der Kontrolle keine FE für D bestand. Demnach ist Deine Bestärkung in Richtung Thommy Bumm und Etienne zum einen gefährlicher Unfug, zum Anderen nahe am strafbaren Bereich (Stichwort: psychische Beihilfe). Ich kann diesseits nur dringend an die beiden und andere potentielle Interessenten appellieren, diese Idee ganz schnell zu verwerfen!!!!! Kein Anwalt, Richter oder sonstwie mit der Materie beschlagene Jurist in D wird Euch raten, während einer NU ein Fahrzeug in D zu führen. Das tut selbst der Kollege S. aus F. nicht. ES IST UND BLEIBT STRAFBAR!!!! Also Johnnie Walker: Laß diese schwachsinnigen Bestärkungen unter Bezugnahme auf Deine verdrehten Rechtsansichten. Den Ärger müssen andere ausbaden! -------------------- |
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Gast_Guest_* |
08.06.2005, 20:17
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#384
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Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 21:07) falsch! da der Schein vor dem 17.01 ausgestellt wurde kann dir niemand was anhaben. bis 17.01 war in der CZ die Wohnsitzregelung noch nicht eingeführt. Sorry, aber da muß ich dir widersprechen... Es geht darum daß man sich VOR dem 17.01.05 bei der FAHRERLAUBNISBEHÖRDE im EU Ausland angemeldet hat! NICHT daß man vor dem 17.01.05 die Prüfung gemacht hat! |
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08.06.2005, 20:19
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#385
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (RA XDiver @ 08.06.2005, 21:15) ES IST UND BLEIBT STRAFBAR!!!! Also Johnnie Walker: Laß diese schwachsinnigen Bestärkungen unter Bezugnahme auf Deine verdrehten Rechtsansichten. Den Ärger müssen andere ausbaden! Vielleicht kapiert er es jetzt endlich, obwohl ich keine große Hoffnung habe. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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08.06.2005, 20:19
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#386
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Zitat Sorry, aber da muß ich dir widersprechen... Es geht darum daß man sich VOR dem 17.01.05 bei der FAHRERLAUBNISBEHÖRDE im EU Ausland angemeldet hat! NICHT daß man vor dem 17.01.05 die Prüfung gemacht hat! oder so! -------------------- "Alles ist die Sekte"
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08.06.2005, 20:20
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#387
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Zitat (Guest @ 08.06.2005, 21:17) Zitat (C.O.R.E. @ 08.06.2005, 21:07) falsch! da der Schein vor dem 17.01 ausgestellt wurde kann dir niemand was anhaben. bis 17.01 war in der CZ die Wohnsitzregelung noch nicht eingeführt. Sorry, aber da muß ich dir widersprechen... Es geht darum daß man sich VOR dem 17.01.05 bei der FAHRERLAUBNISBEHÖRDE im EU Ausland angemeldet hat! NICHT daß man vor dem 17.01.05 die Prüfung gemacht hat! Also kann mir niemand was? 100% ? Ich habe dort nicht gewohnt habe den Tschechischen Führerschein im „Urlaub“ dort unten erworben. Also ganz normal Prüfung + 20 Tage warten bis mein schein ausgestellt wurde. Ist dass 100% das die Deutschen Behörden da machtlos sind? Gruß |
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08.06.2005, 20:23
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#388
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ist dass 100% das die Deutschen Behörden da machtlos sind? Bzgl. der Anerkennung bei Verstoßes gegen die 185-Tage-Regel zunächst ja. Aber angeblich prüft CZ mittlerweile, ob evtl. aus dem Grund FE zurückgenommen werden müssen. Melden kann D den Verdacht jedenfalls. Was CZ daraus macht liegt allerdings nicht in deutscher Hand. -------------------- |
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08.06.2005, 20:30
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#389
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Also doch nicht ganz sicher diese Sache mit dem verstoß der 185 Tage Regelung, wenn Tschechien also auf die Deutsche Behörde hört, dann werden Sie die Führerscheine wieder einziehen im Extremfall oder?
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08.06.2005, 20:33
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#390
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat wenn Tschechien also auf die Deutsche Behörde hört, dann werden Sie die Führerscheine wieder einziehen im Extremfall oder? Vom Grundsatz hast Du Recht. Allerdings hat das weniger mit dem "Hören auf die dt. Behörden" als vielmehr mit dem Anstellen eigener Ermittlungen und Fällens einer eigenen Entscheidung zu tun. -------------------- |
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08.06.2005, 20:34
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#391
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 21:30) Also doch nicht ganz sicher diese Sache mit dem verstoß der 185 Tage Regelung, wenn Tschechien also auf die Deutsche Behörde hört, dann werden Sie die Führerscheine wieder einziehen im Extremfall oder? Ja. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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08.06.2005, 20:36
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#392
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 21:20) Ist dass 100% das die Deutschen Behörden da machtlos sind? Bitte in Thread einlesen - das Thema hatten wir schon x-fach. Vor dem 17.01.2005 nach nationalem Recht in CZ ausgestellte EU-FE, obwohl der Wohnsitz in D. war, sind ein CZ Verstoß gegen EU Recht. D. könnte die CZ vor dem EuGH deswegen verklagen. Der Betroffene CZ EU-FE Inhaber hätte nur von der CZ zu befürchten, daß diese die EU-FE wieder einzieht - was wg. entgegenstehendem nationalen CZ Recht vor dem 17.01.2005 der CZ wohl kaum möglich wäre. Auf vielen CZ EU-FEs steht sowieso der dt. Wohnsitz. Da erübrigt sich die Frage von D. an die CZ ob der dt. Wohnsitz bekannt war Also kurz - in Bezug auf die Wohnsitzfrage sehe ich für vor dem 17.01.2005 ausgestellte CZ EU-FEs keinerlei reale Gefahr. |
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08.06.2005, 20:44
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Zitat Also kurz - in Bezug auf die Wohnsitzfrage sehe ich für vor dem 17.01.2005 ausgestellte CZ EU-FEs keinerlei reale Gefahr. Ok momentan gibt’s ja noch keine Probleme damit, aber um so mehr Führerscheine bei den Deutschen Behörden bekannt werden, um so höher steigt doch das Risiko das Tschechien „irgendwann“ mal schritte einleiten werden/"müssen". Weil sie doch mächtigen Druck von Deutschen Behörden bekommen. Ich zitier mal von Charly den Beitrag: Zitat Kreis Tuttlingen hat reagiert Auch im Kreis Tuttlingen gibt es im JAhr etwa 15 Faälle von Führerscheintourismus, berichtet Polizeipressesprecher Wolfgang Schoch. "Das Problem ist mit der Osterweiterung 2004 aufgetaucht, in diesem Jahr haben wir reagiert." Wenn im Kreis Tuttlingen ein Deutscher bei einer Verkehrskontrolle einen EU-Führerschein vorzeigt, werde dieser natürlich anerkannt. "Die Beamten schreiben aber einen Bericht an die Führerscheinstelle", sagt Schoch. Diese fordert dann das Medzinisch-Psychologische Gutachten an, das in Deutschland bei der NAchprüfung vorgelegt werden muss. Kann der Autofahrer den sogenannten Idiotentest nicht vorlegen, so wird ihm der EU-Führerschein entzogen. Gleichzeitig prüft das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ob der Fahrer tatsächlich im Ausland seinen Führerschein gemacht hat, und ob er dort auch wie vorgeschrieben 185 Tage gemeldet war. Dieser Beitrag hat mich nämlich stutzig gemacht |
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08.06.2005, 20:50
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#394
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Hast Du die CZ über Deinen Wohnsitz belogen? Nein? Wie will sie dann einen Entzug begründen? Die CZ ist ein Rechtsstaat - auch dort gibt es Verwaltungsgerichte
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08.06.2005, 20:56
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Zitat (RA XDiver @ 08.06.2005, 21:33) Zitat wenn Tschechien also auf die Deutsche Behörde hört, dann werden Sie die Führerscheine wieder einziehen im Extremfall oder? Vom Grundsatz hast Du Recht. Allerdings hat das weniger mit dem "Hören auf die dt. Behörden" als vielmehr mit dem Anstellen eigener Ermittlungen und Fällens einer eigenen Entscheidung zu tun. Ja, das wird doch Tschechien sicherlich bestimmt auch in naher Zukunft auch so machen, umso mehr EU-CZ-FS hier in Deutschland bei den Behörden bekannt werden, um so höher ist steigt durch der „Druck“ , das die Tschechische Behörde die scheine wieder einziehen sollen. Und mal ne andere Frage wieso sollte Deutschland nicht irgendwann mal damit zum EuGH damit gehen? Schließlich geht man ja gegen uns auch desöfteren zum EuGH wegen irgendwelche verstöße. Na ja bis jetzt kann man nur spekulieren, und abwarten… Grüße |
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08.06.2005, 21:01
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#396
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 21:56) Und mal ne andere Frage wieso sollte Deutschland nicht irgendwann mal damit zum EuGH damit gehen? Naja, die CZ könnte sich mit Klagen wg. so 200 von D. noch nicht umgesetzten EU Richtlinien revanchieren. Außerdem, die CZ hält die 185 Tage Regel inzwischen ein. Soll man wegen inzw. abgestellten Regelverstößen die nachbarschaftlichen Beziehungen versauen? |
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08.06.2005, 21:02
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#397
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Es sind FS die Rechtmässig erworben wurden, und die können sie mir nicht , dir nichts , nicht einfach wieder entziehen.
Und auserdem würden sie auf ihr eigenes Geld los gehen. DEUTSCHLAND versucht mal wieder mit allen mitteln , ihre intressen anderen Ländern auf´s Auge zu drücken, wie immer .... -------------------- |
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Gast_peter b._* |
08.06.2005, 22:11
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#398
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hi zusammen,
nun verbringe ich schon einige std. im forum und gewinne wirklich den eindruck, dass es manchmal etwas lange dauert, bis verständnis einkehrt. ist es richtig, dass von eingezogenen fs. die rede war, die unrechtmäßig erworben wurden ? sei es nun durch falsche angaben bei der ausstellenden behörde oder durch das bestehen einer versagung durch deutsche behörden. in solchen fällen greift ja auch das luxemburger urteil nicht, oder liege ich falsch ? bei versagung durch die behörde verhält es sich wie bei einer bestehenden sperre (oder fahrverbot). ich hatte 98 ein positives gutachten, bei dem ich nicht ganz der wahrheit entsprechend angegeben hatte, eine ambulante alktherapie hinter mich gebracht zu haben (meine vergangenheit hat eine gewichtige akte gefüllt, aber ich bin seit jahren sauber). resümee: falsche angaben - positive mpu ! 2000 hatte ich einen totalzusammenbruch über monate hinweg, hatte auch unmenschliches wegzustecken (keine entschuldigung) und fuhr wieder blau, baute sogar einen unfall. schein weg, sperre bis feb. 02, 6 monate haft - feb. bis aug. 02, dann habe ich mich intensiv um eine richtige therapie gekümmert. ich machte 20 wochen von apr. bis aug.03 . danach aus by weg, alle kontakte abgebrochen und versucht, neu zu beginnen. 16 monate nachsorge, mitbegründer eine selbsthilfegruppe für suchtkranke. die erste mpu nach knapp einem jahr (nach beendigung der therapie) natürlich neg. ich ging mit "offenem visier" ran, wollte nicht mehr lügen, kam mit allem raus. das ließ ich mir noch eingehen - zwischenzeitlich ärger über ärger mit behörden, kein geld und nur stress. im feb. diesen jahres "beratungsgespräch" bei mpi, rat: im juni zur mpu - das tat ich dann auch am 01.juni. genau so offen wie bei der vorhergehenden. gutachterin u. ärztin holten mich nach der untersuchung rein und meinten beide, dass es dieses mal gut gehen würde. ich habe alles in die wege geleitet, so schnell als möglich zum fs zu kommen. heute bekam ich einen anruf der gutachterin, es wird doch nicht positiv werden, weil ich nicht gesagt hätte, dass ich bereits vor 98 eine "therapie" gemacht hätte. zum einen müsste sie das gewusst haben, denn es stand bereits im positiven gutachten von 98 - wie auch im gutachten vom letzten jahr, das hatte ich aber letzte woche nachreichen müssen, weil sie es ang. nicht vorliegen hatte. es war die gleiche gutachterstelle wie 04. ich bin nun völlig ratlos, kann es sein, dass hier nicht der genannte grund eine rolle spielt, sondern eine anweisung von anderer stelle vorlag. (sie hat mir auch noch gesagt, die zeit spräche für mich - ich bin fast 49 und arbeitslos - klingt eher etwas zynisch, oder ?) das resümee hier ist genauso klar, wie vorher gehabt: sei ehrlich und du kriegst auf´s maul ! wie komme ich jetzt zum lappen ? ich werde trotz allen widrigkeiten nicht zur flasche greifen, so viel steht fest. kann mir jemand helfen? oder bin ich auch zu uneinsichtig. ich meine mit Fakten, über mpu´s könnte ich bücher schreiben, vor dem durchfallen schützt das aber nicht. meine existenz |
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Gast_peter b._* |
08.06.2005, 22:19
Beitrag
#399
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Guests |
fortsetzung: ..ist den bach runter, das letzte geld habe ich voreilig schon für ein auto ausgegeben - ich hatte die feste überzeugung, dass es geklappt hat und einen grund für eine negative prognose kann ich nicht sehen.
an meiner vergangenheit kann ich nichts mehr ändern, das kann keiner, nur ist mir jetzt auch der klägliche rest von zukunft verbaut. mir geht´s |
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08.06.2005, 23:00
Beitrag
#400
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat mir geht´s ... so geht´s einem schonmal. Was zaehlt, ist das schriftliche Gutachten. Eventuell damit zum Anwalt. Dann vielleicht ein Obergutachten machen lassen. Dazu besser das Auto wieder verkaufen ... Dann geht´s Dir irgendwann wieder besser ... Ein FS ist auch eine nette Sache ohne eigenes Auto. Aber was bitte hat das mit der EuGH-Anerkennungsproblematik zu tun ? Nichts. Gar nichts. Voellig !!! Bitte zurueck zum Thema. Ist sehr anstrengend, dieses staendige Hin- und Herspringen zwischen voellig unterschiedlichen Themenkomplexen. Kann hier nicht mal wieder ein Moderator etwas sortieren und einzelne Artikel in die entsprechenden Unterforen (z.B. "MPU") katapultieren ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:24 |