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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.06.2005, 20:29
Beitrag #601





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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:25)
wenn ich aber wegen einem argen verstoß die mpu machen muss
dann kann die verwaltung den eu-fs aberkennen(nur in brd) und mich zur mpu schicken.

....und das ist, was viele hier nicht verstehen (wollen) wavey.gif Es kann eine NU für die BRD ausgesprochen werden wink.gif
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Andreas
Beitrag 10.06.2005, 20:30
Beitrag #602


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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:25)
dachte das sei wichtig mal zu schreiben.

Ist es nicht wirklich. rolleyes.gif

Über diese Frage wird hier nämlich seit Monaten heftig diskutiert.


--------------------
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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:37
Beitrag #603





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der polizist sagte das die verwaltung die sache noch prüft alle mpuler den mpu machen zu lassen.
aber so lange das nicht geklärt ist darf ich fahren ohne eine mpu machen zu müssen.

bei mir war das so: ich bin zwei wochen nach erhalt meines brd führerscheins mit 80km/h bei rot über die ampel.
daraufhin musste ich zur nachschulung die ich nicht gemacht habe.
das übel aus der geschichte war die polizei hat meinen brd-fs eingezogen.
und ich habe eine sperre bekommen. MPU Grund??? für die schon.

ich habe den polizisten diese geschichte erzählt und er sagte das ich nichts zu befürchten hätte.

FREU FREU FREU

gruß lord
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GSX-R
Beitrag 10.06.2005, 20:39
Beitrag #604


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Dann kannst Du bei der möglichen Nutzungsuntersagung des nicht ganz billigen EU-FS vielleicht den Polizisten verklagen.

Viel Spaß dabei. rofl1.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.06.2005, 20:42
Beitrag #605





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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:37)
ich habe den polizisten diese geschichte erzählt und er sagte das ich nichts zu befürchten hätte.

...dann hat der eine police.gif keine Ahnung. Träum mal schön weiter wink.gif
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:44
Beitrag #606





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Dann kannst Du bei der möglichen Nutzungsuntersagung des nicht ganz billigen EU-FS vielleicht den Polizisten verklagen.

Viel Spaß dabei.


...dann hat der eine keine Ahnung. Träum mal schön weiter


na super und ihr bezieht eure infos aus urteilen die unsere gerichte nicht immer interessieren.

gruß lord
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:47
Beitrag #607





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der cop arbeitet doch mit meiner fs-stelle zusammen und der hattttt keine ahnung???????

hauptsache ihr

gruß lord
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Medusa
Beitrag 10.06.2005, 20:47
Beitrag #608


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Zitat (Uwe K. @ 10.06.2005, 21:29)
....und das ist, was viele hier nicht verstehen (wollen) wavey.gif  Es kann eine NU für die BRD ausgesprochen werden wink.gif

Ach ne, Uwe K., das hatten wir doch schon wavey.gif

Wenn ich alles machen würde was ich könnte stände ich auch bald vor Gericht - allerdings nicht wie D. vor dem EuGH.
Können und dürfen sind zwei paar Schuhe. rofl1.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.06.2005, 20:48
Beitrag #609





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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:47)
der cop arbeitet doch mit meiner fs-stelle zusammen

Nöö, der fertigt die Anzeige
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GSX-R
Beitrag 10.06.2005, 20:48
Beitrag #610


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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:37)
bei mir war das so: ich bin zwei wochen nach erhalt meines brd führerscheins mit 80km/h bei rot über die ampel.
daraufhin musste ich zur nachschulung die ich nicht gemacht habe.
das übel aus der geschichte war die polizei hat meinen brd-fs eingezogen.
und ich habe eine sperre bekommen. MPU Grund??? für die schon.

OK, das ist ein A-Verstoß.
1) Warum hast Du das Aufbauseminar nicht gemacht?
Zitat
das übel aus der geschichte war die polizei hat meinen brd-fs eingezogen.

Was wundert Dich daran? Genau so stehts doch im Gesetz?
Zitat
und ich habe eine sperre bekommen

Das auch.
Aber versuch uns bitte nicht zu erzählen, dass Du
a) Wegen nur dieses Vorfalls eine MPU-Aufforderung bekommen hast.
Das glaubt Dich hier hoffentlich keiner.
b) Dass Du wegen eines verpassten Aufbauseminars jetzt eine CZ-FE erwerben willst.
Mal abgesehen von Deinem Nick, der Bände spricht, hier geht es doch nicht um einen Rotlichtverstoß!!


--------------------


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.06.2005, 20:49
Beitrag #611





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Zitat (Medusa @ 10.06.2005, 21:47)
Ach ne, Uwe K., das hatten wir doch schon

Was denn? think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 20:49
Beitrag #612


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Zitat
bei mir war das so: ich bin zwei wochen nach erhalt meines brd führerscheins mit 80km/h bei rot über die ampel.
daraufhin musste ich zur nachschulung die ich nicht gemacht habe.
das übel aus der geschichte war die polizei hat meinen brd-fs eingezogen.
und ich habe eine sperre bekommen. MPU Grund??? für die schon.

Irgendetwas stimmt bei Deiner Schilderung nicht. Der Rotlichtverstoß dürfte wohl als Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt worden sein. Aufgrund der nicht absolvierten Nachschulung (Probezeit?) kann nur die Fahrerlaubnisbehörde Deine Fahrerlaubnis entzogen haben. Möglicherweise hat die Polizei dabei Amtshilfe geleistet und Deinen Führerschein zu Hause abgeholt.

Nach einer Entziehung der FE durch die FE-Behörde gibt es keine Sperrfrist, wenn Du der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommmen bist und die FE deswegen entzogen wurde. Du kannst die Fahrerlaubnis jederzeit neu beantragen und erhältst sie dann auch, sofern keine Eignungszweifel bestehen und Du vorher an einem Aufbauseminar teilgenommen hast. Eine MPU wird, sofern nicht ggf. noch andere Sachen vorliegen, in diesem Fall nicht verlangt.

Also, wenn Du hier Hilfe erwartest, solltest Du schon den ganzen Ablauf mit allen Fakten und eventuellen Vorbelastungen auf den Tisch legen. wink.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 10.06.2005, 20:52
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 20:51
Beitrag #613


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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:11)
Wenn ich z.B ein Schreiben der FEb bekomme, sie dürfen den CZ EU FS nicht mehr benutzen, würde ich nach P fahren mich dort anmelden, denn CZ FS umtauschen in einen polnsichen FS und dann wieder in D fahren. Auf die Rechtslage wäre ich gespannt, da in meiner NU nur was von CZ FS drinsteht und nicht von einem polnischem FS. Ausserdem hat mir dann auch nicht mehr CZ die Erlaubnis erteilt,sondern inzwischen die Polen die Erlaubnis erteilt, wie siehts denn nun damit aus??

Wenn du wahrheitsgemäß im polnischen Fragebogen angibst, dass du bereits einen CZ-FS hast, schicken dich die Polen ohne FS wieder nach Hause; in der Eu darf jeder EU-Bürger nur einen einzigen Führerschein haben.

Du müsstest die Polen also belügen, um zu zwei Führerscheinen zu kommen. Ich gehe davon aus, dass der zweite P-FS dann in allen 25 EU-Staaten nicht anerkannt zu werden braucht.

Eine Erteilung eines nationalen polnischen Führerscheins anstelle des CZ-FS kommt doch nur in Betracht, wenn du deinen ordentlichen Wohnsitz (berufliche Bindung = Arbeitsstelle) von der Tschechei nach Polen verlegt hättest; du kannst doch nicht einfach quer durch Europa reisen und von einem Tag auf den anderen dir überall einen neuen Führerschein abholen (Führerscheintourismus: erklärtes Bekämpfungsziel der EU, siehe Entwurf der vierten Führerschein-Richtlinie, wird bald kommen, wahrscheinlich schneller als irgendein EuGH-Urteil).


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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 20:54
Beitrag #614


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 21:51)
...siehe Entwurf der vierten Führerschein-Richtglinie, wird bald kommen, ....

Hast Du Dich nicht verzählt? Da wird wohl vorher noch die 3. EU-FS-RiLi kommen, die aber sicher bei dem herrschenden Chaos nicht die letzte sein wird. wink.gif
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Medusa
Beitrag 10.06.2005, 20:54
Beitrag #615


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Zitat (Uwe K. @ 10.06.2005, 21:49)
Zitat (Medusa @ 10.06.2005, 21:47)
Ach ne, Uwe K., das hatten wir doch schon

Was denn? think.gif

Ich meine mich zu erinnern, daß die Rechtmäßigkeit einer NU wg. MPU Verweigerung an EU-FE Inhaber, hier umstritten war wavey.gif
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Gast_Poliz..._*
Beitrag 10.06.2005, 20:56
Beitrag #616





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Zitat (Uwe K. @ 10.06.2005, 21:42)
Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:37)
ich habe den polizisten diese geschichte erzählt und er sagte das ich nichts zu befürchten hätte.

...dann hat der eine police.gif keine Ahnung. Träum mal schön weiter wink.gif

Ich lese jetzt auch schon lange Zeit dieses FORUM Abteilung Urteil:EUGH Anerkennung EU-Fahrerlaubnis.
UWE K, es ist wahrscheinlich so das nur DU ahnung hast!!
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 20:56
Beitrag #617





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ja mein nick lol

die sache ist so gelaufen.

ich habe vor der entscheidung in die cz zu gehen auf der fs-stelle angerufen und nach einer mpu gefragt und die nette dame sagte mir das ich damit rechnen mussss!

ich wundere mich nicht das mein brd-fs entzogen wurde.

ích bin nicht zur nachschulung und habe nicht mal einen brief vom lra aufgemacht.
bis die polizei vor der tür stannt.

was soll da nicht stimmen????

gruß lord
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GSX-R
Beitrag 10.06.2005, 20:56
Beitrag #618


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Zitat (Medusa @ 10.06.2005, 21:54)
Ich meine mich zu erinnern, daß die Rechtmäßigkeit einer NU wg. MPU Verweigerung an EU-FE Inhaber, hier umstritten war  wavey.gif

In gewissen Kreisen ja. whistling.gif

In anderen Kreisen seit langem weniger.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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Medusa
Beitrag 10.06.2005, 20:59
Beitrag #619


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Zitat (Peter Lustig @ 10.06.2005, 21:57)
Bitte diese Diskussion im EuGH-Thread weiterführen und hier keinen Nebenkriegsschauplatz aufmachen.

?? User Thema ist:

Zitat
EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 20:59
Beitrag #620


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Zitat (Natrix20 @ 10.06.2005, 12:27)
Klar kommen jetzt die Antworten man darf keine zwei Führerscheine besitzen,aber wer weiss das denn von den FEB´s solange man nicht kontrolliert wurde?

Ihr unterscheidet nicht genau genug den Ersterwerb vom Untausch. Einen Ersterwerb kann man nur vortäuschen, wenn man alle beruflichen Bindungen in D aufgibt und im Ausland 185 Tage lang lebt und dort persönliche Bindungen hat.

Man müsste dieses Spiel also ständig wiederholen. Das kostet - abgesehen vom Betrug, den man damit begeht - ne Menge Geld und Zeit. Man muss notgedrungen beim Ersterwerb auch jedes mal erneut Fahrschule (!) und Prüfung usw. machen.

Beim Umtausch in einen nationelen Führerschein entfallen einige Hindernisse (Fahrschule, Prüfung), aber einen Job in D muss man dafür trotzden aufgeben, Frau und Knder kann man hier auch nicht zurücklassen ussw.

Und umgetauscht wird ein FS nur gegen Ablieferung des umzutauschenden, um zu verhindern, dass zwei Führerscheine in der Welt sind.

Diese ganzen Ketten-Umgehungsvorschläge erscheinen mir daher im Ergebnis sehr unrealistisch und mit vielen Täuschungen verbunden.


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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 21:02
Beitrag #621


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Zitat (Medusa @ 10.06.2005, 21:59)
Zitat (Peter Lustig @ 10.06.2005, 21:57)
Bitte diese Diskussion im EuGH-Thread weiterführen und hier keinen Nebenkriegsschauplatz aufmachen.

?? User Thema ist:

Zitat
EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?

Beg your pardon! unsure.gif Beitrag schon gelöscht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. blushing.gif
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 21:07
Beitrag #622





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hallo peter,

ich bin seit 1999 ohne fs die polizei hat mich einmal als fußgänger angehalten uund der vertacht geäusert ich rauche dope. die polizei hat den vertacht an das lra geschickt. zu dieser zeit hatte ich doch keinen führerschein kann das ein grund für die mpu sein????

ansonsten war ich lieb zu und in der brd

gruß lord
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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 21:08
Beitrag #623


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 21:59)
Man müsste dieses Spiel also ständig wiederholen. Das kostet - abgesehen vom Betrug, den man damit begeht - ne Menge Geld und Zeit. Man muss notgedrungen beim Ersterwerb auch jedes mal erneut Fahrschule (!) und Prüfung usw. machen
...........
Diese ganzen Ketten-Umgehungsvorschläge erscheinen mir daher im Ergebnis sehr unrealistisch und mit vielen Täuschungen verbunden.

Stichwort Geisterdiskussion von gestern Abend. wink.gif

Die Anti-MPU-Front kann und will das offensichtlich einfach nicht glauben und klammert sich an jeden noch so irrealen Strohhalm.
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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 21:10
Beitrag #624


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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 22:07)
hallo peter,

ich bin seit 1999 ohne fs die polizei hat mich einmal als fußgänger angehalten uund der vertacht geäusert ich rauche dope. die polizei hat den vertacht an das lra geschickt. zu dieser zeit hatte ich doch keinen führerschein kann das ein grund für die mpu sein????

ansonsten war ich lieb zu und in der brd

gruß lord

Ja, das kann der Anlass sein. Hast Du denn konsumiert?
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Gast_Guest_*
Beitrag 10.06.2005, 21:11
Beitrag #625





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Natuerlich hat er konsumiert, sonst wuerde er nicht Lord Weed heissen.. ! wink.gif
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Beitrag 10.06.2005, 21:14
Beitrag #626





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Wenn man nur einen FS besitzen darf, wiso war dann davon nicht beim Urteil am 29.04.04 die Rede. Schliesslich hatte Kapper ja zwei... Oder wurde sein deutscher FS nach 2 J. vernichtet und daher hatte er nur noch den NL FS
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 21:14
Beitrag #627





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hallo peter,

habe konsumiert aber das wurde nicht durch einen test geprüft.
ich habe auch nichts zugegeben. wie gesagt die haben nur den vertacht geäusert und dann eine info an die fs-stelle geschickt.

gruß lord
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Beitrag 10.06.2005, 21:17
Beitrag #628





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PS:

habe konsumiert aber das wurde nicht durch einen test geprüft.
ich habe auch nichts zugegeben. wie gesagt die haben nur den vertacht geäusert und dann eine info an die fs-stelle geschickt.
MIT DER BITTE DAS ZU PRÜFEN

GRU? LORD

Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 10.06.2005, 21:28
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 21:25
Beitrag #629


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Zitat (Guest @ 10.06.2005, 22:14)
Wenn man nur einen FS besitzen darf, wiso war dann davon nicht beim Urteil am 29.04.04 die Rede. Schliesslich hatte Kapper ja zwei... Oder wurde sein deutscher FS nach 2 J. vernichtet und daher hatte er nur noch den NL FS

Kapper hatte keinen deutschen mehr, weil der im vorangegangenen Strafverfahren gegen ihn eingezogen war. Schließlich war sein Ausgangsfall für den EuGH "Fahren ohne Fahrerlaubnis" - also auch ohne Führerschein.


--------------------
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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 21:25
Beitrag #630


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Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 22:17)
MIT DER BITTE DAS ZU PRÜFEN

Und jetzt wird eben geprüft! wink.gif Führerscheinstellen haben ein langes Gedächtnis.

Die Farbe Blau ist übrigens für die Moderatoren vorbehalten!
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 21:40
Beitrag #631





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das mit der farbe blau wusste ich nicht (keine hausordnug gelesen)

aber eins ist sicher: ich darf mit dem eu-fs so lange fahren bis die verwaltungen sich einig sind ob sie alle mpu umgeher zum mpu holen.

gruß lord
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Lexus
Beitrag 10.06.2005, 21:57
Beitrag #632


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Nein, nur solange, bis du eine MPU-Aufforderung bekommen und ignoriert hast und die dir gesetzte Frist abgelaufen ist und du dann eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung bekommen hast.


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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 22:30
Beitrag #633





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Nein, nur solange, bis du eine MPU-Aufforderung bekommen und ignoriert hast und die dir gesetzte Frist abgelaufen ist und du dann eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung bekommen hast.


hallo lexus,

[COLOR=red]warum soll mich ein bayerischer polizist der mit der fs-stelle zusammen arbeitet mich anlügen?[/COLOR]

gruß lord
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RA XDiver
Beitrag 10.06.2005, 22:34
Beitrag #634


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Zitat
warum soll mich ein bayerischer polizist der mit der fs-stelle zusammen arbeitet mich anlügen?


Weil er vielleicht doch nicht alle Verfahrensvorschriften und Vorgänge der Verwaltung kennt? Sowas nennt man aber nicht lügen sondern Unkenntnis.


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Perplex
Beitrag 10.06.2005, 23:00
Beitrag #635


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Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 21:51)
Wenn du wahrheitsgemäß im polnischen Fragebogen angibst, dass du bereits einen CZ-FS hast, schicken dich die Polen ohne FS wieder nach Hause; in der Eu darf jeder EU-Bürger nur einen einzigen Führerschein haben.

2 EU-Führerscheine = Ordnungswidrigkeit
Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat


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Medusa
Beitrag 10.06.2005, 23:04
Beitrag #636


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Immer wieder lese ich die Differenzierung zw. FE Erteilung und Wiedererteilung.
Könnte bitte jemand die entsprechende Stelle in der EU FE Richtlinie dazu posten? think.gif whistling.gif
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Beitrag 10.06.2005, 23:05
Beitrag #637


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Speziell an Roland aus Nürnberg...

Am Freitag den 10.06.05 soll ein Bericht in der Nürnberger Nachrichten gestanden haben wegen EU FE...

Hast du /habt ihr den gelesen? Ich habe keine Zeitung mehr bekommen aber mich würde der aktuelle Wortlaut stark interessieren?!

Gruß xxxSCHLUMPFxxx


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Der der den Adrenalinstoß braucht....
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RA XDiver
Beitrag 10.06.2005, 23:06
Beitrag #638


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Zitat
2 EU-Führerscheine = Ordnungswidrigkeit


Die Gleichung stimmt nicht so ganz. 2 FS = einer ungültig=Straftat wenn Gebrauch bei NU


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Beitrag 10.06.2005, 23:18
Beitrag #639


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Zitat (RA XDiver @ 11.06.2005, 00:06)
Die Gleichung stimmt nicht so ganz. 2 FS = einer ungültig

Ja, der mit der Nutzungsuntersagung! rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 10.06.2005, 23:19
Beitrag #640


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....und der andere zufälligerweise auch (der war allerdings nie gültig).


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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 10.06.2005, 23:58
Beitrag #641





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von ra xdiver
Weil er vielleicht doch nicht alle Verfahrensvorschriften und Vorgänge der Verwaltung kennt? Sowas nennt man aber nicht lügen sondern Unkenntnis.


moment mal seit wann gibt die fs-stelle keine anweisungen an die polizei wie sie sich in solchen fällen verhalten doll????????
seit wann will kein polizist wissen wie er sich in so einer situation verhalten soll?????

denkt ihr das die bayerische polizei schlecht informiert ist?
kann ich mir nicht vorstellen.
ich habe vorhin mit einem kumpel telefoniert der im selben landkreis wohnt wie ich
und er sagte mir das er nur seinen wohnsitz nachweißen musste und das wars.
ER DARF FAHREN TROTZ MPU


gruß Lord
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 11.06.2005, 00:02
Beitrag #642





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ich möchte noch hinzufügen das es nicht auszuschließen ist das die fs-stelle
einen mpu verlangen kann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!




gruß lord
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RA XDiver
Beitrag 11.06.2005, 00:04
Beitrag #643


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Zitat
moment mal seit wann gibt die fs-stelle keine anweisungen an die polizei wie sie sich in solchen fällen verhalten doll????????


Hat sie noch nie gemacht. Eine FEB kann die Polizei gar nicht anweisen. Das lässt die Organisation der Behörden und deren Befugnisse gar nicht zu.

FEB=kommunale Behörde=Oberster Dienstherr: Oberbürgermeister/Landrat
Polizei= Landesbehörde=OD: Landesinnenminister

Da gibt´s kein Hierarchieverhältnis

Zitat
seit wann will kein polizist wissen wie er sich in so einer situation verhalten soll?????


Wenn er die Anweisungen aus dem (bayr.) Innenministerium dazu gelesen hat, dann weiss er es. Und die sind eindeutig. Wird Dir Peter Lustig gerne bestätigen.

Zitat
denkt ihr das die bayerische polizei schlecht informiert ist?
kann ich mir nicht vorstellen.


Angesichts der gerade in Bayern gehäuft auftretenden NUen denke ich, die sind recht gut informiert.


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Medusa
Beitrag 11.06.2005, 00:10
Beitrag #644


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Zitat (Medusa @ 11.06.2005, 00:04)
Immer wieder lese ich die Differenzierung zw. FE Erteilung und Wiedererteilung.
Könnte bitte jemand die entsprechende Stelle in der EU FE Richtlinie dazu posten?  think.gif  whistling.gif

Keiner? Schade. Ich dachte mit einer solchen Passage würde sich Konform zum Europarecht begründen lassen, warum D. teilweise bei FE Erteilungen, entgegen der EU-FE Richtlinie, keine Eignungsprüfung vornimmt und einen Vertrauensvorschuß gewährt. .. whistling.gif
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 11.06.2005, 00:10
Beitrag #645





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hallo ra xdiver

guck mal selber auf die page vom innenministerium und du wirst feststellen das die seite über das eu-fürerscheinrecht herausgenommen wurde.

gruß lord

ps wenn du den link willst musst mir bescheid geben
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Gast_Lord Weed_*
Beitrag 11.06.2005, 00:12
Beitrag #646





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hier ist er!!!!

http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrersch...srecht-.388.htm





gruß lord
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RA XDiver
Beitrag 11.06.2005, 00:32
Beitrag #647


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Zitat
Keiner? Schade. Ich dachte mit einer solchen Passage würde sich Konform zum Europarecht begründen lassen, warum D. teilweise bei FE Erteilungen, entgegen der EU-FE Richtlinie, keine Eignungsprüfung vornimmt und einen Vertrauensvorschuß gewährt ..


Kann ich momentan nicht. Allerdings kann ich Dir konform zur EU-FS-RiLi einen weiteren Hinweis auf nachträgliche rechtmäßige Untersuchungen geben:

Zitat
Artikel 7

(1) Die Ausstellung des Führerscheins hängt ausserdem ab

a)vom Bestehen einer Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, vom Bestehen einer Prüfung der Kenntnisse und von der Erfuellung gesundheitlicher Anforderungen nach Maßgabe der Anhänge II und III;


Anlage III Ziffer 14.1:
Alkohol:
Zitat
14.1.Bewerbern oder Fahrzeugführern, die alkoholabhängig sind oder das Führen eines Fahrzeugs und Alkoholgenuß nicht trennen können, darf eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch erneuert werden.

Bewerbern oder Fahrzeugführern, die alkoholabhängig waren, kann nach einem nachgewiesenen Zeitraum der Abstinenz vorbehaltlich des Gutachtens einer zuständigen ärztlichen Stelle und einer regelmässigen ärztlichen Kontrolle eine Fahrerlaubnis erteilt oder erneuert werden.


Drogen und Arzneimittel
Zitat
15.Mißbrauch

Bewerbern oder Fahrzeugführern, die von psychotropen Stoffen abhängig sind oder, auch ohne abhängig zu sein, von solchen Stoffen regelmässig übermässig Gebrauch machen, darf eine Fahrerlaubnis unabhängig von der beantragten Führerscheinklasse weder erteilt noch erneuert werden.

Regelmässige Einnahme

15.1.Bewerbern oder Fahrzeugführern, die regelmässig psychotrope Stoffe in irgendeiner Form einnehmen, darf, wenn die aufgenommene Menge so groß ist, daß die Fahrtüchtigkeit nachteilig beeinflusst wird, eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch erneuert werden. Dies gilt auch für alle anderen Arzneimittel oder Kombinationen von Arzneimitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.


Will heissen: Angesichts dessen, dass die Ausstellungsstaaten wohl diese Problematik überhaupt nicht überprüft haben oder aber, wenn eine entsprechende Frage erfolgte, sicher keine wahrheitsgemäße Antwort erfolgte und demnach ein guter Teil der ausgestellten FS gar nicht hätte erteilt werden dürfen (nach EU-RECHT!), eine nachträgliche Untersuchung m.E. rechtmäßig sein muss, wenn berechtigte Anhaltspunkte für ein Erteilungsverbot bestanden.

Das hat übrigens nichts mit Nichtanerkennung zu tun. Wohl aber mit dem Sicherungsbedürfnis eines jeden Staates auf seinem Hoheitsgebiet. In D sind ja teilweise die Tatsachen bekannt, die wohlweisslich in CZ, PL oder sonstwo verschwiegen wurden.

Dies i.V.m. Art. 8 der EU-FS-RiLi dürfte eine NU auch "EuGH-sicher" machen.


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Medusa
Beitrag 11.06.2005, 00:41
Beitrag #648


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Wie Du aus der EU FE Richtlinie zitierst ist die Eignung, (wie auch der Wohnort), vom ausstellenden Staat zu überprüfen. Dies ist integraler Bestandteil seines Hoheitsaktes FE Erteilung. Hegt D. den Vedacht eines Verstoßes des ausstellenden Staates gegen eine der Pflichtprüfungen, oder bezweifelt D. die Gründlichkeit der Eignungsprüfung, weil in D. nicht nachgefragt wurde, kann D. den ausstellenden Staat darauf hinweisen oder ihn vor dem EuGH verklagen. Der Hoheitsakt ist aber anzuerkennen.
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RA XDiver
Beitrag 11.06.2005, 00:46
Beitrag #649


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Zitat (Medusa @ 11.06.2005, 01:10)
Zitat (Medusa @ 11.06.2005, 00:04)
Immer wieder lese ich die Differenzierung zw. FE Erteilung und Wiedererteilung.
Könnte bitte jemand die entsprechende Stelle in der EU FE Richtlinie dazu posten?  think.gif  whistling.gif

Keiner? Schade. Ich dachte mit einer solchen Passage würde sich Konform zum Europarecht begründen lassen, warum D. teilweise bei FE Erteilungen, entgegen der EU-FE Richtlinie, keine Eignungsprüfung vornimmt und einen Vertrauensvorschuß gewährt. .. whistling.gif

Habe mal kurz darüber nachgedacht.

Unter Bezugnahme zu dem Vorhergesagten:

Bei erstmaligem Erwerb einer FE bestehen nunmal bzgl. der o.g. Problematiken idR keinerlei Anhaltspunkte, so dass, ausser den üblichen Untersuchungen wie bspw. des Sehtestes keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind. Sollte der Erwerber zbspw. durch BtM-Verurteilungen) wird ja auch idR eine weitergehende Prüfung angeordnet.

Ich muss allerdings zugeben, die dt. Formulare inhaltsmäßig nicht zu kennen.


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RA XDiver
Beitrag 11.06.2005, 00:47
Beitrag #650


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Zitat
Der Hoheitsakt ist aber anzuerkennen.


Wir könnten jetzt die leidige Anerkennungsdebatte wieder eröffnen, aber das wollen wir wohl beide nicht.

Der Ausstellungsstaat kann ja gar nichts dafür. Woher soll er denn wissen, dass der Antragsteller eine gewisse Hypothek mitbringt? Sicher nicht von ihm.

So stellt er nach seinen nationalen Vorschriften einen FS aus. Der wird dann auch anerkannt. Allerdings kann jeder andere Mitgliedsstaat wnn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Inhaber Eignungszweifel beherbergen könnte, aufgrund seines, weiterhin auch durch EU-Recht zugestandenen, Territorialitätsprinzips geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen.

In D ist das nunmal die Anordnung einer MPU. Diese ist immer noch das mildere Mittel im Verhältnis zur direkten NU. Der FE-Inhaber kann ja seine Geeignetheit unter Beweis stellen. Macht er dies nicht (bspw. weil er zu sehr die Hoffnung in einen promovierten Herrn aus F. setzt), muss er dann mit den schwereren Folgen leben.


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