EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
10.06.2005, 00:51
Beitrag
#551
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (michaelp100 @ 10.06.2005, 01:43) Weshalb schreibt die Behörde dann, dass ich laut § xxx ungeeignet bin? Bin ich es oder nicht? Das ist ja die Behördenlogik, über die sich die Ausländer kaputt lachen. -------------------- (\_/)
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10.06.2005, 00:53
Beitrag
#552
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
jo, stimme ich dir voll zu
Edit Moderator: Unnötige (kompletter letzter Beitrag!) entfernt. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.06.2005, 07:27 |
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10.06.2005, 00:58
Beitrag
#553
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... mit Logik hat das gar nichts zu tun.
Ich wuerde das eher als dreist bezeichnen ... Und Behoerden brauchen immer erst einen vor den Bug, bevor sie nachgeben. Vor einiger Zeit wurde entschieden, dass nach einem zurueckgezogenen Antrag keine (kostenpflichtige !) Entscheidung ergehen darf, weil damit ja ueber was entschieden wuerde, was nicht mehr beantragt ist - dafuer brauchen die mindestens zwei Instanzen, bis das sickert ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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10.06.2005, 00:59
Beitrag
#554
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Wenn die Ausländer überhaupt lachen (woher wisst ihr das alles so schön?), dann höchstens weil sie FeV nicht kennen, was ihnen ja nicht zu verübeln ist.
Zitat § 11 Abs. 8 FeV (8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen. Was hat das mit Behördenlogik zu tun? M. hatte eine Aufforderung zur MPU nach einem Antrag auf Erteilung der FE. Er hat sie nicht beigebracht, ergo ... -------------------- |
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10.06.2005, 00:59
Beitrag
#555
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
ohne gleich das thema wechseln zu wollen, ich habe folgendes vor, habe ich ja schon mal gepostet.
ich lasse vom anwalt alle unterlagen der fe-behörde kopieren, kopiere die (frühere) fragestellung und mache freiwillig bei irgendeinem institut (anerkannt) meine mpu. falls ich bestehen sollte, alles klar, bis dahin fahre ich weiter und hoffe, das kommts so hin. falls nicht, kämpfe ich! |
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10.06.2005, 01:01
Beitrag
#556
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 02:59) Wenn die Ausländer überhaupt lachen (woher wisst ihr das alles so schön?), dann höchstens weil sie FeV nicht kennen, was ihnen ja nicht zu verübeln ist. Zitat § 11 Abs. 8 FeV (8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen. M. hatte eine Aufforderung zur MPU nach einem Antrag auf Erteilung der FE. Er hat sie nicht beigebracht, ergo ... hmmm... also bin ich doch ungeignet! aber die behörde darf das nicht "vermischen", sondern sie muss, bei kenntniss der -cz-fe ein neues gutachten verlangen, erst danach erfolgt die nu, richtig? oder ist es so, dass bei einer rücknahme des antrages die nichteignung rechtlich "gar nicht da ist"? |
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10.06.2005, 01:03
Beitrag
#557
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
@michaelp100
Ich hab das oben noch mal nachgelesen; von wann dadiert denn das Schreiben der Behörde, in dem steht, dass du wegen Verweigerung der MPU ungeeignet bist? -------------------- |
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10.06.2005, 01:04
Beitrag
#558
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ja. Mach´ doch. Koennte klappen. zumindest wird niemand mehr behaupten koennen, Du wolltest nur eine MPU verweigern ...
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10.06.2005, 01:04
Beitrag
#559
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
12.05.2005
das aber nur, weil einige klagen und dienstaufsichtsbeschwerden laufen und deshalbh reger schriftverkehr herrscht... |
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10.06.2005, 01:05
Beitrag
#560
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Hat sich vielleicht ueberschnitten. Wenn nicht: Rechtsfehlerhaft. Die duerfen nach dem Rueckzug des Antrags nicht mehr entscheiden und auch keine Schluesse ziehen.
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10.06.2005, 01:06
Beitrag
#561
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Also da fehlen aber ein Haufen Infos. Wenn du deinen Antrag imi August 2004 zurückgenommen hast, durfte doch gar kein Bescheid mehr kommen. Wieso dann noch Schriftverkehr?
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10.06.2005, 01:07
Beitrag
#562
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
Zitat (strichachtdoktor @ 10.06.2005, 03:05) Hat sich vielleicht ueberschnitten. Wenn nicht: Rechtsfehlerhaft. ?? |
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10.06.2005, 01:08
Beitrag
#563
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Vielleicht war dein Rückzugsschreiben derart abgefasst, dass die Behörde es eher als ein Aufrechterhalten als eine Antragsrücknahme aufgefasst hat?
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10.06.2005, 01:09
Beitrag
#564
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
...die durchführung dieser untersuchung haben sie verweigert, indem sie ihren antrag auf neuerteilung zurückgezogen haben. gem § 11 abs. 8 FEV ist das straßenverkehrsamt im fall der verweigerung der untersuchung bei seiner entscheidung dazu berechtigt, auf eine nichteignung zu schliessen...
das ist kein bescheid im rahmen der erteilung, dies ist aus einem brief als antwort auf eine dienstaufsichtsbeschwerde. obwohl es gar nicht mehr um die eignung ging, da ich ja den antrag zurückgenommen habe... naja, dieser satz ist mir halt aufgefallen, so quasi als nebensatz als begründung zur aufforderung zur mpu... nach dem nicht veröffentlichen Erlass desn Nds. mMnisteriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 19.08.2002 (46-30013/31) kann aus den Entscheidungen des BVG bom 20.06.2002 1 BvR 2062/63) und 08.07.2002 ( 1 BvR 2428/95) der Besitz einer kleinen Menge Haschisch ALS DEUTLICHES INDIZ FÜR EINEN BEABSICHTIGTEN EIGENKONSUM dann gewertet werden, wenn ergänzende Anhaltspunkte vorliegen... bei ihnen waren es drei mal kleine menge ohne konsum, also mpu |
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10.06.2005, 01:14
Beitrag
#565
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Ok, feiern wir mal einen Fall von Totalübereinstimmung: Der Sachbearbeiter, der das geschrieben hat, muss seine Ausbildung in Polen ... ähm ne weiss nicht wo bekommen haben *g*
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10.06.2005, 01:19
Beitrag
#566
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
lol,
ja, die sache ist jetzt beim anwalt, es geht doch recht heftig her. |
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10.06.2005, 01:27
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#567
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Das ist doch ganz einfach!
Die Mitarbeiter bei der Führerscheinstelle sind auch nur Menschen. Da gibt es die konservativen (ähnlich wie Andreas) & andere, die auch ab & zu feiern & trinken oder geringfügig zu schnell fahren. Und genau die bilden sich ihre eigene Meinung, wenn sie Pressemitteilungen wie "Säufer holen sich den EU-FS in CZ" lesen. Und genau diese Leute entscheiden Über dein Schicksal, obwohl sie nicht einmal Anwälte sind. Dabei suchen sie sich die für sie passenden Gesetze. Jede Behörde, jedes Zimmer, jede Person entscheidet dann anders nach eigenem Ermessen. Bei mir gab es im gleichen Haus auch unterschiedliche Entscheidungen. Gruß Thommy -------------------- (\_/)
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10.06.2005, 01:41
Beitrag
#568
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 03:14) Ok, feiern wir mal einen Fall von Totalübereinstimmung: Der Sachbearbeiter, der das geschrieben hat, muss seine Ausbildung in Polen ... ähm ne weiss nicht wo bekommen haben *g* hmmm, im ernst, was meinst du damit... meinst du, an der Begründung stimmt etwas nicht? |
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10.06.2005, 01:41
Beitrag
#569
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
jo thommy, korrekt, ist ja auch vieles eine frage der "auslegungssache"
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10.06.2005, 01:57
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#570
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (michaelp100 @ 10.06.2005, 02:41) Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 03:14) Ok, feiern wir mal einen Fall von Totalübereinstimmung: Der Sachbearbeiter, der das geschrieben hat, muss seine Ausbildung in Polen ... ähm ne weiss nicht wo bekommen haben *g* hmmm, im ernst, was meinst du damit... meinst du, an der Begründung stimmt etwas nicht? Sagen wir es vereinfacht: Es stimmt nichts: Zitat die durchführung dieser untersuchung haben sie verweigert, indem sie ihren antrag auf neuerteilung zurückgezogen haben. Das ist grosser Muell. Denn selbstverstaendlich verweigerst Du keine Untersuchung, wenn Du einen Antrag zurueckziehst, sondern Du dokumentierst Dein Desinteresse an der weiteren Verfolgung Deiner Interessen, weshalb (Vorsicht Logik!) die Untersuchung ueberfluessig ist. Denn die Untersuchung kann ja nicht einfach so gefordert werden, sondern nur, wenn Du die Absicht hast, einen Fuehrerschein zu erwerben ... Zitat gem § 11 abs. 8 FEV ist das straßenverkehrsamt im fall der verweigerung der untersuchung bei seiner entscheidung dazu berechtigt, auf eine nichteignung zu schliessen... Das ist richtig, aber Du hast Dich eben nicht geweigert, sondern den Antrag zurueckgezogen - damit ist es dann gut. Das ist schoen daneben geradezu klassischer Behoerdenschwachsinn. Und genau so ein Bloedsinn ist es, den man sich als Richter am VG tagein-tagaus reinziehen muss. Ist bestimmt besser als Kiffen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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10.06.2005, 03:04
Beitrag
#571
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Hallo Leute!
Ich habe hier den Beweis, dass die Fahrerlaubnisbehörde überhaupt kein Interesse daran hat, das ich die MPU mache. Hier ist ein Auszug aus dem Brief der PIMA GmbH an meinem Anwalt: ... "Am 04.05.2005 erschien Herr XXXXX bei uns, teilte die noch andauernde Teilnahme an einer Reha-Maßnahme mit & erklärte, er werde wahrscheinlich von der Behörde keine Fristverlängerung erhalten. Unsere Mitarbeiterin, Frau So....k, erkundigte sich daraufhin bei Frau Mö...., der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle, ob eine Fristverlängerung gewährt werden könne. Dies wurde durch Frau Mö.... verneint & diese bat uns ausdrücklich um Rücksendung der Akte. Am 10.05.2005 wurde die Führerscheinakte Ihres Mandanten wieder an die Behörde zurückgesandt. Eine Untersuchung ist uns ohne den Untersuchungsauftrag der Behörde & das Vorhandensein der Akte nicht möglich. Herr XXXXX müsste dies also mit der Fahrerlaubnisbehörde klären. Ein Verschulden unsererseits ist nicht erkennbar." -------------------- (\_/)
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Gast_gast xyz_* |
10.06.2005, 07:13
Beitrag
#572
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Guests |
@ andreas oder andere: leider ist meine auf seite 11 gestellte zwischenfrage untergegangen. vielleicht könntest du kurz darauf eingehen; neuerteilung der fe notwendig oder ist ein nach sperrfrist ausgestellter fs, in dem das alte erteilungsdatum der fe (vor sperrfrist) eingetragen ist auch gültig.
Edit Moderator: Link eingefügt. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.06.2005, 07:32 |
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10.06.2005, 09:04
Beitrag
#573
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Roland @ 09.06.2005, 18:41) Zitat (Medusa @ 09.06.2005, 18:37) Der AUT MPU Fall ist ja schon an den EuGH verwiesen. Kommt Zeit kommt EuGH Ich fürchte, dass dieser Fall - wenn er denn vor dem EU-GH verhandelt wird - kaum ausschlaggebend für die meisten von uns sein wird, da die wenigsten überhaupt irgendeine MPU absolviert haben. @Roland punkt 1: der Fall ist zur Vorlage beim Eugh, such selber das Urteil vom VG München da steht es ganz am schluss. punkt 2: sollte der Eugh Entscheiden das D die AUT-MPU anerkennen muss, so könnten wir alle nach Österreich pilgern und die AUT-MPU ablegen, wäre doch super oder? den die AUT-MPU ist viel einfacher zu packen als die Deutsche MPU. punkt 3: kannst du dir wirklich vorstellen das der Eugh zum schluss kommt, das Deutschland die MPU von Österreich nicht anerkennen muss? und wenn der Eugh zum schluss kommt das Deutschland die AUT-MPU anerkennen muss, dann haben wir gewonnen. so muss Deutschland dann auch die Eignungstest von CZ PL oder sonst einem anderen Eu-Land anerkennen, doch CZ PL haben keine MPU was nun wie schon geschrieben, geht der AUT-FALL für Deutschland in die Hose so haben wir gewonnen. |
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10.06.2005, 09:08
Beitrag
#574
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 28 Beigetreten: 09.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10194 |
Hallo zusammen, ich verabschiede mich aus diesen unmögliche Forum . Es wird mir zu sehr manipuliert, viele erzählen hier Unwahrheiten und ein Scheiß.
Da ist mir klar, das einige nicht gern sehen, das ich mit mein CZ-FS immmer noch fahre und schon x-mal Kontrolle hinter mir hatte. Einfach Beiträge löschen, was sind das für Forumtreiber, die müssten mal zur MPU. Bescheißt Euch doch selber, viel Vergnügen. Ich FAHRE jetzt in die Arbeit. -------------------- *** Anmerkung Forenbetreiber: Deine Ansicht, deine Entscheidung. Nur eines möchte ich richtig stellen: Es wurden hier keine Beiträge gelöscht! Die Moderation hat insgesamt 74 themenfremde und/oder inhaltsleere Beiträge aus diesem Thread abgesplittet und für jeden sichtbar nebst entsprechender Verlinkung in die Schrottpresse geschoben. Warum? Das hat der Moderator hier hinreichend erläutert. Diese 74 Beiträge habe ich mir eben nochmals angeschaut. Am eigentlichen Thema, nämlich der Diskussion über ein Urteil des EuGH vom 29.04.2004 und seinen Folgen, gingen die abgegebenen Postings ganz objektiv betrachtet vorbei. Das war sozusagen kurzweiliges Geplänkel auf Nebenkriegsschauplätzen. A schreibt, B bezichtigt A der Lüge, C gibt auch noch seinen Senf dazu, D bis F lachen sich tot, A bezichtigt B der Lüge, woraufhin G oder H wieder gegen D unter Ausnahme von A usw. ... will das jemand lesen? Ein Moderator hat eben auch die Aufgabe, themenfremde Beiträge aus einer laufenden Diskussion zu entfernen, wenn diese beginnen, die eigentliche Themendiskussion zu stören bzw. zu erdrücken. Dieser Punkt war eindeutig erreicht, wie ich finde. Das ist dann sicherlich nicht immer schön, aber letztlich sinnvoll. Ansonsten hätten wir das Urteil nicht so feinststofflich be- und zerreden können. Ich meine, Moderator Uwe hat seinen Job ganz einfach gut gemacht. Daraus die Tendenz abzuleiten, hier würde die "Pro-MPU-Fraktion" allein bevorteilt, kann ich nicht nachvollziehen. Im abgesplitteten Teil haben sich beide (!) Meinungsgruppen "geplänkelt". Außerdem kann wohl unschwer in den bisherigen EuGH-Threads nachvollzogen werden, dass die Postinganzahl der "MPU-Gegner" nicht hinter denen der "Pro-MPU-Fraktion" zurücksteht. Leute, werdet mal etwas lockerer! Wir machen hier keine Politik. Wir ändern nichts an den Gesetzen oder ihren Auslegungen. Wir sitzen sozusagen auf den Zuschauersitzen und kommentieren den fernen Gang der Dinge. Prügeln wir uns wie die Kesselflicker, dann wird sich trotzdem nichts ändern. So gesehen haltet es wie Monty Python: "Always look on the bright Side of Life"! Gruss Rolf :-) Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 10.06.2005, 15:56 |
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10.06.2005, 09:12
Beitrag
#575
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Zitat Hallo zusammen, ich verabschiede mich aus diesen unmögliche Forum . Es wird mir zu sehr manipuliert, viele erzählen hier Unwahrheiten und ein Scheiß. Da ist mir klar, das einige nicht gern sehen, das ich mit mein CZ-FS immmer noch fahre und schon x-mal Kontrolle hinter mir hatte. Einfach Beiträge löschen , was sind das für Forumtreiber, die müssten mal zur MPU. Bescheißt Euch doch selber, viel Vergnügen. Ich FAHRE jetzt in die Arbeit. wir befinden uns hier in einem Pro-Mpu-Forum, MPU-Gegner werden hier unterdrückt -------------------- "Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany |
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10.06.2005, 09:13
Beitrag
#576
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
fahr schön vorsichtig maximilian...
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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10.06.2005, 09:13
Beitrag
#577
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 28 Beigetreten: 09.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10194 |
Das merkt man
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10.06.2005, 09:21
Beitrag
#578
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Zitat (maxaugsburg @ 10.06.2005, 10:08) Einfach Beiträge löschen , was sind das für Forumtreiber, die müssten mal zur MPU. Bescheißt Euch doch selber, viel Vergnügen. Ich FAHRE jetzt in die Arbeit. Du solltest dir vielleicht mal Gedanken machen warum dein Beitrag gelöscht wurde. Willkürlich wird hier sicher nichts gelöscht. Wem unser Forum nicht passt, der kann sich ja gern ein anderes suchen... -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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10.06.2005, 09:23
Beitrag
#579
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Zitat Wem unser Forum nicht passt, der kann sich ja gern ein anderes suchen... ich empfehle das Jurathek- Forum -------------------- "Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany |
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10.06.2005, 09:24
Beitrag
#580
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
nur weil mache leute dir vorhalten das du lügst musst du doch nicht gehen,diskussionen entstehen nun mal durch unterschiedliche meinungen,das sollte doch jeder halbwegs vernünftiger mensch wissen
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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10.06.2005, 09:26
Beitrag
#581
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat wir befinden uns hier in einem Pro-Mpu-Forum, MPU-Gegner werden hier unterdrückt das stimmt leider, den zum AUT-FAll will sich keiner der MPU-Befürworter so richtig äusern. weil es doch so einfach und logisch ist, das im Europäischen Sinne die Eugh Richter nicht für Deutschland Urteilen werden. Wäre ja super Spanien erkennt die Eignung von Portugal nicht an, Polen nicht von Deutschland, Frankreich erkennt die von Deutschland an doch von Holland nicht u.s.w. genau das würde dabei rauskommen sollten die Eugh Richter im AUT-FALL für Deutschland Urteilen, das kann nicht im Europäischen Sinne sein. Logischer ist, das die Eugh Richter zum schluss kommen, das jedes EU-LAND die Eignungstests von jedem anderen EU-Land anerkennen muss. Und das wars dann MPU in Deutschland machen müssen. |
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10.06.2005, 09:37
Beitrag
#582
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Dummerweise hat die "Einheit Europas" durch die letzten Abstimmungen bezueglich der EU-"Verfassung" einen herben Rueckschlag erlitten, so dass es mich auf lange Sicht nicht weiter wundern wuerde, wenn sich auch EuGH-Richter ganz langsam von der Idee verabschieden wuerden, dass in der EU "jeder alles anerkennen muss".
Es ist uebrigens falsch, MPU-Gegner wuerden hier im Forum unterdrueckt. Aber wer Muell verbreitet, der muss sich nicht wundern, wenn Muell auch geloescht wird. Auch wenn hier jemand TOTAL gegen eine MPU ist, und die richtigen Worte findet, kann er trotzdem eine nette Diskussion fuehren - man muss halt etwas leidensfaehig ob der Pro-MPU-Mitdiskutanten sein ... A bisserl wos aashalte musst scho ..., Max. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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10.06.2005, 09:53
Beitrag
#583
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@/8doc
Zitat Dummerweise hat die "Einheit Europas" durch die letzten Abstimmungen bezueglich der EU-"Verfassung" einen herben Rueckschlag erlitten, so dass es mich auf lange Sicht nicht weiter wundern wuerde, wenn sich auch EuGH-Richter ganz langsam von der Idee verabschieden wuerden, dass in der EU "jeder alles anerkennen muss". In anderen Eu-Dingen mögest du recht haben, das sehe ich aber beim EU-Führerschein nicht, das der Europäische gedanke da hin gehen soll, das die Eignung und die gültigkeit von EU-Führerscheinen jedes Land nach belieben anerkennen kann oder nicht. Siehe Kapper Urteil, warum sollten die EUGH Richter ein Interesse daran haben das Deutschland die MPU aus Österreich nicht anerkennt? Ist doch wieder ein Deutscher sonderweg. Also da teile ich deine Auffassung nicht /8doc das sich die Eugh Richter vom Europäischen Gedanken bei der Eignung verabschieden werden. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
10.06.2005, 10:29
Beitrag
#584
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Guests |
Zitat (mirko1 @ 10.06.2005, 10:53) Siehe Kapper Urteil, warum sollten die EUGH Richter ein Interesse daran haben das Deutschland die MPU aus Österreich nicht anerkennt? Ein EU-FE/FS ist anzuerkenenn. Basta; sagt der EuGH. Ob die Österreicher eine MPU als Voraussetzung für die FE/FS-Erteilung ansehen ist ihr Ermessen. Somit stellt sich diese Frage nicht! |
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10.06.2005, 10:54
Beitrag
#585
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (gast xyz @ 10.06.2005, 08:13) @ andreas oder andere: leider ist meine auf seite 11 gestellte zwischenfrage untergegangen. vielleicht könntest du kurz darauf eingehen; neuerteilung der fe notwendig oder ist ein nach sperrfrist ausgestellter fs, in dem das alte erteilungsdatum der fe (vor sperrfrist) eingetragen ist auch gültig. Edit Moderator: Link eingefügt. Zitat grundsätzlich muss ja eine nach der sperrfrist erteilte fahrerlaubnis eines anderen eu-staates in deutschland anerkannt werden. ist dabei eine neuerteilung notwendig oder würde es reichen, dass man einen alten führerschein umscheiben lässt. beispiel: polen wird in deutschland polnische fahrerlaubnis entzogen. nach sperrfrist lässt er sich in polen seine alten polnischen fs in einen scheckkarten-fs (ausstellungsdatum fs nach sperrfist, erteilungsdatum fe vor sperrfrist) umschreiben Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist nicht ausreichend. Auch die Umschreibung in einen Führerschein eines anderes Staates reicht nicht aus. Es muss sich in jedem Fall um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handeln. @Medusa Damit dürfte auch Deine Anfrage beantwortet sein |
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10.06.2005, 11:11
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#586
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Hallo,
schön das mein Beitrag zur regen Diskussion geführt hat, aber ich wollte hier kein irgendwelches Konstrukt bauen oder irreale Auswege erfinden. Fakt ist doch, das jeder an seiner Fahrerlaubnis hier hängt. Wenn die Behörde in einer Formulierung sich nicht klar ausdrücken kann oder sich fehlerhaft ausdrückt, versucht jeder die Lücke zu finden.Anders machen es ja Rechtsanwälte auch nicht, das sie andauernd nach Lücken im Gesetz suchen. Ich gebe natürlich denjenigen Recht, die so eine z.B erneuten Führerscheinerwerb im Ausland als sehr kostspielig ansehen,vorallem als Arbeitnehmer wird ein erneuter Wohnsitz in einem zweiten Eu Land unmöglich sein. Aber die Umschreibung eines CZ FS in eine polnischen FS sollten den "wohlhabenden" nicht unmöglich sein. Der selbständige Arbeitgeber mit genügend Kohle in der Tasche schafft das eigentlich problemlos. Und genau da ist doch wieder eine absolute Ungerechtigkeit des MPU Systems, gerade die, die beruflich auf Ihren Schein angewiesen sind, verlieren Ihre Einkommensquelle aufgrund des FE Entzugs, klar selbst dran schuld, aber die Wiedererlangung ist doch für "Reiche" wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als bei den "Armen". Wenn ich z.B ein Schreiben der FEb bekomme, sie dürfen den CZ EU FS nicht mehr benutzen, würde ich nach P fahren mich dort anmelden, denn CZ FS umtauschen in einen polnsichen FS und dann wieder in D fahren. Auf die Rechtslage wäre ich gespannt, da in meiner NU nur was von CZ FS drinsteht und nicht von einem polnischem FS. Ausserdem hat mir dann auch nicht mehr CZ die Erlaubnis erteilt,sondern inzwischen die Polen die Erlaubnis erteilt, wie siehts denn nun damit aus?? Gilt die NU nun autoamtsich auch für den polnischen FS? Überhaupt hat das Urteil des EuGh soviele Fragen aufgeworfen, wie siehts denn mit den Fahrschülern aus die mit einem CZ FS hier rumfahren. Probezeit? 185 Tage Pflicht nicht eingehalten, aber wohl nicht beweisbar. Warum darf ein im Grenzland wohnender Deutscher miteinem EU FS trotz MPU Auflage fahren, warum ein in Inland wohnender nicht? Manche Behörden machen keine NU geltend manche schon, heilloses durcheinander an allen Orten. Eine Klärung muss her und zwar schnell, das sollten auch die MPU Befürworter einsehen, das da wirklich bald ein klarstellendes EuGH Urteil hermuss. Gruss Natrix |
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10.06.2005, 11:17
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#587
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
@Peter Lustig
Zitat Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist nicht ausreichend. Auch die Umschreibung in einen Führerschein eines anderes Staates reicht nicht aus. Es muss sich in jedem Fall um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handeln. Bist du dir da 100% sicher?? Warum prüft eine Behörde vor Umtausch ob der FS rechtmässig erworben wurde? Übernimmt nicht der umschreibende Staat dann die Verantwortung dafür und bestimmt dann der umschreibende Staat nicht dann auch über die Rücknahem bzw.Wiederterteilung einer solchen FE? Also ich wäre mir da absolut nicht sicher, wie die rechtlichen Dinge bestellt sind bei einer Umschreibung einer FE und ob da nicht eine Lücke ist, die man ausnutzen könnte. Gruss Natrix |
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10.06.2005, 11:18
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#588
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Nur ein Einwand am Rande:
Wird eine FE umgeschrieben, wird das Datum der Ersterteilung vermerkt, nicht das Datum des Umschreibetages. Somit dürfte der FEB doch bei erneuter Kontrolle auffallen, daß sich am Datum nichts geändert hat, nur daß statt CZ nun PL auf der Karte steht. Würde mich mal interessieren.... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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10.06.2005, 11:27
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#589
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
hmm gute Überlegung Commodore, würde mich auch interessieren.
Noch was am Rande vermerkt, ich sehe denn EU FS nicht als die Lösung aller Probleme, jeder der einen hat, sollte meiner Meinung nach die Zeit nutze die er hat, um in D eine MPU Prüfung abzulegen. In der Zwischenzeit kann man in D straffrei Auto fahren und das ist es was zählt!!!!!! Klar kommen jetzt die Antworten man darf keine zwei Führerscheine besitzen,aber wer weiss das denn von den FEB´s solange man nicht kontrolliert wurde? Nach bestehen der MPU gibt man seinen was weiss ich polnischen zurück und beantragt den deutschen, bums aus die Maus. Die Zeit mit EU FS sollte man also nutzen um in D die Wiedererteilung zu bekommen.Solange es noch keinen europäischen Zentralcomputer gibt, sollte das zu bewerkstelligen sein. Soviel zu meiner "Philosophie". Gruss Natrix |
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Gast_Guest_* |
10.06.2005, 11:38
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#590
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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:11) Warum darf ein im Grenzland wohnender Deutscher miteinem EU FS trotz MPU Auflage fahren, warum ein in Inland wohnender nicht? Gruss Natrix hmmm stimmt das jetzt in jedem fall, also wird ein unterschied gemacht zwischen "in grenznähe lebenden deutschen" und "anderen" deutschen? |
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10.06.2005, 11:50
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#591
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:27) hmm gute Überlegung Commodore, würde mich auch interessieren. Art 8 Abs. 6 EU-Führerscheinrichtlinie: "Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren Erneuerung oder Ersetzung." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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10.06.2005, 12:43
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#592
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
vorhin hab ich bei der Sulake Deutschland angerufen,
die zuständige Sachbearbeiterin für das Habbo Deutschland war in der Mittagspause, ab 17 h werd ich nochmal anrufen und über Enten ohne Mütze verhandeln -------------------- "Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany |
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10.06.2005, 12:51
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#593
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (Andreas @ 10.06.2005, 12:50) Art 8 Abs. 6 EU-Führerscheinrichtlinie: "Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren Erneuerung oder Ersetzung." Also, dürfte der "Umschreibungstrick" auch entfallen -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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10.06.2005, 14:04
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#594
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Hallo Andreas und Commo,
es steht darin "Drittland" ich verstehe darunter FS aus Ländern, die nicht in der EU sind, oder?? |
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10.06.2005, 14:14
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#595
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Und eine Umschreibepflicht besteht ja bekanntlich unter EU FS nicht mehr, aber man kann, wenn man in ein anderes Land umzieht den FS in einen nationalen umschreiben lassen, wenn man das möchte.
P.S: Commo du hast ein sehr schönes Vereinslogo in deiner Signatur, bin da übrigens Mitglied und war gerade am Mittwoch wieder im Borussen Park, |
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10.06.2005, 14:50
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#596
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Tjaa, kurz
Es gibt nur eine Borussia . Wäre schon viel öfter im Borussen-Park gewesen, wenn ich mehr Zeit hätte so, back to topic..... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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10.06.2005, 15:27
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#597
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Johnnie Walker @ 10.06.2005, 11:29) Ein EU-FE/FS ist anzuerkenenn. Basta; sagt der EuGH. Ob die Österreicher eine MPU als Voraussetzung für die FE/FS-Erteilung ansehen ist ihr Ermessen. Somit stellt sich diese Frage nicht! ob es dir gefällt oder nicht liegt der AUT-Fall beim Eugh und die werden eine Entscheidung in dem Fall treffen müssen. Ich denke es wird eine Grundsatz Entscheidung zwecks Eignung und Anerkennung geben, dafür kämpfen wir schlieslich und Deutschland hat eben den AUT-FS mit MPU nicht anerkannt. |
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10.06.2005, 16:03
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#598
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 15:04) es steht darin "Drittland" ich verstehe darunter FS aus Ländern, die nicht in der EU sind, oder?? Nicht ganz. Unter dem Begriff "Drittstaaten" fallen alle Staaten die entweder nicht zur EU oder EWR *) gehören sowie solche Staaten, die nicht in der Anlage 11 FeV verzeichnet sind. Die in der Anlage 11 FeV verzeichneten Staaten nennt man geläufig "Listenstaaten". Dies sind diejenigen Staaten, deren Fahrerlaubnisse in Deutschland meist prüfungsfrei umgeschrieben werden können (Sonderbestimmungen). Es gibt also 3 Gruppen: - EU/EWR - Listenstaaten (Anlage 11) - Drittstaaten *) EDIT: EWR = Island, Lichtenstein, Norwegen |
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10.06.2005, 19:55
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#599
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:11) Fakt ist doch, das jeder an seiner Fahrerlaubnis hier hängt. Du mußt aber zugeben das einem das bewusst sein sollte bevor er weg ist und nur über den Umweg einer MPU zu erlangen wäre. |
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Gast_Lord Weed_* |
10.06.2005, 20:25
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#600
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Hi leute,
ich mache zur zeit meinen eu-fs in der cz. weil ich die mpu umgehen will. ich habe bei der polizei in bayern angerufen und wollte eine info über den eu-fs. ich fragte ob ich legal mit einem eu-fs in der brd fahre wenn ein mpu ansteht. die antwort war: JA !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ich muss nur nachweißen das mein hauptwohnsitz in der cz ist.(185Tage) wenn ich aber wegen einem argen verstoß die mpu machen muss dann kann die verwaltung den eu-fs aberkennen(nur in brd) und mich zur mpu schicken. und das kann bis zu einem jahr dauern bis die verwaltung diesen dann verlangt. ZITAT von der bayerischen polizei gruß Lord ps. kann nicht so gut schreiben "sorry" dachte das sei wichtig mal zu schreiben. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:02 |