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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 23:34
Beitrag #531


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Zitat (Uwe @ 10.06.2005, 01:24)
Als einziger User dieses Boards hat es @michaelp100 geschafft, einen Beitrag gänzlich ohne Text und ohne Smilies zu posten. Muss das sein? Hauptsache der Beitragszähler flutscht.

uwe, ich habe mich nie für den beitragszähler interessiert, quatsch
bei dem von dir angesprochenen beitrag habe ich auf eine kommunikation verzichtet, da ich eine bessere wirkung erzielt habe, indem ich nichts "geschrieben" habe
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michaelp100
Beitrag 09.06.2005, 23:34
Beitrag #532


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2005, 22:44)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 21:25)
Was ich aber gerne von Dir wüßte wäre: Link Siehst Du das auch so?

Ja! Auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole (s.o.): eine freiwillig zurückgegebene oder entzogene Fahrerlerlaubnis ist weg, futsch, nicht mehr existent. Wird nun wieder eine Fahrerlaubnis erworben, handelt es sich um eine neue Fahrberechtigung, die nach einer Entziehung in D zunächst erneut anerkannt werden muss, jedoch genauso wie evtl. bereits bei der vorherigen geschehen über § 46 FeV auch wieder aberkannt werden kann.

EoD

extra für medusa wink.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.06.2005, 23:36
Beitrag #533





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@ Peter Lustig. Ja kann muss aber nicht. Ausserdem darf nur der ausstellende Staat die erworbene FE entziehen. Denn das Papier oder Plastic ist immer noch das Eigentum der ausstellenden Behörde, oder Landes. Es gibt entweder eine NU oder eine Entz. durch Behörden. Nur so einfach ist das nicht, sofern die Ausstellende EU-Behörde nichts davon weiss, und selbst wenn kann man ja im Fall K. nachlesen. Und nun zu euerem EU-VK-Zentralregister, GB, IRL, und andere Staaten sperren sich weiterhin dagegen. Kann man aber auch nachlesen, also haben doch andere Staaten auch ihr Prinzip. Und was ganz anderes in Hessen,ect. gibt es immer noch die Todesstrafe. Nur Bundesgesetz hebt Landesgesetz auf. Und so wird es auch EU-Weit kommen. laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2005, 23:38
Beitrag #534


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Hallo Leute.

Seit einer Stunde schon lese ich dem Mist hinterher, der hier geschrieben wurde und immer, wenn ich gedacht hatte, richtig aufgeholt zu haben, wart Ihr schon wieder zwei Seiten weiter ...

Mal kurz dazwischengefragt: Denkt hier noch gelegentlich jemand nach ueber das, was er schreibt ? Bzw. denkt er, bevor er schreibt ?

Sorry. Ich will niemanden ernsthaft beleidigen.

Aber ich vermute, dass es inzwischen bei einigen hier zu reflexhaften Antworten aus sich wiederholenden Worthuelsen kommt, sobald bestimmte Schluesselworte im Vorgaengertext aufgetaucht sind ...

@ Lexus

Ich kann Deinen Angiftungen auf Seite 12ff. nur sehr begrenzt folgen.

Den Polen - da weiss ich es, bei den Tschechen vermute ich das - war es total egal, was fuer Angaben gemacht wurden, es wurde erteilt, wenn eine Sperrfrist nicht vorlag. Den Polen war bekannt, dass fast ausschliesslich Ex-D-FE-Inhaber zum "Revival" in z.B. Stettin angetreten sind. Und es gab lange Diskussionen im Stettiner Stadtparlament, bevor die Entscheiodung getroffen wurde, an diese Deutschen eine Fahrerlaubnis zu erteilen, weil sie alle Anforderungen, die das geltende polnische Recht und das Recht der Provinz und Stadt aufstellen, erfuellt haben.

Geruechteweise ist mir bekannt geworden, dass auf dem "Wniosek" doch nach ehemaligen Fuehrerscheinen gefragt wurde, unter Punkt G "Oswiadczenie", Frage 4 und 5. Wer den Text hat, koennte ihn vielleicht mal uebersetzt einstellen - mein polnisch reicht dazu keinesfalls! - und dann sehen wir, ob ueberhaupt etwas fehlerhaft beantwortet wurde. Falls ja, kann man das sicher korrigieren - falls nein, war es das dann.

Schwer vorstellbar, dass z.B. eine polnische Fuehrerscheinstelle einen Fuehrerschein "auf Zuruf" von den Deutschen wieder zurueckzieht, der nach nationalem Recht gerade erst die Probezeit ohne einen einzigen Vermerk oder Hinweis auf eine Straftat etc. ueberstanden hat.

Sowas kann ich mir bei deutschen Behoerden leider irgendwie vorstellen - nicht so dort bei den Polen. Schon gar nicht, wenn der Einwand von den Deutschen Herrenmenschen kommt wink.gif ...

Es ist also fraglich, welche Darstellung realitaetsferner ist, Deine oder meine.

Im Uebrigen entzieht es sich jeglicher Pruefung, warum genau jemand im Ausland war. Ich hatte meine Gruende - die ich zur Not sogar nachweisen koennte. Aber ich werde einen Teufel tun - es gibt EU-Urteile dazu, dass es mir freisteht, mich als EU-Buerger aufzuhalten, wo es mir beliebt und das habe ich getan. "Nachweise" zu fordern ist eine einfache und preiswerte Art, Willkuer, Macht und Druck auszuueben (Wie es auch bei der MPU geschieht). Aber nicht in jedem Fall legal ...
Was sich hoffentlich noch zeigen wird.


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Perplex
Beitrag 10.06.2005, 00:03
Beitrag #535


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.06.2005, 00:38)
Schon gar nicht, wenn der Einwand von den Deutschen Herrenmenschen kommt  wink.gif ...

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Das denke ich auch! Ich glaube die ausländischen Behörden lachen sich über unsinnige deutsche Gesetze kaputt. Das hat geschichtliche Tradition.


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:17
Beitrag #536


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also bei meinem cz-schein habe ich angegeben, fe verloren wg. alkohol, die anderen mitbewerber auch. alles entspricht der wahheit, selbst wenn d nachfragen würde ich (wir) haben das angegeben...
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:21
Beitrag #537


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Also, ueber "unsinnige Gesetze" kann man sich ja schon wieder vorzueglich streiten.

Ich meine eher, dass die Polen nicht wirklich gute Erinnerungen an die Deutschen haben und es vorziehen, sich nichts mehr "von denen" sagen zu lassen. Und denjenigen, die jetzt denken "Jetzt faellt dem wieder nichts weiteres ein als diese Nazi-Zeit": In Polen sind deutsche Untaten in der Vergangenheit sehr praesent und schwachsinnige deutsche Forderungen in der Gegenwart ebenfalls.
Solange in Stettin und anderswo in aller Oeffentlichkeit das Deutschland-Lied (komplett!!!) und anderes aus deutscher Liedkultur blushing.gif in Bussen und Bahnen, auf Strassen und Plaetzen von "Vertriebenen" getraellert wird, solange kann Deutschland nicht mit polnischer Unterstuetzung in EU-Fragen rechnen. Meine Meinung. Und nachzulesen in nahezu jeder groesseren polnischen Zeitung ...

Im Uebrigen werden unsere Probleme mit der MPU auch im oestlichen Ausland diskutiert - wenn auch nicht im "behoerdlichen" Sinne: Da wird z.B. die Frage gestellt, warum man in Deutschland 15 Jahre lang "sonderbehandelt" (wörtlich !!!) wird, auch wenn die Sperre nach 1 Jahr ablaueft. Oder, auch sehr interessant, wann Deutschland endlich wegen der Missachtung von EU-Recht bezueglich der Anerkennung von EU-FS ein Bussgeld bekommt. Usw.

Die Sonne geht immer noch im Osten auf - nicht vergessen ... wink.gif


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:25
Beitrag #538


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frage 1!
ich habe antrag auf erteilung der fe gestellt, mpu-aufforderung kam von der behörde, ich habe antrag zurückgezogen, mitteilung der behörde = ungeeignetheit.
hat die ungeeignetheit folgen für mich?
frage 2!
kann die behörde in dem fall bei kenntniss eines eu-fs gleich auf nichteignung schliessen, ohne vorher mpu und nu?
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:30
Beitrag #539


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ad 1: Ja. Wenn die Behoerde das eintragen laesst - was sie aber nicht duerfte. Also eher nein.
ad 2: Nein, kann sie nicht. Eine NU muss schon begruendet sein - mit einem zurueckgezogenen Antrag allein wird das nichts.

Wuerde ich jetzt dazu sagen ... wink.gif
Man muss ja vorsichtig sein, bei den ganzen Rechtsanwaelten und All-Wissenden hier ... rofl1.gif


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:34
Beitrag #540


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zu 2
wenn aber schon nichteignung feststeht, warum dann noch aufforderung zur mpu, dann nu, wenn das ergebnis schon feststeht=ungeeignet
fe-behörde im brief ... laut paragraph... sind sie ungeignet...da sie das gutachten nicht fristgerecht...
anders rum: kann sie nicht gleich eine nu aussprechen?
viell. gibt es ja einige ähnliche gelagerte fälle hier...smile.gif
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Perplex
Beitrag 10.06.2005, 00:39
Beitrag #541


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.06.2005, 01:21)
Die Sonne geht immer noch im Osten auf - nicht vergessen ... wink.gif

Genau das meinte ich, Joe! Ich konnte es nur nicht so ausführlich ausdrücken.

Ich bin übrigen für die Osterweiterung, auch wenn in den nächsten Jahren deswegen für uns Nachteile auf dem Arbeitsmarkt entstehen. Das wird sich aber in den nächsten 15 Jahren angleichen, glaube ich. Trotzdem möchte ich mich dem enger werdenden Arbeitsmarkt mit Fahrerlaubnis stellen & nicht meine letzte Kohle für irgendwelche unsinnigen Eignungsnachweise verschleudern.


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:42
Beitrag #542


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Zitat (Thommy Bumm @ 10.06.2005, 02:39)
nicht meine letzte Kohle für irgendwelche unsinnigen Eignungsnachweise verschleudern.

wenn du darfst... cop.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:42
Beitrag #543


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Wenn Du einen Antrag stellst und den zurueckziehst, nachdem eine Behoerde ihre Bedingungen mitteilt, dann bist Du nicht automatisch ungeeignet. Das mal zuerst.

Wenn Du danach mit der EU-Karte auffaellst, muss erstmal ein Gutachten gefordert werden. Kommt man der Aufforderung nicht nach, die ueblicherweise mit einer Frist verbunden ist, kann die Behoerde eine NU verhaengen, weil sie auf andauernde Nichteignung schliessen darf. Ja. (Geht evtl. auch kuerzer.)

Hat aber nichts direkt mit dem zurueckgezogenen Antrag zu tun, sondern mit der Tat wegen derer Du verurteilt wurdest, bzw. der FS entzogen/ die FE ungueltig war.


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:43
Beitrag #544


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weshalb schreibt die behörde dann, dass ich laut § xxx ungeignet bin?
bin ich es oder nicht?
aber wenn mit deiner antwort die frage geklärt ist, alles ok wink.gif
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 00:45
Beitrag #545


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Die Fristsetzung war an sich mit der Rücknahme des Antrags genauso gegenstandslos wie die MPU-Anordnung. Wenn du den Antrag zurücknimmst, eine FE erteilt zu bekommen, gibt es auch keinen Bescheid mehr.

Aber wenn du eine FE hast, dann kannst du keinen Antrag auf Erteilung einer FE stellen. Sondern du bekommst die MPU-Aufforderung zwecks Überprüfung deiner Eignung. Wenn du dann die MPU nicht fristgerecht beibringst, bestimmt die FeV, dass du dann ungeeignet bist, und zwar aus dem Grund, dass du den Nachweis der Eignung verweigerst. Da du keinen Antrag stellen konntest, konntest du auch keinen zurücknehmen.

In dem Fall habt ihr - die Behörde und du - wohl aneinander vorbeigearbeitet.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:47
Beitrag #546


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 01:45)
In dem Fall habt ihr - die Behörde und du - wohl aneinander vorbeigearbeitet.

... kann man aber richtigstellen lassen.


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:47
Beitrag #547


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nee, antrag auf fe mit datum juni 04, antrag zurückgezogen august 04, erwerb der cz-fe jan 05.
es sind also zwei verschiedene fälle, die (theoretisch) bei entdeckung miteinander verknüpft werden könnten.
z.b. sie sind schon ungeeignet, (siehe bescheid vom xxx) also gleich nu
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:50
Beitrag #548


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Nö. Können sie nicht. huh.gif


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Beitrag 10.06.2005, 00:50
Beitrag #549


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ok, thanks:) auch an -8+l
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Beitrag 10.06.2005, 00:50
Beitrag #550


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Capito; ne, dann muss die Behörde eine erneute MPU-Aufforderung loslassen.

Du könntest ja jederzeit auch ohne die EU-FE einen neuen Antrag auf Erteilung stellen; dann könnte die Behörde auch nicht unter Hinweis auf früher den Antrag sofort zurückweisen.


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Perplex
Beitrag 10.06.2005, 00:51
Beitrag #551


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Zitat (michaelp100 @ 10.06.2005, 01:43)
Weshalb schreibt die Behörde dann, dass ich laut § xxx ungeeignet bin?
Bin ich es oder nicht?

Das ist ja die Behördenlogik, über die sich die Ausländer kaputt lachen.
rofl1.gif


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Beitrag 10.06.2005, 00:53
Beitrag #552


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jo, stimme ich dir voll zu rofl1.gif

Edit Moderator: Unnötige (kompletter letzter Beitrag!) entfernt.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.06.2005, 07:27
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 00:58
Beitrag #553


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... mit Logik hat das gar nichts zu tun.
Ich wuerde das eher als dreist bezeichnen ...

Und Behoerden brauchen immer erst einen vor den Bug, bevor sie nachgeben. Vor einiger Zeit wurde entschieden, dass nach einem zurueckgezogenen Antrag keine (kostenpflichtige !) Entscheidung ergehen darf, weil damit ja ueber was entschieden wuerde, was nicht mehr beantragt ist - dafuer brauchen die mindestens zwei Instanzen, bis das sickert ... wallbash.gif


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Beitrag 10.06.2005, 00:59
Beitrag #554


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Wenn die Ausländer überhaupt lachen (woher wisst ihr das alles so schön?), dann höchstens weil sie FeV nicht kennen, was ihnen ja nicht zu verübeln ist.

Zitat
§ 11 Abs. 8 FeV

(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.


Was hat das mit Behördenlogik zu tun?

M. hatte eine Aufforderung zur MPU nach einem Antrag auf Erteilung der FE. Er hat sie nicht beigebracht, ergo ...


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 00:59
Beitrag #555


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ohne gleich das thema wechseln zu wollen, ich habe folgendes vor, habe ich ja schon mal gepostet.
ich lasse vom anwalt alle unterlagen der fe-behörde kopieren, kopiere die (frühere) fragestellung und mache freiwillig bei irgendeinem institut (anerkannt) meine mpu.
falls ich bestehen sollte, alles klar, bis dahin fahre ich weiter und hoffe, das kommts so hin.
falls nicht, kämpfe ich!
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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 01:01
Beitrag #556


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 02:59)
Wenn die Ausländer überhaupt lachen (woher wisst ihr das alles so schön?), dann höchstens weil sie FeV nicht kennen, was ihnen ja nicht zu verübeln ist.

Zitat

§ 11 Abs. 8 FeV

(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.


M. hatte eine Aufforderung zur MPU nach einem Antrag auf Erteilung der FE. Er hat sie nicht beigebracht, ergo ...

hmmm... also bin ich doch ungeignet!
aber die behörde darf das nicht "vermischen", sondern sie muss, bei kenntniss der -cz-fe ein neues gutachten verlangen, erst danach erfolgt die nu, richtig?
oder ist es so, dass bei einer rücknahme des antrages die nichteignung rechtlich "gar nicht da ist"?
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Beitrag 10.06.2005, 01:03
Beitrag #557


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@michaelp100

Ich hab das oben noch mal nachgelesen; von wann dadiert denn das Schreiben der Behörde, in dem steht, dass du wegen Verweigerung der MPU ungeeignet bist?


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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 01:04
Beitrag #558


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Ja. Mach´ doch. Koennte klappen. zumindest wird niemand mehr behaupten koennen, Du wolltest nur eine MPU verweigern ... wink.gif


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 01:04
Beitrag #559


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das aber nur, weil einige klagen und dienstaufsichtsbeschwerden laufen und deshalbh reger schriftverkehr herrscht...
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 01:05
Beitrag #560


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Hat sich vielleicht ueberschnitten. Wenn nicht: Rechtsfehlerhaft. Die duerfen nach dem Rueckzug des Antrags nicht mehr entscheiden und auch keine Schluesse ziehen.


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Beitrag 10.06.2005, 01:06
Beitrag #561


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Also da fehlen aber ein Haufen Infos. Wenn du deinen Antrag imi August 2004 zurückgenommen hast, durfte doch gar kein Bescheid mehr kommen. Wieso dann noch Schriftverkehr?


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 01:07
Beitrag #562


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.06.2005, 03:05)
Hat sich vielleicht ueberschnitten. Wenn nicht: Rechtsfehlerhaft.

??
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 01:08
Beitrag #563


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Vielleicht war dein Rückzugsschreiben derart abgefasst, dass die Behörde es eher als ein Aufrechterhalten als eine Antragsrücknahme aufgefasst hat?


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 01:09
Beitrag #564


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...die durchführung dieser untersuchung haben sie verweigert, indem sie ihren antrag auf neuerteilung zurückgezogen haben. gem § 11 abs. 8 FEV ist das straßenverkehrsamt im fall der verweigerung der untersuchung bei seiner entscheidung dazu berechtigt, auf eine nichteignung zu schliessen...
das ist kein bescheid im rahmen der erteilung, dies ist aus einem brief als antwort auf eine dienstaufsichtsbeschwerde.
obwohl es gar nicht mehr um die eignung ging, da ich ja den antrag zurückgenommen habe... naja, dieser satz ist mir halt aufgefallen, so quasi als nebensatz

als begründung zur aufforderung zur mpu...
nach dem nicht veröffentlichen Erlass desn Nds. mMnisteriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 19.08.2002 (46-30013/31) kann aus den Entscheidungen des BVG bom 20.06.2002 1 BvR 2062/63) und 08.07.2002 ( 1 BvR 2428/95) der Besitz einer kleinen Menge Haschisch ALS DEUTLICHES INDIZ FÜR EINEN BEABSICHTIGTEN EIGENKONSUM dann gewertet werden, wenn ergänzende Anhaltspunkte vorliegen... bei ihnen waren es drei mal kleine menge ohne konsum, also mpu
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 01:14
Beitrag #565


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Ok, feiern wir mal einen Fall von Totalübereinstimmung: Der Sachbearbeiter, der das geschrieben hat, muss seine Ausbildung in Polen ... ähm ne weiss nicht wo bekommen haben *g*


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 01:19
Beitrag #566


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lol,
ja, die sache ist jetzt beim anwalt, es geht doch recht heftig her.
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Perplex
Beitrag 10.06.2005, 01:27
Beitrag #567


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Das ist doch ganz einfach!
Die Mitarbeiter bei der Führerscheinstelle sind auch nur Menschen. Da gibt es die konservativen (ähnlich wie Andreas) & andere, die auch ab & zu feiern & trinken oder geringfügig zu schnell fahren. Und genau die bilden sich ihre eigene Meinung, wenn sie Pressemitteilungen wie "Säufer holen sich den EU-FS in CZ" lesen.

Und genau diese Leute entscheiden Über dein Schicksal, obwohl sie nicht einmal Anwälte sind. Dabei suchen sie sich die für sie passenden Gesetze. Jede Behörde, jedes Zimmer, jede Person entscheidet dann anders nach eigenem Ermessen.

Bei mir gab es im gleichen Haus auch unterschiedliche Entscheidungen.

Gruß Thommy


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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 01:41
Beitrag #568


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 03:14)
Ok, feiern wir mal einen Fall von Totalübereinstimmung: Der Sachbearbeiter, der das geschrieben hat, muss seine Ausbildung in Polen ... ähm ne weiss nicht wo bekommen haben *g*

hmmm, im ernst, was meinst du damit... meinst du, an der Begründung stimmt etwas nicht?
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michaelp100
Beitrag 10.06.2005, 01:41
Beitrag #569


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jo thommy, korrekt, ist ja auch vieles eine frage der "auslegungssache"
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 01:57
Beitrag #570


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Zitat (michaelp100 @ 10.06.2005, 02:41)
Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 03:14)
Ok, feiern wir mal einen Fall von Totalübereinstimmung: Der Sachbearbeiter, der das geschrieben hat, muss seine Ausbildung in Polen ... ähm ne weiss nicht wo bekommen haben *g*

hmmm, im ernst, was meinst du damit... meinst du, an der Begründung stimmt etwas nicht?

Sagen wir es vereinfacht: Es stimmt nichts:

Zitat
die durchführung dieser untersuchung haben sie verweigert, indem sie ihren antrag auf neuerteilung zurückgezogen haben.

Das ist grosser Muell. Denn selbstverstaendlich verweigerst Du keine Untersuchung, wenn Du einen Antrag zurueckziehst, sondern Du dokumentierst Dein Desinteresse an der weiteren Verfolgung Deiner Interessen, weshalb (Vorsicht Logik!) die Untersuchung ueberfluessig ist. Denn die Untersuchung kann ja nicht einfach so gefordert werden, sondern nur, wenn Du die Absicht hast, einen Fuehrerschein zu erwerben ...

Zitat
gem § 11 abs. 8 FEV ist das straßenverkehrsamt im fall der verweigerung der untersuchung bei seiner entscheidung dazu berechtigt, auf eine nichteignung zu schliessen...

Das ist richtig, aber Du hast Dich eben nicht geweigert, sondern den Antrag zurueckgezogen - damit ist es dann gut.

Das ist schoen daneben wink.gif geradezu klassischer Behoerdenschwachsinn. Und genau so ein Bloedsinn ist es, den man sich als Richter am VG tagein-tagaus reinziehen muss. Ist bestimmt besser als Kiffen ... rofl1.gif


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 10.06.2005, 03:04
Beitrag #571


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Hallo Leute!

Ich habe hier den Beweis, dass die Fahrerlaubnisbehörde überhaupt kein Interesse daran hat, das ich die MPU mache.

Hier ist ein Auszug aus dem Brief der PIMA GmbH an meinem Anwalt:

...

"Am 04.05.2005 erschien Herr XXXXX bei uns, teilte die noch andauernde Teilnahme an einer Reha-Maßnahme mit & erklärte, er werde wahrscheinlich von der Behörde keine Fristverlängerung erhalten. Unsere Mitarbeiterin, Frau So....k, erkundigte sich daraufhin bei Frau Mö...., der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle, ob eine Fristverlängerung gewährt werden könne. Dies wurde durch Frau Mö.... verneint & diese bat uns ausdrücklich um Rücksendung der Akte.

Am 10.05.2005 wurde die Führerscheinakte Ihres Mandanten wieder an die Behörde zurückgesandt. Eine Untersuchung ist uns ohne den Untersuchungsauftrag der Behörde & das Vorhandensein der Akte nicht möglich. Herr XXXXX müsste dies also mit der Fahrerlaubnisbehörde klären. Ein Verschulden unsererseits ist nicht erkennbar."


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Gast_gast xyz_*
Beitrag 10.06.2005, 07:13
Beitrag #572





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@ andreas oder andere: leider ist meine auf seite 11 gestellte zwischenfrage untergegangen. vielleicht könntest du kurz darauf eingehen; neuerteilung der fe notwendig oder ist ein nach sperrfrist ausgestellter fs, in dem das alte erteilungsdatum der fe (vor sperrfrist) eingetragen ist auch gültig.


Edit Moderator: Link eingefügt.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.06.2005, 07:32
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mirko1
Beitrag 10.06.2005, 09:04
Beitrag #573


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Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:41)
Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:37)
Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH  wink.gif

Ich fürchte, dass dieser Fall - wenn er denn vor dem EU-GH verhandelt wird - kaum ausschlaggebend für die meisten von uns sein wird, da die wenigsten überhaupt irgendeine MPU absolviert haben.

@Roland

punkt 1: der Fall ist zur Vorlage beim Eugh, such selber das Urteil vom VG München da steht es ganz am schluss.

punkt 2: sollte der Eugh Entscheiden das D die AUT-MPU anerkennen muss, so könnten wir alle nach Österreich pilgern und die AUT-MPU ablegen, wäre doch super oder? den die AUT-MPU ist viel einfacher zu packen als die Deutsche MPU.

punkt 3: kannst du dir wirklich vorstellen das der Eugh zum schluss kommt, das Deutschland die MPU von Österreich nicht anerkennen muss?

und wenn der Eugh zum schluss kommt das Deutschland die AUT-MPU anerkennen muss, dann haben wir gewonnen.

so muss Deutschland dann auch die Eignungstest von CZ PL oder sonst einem anderen Eu-Land anerkennen, doch CZ PL haben keine MPU was nun wink.gif

wie schon geschrieben, geht der AUT-FALL für Deutschland in die Hose so haben wir gewonnen. rofl1.gif
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maxaugsburg
Beitrag 10.06.2005, 09:08
Beitrag #574


Neuling
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Hallo zusammen, ich verabschiede mich aus diesen unmögliche Forum . Es wird mir zu sehr manipuliert, viele erzählen hier Unwahrheiten und ein Scheiß.
Da ist mir klar, das einige nicht gern sehen, das ich mit mein CZ-FS immmer noch fahre und schon x-mal Kontrolle hinter mir hatte.
Einfach Beiträge löschen, was sind das für Forumtreiber, die müssten mal zur MPU.
Bescheißt Euch doch selber, viel Vergnügen.
Ich FAHRE jetzt in die Arbeit.

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*** Anmerkung Forenbetreiber:

Deine Ansicht, deine Entscheidung. Nur eines möchte ich richtig stellen: Es wurden hier keine Beiträge gelöscht! Die Moderation hat insgesamt 74 themenfremde und/oder inhaltsleere Beiträge aus diesem Thread abgesplittet und für jeden sichtbar nebst entsprechender Verlinkung in die Schrottpresse geschoben. Warum? Das hat der Moderator hier hinreichend erläutert.

Diese 74 Beiträge habe ich mir eben nochmals angeschaut. Am eigentlichen Thema, nämlich der Diskussion über ein Urteil des EuGH vom 29.04.2004 und seinen Folgen, gingen die abgegebenen Postings ganz objektiv betrachtet vorbei. Das war sozusagen kurzweiliges Geplänkel auf Nebenkriegsschauplätzen. A schreibt, B bezichtigt A der Lüge, C gibt auch noch seinen Senf dazu, D bis F lachen sich tot, A bezichtigt B der Lüge, woraufhin G oder H wieder gegen D unter Ausnahme von A usw. ... will das jemand lesen?

Ein Moderator hat eben auch die Aufgabe, themenfremde Beiträge aus einer laufenden Diskussion zu entfernen, wenn diese beginnen, die eigentliche Themendiskussion zu stören bzw. zu erdrücken. Dieser Punkt war eindeutig erreicht, wie ich finde. Das ist dann sicherlich nicht immer schön, aber letztlich sinnvoll. Ansonsten hätten wir das Urteil nicht so feinststofflich be- und zerreden können.

Ich meine, Moderator Uwe hat seinen Job ganz einfach gut gemacht. Daraus die Tendenz abzuleiten, hier würde die "Pro-MPU-Fraktion" allein bevorteilt, kann ich nicht nachvollziehen. Im abgesplitteten Teil haben sich beide (!) Meinungsgruppen "geplänkelt". Außerdem kann wohl unschwer in den bisherigen EuGH-Threads nachvollzogen werden, dass die Postinganzahl der "MPU-Gegner" nicht hinter denen der "Pro-MPU-Fraktion" zurücksteht.

Leute, werdet mal etwas lockerer! Wir machen hier keine Politik. Wir ändern nichts an den Gesetzen oder ihren Auslegungen. Wir sitzen sozusagen auf den Zuschauersitzen und kommentieren den fernen Gang der Dinge. Prügeln wir uns wie die Kesselflicker, dann wird sich trotzdem nichts ändern. So gesehen haltet es wie Monty Python: "Always look on the bright Side of Life"!

Gruss
Rolf :-)


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 10.06.2005, 15:56
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C.O.R.E.
Beitrag 10.06.2005, 09:12
Beitrag #575


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Zitat
Hallo zusammen, ich verabschiede mich aus diesen unmögliche Forum . Es wird mir zu sehr manipuliert, viele erzählen hier Unwahrheiten und ein Scheiß.
Da ist mir klar, das einige nicht gern sehen, das ich mit mein CZ-FS immmer noch fahre und schon x-mal Kontrolle hinter mir hatte.
Einfach Beiträge löschen , was sind das für Forumtreiber, die müssten mal zur MPU.
Bescheißt Euch doch selber, viel Vergnügen.
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wir befinden uns hier in einem Pro-Mpu-Forum,
MPU-Gegner werden hier unterdrückt whistling.gif


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gerri
Beitrag 10.06.2005, 09:13
Beitrag #576


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fahr schön vorsichtig maximilian...

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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maxaugsburg
Beitrag 10.06.2005, 09:13
Beitrag #577


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Matte
Beitrag 10.06.2005, 09:21
Beitrag #578


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Zitat (maxaugsburg @ 10.06.2005, 10:08)
Einfach Beiträge löschen , was sind das für Forumtreiber, die müssten mal zur MPU.
Bescheißt Euch doch selber, viel Vergnügen.
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Du solltest dir vielleicht mal Gedanken machen warum dein Beitrag gelöscht wurde. Willkürlich wird hier sicher nichts gelöscht.

Wem unser Forum nicht passt, der kann sich ja gern ein anderes suchen... whistling.gif


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C.O.R.E.
Beitrag 10.06.2005, 09:23
Beitrag #579


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Zitat
Wem unser Forum nicht passt, der kann sich ja gern ein anderes suchen...


ich empfehle das Jurathek- Forum whistling.gif


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gerri
Beitrag 10.06.2005, 09:24
Beitrag #580


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nur weil mache leute dir vorhalten das du lügst musst du doch nicht gehen,diskussionen entstehen nun mal durch unterschiedliche meinungen,das sollte doch jeder halbwegs vernünftiger mensch wissen cop.gif


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