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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 14:45
Beitrag #431


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Zitat (C.O.R.E. @ 09.06.2005, 13:08)
Zitat
das keine andere Interpretation zulässt.


dann hast du wohl die interpretation nicht verstanden whistling.gif

Es kommt darauf an, wie das Gesetz zu verstehen ist, und nicht, wie man es denn gerne hätte. Man sollte nicht mehr hineininterpretieren wollen, als tatsächlich drinsteht.

Die hier versammelte Anti-MPU-Front versucht, entweder ihre Wunschgedanken hineinzupretieren, für die jedoch keinerlei Basis vorhanden ist, oder aber mit der Hoffnung, dass der EuGH alles über den Haufen schmeißt, was derzeit in Deutschland geltendes Recht ist, über die Runden zu kommen und sich Mut zu machen. Ich wage es vorherzusagen, dass der 2. Fall bei Vielen nicht eintreten wird.
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Natrix20
Beitrag 09.06.2005, 15:05
Beitrag #432


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@Gerri

Du hast den Eu Fs nicht umsonst gemacht, den wenn du die MPU erst nach 2 Jahren schaffst, hättest du hier ne neue Fahrprüfung ablegen müssen (Ca.1000Euro). Durch den Besitz des EU FS und bestehen der MPU wird dieser dir dann anerkannt, du darfst ja im restlichen EU Land damit fahren. Also schon mal die Prüfung für den D Lappen gespart und nebenbei wenn du im Ausland bist darfst du z.B im Urlaub damit rumfahren. Also umsonst war das Geld nicht und wenn du nicht kontrolliert wirst, fährst du auch legal in Deutschland rum.
Also nicht alles sooooo schlecht, ausserdem warst du ja fast ein Jahr wieder mobil in D.
Gruss
Natrix
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 15:06
Beitrag #433


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Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 12:40)
Der EuGH bestreitet in RN 77 der Fahrerlaubnisbehörde die in § 28.5 genannte Zuständigkeit.

Nun wird die Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde nicht dadurch wieder hergestellt, daß deutsche VGe diese Nutzungsuntersagung fuer rechtmäßig halten

Die Auslegung der Richtlinie obliegt nur dem EuGH und nicht deutchen Verwaltungsgerichten.

Eu-Recht ist im Widerspruch zu nationalem Recht vorrangig. Der Richtlinie in ihrer EugH Auslegung wurde unmittelbare Wirkung, auch von deutschen VGe zuerkannt und muß somit von deutschen Behörden, Gerichten, Körperschaften des öffentlichen Rechts angewandt werden.

@Johnny Walker

Noch einmal - aber jetzt zum letzten Mal - wen interessiert der § 28 FeV?; die NU ergibt sich aus § 46 FeV.

Und selbstverständlich ist das Fahren nach einer bestandskräftigen oder vorläufig vollziehbaren NU eine Straftat (Fahren ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis).

Wie kann man die Leute nur in so einer falschen Sicherheit wiegen?


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Perplex
Beitrag 09.06.2005, 15:09
Beitrag #434


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Zitat (Andreas @ 09.06.2005, 07:15)
Sollten weiterhin solche völlig falschen Auskünfte gegeben werden, die im Einzelfall einen User der diese These für die Wahrheit hält, der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt, werden diese Beiträge kommentarlos gelöscht.

@Andreas (& all)!
Ich kann Dir gar nicht böse sein. Deine Meinung repräsentiert einen großen Teil unserer kranken Gesellschaft. Nur weil die Politik versagt hat, müssen wir alles ausbaden. Wir müssen als Europäer alle Nachteile der Osterweiterung & der Währungsunion ertragen, aber dürfen nicht die Vorteile nutzen.

Wenn ich bei der Fahrerlaubnisbehörde ihnen ihre eigenen Paragraphen mit stichhaltigen Argumenten widerlege & sie keine Argumente mehr haben, dann kommt am Schluss als Argumentation nur noch: "Nach geltender Rechtssprechung ist das aber nicht so!" Wem die Argumente fehlen, der spielt ganz gerne seine Macht aus. Es werden von den Verwaltungsrichtern Sachen & Formulierungen in die Paragraphen rein interpretiert, die vorher nicht da waren. So klingt das dann für den Dummen ganz einleuchtend. Wer aber logisch hinterfragt, erkennt dass Richter, Polizisten, Verwaltungsangestellte, Psychologen & MPU-Mitarbeiter immer Recht haben, auch wenn sie Unrecht haben. Ihr wisst doch, 4 Richter & 5 Meinungen.

Gruß Thommy


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Gast_Johnnie Walkert_*
Beitrag 09.06.2005, 15:17
Beitrag #435





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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 16:06)
@Johnny Walker

Noch einmal - aber jetzt zum letzten Mal - wen interessiert der § 28 FeV?; die NU ergibt sich aus § 46 FeV.

Vielen Dank.

Aber, warum bezieht sich das VG München am 13.01.05 AZ M 6b S 04.5543
bei der rechtlichen Bewerting einer Nu immer auf § 28, auch wenn es die Rechsprechung des VGH B.-W und die Lösungsmuster nach Geiger zitiert,
jedoch nie auf § 46.

Die übrigen VG Urteile nehmen ebrenfalls Bezug auf § 28.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 15:17
Beitrag #436


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Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 21:05)
Hallo Andreas oder XDiver oder andere Rechtsexperten,

Ich habe ne kurze Frage, wenn ich einen Tschechischen FS habe der vor dem 17.01.05 ausgestellt wurde, gibt es da bei einer Kontrolle Probleme wenn sich herausstellt das ich dort keine 185 Tage gewohnt habe? Ich habe gehört der Führerschein wird trotzdem nach Tschechien zurück geschickt, und die Behörde muss mir die Fahrerlaubnis dann wieder entziehen. Weil Sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben.

Ist das so richtig? Oder liege ich da falsch?

Freue mich auf eine Antwort

Das ist im Prinzip so richtig.


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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 15:20
Beitrag #437


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Zitat (Medusa @ 08.06.2005, 21:36)
Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 21:20)
Ist dass 100%  das die Deutschen Behörden da machtlos sind?

Bitte in Thread einlesen - das Thema hatten wir schon x-fach.

Vor dem 17.01.2005 nach nationalem Recht in CZ ausgestellte EU-FE, obwohl der Wohnsitz in D. war, sind ein CZ Verstoß gegen EU Recht. D. könnte die CZ vor dem EuGH deswegen verklagen. Der Betroffene CZ EU-FE Inhaber hätte nur von der CZ zu befürchten, daß diese die EU-FE wieder einzieht - was wg. entgegenstehendem nationalen CZ Recht vor dem 17.01.2005 der CZ wohl kaum möglich wäre. Auf vielen CZ EU-FEs steht sowieso der dt. Wohnsitz. Da erübrigt sich die Frage von D. an die CZ ob der dt. Wohnsitz bekannt war cool.gif

Also kurz - in Bezug auf die Wohnsitzfrage sehe ich für vor dem 17.01.2005 ausgestellte CZ EU-FEs keinerlei reale Gefahr.

Die 185-Tage-Reglung hat die EU nicht erfunden, die gilt schon seit vielen Jahrzehnten in allen Vertragsstaaten, für die die IntKfzO gilt. Und deshalb galt sie auch vor dem Beitritt der Tschechei in dei EU schon dort und musste vor Erteilung einer Fahrerlaubnis beachtet werden.


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Natrix20
Beitrag 09.06.2005, 15:27
Beitrag #438


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Hallo,

einige haben ja bereits eine NU zugestellt bekommen, was steht den da genau drin? Meine Frage, steht dort explizit drin das z.B von der tschechischen Fahrerlaubnis nicht mehr gebrauch gemacht werden darf, oder verallgemeinert von einer ausländischen EU Erlaubnis????
Interessiert mich nur mal so, denn wenn dort die Landesnation stehen würde, könnte man ja theoretisch dann einen z.B. tschechischen dann in einen polnischen Führerschein umschreiben lassen und die NU würde ins Leere laufen, steht ja dann auch tschechische Fahrerlaubnis und nicht Polnische,grins. Nur so ne Idee.
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gabriel7
Beitrag 09.06.2005, 15:33
Beitrag #439


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 16:06)
Zitat (Johnnie Walker @ 08.06.2005, 12:40)
Der EuGH bestreitet in RN 77 der Fahrerlaubnisbehörde die in § 28.5 genannte Zuständigkeit.

Nun wird die Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde nicht dadurch wieder hergestellt, daß deutsche  VGe diese Nutzungsuntersagung fuer rechtmäßig halten

Die Auslegung der Richtlinie obliegt nur dem EuGH und nicht deutchen Verwaltungsgerichten.

Eu-Recht ist im Widerspruch zu nationalem Recht vorrangig.  Der Richtlinie in ihrer EugH Auslegung wurde unmittelbare Wirkung, auch von deutschen VGe zuerkannt und muß somit von deutschen Behörden, Gerichten, Körperschaften des öffentlichen Rechts angewandt werden.

@Johnny Walker

Noch einmal - aber jetzt zum letzten Mal - wen interessiert der § 28 FeV?; die NU ergibt sich aus § 46 FeV.


@Peter Lustig
Der § 46 wurde schon vom OVG Koblenz ( 4.5. )
eindeutig, nach deutschem Recht, in Frage gestellt.
Auch wenn Du alles schon im voraus weißt.
Der EuGH wird D diesen jämmerlichen Alibi Paragaphen
um die Ohren hauen. Das ist reine Logik auch wenn
es den Bayern noch so weh tut. rolleyes.gif
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 15:37
Beitrag #440


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 17:17)
Zitat (didel19 @ 08.06.2005, 21:05)
Hallo Andreas oder XDiver oder andere Rechtsexperten,

Ich habe ne kurze Frage, wenn ich einen Tschechischen FS habe der vor dem 17.01.05 ausgestellt wurde, gibt es da bei einer Kontrolle Probleme wenn sich herausstellt das ich dort keine 185 Tage gewohnt habe? Ich habe gehört der Führerschein wird trotzdem nach Tschechien zurück geschickt, und die Behörde muss mir die Fahrerlaubnis dann wieder entziehen. Weil Sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben.

Ist das so richtig? Oder liege ich da falsch?

Freue mich auf eine Antwort

Das ist im Prinzip so richtig.

es ist im prinzip nicht richtig, denn vor dem 17.01 galt zwar eurecht (185-tage), die regelung hatte die cz aber noch nicht umgesetzt, jetzt schon.
d z.b. hat zig richtlinien noch nicht ratifiziert.
es galt also in cz nationales recht, in dem man keine 185-tage regelung beachten musste.
übrigens gilt es für alle eu-bürger, die sich vor dem 17.01.05 zur prüfung angemeldet haben. man hat 6 monate zeit, selbst diejenigen, die noch den fs in cz machen, machen den legal, allerdings nur unter der o.g. voraussetzung
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Commodore25E
Beitrag 09.06.2005, 15:38
Beitrag #441


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Wenn ich hier so lese, was einige bereit wären, an Strapazen und Reisen sowie Wohnsitznachweisen auf sich zu nehmen, nur um eine MPU zu umgehen......

Und warum muß in jedem 2. Posting Polemik und Häme seitens der Anti-MPU Fraktion dabeisein????


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GSX-R
Beitrag 09.06.2005, 15:38
Beitrag #442


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@ Gabriel7
Der von Dir zitierte Beitrag stammt von Lexus, nicht von Peter Lustig.
Wenn Du schon Leute mit meilenweit mehr Ahnung als Du derart polemisch und mit Deiner höchst eigenen Rechtsauffassung angehst, dann versuch doch wenigstens den Adressaten richtig zu benennen.


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Perplex
Beitrag 09.06.2005, 15:40
Beitrag #443


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@Natrix20,
klappt nicht!
Da steht: "Entziehung der Fahrerlaubnis"
"Die Entziehung hat die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen."


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 15:41
Beitrag #444


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 16:20)
Die 185-Tage-Reglung hat die EU nicht erfunden, die gilt schon seit vielen Jahrzehnten in allen Vertragsstaaten, für die die IntKfzO gilt. Und deshalb galt sie auch vor dem Beitritt der Tschechei in dei EU schon dort und musste vor Erteilung einer Fahrerlaubnis beachtet werden.

Wieder etwas dazugelernt smile.gif

Die CZ hat die 185 Tage Regel aber erst ab dem 17.01.2005 eingeführt. Das war dann vorher vielleicht ein Verstoß der CZ gegen EU Recht & der IntKfzO, aber egal, die CZ hätte nach nationalem Recht große Probleme die FEs unter Hinweis auf den Wohnsitz wieder einzuziehen. Schließlich sind sie nach damaligem CZ Recht korrekt erteilt worden.
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Etienne
Beitrag 09.06.2005, 15:46
Beitrag #445


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.06.2005, 16:40)
"Die Entziehung hat die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen."

Aber in meinem Schreiben (Aufforderung zur MPU, noch keine NU) wird auch ganz klar direkt auf den tschechischen FS mit der darauf eingetragenen EA-Nummer Bezug genommen. Weiß nich, wie's bei der NU is?


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Signaturen sind doooof
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 15:47
Beitrag #446


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.06.2005, 17:40)
@Natrix20,
klappt nicht!
Da steht: "Entziehung der Fahrerlaubnis"
"Die Entziehung hat die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen."

klappt doch, denn die nu bezieht sich nur auf eine bestimmte fe, nicht aber auf eine andere, die man, z.b. in einem anderen eu-land umtauscht oder umschreibt oder was weiss ich...
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gabriel7
Beitrag 09.06.2005, 15:48
Beitrag #447


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@ Lexus
Ja stimmt!!! D hat das ja auch nach
dem Kapper Urteil mit den Niederlanden gemacht!? oder think.gif
Da war doch noch was? think.gif
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 15:49
Beitrag #448


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also antwort für etienne, abgabe der fe oder umschreibung in einem anderen eu-land, oder neuerwerb...dann bekommst du zwar eine nu für deine cz-fe,
darfst aber ganz legal mit dem neuen eu-fs herumfahren. bis zur ersten kontrolle, dann...
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 15:49
Beitrag #449


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Es hieß doch bisher im Forum die NU bezöge sich auf eine bestimmte EU-FE. Eine später in einem anderen Land erteilte / umgeschriebene, EU-FE wäre dann doch nicht betroffen .. ?? think.gif

@Natrix20: Sehr interessante Idee clapping.gif
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 15:51
Beitrag #450


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 17:49)
Es hieß doch bisher im Forum die NU bezöge sich auf eine bestimmte EU-FE. Eine später in einem anderen Land erteilte / umgeschriebene, EU-FE wäre dann doch nicht betroffen .. ?? think.gif

JEP wink.gif
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gabriel7
Beitrag 09.06.2005, 15:55
Beitrag #451


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Zitat (GSX-R @ 09.06.2005, 16:38)
@ Gabriel7
Der von Dir zitierte Beitrag stammt von Lexus, nicht von Peter Lustig.
Wenn Du schon Leute mit meilenweit mehr Ahnung als Du derart polemisch und mit Deiner höchst eigenen Rechtsauffassung angehst, dann versuch doch wenigstens den Adressaten richtig zu benennen.

Gxr2000@
Tut mir leid ich kann die Ansichten einiger
Leute nicht mehr zuordnen crybaby.gif liegt wohl
daran, daß alle das gleiche predigen, nur mit
verschiedenen Worten crybaby.gif
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Commodore25E
Beitrag 09.06.2005, 15:59
Beitrag #452


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Zitat (gabriel7 @ 09.06.2005, 16:55)
Gxr2000@
Tut mir leid ich kann die Ansichten einiger
Leute nicht mehr zuordnen crybaby.gif liegt wohl
daran, daß alle das gleiche predigen, nur mit
verschiedenen Worten crybaby.gif

Er heißt GSX-R, soviel Mühe könntest Du Dir schon geben, gelle wink.gif , oder ist das bewußte verarsche?????

Und zur Predigt wird nur das, was man nicht hören will wink.gif


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GSX-R
Beitrag 09.06.2005, 16:28
Beitrag #453


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Ach lass Commo, lesen kann er anscheinend auch nicht.


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Roland
Beitrag 09.06.2005, 16:43
Beitrag #454


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:41)
Die CZ hat die 185 Tage Regel aber erst ab dem 17.01.2005 eingeführt. Das war dann vorher vielleicht ein Verstoß der CZ gegen EU Recht & der IntKfzO, aber egal, die CZ hätte nach nationalem Recht große Probleme die FEs unter Hinweis auf den Wohnsitz wieder einzuziehen. Schließlich sind sie nach damaligem CZ Recht korrekt erteilt worden.

Also sehe ich das richtig:

Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ??

Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ??

think.gif


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GSX-R
Beitrag 09.06.2005, 16:52
Beitrag #455


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 17:43)
Also sehe ich das richtig:

Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ??

Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ??

think.gif

Tja, so sehen das einige hier.
EU-Recht ist immer dann vorrangig wenns in den Kram passt whistling.gif


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 16:56
Beitrag #456


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 17:43)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:41)
Die CZ hat die 185 Tage Regel aber erst ab dem 17.01.2005 eingeführt. Das war dann vorher vielleicht ein Verstoß der CZ gegen EU Recht & der IntKfzO, aber egal, die CZ hätte nach nationalem Recht große Probleme die FEs unter Hinweis auf den Wohnsitz wieder einzuziehen. Schließlich sind sie nach damaligem CZ Recht korrekt erteilt worden.

Also sehe ich das richtig:

Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ??

Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ??

think.gif

Als Betroffener kann ich da kaum was anderes als zu beidem "Ja" sagen cool.gif Der Unterschied ist einfach: D. kann nur die CZ vor dem EuGH verklagen, NU Betroffene aber D. direkt. Bei diesem System - MPU Kristallkugelverfahren - habe ich auch keinerlei Gewissensbisse deswegen.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:06
Beitrag #457


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:49)
Es hieß doch bisher im Forum die NU bezöge sich auf eine bestimmte EU-FE. Eine später in einem anderen Land erteilte / umgeschriebene, EU-FE wäre dann doch nicht betroffen .. ?? think.gif

@Natrix20: Sehr interessante Idee clapping.gif

Nach der derzeit geltenden EU-FS-Richtlinie darf ein EU-Bürger nur eine Fahrerlaubnis haben. Deshalb muss er in jedem Land zuerst einmal die Frage beantworten, ob er Ersterwerber ist und ob ihm eine vorige FE in irgendeinem europäischen Land schon einmal entzogen worden ist. Bejaht er dies wahrheitsgemäß, fragt die ausländische Behörde im Heimatland nach dem Grund der Entziehung an.

Eine Eu-FE in irgendeinem beliebigen Land doppelt zu bekommen, wie hier vorgeschlagen, ist also betrügerisches Erschleichen und macht die FE schon ab Ausstellung ungültig.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:08
Beitrag #458


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@Lexus

Klar, eine 2. FE ist auch nicht gemeint. Bei Neuerteilung: vorher Rückgabe der anderen EU-FE im Ausstellungsland. Bei Umtausch, z.B. CZ in PL, gibt man die alte EU-FE sowieso weg.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:22
Beitrag #459


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Wie kommt ihr immer auf Umtausch? Der Umtauch ist in der EU doch abgeschafft. Man hat eine einzige FE oder man hat keine. Da die EU-FE im Inland anerkannt wird, wird sie auch nicht umgetauscht, sondern einfach weiterhin benutzt.

Man kann doch nicht von Land zu Land pilgern, dort seine FE vorlegen und um "Umtausch" bitten.

Wenn man gar nichts vorlegen kann, weil die ausländische FE mit der NU auch gleichzeitig eingezogen worden ist, dann kann man in einem beliebigen EU-Ausland nur dann eine FE erwerben, wenn man sich betrügerisch als Ersterwerber ausgibt.

Gibt man sich als Ersterwerber aus, dann muss man auch alles durchziehen, Fahrschule, Prüfung, 185-Tage-Erfordernis usw. Tolle Ausichten, jeweils ein halbes Jahr in 25 verschiedenen europäischen Ausländern zu wohnen, um für ein Vierteljahr für ein paar tausend Euros bis zur nächsten NU fahren zu können. Findet ihr eure Ideen nicht selbst etwas lächerlich?

Und auch dieses betrügerische Verhalten geht nur so lange, bis es ein europäisches FE-Zentralregister gibt.


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Roland
Beitrag 09.06.2005, 17:23
Beitrag #460


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 17:56)
Als Betroffener kann ich da kaum was anderes als zu beidem "Ja" sagen  cool.gif  Der Unterschied ist einfach: D. kann nur die CZ vor dem EuGH verklagen, NU Betroffene aber D. direkt. Bei diesem System - MPU Kristallkugelverfahren - habe ich auch keinerlei Gewissensbisse deswegen.

Also beim ersten Fall dass D die CZ verklagen könnte hast du natürlich recht.

Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn ein NU-Betroffener D verklagen können.

Wie du doch selbst siehst (Gerri; Thommy Bumm; Etienne usw.) hat's bis heute anscheinend noch keiner geschafft erfolgreich dagegen anzugehen.

Ich weiss - natürlich stinkts auch mir als (Nochnicht)- Betroffener der NU's. Aber anscheinend iss da no Way


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:26
Beitrag #461


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:22)
Wie kommt ihr immer auf Umtausch? Der Umtauch ist in der EU doch abgeschafft. Man hat eine einzige FE oder man hat keine. Da die EU-FE im Inland anerkannt wird, wird sie auch nicht umgetauscht, sondern einfach weiterhin benutzt.

Man kann doch nicht von Land zu Land pilgern, dort seine FE vorlegen und um "Umtausch" bitten.

Wenn man gar nichts vorlegen kann, weil die ausländische FE mit der NU auch gleichzeitig eingezogen worden ist, dann kann man in einem beliebigen EU-Ausland nur dann eine FE erwerben, wenn man sich betrügerisch als Ersterwerber ausgibt.

Gibt man sich als Ersterwerber aus, dann muss man auch alles durchziehen, Fahrschule, Prüfung, 185-Tage-Erfordernis usw. Tolle Ausichten, jeweils ein halbes Jahr in 25 verschiedenen europäischen Ausländern zu wohnen, um für ein Vierteljahr für ein paar tausend Euros bis zur nächsten NU fahren zu können. Findet ihr eure Ideen nicht selbst etwas lächerlich?

Und auch dieses betrügerische Verhalten geht nur so lange, bis es ein europäisches FE-Zentralregister gibt.

Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch cool.gif Freiwillig kann man doch umtauschen wenn man umgezogen ist. Bei Umzug gilt doch auch nicht die 185 Tage Regel?
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:36
Beitrag #462


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Wozu sollte es freiwiligen Umtausch geben? Was ist an einer portugiesischen FE besser oder anders als an einer englischen? Benutz doch die eine einfach weiter, dazu gibt es schließlich die Anerkennung.

Wenn ich es richtig sehe, wollt ihr nur, dass lt. EuGH-Urteil eure FEe hier anerkannt werden; in allen anderen Ländern wollt ihr tauschen, weil sie euch nicht gut genug ist. Ich finde das lächerlich.

Und natürlich kann die EU-FE eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt werden mit der Bitte, sie zu entziehen, wieso denn nicht?


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:37
Beitrag #463


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:23)
Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn ein NU-Betroffener D verklagen können.

Spätestens nach der letztinstanzlichen Entscheidung in D. gegen eine NU ist der Weg für den Betroffenen frei zum EuGH. Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH wink.gif
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:38
Beitrag #464


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:26)
Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch cool.gif Freiwillig kann man doch umtauschen wenn man umgezogen ist. Bei Umzug gilt doch auch nicht die 185 Tage Regel?

Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.


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Roland
Beitrag 09.06.2005, 17:41
Beitrag #465


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:37)
Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH wink.gif

Ich fürchte, dass dieser Fall - wenn er denn vor dem EU-GH verhandelt wird - kaum ausschlaggebend für die meisten von uns sein wird, da die wenigsten überhaupt irgendeine MPU absolviert haben.


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Roland
Beitrag 09.06.2005, 17:42
Beitrag #466


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren????

DAS ist allerdings eine sehr gute Frage.

Erbitte hierzu reichlich Antworten smile.gif


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:44
Beitrag #467


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:36)
Wozu sollte es freiwiligen Umzug geben? Was ist an einer portugiesischen FE besser odre anders als an einer englischen? Benutz doch die eine einfach weiter, dazu gibt es schließlich die Anerkennung.


Es geht darum, wenn die bisherige FE eine NU bekommen hat, diese in eine eines anderen EU Staates zu tauschen, welche dann keine NU hat.

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:36)
Und natürlich kann die EU-FE eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt werden mit der Bitte, sie zu entziehen, wieso denn nicht?

Wenn die FE an den ausstellenden Staat geschickt wird ist das natürlich OK. Nicht jedoch, wenn sie einfach in D. "eingelagert" wird. Im ausstellenden Staat kann ich sie evtl. einfach wieder abholen, wenn dieser die D. Bedenken nicht teilt.
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gerri
Beitrag 09.06.2005, 17:44
Beitrag #468


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ja lexus,ich kann mich also nach dem gesetz,das mich in deutschland für ungeeignet hält mich ruhigen gewissen nach holland fahren lasse,so wie ich es auch öfter mache und dort am strassenverkehr teilnehmen obwohl deutschland meint ich wäre ungeeignet.können die das denn mit sich vereinbaren.die müssten doch eigentlich die holländer vor mir warnen..
das ist doch wahnsinn mad.gif mad.gif rofl1.gif


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:45
Beitrag #469


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.

Genau! Deshalb gilt im Umkehrschluß die der CZ genügende Eignung auch hier cool.gif
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:46
Beitrag #470


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Aber das ist doch ein ganz frommer Wunsch, dass ein ausländischer Beamter, der von der deutschen FEB einen fetten Brief bekommen hat, es auf sich nimmt, dich einfach wieder auf die Menschheit loszulassen.


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gerri
Beitrag 09.06.2005, 17:48
Beitrag #471


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also bei mir haben die holländer nicht reagiert als das strassenverkehrsamt denen geschrieben hatte das sie mir den fs wieder abnehmen sollen.die haben gesagt der fs ist rechtmässig.punkt aus..


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:48
Beitrag #472


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:41)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:37)
Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH  wink.gif

Ich fürchte, dass dieser Fall - wenn er denn vor dem EU-GH verhandelt wird - kaum ausschlaggebend für die meisten von uns sein wird, da die wenigsten überhaupt irgendeine MPU absolviert haben.

Ich glaube schon, daß der Fall für uns Bedeutung hat. Schließlich geht es um die Anerkennung der Eignungsprüfung eines anderen Staates, die Bestandteil des Hoheitsaktes der FE Erteilung ist.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:51
Beitrag #473


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:46)
Aber das ist doch ein ganz frommer Wunsch, dass ein ausländischer Beamter, der von der deutschen FEB einen fetten Brief bekommen hat, es auf sich nimmt, dich einfach wieder auf die Menschheit loszulassen.

Ich glaube auch der CZ Beamte muß sich an Recht und Gesetz halten. Wenn die alten dt. Geschichten für die CZ nicht mehr relevant sind reicht für die Verweigerung der Herausgabe kaum der Hinweis auf einen dt. Brief. Ich glaube die CZ Verwaltungsgerichte legen mehr Wert auf ihr eigenes Recht denn auf dt. Briefe. ..
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:52
Beitrag #474


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:45)
Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.

Genau! Deshalb gilt im Umkehrschluß die der CZ genügende Eignung auch hier cool.gif

Das ist euer Kardinalirrtum.

Schaut mal: nicht mal ein Türke oder Albaner, der in seiner Heimat eine Fahrerlaubnis erworben hat, muss hier zur Umschreibung nach sechs Monaten (weil es keine EU-Staaten sind) noch mal zur Fahrschule gehen.

Aber da kommen gestandene Menschen in die EU-Länder und tun so, als hätten sie gestern den 18. Geburtstag gehabt und gehen zur Fahrschule usw., nur mit dem Ziel die dortigen Beamten darüber zu täuschen, dass sie längst eine FE besessen haben - sich also als dumme Ersterwerber auszugeben! Schon dieses Vorgehen zeigt doch das schlechte Gewissen schon beim Erlangen der ausländischen FE. Man weiss, dass man illegal handelt (indem die ausdrückliche Frage im Fragebogen nach einer früheren FE unwahrhaftig beantwortet wird), aber dann rennt man hinterher mit dem EuGH-Urteil rum. Für mich ist das nur das formale Ausnutzen des Fehlens eines zentralen FE-Registers, aber niemals ein legaler Erwerb einer gültigen FE.

Ich denke nicht, dass 24 andere Länder auf Dauer Lust haben, ihre Beamten dauerhaft von deutschen EU-Bürgern verarschen zu lassen.

Und so wird euer heiß erwartetes EuGH-Urteil auch ausfallen.

Schade, dass ihr während des 185-Tage-Aufenthalts schon volljährig sein müsst für die FE, sonst könntet ihr dort gleich das Kindergeld auch noch mitbeziehen.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:53
Beitrag #475


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Zitat (gerri @ 09.06.2005, 18:48)
also bei mir haben die holländer nicht reagiert als das strassenverkehrsamt denen geschrieben hatte das sie mir den fs wieder abnehmen sollen.die haben gesagt der fs ist rechtmässig.punkt aus..

Bei Kapper hat NL auch so reagiert laugh.gif
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Roland
Beitrag 09.06.2005, 17:53
Beitrag #476


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:48)
Ich glaube schon, daß der Fall für uns Bedeutung hat. Schließlich geht es um die Anerkennung der Eignungsprüfung eines anderen Staates, die Bestandteil des Hoheitsaktes der FE Erteilung ist.

Jaja was ich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die wenigsten CZ/PL-FS Besitzer überhaupt einen MPU gemacht haben. Schon vor allem deswegen, dass es eben in CZ und PL keine Form der Eignungsüberprüfung gibt. cool.gif


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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 17:55
Beitrag #477


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Dass die 185-Tage-Regelung erst seit dem 17.01.2005 in der CZ gilt, ist Unfug.

Die 2. EU-FS-RiLi ist seit dem 1.5.2004 unmittelbar geltendes Recht auch in den neuen EU-Staaten. Also galt die 185-Tage-Regelung bereits ab diesem Tag und wurde ab dem ersten Tag von den Staaten, die EU-Führerscheine unter Missachtung dieser Regelung ausgestellt haben, ungeachtet eventuell geltenden anderen Rechts verletzt.

Um dagegen vorzugehen, braucht es erst einmal jemanden, der sich dazu bereit erklärt. Im Übrigen wird man gerade in der Anfangsphase gegenüber den neuen EU-Staaten nachsichtiger sein, da diese den ganzen Wust der nun für sie geltenden EU-Vorgaben erst einmal verinnerlichen mussten und noch heute müssen. Darum bleibt es aber dennoch objektiv gesehen eine Missachtung.

Zitat
(Medusa @ 09.06.2005, 18:26)
Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch cool.gif Freiwillig kann man doch umtauschen wenn man umgezogen ist. Bei Umzug gilt doch auch nicht die 185 Tage Regel?

Deutschland hat wie die restlichen EU-Staaten auch immer noch seine nationale Eigenständigkeit und ist ein souveräner Staat. Nach dem Territorialprinzip kann es nach wie vor seine eigenen Gesetze machen, sofern sie den in den einschlägigen Verträgen an die EU abgegebenen Rechten und Zuständigkeiten nicht widersprechen. Das Fahrerlaubnisrecht ist immer noch nationales Recht. Schnittstellen gibt es da, wo Rechtsbereiche der anderen EU-Staaten bzw. der Gemeinschaft betroffen sind.

Die generelle Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine wird doch überhaupt nicht in Frage gestellt. D nimmt sich lediglich das Recht heraus, in einem Bereich, den die EU bisher nicht mit Zustimmung ihrer Mitglieder für alle Mitgliedsstaaten geregelt hat, eigene Maßnahmen zu treffen und die Benutzung eines ausländischen FS im Inland zu untersagen.

Die 185-Tage-Regelung gilt im Übrigen bei einem Neuerwerb einer FE. Was hat denn da ein Umzug damit zu tun?
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:57
Beitrag #478


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:52)
Aber da kommen gestandene Menschen in die EU-Länder und tun so, als hätten sie gestern den 18. Geburtstag gehabt und gehen zur Fahrschule usw., nur mit dem Ziel die dortigen Beamten darüber zu täuschen, dass sie längst eine FE besessen haben - sich also als dumme Ersterwerber auszugeben!


Wäre es so würde die Frage nach einer bestehenden Sperrfrist im CZ FE Antrag aber wenig Sinn machen. Die CZ interessiert sich nur für eine bestehende Sperrfrist - gemäß EU FE Rili wink.gif

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:52)
Schade, dass ihr während des 185-Tage-Auftenthalts schon volljährig sein müsst für die FE, sonst könntet ihr dort gleich das Kindergeld auch noch mitbeziehen.


Ideen dazu sind jederzeit willkommen laugh.gif cool.gif
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:00
Beitrag #479


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:53)
Jaja was ich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die wenigsten CZ/PL-FS Besitzer überhaupt einen MPU gemacht haben. Schon vor allem deswegen, dass es eben in CZ und PL keine Form der Eignungsüberprüfung gibt.  cool.gif

Nach EU FE Rili muß die CZ die Eignung vor FE Erteilung überprüfen. Was sie nebenbei bemerkt bei mir auch tat. Zweifel ob die Eignung überprüft wurde kann D. gerne im Verfahren D. gg. CZ vor dem EuGH klären.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:05
Beitrag #480


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 18:55)
Die generelle Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine wird doch überhaupt nicht in Frage gestellt. D nimmt sich lediglich das Recht heraus, in einem Bereich, den die EU bisher nicht mit Zustimmung ihrer Mitglieder für alle Mitgliedsstaaten geregelt hat, eigene Maßnahmen zu treffen und die Benutzung eines ausländischen FS im Inland zu untersagen.

Die 185-Tage-Regelung gilt im Übrigen bei einem Neuerwerb einer FE. Was hat denn da ein Umzug damit zu tun?

Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.
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