... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

16 Seiten V  « < 12 13 14 15 16 >  
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 11.06.2005, 00:51
Beitrag #651


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Der Knackpunkt ist trotzdem, daß es gemäß EU FE Richtlinie keine "Ersterteilung" gibt. Es ist immer eine Erteilung. Wie läßt sich da - EuGH fest - eine unterschiedliche Behandlung, und teilweise die Mißachtung der Eignungsprüfungspflicht, begründen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 11.06.2005, 00:52
Beitrag #652


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (RA XDiver @ 11.06.2005, 01:47)
Der Ausstellungsstaat kann ja gar nichts dafür. Woher soll er denn wissen, dass der Antragsteller eine gewisse Hypothek mitbringt?


Er hätte sich in D. informieren können - Eignungsüberprüfungspflicht. Hat er nicht - gut, war seine Entscheidung.

Zitat (RA XDiver @ 11.06.2005, 01:47)
Wir könnten jetzt die leidige Anerkennungsdebatte wieder eröffnen, aber das wollen wir wohl beide nicht.

Nein, ist schon fast 2 Uhr cool.gif wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 01:09
Beitrag #653


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (RA XDiver @ 11.06.2005, 01:32)
In D sind ja teilweise die Tatsachen bekannt, die wohlweisslich in CZ, PL oder sonstwo verschwiegen wurden.

Da wurde nichts verschwiegen!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Klaus_*
Beitrag 11.06.2005, 01:38
Beitrag #654





Guests






Hallo,

Mein CZ Führerschein wurde dieses Jahr beschlagnahmt, hab ich in paar threads davor geschrieben schon (wegen Alk), jetzt hab ich in CZ nachgeforscht der Führerschein ist dort noch nicht und auch der Vorfall ist dort noch gar nicht bekannt.
In Deutschland bei der FS-Stelle liegt er auch nicht, der Beamte hat gesagt vielleicht in Flensburg noch?

Wie bekomme ich mein CZ Führerschein wieder zurück?

Gruß

Klausmaus
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 01:59
Beitrag #655


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Gast_Klaus @ 11.06.2005, 02:38)
Wie bekomme ich mein CZ Führerschein wieder zurück?

Schau auf Dein Beschlagnahmeprotokoll! rofl1.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_klaus_*
Beitrag 11.06.2005, 02:19
Beitrag #656





Guests






Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 02:59)
Zitat (Gast_Klaus @ 11.06.2005, 02:38)
Wie bekomme ich mein CZ Führerschein wieder zurück?

Schau auf Dein Beschlagnahmeprotokoll! rofl1.gif

cool.gif hmm?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 11.06.2005, 07:35
Beitrag #657


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (Lexus @ 10.06.2005, 21:59)
Einen Ersterwerb kann man nur vortäuschen, wenn man alle beruflichen Bindungen in D aufgibt und im Ausland 185 Tage lang lebt und dort persönliche Bindungen hat.

Was heisst da vortaeuschen ?
Bleiben wir mal in Polen: Wenn die bisher von Dir keine Akte hatten, dann legen sie eine neue an und erteilen ergo NEU und nicht WIEDER. Und legst Du kein anderes Dokument vor, dann ERTEILEN sie und schreiben nicht um ...

Es ist ein bisschen viel verlangt vom europaeischen Buerger, wenn er jetzt auch noch fuer diese sowieso schon aufgeblasene und ineffiziente Verwaltung mitdenken soll. Und es ist ja wohl klar, dass ein vierzig- oder fuenfzigjaehriger Bewerber, der kein Wort der Landessprache spricht, irgendwelche Gruende hat, diese Prozedur der Erteilung einer FE im Ausland zu versuchen - da kann man ja mal detailliert nach fragen. Und die Antworten muss man dann detailliert kontrollieren ... Ganz sicher ist aber, dass jemand, der ploetzlich in PL auftaucht und neue Papiere braucht, irgendein Vorleben hat - das kann harmlos sein, muss es aber nicht. Und behoerdliche Routine muss so was checken koennen. Funktioniert in D ja auch: Fuehrungszeugnis, KBA - und schon liegt alles auf dem Tisch. In Polen: Nichts dergleichen. Oeffnet Missbrauch Tuer und Tor - ist aber nicht mein Problem als Buerger ...

Dass man so etwas wiederholen koennte liegt ja nur am System und nicht am Antragsteller. Und im Uebrigen gibt es keinen Betrug ohne Vorsatz ... Der Beweis wird schwer zu fuehren sein, dass man betruegen wollte, wenn man lediglich irgendwo ein Kreuzchen vergessen hat ...

Wenn ich mir ansehe, wie ausgefuchst inzwischen gestohlene Fahrzeuge wiederbeschafft, bzw. wiedergefunden werden koennen, dann wundert es mich in der Tat, wie schwerfaellig die Verwaltungen auf so Dinge wie Anerkennung von Papieren und Abschluessen, Umschreibungen, Neu- und Wiedererteilungen reagieren und wie ideenarm da agiert wird. Nicht nur der EuGH ist der Meinung, dass der Aufbau einer europaeischen Verkehrssuenderdatei jahrelang schlicht verpennt wurde und man die sich daraus ergebenden Unwaegbarkeiten nicht dem einzelnen europaeischen Buerger anlasten darf.

Zitat
Man muss notgedrungen beim Ersterwerb auch jedes mal erneut Fahrschule (!) und Prüfung usw. machen.


Man muss ja auch in Deutschland beim Wiedererwerb alles Moegliche wiederholen, nur nicht die Fahrschule (wobei sich mir der Sinn dieser Uebung auch nicht erschliesst ...) - in Polen wird da sinnvollerweise erst gar nicht zwischen Neu- und Wiedererwerb unterschieden: ALLE Bewerber um einen polnischen Fuehrerschein durchlaufen die gleiche Routine von 30 Fahrschulstunden, Arztbesuch und Pruefung. Und ALLE haben die gleichen Wege zum Amt, wo dann die weiteren Entscheidungen getroffen werden.

Zitat
Diese ganzen Ketten-Umgehungsvorschläge erscheinen mir daher im Ergebnis sehr unrealistisch und mit vielen Täuschungen verbunden.


Bisher ist es relativ einfach, an zwei europaeische Fuehrerscheine zu kommen, s.o. meine Auffuehrungen zur Verwaltung. Der einzelne europaeische Buerger steht imho da gar nicht in der Verantwortung. Wenn es irgendwo auf der Welt so ein kompliziertes System wie bei uns in Europa gibt, dann liegt es in der Hand der "Macher" das Ganze so wasserdicht zu machen, wie es sein muss. Was kann ich als Betroffener denn bitteschon dafuer, wenn irgendwas "nicht rund" laeuft ? Ich bin jedenfalls grossgeworden mit der Tatsache, dass hinter meinem Ruecken alle meine Angaben nochmal ausgiebigst kontrolliert werden und dass im Verborgenen entschieden wird. Wenn das nun einmal nicht so recht funktioniert, dann kann ich "Schuld" einfach nur von mir weisen.

Du bist Anwalt, Lexus, und solltest wissen, was ich meine ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 09:09
Beitrag #658


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Gast_klaus @ 11.06.2005, 03:19)
Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 02:59)
Zitat (Gast_Klaus @ 11.06.2005, 02:38)
Wie bekomme ich mein CZ Führerschein wieder zurück?
Schau auf Dein Beschlagnahmeprotokoll! rofl1.gif
cool.gif hmm?

Wenn Du kein Beschlagnahmeprotokoll bekommen hast, dann mache eine Strafanzeige bei der cop.gif gegen unbekannt, weil verkleidete falsche police.gif police.gif Dich offensichtlich bestohlen haben. Damit sind die in Zugzwang & müssen der Sache nachgehen. Du brauchst natürlich Tag, Uhrzeit & den genauen Ort der Tat.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.06.2005, 09:43
Beitrag #659





Guests






@ RA XDiver

Zitat
Der Ausstellungsstaat kann ja gar nichts dafür. Woher soll er denn wissen, dass der Antragsteller eine gewisse Hypothek mitbringt? Sicher nicht von ihm.



Die Hypothek ist mit Ablauf der Sperrfrist getilgt. (EuGH RN 75)

Zitat
Allerdings kann jeder andere Mitgliedsstaat wnn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Inhaber Eignungszweifel beherbergen könnte, aufgrund seines, weiterhin auch durch EU-Recht zugestandenen, Territorialitätsprinzips geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen.


Kann er nur während der Sperrfrist. (EuGH: Schlußanträge RN 71 und Urteil RN 76)

Zitat
Der FE-Inhaber kann ja seine Geeignetheit unter Beweis stellen.


Hier liegst Du richtig. Er kann, muß aber nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kermit007
Beitrag 11.06.2005, 09:52
Beitrag #660


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 82
Beigetreten: 11.02.2005
Mitglieds-Nr.: 8331



Zitat (RA XDiver @ 11.06.2005, 00:06)
Zitat
2 EU-Führerscheine = Ordnungswidrigkeit


Die Gleichung stimmt nicht so ganz. 2 FS = einer ungültig=Straftat wenn Gebrauch bei NU

hmm.. wie sieht denn eigentlich mein Fall aus?

FE-Entzug in 01.04 wg. Alk, Sperre 9 Monate

Habe seit 10.04 CZ-FE und bin bis heute noch nicht kontrolliert worden.

Ende des Jahres werde ich eine MPU machen und bestehen, d.h. ich bekomme meinen D-FS wieder zurück.

Welcher ist gültig? think.gif

Die CZ-FE ist ja wg. der 185-Tage-Regelung die ich nur auf dem Papier eingehalten habe nicht 100%ig legal. Habe in D während der gesamten Zeit gearbeitet!

Die D-FE? Diese beantrage ich Ende des Jahres, obwohl ich bereits eine EU-FE besitze... Auch nicht legal!

Also werde ich Ende des Jahres zwei halblegale FS besitzen.. Klasse mad.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gerri
Beitrag 11.06.2005, 09:57
Beitrag #661


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 843
Beigetreten: 05.01.2005
Wohnort: Essen
Mitglieds-Nr.: 7592



so wie ich das weiss,kannst du nicht einfach so eine mpu machen.das strassenverkehrsamt muss doch deine akten zur mpu schicken.die mpu stelle weiss doch sonst gar nicht nach welchen kriterien die dich prüfen müssen.


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 11.06.2005, 10:00
Beitrag #662


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Zitat (strichachtdoktor @ 11.06.2005, 08:35)
Was kann ich als Betroffener denn bitteschon dafuer, wenn irgendwas "nicht rund" laeuft ? Ich bin jedenfalls grossgeworden mit der Tatsache, dass hinter meinem Ruecken alle meine Angaben nochmal ausgiebigst kontrolliert werden und dass im Verborgenen entschieden wird. Wenn das nun einmal nicht so recht funktioniert, dann kann ich "Schuld" einfach nur von mir weisen.

Du bist Anwalt, Lexus, und solltest wissen, was ich meine ...

das habe auch ich verstanden /8doc dazu muss man nicht RA sein.

Vereinfacht gesagt, die haben die Regeln gemacht wir haben uns daran gehalten und nichts verschwiegen und nun sollen wir die schuldigen (betrüger) sein.

Ich kann es wie /8doc 100 mal widerholen, ich habe in der CZ alles angegeben und nichts verschwiegen und die 185 Tage wollten die auch nicht eingehalten sehen.

Sie haben den EU-FS erteilt, ich glaube nicht das jemand im nachinein kommen kann "entschuldigung aber wir haben da was falsch gemacht" nun geben sie bitte ihren eu-fs wieder ab.

Ich hätte mir ein Schild um den Hals hängen können "ich bin ein Deutscher der in Deutschland zur MPU muss und ich habe die 185 Tage nicht eingehalten" trotzdem hätte ich den FS machen können, weil deren Gesetze eben so waren.
shutup.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kermit007
Beitrag 11.06.2005, 10:02
Beitrag #663


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 82
Beigetreten: 11.02.2005
Mitglieds-Nr.: 8331



Zitat (gerri @ 11.06.2005, 10:57)
so wie ich das weiss,kannst du nicht einfach so eine mpu machen.das strassenverkehrsamt muss doch deine akten zur mpu schicken.die mpu stelle weiss doch sonst gar nicht nach welchen kriterien die dich prüfen müssen.

Das wird das Strassenverkehrsamt auch tun wenn es so weit ist.

Ich bereite mich seit Februar sehr intensiv mit professioneller Hilfe auf die MPU vor.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gerri
Beitrag 11.06.2005, 10:04
Beitrag #664


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 843
Beigetreten: 05.01.2005
Wohnort: Essen
Mitglieds-Nr.: 7592



ja dann hast du rein gar nichts zu befürchten.
das ist wohl die beste entscheidung es so zu machen wie du...
aber dann hätten wir alle keinen eu fs mehr machen brauchen.genau so wie ich tongue.gif


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 10:30
Beitrag #665


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Kermit007 @ 11.06.2005, 10:52)
Also werde ich Ende des Jahres zwei halblegale FS besitzen..  Klasse  mad.gif

Damit hältst Du Deutschland einen Spiegel vor & zeigst den Behörden wie bescheuert sie sind. M.E. hast Du nichts falsch gemacht. Natürlich hast Du die 185 Tage eingehalten & bist nur zum arbeiten nach Deutschland gekommen. Damit wärst Du nicht der Erste. Deutschland kann Dir nicht beweisen, dass Du keine persönlichen Bindungen in CZ hattest. Wenn Deutschland nicht diese bescheuerte MPU hätte, dann würde es so ein Paradoxon gar nicht geben. Dein CZ-Schein ist gültig, weil Dein deutscher Schein bestandskräftig entzogen wurde. Bei der Wiedererteilung der deutschen Fahrerlaubnis wirst Du nicht gefragt, ob Du inzwischen eine andere Fahrerlaubnis erworben hast. Damit hast Du keine falschen Angaben gemacht. Eigentlich wäre Deine deutsche Fahrerlaubnis ungültig. Aber in Deutschland ist sie gültig & die CZ-Fahrerlaubnis muss anerkannt werden.

Damit sind beide Führerscheine in Deutschland eindeutig gültig.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 10:52
Beitrag #666


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Ich habe da mal ne Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:
Wenn einem deutschen die ausländische Fahrerlaubnis entzogen wird, dann hat die Entziehung die Wirkung des Rechts von seiner ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Die Sperre von X Monaten wird auf dem Führerschein eingetragen. Danach ist er in Deutschland automatisch wieder gültig. Eine Nutzungsuntersagung kann es ohne erneuten Verstoß gar nicht geben. Das würde der vorherigen deutschen Eintragung widersprechen.

Ist das richtig???


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 11.06.2005, 11:18
Beitrag #667


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Nein! Die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch machen zu dürfen (= Nutzungsuntersagung), ist gleichzusetzen mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis bei dem Inhaber einer deutschen FE. Da lebt wie auch bei der Entziehung einer deutschen FE nach Ablauf der Sperrfrist nichts wieder automatisch auf, sondern der betroffene ausländische FE-Inhaber muss bei einer Fahrerlaubnisbehörde* einen Antrag stellen, von seiner ausländischen FE im Inland wieder Gebrauch machen zu dürfen. Erst, wenn diesem Antrag stattgegeben wird, darf er mit seinem ausländischen FS in D wieder fahren. Steht dabei ein MPU-Erfordernis im Raum, muss er eine positive MPU absolvieren, bevor ihm das Recht wieder zuerkannt wird. Dies kann auch deswegen nicht anders sein, weil sonst eine Ungleichbehandlung mit einem deutschen FE-Inhaber gegeben wäre und der Inhaber einer ausländischen FE bevorzugt würde.

*Den Antrag kann er bei jeder deutschen FE-Behörde stellen, da er ja hier keinen Wohnsitz und damit auch keine zuständige Wohnsitz-FE-Behörde hat (§ 73 Abs. 3 FeV).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kermit007
Beitrag 11.06.2005, 11:23
Beitrag #668


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 82
Beigetreten: 11.02.2005
Mitglieds-Nr.: 8331



Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 11:30)
Damit sind beide Führerscheine in Deutschland eindeutig gültig.

Beide FE´s können nicht gültig sein, da man nur einen EU-FS besitzen darf. Ich denke in meinem Fall wird der D "legaler" sein rolleyes.gif

Naja, wie auch immer.. Was mache ich mir überhaupt Sorgen.. Et kütt wie et kütt sacht der Kölner smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 11:28
Beitrag #669


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Kermit007 @ 11.06.2005, 12:23)
Et kütt wie et kütt sacht der Kölner   smile.gif

Mach wadde willst, sacht der Berliner. tongue.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 11.06.2005, 11:48
Beitrag #670


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



@Peter Lustig

Das bezweifle ich, das ein ausländischer EU FS Inhaber, der seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, erst wieder einen Antrag stellen muss, nachdem seine Sperrfrist hier abgelaufen ist, die er auf seiner Karte eingetragen bekommen hat. Woher soll der z.B. Spanier wissen, das er nach der Sperrfrist die ihm D erteilt hat, einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in D stellen soll?????
Es gibt nämlich auch bei der Rechtsprechung der NU Untersagung beim VG München eindeutig den Absatz, das im Ausland wohnende deutsche EU FS Inhaber nicht zu einer MPU herangezogen werden können. Weshalb soll ein Spanier dann nach seiner Sperrfrist eine MPU bzw. einen Antrag auf Wiedererlangung der DEUTSCHEN Fahrerlaubnis stellen müssen? Das widerspricht ja noch gravierender dem EuGH Urteil.
Wie gesagt, ich kenne einen Polen der hier eine Sperrfrist wegen Trunkenheit hatte und nach seiner Sperrfrist die im Lappen eingetragen wurde, wieder fahren durfte ohne die "Erlaubnis" von der FEB zu holen.
Gruss
Natrix
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 11.06.2005, 12:00
Beitrag #671


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Nochmals kurz zu einer Textstelle des EugH Urteil:

Es wäre die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Die ganzen EU Führerscheinegeschichte könnte man vergessen, wenn jedes Land seine nationalen Vorschriften anwenden würde, in diesem Fall wie Peter Lustig formulierte, darf dann der Spanier zur MPU in D antreten, obwohl er vielleicht nur D als Transitland nach Polen benutzen möchte.

Deshalb Peter Lustig finde ich die Geschichte der MPU ja so fraglich, wenn andere Länder diese nationale Eigenheit eben NICHT haben. Der Satz ungerecht trifft hier nämlich voll zu, den du im obigen Beitrag geschrieben hast.
Gruss Natrix
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 11.06.2005, 12:02
Beitrag #672


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Wie gesagt, ich kenne einen Polen der hier eine Sperrfrist wegen Trunkenheit hatte und nach seiner Sperrfrist die im Lappen eingetragen wurde, wieder fahren durfte ohne die "Erlaubnis" von der FEB zu holen.


§28 Abs.5 FeV ist ja auch relativ "jung" - frueher war das so eindeutig nicht geregelt.
Und heute ist es eh illegal, den §28Abs.5FeV auf die EU-FS anzuwenden(was jetzt bestimmt wieder von irgendjemandem bestritten wird), weil der ganze § 28 FeV gegen geltendes europaeisches Recht verstoesst (usw.) ...
cool.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 12:05
Beitrag #673


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Zuständigkeiten @ § 73 Abs. 3 FeV)
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.

Was für ein Schwachsinn!!!

Dann muss jemand ohne deutschen Wohnsitz ja 17 Anträge (für jedes Bundesland) stellen, wenn jede untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Wieder so ne typisch deutsch Regelung. Als Ausländer würde ich es jedenfalls mit beschränkten Sprachkenntnissen so verstehen.

Schaut mal auf mein Profil, da gibt es ne passende Geschichte dazu!
(Der arme Junggeselle)

Gruß Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 11.06.2005, 12:06
Beitrag #674


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



@Kermit007

Ganz einfach, wenn du deine positive MPU in Händen hast, verzichtest du bei der CZ Behörde auf deine Fahrerlaubnis und schickst den Führerschein zurück an die Behörde, danach gehst du auf die deutsche Behörde und überreichst das positive MPU Gutachten und du erhälst deine deutsche Fahrerlaubnis. Da du zwischenzeitlich auf die CZ verzichtet hast, hast du auch keine 2 Führerscheine!!!
Das habe ich oben schon mal gepostet. EU FS als Überbrückung bis man die deutsche MPU geschafft hat, danach Rückgabe der EU FS an die Behörde und aus die Maus.
Gruss Natrix
P.S: Man hat sich zwar damit eine "teure" Fahrerlaubnis erkauft, aber wer sichs leisten kann nicht laufen zu müssen hat dadurch eine Alternative
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 11.06.2005, 12:11
Beitrag #675


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Du musst differenzieren nach den Ausstellerstaaten für die FE, nicht nach den Nationalitäten der FE-Inhaber. Ebenso wie ein Deutscher kann auch ein Ausländer mit ordentlichem Wohnsitz im Inland eine deutsche FE erwerben. Dies gilt genauso umgekehrt. Ein Deutscher, der in einem anderen Staat lebt, kann dort eine FE erwerben. Das haben doch alle hier, die eine PL- oder CZ- FE erworben haben, auch gemacht, wobei dies in den meisten Fällen allerdings unter Missachtung des Wohnsitzprinzips geschehen ist (185-Tage-Regelung). Aber das ist ein anderes Thema.
Zitat
Woher soll der z.B. Spanier wissen, das er nach der Sperrfrist die ihm D erteilt hat, einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in D stellen soll?????
Nichtwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Da muss sich unser Delinquent eben vorher informieren.
Zitat
Es gibt nämlich auch bei der Rechtsprechung der NU Untersagung beim VG München eindeutig den Absatz, das im Ausland wohnende deutsche EU FS Inhaber nicht zu einer MPU herangezogen werden können.
Ich kenne nicht den gesamten Inhalt des zitierten Urteils. Wenn dies jedoch tatsächlich so drinsteht, kann dies nur den Fall betreffen, dass der im Ausland wohnende Deutsche nur dann nicht zur MPU herangezogen werden kann, solange er mit seiner FE nicht in Deutschland fährt. Solange haben die deutschen Behörden auch kein Interesse an seiner ausländischen FE.
In dem Moment, wo er aber mit seiner unter Umgehung der MPU im Ausland erworbenen FE in D herumfährt und kontrolliert wird, wird er auch zu einer MPU aufgefordert werden, um seine Eignung zum Fahren auch in D nachzuweisen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, erhält er nach inzwischen schon von zahlreichen Verwaltungsgerichten praktiziertem Muster eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug. Punktum!
Zitat
Wie gesagt, ich kenne einen Polen der hier ein[b]e Sperrfrist wegen Trunkenheit hatte und nach seiner Sperrfrist die im Lappen eingetragen wurde, wieder fahren durfte ohne die "Erlaubnis" von der FEB zu holen.
Hat ihm das jemand, möglicherweise sogar schriftlich, bestätigt? Von wem hat er diese Info bekommen? Auch Polizeibeamte sind bei dieser schwierigen und äußerst komplexen Materie nicht immer sattelfest und geben u.U. unkorrekte Auskünfte. Sonst wäre ich mit solchen Aussagen, die sich nach näherer Überprüfung häufig in Luft auflösen, sehr, sehr vorsichtig.
Zitat
...die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt  zu verweigern.
Das tut D doch gar nicht. D untersagt lediglich die Nutzung für sein eigenes Hoheitsgebiet; in allen anderen Ländern darf der FS-Besitzer weiter fahren.

@Thommy Bumm
Zitat
Dann muss jemand ohne deutschen Wohnsitz ja 17 Anträge (für jedes Bundesland) stellen, wenn jede untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Wieder so ne typisch deutsch Regelung. Als Ausländer würde ich es jedenfalls mit beschränkten Sprachkenntnissen so verstehen.
Bevor Du schreibst, solltest Du erst einmal nachdenken. Die Bestimmung besagt nichts Anderes, als dass Du diesen Antrag auf Wiederzuerkennung, den Du selbstverständlich nur einmal stellen musst, bei jeder Führerscheinbehörde in Deutschland stellen kannst. Du bist nicht an eine bestimmte örtliche Behörde gebunden.
Beispiel: einer in Italien lebenden Person mit italienischem Führerschein, gegen die von einem Hamburger Gericht eine Aberkennung der Berechtigung zum Führen eines Kfz im Inland ausgesprochen wurde, kann die Wiederzuerkennung dieses Rechts bei der FE-Behörde beim LRA Rosenheim beantragen, das am grenznächsten zu Italien liegt.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 11.06.2005, 12:33
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 11.06.2005, 12:12
Beitrag #676


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Vielleicht liest ja hier ein Mitarbeiter einer FEB mit, falls ja kann er ja mal vielleicht berichten, wieviel ausländische FE Inhaber, die nicht in D ihren Wohnsitz haben, nach einer Sperre in Deutschland ihre Fahrerlaubnis hier wieder beantragt haben.
Als Beispiel der Spanier der 2002 in D eine Trunkenheitsfahrt hatte, eine Sperrfrist bekam aber in der Zwischnezeit wieder in Spanien ist.
Wäre wirklich interessiert, ob wenn ja wieviel Ausländer dies bei einer FEB beantragt haben.
Gruss
Natrix
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 12:20
Beitrag #677


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 11:52)
Das würde der vorherigen deutschen Eintragung widersprechen.
Ist das richtig???

Wenn ein Ende einer Sperre in meinem Führerschein steht, dann kann der Führerschein nach dem Ende der Sperre nur gültig sein, sonst wäre es ja kein Ende.
Hier meine ich es absolut ernst!

@Peter Lustig!
Trotzdem danke ich Dir, dass Du diese klitzekleine Kleinigkeit übersehen hast, weil so auch ein Richter argumentieren würde.

Es lebe unser DFUTSCHES WEICH !!!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 11.06.2005, 12:29
Beitrag #678


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zum letzten Mal: Sperrfrist bedeutet lediglich, dass vor Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahrererlaubnis erteilt werden darf, nicht mehr und nicht weniger (§ 69a Abs. 1 StGB). Das beinhaltet jedoch nicht, dass nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder auflebt und gilt für den Inländer ebenso wie für den Ausländer.

Den Gedankenfehler hast Du begangen. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 11.06.2005, 12:37
Beitrag #679


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Ein kleiner Unterschied besteht aber schon, der Deutsche FE Inhaber verliert seine Fahrerlaubnis weltweit und der Spanier z.B. nur die Erlaubnis in Deutschland,überall woanders darf er weiterfahren, stimmts oder habe ich Recht???
Von daher ist Sperrfrist eines Deutschen nicht gleich Sperrfrist eines Spaniers hier in D.
Ich suche noch das Urteil wegen der MPU auf einen im ausland wohnenden Deutschen, der hier nur mal so in Deutschland fährt, Peter Lustig.
ISt wirklich sehr viel Material was sich da so angesammelt hat,grins.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bayer
Beitrag 11.06.2005, 12:40
Beitrag #680


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 370
Beigetreten: 10.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4855



leider hat das immer noch niemand beantwortetKlick

@Peter Lustig - deine Meinung bitte


ich finde, das steht im krassen gegensatz hierzu: 3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


Also die EU-Richtlinie sagt zustständig für Massnahmen ist die FEB im jeweiligen Wohnsitzland und die FeV sagt jede untere Behörde in BRD.
In meinen Augen ein weiterer glasklarer Verstoss von D gegen die EU-Richtlinie.
Vielleicht sollte man das mal dem Hr.Leger mitteilen.
Die Richter in München haben das anscheinend schon kapiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 12:49
Beitrag #681


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@Kermit007,
Es ist der Führerschein gültig, den Du bei einer Kontrolle zeigst, so einfach ist es!

Was willst Du machen, wenn Du einen deutschen "B" Führerschein hättest & einen CZ "A" Führerschein? Deutschland will Deine A-Klasse nicht auf Deinen D-FS eintragen, weil Du die 185 Tage nicht mehr nachweisen kannst, dann hast Du ganz offiziell 2 gültige Führerscheine! rofl1.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 11.06.2005, 13:36
Beitrag #682


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (Bayer @ 11.06.2005, 13:40)
leider hat das immer noch niemand beantwortetKlick

@Peter Lustig - deine Meinung bitte


ich finde, das steht im krassen gegensatz hierzu: 3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


Also die EU-Richtlinie sagt zustständig für Massnahmen ist die FEB im jeweiligen Wohnsitzland und die FeV sagt jede untere Behörde in BRD.
In meinen Augen ein weiterer glasklarer Verstoss von D gegen die EU-Richtlinie.
Vielleicht sollte man das mal dem Hr.Leger mitteilen.
Die Richter in München haben das anscheinend schon kapiert.

Zitat
  "Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."

Dies räumt den Mitgliedsstaaten das Recht ein, Maßnahmen gegen Inhaber einer ausländischen FE zu treffen, sobald sie im Inland ihren Wohnsitz nehmen. Der Fall eines Inhabers seiner ausländischen FE ohne Wohnsitz im Inland ist hier nicht erwähnt, da er nicht relevant ist, solange dieser nicht im Inland fährt. Tut er dies und verstößt er gegen nationales Recht, ist er nach deutschem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ebenso verantwortlich wie der Inländer und muss die damit zusammenhängenden Folgen über sich ergehen lassen. Dass in diesem Zusammenhang die Aberkennung des Rechts, im Inland Kraftfashrzeuge zu führen, nicht explizit erwähnt wird, bedeutet nicht, dass es nicht zulässig wäre. Warum soll der Wohnsitzausländer anders behandelt werden als der Wohnsitzinländer?

Dass nach § 73 FeV für berechtigte Maßnahmen gegen Personen ohne Wohnsitz im Inland jede untere Verwaltungsbehörde zuständig ist, verstößt nicht gegen EU-Recht. Das erleichtert doch für den Betroffenen die Sache kolossal, da sich der Wohnsitzausländer nicht an die Behörde wenden muss, die im Gerichtsbezirk des Gerichts, das die FE entzogen hat, ansässig ist oder die bei einem ehemaligen Wohnsitz im Inland einmal örtlich zuständig gewesen ist.

Es geht einzig und allein um die Berechtigung, in D fahren zu dürfen. Ansonsten ist die Gültigkeit eines im Ausland ausgestellten FS in keiner Weise berührt oder in Frage gestellt. Die Entscheidung, ob ein Wohnsitzausländer im Inland fahren darf oder nicht, kann keine ausländische Behörde treffen. Das wäre eine glatte Verletzung des auch in der EU nach wie vor geltenden Souveränitäts- und Territorialitätsprinzips. Auch der hochgelobte Herr Leger wird dies nicht anders sehen. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:03
Beitrag #683


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 35
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10057



@ tommy bumm

mal ne Frage du fährst doch noch oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:04
Beitrag #684


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Überall ist die deutsche Verwaltung im Weg & deswegen wird es mit Deutschland abwärts gehen, so sehe ich das. whistling.gif crybaby.gif
Nur mit einer liberaleren Verwaltung können wir in Deutschland noch konkurrenzfähig bleiben.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:07
Beitrag #685


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 35
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10057



@thommy bumm

könntest du mal meine Frage beantworten?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:08
Beitrag #686


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@ein Bayer,
wer meinen Nick nicht richtig schreiben kann, mit dem rede ich nicht.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:15
Beitrag #687


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 35
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10057



@Thommy Bumm

na wie sieht es aus kannst du mir jetzt mal schreiben wie es
zur Zeit bei dir aussieht.
Wir haben doch den gleichen Vermittler u. Anwalt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:21
Beitrag #688


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (ein Bayer @ 11.06.2005, 15:15)
@Thommy Bumm
na wie sieht es aus kannst du mir jetzt mal schreiben wie es
zur Zeit bei dir aussieht?

Ja!
Ich kann momentan keine Nutzungsuntersagung bekommen, Weil sich die Ämter über meinem Anwalt darüber streiten, ob ich überhaupt noch eine MPU machen darf. Mehr dazu hier! whistling.gif

Ohne MPU keine NU !!!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:24
Beitrag #689


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 35
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10057



@Thommy Bumm

Also hat der R. aus D. noch alles im Griff
so wie ich gehöhrt habe hat er schon 8 Fälle
abgewehrt.
Hast du auch schon was weiteres aus D. gehört?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:34
Beitrag #690


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (ein Bayer @ 11.06.2005, 15:24)
Hast du auch schon was weiteres aus D. gehört?

Ist natürlich Propaganda der Vermittler! Glaubst Du R. aus D. würde es zugeben, wenn K. aus C. baden geht & 8 Fälle in die Hose gehen? Da kann S. aus F. auch nicht mehr viel machen.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:48
Beitrag #691


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 35
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10057



@Thommy Bumm

Na ja Ich werde am Montag mit Ihm Kontakt
aufnehmen.
Werde mich bei Ihm auch mal wegen der 10 Jahresfrist
erkundigen und wie es aussieht den einer der mit mir in KB
war hatte mich angerufen und mir erzählt das sein Bekannter
die CZ-Karte in ne D-Karte umgeschrieben bekam.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:55
Beitrag #692


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 15:34)
Glaubst Du R. aus D. würde es zugeben, wenn K. aus C. baden geht & 8 Fälle in die Hose gehen? Da kann S. aus F. auch nicht mehr viel machen.

Aber am Ende gewinnen wir, weil ich mir nicht ein A für ein U vormachen lasse! wavey.gif

Gruß T. aus B.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 15:18
Beitrag #693


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 35
Beigetreten: 02.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10057



Also am Montag Abend
werde ich hoffentlich erzählen können was
was mir berichtet wurde.

Bin mal gespannt was er mir erzählt wenn ich Ihn
auf NU in Deutschland anspreche
und wie er mit er Verjährungsfrist aussieht.

Gute Fahrt bis dahin an alle.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 15:24
Beitrag #694


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Die Anerkennung eines gültigen EU-Führerscheins ohne MPU-Aufforderung ist der Normalfall!

Ich hatte alle Leute unserer Gruppe in der Fahrschule später angerufen & keiner hat eine MPU-Aufforderung bekommen. Und die waren alle stärkere Kalieber wie ich. Einer aus Hamburg hatte sogar eine nachträgliche Klasse A Erweiterung gemacht.

Sind das alles Spinner???


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast Marco_*
Beitrag 11.06.2005, 15:31
Beitrag #695





Guests






Hallo

Öhmm, vermutlich wurde meine Frage innerhalb dieses Threads schon beantwortet, habe auch die letzten 3 Seiten durchgelesen, ist aber a bissel unübersichtlich.

Also, meine Frage:

Ich wohne in Luxemburg und habe einen luxemburger Führerschein. Den deutschen Schein haben die deutschen Behörden mir wegen Erreichen der 18 Punkte unmittelbar vor Umzug nach Lux abgenommen (kein Alkohol, Drogen).

Darf ich mit meinem lux. Führerschein in D fahren, wenn ich immer noch in Lux wohne? Wenn ich wieder nach D ziehe, muß ich die MPU machen, das ist mir klar. Aber wie sieht das halt aus, wenn ich in Lux wohnen bleibe.

danke und gruß marco
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_gast marco_*
Beitrag 11.06.2005, 15:34
Beitrag #696





Guests






Wie, bis zur ersten Kontrolle?

Und dann? Was passiert dann?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 11.06.2005, 15:46
Beitrag #697


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



@Marco

Die Beiträge, die eben hier gestanden haben, wurden von mir gelöscht. Sie wurden von einem Spinner verfasst, der sich einbildet, uns Mods beschäftigen zu können. rofl1.gif

Du wirst hier noch kompetente Antworten bekommen.

Gruß Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_gast marco_*
Beitrag 11.06.2005, 15:49
Beitrag #698





Guests






Hallo Uwe

Danke, bin zwar jetzt a bissel verwirrt, aber ich dachte,das (die Antwort) wäre richtig gewesen. Da du sie gelöscht hast, war die Antwort wohl doch nicht richtig. blushing.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 11.06.2005, 15:52
Beitrag #699


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Jein. Deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Ansonsten hätte ich das kurz erledigt.

Ich musste eben eingreifen und löschen, da definitiv Falschwissen gepostet wurde.

Grüße, Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 16:11
Beitrag #700


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Gast Marco @ 11.06.2005, 16:31)
Ich wohne in Luxemburg und habe einen luxemburger Führerschein. Den deutschen Schein haben die deutschen Behörden mir wegen Erreichen der 18 Punkte unmittelbar vor Umzug nach Luxemburg abgenommen (kein Alkohol, Drogen).

Darf ich mit meinem luxemburger Führerschein in D fahren, wenn ich immer noch in Lux wohne? Wenn ich wieder nach D ziehe, muss ich die MPU machen, das ist mir klar. Aber wie sieht das halt aus, wenn ich in Luxemburg wohnen bleibe?

@Gast Marco!
Wenn Deine Sperre abgelaufen ist & Du Dir in Deutschland nichts zu schulden kommen lässt, dann kann Dir in Deutschland bei einer Kontrolle nicht das Geringste passieren.

Es ist bis heute noch kein Fall bekannt geworden, wo ein im Ausland lebender Deutscher eine MPU-Aufforderung bekommen hat. rofl1.gif

Eine MPU-Aufforderung, die Du in Luxemburg bekommst, kannst Du getrost ignorieren & an die Zeitung in Luxemburg & Deutschland verkaufen. whistling.gif

Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist nicht zuständig für dich. Nur ein deutsches Gericht kann Dir bei einem erneuten Verstoß die Nutzung für eine begrenzte Zeit untersagen. Das ist nun mal z.Z. geltendes Recht.

Und wenn wieder mal irgendein Oberschlaumeier das Gegenteil behauptet, dann soll er mir erst einmal ein entsprechendes vergleichbares Urteil zeigen, wo ein nach wie vor im Ausland lebender Deutscher eine Nutzungsuntersagung bekommen hat.

Gruß Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post

16 Seiten V  « < 12 13 14 15 16 >
Closed TopicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:05