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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
mirko1
Beitrag 10.06.2005, 09:26
Beitrag #581


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Zitat
wir befinden uns hier in einem Pro-Mpu-Forum,
MPU-Gegner werden hier unterdrückt


das stimmt leider, den zum AUT-FAll will sich keiner der MPU-Befürworter so richtig äusern.

weil es doch so einfach und logisch ist, das im Europäischen Sinne die Eugh Richter nicht für Deutschland Urteilen werden.

Wäre ja super Spanien erkennt die Eignung von Portugal nicht an, Polen nicht von Deutschland, Frankreich erkennt die von Deutschland an doch von Holland nicht u.s.w.

genau das würde dabei rauskommen sollten die Eugh Richter im AUT-FALL für Deutschland Urteilen, das kann nicht im Europäischen Sinne sein.

Logischer ist, das die Eugh Richter zum schluss kommen, das jedes EU-LAND die Eignungstests von jedem anderen EU-Land anerkennen muss.

Und das wars dann MPU in Deutschland machen müssen.
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2005, 09:37
Beitrag #582


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Dummerweise hat die "Einheit Europas" durch die letzten Abstimmungen bezueglich der EU-"Verfassung" einen herben Rueckschlag erlitten, so dass es mich auf lange Sicht nicht weiter wundern wuerde, wenn sich auch EuGH-Richter ganz langsam von der Idee verabschieden wuerden, dass in der EU "jeder alles anerkennen muss".

Es ist uebrigens falsch, MPU-Gegner wuerden hier im Forum unterdrueckt. Aber wer Muell verbreitet, der muss sich nicht wundern, wenn Muell auch geloescht wird.
Auch wenn hier jemand TOTAL gegen eine MPU ist, und die richtigen Worte findet, kann er trotzdem eine nette Diskussion fuehren - man muss halt etwas leidensfaehig ob der Pro-MPU-Mitdiskutanten sein ... rofl1.gif
A bisserl wos aashalte musst scho ..., Max.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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mirko1
Beitrag 10.06.2005, 09:53
Beitrag #583


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@/8doc

Zitat
Dummerweise hat die "Einheit Europas" durch die letzten Abstimmungen bezueglich der EU-"Verfassung" einen herben Rueckschlag erlitten, so dass es mich auf lange Sicht nicht weiter wundern wuerde, wenn sich auch EuGH-Richter ganz langsam von der Idee verabschieden wuerden, dass in der EU "jeder alles anerkennen muss".


In anderen Eu-Dingen mögest du recht haben, das sehe ich aber beim EU-Führerschein nicht, das der Europäische gedanke da hin gehen soll, das die Eignung und die gültigkeit von EU-Führerscheinen jedes Land nach belieben anerkennen kann oder nicht.

Siehe Kapper Urteil, warum sollten die EUGH Richter ein Interesse daran haben das Deutschland die MPU aus Österreich nicht anerkennt?

Ist doch wieder ein Deutscher sonderweg.

Also da teile ich deine Auffassung nicht /8doc das sich die Eugh Richter vom Europäischen Gedanken bei der Eignung verabschieden werden.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.06.2005, 10:29
Beitrag #584





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Zitat (mirko1 @ 10.06.2005, 10:53)
Siehe Kapper Urteil, warum sollten die EUGH Richter ein Interesse daran haben das Deutschland die MPU aus Österreich nicht anerkennt?

Ein EU-FE/FS ist anzuerkenenn. Basta; sagt der EuGH. Ob die Österreicher eine MPU als Voraussetzung für die FE/FS-Erteilung ansehen ist ihr Ermessen.

Somit stellt sich diese Frage nicht!
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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 10:54
Beitrag #585


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Zitat (gast xyz @ 10.06.2005, 08:13)
@ andreas oder andere: leider ist meine auf seite 11 gestellte zwischenfrage untergegangen. vielleicht könntest du kurz darauf eingehen; neuerteilung der fe notwendig oder ist ein nach sperrfrist ausgestellter fs, in dem das alte erteilungsdatum der fe (vor sperrfrist) eingetragen ist auch gültig.


Edit Moderator: Link eingefügt.

Zitat
grundsätzlich muss ja eine nach der sperrfrist erteilte fahrerlaubnis eines anderen eu-staates in deutschland anerkannt werden. ist dabei eine
neuerteilung notwendig oder würde es reichen, dass man einen alten führerschein umscheiben lässt. beispiel: polen wird in deutschland polnische fahrerlaubnis entzogen. nach sperrfrist lässt er sich in polen seine alten polnischen fs in einen scheckkarten-fs (ausstellungsdatum fs nach sperrfist, erteilungsdatum fe vor sperrfrist) umschreiben

Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist nicht ausreichend. Auch die Umschreibung in einen Führerschein eines anderes Staates reicht nicht aus. Es muss sich in jedem Fall um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handeln.

@Medusa
Damit dürfte auch Deine Anfrage beantwortet sein
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Natrix20
Beitrag 10.06.2005, 11:11
Beitrag #586


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Hallo,

schön das mein Beitrag zur regen Diskussion geführt hat, aber ich wollte hier kein irgendwelches Konstrukt bauen oder irreale Auswege erfinden. Fakt ist doch, das jeder an seiner Fahrerlaubnis hier hängt. Wenn die Behörde in einer Formulierung sich nicht klar ausdrücken kann oder sich fehlerhaft ausdrückt, versucht jeder die Lücke zu finden.Anders machen es ja Rechtsanwälte auch nicht, das sie andauernd nach Lücken im Gesetz suchen. Ich gebe natürlich denjenigen Recht, die so eine z.B erneuten Führerscheinerwerb im Ausland als sehr kostspielig ansehen,vorallem als Arbeitnehmer wird ein erneuter Wohnsitz in einem zweiten Eu Land unmöglich sein. Aber die Umschreibung eines CZ FS in eine polnischen FS sollten den "wohlhabenden" nicht unmöglich sein. Der selbständige Arbeitgeber mit genügend Kohle in der Tasche schafft das eigentlich problemlos. Und genau da ist doch wieder eine absolute Ungerechtigkeit des MPU Systems, gerade die, die beruflich auf Ihren Schein angewiesen sind, verlieren Ihre Einkommensquelle aufgrund des FE Entzugs, klar selbst dran schuld, aber die Wiedererlangung ist doch für "Reiche" wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als bei den "Armen".
Wenn ich z.B ein Schreiben der FEb bekomme, sie dürfen den CZ EU FS nicht mehr benutzen, würde ich nach P fahren mich dort anmelden, denn CZ FS umtauschen in einen polnsichen FS und dann wieder in D fahren. Auf die Rechtslage wäre ich gespannt, da in meiner NU nur was von CZ FS drinsteht und nicht von einem polnischem FS. Ausserdem hat mir dann auch nicht mehr CZ die Erlaubnis erteilt,sondern inzwischen die Polen die Erlaubnis erteilt, wie siehts denn nun damit aus?? Gilt die NU nun autoamtsich auch für den polnischen FS?
Überhaupt hat das Urteil des EuGh soviele Fragen aufgeworfen, wie siehts denn mit den Fahrschülern aus die mit einem CZ FS hier rumfahren. Probezeit? 185 Tage Pflicht nicht eingehalten, aber wohl nicht beweisbar.
Warum darf ein im Grenzland wohnender Deutscher miteinem EU FS trotz MPU Auflage fahren, warum ein in Inland wohnender nicht? Manche Behörden machen keine NU geltend manche schon, heilloses durcheinander an allen Orten.
Eine Klärung muss her und zwar schnell, das sollten auch die MPU Befürworter einsehen, das da wirklich bald ein klarstellendes EuGH Urteil hermuss.
Gruss
Natrix
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Natrix20
Beitrag 10.06.2005, 11:17
Beitrag #587


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@Peter Lustig
Zitat
Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist nicht ausreichend. Auch die Umschreibung in einen Führerschein eines anderes Staates reicht nicht aus. Es muss sich in jedem Fall um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handeln.


Bist du dir da 100% sicher?? Warum prüft eine Behörde vor Umtausch ob der FS rechtmässig erworben wurde? Übernimmt nicht der umschreibende Staat dann die Verantwortung dafür und bestimmt dann der umschreibende Staat nicht dann auch über die Rücknahem bzw.Wiederterteilung einer solchen FE?
Also ich wäre mir da absolut nicht sicher, wie die rechtlichen Dinge bestellt sind bei einer Umschreibung einer FE und ob da nicht eine Lücke ist, die man ausnutzen könnte.
Gruss Natrix
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Commodore25E
Beitrag 10.06.2005, 11:18
Beitrag #588


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Nur ein Einwand am Rande:

Wird eine FE umgeschrieben, wird das Datum der Ersterteilung vermerkt, nicht das Datum des Umschreibetages. Somit dürfte der FEB doch bei erneuter Kontrolle auffallen, daß sich am Datum nichts geändert hat, nur daß statt CZ nun PL auf der Karte steht.

Würde mich mal interessieren....


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Natrix20
Beitrag 10.06.2005, 11:27
Beitrag #589


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hmm gute Überlegung Commodore, würde mich auch interessieren.

Noch was am Rande vermerkt, ich sehe denn EU FS nicht als die Lösung aller Probleme, jeder der einen hat, sollte meiner Meinung nach die Zeit nutze die er hat, um in D eine MPU Prüfung abzulegen. In der Zwischenzeit kann man in D straffrei Auto fahren und das ist es was zählt!!!!!!
Klar kommen jetzt die Antworten man darf keine zwei Führerscheine besitzen,aber wer weiss das denn von den FEB´s solange man nicht kontrolliert wurde? Nach bestehen der MPU gibt man seinen was weiss ich polnischen zurück und beantragt den deutschen, bums aus die Maus. Die Zeit mit EU FS sollte man also nutzen um in D die Wiedererteilung zu bekommen.Solange es noch keinen europäischen Zentralcomputer gibt, sollte das zu bewerkstelligen sein.
Soviel zu meiner "Philosophie".
Gruss Natrix
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Gast_Guest_*
Beitrag 10.06.2005, 11:38
Beitrag #590





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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:11)
Warum darf ein im Grenzland wohnender Deutscher miteinem EU FS trotz MPU Auflage fahren, warum ein in Inland wohnender nicht? Gruss
Natrix

hmmm stimmt das jetzt in jedem fall, also wird ein unterschied gemacht zwischen "in grenznähe lebenden deutschen" und "anderen" deutschen?
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Andreas
Beitrag 10.06.2005, 11:50
Beitrag #591


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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:27)
hmm gute Überlegung Commodore, würde mich auch interessieren.

Art 8 Abs. 6 EU-Führerscheinrichtlinie:

"Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren Erneuerung oder Ersetzung."


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C.O.R.E.
Beitrag 10.06.2005, 12:43
Beitrag #592


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vorhin hab ich bei der Sulake Deutschland angerufen,
die zuständige Sachbearbeiterin für das Habbo Deutschland
war in der Mittagspause, ab 17 h werd ich nochmal anrufen
und über Enten ohne Mütze verhandeln cool.gif


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Commodore25E
Beitrag 10.06.2005, 12:51
Beitrag #593


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Zitat (Andreas @ 10.06.2005, 12:50)
Art 8 Abs. 6 EU-Führerscheinrichtlinie:

"Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren Erneuerung oder Ersetzung."

Also, dürfte der "Umschreibungstrick" auch entfallen wink.gif


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Natrix20
Beitrag 10.06.2005, 14:04
Beitrag #594


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Hallo Andreas und Commo,

es steht darin "Drittland" ich verstehe darunter FS aus Ländern, die nicht in der EU sind, oder??
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Natrix20
Beitrag 10.06.2005, 14:14
Beitrag #595


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Und eine Umschreibepflicht besteht ja bekanntlich unter EU FS nicht mehr, aber man kann, wenn man in ein anderes Land umzieht den FS in einen nationalen umschreiben lassen, wenn man das möchte.

P.S: Commo du hast ein sehr schönes Vereinslogo in deiner Signatur, bin da übrigens Mitglied und war gerade am Mittwoch wieder im Borussen Park, wavey.gif
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Commodore25E
Beitrag 10.06.2005, 14:50
Beitrag #596


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Tjaa, kurz offtopic.gif

Es gibt nur eine Borussia wink.gif . Wäre schon viel öfter im Borussen-Park gewesen, wenn ich mehr Zeit hätte crybaby.gif

so, back to topic.....


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mirko1
Beitrag 10.06.2005, 15:27
Beitrag #597


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Zitat (Johnnie Walker @ 10.06.2005, 11:29)
Ein EU-FE/FS ist anzuerkenenn.  Basta;  sagt der EuGH.  Ob die Österreicher eine MPU als Voraussetzung für die FE/FS-Erteilung ansehen ist ihr Ermessen.

Somit stellt sich diese Frage nicht!

ob es dir gefällt oder nicht liegt der AUT-Fall beim Eugh und die werden eine Entscheidung in dem Fall treffen müssen.

Ich denke es wird eine Grundsatz Entscheidung zwecks Eignung und Anerkennung geben, dafür kämpfen wir schlieslich und Deutschland hat eben den AUT-FS mit MPU nicht anerkannt.
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Rolf Tjardes
Beitrag 10.06.2005, 16:03
Beitrag #598


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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 15:04)
es steht darin "Drittland" ich verstehe darunter FS aus Ländern, die nicht in der EU sind, oder??

Nicht ganz.

Unter dem Begriff "Drittstaaten" fallen alle Staaten die entweder nicht zur EU oder EWR *) gehören sowie solche Staaten, die nicht in der Anlage 11 FeV verzeichnet sind.

Die in der Anlage 11 FeV verzeichneten Staaten nennt man geläufig "Listenstaaten". Dies sind diejenigen Staaten, deren Fahrerlaubnisse in Deutschland meist prüfungsfrei umgeschrieben werden können (Sonderbestimmungen).

Es gibt also 3 Gruppen:
- EU/EWR
- Listenstaaten (Anlage 11)
- Drittstaaten

*) EDIT: EWR = Island, Lichtenstein, Norwegen
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Jack Daniels
Beitrag 10.06.2005, 19:55
Beitrag #599


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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:11)
Fakt ist doch, das jeder an seiner Fahrerlaubnis hier hängt.

wink.gif Du mußt aber zugeben das einem das bewusst sein sollte bevor er weg ist und nur über den Umweg einer MPU zu erlangen wäre.
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:25
Beitrag #600





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Hi leute,

ich mache zur zeit meinen eu-fs in der cz. weil ich die mpu umgehen will.
ich habe bei der polizei in bayern angerufen und wollte eine info über den eu-fs.

ich fragte ob ich legal mit einem eu-fs in der brd fahre wenn ein mpu ansteht. die antwort war: JA !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ich muss nur nachweißen das mein hauptwohnsitz in der cz ist.(185Tage)

wenn ich aber wegen einem argen verstoß die mpu machen muss
dann kann die verwaltung den eu-fs aberkennen(nur in brd) und mich zur mpu schicken.
und das kann bis zu einem jahr dauern bis die verwaltung diesen dann verlangt.


ZITAT von der bayerischen polizei



gruß Lord

ps. kann nicht so gut schreiben "sorry" dachte das sei wichtig mal zu schreiben.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.06.2005, 20:29
Beitrag #601





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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:25)
wenn ich aber wegen einem argen verstoß die mpu machen muss
dann kann die verwaltung den eu-fs aberkennen(nur in brd) und mich zur mpu schicken.

....und das ist, was viele hier nicht verstehen (wollen) wavey.gif Es kann eine NU für die BRD ausgesprochen werden wink.gif
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Andreas
Beitrag 10.06.2005, 20:30
Beitrag #602


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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:25)
dachte das sei wichtig mal zu schreiben.

Ist es nicht wirklich. rolleyes.gif

Über diese Frage wird hier nämlich seit Monaten heftig diskutiert.


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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:37
Beitrag #603





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der polizist sagte das die verwaltung die sache noch prüft alle mpuler den mpu machen zu lassen.
aber so lange das nicht geklärt ist darf ich fahren ohne eine mpu machen zu müssen.

bei mir war das so: ich bin zwei wochen nach erhalt meines brd führerscheins mit 80km/h bei rot über die ampel.
daraufhin musste ich zur nachschulung die ich nicht gemacht habe.
das übel aus der geschichte war die polizei hat meinen brd-fs eingezogen.
und ich habe eine sperre bekommen. MPU Grund??? für die schon.

ich habe den polizisten diese geschichte erzählt und er sagte das ich nichts zu befürchten hätte.

FREU FREU FREU

gruß lord
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GSX-R
Beitrag 10.06.2005, 20:39
Beitrag #604


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Dann kannst Du bei der möglichen Nutzungsuntersagung des nicht ganz billigen EU-FS vielleicht den Polizisten verklagen.

Viel Spaß dabei. rofl1.gif


--------------------


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Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.06.2005, 20:42
Beitrag #605





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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:37)
ich habe den polizisten diese geschichte erzählt und er sagte das ich nichts zu befürchten hätte.

...dann hat der eine police.gif keine Ahnung. Träum mal schön weiter wink.gif
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:44
Beitrag #606





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Dann kannst Du bei der möglichen Nutzungsuntersagung des nicht ganz billigen EU-FS vielleicht den Polizisten verklagen.

Viel Spaß dabei.


...dann hat der eine keine Ahnung. Träum mal schön weiter


na super und ihr bezieht eure infos aus urteilen die unsere gerichte nicht immer interessieren.

gruß lord
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:47
Beitrag #607





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der cop arbeitet doch mit meiner fs-stelle zusammen und der hattttt keine ahnung???????

hauptsache ihr

gruß lord
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Medusa
Beitrag 10.06.2005, 20:47
Beitrag #608


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Zitat (Uwe K. @ 10.06.2005, 21:29)
....und das ist, was viele hier nicht verstehen (wollen) wavey.gif  Es kann eine NU für die BRD ausgesprochen werden wink.gif

Ach ne, Uwe K., das hatten wir doch schon wavey.gif

Wenn ich alles machen würde was ich könnte stände ich auch bald vor Gericht - allerdings nicht wie D. vor dem EuGH.
Können und dürfen sind zwei paar Schuhe. rofl1.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.06.2005, 20:48
Beitrag #609





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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:47)
der cop arbeitet doch mit meiner fs-stelle zusammen

Nöö, der fertigt die Anzeige
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GSX-R
Beitrag 10.06.2005, 20:48
Beitrag #610


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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:37)
bei mir war das so: ich bin zwei wochen nach erhalt meines brd führerscheins mit 80km/h bei rot über die ampel.
daraufhin musste ich zur nachschulung die ich nicht gemacht habe.
das übel aus der geschichte war die polizei hat meinen brd-fs eingezogen.
und ich habe eine sperre bekommen. MPU Grund??? für die schon.

OK, das ist ein A-Verstoß.
1) Warum hast Du das Aufbauseminar nicht gemacht?
Zitat
das übel aus der geschichte war die polizei hat meinen brd-fs eingezogen.

Was wundert Dich daran? Genau so stehts doch im Gesetz?
Zitat
und ich habe eine sperre bekommen

Das auch.
Aber versuch uns bitte nicht zu erzählen, dass Du
a) Wegen nur dieses Vorfalls eine MPU-Aufforderung bekommen hast.
Das glaubt Dich hier hoffentlich keiner.
b) Dass Du wegen eines verpassten Aufbauseminars jetzt eine CZ-FE erwerben willst.
Mal abgesehen von Deinem Nick, der Bände spricht, hier geht es doch nicht um einen Rotlichtverstoß!!


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.06.2005, 20:49
Beitrag #611





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Zitat (Medusa @ 10.06.2005, 21:47)
Ach ne, Uwe K., das hatten wir doch schon

Was denn? think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 20:49
Beitrag #612


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Zitat
bei mir war das so: ich bin zwei wochen nach erhalt meines brd führerscheins mit 80km/h bei rot über die ampel.
daraufhin musste ich zur nachschulung die ich nicht gemacht habe.
das übel aus der geschichte war die polizei hat meinen brd-fs eingezogen.
und ich habe eine sperre bekommen. MPU Grund??? für die schon.

Irgendetwas stimmt bei Deiner Schilderung nicht. Der Rotlichtverstoß dürfte wohl als Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt worden sein. Aufgrund der nicht absolvierten Nachschulung (Probezeit?) kann nur die Fahrerlaubnisbehörde Deine Fahrerlaubnis entzogen haben. Möglicherweise hat die Polizei dabei Amtshilfe geleistet und Deinen Führerschein zu Hause abgeholt.

Nach einer Entziehung der FE durch die FE-Behörde gibt es keine Sperrfrist, wenn Du der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommmen bist und die FE deswegen entzogen wurde. Du kannst die Fahrerlaubnis jederzeit neu beantragen und erhältst sie dann auch, sofern keine Eignungszweifel bestehen und Du vorher an einem Aufbauseminar teilgenommen hast. Eine MPU wird, sofern nicht ggf. noch andere Sachen vorliegen, in diesem Fall nicht verlangt.

Also, wenn Du hier Hilfe erwartest, solltest Du schon den ganzen Ablauf mit allen Fakten und eventuellen Vorbelastungen auf den Tisch legen. wink.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 10.06.2005, 20:52
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 20:51
Beitrag #613


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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:11)
Wenn ich z.B ein Schreiben der FEb bekomme, sie dürfen den CZ EU FS nicht mehr benutzen, würde ich nach P fahren mich dort anmelden, denn CZ FS umtauschen in einen polnsichen FS und dann wieder in D fahren. Auf die Rechtslage wäre ich gespannt, da in meiner NU nur was von CZ FS drinsteht und nicht von einem polnischem FS. Ausserdem hat mir dann auch nicht mehr CZ die Erlaubnis erteilt,sondern inzwischen die Polen die Erlaubnis erteilt, wie siehts denn nun damit aus??

Wenn du wahrheitsgemäß im polnischen Fragebogen angibst, dass du bereits einen CZ-FS hast, schicken dich die Polen ohne FS wieder nach Hause; in der Eu darf jeder EU-Bürger nur einen einzigen Führerschein haben.

Du müsstest die Polen also belügen, um zu zwei Führerscheinen zu kommen. Ich gehe davon aus, dass der zweite P-FS dann in allen 25 EU-Staaten nicht anerkannt zu werden braucht.

Eine Erteilung eines nationalen polnischen Führerscheins anstelle des CZ-FS kommt doch nur in Betracht, wenn du deinen ordentlichen Wohnsitz (berufliche Bindung = Arbeitsstelle) von der Tschechei nach Polen verlegt hättest; du kannst doch nicht einfach quer durch Europa reisen und von einem Tag auf den anderen dir überall einen neuen Führerschein abholen (Führerscheintourismus: erklärtes Bekämpfungsziel der EU, siehe Entwurf der vierten Führerschein-Richtlinie, wird bald kommen, wahrscheinlich schneller als irgendein EuGH-Urteil).


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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 20:54
Beitrag #614


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 21:51)
...siehe Entwurf der vierten Führerschein-Richtglinie, wird bald kommen, ....

Hast Du Dich nicht verzählt? Da wird wohl vorher noch die 3. EU-FS-RiLi kommen, die aber sicher bei dem herrschenden Chaos nicht die letzte sein wird. wink.gif
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Medusa
Beitrag 10.06.2005, 20:54
Beitrag #615


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Zitat (Uwe K. @ 10.06.2005, 21:49)
Zitat (Medusa @ 10.06.2005, 21:47)
Ach ne, Uwe K., das hatten wir doch schon

Was denn? think.gif

Ich meine mich zu erinnern, daß die Rechtmäßigkeit einer NU wg. MPU Verweigerung an EU-FE Inhaber, hier umstritten war wavey.gif
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Gast_Poliz..._*
Beitrag 10.06.2005, 20:56
Beitrag #616





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Zitat (Uwe K. @ 10.06.2005, 21:42)
Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:37)
ich habe den polizisten diese geschichte erzählt und er sagte das ich nichts zu befürchten hätte.

...dann hat der eine police.gif keine Ahnung. Träum mal schön weiter wink.gif

Ich lese jetzt auch schon lange Zeit dieses FORUM Abteilung Urteil:EUGH Anerkennung EU-Fahrerlaubnis.
UWE K, es ist wahrscheinlich so das nur DU ahnung hast!!
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:56
Beitrag #617





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ja mein nick lol

die sache ist so gelaufen.

ich habe vor der entscheidung in die cz zu gehen auf der fs-stelle angerufen und nach einer mpu gefragt und die nette dame sagte mir das ich damit rechnen mussss!

ich wundere mich nicht das mein brd-fs entzogen wurde.

ích bin nicht zur nachschulung und habe nicht mal einen brief vom lra aufgemacht.
bis die polizei vor der tür stannt.

was soll da nicht stimmen????

gruß lord
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GSX-R
Beitrag 10.06.2005, 20:56
Beitrag #618


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Zitat (Medusa @ 10.06.2005, 21:54)
Ich meine mich zu erinnern, daß die Rechtmäßigkeit einer NU wg. MPU Verweigerung an EU-FE Inhaber, hier umstritten war  wavey.gif

In gewissen Kreisen ja. whistling.gif

In anderen Kreisen seit langem weniger.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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Medusa
Beitrag 10.06.2005, 20:59
Beitrag #619


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Zitat (Peter Lustig @ 10.06.2005, 21:57)
Bitte diese Diskussion im EuGH-Thread weiterführen und hier keinen Nebenkriegsschauplatz aufmachen.

?? User Thema ist:

Zitat
EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 20:59
Beitrag #620


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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:27)
Klar kommen jetzt die Antworten man darf keine zwei Führerscheine besitzen,aber wer weiss das denn von den FEB´s solange man nicht kontrolliert wurde?

Ihr unterscheidet nicht genau genug den Ersterwerb vom Untausch. Einen Ersterwerb kann man nur vortäuschen, wenn man alle beruflichen Bindungen in D aufgibt und im Ausland 185 Tage lang lebt und dort persönliche Bindungen hat.

Man müsste dieses Spiel also ständig wiederholen. Das kostet - abgesehen vom Betrug, den man damit begeht - ne Menge Geld und Zeit. Man muss notgedrungen beim Ersterwerb auch jedes mal erneut Fahrschule (!) und Prüfung usw. machen.

Beim Umtausch in einen nationelen Führerschein entfallen einige Hindernisse (Fahrschule, Prüfung), aber einen Job in D muss man dafür trotzden aufgeben, Frau und Knder kann man hier auch nicht zurücklassen ussw.

Und umgetauscht wird ein FS nur gegen Ablieferung des umzutauschenden, um zu verhindern, dass zwei Führerscheine in der Welt sind.

Diese ganzen Ketten-Umgehungsvorschläge erscheinen mir daher im Ergebnis sehr unrealistisch und mit vielen Täuschungen verbunden.


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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 21:02
Beitrag #621


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Zitat (Medusa @ 10.06.2005, 21:59)
Zitat (Peter Lustig @ 10.06.2005, 21:57)
Bitte diese Diskussion im EuGH-Thread weiterführen und hier keinen Nebenkriegsschauplatz aufmachen.

?? User Thema ist:

Zitat
EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?

Beg your pardon! unsure.gif Beitrag schon gelöscht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. blushing.gif
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 21:07
Beitrag #622





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hallo peter,

ich bin seit 1999 ohne fs die polizei hat mich einmal als fußgänger angehalten uund der vertacht geäusert ich rauche dope. die polizei hat den vertacht an das lra geschickt. zu dieser zeit hatte ich doch keinen führerschein kann das ein grund für die mpu sein????

ansonsten war ich lieb zu und in der brd

gruß lord
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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 21:08
Beitrag #623


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 21:59)
Man müsste dieses Spiel also ständig wiederholen. Das kostet - abgesehen vom Betrug, den man damit begeht - ne Menge Geld und Zeit. Man muss notgedrungen beim Ersterwerb auch jedes mal erneut Fahrschule (!) und Prüfung usw. machen
...........
Diese ganzen Ketten-Umgehungsvorschläge erscheinen mir daher im Ergebnis sehr unrealistisch und mit vielen Täuschungen verbunden.

Stichwort Geisterdiskussion von gestern Abend. wink.gif

Die Anti-MPU-Front kann und will das offensichtlich einfach nicht glauben und klammert sich an jeden noch so irrealen Strohhalm.
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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 21:10
Beitrag #624


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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 22:07)
hallo peter,

ich bin seit 1999 ohne fs die polizei hat mich einmal als fußgänger angehalten uund der vertacht geäusert ich rauche dope. die polizei hat den vertacht an das lra geschickt. zu dieser zeit hatte ich doch keinen führerschein kann das ein grund für die mpu sein????

ansonsten war ich lieb zu und in der brd

gruß lord

Ja, das kann der Anlass sein. Hast Du denn konsumiert?
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Beitrag 10.06.2005, 21:11
Beitrag #625





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Natuerlich hat er konsumiert, sonst wuerde er nicht Lord Weed heissen.. ! wink.gif
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Beitrag 10.06.2005, 21:14
Beitrag #626





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Wenn man nur einen FS besitzen darf, wiso war dann davon nicht beim Urteil am 29.04.04 die Rede. Schliesslich hatte Kapper ja zwei... Oder wurde sein deutscher FS nach 2 J. vernichtet und daher hatte er nur noch den NL FS
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Beitrag 10.06.2005, 21:14
Beitrag #627





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hallo peter,

habe konsumiert aber das wurde nicht durch einen test geprüft.
ich habe auch nichts zugegeben. wie gesagt die haben nur den vertacht geäusert und dann eine info an die fs-stelle geschickt.

gruß lord
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Beitrag 10.06.2005, 21:17
Beitrag #628





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PS:

habe konsumiert aber das wurde nicht durch einen test geprüft.
ich habe auch nichts zugegeben. wie gesagt die haben nur den vertacht geäusert und dann eine info an die fs-stelle geschickt.
MIT DER BITTE DAS ZU PRÜFEN

GRU? LORD

Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 10.06.2005, 21:28
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 21:25
Beitrag #629


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Zitat (Guest @ 10.06.2005, 22:14)
Wenn man nur einen FS besitzen darf, wiso war dann davon nicht beim Urteil am 29.04.04 die Rede. Schliesslich hatte Kapper ja zwei... Oder wurde sein deutscher FS nach 2 J. vernichtet und daher hatte er nur noch den NL FS

Kapper hatte keinen deutschen mehr, weil der im vorangegangenen Strafverfahren gegen ihn eingezogen war. Schließlich war sein Ausgangsfall für den EuGH "Fahren ohne Fahrerlaubnis" - also auch ohne Führerschein.


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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 21:25
Beitrag #630


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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 22:17)
MIT DER BITTE DAS ZU PRÜFEN

Und jetzt wird eben geprüft! wink.gif Führerscheinstellen haben ein langes Gedächtnis.

Die Farbe Blau ist übrigens für die Moderatoren vorbehalten!
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