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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Wenn ich hier so lese, was einige bereit wären, an Strapazen und Reisen sowie Wohnsitznachweisen auf sich zu nehmen, nur um eine MPU zu umgehen......
Und warum muß in jedem 2. Posting Polemik und Häme seitens der Anti-MPU Fraktion dabeisein???? -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
@ Gabriel7
Der von Dir zitierte Beitrag stammt von Lexus, nicht von Peter Lustig. Wenn Du schon Leute mit meilenweit mehr Ahnung als Du derart polemisch und mit Deiner höchst eigenen Rechtsauffassung angehst, dann versuch doch wenigstens den Adressaten richtig zu benennen. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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@Natrix20,
klappt nicht! Da steht: "Entziehung der Fahrerlaubnis" "Die Entziehung hat die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen." -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 16:20) Die 185-Tage-Reglung hat die EU nicht erfunden, die gilt schon seit vielen Jahrzehnten in allen Vertragsstaaten, für die die IntKfzO gilt. Und deshalb galt sie auch vor dem Beitritt der Tschechei in dei EU schon dort und musste vor Erteilung einer Fahrerlaubnis beachtet werden. Wieder etwas dazugelernt ![]() Die CZ hat die 185 Tage Regel aber erst ab dem 17.01.2005 eingeführt. Das war dann vorher vielleicht ein Verstoß der CZ gegen EU Recht & der IntKfzO, aber egal, die CZ hätte nach nationalem Recht große Probleme die FEs unter Hinweis auf den Wohnsitz wieder einzuziehen. Schließlich sind sie nach damaligem CZ Recht korrekt erteilt worden. |
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Zitat (Thommy Bumm @ 09.06.2005, 16:40) "Die Entziehung hat die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen." Aber in meinem Schreiben (Aufforderung zur MPU, noch keine NU) wird auch ganz klar direkt auf den tschechischen FS mit der darauf eingetragenen EA-Nummer Bezug genommen. Weiß nich, wie's bei der NU is? -------------------- Signaturen sind doooof
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#446
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 09.06.2005, 17:40) @Natrix20, klappt nicht! Da steht: "Entziehung der Fahrerlaubnis" "Die Entziehung hat die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen." klappt doch, denn die nu bezieht sich nur auf eine bestimmte fe, nicht aber auf eine andere, die man, z.b. in einem anderen eu-land umtauscht oder umschreibt oder was weiss ich... |
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#447
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
@ Lexus
Ja stimmt!!! D hat das ja auch nach dem Kapper Urteil mit den Niederlanden gemacht!? oder ![]() Da war doch noch was? ![]() |
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#448
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also antwort für etienne, abgabe der fe oder umschreibung in einem anderen eu-land, oder neuerwerb...dann bekommst du zwar eine nu für deine cz-fe,
darfst aber ganz legal mit dem neuen eu-fs herumfahren. bis zur ersten kontrolle, dann... |
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#449
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Es hieß doch bisher im Forum die NU bezöge sich auf eine bestimmte EU-FE. Eine später in einem anderen Land erteilte / umgeschriebene, EU-FE wäre dann doch nicht betroffen .. ??
![]() @Natrix20: Sehr interessante Idee ![]() |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 17:49) Es hieß doch bisher im Forum die NU bezöge sich auf eine bestimmte EU-FE. Eine später in einem anderen Land erteilte / umgeschriebene, EU-FE wäre dann doch nicht betroffen .. ?? ![]() JEP ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 ![]() |
Zitat (GSX-R @ 09.06.2005, 16:38) @ Gabriel7 Der von Dir zitierte Beitrag stammt von Lexus, nicht von Peter Lustig. Wenn Du schon Leute mit meilenweit mehr Ahnung als Du derart polemisch und mit Deiner höchst eigenen Rechtsauffassung angehst, dann versuch doch wenigstens den Adressaten richtig zu benennen. Gxr2000@ Tut mir leid ich kann die Ansichten einiger Leute nicht mehr zuordnen ![]() daran, daß alle das gleiche predigen, nur mit verschiedenen Worten ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Zitat (gabriel7 @ 09.06.2005, 16:55) Gxr2000@ Tut mir leid ich kann die Ansichten einiger Leute nicht mehr zuordnen ![]() daran, daß alle das gleiche predigen, nur mit verschiedenen Worten ![]() Er heißt GSX-R, soviel Mühe könntest Du Dir schon geben, gelle ![]() Und zur Predigt wird nur das, was man nicht hören will ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Ach lass Commo, lesen kann er anscheinend auch nicht.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:41) Die CZ hat die 185 Tage Regel aber erst ab dem 17.01.2005 eingeführt. Das war dann vorher vielleicht ein Verstoß der CZ gegen EU Recht & der IntKfzO, aber egal, die CZ hätte nach nationalem Recht große Probleme die FEs unter Hinweis auf den Wohnsitz wieder einzuziehen. Schließlich sind sie nach damaligem CZ Recht korrekt erteilt worden. Also sehe ich das richtig: Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ?? Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ?? ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 17:43) Also sehe ich das richtig: Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ?? Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ?? ![]() Tja, so sehen das einige hier. EU-Recht ist immer dann vorrangig wenns in den Kram passt ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 17:43) Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:41) Die CZ hat die 185 Tage Regel aber erst ab dem 17.01.2005 eingeführt. Das war dann vorher vielleicht ein Verstoß der CZ gegen EU Recht & der IntKfzO, aber egal, die CZ hätte nach nationalem Recht große Probleme die FEs unter Hinweis auf den Wohnsitz wieder einzuziehen. Schließlich sind sie nach damaligem CZ Recht korrekt erteilt worden. Also sehe ich das richtig: Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ?? Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ?? ![]() Als Betroffener kann ich da kaum was anderes als zu beidem "Ja" sagen ![]() |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:49) Es hieß doch bisher im Forum die NU bezöge sich auf eine bestimmte EU-FE. Eine später in einem anderen Land erteilte / umgeschriebene, EU-FE wäre dann doch nicht betroffen .. ?? ![]() @Natrix20: Sehr interessante Idee ![]() Nach der derzeit geltenden EU-FS-Richtlinie darf ein EU-Bürger nur eine Fahrerlaubnis haben. Deshalb muss er in jedem Land zuerst einmal die Frage beantworten, ob er Ersterwerber ist und ob ihm eine vorige FE in irgendeinem europäischen Land schon einmal entzogen worden ist. Bejaht er dies wahrheitsgemäß, fragt die ausländische Behörde im Heimatland nach dem Grund der Entziehung an. Eine Eu-FE in irgendeinem beliebigen Land doppelt zu bekommen, wie hier vorgeschlagen, ist also betrügerisches Erschleichen und macht die FE schon ab Ausstellung ungültig. -------------------- |
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@Lexus
Klar, eine 2. FE ist auch nicht gemeint. Bei Neuerteilung: vorher Rückgabe der anderen EU-FE im Ausstellungsland. Bei Umtausch, z.B. CZ in PL, gibt man die alte EU-FE sowieso weg. |
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Wie kommt ihr immer auf Umtausch? Der Umtauch ist in der EU doch abgeschafft. Man hat eine einzige FE oder man hat keine. Da die EU-FE im Inland anerkannt wird, wird sie auch nicht umgetauscht, sondern einfach weiterhin benutzt.
Man kann doch nicht von Land zu Land pilgern, dort seine FE vorlegen und um "Umtausch" bitten. Wenn man gar nichts vorlegen kann, weil die ausländische FE mit der NU auch gleichzeitig eingezogen worden ist, dann kann man in einem beliebigen EU-Ausland nur dann eine FE erwerben, wenn man sich betrügerisch als Ersterwerber ausgibt. Gibt man sich als Ersterwerber aus, dann muss man auch alles durchziehen, Fahrschule, Prüfung, 185-Tage-Erfordernis usw. Tolle Ausichten, jeweils ein halbes Jahr in 25 verschiedenen europäischen Ausländern zu wohnen, um für ein Vierteljahr für ein paar tausend Euros bis zur nächsten NU fahren zu können. Findet ihr eure Ideen nicht selbst etwas lächerlich? Und auch dieses betrügerische Verhalten geht nur so lange, bis es ein europäisches FE-Zentralregister gibt. -------------------- |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 17:56) Als Betroffener kann ich da kaum was anderes als zu beidem "Ja" sagen ![]() Also beim ersten Fall dass D die CZ verklagen könnte hast du natürlich recht. Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn ein NU-Betroffener D verklagen können. Wie du doch selbst siehst (Gerri; Thommy Bumm; Etienne usw.) hat's bis heute anscheinend noch keiner geschafft erfolgreich dagegen anzugehen. Ich weiss - natürlich stinkts auch mir als (Nochnicht)- Betroffener der NU's. Aber anscheinend iss da no Way -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:22) Wie kommt ihr immer auf Umtausch? Der Umtauch ist in der EU doch abgeschafft. Man hat eine einzige FE oder man hat keine. Da die EU-FE im Inland anerkannt wird, wird sie auch nicht umgetauscht, sondern einfach weiterhin benutzt. Man kann doch nicht von Land zu Land pilgern, dort seine FE vorlegen und um "Umtausch" bitten. Wenn man gar nichts vorlegen kann, weil die ausländische FE mit der NU auch gleichzeitig eingezogen worden ist, dann kann man in einem beliebigen EU-Ausland nur dann eine FE erwerben, wenn man sich betrügerisch als Ersterwerber ausgibt. Gibt man sich als Ersterwerber aus, dann muss man auch alles durchziehen, Fahrschule, Prüfung, 185-Tage-Erfordernis usw. Tolle Ausichten, jeweils ein halbes Jahr in 25 verschiedenen europäischen Ausländern zu wohnen, um für ein Vierteljahr für ein paar tausend Euros bis zur nächsten NU fahren zu können. Findet ihr eure Ideen nicht selbst etwas lächerlich? Und auch dieses betrügerische Verhalten geht nur so lange, bis es ein europäisches FE-Zentralregister gibt. Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Wozu sollte es freiwiligen Umtausch geben? Was ist an einer portugiesischen FE besser oder anders als an einer englischen? Benutz doch die eine einfach weiter, dazu gibt es schließlich die Anerkennung.
Wenn ich es richtig sehe, wollt ihr nur, dass lt. EuGH-Urteil eure FEe hier anerkannt werden; in allen anderen Ländern wollt ihr tauschen, weil sie euch nicht gut genug ist. Ich finde das lächerlich. Und natürlich kann die EU-FE eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt werden mit der Bitte, sie zu entziehen, wieso denn nicht? -------------------- |
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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:23) Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn ein NU-Betroffener D verklagen können. Spätestens nach der letztinstanzlichen Entscheidung in D. gegen eine NU ist der Weg für den Betroffenen frei zum EuGH. Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH ![]() |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:26) Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch ![]() Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt. -------------------- |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:37) Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH ![]() Ich fürchte, dass dieser Fall - wenn er denn vor dem EU-GH verhandelt wird - kaum ausschlaggebend für die meisten von uns sein wird, da die wenigsten überhaupt irgendeine MPU absolviert haben. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38) Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? DAS ist allerdings eine sehr gute Frage. Erbitte hierzu reichlich Antworten ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:36) Wozu sollte es freiwiligen Umzug geben? Was ist an einer portugiesischen FE besser odre anders als an einer englischen? Benutz doch die eine einfach weiter, dazu gibt es schließlich die Anerkennung. Es geht darum, wenn die bisherige FE eine NU bekommen hat, diese in eine eines anderen EU Staates zu tauschen, welche dann keine NU hat. Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:36) Und natürlich kann die EU-FE eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt werden mit der Bitte, sie zu entziehen, wieso denn nicht? Wenn die FE an den ausstellenden Staat geschickt wird ist das natürlich OK. Nicht jedoch, wenn sie einfach in D. "eingelagert" wird. Im ausstellenden Staat kann ich sie evtl. einfach wieder abholen, wenn dieser die D. Bedenken nicht teilt. |
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ja lexus,ich kann mich also nach dem gesetz,das mich in deutschland für ungeeignet hält mich ruhigen gewissen nach holland fahren lasse,so wie ich es auch öfter mache und dort am strassenverkehr teilnehmen obwohl deutschland meint ich wäre ungeeignet.können die das denn mit sich vereinbaren.die müssten doch eigentlich die holländer vor mir warnen..
das ist doch wahnsinn ![]() ![]() ![]() -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38) Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt. Genau! Deshalb gilt im Umkehrschluß die der CZ genügende Eignung auch hier ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Aber das ist doch ein ganz frommer Wunsch, dass ein ausländischer Beamter, der von der deutschen FEB einen fetten Brief bekommen hat, es auf sich nimmt, dich einfach wieder auf die Menschheit loszulassen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
also bei mir haben die holländer nicht reagiert als das strassenverkehrsamt denen geschrieben hatte das sie mir den fs wieder abnehmen sollen.die haben gesagt der fs ist rechtmässig.punkt aus..
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:41) Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:37) Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH ![]() Ich fürchte, dass dieser Fall - wenn er denn vor dem EU-GH verhandelt wird - kaum ausschlaggebend für die meisten von uns sein wird, da die wenigsten überhaupt irgendeine MPU absolviert haben. Ich glaube schon, daß der Fall für uns Bedeutung hat. Schließlich geht es um die Anerkennung der Eignungsprüfung eines anderen Staates, die Bestandteil des Hoheitsaktes der FE Erteilung ist. |
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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:46) Aber das ist doch ein ganz frommer Wunsch, dass ein ausländischer Beamter, der von der deutschen FEB einen fetten Brief bekommen hat, es auf sich nimmt, dich einfach wieder auf die Menschheit loszulassen. Ich glaube auch der CZ Beamte muß sich an Recht und Gesetz halten. Wenn die alten dt. Geschichten für die CZ nicht mehr relevant sind reicht für die Verweigerung der Herausgabe kaum der Hinweis auf einen dt. Brief. Ich glaube die CZ Verwaltungsgerichte legen mehr Wert auf ihr eigenes Recht denn auf dt. Briefe. .. |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:45) Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38) Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt. Genau! Deshalb gilt im Umkehrschluß die der CZ genügende Eignung auch hier ![]() Das ist euer Kardinalirrtum. Schaut mal: nicht mal ein Türke oder Albaner, der in seiner Heimat eine Fahrerlaubnis erworben hat, muss hier zur Umschreibung nach sechs Monaten (weil es keine EU-Staaten sind) noch mal zur Fahrschule gehen. Aber da kommen gestandene Menschen in die EU-Länder und tun so, als hätten sie gestern den 18. Geburtstag gehabt und gehen zur Fahrschule usw., nur mit dem Ziel die dortigen Beamten darüber zu täuschen, dass sie längst eine FE besessen haben - sich also als dumme Ersterwerber auszugeben! Schon dieses Vorgehen zeigt doch das schlechte Gewissen schon beim Erlangen der ausländischen FE. Man weiss, dass man illegal handelt (indem die ausdrückliche Frage im Fragebogen nach einer früheren FE unwahrhaftig beantwortet wird), aber dann rennt man hinterher mit dem EuGH-Urteil rum. Für mich ist das nur das formale Ausnutzen des Fehlens eines zentralen FE-Registers, aber niemals ein legaler Erwerb einer gültigen FE. Ich denke nicht, dass 24 andere Länder auf Dauer Lust haben, ihre Beamten dauerhaft von deutschen EU-Bürgern verarschen zu lassen. Und so wird euer heiß erwartetes EuGH-Urteil auch ausfallen. Schade, dass ihr während des 185-Tage-Aufenthalts schon volljährig sein müsst für die FE, sonst könntet ihr dort gleich das Kindergeld auch noch mitbeziehen. -------------------- |
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Zitat (gerri @ 09.06.2005, 18:48) also bei mir haben die holländer nicht reagiert als das strassenverkehrsamt denen geschrieben hatte das sie mir den fs wieder abnehmen sollen.die haben gesagt der fs ist rechtmässig.punkt aus.. Bei Kapper hat NL auch so reagiert ![]() |
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#476
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:48) Ich glaube schon, daß der Fall für uns Bedeutung hat. Schließlich geht es um die Anerkennung der Eignungsprüfung eines anderen Staates, die Bestandteil des Hoheitsaktes der FE Erteilung ist. Jaja was ich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die wenigsten CZ/PL-FS Besitzer überhaupt einen MPU gemacht haben. Schon vor allem deswegen, dass es eben in CZ und PL keine Form der Eignungsüberprüfung gibt. ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#477
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Dass die 185-Tage-Regelung erst seit dem 17.01.2005 in der CZ gilt, ist Unfug.
Die 2. EU-FS-RiLi ist seit dem 1.5.2004 unmittelbar geltendes Recht auch in den neuen EU-Staaten. Also galt die 185-Tage-Regelung bereits ab diesem Tag und wurde ab dem ersten Tag von den Staaten, die EU-Führerscheine unter Missachtung dieser Regelung ausgestellt haben, ungeachtet eventuell geltenden anderen Rechts verletzt. Um dagegen vorzugehen, braucht es erst einmal jemanden, der sich dazu bereit erklärt. Im Übrigen wird man gerade in der Anfangsphase gegenüber den neuen EU-Staaten nachsichtiger sein, da diese den ganzen Wust der nun für sie geltenden EU-Vorgaben erst einmal verinnerlichen mussten und noch heute müssen. Darum bleibt es aber dennoch objektiv gesehen eine Missachtung. Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:26) Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch cool.gif Freiwillig kann man doch umtauschen wenn man umgezogen ist. Bei Umzug gilt doch auch nicht die 185 Tage Regel? Deutschland hat wie die restlichen EU-Staaten auch immer noch seine nationale Eigenständigkeit und ist ein souveräner Staat. Nach dem Territorialprinzip kann es nach wie vor seine eigenen Gesetze machen, sofern sie den in den einschlägigen Verträgen an die EU abgegebenen Rechten und Zuständigkeiten nicht widersprechen. Das Fahrerlaubnisrecht ist immer noch nationales Recht. Schnittstellen gibt es da, wo Rechtsbereiche der anderen EU-Staaten bzw. der Gemeinschaft betroffen sind. Die generelle Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine wird doch überhaupt nicht in Frage gestellt. D nimmt sich lediglich das Recht heraus, in einem Bereich, den die EU bisher nicht mit Zustimmung ihrer Mitglieder für alle Mitgliedsstaaten geregelt hat, eigene Maßnahmen zu treffen und die Benutzung eines ausländischen FS im Inland zu untersagen. Die 185-Tage-Regelung gilt im Übrigen bei einem Neuerwerb einer FE. Was hat denn da ein Umzug damit zu tun? |
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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:52) Aber da kommen gestandene Menschen in die EU-Länder und tun so, als hätten sie gestern den 18. Geburtstag gehabt und gehen zur Fahrschule usw., nur mit dem Ziel die dortigen Beamten darüber zu täuschen, dass sie längst eine FE besessen haben - sich also als dumme Ersterwerber auszugeben! Wäre es so würde die Frage nach einer bestehenden Sperrfrist im CZ FE Antrag aber wenig Sinn machen. Die CZ interessiert sich nur für eine bestehende Sperrfrist - gemäß EU FE Rili ![]() Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:52) Schade, dass ihr während des 185-Tage-Auftenthalts schon volljährig sein müsst für die FE, sonst könntet ihr dort gleich das Kindergeld auch noch mitbeziehen. Ideen dazu sind jederzeit willkommen ![]() ![]() |
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#479
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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:53) Jaja was ich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die wenigsten CZ/PL-FS Besitzer überhaupt einen MPU gemacht haben. Schon vor allem deswegen, dass es eben in CZ und PL keine Form der Eignungsüberprüfung gibt. ![]() Nach EU FE Rili muß die CZ die Eignung vor FE Erteilung überprüfen. Was sie nebenbei bemerkt bei mir auch tat. Zweifel ob die Eignung überprüft wurde kann D. gerne im Verfahren D. gg. CZ vor dem EuGH klären. |
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#480
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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 18:55) Die generelle Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine wird doch überhaupt nicht in Frage gestellt. D nimmt sich lediglich das Recht heraus, in einem Bereich, den die EU bisher nicht mit Zustimmung ihrer Mitglieder für alle Mitgliedsstaaten geregelt hat, eigene Maßnahmen zu treffen und die Benutzung eines ausländischen FS im Inland zu untersagen. Die 185-Tage-Regelung gilt im Übrigen bei einem Neuerwerb einer FE. Was hat denn da ein Umzug damit zu tun? Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten. |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05) Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten. Du tauscht doch die Fahrerlaubnis nicht um; umgetauscht wird lediglich der FS. Die FE gilt europaweit und wird nur durch den jeweiligen nationalen FS nach außen hin dokumentiert. Durch einen Umzug und den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen ausländischen FS erwirbst Du keine neue FE. Demnach gilt eine ausgesprochene NU auch für den neuen FS weiter. |
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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 19:10) Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05) Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten. Du tauscht doch die Fahrerlaubnis nicht um; umgetauscht wird lediglich der FS. Die FE gilt europaweit und wird nur durch den jeweiligen nationalen FS nach außen hin dokumentiert. Durch einen Umzug und den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen ausländischen FS erwirbst Du keine neue FE. Demnach gilt eine ausgesprochene NU auch für den neuen FS weiter. Die Sprachteilung in Führerschein und Fahrerlaubnis kommt auf meiner EU-FE nicht vor. Dort stehen in verschiedenen Sprachen beide Begriffe. Sie sind offensichtlich nach EU Recht identisch. Im Forum hieß es bisher immer, daß sich eine NU auf eine bestimmte FE bezieht .. Nun nicht mehr ?? Demnach wäre eine nach Rückgabe der alten FE ausgestellte andere FE automatisch ebenfalls mit einer NU belegt = nicht anerkannt ?? |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05) Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten. Mannomann euch fallen ja ganz schöne Klimmzüge ein. ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 19:23) Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05) Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten. Mannomann euch fallen ja ganz schöne Klimmzüge ein. ![]() Das Urheberrecht für diese Idee gehört ![]() ![]() Mit den Klimmzügen hat übrigens D. angefangen .. ![]() |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:15) Die Sprachteilung in Führerschein und Fahrerlaubnis kommt auf meiner EU-FE nicht vor. Dort stehen in verschiedenen Sprachen beide Begriffe. Sie sind offensichtlich nach EU Recht identisch. Im Forum hieß es bisher immer, daß sich eine NU auf eine bestimmte FE bezieht .. Nun nicht mehr ?? Demnach wäre eine nach Rückgabe der alten FE ausgestellte andere FE automatisch ebenfalls mit einer NU belegt = nicht anerkannt ?? Nochmals: Man darf nur eine FE in Europa haben. Wie Peter Lustig schon bemerkte, kommt allenfalls ein Umtausch eines Führerscheins in Betracht, obwohl ich auch dafür keinerlei Sinn und vor allem auch keinerlei gesetzliche Grundlage sehe. Die ausländische Beweisurkunde Führerschein kann europaweit vorgelegt werden; welchen Sinn sollte eine Umtauschmöglichkeit machen? Wo steht, dass ich einen EU-Führerschein jederzeit in beliebige andere nationale je nach Lust und Laune umtauschen kann? Der hier vorgeschlagene Klimmzug ist eindeutig illeagal. Besteht insoweit Einigkeit? Schließlich muss doch jedes Mal vorgelogen werden, dass derjenige noch keine andere FE vorher hatte. Wie soll dieses umgangen werden? Es ist doch auch ausdrücklich festgelegt in der EU-FS-Richtlinie, dass die Ausgabe eines nationalen Führerscheins nur gegen Ablieferung des ausländischen Führerscheins möglich ist. Dieser Akt kann doch nur umgangen werden, indem man verschweigt, dass man schon mal einen FS (der dann auf Grund der NU längst eingezogen ist und nicht mehr abgeliefert werden kann) hatte. -------------------- |
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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40) Nochmals: Man darf nur eine FE in Europa haben. Wie Peter Lustig schon bemerkte, kommt allenfalls ein Umtausch eines Führerscheins in Betracht, obwohl ich auch dafür keinerlei Sinn und vor allem auch keinerlei gesetzliche Grundlage sehe. Die ausländische Beweisurkunde Führerschein kann europaweit vorgelegt werden; welchen Sinn sollte eine Umtauschmöglichkeit machen? Wo steht, dass ich einen EU-Führerschein jederzeit in beliebige andere nationale je nach Lust und Laune umtauschen kann? Unterstellt die ausländische FEB spielt mit. Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40) Der hier vorgeschlagene Klimmzug ist eindeutig illeagal. Besteht insoweit Einigkeit? Schließlich muss doch jedes Mal vorgelogen werden, dass derjenige noch keine andere FE vorher hatte. Wie soll dieses umgangen werden? Bei Neuerteilung ist es doch kein Problem die vorherige CZ EU-FE anzugeben. Solange keine Sperrfrist besteht ist die Vorexistenz der FE doch kein Hinderungsgrund für eine neue EU-FE Ausstellung im Ausland. Im Umtauschfall wird die Existenz der CZ-FE nicht verschwiegen - diese wird zwecks Umtausch schließlich vorgelegt. Kann da nichts illegales entdecken. ![]() Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40) Es ist doch auch ausdrücklich festgelegt in der EU-FS-Richtlinie, dass die Ausgabe eines nationalen Führerscheins nur gegen Ablieferung des ausländischen Führerscheins möglich ist. Dieser Akt kann doch nur umgangen werden, indem man verschweigt, dass man schon mal einen FS (der dann auf Grund der NU längst eingezogen ist und nicht mehr abgeliefert werden kann) hatte. Wenn die FE von D. an CZ zurückgeschickt wurde und von der CZ wieder ausgehändigt wird ist die Ablieferung der alten CZ FE kein Problem. D. selbst darf die FE nicht ohne erneuten Anlaß entziehen und behalten, sondern diese nur stellvertretend zwecks Weiterleitung an den ausstellenden Staat entziehen. |
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Vielleicht findet sich jemand bereit, diesen Thread auszudrucken und ihn an den EuGH zu schicken; dann wissen die echt, wie sie urteilen müssen *g*
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Ich leugne alles
![]() Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.06.2005, 22:48 |
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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:55) Bei Neuerteilung ist es doch kein Problem die vorherige CZ EU-FE anzugeben. Solange keine Sperrfrist besteht ist die Vorexistenz der FE doch kein Hinderungsgrund für eine neue EU-FE Ausstellung im Ausland. Im Umtauschfall wird die Existenz der CZ-FE nicht verschwiegen - diese wird zwecks Umtausch schließlich vorgelegt. Lexus meinte die Vorgehensweise, beim Erwerb einer ausländischen FE anzugeben, dass man vorher noch keine FE in einem EU-Land erworben hatte. Sozusagen Fahranfänger ist. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Warum fragt man dann einen "Fahranfänger" in der CZ nach einer bestehenden Sperrfrist? Es wurde in meinem Antrag übrigens nur nach einer Sperrfrist gefragt. Anfänger oder nicht spielte keine Rolle. Es wurde nicht nach einer bereits besessenen FE gefragt. Wie auch die EU FE Rili in diesem Punkt keine Differenzierung vornimmt. Erteilung = Erteilung. Nicht Wiedererteilung.
Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.06.2005, 22:48 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 02:45 |