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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 18:10
Beitrag #481


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Du tauscht doch die Fahrerlaubnis nicht um; umgetauscht wird lediglich der FS. Die FE gilt europaweit und wird nur durch den jeweiligen nationalen FS nach außen hin dokumentiert. Durch einen Umzug und den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen ausländischen FS erwirbst Du keine neue FE. Demnach gilt eine ausgesprochene NU auch für den neuen FS weiter.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:15
Beitrag #482


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 19:10)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Du tauscht doch die Fahrerlaubnis nicht um; umgetauscht wird lediglich der FS. Die FE gilt europaweit und wird nur durch den jeweiligen nationalen FS nach außen hin dokumentiert. Durch einen Umzug und den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen ausländischen FS erwirbst Du keine neue FE. Demnach gilt eine ausgesprochene NU auch für den neuen FS weiter.

Die Sprachteilung in Führerschein und Fahrerlaubnis kommt auf meiner EU-FE nicht vor. Dort stehen in verschiedenen Sprachen beide Begriffe. Sie sind offensichtlich nach EU Recht identisch. Im Forum hieß es bisher immer, daß sich eine NU auf eine bestimmte FE bezieht .. Nun nicht mehr ?? Demnach wäre eine nach Rückgabe der alten FE ausgestellte andere FE automatisch ebenfalls mit einer NU belegt = nicht anerkannt ??
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Roland
Beitrag 09.06.2005, 18:23
Beitrag #483


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Mannomann euch fallen ja ganz schöne Klimmzüge ein. no.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:27
Beitrag #484


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 19:23)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Mannomann euch fallen ja ganz schöne Klimmzüge ein. no.gif

Das Urheberrecht für diese Idee gehört notworthy.gif Natrix20 notworthy.gif

Mit den Klimmzügen hat übrigens D. angefangen .. whistling.gif
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 18:40
Beitrag #485


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:15)
Die Sprachteilung in Führerschein und Fahrerlaubnis kommt auf meiner EU-FE nicht vor. Dort stehen in verschiedenen Sprachen beide Begriffe. Sie sind offensichtlich nach EU Recht identisch. Im Forum hieß es bisher immer, daß sich eine NU auf eine bestimmte FE bezieht .. Nun nicht mehr ?? Demnach wäre eine nach Rückgabe der alten FE ausgestellte andere FE automatisch ebenfalls mit einer NU belegt = nicht anerkannt ??

Nochmals: Man darf nur eine FE in Europa haben. Wie Peter Lustig schon bemerkte, kommt allenfalls ein Umtausch eines Führerscheins in Betracht, obwohl ich auch dafür keinerlei Sinn und vor allem auch keinerlei gesetzliche Grundlage sehe. Die ausländische Beweisurkunde Führerschein kann europaweit vorgelegt werden; welchen Sinn sollte eine Umtauschmöglichkeit machen? Wo steht, dass ich einen EU-Führerschein jederzeit in beliebige andere nationale je nach Lust und Laune umtauschen kann?

Der hier vorgeschlagene Klimmzug ist eindeutig illeagal. Besteht insoweit Einigkeit? Schließlich muss doch jedes Mal vorgelogen werden, dass derjenige noch keine andere FE vorher hatte. Wie soll dieses umgangen werden?

Es ist doch auch ausdrücklich festgelegt in der EU-FS-Richtlinie, dass die Ausgabe eines nationalen Führerscheins nur gegen Ablieferung des ausländischen Führerscheins möglich ist. Dieser Akt kann doch nur umgangen werden, indem man verschweigt, dass man schon mal einen FS (der dann auf Grund der NU längst eingezogen ist und nicht mehr abgeliefert werden kann) hatte.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 18:55
Beitrag #486


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40)
Nochmals: Man darf nur eine FE in Europa haben. Wie Peter Lustig schon bemerkte, kommt allenfalls ein Umtausch eines Führerscheins in Betracht, obwohl ich auch dafür keinerlei Sinn und vor allem auch keinerlei gesetzliche Grundlage sehe. Die ausländische Beweisurkunde Führerschein kann europaweit vorgelegt werden; welchen Sinn sollte eine Umtauschmöglichkeit machen? Wo steht, dass ich einen EU-Führerschein jederzeit in beliebige andere nationale je nach Lust und Laune umtauschen kann?


Unterstellt die ausländische FEB spielt mit.

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40)
Der hier vorgeschlagene Klimmzug ist eindeutig illeagal. Besteht insoweit Einigkeit? Schließlich muss doch jedes Mal vorgelogen werden, dass derjenige noch keine andere FE vorher hatte. Wie soll dieses umgangen werden?


Bei Neuerteilung ist es doch kein Problem die vorherige CZ EU-FE anzugeben. Solange keine Sperrfrist besteht ist die Vorexistenz der FE doch kein Hinderungsgrund für eine neue EU-FE Ausstellung im Ausland.

Im Umtauschfall wird die Existenz der CZ-FE nicht verschwiegen - diese wird zwecks Umtausch schließlich vorgelegt.

Kann da nichts illegales entdecken. think.gif Gebe gerne zu, daß das ganze natürlich eine trickreiche Ausnutzung von EU Lücken wäre.

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:40)
Es ist doch auch ausdrücklich festgelegt in der EU-FS-Richtlinie, dass die Ausgabe eines nationalen Führerscheins nur gegen Ablieferung des ausländischen Führerscheins möglich ist. Dieser Akt kann doch nur umgangen werden, indem man verschweigt, dass man schon mal einen FS (der dann auf Grund der NU längst eingezogen ist und nicht mehr abgeliefert werden kann) hatte.


Wenn die FE von D. an CZ zurückgeschickt wurde und von der CZ wieder ausgehändigt wird ist die Ablieferung der alten CZ FE kein Problem. D. selbst darf die FE nicht ohne erneuten Anlaß entziehen und behalten, sondern diese nur stellvertretend zwecks Weiterleitung an den ausstellenden Staat entziehen.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:00
Beitrag #487


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Vielleicht findet sich jemand bereit, diesen Thread auszudrucken und ihn an den EuGH zu schicken; dann wissen die echt, wie sie urteilen müssen *g*


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:01
Beitrag #488


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Ich leugne alles rofl1.gif

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.06.2005, 22:48
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Beitrag 09.06.2005, 19:02
Beitrag #489


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:55)
Bei Neuerteilung ist es doch kein Problem die vorherige CZ EU-FE anzugeben. Solange keine Sperrfrist besteht ist die Vorexistenz der FE doch kein Hinderungsgrund für eine neue EU-FE Ausstellung im Ausland.

Im Umtauschfall wird die Existenz der CZ-FE nicht verschwiegen - diese wird zwecks Umtausch schließlich vorgelegt.

Lexus meinte die Vorgehensweise, beim Erwerb einer ausländischen FE anzugeben, dass man vorher noch keine FE in einem EU-Land erworben hatte.
Sozusagen Fahranfänger ist.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:06
Beitrag #490


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Warum fragt man dann einen "Fahranfänger" in der CZ nach einer bestehenden Sperrfrist? Es wurde in meinem Antrag übrigens nur nach einer Sperrfrist gefragt. Anfänger oder nicht spielte keine Rolle. Es wurde nicht nach einer bereits besessenen FE gefragt. Wie auch die EU FE Rili in diesem Punkt keine Differenzierung vornimmt. Erteilung = Erteilung. Nicht Wiedererteilung.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.06.2005, 22:48
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:07
Beitrag #491


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 19:36)
Wozu sollte es freiwiligen Umtausch geben? Was ist an einer portugiesischen FE besser oder anders als an einer englischen? Benutz doch die eine einfach weiter, dazu gibt es schließlich die Anerkennung.

Wenn ich es richtig sehe, wollt ihr nur, dass lt. EuGH-Urteil eure FEe hier anerkannt werden; in allen anderen Ländern wollt ihr tauschen, weil sie euch nicht gut genug ist. Ich finde das lächerlich.

Und natürlich kann die EU-FE eingezogen und an die ausstellende Behörde geschickt werden mit der Bitte, sie zu entziehen, wieso denn nicht?

ich glaube, er versteht das nciht.
1. man darf jederzeit seine jetzige gülgige fe abgeben!!!!
2. man darf jederzeit tauschen!!!!
begriffen????
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:10
Beitrag #492


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[QUOTE=Lexus,09.06.2005, 19:52] [QUOTE=Medusa,09.06.2005, 18:45] [QUOTE=Lexus,09.06.2005, 18:38] Wieso kann in anderen

Schaut mal: nicht mal ein Türke oder Albaner, der in seiner Heimat eine Fahrerlaubnis erworben hat, muss hier zur Umschreibung nach sechs Monaten (weil es keine EU-Staaten sind) noch mal zur Fahrschule gehen.

Aber da kommen gestandene Menschen in die EU-Länder und tun so, als hätten sie gestern den 18. Geburtstag gehabt und gehen zur Fahrschule usw., nur mit dem Ziel die dortigen Beamten darüber zu täuschen, dass sie längst eine FE besessen haben - sich also als dumme Ersterwerber auszugeben! Schon dieses Vorgehen zeigt doch das schlechte Gewissen schon beim Erlangen der ausländischen FE. Man weiss, dass man illegal handelt (indem die ausdrückliche Frage im Fragebogen nach einer früheren FE unwahrhaftig beantwortet wird), . [/QUOTE]
jaja, darf man gern behaupten..., ich habe mitgeteilt sowie auch meine anderen mitbewerber, dass ich schon eine fe hatte, wg. alkohol entzogen.

ergo!!!!!!!!!!! erst informieren..... dann schreiben:)
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:14
Beitrag #493


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:01)
Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:00)
Vielleicht findet sich jemand bereit, diesen Thread auszudrucken und ihn an den EuGH zu schicken; dann wissen die echt, wie sie urteilen müssen *g*

Ich leugne alles rofl1.gif

ich auch shutup.gif
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:17
Beitrag #494


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also zur klärung!
peter sagt, die nutzungsuntersagung bezieht sich auf - auf was? auf die urkunde, auf die person? bisher hiess es immer im forum - nu für eine explizit bestimmte fe.
nun einmal heisst es was anderes - eine nu bezieht sich NICHT auf eine bestimmte fe


hmmm, war das jetzt eine rechtsberatung??? gg
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:19
Beitrag #495


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aber
-man darf jederzeit seine gültige fe freiwillig zurückgeben
-man darf jederzeit seine gültige fe erweitern
-man darf... die fe umtauschen, in eine andere nationale eu-fs
-...
sorry, waren zu viele beiträge auf einmal whistling.gif
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:26
Beitrag #496


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 20:06)
Warum fragt man dann einen "Fahranfänger" in der CZ nach einer bestehenden Sperrfrist? Es wurde in meinem Antrag übrigens nur nach einer Sperrfrist gefragt. Anfänger oder nicht spielte keine Rolle. Es wurde nicht nach einer bereits besessenen FE gefragt. Wie auch die EU FE Rili in diesem Punkt keine Differenzierung vornimmt. Erteilung = Erteilung. Nicht Wiedererteilung.

Weil es auch isolierte Sperrfristen gibt, z. B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:28
Beitrag #497


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Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:17)
nun einmal heisst es was anderes - eine nu bezieht sich NICHT auf eine bestimmte fe

Was dem Kapper Urteil widersprechen würde, denn dann wäre jede andere nach einer NU erteilte EU-FE, (natürlich nach Rückgabe der bisherigen an den Ausstellungsstaat), automatisch nicht Anerkannt weil schon bei Ausstellung Nutzungsuntersagt ..
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:29
Beitrag #498


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:28)
Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:17)
nun einmal heisst es was anderes  -  eine nu bezieht sich NICHT auf eine bestimmte fe

Was dem Kapper Urteil widersprechen würde, denn dann wäre jede andere nach einer NU erteilte EU-FE, (natürlich nach Rückgabe der bisherigen an den Ausstellungsstaat), automatisch nicht Anerkannt weil schon bei Ausstellung Nutzungsuntersagt ..

was sagt denn nun peter dazu, der diese meinung geäußert hat
peter ist ein administrator...
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:30
Beitrag #499


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:26)
Weil es auch isolierte Sperrfristen gibt, z. B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

OK, bleibt aber

Zitat
Anfänger oder nicht spielte keine Rolle. Es wurde nicht nach einer bereits besessenen FE gefragt. Wie auch die EU FE Rili in diesem Punkt keine Differenzierung vornimmt. Erteilung = Erteilung. Nicht Wiedererteilung.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:31
Beitrag #500


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Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:07)
ich glaube, er versteht das nciht.
1. man darf jederzeit seine jetzige gülgige fe abgeben!!!!
2. man darf jederzeit tauschen!!!!
begriffen????

Dann bitte ich mal um die gesetzliche Grundlage für diese Annahme eines jederzeitigen Umtauschrechts. Dieses Recht (ja sogar die Pflicht, wenn man fahren will) besteht für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten, aber nicht für EU-Führerscheine.


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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:31
Beitrag #501


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 20:10)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Du tauscht doch die Fahrerlaubnis nicht um; umgetauscht wird lediglich der FS. Die FE gilt europaweit und wird nur durch den jeweiligen nationalen FS nach außen hin dokumentiert. Durch einen Umzug und den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen ausländischen FS erwirbst Du keine neue FE. Demnach gilt eine ausgesprochene NU auch für den neuen FS weiter.

hallo peter:)
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:33
Beitrag #502


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 21:31)
Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:07)
ich glaube, er versteht das nciht.
1. man darf jederzeit seine jetzige gülgige fe abgeben!!!!
2. man darf jederzeit tauschen!!!!
begriffen????

Dann bitte ich mal um die gesetzliche Grundlage für diese Annahme eines jederzeitigen Umtauschrechts. Dieses Recht (ja sogar die Pflicht, wenn man fahren will) besteht für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten, aber nicht für EU-Führerscheine.

sorry, habe keine gesetzestexte zur hand, aber
wenn ein portugiese nach d zieht und er seine alte fe nicht mehr haben möchte, geht er ins strassenverkehrsamt und benatragt einfach eine neue- frage mich bitte nicht nach den gesetzen
nun ja, in nl wurde das ja eine lange zeit so gehandhabt - !!!und d wurde ermahnt, dass es keinen zwangsumtausch mehr durchfjühren dürfe...!!! whistling.gif
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Beitrag 09.06.2005, 19:35
Beitrag #503


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:31)
Dann bitte ich mal um die gesetzliche Grundlage für diese Annahme eines jederzeitigen Umtauschrechts. Dieses Recht (ja sogar die Pflicht, wenn man fahren will) besteht für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten, aber nicht für EU-Führerscheine.

So große Schwierigkeiten würde ich in anderen EU Staaten beim FE Umtausch nicht erwarten. (CZ, PL, Litauen etc.). Wie das national gehandhabt wird dürfte stark differenzieren. Möglicherweise trage ich auch keine Brille mehr sondern Kontaktlinsen - oder umgekehrt. Schon stimmt das Bild nicht mehr. .. Da sollte es Wege geben.
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:40
Beitrag #504


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toll, erst macht der administrator peter lustig hier eine rechtsverbindliche aussage, nämlich dass eine nutzuntersagung nicht auf eine bestimmte fahrerlaubnis beschränkt ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
zuvor hat er und andere administratoren behauptet, eine nutzungsuntersagung betrifft immer nur eine einzige fahrerlaubniss..

falls peter keine antwort geben möchte, obwohl er schon mehrfach den beitrag gelesen hat:) weise ich daraufhin, dies ist von peter lustig eine rechtsverbindliche auskunft...
na toll, das hemmt jetzt die ganze diskussion, weil wir uns nciht festlegen können, wegen der nu, vielen dank, dir peter, für deinen herrliche herbeiführung des zustandes"geht nicht weiter"

falls ich mich täuschen sollte, bitte ich um sorry
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:41
Beitrag #505


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Der Umtausch in nationale Führerscheine ist in Art. 8 der EU-FS-Richtlinie geregelt; aber dort ist wieder zur Voraussetzung gemacht, dass der ordentliche Wohnsitz in dem betreffenden Land begründete wird. Was das heisst, ist in Art. 9 der EU-FS-Richtlinie geregelt:

"persönliche und berufliche Bindungen", bei nicht Berufstätigen zumindest persönliche Bindungen.

Es wird also von euch wieder vorausgesetzt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wird, oder habt ihr alle Verwandte und einen Job in jedem der 25 Länder? Mir kann doch niemand erzählen, dass er für einen Führerscheinumtausch in diesen Zeiten seine Stellung in D kündigt.

Irgenwie ist das hier langsam für mich eine völlig irreale Diskussion voller Realitätsfremdheit.

Nach der dritten NU erneuter Umzug für ein halbes Jahr in einen anderen Staat? Wie finanziert man so etwas?


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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:42
Beitrag #506


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 21:41)
Der Umtausch in nationale Führerscheine ist in Art. 8 der EU-FS-Richtlinie geregelt; aber dort ist wieder zur Voraussetzung gemacht, dass der ordentliche Wohnsitz in dem betreffenden Land begründete wird. Was das heisst, ist in Art. 9 der EU-FS-Richtlinie geregelt:

genau, man begründet... was danach kommt, wer kann die zukunft voraussehen...
ausserdem darf ich mich zu jeder zeit, so oft wie ich will, im eu-raum niederlassen...
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:44
Beitrag #507


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Rechtsverbindliche Auskünfte gibt hier wohl keiner - siehe auch Link.
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Beitrag 09.06.2005, 19:45
Beitrag #508


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Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:40)
toll, erst macht der administrator peter lustig hier eine rechtsverbindliche aussage, nämlich dass eine nutzuntersagung nicht auf eine bestimmte fahrerlaubnis beschränkt ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
zuvor hat er und andere administratoren behauptet, eine nutzungsuntersagung betrifft immer nur eine einzige fahrerlaubniss..

falls peter keine antwort geben möchte, obwohl er schon mehrfach den beitrag gelesen hat:) weise ich daraufhin, dies ist von peter lustig eine rechtsverbindliche auskunft...

falls ich mich täuschen sollte, bitte ich um sorry

Haaaalllooooooo????

Rechtsverbindliche Auskunft??
Bist Du sicher dass Du im richtigen Film bist?

Mal abgesehen davon, dass es in diesem Forum nur 3 Administatoren gibt und keiner davon Peter Lustig heisst.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:47
Beitrag #509


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wink.gif viell. sagt mal einer etwas dazu, ich habe nämlich davon keine ahnung.

ansonsten, sorry, habe ich mich getäuscht... aber so wird darauf reagiert... wink.gif
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Perplex
Beitrag 09.06.2005, 19:48
Beitrag #510


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.

Weil das Territorialprinzip gilt!
Deutschland darf Beschränkungen nur auf sein Territorium bestimmen. Deutschland darf nur das Ausland ganz ganz lieb bitten die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn offensichtliche Gründe vorliegen. Gründe, die vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, haben bei Erteilung der neuen Fahrerlaubnis nicht mehr vorgelegen. Sonst hätte die ausländische Fahrerlaubnis nicht erteilt werden dürfen. Damit muss sich entweder das Ausland oder Deutschland offensichtlich geirrt haben.

Da ist allerdings der springende Punkt. Wenn Deutschland nach Aktenlage eine ausländische Fahrerlaubnis entzieht, dann bedeutet das noch lange nicht, dass der Betroffene offensichtlich ungeeignet ist. Jedenfalls muss das Ausland die deutsche Auffassung nicht teilen. Deutschland weiß ganz genau, dass es in ganz Europa mit seiner Auffassung ganz alleine dasteht. Deswegen schicken sie die Fahrerlaubnis auch nicht ins Ausland. Das würde auch nichts bringen, weil der Betroffene seine Fahrerlaubnis sofort wieder bekommen würde. Damit würde das Spiel von vorne beginnen.

Deswegen lassen sich die Fahrerlaubnisbehörden so abenteuerliche Ideen einfallen, wie den Führerschein in Verwahrung zu nehmen, um ihn dann auf Kosten des Betroffenen, an die Grenze zum Zoll zu schicken, damit man dann den Führerschein beim Grenzübertritt, in Empfang nehmen kann.
Dafür gibt es m.E. keine Gesetzesgrundlage.

Wenn allerdings eine offensichtliche Ungeeignetheit festgestellt wird z.B. Alkohol- oder Drogenfahrt, dann würde das Ausland wahrscheinlich auch entziehen, weil eine Fahrerlaubnis für eine ungeeignete Person in ganz Europa nicht zumutbar ist. Das geht allerdings nur mit einem rechtskräftigen Urteil & nicht mit einer fragwürdigen Entscheidung einer untergeordneten Fahrerlaubnisbehörde.

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie,  die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.
Den Punkt möchte ich in der EU-Richtlinie auch gerne sehen.


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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:52
Beitrag #511


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Die Nutzungsuntersagung ist ein konkreter Verwaltungsakt, der dem Bestimmheitsgebot gehorchen muss. Selbsdverständlich muss die konkrete FE darin genannt sein, deren Nutzung in D untersagt wird. Das ist schon deshalb nötig, weil das im VZR eingetragen wird und für Straßenkontrollen der Polizei auch abrufbar sein muss.

Da dürfte niemand eine andere Auffassung vertreten haben.

Eine NU, in der stünde, dass dem Empfänger die Nutzung jeglicher aus EU-Staaten stammender Führerscheine im Inland untersagt wird, wäre wohl wegen zu großer Unbestimmtheit unzulässig.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:52
Beitrag #512


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:41)
Irgenwie ist das hier langsam für mich eine völlig irreale Diskussion voller Realitätsfremdheit.


Wir hängen halt alle sehr an unseren FEs cool.gif

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:41)
Nach der dritten NU erneuter Umzug für ein halbes Jahr in einen anderen Staat? Wie finanziert man so etwas?


Für einen Umtausch ist doch die 185 Tage Regel nicht einzuhalten. Ich verstehe, daß es wehtut wink.gif , aber ein unbezahlter 1 Tagesjob mit 1 Tageswohnsitz sollte reichen und leicht zu bekommen sein. (Im Urlaub ..).
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 19:56
Beitrag #513


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Nochmals im Klartext, den dann hoffentlich alle verstehen:

Einer Person wird nach Erfüllung der notwendigen, in den Fahrerlaubnisvorschriften niedergelegten Voraussetzungen das Recht zum Führen eines Kfz zuerkannt. Diese Zuerkennung heißt Erteilung der Fahrerlaubnis und ist ein Verwaltungsakt der dafür zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Damit ist dieses Recht zwangsläufig an die Person gebunden. Als äußerer Nachweis einer bestehenden FE wird der Führerschein ausgehändigt. Der FS ist damit lediglich eine Dokumentierung einer FE nach außen hin.

Die in einem EU-Staat erteilte FE wird in jedem anderen EU-Staat sowie in den Staaten, die den Abkommen über den internationalen Straßenverkehr beigetreten sind, und zahlreichen weiteren Staaten anerkannt. Eine zeitlich unbeschränkte Anerkennung gibt es dabei in den EU-Staaten. In anderen Staaten erlischt die FE nach einer festgelegten Zeit; es muss eine neue Fahrerlaubnis erworben werden.

Eine Fahrerlaubnis kann nur von dem Staat entzogen werden, der sie erteilt hat. Die anderen Staaten können aber auch Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse unter bestimmten Voraussetzungen das Führen von Kfz in ihrem Hoheitsgebiet untersagen, was gleichbedeutend mit einer Entziehung der FE für dieses Land ist. Beides hat zur Folge, dass die FE in diesem Land erlischt und wieder neu erworben werden muss. Ein ausländischer FS kann jedoch nicht eingezogen und vernichtet werden, da die erteilte FE in den anderen Ländern weitergilt.

Wird nun in einem EU-Staat eine Fahrerlaubnis erteilt, ist diese zunächst einmal von allen anderen Staaten anzukennen, sofern nicht noch im Herkunftsland des FE-Bewerbers eine Sperrfrist besteht. Stellt sich jedoch heraus, dass die Fahrerlaubnis im Herkunftsland des Bewerbers oder auch einem anderem EU-Staat aufgrund nationaler FE-Vorschriften nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt worden wäre, hat dieses Land die Berechtigung, das Recht zum Führen von Kfz mit der ausländischen FE für sein Hoheitsgebiet abzuerkennen, und zwar solange, bis die geforderten Bedingungen zur Zuerkennung erfüllt sind.

Von keinem anderen Recht machen die deutschen FE-Behörden nun Gebrauch, wenn sie bei einem Erwerb einer ausländischen EU-FE und einer bestehenden Entziehung in D mit dem Erfordernis einer MPU dem Inhaber der ausländischen EU-FE das Recht zum Führen von Kfz im eigenen Hoheitsgebiet aberkennen. Damit diese Aberkennung sofortige Wirksamkeit erlangt, wird Sofortvollzug der Maßnahme angeordnet. Nichts Anderes haben diverse deutsche Verwaltungsgerichte mittlerweile als rechtmäßig anerkannt.

Da jeder Staat bei einer ausländischen FE das Recht zum Führen von Fahrzeugen nur für sein eigenes Staatsgebiet aberkennen kann, ist es nur folgerichtig, dass der ausländische FS nicht wie der nationale FS bei einer Entziehung geshreddert, sondern dem Betroffenen wieder ausgehändigt wird. Damit wird nicht in sein Recht eingegriffen, mit der ausländischen FE in den übrigen Staaten nach wie vor fahren zu dürfen.
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Andreas
Beitrag 09.06.2005, 19:56
Beitrag #514


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:41)
Irgenwie ist das hier langsam für mich eine völlig irreale Diskussion voller Realitätsfremdheit.

Langsam??? Das geht doch schon seit Monaten so, hast du das noch nicht gemerkt?? think.gif rolleyes.gif


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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 20:03
Beitrag #515


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vielen dank an peter!!
also, dem inhaber der fe, soweit so gut, wird untersagt, die fe aus cz, nummer xxx zu nutzen?
wenn ich aber den cz-fs freiwillig an die cz zurückgebe und in xxx eine neuee erwerbe...
oder ich erweitere den fs um eine klasse, was ist dann mit der nutzungsuntersagung? darf ich dann legal weiterfahren bis zur erneuten kontrolle, aufforderung pmu...
ich denke, das war die frage, richtig?
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:06
Beitrag #516


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 20:56)
Als äußerer Nachweis einer bestehenden FE wird der Führerschein ausgehändigt. Der FS ist damit lediglich eine Dokumentierung einer FE nach außen hin.

Die Beschriftung des Dokuments setzt die Begriffe gleich. Es gibt keine Differenzierung zw. Führerschein und Fahrerlaubnis. Beschriftungen auf EU-FEs:

Driving Licence
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 20:06
Beitrag #517


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Zitat (Andreas @ 09.06.2005, 21:56)
Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:41)
Irgenwie ist das hier langsam für mich eine völlig irreale Diskussion voller Realitätsfremdheit.

Langsam??? Das geht doch schon seit Monaten so, hast du das noch nicht gemerkt?? think.gif rolleyes.gif


@lexus
es gibt einige menschen hier, die suchen nach möglichkeiten, die fe zu erhalten oder zu behalten, unter allen umständen. deswegen werden hier auch ideen aufgeworfen (die natürlich auch die behörden lesen können gg).
es geht nicht so um die frage, ist das ethisch vertretbar, sondern, wie behalte ich meine fe!!
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 20:09
Beitrag #518


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Das ist doch tatsächlich irreal. Eine Geisterdiskussion.

Wenn Du den CZ-FS zurückgibst und auf Deine CZ-FE verzichtest, hast Du danach keine mehr. Natürlich kannst Du anschließend in einem anderen Land eine neue FE und einen neuen FS erwerben. Auch dieser FS wäre dann zunächst in D trotz bestehender Entziehung mit MPU-Auflage vor einer Neuerteilung anzuerkennen. Da sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Fahren in D jedoch nicht geändert haben, kann man auch hier wieder darauf warten, bis die deutschen FE-Behörden eine NU aussprechen. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz. Theoretisch könnte man das Spielchen anschließend noch weitere 23-mal betreiben.

Doch wer nimmt schon solche Bedingungen auf sich? Vollkommen unrealistisch!
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:12
Beitrag #519


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 21:09)
Doch wer nimmt schon solche Bedingungen auf sich? Vollkommen unrealistisch!

Deswegen ja auch die Idee die NU EU-FE in einem anderen EU Staat gegen eine dortige EU-FE zu tauschen. Eine dann nicht von der NU betroffene EU-FE. Wenn der Umtausch klappt sollte bis zur nächsten Kontrolle, der folgenden MPU Aufforderung mit Frist, gefolgt von NU für die neue EU-FE, doch alles OK sein ??
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 20:15
Beitrag #520


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 22:09)
Das ist doch tatsächlich irreal. Eine Geisterdiskussion.

Wenn Du den CZ-FS zurückgibst und auf Deine CZ-FE verzichtest, hast Du danach keine mehr. Natürlich kannst Du anschließend in einem anderen Land eine neue FE und einen neuen FS erwerben. Auch dieser FS wäre dann zunächst in D trotz bestehender Entziehung mit MPU-Auflage vor einer Neuerteilung anzuerkennen. Da sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Fahren in D jedoch nicht geändert haben, kann man auch hier wieder darauf warten, bis die deutschen FE-Behörden eine NU aussprechen. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz. Theoretisch könnte man das Spielchen anschließend noch weitere 23-mal betreiben.

Doch wer nimmt schon solche Bedingungen auf sich? Vollkommen unrealistisch!

also geht das ganze wieder von vorne los, fahren, kontrolle, mitteilung an die fe-behörde, aufforderung zur mpu... - das kann ja noch mal monate dauern...
oder nicht?
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 20:19
Beitrag #521


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:06)
Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 20:56)
Als äußerer Nachweis einer bestehenden FE wird der Führerschein ausgehändigt. Der FS ist damit lediglich eine Dokumentierung einer FE nach außen hin.

Die Beschriftung des Dokuments setzt die Begriffe gleich. Es gibt keine Differenzierung zw. Führerschein und Fahrerlaubnis. Beschriftungen auf EU-FEs:

Driving Licence
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Soweit ich die Begriffe verstehe, besagen alle ein und dasselbe, nämlich Führerschein. Irgendwie muss man eine Fahrerlaubnis, ein körperlich nicht greifbares Recht, doch nach außen hin dokumentieren. Fahrerlaubnis und Führerschein sind zwar untrennbar miteinander verbunden, aber nicht identisch. Das eine gibt mir das Recht, mit dem anderen weise ich diese Berechtigung nach.

Du bist deutscher Staatsangehöriger und hast als solcher bestimmter Rechte. Wie willst Du jedoch nachweisen, dass Du zum Einen Deutscher bist und zum Anderen diese Rechte hast? Durch ein amtliches Ausweispapier! Nicht anders zu sehen ist auch ein Führerschein.

Du besitzt ein Bankkonto mit einem Guthaben darauf und hast das Recht, darüber zu verfügen. Wie kommst Du nun an Dein Geld? Mit einem Ausweispapier am Bankschalter oder einer EC-Karte am Geldautomaten.

Diese Papiere sind nichts Anderes als verkörperte Gedankenerklärungen, die jemandem ein bestimmtes Recht geben.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 20:22
Beitrag #522


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Ich denke, wer sich "seine FE" um jeden Preis erhalten möchte, wird sich dann wohl vorsorglich gleichzeitig in 24 Ländern anmelden und überall verschweigen, dass er auch überall woanders persönliche und berufliche Bindungen hat. So kann man die 185-Tage-Regelung bequem parallel erfüllen. Dann braucht man nach einer Kontrolle nur noch schnell in das nächste Land zu fahren, dort eine Fahrschule durchlaufen und sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Ein bisschen Sorgen bereiten mir die beiden Alternativen: Entweder man hat hier Arbeit und gibt die für "seine jederzeit verfügbare Fahrerlaubnis" auf (weil man ja hier keine beruflichen Bindungen mehr haben darf) oder man ist bereits arbeitslos - kann man denn von Hartz IV diesen Niederlassungs- und Umzugsluxus noch finanzieren?

Wozu braucht man dann eigentlich überhaupt noch eine FE, da man sich hier ja doch nicht mehr bewerben darf, denn dann gingen ja die ganzen schönen Scheinwohnsitze flöten?

Ach Kinder, das ist alles ... na ja.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:25
Beitrag #523


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 21:19)
Soweit ich die Begriffe verstehe, besagen alle ein und dasselbe, nämlich Führerschein.

Driving Licence, Permiso de Conducción, würde ich mit Fahrerlaubnis übersetzen .. Was ich aber gerne von Dir wüßte wäre: Link Siehst Du das auch so?
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Roland
Beitrag 09.06.2005, 20:29
Beitrag #524


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Mannomann die ganze Diskussion hier wird wirklich immer konfuser. wallbash.gif

Wahrscheinlich sind diese verworrenen Gedankenkonstrukte ein letzter verzweifelter Versuch mit allen Mitteln an seiner EU-FE festzuhalten (bitte bitte nicht wegnehmen crybaby.gif ) weil so langsam auch dem letzten Contra-MPU'ler bewusst werden muss, dass dieser EU-FS wahrscheinlich höchstens bis zur nächsten Kontrolle hält. Bin mal gespannt wann's mich erwischt sad.gif


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:31
Beitrag #525


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 21:29)
weil so langsam auch dem letzten Contra-MPU'ler bewusst werden muss, dass dieser EU-FS wahrscheinlich höchstens bis zur nächsten Kontrolle hält.

.. und erst nach dem nächsten EuGH Urteil Auferstehung feiert cool.gif
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Roland
Beitrag 09.06.2005, 20:32
Beitrag #526


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Was zu beweisen wäre ! tongue.gif


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GSX-R
Beitrag 09.06.2005, 20:33
Beitrag #527


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:31)
.. und erst nach dem nächsten EuGH Urteil Auferstehung feiert cool.gif

Die Hoffnung stirbt zuletzt, oder?

Für mich:
EoD


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:34
Beitrag #528


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Zitat (GSX-R @ 09.06.2005, 21:33)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:31)
.. und erst nach dem nächsten EuGH Urteil Auferstehung feiert  cool.gif

Die Hoffnung stirbt zuletzt, oder?

Nie wink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 20:44
Beitrag #529


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:25)
Was ich aber gerne von Dir wüßte wäre: Link Siehst Du das auch so?

Ja! Auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole (s.o.): eine freiwillig zurückgegebene oder entzogene Fahrerlerlaubnis ist weg, futsch, nicht mehr existent. Wird nun wieder eine Fahrerlaubnis erworben, handelt es sich um eine neue Fahrberechtigung, die nach einer Entziehung in D zunächst erneut anerkannt werden muss, jedoch genauso wie evtl. bereits bei der vorherigen geschehen über § 46 FeV auch wieder aberkannt werden kann.

EoD
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Uwe
Beitrag 09.06.2005, 23:24
Beitrag #530


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Meine Nerven, selten hab ich so viel Gelaber auf einen Haufen gesehen.

Die letzten 74 themenfremden Beiträge sind hier im Endlager besser aufgehoben als im EuGH-Urteil-Thread, der für so viel Offtopic nicht aufnahmefähig ist.

Als einziger User dieses Boards hat es @michaelp100 geschafft, einen Beitrag gänzlich ohne Text und ohne Smilies zu posten. Muss das sein? Hauptsache der Beitragszähler flutscht.

Ich bitte die jeweiligen Threads gemäß ihrer Überschrift zu nutzen anstatt überwiegend sinnfreie Beiträge zu posten. Weiterhin bitte ich alle Diskussionsteilnehmer ihre Zitate auf das notwendige Maß zu beschränken.

Gruß Uwe


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