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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
gabriel7
Beitrag 09.06.2005, 15:55
Beitrag #451


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Zitat (GSX-R @ 09.06.2005, 16:38)
@ Gabriel7
Der von Dir zitierte Beitrag stammt von Lexus, nicht von Peter Lustig.
Wenn Du schon Leute mit meilenweit mehr Ahnung als Du derart polemisch und mit Deiner höchst eigenen Rechtsauffassung angehst, dann versuch doch wenigstens den Adressaten richtig zu benennen.

Gxr2000@
Tut mir leid ich kann die Ansichten einiger
Leute nicht mehr zuordnen crybaby.gif liegt wohl
daran, daß alle das gleiche predigen, nur mit
verschiedenen Worten crybaby.gif
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Commodore25E
Beitrag 09.06.2005, 15:59
Beitrag #452


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Zitat (gabriel7 @ 09.06.2005, 16:55)
Gxr2000@
Tut mir leid ich kann die Ansichten einiger
Leute nicht mehr zuordnen crybaby.gif liegt wohl
daran, daß alle das gleiche predigen, nur mit
verschiedenen Worten crybaby.gif

Er heißt GSX-R, soviel Mühe könntest Du Dir schon geben, gelle wink.gif , oder ist das bewußte verarsche?????

Und zur Predigt wird nur das, was man nicht hören will wink.gif


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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GSX-R
Beitrag 09.06.2005, 16:28
Beitrag #453


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Ach lass Commo, lesen kann er anscheinend auch nicht.


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Roland
Beitrag 09.06.2005, 16:43
Beitrag #454


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:41)
Die CZ hat die 185 Tage Regel aber erst ab dem 17.01.2005 eingeführt. Das war dann vorher vielleicht ein Verstoß der CZ gegen EU Recht & der IntKfzO, aber egal, die CZ hätte nach nationalem Recht große Probleme die FEs unter Hinweis auf den Wohnsitz wieder einzuziehen. Schließlich sind sie nach damaligem CZ Recht korrekt erteilt worden.

Also sehe ich das richtig:

Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ??

Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ??

think.gif


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GSX-R
Beitrag 09.06.2005, 16:52
Beitrag #455


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 17:43)
Also sehe ich das richtig:

Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ??

Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ??

think.gif

Tja, so sehen das einige hier.
EU-Recht ist immer dann vorrangig wenns in den Kram passt whistling.gif


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 16:56
Beitrag #456


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 17:43)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:41)
Die CZ hat die 185 Tage Regel aber erst ab dem 17.01.2005 eingeführt. Das war dann vorher vielleicht ein Verstoß der CZ gegen EU Recht & der IntKfzO, aber egal, die CZ hätte nach nationalem Recht große Probleme die FEs unter Hinweis auf den Wohnsitz wieder einzuziehen. Schließlich sind sie nach damaligem CZ Recht korrekt erteilt worden.

Also sehe ich das richtig:

Wenn CZ nach nationalen Vorschriften erteilt die gegen EU-Recht verstossen dann ist das OK ??

Wenn D nach nationalem Recht (Eignungsvorraussetzungen) wieder aberkennt dann ist das nicht OK ??

think.gif

Als Betroffener kann ich da kaum was anderes als zu beidem "Ja" sagen cool.gif Der Unterschied ist einfach: D. kann nur die CZ vor dem EuGH verklagen, NU Betroffene aber D. direkt. Bei diesem System - MPU Kristallkugelverfahren - habe ich auch keinerlei Gewissensbisse deswegen.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:06
Beitrag #457


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 16:49)
Es hieß doch bisher im Forum die NU bezöge sich auf eine bestimmte EU-FE. Eine später in einem anderen Land erteilte / umgeschriebene, EU-FE wäre dann doch nicht betroffen .. ?? think.gif

@Natrix20: Sehr interessante Idee clapping.gif

Nach der derzeit geltenden EU-FS-Richtlinie darf ein EU-Bürger nur eine Fahrerlaubnis haben. Deshalb muss er in jedem Land zuerst einmal die Frage beantworten, ob er Ersterwerber ist und ob ihm eine vorige FE in irgendeinem europäischen Land schon einmal entzogen worden ist. Bejaht er dies wahrheitsgemäß, fragt die ausländische Behörde im Heimatland nach dem Grund der Entziehung an.

Eine Eu-FE in irgendeinem beliebigen Land doppelt zu bekommen, wie hier vorgeschlagen, ist also betrügerisches Erschleichen und macht die FE schon ab Ausstellung ungültig.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:08
Beitrag #458


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@Lexus

Klar, eine 2. FE ist auch nicht gemeint. Bei Neuerteilung: vorher Rückgabe der anderen EU-FE im Ausstellungsland. Bei Umtausch, z.B. CZ in PL, gibt man die alte EU-FE sowieso weg.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:22
Beitrag #459


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Wie kommt ihr immer auf Umtausch? Der Umtauch ist in der EU doch abgeschafft. Man hat eine einzige FE oder man hat keine. Da die EU-FE im Inland anerkannt wird, wird sie auch nicht umgetauscht, sondern einfach weiterhin benutzt.

Man kann doch nicht von Land zu Land pilgern, dort seine FE vorlegen und um "Umtausch" bitten.

Wenn man gar nichts vorlegen kann, weil die ausländische FE mit der NU auch gleichzeitig eingezogen worden ist, dann kann man in einem beliebigen EU-Ausland nur dann eine FE erwerben, wenn man sich betrügerisch als Ersterwerber ausgibt.

Gibt man sich als Ersterwerber aus, dann muss man auch alles durchziehen, Fahrschule, Prüfung, 185-Tage-Erfordernis usw. Tolle Ausichten, jeweils ein halbes Jahr in 25 verschiedenen europäischen Ausländern zu wohnen, um für ein Vierteljahr für ein paar tausend Euros bis zur nächsten NU fahren zu können. Findet ihr eure Ideen nicht selbst etwas lächerlich?

Und auch dieses betrügerische Verhalten geht nur so lange, bis es ein europäisches FE-Zentralregister gibt.


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Roland
Beitrag 09.06.2005, 17:23
Beitrag #460


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 17:56)
Als Betroffener kann ich da kaum was anderes als zu beidem "Ja" sagen  cool.gif  Der Unterschied ist einfach: D. kann nur die CZ vor dem EuGH verklagen, NU Betroffene aber D. direkt. Bei diesem System - MPU Kristallkugelverfahren - habe ich auch keinerlei Gewissensbisse deswegen.

Also beim ersten Fall dass D die CZ verklagen könnte hast du natürlich recht.

Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn ein NU-Betroffener D verklagen können.

Wie du doch selbst siehst (Gerri; Thommy Bumm; Etienne usw.) hat's bis heute anscheinend noch keiner geschafft erfolgreich dagegen anzugehen.

Ich weiss - natürlich stinkts auch mir als (Nochnicht)- Betroffener der NU's. Aber anscheinend iss da no Way


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:26
Beitrag #461


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:22)
Wie kommt ihr immer auf Umtausch? Der Umtauch ist in der EU doch abgeschafft. Man hat eine einzige FE oder man hat keine. Da die EU-FE im Inland anerkannt wird, wird sie auch nicht umgetauscht, sondern einfach weiterhin benutzt.

Man kann doch nicht von Land zu Land pilgern, dort seine FE vorlegen und um "Umtausch" bitten.

Wenn man gar nichts vorlegen kann, weil die ausländische FE mit der NU auch gleichzeitig eingezogen worden ist, dann kann man in einem beliebigen EU-Ausland nur dann eine FE erwerben, wenn man sich betrügerisch als Ersterwerber ausgibt.

Gibt man sich als Ersterwerber aus, dann muss man auch alles durchziehen, Fahrschule, Prüfung, 185-Tage-Erfordernis usw. Tolle Ausichten, jeweils ein halbes Jahr in 25 verschiedenen europäischen Ausländern zu wohnen, um für ein Vierteljahr für ein paar tausend Euros bis zur nächsten NU fahren zu können. Findet ihr eure Ideen nicht selbst etwas lächerlich?

Und auch dieses betrügerische Verhalten geht nur so lange, bis es ein europäisches FE-Zentralregister gibt.

Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch cool.gif Freiwillig kann man doch umtauschen wenn man umgezogen ist. Bei Umzug gilt doch auch nicht die 185 Tage Regel?
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:36
Beitrag #462


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Wozu sollte es freiwiligen Umtausch geben? Was ist an einer portugiesischen FE besser oder anders als an einer englischen? Benutz doch die eine einfach weiter, dazu gibt es schließlich die Anerkennung.

Wenn ich es richtig sehe, wollt ihr nur, dass lt. EuGH-Urteil eure FEe hier anerkannt werden; in allen anderen Ländern wollt ihr tauschen, weil sie euch nicht gut genug ist. Ich finde das lächerlich.

Und natürlich kann die EU-FE eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt werden mit der Bitte, sie zu entziehen, wieso denn nicht?


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:37
Beitrag #463


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:23)
Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn ein NU-Betroffener D verklagen können.

Spätestens nach der letztinstanzlichen Entscheidung in D. gegen eine NU ist der Weg für den Betroffenen frei zum EuGH. Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH wink.gif
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:38
Beitrag #464


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:26)
Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch cool.gif Freiwillig kann man doch umtauschen wenn man umgezogen ist. Bei Umzug gilt doch auch nicht die 185 Tage Regel?

Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.


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Roland
Beitrag 09.06.2005, 17:41
Beitrag #465


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:37)
Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH wink.gif

Ich fürchte, dass dieser Fall - wenn er denn vor dem EU-GH verhandelt wird - kaum ausschlaggebend für die meisten von uns sein wird, da die wenigsten überhaupt irgendeine MPU absolviert haben.


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Roland
Beitrag 09.06.2005, 17:42
Beitrag #466


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren????

DAS ist allerdings eine sehr gute Frage.

Erbitte hierzu reichlich Antworten smile.gif


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:44
Beitrag #467


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:36)
Wozu sollte es freiwiligen Umzug geben? Was ist an einer portugiesischen FE besser odre anders als an einer englischen? Benutz doch die eine einfach weiter, dazu gibt es schließlich die Anerkennung.


Es geht darum, wenn die bisherige FE eine NU bekommen hat, diese in eine eines anderen EU Staates zu tauschen, welche dann keine NU hat.

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:36)
Und natürlich kann die EU-FE eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt werden mit der Bitte, sie zu entziehen, wieso denn nicht?

Wenn die FE an den ausstellenden Staat geschickt wird ist das natürlich OK. Nicht jedoch, wenn sie einfach in D. "eingelagert" wird. Im ausstellenden Staat kann ich sie evtl. einfach wieder abholen, wenn dieser die D. Bedenken nicht teilt.
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gerri
Beitrag 09.06.2005, 17:44
Beitrag #468


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ja lexus,ich kann mich also nach dem gesetz,das mich in deutschland für ungeeignet hält mich ruhigen gewissen nach holland fahren lasse,so wie ich es auch öfter mache und dort am strassenverkehr teilnehmen obwohl deutschland meint ich wäre ungeeignet.können die das denn mit sich vereinbaren.die müssten doch eigentlich die holländer vor mir warnen..
das ist doch wahnsinn mad.gif mad.gif rofl1.gif


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:45
Beitrag #469


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.

Genau! Deshalb gilt im Umkehrschluß die der CZ genügende Eignung auch hier cool.gif
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:46
Beitrag #470


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Aber das ist doch ein ganz frommer Wunsch, dass ein ausländischer Beamter, der von der deutschen FEB einen fetten Brief bekommen hat, es auf sich nimmt, dich einfach wieder auf die Menschheit loszulassen.


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gerri
Beitrag 09.06.2005, 17:48
Beitrag #471


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also bei mir haben die holländer nicht reagiert als das strassenverkehrsamt denen geschrieben hatte das sie mir den fs wieder abnehmen sollen.die haben gesagt der fs ist rechtmässig.punkt aus..


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:48
Beitrag #472


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:41)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:37)
Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH  wink.gif

Ich fürchte, dass dieser Fall - wenn er denn vor dem EU-GH verhandelt wird - kaum ausschlaggebend für die meisten von uns sein wird, da die wenigsten überhaupt irgendeine MPU absolviert haben.

Ich glaube schon, daß der Fall für uns Bedeutung hat. Schließlich geht es um die Anerkennung der Eignungsprüfung eines anderen Staates, die Bestandteil des Hoheitsaktes der FE Erteilung ist.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:51
Beitrag #473


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:46)
Aber das ist doch ein ganz frommer Wunsch, dass ein ausländischer Beamter, der von der deutschen FEB einen fetten Brief bekommen hat, es auf sich nimmt, dich einfach wieder auf die Menschheit loszulassen.

Ich glaube auch der CZ Beamte muß sich an Recht und Gesetz halten. Wenn die alten dt. Geschichten für die CZ nicht mehr relevant sind reicht für die Verweigerung der Herausgabe kaum der Hinweis auf einen dt. Brief. Ich glaube die CZ Verwaltungsgerichte legen mehr Wert auf ihr eigenes Recht denn auf dt. Briefe. ..
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 17:52
Beitrag #474


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:45)
Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.

Genau! Deshalb gilt im Umkehrschluß die der CZ genügende Eignung auch hier cool.gif

Das ist euer Kardinalirrtum.

Schaut mal: nicht mal ein Türke oder Albaner, der in seiner Heimat eine Fahrerlaubnis erworben hat, muss hier zur Umschreibung nach sechs Monaten (weil es keine EU-Staaten sind) noch mal zur Fahrschule gehen.

Aber da kommen gestandene Menschen in die EU-Länder und tun so, als hätten sie gestern den 18. Geburtstag gehabt und gehen zur Fahrschule usw., nur mit dem Ziel die dortigen Beamten darüber zu täuschen, dass sie längst eine FE besessen haben - sich also als dumme Ersterwerber auszugeben! Schon dieses Vorgehen zeigt doch das schlechte Gewissen schon beim Erlangen der ausländischen FE. Man weiss, dass man illegal handelt (indem die ausdrückliche Frage im Fragebogen nach einer früheren FE unwahrhaftig beantwortet wird), aber dann rennt man hinterher mit dem EuGH-Urteil rum. Für mich ist das nur das formale Ausnutzen des Fehlens eines zentralen FE-Registers, aber niemals ein legaler Erwerb einer gültigen FE.

Ich denke nicht, dass 24 andere Länder auf Dauer Lust haben, ihre Beamten dauerhaft von deutschen EU-Bürgern verarschen zu lassen.

Und so wird euer heiß erwartetes EuGH-Urteil auch ausfallen.

Schade, dass ihr während des 185-Tage-Aufenthalts schon volljährig sein müsst für die FE, sonst könntet ihr dort gleich das Kindergeld auch noch mitbeziehen.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:53
Beitrag #475


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Zitat (gerri @ 09.06.2005, 18:48)
also bei mir haben die holländer nicht reagiert als das strassenverkehrsamt denen geschrieben hatte das sie mir den fs wieder abnehmen sollen.die haben gesagt der fs ist rechtmässig.punkt aus..

Bei Kapper hat NL auch so reagiert laugh.gif
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Roland
Beitrag 09.06.2005, 17:53
Beitrag #476


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:48)
Ich glaube schon, daß der Fall für uns Bedeutung hat. Schließlich geht es um die Anerkennung der Eignungsprüfung eines anderen Staates, die Bestandteil des Hoheitsaktes der FE Erteilung ist.

Jaja was ich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die wenigsten CZ/PL-FS Besitzer überhaupt einen MPU gemacht haben. Schon vor allem deswegen, dass es eben in CZ und PL keine Form der Eignungsüberprüfung gibt. cool.gif


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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 17:55
Beitrag #477


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Dass die 185-Tage-Regelung erst seit dem 17.01.2005 in der CZ gilt, ist Unfug.

Die 2. EU-FS-RiLi ist seit dem 1.5.2004 unmittelbar geltendes Recht auch in den neuen EU-Staaten. Also galt die 185-Tage-Regelung bereits ab diesem Tag und wurde ab dem ersten Tag von den Staaten, die EU-Führerscheine unter Missachtung dieser Regelung ausgestellt haben, ungeachtet eventuell geltenden anderen Rechts verletzt.

Um dagegen vorzugehen, braucht es erst einmal jemanden, der sich dazu bereit erklärt. Im Übrigen wird man gerade in der Anfangsphase gegenüber den neuen EU-Staaten nachsichtiger sein, da diese den ganzen Wust der nun für sie geltenden EU-Vorgaben erst einmal verinnerlichen mussten und noch heute müssen. Darum bleibt es aber dennoch objektiv gesehen eine Missachtung.

Zitat
(Medusa @ 09.06.2005, 18:26)
Die FE einzuziehen ist illegal, schließlich kann ich in den anderen 24 EU Staaten damit fahren. Abgeschaft wurde doch nur der Pflichtumtausch cool.gif Freiwillig kann man doch umtauschen wenn man umgezogen ist. Bei Umzug gilt doch auch nicht die 185 Tage Regel?

Deutschland hat wie die restlichen EU-Staaten auch immer noch seine nationale Eigenständigkeit und ist ein souveräner Staat. Nach dem Territorialprinzip kann es nach wie vor seine eigenen Gesetze machen, sofern sie den in den einschlägigen Verträgen an die EU abgegebenen Rechten und Zuständigkeiten nicht widersprechen. Das Fahrerlaubnisrecht ist immer noch nationales Recht. Schnittstellen gibt es da, wo Rechtsbereiche der anderen EU-Staaten bzw. der Gemeinschaft betroffen sind.

Die generelle Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine wird doch überhaupt nicht in Frage gestellt. D nimmt sich lediglich das Recht heraus, in einem Bereich, den die EU bisher nicht mit Zustimmung ihrer Mitglieder für alle Mitgliedsstaaten geregelt hat, eigene Maßnahmen zu treffen und die Benutzung eines ausländischen FS im Inland zu untersagen.

Die 185-Tage-Regelung gilt im Übrigen bei einem Neuerwerb einer FE. Was hat denn da ein Umzug damit zu tun?
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 17:57
Beitrag #478


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:52)
Aber da kommen gestandene Menschen in die EU-Länder und tun so, als hätten sie gestern den 18. Geburtstag gehabt und gehen zur Fahrschule usw., nur mit dem Ziel die dortigen Beamten darüber zu täuschen, dass sie längst eine FE besessen haben - sich also als dumme Ersterwerber auszugeben!


Wäre es so würde die Frage nach einer bestehenden Sperrfrist im CZ FE Antrag aber wenig Sinn machen. Die CZ interessiert sich nur für eine bestehende Sperrfrist - gemäß EU FE Rili wink.gif

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:52)
Schade, dass ihr während des 185-Tage-Auftenthalts schon volljährig sein müsst für die FE, sonst könntet ihr dort gleich das Kindergeld auch noch mitbeziehen.


Ideen dazu sind jederzeit willkommen laugh.gif cool.gif
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Beitrag 09.06.2005, 18:00
Beitrag #479


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:53)
Jaja was ich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die wenigsten CZ/PL-FS Besitzer überhaupt einen MPU gemacht haben. Schon vor allem deswegen, dass es eben in CZ und PL keine Form der Eignungsüberprüfung gibt.  cool.gif

Nach EU FE Rili muß die CZ die Eignung vor FE Erteilung überprüfen. Was sie nebenbei bemerkt bei mir auch tat. Zweifel ob die Eignung überprüft wurde kann D. gerne im Verfahren D. gg. CZ vor dem EuGH klären.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:05
Beitrag #480


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 18:55)
Die generelle Gültigkeit der ausländischen EU-Führerscheine wird doch überhaupt nicht in Frage gestellt. D nimmt sich lediglich das Recht heraus, in einem Bereich, den die EU bisher nicht mit Zustimmung ihrer Mitglieder für alle Mitgliedsstaaten geregelt hat, eigene Maßnahmen zu treffen und die Benutzung eines ausländischen FS im Inland zu untersagen.

Die 185-Tage-Regelung gilt im Übrigen bei einem Neuerwerb einer FE. Was hat denn da ein Umzug damit zu tun?

Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 18:10
Beitrag #481


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Du tauscht doch die Fahrerlaubnis nicht um; umgetauscht wird lediglich der FS. Die FE gilt europaweit und wird nur durch den jeweiligen nationalen FS nach außen hin dokumentiert. Durch einen Umzug und den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen ausländischen FS erwirbst Du keine neue FE. Demnach gilt eine ausgesprochene NU auch für den neuen FS weiter.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:15
Beitrag #482


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 19:10)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Du tauscht doch die Fahrerlaubnis nicht um; umgetauscht wird lediglich der FS. Die FE gilt europaweit und wird nur durch den jeweiligen nationalen FS nach außen hin dokumentiert. Durch einen Umzug und den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen ausländischen FS erwirbst Du keine neue FE. Demnach gilt eine ausgesprochene NU auch für den neuen FS weiter.

Die Sprachteilung in Führerschein und Fahrerlaubnis kommt auf meiner EU-FE nicht vor. Dort stehen in verschiedenen Sprachen beide Begriffe. Sie sind offensichtlich nach EU Recht identisch. Im Forum hieß es bisher immer, daß sich eine NU auf eine bestimmte FE bezieht .. Nun nicht mehr ?? Demnach wäre eine nach Rückgabe der alten FE ausgestellte andere FE automatisch ebenfalls mit einer NU belegt = nicht anerkannt ??
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Roland
Beitrag 09.06.2005, 18:23
Beitrag #483


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Mannomann euch fallen ja ganz schöne Klimmzüge ein. no.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:27
Beitrag #484


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 19:23)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Mannomann euch fallen ja ganz schöne Klimmzüge ein. no.gif

Das Urheberrecht für diese Idee gehört notworthy.gif Natrix20 notworthy.gif

Mit den Klimmzügen hat übrigens D. angefangen .. whistling.gif
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 18:40
Beitrag #485


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:15)
Die Sprachteilung in Führerschein und Fahrerlaubnis kommt auf meiner EU-FE nicht vor. Dort stehen in verschiedenen Sprachen beide Begriffe. Sie sind offensichtlich nach EU Recht identisch. Im Forum hieß es bisher immer, daß sich eine NU auf eine bestimmte FE bezieht .. Nun nicht mehr ?? Demnach wäre eine nach Rückgabe der alten FE ausgestellte andere FE automatisch ebenfalls mit einer NU belegt = nicht anerkannt ??

Nochmals: Man darf nur eine FE in Europa haben. Wie Peter Lustig schon bemerkte, kommt allenfalls ein Umtausch eines Führerscheins in Betracht, obwohl ich auch dafür keinerlei Sinn und vor allem auch keinerlei gesetzliche Grundlage sehe. Die ausländische Beweisurkunde Führerschein kann europaweit vorgelegt werden; welchen Sinn sollte eine Umtauschmöglichkeit machen? Wo steht, dass ich einen EU-Führerschein jederzeit in beliebige andere nationale je nach Lust und Laune umtauschen kann?

Der hier vorgeschlagene Klimmzug ist eindeutig illeagal. Besteht insoweit Einigkeit? Schließlich muss doch jedes Mal vorgelogen werden, dass derjenige noch keine andere FE vorher hatte. Wie soll dieses umgangen werden?

Es ist doch auch ausdrücklich festgelegt in der EU-FS-Richtlinie, dass die Ausgabe eines nationalen Führerscheins nur gegen Ablieferung des ausländischen Führerscheins möglich ist. Dieser Akt kann doch nur umgangen werden, indem man verschweigt, dass man schon mal einen FS (der dann auf Grund der NU längst eingezogen ist und nicht mehr abgeliefert werden kann) hatte.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:55
Beitrag #486


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40)
Nochmals: Man darf nur eine FE in Europa haben. Wie Peter Lustig schon bemerkte, kommt allenfalls ein Umtausch eines Führerscheins in Betracht, obwohl ich auch dafür keinerlei Sinn und vor allem auch keinerlei gesetzliche Grundlage sehe. Die ausländische Beweisurkunde Führerschein kann europaweit vorgelegt werden; welchen Sinn sollte eine Umtauschmöglichkeit machen? Wo steht, dass ich einen EU-Führerschein jederzeit in beliebige andere nationale je nach Lust und Laune umtauschen kann?


Unterstellt die ausländische FEB spielt mit.

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40)
Der hier vorgeschlagene Klimmzug ist eindeutig illeagal. Besteht insoweit Einigkeit? Schließlich muss doch jedes Mal vorgelogen werden, dass derjenige noch keine andere FE vorher hatte. Wie soll dieses umgangen werden?


Bei Neuerteilung ist es doch kein Problem die vorherige CZ EU-FE anzugeben. Solange keine Sperrfrist besteht ist die Vorexistenz der FE doch kein Hinderungsgrund für eine neue EU-FE Ausstellung im Ausland.

Im Umtauschfall wird die Existenz der CZ-FE nicht verschwiegen - diese wird zwecks Umtausch schließlich vorgelegt.

Kann da nichts illegales entdecken. think.gif Gebe gerne zu, daß das ganze natürlich eine trickreiche Ausnutzung von EU Lücken wäre.

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40)
Es ist doch auch ausdrücklich festgelegt in der EU-FS-Richtlinie, dass die Ausgabe eines nationalen Führerscheins nur gegen Ablieferung des ausländischen Führerscheins möglich ist. Dieser Akt kann doch nur umgangen werden, indem man verschweigt, dass man schon mal einen FS (der dann auf Grund der NU längst eingezogen ist und nicht mehr abgeliefert werden kann) hatte.


Wenn die FE von D. an CZ zurückgeschickt wurde und von der CZ wieder ausgehändigt wird ist die Ablieferung der alten CZ FE kein Problem. D. selbst darf die FE nicht ohne erneuten Anlaß entziehen und behalten, sondern diese nur stellvertretend zwecks Weiterleitung an den ausstellenden Staat entziehen.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:00
Beitrag #487


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Vielleicht findet sich jemand bereit, diesen Thread auszudrucken und ihn an den EuGH zu schicken; dann wissen die echt, wie sie urteilen müssen *g*


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:01
Beitrag #488


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Ich leugne alles rofl1.gif

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.06.2005, 22:48
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Beitrag 09.06.2005, 19:02
Beitrag #489


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:55)
Bei Neuerteilung ist es doch kein Problem die vorherige CZ EU-FE anzugeben. Solange keine Sperrfrist besteht ist die Vorexistenz der FE doch kein Hinderungsgrund für eine neue EU-FE Ausstellung im Ausland.

Im Umtauschfall wird die Existenz der CZ-FE nicht verschwiegen - diese wird zwecks Umtausch schließlich vorgelegt.

Lexus meinte die Vorgehensweise, beim Erwerb einer ausländischen FE anzugeben, dass man vorher noch keine FE in einem EU-Land erworben hatte.
Sozusagen Fahranfänger ist.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:06
Beitrag #490


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Warum fragt man dann einen "Fahranfänger" in der CZ nach einer bestehenden Sperrfrist? Es wurde in meinem Antrag übrigens nur nach einer Sperrfrist gefragt. Anfänger oder nicht spielte keine Rolle. Es wurde nicht nach einer bereits besessenen FE gefragt. Wie auch die EU FE Rili in diesem Punkt keine Differenzierung vornimmt. Erteilung = Erteilung. Nicht Wiedererteilung.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.06.2005, 22:48
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:07
Beitrag #491


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:36)
Wozu sollte es freiwiligen Umtausch geben? Was ist an einer portugiesischen FE besser oder anders als an einer englischen? Benutz doch die eine einfach weiter, dazu gibt es schließlich die Anerkennung.

Wenn ich es richtig sehe, wollt ihr nur, dass lt. EuGH-Urteil eure FEe hier anerkannt werden; in allen anderen Ländern wollt ihr tauschen, weil sie euch nicht gut genug ist. Ich finde das lächerlich.

Und natürlich kann die EU-FE eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt werden mit der Bitte, sie zu entziehen, wieso denn nicht?

ich glaube, er versteht das nciht.
1. man darf jederzeit seine jetzige gülgige fe abgeben!!!!
2. man darf jederzeit tauschen!!!!
begriffen????
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:10
Beitrag #492


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[QUOTE=Lexus,09.06.2005, 19:52] [QUOTE=Medusa,09.06.2005, 18:45] [QUOTE=Lexus,09.06.2005, 18:38] Wieso kann in anderen

Schaut mal: nicht mal ein Türke oder Albaner, der in seiner Heimat eine Fahrerlaubnis erworben hat, muss hier zur Umschreibung nach sechs Monaten (weil es keine EU-Staaten sind) noch mal zur Fahrschule gehen.

Aber da kommen gestandene Menschen in die EU-Länder und tun so, als hätten sie gestern den 18. Geburtstag gehabt und gehen zur Fahrschule usw., nur mit dem Ziel die dortigen Beamten darüber zu täuschen, dass sie längst eine FE besessen haben - sich also als dumme Ersterwerber auszugeben! Schon dieses Vorgehen zeigt doch das schlechte Gewissen schon beim Erlangen der ausländischen FE. Man weiss, dass man illegal handelt (indem die ausdrückliche Frage im Fragebogen nach einer früheren FE unwahrhaftig beantwortet wird), . [/QUOTE]
jaja, darf man gern behaupten..., ich habe mitgeteilt sowie auch meine anderen mitbewerber, dass ich schon eine fe hatte, wg. alkohol entzogen.

ergo!!!!!!!!!!! erst informieren..... dann schreiben:)
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:14
Beitrag #493


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:01)
Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:00)
Vielleicht findet sich jemand bereit, diesen Thread auszudrucken und ihn an den EuGH zu schicken; dann wissen die echt, wie sie urteilen müssen *g*

Ich leugne alles rofl1.gif

ich auch shutup.gif
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:17
Beitrag #494


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also zur klärung!
peter sagt, die nutzungsuntersagung bezieht sich auf - auf was? auf die urkunde, auf die person? bisher hiess es immer im forum - nu für eine explizit bestimmte fe.
nun einmal heisst es was anderes - eine nu bezieht sich NICHT auf eine bestimmte fe


hmmm, war das jetzt eine rechtsberatung??? gg
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:19
Beitrag #495


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aber
-man darf jederzeit seine gültige fe freiwillig zurückgeben
-man darf jederzeit seine gültige fe erweitern
-man darf... die fe umtauschen, in eine andere nationale eu-fs
-...
sorry, waren zu viele beiträge auf einmal whistling.gif
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:26
Beitrag #496


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 20:06)
Warum fragt man dann einen "Fahranfänger" in der CZ nach einer bestehenden Sperrfrist? Es wurde in meinem Antrag übrigens nur nach einer Sperrfrist gefragt. Anfänger oder nicht spielte keine Rolle. Es wurde nicht nach einer bereits besessenen FE gefragt. Wie auch die EU FE Rili in diesem Punkt keine Differenzierung vornimmt. Erteilung = Erteilung. Nicht Wiedererteilung.

Weil es auch isolierte Sperrfristen gibt, z. B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:28
Beitrag #497


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Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:17)
nun einmal heisst es was anderes - eine nu bezieht sich NICHT auf eine bestimmte fe

Was dem Kapper Urteil widersprechen würde, denn dann wäre jede andere nach einer NU erteilte EU-FE, (natürlich nach Rückgabe der bisherigen an den Ausstellungsstaat), automatisch nicht Anerkannt weil schon bei Ausstellung Nutzungsuntersagt ..
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:29
Beitrag #498


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:28)
Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:17)
nun einmal heisst es was anderes  -  eine nu bezieht sich NICHT auf eine bestimmte fe

Was dem Kapper Urteil widersprechen würde, denn dann wäre jede andere nach einer NU erteilte EU-FE, (natürlich nach Rückgabe der bisherigen an den Ausstellungsstaat), automatisch nicht Anerkannt weil schon bei Ausstellung Nutzungsuntersagt ..

was sagt denn nun peter dazu, der diese meinung geäußert hat
peter ist ein administrator...
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:30
Beitrag #499


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:26)
Weil es auch isolierte Sperrfristen gibt, z. B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

OK, bleibt aber

Zitat
Anfänger oder nicht spielte keine Rolle. Es wurde nicht nach einer bereits besessenen FE gefragt. Wie auch die EU FE Rili in diesem Punkt keine Differenzierung vornimmt. Erteilung = Erteilung. Nicht Wiedererteilung.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:31
Beitrag #500


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Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:07)
ich glaube, er versteht das nciht.
1. man darf jederzeit seine jetzige gülgige fe abgeben!!!!
2. man darf jederzeit tauschen!!!!
begriffen????

Dann bitte ich mal um die gesetzliche Grundlage für diese Annahme eines jederzeitigen Umtauschrechts. Dieses Recht (ja sogar die Pflicht, wenn man fahren will) besteht für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten, aber nicht für EU-Führerscheine.


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