EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
01.06.2005, 18:12
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:07) wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden. Bei Fällen ab 1999 gilt vor Tilgungslauf eine Anlaufzeit von 5 Jahren. Ergo 15 Jahre gesammt. Davor wie geschrieben OVG Saarland / OVG Thüringen. |
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Gast_Gast_Massimo_* |
01.06.2005, 18:17
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#52
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Hallo,
Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren? Gruß Massimo |
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01.06.2005, 18:20
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#53
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:17) Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren? Lt. Forum bezieht sich die NU auf eine bestimmte EU-FE. Solange Du die CZ EU-FE noch besitzt darfs Du gemäß EU Recht aber keine 2. machen. |
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Gast_charly68_* |
01.06.2005, 18:22
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#54
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:12) Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:07) wenn nichts dazu kommt in der Ruhezeit, dann darf doch die FEB die Unterlagen von vor 10 Jahren mehr verwenden. Bei Fällen ab 1999 gilt vor Tilgungslauf eine Anlaufzeit von 5 Jahren. Ergo 15 Jahre gesammt. Davor wie geschrieben OVG Saarland / OVG Thüringen. Hallo Medusa, mein Fall war ja in den Jahren 96/97. Dann gelten ja nur 10 Jahre. Wenn sich die Gerichte nicht einig sind, muß man gleich beim Antrag einen RA in Tasche haben um sich entsprechend wehren zu können. Gruß charly68 PS: habe heute Auszug aus meiner FS-Datei beim LRA angefordert. Will einfach mal wissen was die da so eingetragen haben. Vielleicht stehen auch die Tilgungsfristen drin. |
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01.06.2005, 18:27
Beitrag
#55
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:22) Wenn sich die Gerichte nicht einig sind, muß man gleich beim Antrag einen RA in Tasche haben um sich entsprechend wehren zu können. Das OVG Thüringen Urteil aus der FAQ und für den Fall einer NU den § 80 Abs. 5 VwGO nicht vergessen. Mindestens bis zum 14.09.2006 auch immer schön vorrausschauend fahren |
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Gast_charly68_* |
01.06.2005, 18:38
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#56
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Hallo Medusa,
was hälst Du vom spanischen EU-FS? Ist dieser sinnvoll? Da die FS-Datei von D vorgelegt werden muß und der Spanier keine MPU kennt bzw dort nach Verbüßung der Vergehen ohne Probleme ein neuer FS ausgestellt wird. Gruß charly68 |
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01.06.2005, 18:43
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#57
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Zitat (charly68 @ 01.06.2005, 19:38) was hälst Du vom spanischen EU-FS? EU-FE = EU-FE = EU-FE In Europa ist weder eine xy EU-FE noch ein Staat gleicher als Gleich. (D. hat noch Probleme das zu begreifen) |
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Gast_Gast_Massimo_* |
01.06.2005, 18:46
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#58
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 19:20) Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:17) Hatte ein CZ-FS seit 3 Wochen die NU bekommen, ist es Möglich nach der NU einen neuen FS- in Polen zu machen und wieder bis zur nächsten Kontrolle zu fahren? Lt. Forum bezieht sich die NU auf eine bestimmte EU-FE. Solange Du die CZ EU-FE noch besitzt darfs Du gemäß EU Recht aber keine 2. machen. Noch eine Frage: Beispiel Person X hat 2003 Führerschein wegen BTM weg bekommen , sperre ist abgelaufen. Person X macht neuen in CZ 2004, 2005 wird er wieder auffällig wegen Alk, wartet bis Sperre um und macht wieder neuen im Ausland. Kann er das jedes Mal solange machen bis die NU ins Haus wackelt? Vorausgesetzt natürlich er wartet immer bis die sperre abgelaufen ist. Grüße Massimo |
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01.06.2005, 18:53
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#59
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Gast_Massimo @ 01.06.2005, 19:46) Person X macht neuen in CZ 2004, 2005 wird er wieder auffällig wegen Alk, wartet bis Sperre um und macht wieder neuen im Ausland. Kann er das jedes Mal solange machen bis die NU ins Haus wackelt? Vorausgesetzt natürlich er wartet immer bis die sperre abgelaufen ist. Fürchte ja, wenn er die alte EU-FE vorher abgibt / abgeben mußte. Wer die EU-FE wegen Alk. verliert sollte meiner Meinung nach aber eine lebenslange Sperre bekommen. Betrachte die EU-FE lieber als letzte Chance. Für die jeweilige Kohle, um die EU-FE zu machen, kannst Du x-mal mit dem Taxi zur Kneipe fahren und den Fahrer vor der Tür auf Dich warten lassen. Das Verletzungsrisiko betrifft dann auch nur die Nerven des Taxifahrers und keinen unschuldigen Verkehrsteilnehmer. |
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01.06.2005, 18:59
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Zitat (Thommy Bumm @ 31.05.2005, 06:28) Zitat (Peter Lustig @ 30.05.2005, 12:05) Die allgemeine Richtung geht jedoch nach wie vor dahin, dass das EU-Recht das nationale FE-Recht noch nicht vollkommen ausgehebelt bzw. ersetzt hat und dem § 46 FeV vor diesem Hintergrund zunehmend mehr Bedeutung zukommt. Warum mehr Bedeutung? Nur weil § 28 FeV vom EUGH gekippt wurde, wird dieser Paragraph in ähnlicher Weise durch § 46 FeV ersetzt? Das kann doch nicht wahr sein!?!Ich erinnere an Folgendes: Zitat (EUGH - 29.04.2004 - C-476 / 01) 77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Ich verstehe das eindeutig so: Alle anwendbaren nationalen Vorschriften (auch § 46 FeV), die gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten, sind vom Tisch. Wenn sich allerdings neue Anhaltspunkte für Eignungszweifel ergeben (z.B. neuer Alkohol- oder Drogenverstoß), dann kann der § 46 FeV nach wie vor zur Anwendung kommen. Was ist daran nicht zu verstehen? Deutlicher geht es doch gar nicht! Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! -------------------- (\_/)
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01.06.2005, 19:06
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@Thommy Bumm
Grundsätzlich gilt ja auch: Zitat KOLLISION ZWISCHEN GEMEINSCHAFTSRECHT UND NATIONALEM RECHT Das Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht ist aber auch dadurch gekennzeichnet, daß sich die Gemeinschaftsrechtsordnung und die nationalen Rechtsordnungen gelegentlich „feindlich“ gegenüberstehen. Man spricht insoweit von einer Kollision zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht. Eine derartige Situation tritt immer dann auf, wenn eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts für die Gemeinschaftsbürger unmittelbare Rechte und Pflichten begründet und inhaltlich mit einer Norm des nationalen Rechts in Widerspruch steht. Hinter dieser scheinbar so einfachen Problemlage verbergen sich zwei Grundsatzfragen des Aufbaus der EG, deren Beantwortung zum Prüfstein der Existenz der Gemeinschaftsrechtsordnung werden sollte: die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts und der Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor entgegenstehendem nationalem Recht. Die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts Die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts besagt, daß das Gemeinschaftsrecht neben den Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedstaaten auch den Gemeinschaftsbürgern unmittelbar Rechte verleiht und Pflichten auferlegt. .... Link |
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01.06.2005, 19:10
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 |
@Peter Lustig
ja,ja, das Bayrisch Königliche Verwaltungsgericht soviel ich gehört habe, wollen die beantragen bei einer EuGH Entsscheidung gegen eigen ausgelegter und eigens beschlossener Gesetzgebung, aus der EU austreten... |
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01.06.2005, 19:12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59) Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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01.06.2005, 19:19
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@gabriel7
Bayern aus der EU austreten? Das wäre die Lösung! Und dann eine Mauer um Bayern. -------------------- (\_/)
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01.06.2005, 19:30
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 |
Peter Lustig@
Laut Vorlage Legers beim EuGH wird besonders die systematische Registrierung FS anderer Mitgliedsstaten durch D , nach positivem Beschluß des EuGH nicht mehr möglich sein, worauf euer pro MPU Mann Kaulus bestimmt nicht erfreut ist. Du liegst in diesem Punkt auch demnächst falsch |
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01.06.2005, 19:56
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 20:30) Laut Vorlage Legers beim EuGH Nur zur Info, der Herr Legers ist nur der Generalstaatsanwalt und nicht das Gericht. Außerdem gibt es in D keine systematische Registrierung von EU-FS mehr. Der Herr sollte sich zunächst auf den aktuellen Rechtsstand bringen..... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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01.06.2005, 20:02
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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:56) Außerdem gibt es in D keine systematische Registrierung von EU-FS mehr. Der Herr sollte sich zunächst auf den aktuellen Rechtsstand bringen..... Bezieht sich Deine Aussage auch auf die mit Laptop bewaffneten Zugkontrollen an der CZ / Bayerischen Grenze und den folgenden MPU Aufforderungen an Personen im Zug bei denen eine CZ EU-FE gefunden wurde? (Mir liegt eine Kopie einer solchen Geschichte vor, die Zugrazzias habe ich selbst erlebt). |
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01.06.2005, 20:06
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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:12) Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59) Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... Welches Recht gilt denn nun für alle verbindlich? EU-Recht oder Verwaltungsrecht in Bayern & Baden-Württemberg? -------------------- (\_/)
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01.06.2005, 20:10
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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 21:06) Welches Recht gilt denn nun für alle verbindlich? EU-Recht oder Verwaltungsrecht in Bayern & Baden-Württemberg? Fragst Du EuGH kriegst Du deutliche Antwort |
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01.06.2005, 20:12
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 21:02) Bezieht sich Deine Aussage auch auf die mit Laptop bewaffneten Zugkontrollen an der CZ / Bayerischen Grenze Mit dem Begriff "Registrierung" ist die Speicherung der Daten von EU-Führerscheinbesitzern im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gemeint. Diese Regelung wurde abgeschafft. Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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01.06.2005, 20:16
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Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 21:12) Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich. .. und die systematische Weiterleitung der Daten an FEBs - selbst nach einer Kontrolle im Zug - auch? Es gibt Seiten des bay. Innenministeriums, die über syst. Informationsweiterleitungen an die FEBs berichten. Dies ist nicht nötig um die Echtheit der Dokumente zu überprüfen und dient nur der Registrierung / MPU Einleitung. Sehen wir ob der EuGH das auch Lächerlich findet Btw., wo die Registrierung erfolgt - Flensburg oder Landkreisweise, spielt wohl keine Rolle .... |
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Gast_charly68_* |
01.06.2005, 20:24
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Zitat (Medusa @ 01.06.2005, 21:16) Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 21:12) Eine Feststellung von FS-Daten bei einer Kontrolle als systematische Registrierung zu bezeichnen, ist mehr als lächerlich. .. und die systematische Weiterleitung der Daten an FEBs - nach einer Kontrolle im Zug - auch? Es gibt Seiten des bay. Innenministeriums, die über syst. Informationsweiterleitungen an die FEBs berichten. Dies ist nicht nötig um die Echtheit der Dokumente zu überprüfen und dient nur der Registrierung / MPU Einleitung. Sehen wir ob der EuGH das auch Lächerlich findet Bis da dann eine Entscheidung fällt geht es noch Wochen, Monate oder sogar Jahre. Das EU-GH ist auch nicht gerade ein schnelles Gericht. Gruß charly68 |
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01.06.2005, 20:26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Die Registrierungsgeschichte ist aber schon kurz vorm EuGH Urteil. Monate
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01.06.2005, 20:32
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#74
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 117 Beigetreten: 18.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9818 |
@Andreas
Irgendwie ist hier einiges mißverständlich! Selbstverständlich werden in einigen Bundesländern systematisch alle EU FS Führerscheine zuerst durch die und dann systematisch durch die FS Behörden deren Besitzer registriert und und zwar sehr genau, das was irgendwann mal war wird zum Nachteil des Besitzers benutzt . Diese Form hat der EuGH schon im Kapper Urteil als Verstoß gegen die Eu Richtlinie benannt , diese Registrierung ist nur dem Ausstellerstaat vorbehalten. Genau diesen Punkt meint Leger. Den Alibi § 46, kann mann eh vergessen, das hat das OVG Koblenz ja schon diskret anklingen lassen,(4.5.) |
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01.06.2005, 20:51
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
Zitat (Andreas @ 01.06.2005, 20:12) Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 19:59) Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! Es reagiert keiner, weil dies schon 100mal durchgekaut wurde und die x-te Wiederholung langweilt...... andere sachen wurden auch schon x-mal disskutiert,ihr findet auf diese frage keine antwort,denn deutlicher kann man kein urteil diesbezüglich fällen wenn du ein eu-führerschein hättest dann würde ich wetten das du uns verstehen könntest |
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Gast_charly68_* |
01.06.2005, 21:03
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#76
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Zitat (gabriel7 @ 01.06.2005, 21:32) @Andreas Irgendwie ist hier einiges mißverständlich! Selbstverständlich werden in einigen Bundesländern systematisch alle EU FS Führerscheine zuerst durch die und dann systematisch durch die FS Behörden deren Besitzer registriert und und zwar sehr genau, das was irgendwann mal war wird zum Nachteil des Besitzers benutzt . Diese Form hat der EuGH schon im Kapper Urteil als Verstoß gegen die Eu Richtlinie benannt , diese Registrierung ist nur dem Ausstellerstaat vorbehalten. Genau diesen Punkt meint Leger. Den Alibi § 46, kann mann eh vergessen, das hat das OVG Koblenz ja schon diskret anklingen lassen,(4.5.) Sollten die §§ 28 bzw. 46 mit Anhang irgend wann mal wegfallen, dann gibt es halt höhere Strafen oder entsprechende Auflagen ( z. B. bei Promilievergehen = Abgabe der Leberwerte für die nächsten 5 Jahre) Gruß charly68 |
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01.06.2005, 21:14
Beitrag
#77
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Was passiert mit einem im Ausland lebenden Ausländer, der in Deutschland erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (z.B. Suchtmittel)?
Sofortiger Führerscheinentzug? Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland? Fahrverbot oder Führerscheinsperre? Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer? Welche Sprache gilt für die MPU? Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig? -------------------- (\_/)
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01.06.2005, 21:15
Beitrag
#78
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
so wird es früher oder später auch kommen,z.b.5 jahre sperre oder gar haftstrafen bei wiederholungstäter,wobei es das ja schon gibt
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01.06.2005, 21:22
Beitrag
#79
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (michael_mk @ 01.06.2005, 22:15) So wird es früher oder später auch kommen, z.B.5 Jahre Sperre oder gar Haftstrafen bei Wiederholungstäter, wobei es das ja schon gibt Haftstrafen? Wo & wann? -------------------- (\_/)
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Gast_charly68_* |
01.06.2005, 21:24
Beitrag
#80
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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:22) Zitat (michael_mk @ 01.06.2005, 22:15) So wird es früher oder später auch kommen, z.B.5 Jahre Sperre oder gar Haftstrafen bei Wiederholungstäter, wobei es das ja schon gibt Haftstrafen? Wo & wann? Hab ja auch beim 2. Mal 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung erhalten. Dann fällt halt die Bewährung weg und schon gehts hinter schwedische Gardinen. Gruß charly68 |
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01.06.2005, 21:26
Beitrag
#81
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:22) Zitat (michael_mk @ 01.06.2005, 22:15) So wird es früher oder später auch kommen, z.B.5 Jahre Sperre oder gar Haftstrafen bei Wiederholungstäter, wobei es das ja schon gibt Haftstrafen? Wo & wann? ich denke einfach das nach dem neuen EUGH-Urteil keine NU mehr angewendet werden dürfen,erst bei erneutet verstössen(alkohol,drogen usw.).und da sie keine NU mehr aussprechen dürfen werden sie bei erneuten verstössen eine harte strafe aussprechen |
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01.06.2005, 22:58
Beitrag
#82
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 23:14) Was passiert mit einem im Ausland lebenden Ausländer, der in Deutschland erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (z.B. Suchtmittel)? Sofortiger Führerscheinentzug? Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland? Fahrverbot oder Führerscheinsperre? Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer? Welche Sprache gilt für die MPU? Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig? würde mich auch interessieren |
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01.06.2005, 23:05
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Thommy Bumm @ 31.05.2005, 06:28) Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort! Ach was, Thommy Brumm, manchmal hat man halt nicht so viel Zeit, auf alles zu antworten. Zumal meine Antwort auch nur eine Wiederholung dessen ist, was ich schon mal geschrieben habe: D verweigert nichts auf unbestimmte Zeit, sondern nur solange, wie der Betreffende nicht zur MPU geht. Man kann also die unbestimmte Zeit jederzeit unterbrechen. Geht man nicht zu MPU, verweigert man D auf unbestimmte Zeit den Eignungsnachweis. So wird ein Schuh draus! -------------------- |
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01.06.2005, 23:17
Beitrag
#84
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Auch das mit den Ausländern ist schon 100 mal durchgekaut: Begeht ein Ausländer in d eine Straftag, die als Regelfall die Entziehung der FE nach sich zieht, dann wird das volle Programm auf ihn angewendet, Bestrafung, Eintragung im VZR. 7 Punkte, Entziehung der FE, was dann auch im strafrechtlichen Sprachgebrauch Nutzungsuntersagung heisst.
Geregelt ist das z. B. ausführlich, deutlich und gründlich in § 69 b StGB: Zitat § 69b StGB Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis
(1) Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne dass ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden. (2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In anderen Fällen werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt. -------------------- |
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01.06.2005, 23:24
Beitrag
#85
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:14) Sofortiger Führerscheinentzug? Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland? Fahrverbot oder Führerscheinsperre? Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer? Welche Sprache gilt für die MPU? Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig? Danke Lexus! Damit ist keine von meinen Fragen beantwortet! -------------------- (\_/)
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Gast_Gast_Ludwig_* |
01.06.2005, 23:54
Beitrag
#86
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Ich möchte mich ja nicht als überheblich bezeichnen. Nur das gehört hier nicht her. Also was ich sagen will, ich war mit Kollegen auf der A6. Kurzum kam ein (Ausländer) Schweitzer der viel zu schnell war. Also was war es, dieser (Ausländer) musste 20 Teuronen mehr bezahlen, als ein normal EU-Bürger. @ Andreas sage nicht so einfach es wird beim VKZ eingetragen. Es wird definitiv keine Meldung bei ausländischen Fahrzeugführern in Flensburg getätigt . Das kann ich Dir bestätigen, denn ich war dabei. Erkundige Dich mal richtig, und nicht nur der §§§. Ich weiss es mit Sicherheit, denn ich war dabei. Nur zu Deiner Info, ich will hier keine Weissheiten loslegen, aber es ist wirklich so, ich könnte wenn ich wollte, sogar Namen nennen. Und die sind z.T in Bayern ausgebildet worden. Also Erkundigung einholen, und dann hier posten.
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02.06.2005, 00:00
Beitrag
#87
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Lexus @ 02.06.2005, 00:05) Deutschland verweigert nichts auf unbestimmte Zeit, sondern nur solange, wie der Betreffende nicht zur MPU geht. Man kann also die unbestimmte Zeit jederzeit unterbrechen. Geht man nicht zu MPU, verweigert man Deutschland auf unbestimmte Zeit den Eignungsnachweis. So wird ein Schuh draus! Falsch! Man darf nur zur MPU, wenn man von der Fahrerlaubnisbehörde die Erlaubnis bekommt. Von jederzeit kann hier nicht die Rede sein. Wenn Deutschland eine MPU von mir will, dann muss ich den Zeitpunkt bestimmen, wann ich freiwillig auf meine Kosten eine MPU machen darf. -------------------- (\_/)
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02.06.2005, 00:51
Beitrag
#88
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
mit ist heute folgendes passiert --geschrieben 10.05 0.01 uhr--
ich war zw. vereinbarung eines termins bei der fs-behörde, mein sachbearbeiter hat mich nett beraten ich habe das auto meiner eltern, bei denen ich war, in der nähe der fs-stelle geparkt:, war danach einkaufen, dann nach hause. meine mutter sagte mir, vor 10 min war die polizei hier und hat gefragt, wo ich mich befinde, mutter sagte, in der stadt, der polizist, in der fs- stelle?????!!! hintergrund ist, ich wurde bei der einreise in die cz kontrolliert, der fs-vertrag wurde aufgefunden, das wurde an die fs-stelle gemeldet. !in einem anderen verfahren ohne bezug zum fs, sagte der richter in bayern, die weitergabe der daten des bgs seien legal! (zu euren fragen diesbezüglich) in meiner zweiten dienstaufsichtsbeschwerde hat mein sachbearbeiter eine erneute niederlage hinnehmen müssen, ausserdem hat er erfahren, dass gegen ihn eine klage wg. rechtsbeugung läuft. Die Polizei hat keinen beweis, dass ich gefahren bin, ich habe diesbezüglich noch nichts unternommen, weil ich dachte, das würde nur staub aufwirbeln. heute rief mein vater an, ich habe ein vorladung bekommen (von welcher stelle, weiss ich noch nicht, erst morgen. ich soll unbedingt meinen pass mitbringen! es geht um eine vorladung wegen fahrens ohne führerschein. ich nehem an, derm sachbearbeiter ist meine cz-fs aus ifgendeinem grund nicht bekoannt, oder doch? meine meinung dazu: lachhaft, keinen beweis, pol. hat nichts gesehen - wie sollte sie auch:) - es gibt höchstens die aussage von meinem sachb4earbeiter, der auch noch chef der fs-stelle ost, dass ich gefahren wäre. dagegen werde ich mit aller macht und kraft vorgehen UND ich weiss, ich mache keine ausage, wg. angst, mich selbst zu belasten, es könnten ja auch auch andere aspekte zu rsprache kommen können... fazit: alles umsonst |
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02.06.2005, 01:18
Beitrag
#89
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
Führen von Kraftfahrzeugen beider GruppFühren von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und wenn keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegenen gerecht zu werden.
bedeutet kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol promilleanzeige am tattag oder bedeutet das, wenn man früher wg. alkohol am steuer verurteilt war? |
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02.06.2005, 03:52
Beitrag
#90
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@michaelp100,
ich kann Dir leider nicht wirklich antworten, weil ich hier Rechtschreibfehler von Abkürzungen nicht unterscheiden kann. Versuche es mal mit einem Rechtschreibprogramm z.B. MS Word! -------------------- (\_/)
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02.06.2005, 06:41
Beitrag
#91
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:14) Was passiert mit einem im Ausland lebenden Ausländer, der in Deutschland erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (z.B. Suchtmittel)? Sofortiger Führerscheinentzug? Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland? Fahrverbot oder Führerscheinsperre? Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer? Welche Sprache gilt für die MPU? Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig? Zenario: Ein Spanier wird in Deutschland unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt. Folge: 1. Beschlagnahme des FS & Zusendung an die ausstellende Behörde 2. Sicherheitsleistung in bar oder Beschlagnahme des KFZ In Spanien: Anklage, Strafe & FS-Sperre von 6 Monaten Frage: Gibt es etwa eine Doppelbestrafung in Deutschland & Spanien? Danach darf er in Deutschland wieder fahren. Eine MPU-Auflage kann es nicht geben, weil die zuständige Führerscheinbehörde in Spanien keine Auflage macht. Deswegen kann es auch keine Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit geben. -------------------- (\_/)
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02.06.2005, 06:56
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#92
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 01.06.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 10025 |
Wenn es so läuft wie es läuft grad.. müsste der doch in D eine NU ausgesprochen bekommen. Er dürfte nachdem er in Spanien seinen FS wieder bekommen hat, überall fahren, ausser in D. Hier muss er erst eine MPU machen, wenn er fahren will.. oder? Bin mir nich sicher.
-------------------- Signaturen sind doooof
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02.06.2005, 07:06
Beitrag
#93
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Etienne @ 02.06.2005, 07:56) Hier muss er erst eine MPU machen, wenn er fahren will.. oder? Ja, nur wenn er seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage nach Deutschland verlegt & seinen gültigen Führerschein in einen deutschen umschreiben will. Sonst nicht! -------------------- (\_/)
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02.06.2005, 07:28
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#94
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 07:41) Zenario: Ein Spanier wird in Deutschland unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt. Folge: 1. Beschlagnahme des FS & Zusendung an die ausstellende Behörde 2. Sicherheitsleistung in bar oder Beschlagnahme des KFZ In Spanien: Anklage, Strafe & FS-Sperre von 6 Monaten Frage: Gibt es etwa eine Doppelbestrafung in Deutschland & Spanien? Danach darf er in Deutschland wieder fahren. Eine MPU-Auflage kann es nicht geben, weil die zuständige Führerscheinbehörde in Spanien keine Auflage macht. Deswegen kann es auch keine Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit geben. Das ist barer Unsinn. Du solltest Dich erst einmal im deutschen Strafprozess- bzw. Strafrecht kundig machen, bevor Du solche falschen Behauptungen aufstellst. Der Spanier wird in Deutschland abgeurteilt. Die in D begangene Straftat ihres Staatsbürgers interessiert die spanischen Behörden zunächst nicht die Bohne. Nur sehr wenige Straftaten werden international verfolgt. Diese finden sich für Deutschland z.B. in § 6 StGB. Außerdem ist in § 7 StGB festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine im Ausland begangene Straftat im Inland verfolgt wird. Ähnliche Regelungen haben die anderen Länder auch. Da es bis zur Gerichtsverhandlung in Deutschland eine Zeit dauert, wird eine Sicherheitsleistung erhoben, sofern kein Haftgrund vorliegt. Die Sicherheitsleistung bewegt sich etwa in Höhe einer zu erwartenden Geldstrafe und der Gerichtskosten und wird nach Rechtskraft des Urteils des deutschen Gerichts zur Bezahlung der Geldstrafe und der Kosten verwendet. Entzieht das Gericht zusätzlich die Fahrerlaubnis, kommt bei unserem Spanier der oben von Lexus zitierte § 69b StGB zur Anwendung. Bitte lesen! Das Recht zum Führen eines Kfz im Inland lebt nicht von alleine wieder auf, sondern muss nach Ablauf der vom Gericht im Strafurteil verhängten Sperrfrist neu beantragt werden. Liegen die Voraussetzungen zur Absolvierung einer MPU vor, wird dem Spanier die Berechtigung nur dann wieder erteilt, wenn er die MPU erfolgreich absolviert. Ansonsten bleibt es bei der Nutzungsuntersagung für D. Wieso sollte es da zu einer Doppelbestrafung kommen? Der FS-Ausländer wird nicht anders behandelt als der FS-Inländer. Das ist die derzeitige, nach wie vor gültige Rechtslage in D. |
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02.06.2005, 07:51
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#95
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Peter Lustig @ 02.06.2005, 08:28) Das ist die derzeitige, nach wie vor gültige Rechtslage in Deutschland. Genau, und das ist seit dem EU-Urteil vom Tisch. Soll ein Spanier in Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen? Das geht nach EU-Recht nur, wenn er seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage nach Deutschland verlegt. Wozu gibt es da noch eine Sperre? Wo soll ein Spanier, der in Spanien lebt, eine MPU & ein Drogenscreening machen? In Russland? Auf dem Mond? Das nur für eine evtl. Transitfahrt durch Deutschland ein mal im Jahr? -------------------- (\_/)
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02.06.2005, 08:02
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#96
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Ganz kurz dazwischen , konnte ich mir nicht verkneifen:
@Thommy Bumm, bevor Du anderen ihre Rechtschreibung vorhälst Zitat Versuche es mal mit einem Rechtschreibprogramm z.B. MS Word! solltest Du auch mal darüber nachdenken... Zitat Zenario: Es heißt Szenario....... So, nun schlagt mich...... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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02.06.2005, 08:04
Beitrag
#97
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Du schreibst schon wieder Unsinn.
Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51) Genau, und das ist seit dem EU-Urteil vom Tisch. Nein, ist es nicht! Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51) Soll ein Spanier in Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen? Ja. Das Wie ist das Problem des Spaniers, wenn er in D wieder fahren will. Den Antrag kann er bei jeder deutschen Führerscheinstelle stellen. Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51) Das geht nach EU-Recht nur, wenn er seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage nach Deutschland verlegt. Auch das ist falsch. Hier geht es nicht um den Erwerb einer FE, sondern um die Zuerkennung des Rechts, in Deutschland wieder fahren zu dürfen, ein grundlegender Unterschied. Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51) Wozu gibt es da noch eine Sperre? Wo soll ein Spanier, der in Spanien lebt, eine MPU & ein Drogenscreening machen? In Russland? Auf dem Mond? Siehe oben Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51) Das nur für eine evtl. Transitfahrt durch Deutschland ein mal im Jahr? Das muss unser Spanier eben abwägen. |
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02.06.2005, 08:36
Beitrag
#98
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Mir geht es um die praktische Durchführbarkeit.
Wenn jemand in Spanien lebt & arbeitet, dann kann er in Deutschland kein Drogenscreening machen. Wie soll das gehen, wenn er kurze Haare hat? Und ein Niederländer darf in seinem Land sogar Drogen nehmen. Wie sieht es da aus? -------------------- (\_/)
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02.06.2005, 09:16
Beitrag
#99
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
In diesem Forum wird viel von hätte, wäre und könnte geschrieben. Es gibt rechtskräftige Nutzungsuntersagungen und die Verfahren sind nicht abgschlossen. Wie die Gerichte urteilen, wird die Zukunft zeigen. Antworten gibt es dazu nicht, nur Mutmaßungen und persönliche Meinungen. Das einzige, was wirklich interessiert, ist, dass die Betroffenen im Moment nicht fahren dürfen. Vielleicht dürfen si es ja in Jahren mal wieder.
Allerdings habe ich auf der vorigen Seite eine Frage gestellt, die wohl zu beantworten wäre von jemandem, der sich damit auskennt. Es ging um Kosten. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten. Finde ich entäuschend. Also werde ich wohl darauf verzichten, meine Zeit zu verschwenden Forenbeiträge zu lesen, die sich ewig im Kreis drehen. Gruss Max |
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Gast_charly68_* |
02.06.2005, 09:31
Beitrag
#100
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Zitat (MaximilianNRW @ 01.06.2005, 19:11) Mal angenommen, die Behörde verlangt eine MPU. Wie sieht das denn dann von der Gebührenseite her aus? Klar, MPU zahle ich, aber würde ich das über einen FS Antrag machen, müsste ich ja ca. 160 EUR für den Antrag zahlen, führungszeugnis und was weiß ich noch. Das wäre doch dann hinfällig, oder? Und vorausgesetzt, ich würde diese MPU bestehen, woran ich eigentlich nicht zweifle, kann ich dann meinen CZ FS in einen deutschen umtauschen? Oder gibts da auch wieder irgendwelchen Ärger? Würd mich ja wundern, wenn nicht. MPU kosten musst Du immer selber bezahlen Führerscheinantrag und Führungszeugnis macht die Behörde auch nicht umsonst = also bezahlen Am besten mit CZ-FS fahren und falls MPU verlangt wird nur diese machen und bezahlen. Wenn MPU bestanden ist, kannst Du einen Antrag auf Umschreibung stellen. Macht aber laut Infos aus dem Forum nicht jede Behörde. Gruß charly68 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 03:32 |