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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:31
Beitrag #501


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 20:10)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 19:05)
Gut, unterstellt die NU wäre rechtmäßig. Sie gilt aber für eine bestimmte FE. Somit reicht ein Kurzumzug in ein anderes EU Land, um dort freiwillig die FE umzutauschen, um eine nicht NU betroffene FE zu erhalten.

Du tauscht doch die Fahrerlaubnis nicht um; umgetauscht wird lediglich der FS. Die FE gilt europaweit und wird nur durch den jeweiligen nationalen FS nach außen hin dokumentiert. Durch einen Umzug und den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen ausländischen FS erwirbst Du keine neue FE. Demnach gilt eine ausgesprochene NU auch für den neuen FS weiter.

hallo peter:)
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:33
Beitrag #502


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 21:31)
Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:07)
ich glaube, er versteht das nciht.
1. man darf jederzeit seine jetzige gülgige fe abgeben!!!!
2. man darf jederzeit tauschen!!!!
begriffen????

Dann bitte ich mal um die gesetzliche Grundlage für diese Annahme eines jederzeitigen Umtauschrechts. Dieses Recht (ja sogar die Pflicht, wenn man fahren will) besteht für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten, aber nicht für EU-Führerscheine.

sorry, habe keine gesetzestexte zur hand, aber
wenn ein portugiese nach d zieht und er seine alte fe nicht mehr haben möchte, geht er ins strassenverkehrsamt und benatragt einfach eine neue- frage mich bitte nicht nach den gesetzen
nun ja, in nl wurde das ja eine lange zeit so gehandhabt - !!!und d wurde ermahnt, dass es keinen zwangsumtausch mehr durchfjühren dürfe...!!! whistling.gif
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:35
Beitrag #503


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:31)
Dann bitte ich mal um die gesetzliche Grundlage für diese Annahme eines jederzeitigen Umtauschrechts. Dieses Recht (ja sogar die Pflicht, wenn man fahren will) besteht für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten, aber nicht für EU-Führerscheine.

So große Schwierigkeiten würde ich in anderen EU Staaten beim FE Umtausch nicht erwarten. (CZ, PL, Litauen etc.). Wie das national gehandhabt wird dürfte stark differenzieren. Möglicherweise trage ich auch keine Brille mehr sondern Kontaktlinsen - oder umgekehrt. Schon stimmt das Bild nicht mehr. .. Da sollte es Wege geben.
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:40
Beitrag #504


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toll, erst macht der administrator peter lustig hier eine rechtsverbindliche aussage, nämlich dass eine nutzuntersagung nicht auf eine bestimmte fahrerlaubnis beschränkt ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
zuvor hat er und andere administratoren behauptet, eine nutzungsuntersagung betrifft immer nur eine einzige fahrerlaubniss..

falls peter keine antwort geben möchte, obwohl er schon mehrfach den beitrag gelesen hat:) weise ich daraufhin, dies ist von peter lustig eine rechtsverbindliche auskunft...
na toll, das hemmt jetzt die ganze diskussion, weil wir uns nciht festlegen können, wegen der nu, vielen dank, dir peter, für deinen herrliche herbeiführung des zustandes"geht nicht weiter"

falls ich mich täuschen sollte, bitte ich um sorry
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:41
Beitrag #505


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Der Umtausch in nationale Führerscheine ist in Art. 8 der EU-FS-Richtlinie geregelt; aber dort ist wieder zur Voraussetzung gemacht, dass der ordentliche Wohnsitz in dem betreffenden Land begründete wird. Was das heisst, ist in Art. 9 der EU-FS-Richtlinie geregelt:

"persönliche und berufliche Bindungen", bei nicht Berufstätigen zumindest persönliche Bindungen.

Es wird also von euch wieder vorausgesetzt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wird, oder habt ihr alle Verwandte und einen Job in jedem der 25 Länder? Mir kann doch niemand erzählen, dass er für einen Führerscheinumtausch in diesen Zeiten seine Stellung in D kündigt.

Irgenwie ist das hier langsam für mich eine völlig irreale Diskussion voller Realitätsfremdheit.

Nach der dritten NU erneuter Umzug für ein halbes Jahr in einen anderen Staat? Wie finanziert man so etwas?


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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:42
Beitrag #506


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 21:41)
Der Umtausch in nationale Führerscheine ist in Art. 8 der EU-FS-Richtlinie geregelt; aber dort ist wieder zur Voraussetzung gemacht, dass der ordentliche Wohnsitz in dem betreffenden Land begründete wird. Was das heisst, ist in Art. 9 der EU-FS-Richtlinie geregelt:

genau, man begründet... was danach kommt, wer kann die zukunft voraussehen...
ausserdem darf ich mich zu jeder zeit, so oft wie ich will, im eu-raum niederlassen...
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:44
Beitrag #507


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Rechtsverbindliche Auskünfte gibt hier wohl keiner - siehe auch Link.
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GSX-R
Beitrag 09.06.2005, 19:45
Beitrag #508


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Zitat (michaelp100 @ 09.06.2005, 20:40)
toll, erst macht der administrator peter lustig hier eine rechtsverbindliche aussage, nämlich dass eine nutzuntersagung nicht auf eine bestimmte fahrerlaubnis beschränkt ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
zuvor hat er und andere administratoren behauptet, eine nutzungsuntersagung betrifft immer nur eine einzige fahrerlaubniss..

falls peter keine antwort geben möchte, obwohl er schon mehrfach den beitrag gelesen hat:) weise ich daraufhin, dies ist von peter lustig eine rechtsverbindliche auskunft...

falls ich mich täuschen sollte, bitte ich um sorry

Haaaalllooooooo????

Rechtsverbindliche Auskunft??
Bist Du sicher dass Du im richtigen Film bist?

Mal abgesehen davon, dass es in diesem Forum nur 3 Administatoren gibt und keiner davon Peter Lustig heisst.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 19:47
Beitrag #509


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wink.gif viell. sagt mal einer etwas dazu, ich habe nämlich davon keine ahnung.

ansonsten, sorry, habe ich mich getäuscht... aber so wird darauf reagiert... wink.gif
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Perplex
Beitrag 09.06.2005, 19:48
Beitrag #510


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie, die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.

Weil das Territorialprinzip gilt!
Deutschland darf Beschränkungen nur auf sein Territorium bestimmen. Deutschland darf nur das Ausland ganz ganz lieb bitten die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn offensichtliche Gründe vorliegen. Gründe, die vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, haben bei Erteilung der neuen Fahrerlaubnis nicht mehr vorgelegen. Sonst hätte die ausländische Fahrerlaubnis nicht erteilt werden dürfen. Damit muss sich entweder das Ausland oder Deutschland offensichtlich geirrt haben.

Da ist allerdings der springende Punkt. Wenn Deutschland nach Aktenlage eine ausländische Fahrerlaubnis entzieht, dann bedeutet das noch lange nicht, dass der Betroffene offensichtlich ungeeignet ist. Jedenfalls muss das Ausland die deutsche Auffassung nicht teilen. Deutschland weiß ganz genau, dass es in ganz Europa mit seiner Auffassung ganz alleine dasteht. Deswegen schicken sie die Fahrerlaubnis auch nicht ins Ausland. Das würde auch nichts bringen, weil der Betroffene seine Fahrerlaubnis sofort wieder bekommen würde. Damit würde das Spiel von vorne beginnen.

Deswegen lassen sich die Fahrerlaubnisbehörden so abenteuerliche Ideen einfallen, wie den Führerschein in Verwahrung zu nehmen, um ihn dann auf Kosten des Betroffenen, an die Grenze zum Zoll zu schicken, damit man dann den Führerschein beim Grenzübertritt, in Empfang nehmen kann.
Dafür gibt es m.E. keine Gesetzesgrundlage.

Wenn allerdings eine offensichtliche Ungeeignetheit festgestellt wird z.B. Alkohol- oder Drogenfahrt, dann würde das Ausland wahrscheinlich auch entziehen, weil eine Fahrerlaubnis für eine ungeeignete Person in ganz Europa nicht zumutbar ist. Das geht allerdings nur mit einem rechtskräftigen Urteil & nicht mit einer fragwürdigen Entscheidung einer untergeordneten Fahrerlaubnisbehörde.

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 18:38)
Wieso kann in anderen Ländern jemand, der ungeeignet ist, fahren???? Das verstieße gegen die EU-Richtlinie,  die Eignung als Voraussetzung einer FE vorschreibt.
Den Punkt möchte ich in der EU-Richtlinie auch gerne sehen.


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(\_/)
(O.o)
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 19:52
Beitrag #511


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Die Nutzungsuntersagung ist ein konkreter Verwaltungsakt, der dem Bestimmheitsgebot gehorchen muss. Selbsdverständlich muss die konkrete FE darin genannt sein, deren Nutzung in D untersagt wird. Das ist schon deshalb nötig, weil das im VZR eingetragen wird und für Straßenkontrollen der Polizei auch abrufbar sein muss.

Da dürfte niemand eine andere Auffassung vertreten haben.

Eine NU, in der stünde, dass dem Empfänger die Nutzung jeglicher aus EU-Staaten stammender Führerscheine im Inland untersagt wird, wäre wohl wegen zu großer Unbestimmtheit unzulässig.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 19:52
Beitrag #512


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:41)
Irgenwie ist das hier langsam für mich eine völlig irreale Diskussion voller Realitätsfremdheit.


Wir hängen halt alle sehr an unseren FEs cool.gif

Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:41)
Nach der dritten NU erneuter Umzug für ein halbes Jahr in einen anderen Staat? Wie finanziert man so etwas?


Für einen Umtausch ist doch die 185 Tage Regel nicht einzuhalten. Ich verstehe, daß es wehtut wink.gif , aber ein unbezahlter 1 Tagesjob mit 1 Tageswohnsitz sollte reichen und leicht zu bekommen sein. (Im Urlaub ..).
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 19:56
Beitrag #513


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Nochmals im Klartext, den dann hoffentlich alle verstehen:

Einer Person wird nach Erfüllung der notwendigen, in den Fahrerlaubnisvorschriften niedergelegten Voraussetzungen das Recht zum Führen eines Kfz zuerkannt. Diese Zuerkennung heißt Erteilung der Fahrerlaubnis und ist ein Verwaltungsakt der dafür zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Damit ist dieses Recht zwangsläufig an die Person gebunden. Als äußerer Nachweis einer bestehenden FE wird der Führerschein ausgehändigt. Der FS ist damit lediglich eine Dokumentierung einer FE nach außen hin.

Die in einem EU-Staat erteilte FE wird in jedem anderen EU-Staat sowie in den Staaten, die den Abkommen über den internationalen Straßenverkehr beigetreten sind, und zahlreichen weiteren Staaten anerkannt. Eine zeitlich unbeschränkte Anerkennung gibt es dabei in den EU-Staaten. In anderen Staaten erlischt die FE nach einer festgelegten Zeit; es muss eine neue Fahrerlaubnis erworben werden.

Eine Fahrerlaubnis kann nur von dem Staat entzogen werden, der sie erteilt hat. Die anderen Staaten können aber auch Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse unter bestimmten Voraussetzungen das Führen von Kfz in ihrem Hoheitsgebiet untersagen, was gleichbedeutend mit einer Entziehung der FE für dieses Land ist. Beides hat zur Folge, dass die FE in diesem Land erlischt und wieder neu erworben werden muss. Ein ausländischer FS kann jedoch nicht eingezogen und vernichtet werden, da die erteilte FE in den anderen Ländern weitergilt.

Wird nun in einem EU-Staat eine Fahrerlaubnis erteilt, ist diese zunächst einmal von allen anderen Staaten anzukennen, sofern nicht noch im Herkunftsland des FE-Bewerbers eine Sperrfrist besteht. Stellt sich jedoch heraus, dass die Fahrerlaubnis im Herkunftsland des Bewerbers oder auch einem anderem EU-Staat aufgrund nationaler FE-Vorschriften nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt worden wäre, hat dieses Land die Berechtigung, das Recht zum Führen von Kfz mit der ausländischen FE für sein Hoheitsgebiet abzuerkennen, und zwar solange, bis die geforderten Bedingungen zur Zuerkennung erfüllt sind.

Von keinem anderen Recht machen die deutschen FE-Behörden nun Gebrauch, wenn sie bei einem Erwerb einer ausländischen EU-FE und einer bestehenden Entziehung in D mit dem Erfordernis einer MPU dem Inhaber der ausländischen EU-FE das Recht zum Führen von Kfz im eigenen Hoheitsgebiet aberkennen. Damit diese Aberkennung sofortige Wirksamkeit erlangt, wird Sofortvollzug der Maßnahme angeordnet. Nichts Anderes haben diverse deutsche Verwaltungsgerichte mittlerweile als rechtmäßig anerkannt.

Da jeder Staat bei einer ausländischen FE das Recht zum Führen von Fahrzeugen nur für sein eigenes Staatsgebiet aberkennen kann, ist es nur folgerichtig, dass der ausländische FS nicht wie der nationale FS bei einer Entziehung geshreddert, sondern dem Betroffenen wieder ausgehändigt wird. Damit wird nicht in sein Recht eingegriffen, mit der ausländischen FE in den übrigen Staaten nach wie vor fahren zu dürfen.
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Andreas
Beitrag 09.06.2005, 19:56
Beitrag #514


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Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:41)
Irgenwie ist das hier langsam für mich eine völlig irreale Diskussion voller Realitätsfremdheit.

Langsam??? Das geht doch schon seit Monaten so, hast du das noch nicht gemerkt?? think.gif rolleyes.gif


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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 20:03
Beitrag #515


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vielen dank an peter!!
also, dem inhaber der fe, soweit so gut, wird untersagt, die fe aus cz, nummer xxx zu nutzen?
wenn ich aber den cz-fs freiwillig an die cz zurückgebe und in xxx eine neuee erwerbe...
oder ich erweitere den fs um eine klasse, was ist dann mit der nutzungsuntersagung? darf ich dann legal weiterfahren bis zur erneuten kontrolle, aufforderung pmu...
ich denke, das war die frage, richtig?
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:06
Beitrag #516


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 20:56)
Als äußerer Nachweis einer bestehenden FE wird der Führerschein ausgehändigt. Der FS ist damit lediglich eine Dokumentierung einer FE nach außen hin.

Die Beschriftung des Dokuments setzt die Begriffe gleich. Es gibt keine Differenzierung zw. Führerschein und Fahrerlaubnis. Beschriftungen auf EU-FEs:

Driving Licence
Ajokortti
Permis de conduire
Ceadúnas Tiomána
Patente di guida
Rijbewijs
Carta de Condução
Körkort
Permiso de Conducción
Kørekort
Řidičský průkaz
Führerschein
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 20:06
Beitrag #517


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Zitat (Andreas @ 09.06.2005, 21:56)
Zitat (Lexus @ 09.06.2005, 20:41)
Irgenwie ist das hier langsam für mich eine völlig irreale Diskussion voller Realitätsfremdheit.

Langsam??? Das geht doch schon seit Monaten so, hast du das noch nicht gemerkt?? think.gif rolleyes.gif


@lexus
es gibt einige menschen hier, die suchen nach möglichkeiten, die fe zu erhalten oder zu behalten, unter allen umständen. deswegen werden hier auch ideen aufgeworfen (die natürlich auch die behörden lesen können gg).
es geht nicht so um die frage, ist das ethisch vertretbar, sondern, wie behalte ich meine fe!!
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 20:09
Beitrag #518


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Das ist doch tatsächlich irreal. Eine Geisterdiskussion.

Wenn Du den CZ-FS zurückgibst und auf Deine CZ-FE verzichtest, hast Du danach keine mehr. Natürlich kannst Du anschließend in einem anderen Land eine neue FE und einen neuen FS erwerben. Auch dieser FS wäre dann zunächst in D trotz bestehender Entziehung mit MPU-Auflage vor einer Neuerteilung anzuerkennen. Da sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Fahren in D jedoch nicht geändert haben, kann man auch hier wieder darauf warten, bis die deutschen FE-Behörden eine NU aussprechen. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz. Theoretisch könnte man das Spielchen anschließend noch weitere 23-mal betreiben.

Doch wer nimmt schon solche Bedingungen auf sich? Vollkommen unrealistisch!
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:12
Beitrag #519


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 21:09)
Doch wer nimmt schon solche Bedingungen auf sich? Vollkommen unrealistisch!

Deswegen ja auch die Idee die NU EU-FE in einem anderen EU Staat gegen eine dortige EU-FE zu tauschen. Eine dann nicht von der NU betroffene EU-FE. Wenn der Umtausch klappt sollte bis zur nächsten Kontrolle, der folgenden MPU Aufforderung mit Frist, gefolgt von NU für die neue EU-FE, doch alles OK sein ??
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 20:15
Beitrag #520


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 22:09)
Das ist doch tatsächlich irreal. Eine Geisterdiskussion.

Wenn Du den CZ-FS zurückgibst und auf Deine CZ-FE verzichtest, hast Du danach keine mehr. Natürlich kannst Du anschließend in einem anderen Land eine neue FE und einen neuen FS erwerben. Auch dieser FS wäre dann zunächst in D trotz bestehender Entziehung mit MPU-Auflage vor einer Neuerteilung anzuerkennen. Da sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Fahren in D jedoch nicht geändert haben, kann man auch hier wieder darauf warten, bis die deutschen FE-Behörden eine NU aussprechen. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz. Theoretisch könnte man das Spielchen anschließend noch weitere 23-mal betreiben.

Doch wer nimmt schon solche Bedingungen auf sich? Vollkommen unrealistisch!

also geht das ganze wieder von vorne los, fahren, kontrolle, mitteilung an die fe-behörde, aufforderung zur mpu... - das kann ja noch mal monate dauern...
oder nicht?
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 20:19
Beitrag #521


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:06)
Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 20:56)
Als äußerer Nachweis einer bestehenden FE wird der Führerschein ausgehändigt. Der FS ist damit lediglich eine Dokumentierung einer FE nach außen hin.

Die Beschriftung des Dokuments setzt die Begriffe gleich. Es gibt keine Differenzierung zw. Führerschein und Fahrerlaubnis. Beschriftungen auf EU-FEs:

Driving Licence
Ajokortti
Permis de conduire
Ceadúnas Tiomána
Patente di guida
Rijbewijs
Carta de Condução
Körkort
Permiso de Conducción
Kørekort
Řidičský průkaz
Führerschein

Soweit ich die Begriffe verstehe, besagen alle ein und dasselbe, nämlich Führerschein. Irgendwie muss man eine Fahrerlaubnis, ein körperlich nicht greifbares Recht, doch nach außen hin dokumentieren. Fahrerlaubnis und Führerschein sind zwar untrennbar miteinander verbunden, aber nicht identisch. Das eine gibt mir das Recht, mit dem anderen weise ich diese Berechtigung nach.

Du bist deutscher Staatsangehöriger und hast als solcher bestimmter Rechte. Wie willst Du jedoch nachweisen, dass Du zum Einen Deutscher bist und zum Anderen diese Rechte hast? Durch ein amtliches Ausweispapier! Nicht anders zu sehen ist auch ein Führerschein.

Du besitzt ein Bankkonto mit einem Guthaben darauf und hast das Recht, darüber zu verfügen. Wie kommst Du nun an Dein Geld? Mit einem Ausweispapier am Bankschalter oder einer EC-Karte am Geldautomaten.

Diese Papiere sind nichts Anderes als verkörperte Gedankenerklärungen, die jemandem ein bestimmtes Recht geben.
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Lexus
Beitrag 09.06.2005, 20:22
Beitrag #522


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Ich denke, wer sich "seine FE" um jeden Preis erhalten möchte, wird sich dann wohl vorsorglich gleichzeitig in 24 Ländern anmelden und überall verschweigen, dass er auch überall woanders persönliche und berufliche Bindungen hat. So kann man die 185-Tage-Regelung bequem parallel erfüllen. Dann braucht man nach einer Kontrolle nur noch schnell in das nächste Land zu fahren, dort eine Fahrschule durchlaufen und sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Ein bisschen Sorgen bereiten mir die beiden Alternativen: Entweder man hat hier Arbeit und gibt die für "seine jederzeit verfügbare Fahrerlaubnis" auf (weil man ja hier keine beruflichen Bindungen mehr haben darf) oder man ist bereits arbeitslos - kann man denn von Hartz IV diesen Niederlassungs- und Umzugsluxus noch finanzieren?

Wozu braucht man dann eigentlich überhaupt noch eine FE, da man sich hier ja doch nicht mehr bewerben darf, denn dann gingen ja die ganzen schönen Scheinwohnsitze flöten?

Ach Kinder, das ist alles ... na ja.


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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:25
Beitrag #523


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 21:19)
Soweit ich die Begriffe verstehe, besagen alle ein und dasselbe, nämlich Führerschein.

Driving Licence, Permiso de Conducción, würde ich mit Fahrerlaubnis übersetzen .. Was ich aber gerne von Dir wüßte wäre: Link Siehst Du das auch so?
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Roland
Beitrag 09.06.2005, 20:29
Beitrag #524


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Mannomann die ganze Diskussion hier wird wirklich immer konfuser. wallbash.gif

Wahrscheinlich sind diese verworrenen Gedankenkonstrukte ein letzter verzweifelter Versuch mit allen Mitteln an seiner EU-FE festzuhalten (bitte bitte nicht wegnehmen crybaby.gif ) weil so langsam auch dem letzten Contra-MPU'ler bewusst werden muss, dass dieser EU-FS wahrscheinlich höchstens bis zur nächsten Kontrolle hält. Bin mal gespannt wann's mich erwischt sad.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:31
Beitrag #525


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 21:29)
weil so langsam auch dem letzten Contra-MPU'ler bewusst werden muss, dass dieser EU-FS wahrscheinlich höchstens bis zur nächsten Kontrolle hält.

.. und erst nach dem nächsten EuGH Urteil Auferstehung feiert cool.gif
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Roland
Beitrag 09.06.2005, 20:32
Beitrag #526


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Was zu beweisen wäre ! tongue.gif


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Beitrag 09.06.2005, 20:33
Beitrag #527


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:31)
.. und erst nach dem nächsten EuGH Urteil Auferstehung feiert cool.gif

Die Hoffnung stirbt zuletzt, oder?

Für mich:
EoD


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Medusa
Beitrag 09.06.2005, 20:34
Beitrag #528


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Zitat (GSX-R @ 09.06.2005, 21:33)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:31)
.. und erst nach dem nächsten EuGH Urteil Auferstehung feiert  cool.gif

Die Hoffnung stirbt zuletzt, oder?

Nie wink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 20:44
Beitrag #529


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Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:25)
Was ich aber gerne von Dir wüßte wäre: Link Siehst Du das auch so?

Ja! Auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole (s.o.): eine freiwillig zurückgegebene oder entzogene Fahrerlerlaubnis ist weg, futsch, nicht mehr existent. Wird nun wieder eine Fahrerlaubnis erworben, handelt es sich um eine neue Fahrberechtigung, die nach einer Entziehung in D zunächst erneut anerkannt werden muss, jedoch genauso wie evtl. bereits bei der vorherigen geschehen über § 46 FeV auch wieder aberkannt werden kann.

EoD
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Uwe
Beitrag 09.06.2005, 23:24
Beitrag #530


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Meine Nerven, selten hab ich so viel Gelaber auf einen Haufen gesehen.

Die letzten 74 themenfremden Beiträge sind hier im Endlager besser aufgehoben als im EuGH-Urteil-Thread, der für so viel Offtopic nicht aufnahmefähig ist.

Als einziger User dieses Boards hat es @michaelp100 geschafft, einen Beitrag gänzlich ohne Text und ohne Smilies zu posten. Muss das sein? Hauptsache der Beitragszähler flutscht.

Ich bitte die jeweiligen Threads gemäß ihrer Überschrift zu nutzen anstatt überwiegend sinnfreie Beiträge zu posten. Weiterhin bitte ich alle Diskussionsteilnehmer ihre Zitate auf das notwendige Maß zu beschränken.

Gruß Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 23:34
Beitrag #531


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Zitat (Uwe @ 10.06.2005, 01:24)
Als einziger User dieses Boards hat es @michaelp100 geschafft, einen Beitrag gänzlich ohne Text und ohne Smilies zu posten. Muss das sein? Hauptsache der Beitragszähler flutscht.

uwe, ich habe mich nie für den beitragszähler interessiert, quatsch
bei dem von dir angesprochenen beitrag habe ich auf eine kommunikation verzichtet, da ich eine bessere wirkung erzielt habe, indem ich nichts "geschrieben" habe
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 23:34
Beitrag #532


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 22:44)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:25)
Was ich aber gerne von Dir wüßte wäre: Link Siehst Du das auch so?

Ja! Auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole (s.o.): eine freiwillig zurückgegebene oder entzogene Fahrerlerlaubnis ist weg, futsch, nicht mehr existent. Wird nun wieder eine Fahrerlaubnis erworben, handelt es sich um eine neue Fahrberechtigung, die nach einer Entziehung in D zunächst erneut anerkannt werden muss, jedoch genauso wie evtl. bereits bei der vorherigen geschehen über § 46 FeV auch wieder aberkannt werden kann.

EoD

extra für medusa wink.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.06.2005, 23:36
Beitrag #533





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@ Peter Lustig. Ja kann muss aber nicht. Ausserdem darf nur der ausstellende Staat die erworbene FE entziehen. Denn das Papier oder Plastic ist immer noch das Eigentum der ausstellenden Behörde, oder Landes. Es gibt entweder eine NU oder eine Entz. durch Behörden. Nur so einfach ist das nicht, sofern die Ausstellende EU-Behörde nichts davon weiss, und selbst wenn kann man ja im Fall K. nachlesen. Und nun zu euerem EU-VK-Zentralregister, GB, IRL, und andere Staaten sperren sich weiterhin dagegen. Kann man aber auch nachlesen, also haben doch andere Staaten auch ihr Prinzip. Und was ganz anderes in Hessen,ect. gibt es immer noch die Todesstrafe. Nur Bundesgesetz hebt Landesgesetz auf. Und so wird es auch EU-Weit kommen. laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2005, 23:38
Beitrag #534


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Hallo Leute.

Seit einer Stunde schon lese ich dem Mist hinterher, der hier geschrieben wurde und immer, wenn ich gedacht hatte, richtig aufgeholt zu haben, wart Ihr schon wieder zwei Seiten weiter ...

Mal kurz dazwischengefragt: Denkt hier noch gelegentlich jemand nach ueber das, was er schreibt ? Bzw. denkt er, bevor er schreibt ?

Sorry. Ich will niemanden ernsthaft beleidigen.

Aber ich vermute, dass es inzwischen bei einigen hier zu reflexhaften Antworten aus sich wiederholenden Worthuelsen kommt, sobald bestimmte Schluesselworte im Vorgaengertext aufgetaucht sind ...

@ Lexus

Ich kann Deinen Angiftungen auf Seite 12ff. nur sehr begrenzt folgen.

Den Polen - da weiss ich es, bei den Tschechen vermute ich das - war es total egal, was fuer Angaben gemacht wurden, es wurde erteilt, wenn eine Sperrfrist nicht vorlag. Den Polen war bekannt, dass fast ausschliesslich Ex-D-FE-Inhaber zum "Revival" in z.B. Stettin angetreten sind. Und es gab lange Diskussionen im Stettiner Stadtparlament, bevor die Entscheiodung getroffen wurde, an diese Deutschen eine Fahrerlaubnis zu erteilen, weil sie alle Anforderungen, die das geltende polnische Recht und das Recht der Provinz und Stadt aufstellen, erfuellt haben.

Geruechteweise ist mir bekannt geworden, dass auf dem "Wniosek" doch nach ehemaligen Fuehrerscheinen gefragt wurde, unter Punkt G "Oswiadczenie", Frage 4 und 5. Wer den Text hat, koennte ihn vielleicht mal uebersetzt einstellen - mein polnisch reicht dazu keinesfalls! - und dann sehen wir, ob ueberhaupt etwas fehlerhaft beantwortet wurde. Falls ja, kann man das sicher korrigieren - falls nein, war es das dann.

Schwer vorstellbar, dass z.B. eine polnische Fuehrerscheinstelle einen Fuehrerschein "auf Zuruf" von den Deutschen wieder zurueckzieht, der nach nationalem Recht gerade erst die Probezeit ohne einen einzigen Vermerk oder Hinweis auf eine Straftat etc. ueberstanden hat.

Sowas kann ich mir bei deutschen Behoerden leider irgendwie vorstellen - nicht so dort bei den Polen. Schon gar nicht, wenn der Einwand von den Deutschen Herrenmenschen kommt wink.gif ...

Es ist also fraglich, welche Darstellung realitaetsferner ist, Deine oder meine.

Im Uebrigen entzieht es sich jeglicher Pruefung, warum genau jemand im Ausland war. Ich hatte meine Gruende - die ich zur Not sogar nachweisen koennte. Aber ich werde einen Teufel tun - es gibt EU-Urteile dazu, dass es mir freisteht, mich als EU-Buerger aufzuhalten, wo es mir beliebt und das habe ich getan. "Nachweise" zu fordern ist eine einfache und preiswerte Art, Willkuer, Macht und Druck auszuueben (Wie es auch bei der MPU geschieht). Aber nicht in jedem Fall legal ...
Was sich hoffentlich noch zeigen wird.


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Perplex
Beitrag 10.06.2005, 00:03
Beitrag #535


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.06.2005, 00:38)
Schon gar nicht, wenn der Einwand von den Deutschen Herrenmenschen kommt  wink.gif ...

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Das denke ich auch! Ich glaube die ausländischen Behörden lachen sich über unsinnige deutsche Gesetze kaputt. Das hat geschichtliche Tradition.


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:17
Beitrag #536


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also bei meinem cz-schein habe ich angegeben, fe verloren wg. alkohol, die anderen mitbewerber auch. alles entspricht der wahheit, selbst wenn d nachfragen würde ich (wir) haben das angegeben...
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:21
Beitrag #537


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Also, ueber "unsinnige Gesetze" kann man sich ja schon wieder vorzueglich streiten.

Ich meine eher, dass die Polen nicht wirklich gute Erinnerungen an die Deutschen haben und es vorziehen, sich nichts mehr "von denen" sagen zu lassen. Und denjenigen, die jetzt denken "Jetzt faellt dem wieder nichts weiteres ein als diese Nazi-Zeit": In Polen sind deutsche Untaten in der Vergangenheit sehr praesent und schwachsinnige deutsche Forderungen in der Gegenwart ebenfalls.
Solange in Stettin und anderswo in aller Oeffentlichkeit das Deutschland-Lied (komplett!!!) und anderes aus deutscher Liedkultur blushing.gif in Bussen und Bahnen, auf Strassen und Plaetzen von "Vertriebenen" getraellert wird, solange kann Deutschland nicht mit polnischer Unterstuetzung in EU-Fragen rechnen. Meine Meinung. Und nachzulesen in nahezu jeder groesseren polnischen Zeitung ...

Im Uebrigen werden unsere Probleme mit der MPU auch im oestlichen Ausland diskutiert - wenn auch nicht im "behoerdlichen" Sinne: Da wird z.B. die Frage gestellt, warum man in Deutschland 15 Jahre lang "sonderbehandelt" (wörtlich !!!) wird, auch wenn die Sperre nach 1 Jahr ablaueft. Oder, auch sehr interessant, wann Deutschland endlich wegen der Missachtung von EU-Recht bezueglich der Anerkennung von EU-FS ein Bussgeld bekommt. Usw.

Die Sonne geht immer noch im Osten auf - nicht vergessen ... wink.gif


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:25
Beitrag #538


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frage 1!
ich habe antrag auf erteilung der fe gestellt, mpu-aufforderung kam von der behörde, ich habe antrag zurückgezogen, mitteilung der behörde = ungeeignetheit.
hat die ungeeignetheit folgen für mich?
frage 2!
kann die behörde in dem fall bei kenntniss eines eu-fs gleich auf nichteignung schliessen, ohne vorher mpu und nu?
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:30
Beitrag #539


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ad 1: Ja. Wenn die Behoerde das eintragen laesst - was sie aber nicht duerfte. Also eher nein.
ad 2: Nein, kann sie nicht. Eine NU muss schon begruendet sein - mit einem zurueckgezogenen Antrag allein wird das nichts.

Wuerde ich jetzt dazu sagen ... wink.gif
Man muss ja vorsichtig sein, bei den ganzen Rechtsanwaelten und All-Wissenden hier ... rofl1.gif


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:34
Beitrag #540


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zu 2
wenn aber schon nichteignung feststeht, warum dann noch aufforderung zur mpu, dann nu, wenn das ergebnis schon feststeht=ungeeignet
fe-behörde im brief ... laut paragraph... sind sie ungeignet...da sie das gutachten nicht fristgerecht...
anders rum: kann sie nicht gleich eine nu aussprechen?
viell. gibt es ja einige ähnliche gelagerte fälle hier...smile.gif
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Perplex
Beitrag 10.06.2005, 00:39
Beitrag #541


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.06.2005, 01:21)
Die Sonne geht immer noch im Osten auf - nicht vergessen ... wink.gif

Genau das meinte ich, Joe! Ich konnte es nur nicht so ausführlich ausdrücken.

Ich bin übrigen für die Osterweiterung, auch wenn in den nächsten Jahren deswegen für uns Nachteile auf dem Arbeitsmarkt entstehen. Das wird sich aber in den nächsten 15 Jahren angleichen, glaube ich. Trotzdem möchte ich mich dem enger werdenden Arbeitsmarkt mit Fahrerlaubnis stellen & nicht meine letzte Kohle für irgendwelche unsinnigen Eignungsnachweise verschleudern.


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:42
Beitrag #542


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Zitat (Thommy Bumm @ 10.06.2005, 02:39)
nicht meine letzte Kohle für irgendwelche unsinnigen Eignungsnachweise verschleudern.

wenn du darfst... cop.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:42
Beitrag #543


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Wenn Du einen Antrag stellst und den zurueckziehst, nachdem eine Behoerde ihre Bedingungen mitteilt, dann bist Du nicht automatisch ungeeignet. Das mal zuerst.

Wenn Du danach mit der EU-Karte auffaellst, muss erstmal ein Gutachten gefordert werden. Kommt man der Aufforderung nicht nach, die ueblicherweise mit einer Frist verbunden ist, kann die Behoerde eine NU verhaengen, weil sie auf andauernde Nichteignung schliessen darf. Ja. (Geht evtl. auch kuerzer.)

Hat aber nichts direkt mit dem zurueckgezogenen Antrag zu tun, sondern mit der Tat wegen derer Du verurteilt wurdest, bzw. der FS entzogen/ die FE ungueltig war.


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:43
Beitrag #544


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weshalb schreibt die behörde dann, dass ich laut § xxx ungeignet bin?
bin ich es oder nicht?
aber wenn mit deiner antwort die frage geklärt ist, alles ok wink.gif
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 00:45
Beitrag #545


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Die Fristsetzung war an sich mit der Rücknahme des Antrags genauso gegenstandslos wie die MPU-Anordnung. Wenn du den Antrag zurücknimmst, eine FE erteilt zu bekommen, gibt es auch keinen Bescheid mehr.

Aber wenn du eine FE hast, dann kannst du keinen Antrag auf Erteilung einer FE stellen. Sondern du bekommst die MPU-Aufforderung zwecks Überprüfung deiner Eignung. Wenn du dann die MPU nicht fristgerecht beibringst, bestimmt die FeV, dass du dann ungeeignet bist, und zwar aus dem Grund, dass du den Nachweis der Eignung verweigerst. Da du keinen Antrag stellen konntest, konntest du auch keinen zurücknehmen.

In dem Fall habt ihr - die Behörde und du - wohl aneinander vorbeigearbeitet.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:47
Beitrag #546


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 01:45)
In dem Fall habt ihr - die Behörde und du - wohl aneinander vorbeigearbeitet.

... kann man aber richtigstellen lassen.


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:47
Beitrag #547


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nee, antrag auf fe mit datum juni 04, antrag zurückgezogen august 04, erwerb der cz-fe jan 05.
es sind also zwei verschiedene fälle, die (theoretisch) bei entdeckung miteinander verknüpft werden könnten.
z.b. sie sind schon ungeeignet, (siehe bescheid vom xxx) also gleich nu
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:50
Beitrag #548


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Nö. Können sie nicht. huh.gif


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:50
Beitrag #549


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ok, thanks:) auch an -8+l
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 00:50
Beitrag #550


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Capito; ne, dann muss die Behörde eine erneute MPU-Aufforderung loslassen.

Du könntest ja jederzeit auch ohne die EU-FE einen neuen Antrag auf Erteilung stellen; dann könnte die Behörde auch nicht unter Hinweis auf früher den Antrag sofort zurückweisen.


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