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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 11.06.2005, 12:49
Beitrag #681


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@Kermit007,
Es ist der Führerschein gültig, den Du bei einer Kontrolle zeigst, so einfach ist es!

Was willst Du machen, wenn Du einen deutschen "B" Führerschein hättest & einen CZ "A" Führerschein? Deutschland will Deine A-Klasse nicht auf Deinen D-FS eintragen, weil Du die 185 Tage nicht mehr nachweisen kannst, dann hast Du ganz offiziell 2 gültige Führerscheine! rofl1.gif


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Peter Lustig
Beitrag 11.06.2005, 13:36
Beitrag #682


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Zitat (Bayer @ 11.06.2005, 13:40)
leider hat das immer noch niemand beantwortetKlick

@Peter Lustig - deine Meinung bitte


ich finde, das steht im krassen gegensatz hierzu: 3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


Also die EU-Richtlinie sagt zustständig für Massnahmen ist die FEB im jeweiligen Wohnsitzland und die FeV sagt jede untere Behörde in BRD.
In meinen Augen ein weiterer glasklarer Verstoss von D gegen die EU-Richtlinie.
Vielleicht sollte man das mal dem Hr.Leger mitteilen.
Die Richter in München haben das anscheinend schon kapiert.

Zitat
  "Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."

Dies räumt den Mitgliedsstaaten das Recht ein, Maßnahmen gegen Inhaber einer ausländischen FE zu treffen, sobald sie im Inland ihren Wohnsitz nehmen. Der Fall eines Inhabers seiner ausländischen FE ohne Wohnsitz im Inland ist hier nicht erwähnt, da er nicht relevant ist, solange dieser nicht im Inland fährt. Tut er dies und verstößt er gegen nationales Recht, ist er nach deutschem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ebenso verantwortlich wie der Inländer und muss die damit zusammenhängenden Folgen über sich ergehen lassen. Dass in diesem Zusammenhang die Aberkennung des Rechts, im Inland Kraftfashrzeuge zu führen, nicht explizit erwähnt wird, bedeutet nicht, dass es nicht zulässig wäre. Warum soll der Wohnsitzausländer anders behandelt werden als der Wohnsitzinländer?

Dass nach § 73 FeV für berechtigte Maßnahmen gegen Personen ohne Wohnsitz im Inland jede untere Verwaltungsbehörde zuständig ist, verstößt nicht gegen EU-Recht. Das erleichtert doch für den Betroffenen die Sache kolossal, da sich der Wohnsitzausländer nicht an die Behörde wenden muss, die im Gerichtsbezirk des Gerichts, das die FE entzogen hat, ansässig ist oder die bei einem ehemaligen Wohnsitz im Inland einmal örtlich zuständig gewesen ist.

Es geht einzig und allein um die Berechtigung, in D fahren zu dürfen. Ansonsten ist die Gültigkeit eines im Ausland ausgestellten FS in keiner Weise berührt oder in Frage gestellt. Die Entscheidung, ob ein Wohnsitzausländer im Inland fahren darf oder nicht, kann keine ausländische Behörde treffen. Das wäre eine glatte Verletzung des auch in der EU nach wie vor geltenden Souveränitäts- und Territorialitätsprinzips. Auch der hochgelobte Herr Leger wird dies nicht anders sehen. wink.gif
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ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:03
Beitrag #683


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@ tommy bumm

mal ne Frage du fährst doch noch oder?
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:04
Beitrag #684


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Überall ist die deutsche Verwaltung im Weg & deswegen wird es mit Deutschland abwärts gehen, so sehe ich das. whistling.gif crybaby.gif
Nur mit einer liberaleren Verwaltung können wir in Deutschland noch konkurrenzfähig bleiben.


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ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:07
Beitrag #685


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@thommy bumm

könntest du mal meine Frage beantworten?
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:08
Beitrag #686


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@ein Bayer,
wer meinen Nick nicht richtig schreiben kann, mit dem rede ich nicht.


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ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:15
Beitrag #687


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@Thommy Bumm

na wie sieht es aus kannst du mir jetzt mal schreiben wie es
zur Zeit bei dir aussieht.
Wir haben doch den gleichen Vermittler u. Anwalt.
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:21
Beitrag #688


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Zitat (ein Bayer @ 11.06.2005, 15:15)
@Thommy Bumm
na wie sieht es aus kannst du mir jetzt mal schreiben wie es
zur Zeit bei dir aussieht?

Ja!
Ich kann momentan keine Nutzungsuntersagung bekommen, Weil sich die Ämter über meinem Anwalt darüber streiten, ob ich überhaupt noch eine MPU machen darf. Mehr dazu hier! whistling.gif

Ohne MPU keine NU !!!


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ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:24
Beitrag #689


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@Thommy Bumm

Also hat der R. aus D. noch alles im Griff
so wie ich gehöhrt habe hat er schon 8 Fälle
abgewehrt.
Hast du auch schon was weiteres aus D. gehört?
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:34
Beitrag #690


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Zitat (ein Bayer @ 11.06.2005, 15:24)
Hast du auch schon was weiteres aus D. gehört?

Ist natürlich Propaganda der Vermittler! Glaubst Du R. aus D. würde es zugeben, wenn K. aus C. baden geht & 8 Fälle in die Hose gehen? Da kann S. aus F. auch nicht mehr viel machen.


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ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 14:48
Beitrag #691


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@Thommy Bumm

Na ja Ich werde am Montag mit Ihm Kontakt
aufnehmen.
Werde mich bei Ihm auch mal wegen der 10 Jahresfrist
erkundigen und wie es aussieht den einer der mit mir in KB
war hatte mich angerufen und mir erzählt das sein Bekannter
die CZ-Karte in ne D-Karte umgeschrieben bekam.
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 14:55
Beitrag #692


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 15:34)
Glaubst Du R. aus D. würde es zugeben, wenn K. aus C. baden geht & 8 Fälle in die Hose gehen? Da kann S. aus F. auch nicht mehr viel machen.

Aber am Ende gewinnen wir, weil ich mir nicht ein A für ein U vormachen lasse! wavey.gif

Gruß T. aus B.


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ein Bayer
Beitrag 11.06.2005, 15:18
Beitrag #693


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Also am Montag Abend
werde ich hoffentlich erzählen können was
was mir berichtet wurde.

Bin mal gespannt was er mir erzählt wenn ich Ihn
auf NU in Deutschland anspreche
und wie er mit er Verjährungsfrist aussieht.

Gute Fahrt bis dahin an alle.
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 15:24
Beitrag #694


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Die Anerkennung eines gültigen EU-Führerscheins ohne MPU-Aufforderung ist der Normalfall!

Ich hatte alle Leute unserer Gruppe in der Fahrschule später angerufen & keiner hat eine MPU-Aufforderung bekommen. Und die waren alle stärkere Kalieber wie ich. Einer aus Hamburg hatte sogar eine nachträgliche Klasse A Erweiterung gemacht.

Sind das alles Spinner???


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Gast_Gast Marco_*
Beitrag 11.06.2005, 15:31
Beitrag #695





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Hallo

Öhmm, vermutlich wurde meine Frage innerhalb dieses Threads schon beantwortet, habe auch die letzten 3 Seiten durchgelesen, ist aber a bissel unübersichtlich.

Also, meine Frage:

Ich wohne in Luxemburg und habe einen luxemburger Führerschein. Den deutschen Schein haben die deutschen Behörden mir wegen Erreichen der 18 Punkte unmittelbar vor Umzug nach Lux abgenommen (kein Alkohol, Drogen).

Darf ich mit meinem lux. Führerschein in D fahren, wenn ich immer noch in Lux wohne? Wenn ich wieder nach D ziehe, muß ich die MPU machen, das ist mir klar. Aber wie sieht das halt aus, wenn ich in Lux wohnen bleibe.

danke und gruß marco
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Gast_gast marco_*
Beitrag 11.06.2005, 15:34
Beitrag #696





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Wie, bis zur ersten Kontrolle?

Und dann? Was passiert dann?
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Uwe
Beitrag 11.06.2005, 15:46
Beitrag #697


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@Marco

Die Beiträge, die eben hier gestanden haben, wurden von mir gelöscht. Sie wurden von einem Spinner verfasst, der sich einbildet, uns Mods beschäftigen zu können. rofl1.gif

Du wirst hier noch kompetente Antworten bekommen.

Gruß Uwe


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Gast_gast marco_*
Beitrag 11.06.2005, 15:49
Beitrag #698





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Hallo Uwe

Danke, bin zwar jetzt a bissel verwirrt, aber ich dachte,das (die Antwort) wäre richtig gewesen. Da du sie gelöscht hast, war die Antwort wohl doch nicht richtig. blushing.gif
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Uwe
Beitrag 11.06.2005, 15:52
Beitrag #699


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Jein. Deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Ansonsten hätte ich das kurz erledigt.

Ich musste eben eingreifen und löschen, da definitiv Falschwissen gepostet wurde.

Grüße, Uwe


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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 16:11
Beitrag #700


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Zitat (Gast Marco @ 11.06.2005, 16:31)
Ich wohne in Luxemburg und habe einen luxemburger Führerschein. Den deutschen Schein haben die deutschen Behörden mir wegen Erreichen der 18 Punkte unmittelbar vor Umzug nach Luxemburg abgenommen (kein Alkohol, Drogen).

Darf ich mit meinem luxemburger Führerschein in D fahren, wenn ich immer noch in Lux wohne? Wenn ich wieder nach D ziehe, muss ich die MPU machen, das ist mir klar. Aber wie sieht das halt aus, wenn ich in Luxemburg wohnen bleibe?

@Gast Marco!
Wenn Deine Sperre abgelaufen ist & Du Dir in Deutschland nichts zu schulden kommen lässt, dann kann Dir in Deutschland bei einer Kontrolle nicht das Geringste passieren.

Es ist bis heute noch kein Fall bekannt geworden, wo ein im Ausland lebender Deutscher eine MPU-Aufforderung bekommen hat. rofl1.gif

Eine MPU-Aufforderung, die Du in Luxemburg bekommst, kannst Du getrost ignorieren & an die Zeitung in Luxemburg & Deutschland verkaufen. whistling.gif

Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist nicht zuständig für dich. Nur ein deutsches Gericht kann Dir bei einem erneuten Verstoß die Nutzung für eine begrenzte Zeit untersagen. Das ist nun mal z.Z. geltendes Recht.

Und wenn wieder mal irgendein Oberschlaumeier das Gegenteil behauptet, dann soll er mir erst einmal ein entsprechendes vergleichbares Urteil zeigen, wo ein nach wie vor im Ausland lebender Deutscher eine Nutzungsuntersagung bekommen hat.

Gruß Thommy


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Gast_mungo_*
Beitrag 11.06.2005, 16:15
Beitrag #701





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hallo,

@gast marco

Zitat
Nutzungsunterlassung + Führerschein


nimm mal "Mutzunguntersagung" dann findest du reichlich wavey.gif

mungo
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Gast_mungo_*
Beitrag 11.06.2005, 16:16
Beitrag #702





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huch,
sollte natürlich "Nutzungsuntersagung" werden tongue.gif

mungo
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 16:33
Beitrag #703


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@Gast Marco aus Lux!
Kannst Du Dich registrieren? Bei dem ganzen Spam weiß ich garnicht mehr ob Du es bist.

Gruß Thommy


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Uwe
Beitrag 11.06.2005, 16:40
Beitrag #704


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 17:33)
@Gast Marco aus Lux!
Kannst Du Dich registrieren?

Würde ich auch vorschlagen. Es kann nicht immer in Echtzeit die Autentizität der Beiträge geprüft werden. Bei einer Registrierung geschieht dies automatisch. Damit sind dann Verwechselungen ausgeschlossen.

Bis hierhin ist der Thread spamfrei und Marco aus Lux ist definitiv Marco!

Gruß Uwe


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murksel
Beitrag 11.06.2005, 16:42
Beitrag #705


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So

Hab mich jetzt als murksel registriert.

Also marco aus Lux = Murksel cool.gif

Also, im Moment ist es so, das ich als in Lux lebender mit luxemburger Führerschein in Deutschland fahren darf richtig?

danke und gruß
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murksel
Beitrag 11.06.2005, 16:47
Beitrag #706


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Also Guest, solange du anonym bist und diese Aussage nicht mit einer Quelle belegst, sag ich einfach mal, das du lügst bzw. spamst tongue.gif
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 16:51
Beitrag #707


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@murksel,
wenn Du Dich in Deutschland anmeldest, dann ist es auch nicht unbedingt sicher, dass Du automatisch eine MPU-Aufforderung bekommst. Es gibt noch Bundesländer, die sich an EU-Recht halten.

Gruß Thommy


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murksel
Beitrag 11.06.2005, 16:53
Beitrag #708


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 17:51)
@murksel,
wenn Du Dich in Deutschland anmeldest, dann ist es auch nicht unbedingt sicher, dass Du automatisch eine MPU-Aufforderung bekommst. Es gibt noch Bundesländer, die sich an EU-Recht halten.

Gruß Thommy

wo z.B. ?
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Gast_ramona sh._*
Beitrag 11.06.2005, 17:04
Beitrag #709





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Hallo @ alle im Forum,

Tage habe ich hier nun schon gelesen. Manchmal ist es richtig kindisch, wie hier miteinander umgegangen wird. Aus meiner Sicht (ich bin weder Befürworter noch strikter Gegner der MPU) stellt sich die Lage wie folgt dar:
In D ist die MPU rechtlich kaum anzuzweifeln.
Die Mehrheit befürwortet eine MPU oder wählt so, dass die MPU Bestand behält.
Was die Mehrheit sagt, ist richtig.
Im größten Teil der restlichen Welt gibt es so etwas nicht.
Im größten Teil Europas gibt es so etwas auch nicht.
Die Mehrheit in Europa braucht keine MPU.
Was diese Mehrheit sagt, ist richtig.
Na was nu ?
Von uns (in D) wird erwartet, dass wir die Mehrheitsmeinung akzeptieren, was auch für das Fahrerlaubnisrecht gilt.
Unsere Vorbilder in der regierenden (D) Politik akzeptieren die Mehrheitsmeinung in Europa nicht.
Wo wir stehen ? Wir haben schon einmal den Rest der Welt ignoriert und sind inzwischen nicht viel schlauer geworden.
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 17:06
Beitrag #710


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Zitat (murksel @ 11.06.2005, 17:53)
wo z.B. ?

@murksel,
Meines Erachtens in Hamburg!

Ruf doch mal die Fahrerlaubnisstellen in verschiedenen Bundesländern an & frage wie die so was handhaben. Wenn Du das noch schriftlich machst, dann hast Du auch noch was in der Hand.

Ich wette Du bekommst mehr verschiedene Antworten, wie Du Fragen stellst.

Gruß Thommy


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murksel
Beitrag 11.06.2005, 17:08
Beitrag #711


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 18:06)
Zitat (murksel @ 11.06.2005, 17:53)
wo z.B. ?

@murksel,
Meines Erachtens in Hamburg!

Ruf doch mal die Fahrerlaubnisstellen in verschiedenen Bundesländern an & frage wie die so was handhaben. Wenn Du das noch schriftlich machst, dann hast Du auch noch was in der Hand.

Ich wette Du bekommst mehr verschiedene Antworten, wie Du Fragen stellst.

Gruß Thommy

Das bekomme ich leider schon innerhalb eines Bundeslandes.

Während die Kreisverwaltung Koblenz mir sofort den Führerschein einzieht und mich zur MPU schickt, sind die Bitburger gnädiger. Da darf ich fahren, muß aber zur MPU.

Ach so. Bevor ich es vergesse. Der in Trier wußte bis vor 2 Monaten überhaupt nichts von dem Urteil des EuGh. Kein Scherz. Der stand vor mir und sagte klipp und klar, das ich mit dem Lux-Führerschein überhaupt nicht fahren darf. Von dem Urteil wüßte er nichts.
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 17:15
Beitrag #712


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Zitat (ramona sh. @ 11.06.2005, 18:04)
Wir haben schon einmal den Rest der Welt ignoriert und sind inzwischen nicht viel schlauer geworden.

Da hast Du leider Recht! Es muss aber nicht immer richtig sein, was die Mehrheit will, aber letztendlich wird sich das richtige durchsetzen. Die MPU muss im wachsenden Europa reformiert werden, sonst gibt es für einige Europäer unzumutbare Härten.


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Bayer
Beitrag 11.06.2005, 17:25
Beitrag #713


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Zitat (Peter Lustig @ 11.06.2005, 14:36)
Zitat (Bayer @ 11.06.2005, 13:40)
leider hat das immer noch niemand beantwortetKlick

@Peter Lustig - deine Meinung bitte


ich finde, das steht im krassen gegensatz hierzu: 3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


Also die EU-Richtlinie sagt zustständig für Massnahmen ist die FEB im jeweiligen Wohnsitzland und die FeV sagt jede untere Behörde in BRD.
In meinen Augen ein weiterer glasklarer Verstoss von D gegen die EU-Richtlinie.
Vielleicht sollte man das mal dem Hr.Leger mitteilen.
Die Richter in München haben das anscheinend schon kapiert.

Zitat
   "Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."

Dies räumt den Mitgliedsstaaten das Recht ein, Maßnahmen gegen Inhaber einer ausländischen FE zu treffen, sobald sie im Inland ihren Wohnsitz nehmen. Der Fall eines Inhabers seiner ausländischen FE ohne Wohnsitz im Inland ist hier nicht erwähnt, da er nicht relevant ist, solange dieser nicht im Inland fährt. Tut er dies und verstößt er gegen nationales Recht, ist er nach deutschem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ebenso verantwortlich wie der Inländer und muss die damit zusammenhängenden Folgen über sich ergehen lassen. Dass in diesem Zusammenhang die Aberkennung des Rechts, im Inland Kraftfashrzeuge zu führen, nicht explizit erwähnt wird, bedeutet nicht, dass es nicht zulässig wäre. Warum soll der Wohnsitzausländer anders behandelt werden als der Wohnsitzinländer?

Dass nach § 73 FeV für berechtigte Maßnahmen gegen Personen ohne Wohnsitz im Inland jede untere Verwaltungsbehörde zuständig ist, verstößt nicht gegen EU-Recht. Das erleichtert doch für den Betroffenen die Sache kolossal, da sich der Wohnsitzausländer nicht an die Behörde wenden muss, die im Gerichtsbezirk des Gerichts, das die FE entzogen hat, ansässig ist oder die bei einem ehemaligen Wohnsitz im Inland einmal örtlich zuständig gewesen ist.

Es geht einzig und allein um die Berechtigung, in D fahren zu dürfen. Ansonsten ist die Gültigkeit eines im Ausland ausgestellten FS in keiner Weise berührt oder in Frage gestellt. Die Entscheidung, ob ein Wohnsitzausländer im Inland fahren darf oder nicht, kann keine ausländische Behörde treffen. Das wäre eine glatte Verletzung des auch in der EU nach wie vor geltenden Souveränitäts- und Territorialitätsprinzips. Auch der hochgelobte Herr Leger wird dies nicht anders sehen. wink.gif

Hm, so ganz überzeugt hat mich das jetzt nicht.
@Lexus: Könntest Du nochmal Stellung nehmen zu dem Thema ?
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murksel
Beitrag 11.06.2005, 17:39
Beitrag #714


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Zitat (Gast_RA XDiver @ 11.06.2005, 18:32)
Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 17:11)
Zitat (Gast Marco @ 11.06.2005, 16:31)
Ich wohne in Luxemburg und habe einen luxemburger Führerschein. Den deutschen Schein haben die deutschen Behörden mir wegen Erreichen der 18 Punkte unmittelbar vor Umzug nach Luxemburg abgenommen (kein Alkohol, Drogen).

Darf ich mit meinem luxemburger Führerschein in D fahren, wenn ich immer noch in Lux wohne? Wenn ich wieder nach D ziehe, muss ich die MPU machen, das ist mir klar. Aber wie sieht das halt aus, wenn ich in Luxemburg wohnen bleibe?

@Gast Marco!
Wenn Deine Sperre abgelaufen ist & Du Dir in Deutschland nichts zu schulden kommen lässt, dann kann Dir in Deutschland bei einer Kontrolle nicht das Geringste passieren.

Es ist bis heute noch kein Fall bekannt geworden, wo ein im Ausland lebender Deutscher eine MPU-Aufforderung bekommen hat. rofl1.gif

Eine MPU-Aufforderung, die Du in Luxemburg bekommst, kannst Du getrost ignorieren & an die Zeitung in Luxemburg & Deutschland verkaufen. whistling.gif

Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ist nicht zuständig für dich. Nur ein deutsches Gericht kann Dir bei einem erneuten Verstoß die Nutzung für eine begrenzte Zeit untersagen. Das ist nun mal z.Z. geltendes Recht.

Und wenn wieder mal irgendein Oberschlaumeier das Gegenteil behauptet, dann soll er mir erst einmal ein entsprechendes vergleichbares Urteil zeigen, wo ein nach wie vor im Ausland lebender Deutscher eine Nutzungsuntersagung bekommen hat.

Gruß Thommy

Falsch, auch ein Verkehrsverstoß eines Ausländers wird in das VZR eingetragen.

§ 28 Abs. 3 StVG:

"Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über

1. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten,

2. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot anordnen sowie Entscheidungen der Strafgerichte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen,

3. rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder § 24a, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens vierzig Euro festgesetzt ist, soweit § 28a nichts anderes bestimmt,

etc etc."

In § 28 StVG wird nicht zwischen Verstößen von Inländern oder Ausländern unterschieden, es muß nur ein entsprechender Verstoß vorliegen.

mmh, er hat doch gar nicht behauptet, das ein etwaiger Verstoß nicht eingetragen wird. Daher verstehe ich das Posting nicht so ganz. Darüber gab es bisher ja keinen "Streit"
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 11.06.2005, 17:55
Beitrag #715





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Uwe
Beitrag 11.06.2005, 18:12
Beitrag #716


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*** Thema wieder gesäubert und geöffnet. Sorry für die Spamflut. ***

@Murksel

Der Beitrag von Gast_RA XDiver ist vom Spammer verfasst und nicht vom angemeldeten User RA XDiver und damit wertlos.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Gast_peter b._*
Beitrag 11.06.2005, 18:21
Beitrag #717





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Hallo @ die Experten,
zum thema 185-tage Regelung hatte ich eine Frage gestellt, zu der bisher nichts im Forum stand (ich habe nicht jeden Buchstaben gelesen).
Irgendwo in meinem Gedächtnis ist noch die vage Erinnerung an einen Artikel (Zeitung weiß ich nicht mehr), der folgendes zum Inhalt hatte:
...Aufenthalt von mindestens 185 Tagen innerhalb eines Jahres, z. B. Wohnortwechsel wegen Arbeitsaufnahme... es besteht zudem die Möglichkeit der Anerkennung einer so erworbenen FE, wenn die Rückkehr nach D aus wichtigen Gründen geschieht und weniger als 185 Tage im Aufnahmeland zugebracht wurden.
Ist das eine "Ente" gewesen oder weiß jemand etwas über derartige Ausnahmen ?

Für brauchbare Antwort wäre ich dankbar.

Gruß @ alle
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Roland
Beitrag 11.06.2005, 18:25
Beitrag #718


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Zitat (xxxSCHLUMPFxxx @ 11.06.2005, 00:05)
Speziell an Roland aus Nürnberg...

Am Freitag den 10.06.05 soll ein Bericht in der Nürnberger Nachrichten gestanden haben wegen EU FE...

Hast du /habt ihr den gelesen? Ich habe keine Zeitung mehr bekommen aber  mich würde der aktuelle Wortlaut stark interessieren?!

Gruß xxxSCHLUMPFxxx

I'm sorry hab auch keine NN mehr vom Freitag.
Aber was soll die lokale Presse da schon drüber schreiben.
Kenn ich mittlerweile auswendig und ist doch immer der gleiche Grundtenor.

Du böser böser PL/CZ-FS Besitzer - du darfst doch hier nicht fahren no.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 18:46
Beitrag #719


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@murksel,
mit der Entziehung Deiner deutschen Fahrerlaubnis wurden alle Punkte gelöscht. Von der Warte bist Du so blütenweiß wie der Wawuschelbär. Neue Punkte kannst Du wahrscheinlich bekommen. Aber Deine Frage war ja auch eine ganz andere.

Gruß Thommy


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Medusa
Beitrag 11.06.2005, 19:52
Beitrag #720


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In einem Anbieterforum gefunden, wurde heute dort gepostet:

Zitat
Hallo, gestern Post vom LRA bekommen in dem ein ärztliches Gutachten gefordert wird.
Ich habe im Dezeber 2004 den Führerschei-Fahrerlaubnis in Prestice gemacht.
Keine Grenzkontrollen und in Deutschland bis jetzt auch keine polozeiliche Kontrolle.
Nun schreibt das LRA das ich Inhaber der tschechischen Fahrerlaubnis bin und der Führerschein in Prestice ausgestellt wurde.
Ich frage mich, woher hat das LRA diese Kenntnisse.Wer hat ähnlicheErfahrungen gemacht.


Woher kann das LRA Kenntnis der FE haben? Gab es einen Datenabgleich mit der CZ?
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michaelp100
Beitrag 11.06.2005, 20:01
Beitrag #721


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Zitat (Peter Lustig @ 11.06.2005, 14:11)
Zitat
Es gibt nämlich auch bei der Rechtsprechung der NU Untersagung beim VG München eindeutig den Absatz, das im Ausland wohnende deutsche EU FS Inhaber nicht zu einer MPU herangezogen werden können.
Ich kenne nicht den gesamten Inhalt des zitierten Urteils.

es gibt definitiv keine passage in dem urteil, dass so etwas aussagt!
es heisst...gilt jedenfalls in dem fall, in dem der betroffene seinen wohnsitz in deutschland hat... das umzukehren, ist imho nicht richtig.
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michaelp100
Beitrag 11.06.2005, 20:09
Beitrag #722


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Zitat (ein Bayer @ 11.06.2005, 16:24)
@Thommy Bumm

Also hat der R. aus D. noch alles im Griff
so wie ich gehöhrt habe hat er schon 8 Fälle
abgewehrt.
Hast du auch schon was weiteres aus D. gehört?

nanana wenn das keine werbung ist...
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michaelp100
Beitrag 11.06.2005, 20:12
Beitrag #723


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Zitat (Uwe @ 11.06.2005, 18:40)
Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 17:33)
@Gast Marco aus Lux!
Kannst Du Dich registrieren?

Würde ich auch vorschlagen. Es kann nicht immer in Echtzeit die Autentizität der Beiträge geprüft werden. Bei einer Registrierung geschieht dies automatisch. Damit sind dann Verwechselungen ausgeschlossen.

Bis hierhin ist der Thread spamfrei und Marco aus Lux ist definitiv Marco!

Gruß Uwe

blödsinn! ich kann mich 100 mal in verschienenen internet-cafes unter 100 verschiedenen namen einloggen! also die registrierung ist bedeutungslos ung hat NICHTS zu bedeuten
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Levent
Beitrag 11.06.2005, 20:16
Beitrag #724


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@Lord Weed

Hallo, wo machst du deinen FS in CZ, will auch einen machen. Kannst du mir eine PN senden bitte.

Danke dir gruss Levent


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michaelp100
Beitrag 11.06.2005, 20:17
Beitrag #725


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-geschrieben von murksel-
Das bekomme ich leider schon innerhalb eines Bundeslandes.
Während die Kreisverwaltung Koblenz mir sofort den Führerschein einzieht und mich zur MPU schickt, sind die Bitburger gnädiger. Da darf ich fahren, muß aber zur MPU.
Ach so. Bevor ich es vergesse. Der in Trier wußte bis vor 2 Monaten überhaupt nichts von dem Urteil des EuGh. Kein Scherz. Der stand vor mir und sagte klipp und klar, das ich mit dem Lux-Führerschein überhaupt nicht fahren darf. Von dem Urteil wüßte er nichts.

er tut so, als ob eraus luxmburg komme und nicht weiss, wie das hier mit den eu-fe ist...
dabei weiss er aber so viel einzelheiten - die auch noch zwei monate alt sind...
=nicht ernst nehmen...smile.gif
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Andreas
Beitrag 11.06.2005, 20:17
Beitrag #726


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Zitat (Medusa @ 11.06.2005, 20:52)
In einem Anbieterforum gefunden, wurde heute dort gepostet:

Zitat
Hallo, gestern Post vom LRA bekommen in dem ein ärztliches Gutachten gefordert wird.
Ich habe im Dezeber 2004 den Führerschei-Fahrerlaubnis in Prestice gemacht.
Keine Grenzkontrollen und in Deutschland bis jetzt auch keine polozeiliche Kontrolle.
Nun schreibt das LRA das ich Inhaber der tschechischen Fahrerlaubnis bin und der Führerschein in Prestice ausgestellt wurde.
Ich frage mich, woher hat das LRA diese Kenntnisse.Wer hat ähnlicheErfahrungen gemacht.


Woher kann das LRA Kenntnis der FE haben? Gab es einen Datenabgleich mit der CZ?

Offensichtlich zieht sich die Schlinge weiter zu.... cool.gif

P. S. Ein Datenabgleich ist mir bis jetzt nicht bekannt, es könnte natürlich auf "höherer Ebene" ein Austausch stattfinden. unsure.gif


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Levent
Beitrag 11.06.2005, 20:20
Beitrag #727


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Zitat (Andreas @ 10.06.2005, 21:30)
Zitat (Lord Weed @ 10.06.2005, 21:25)
dachte das sei wichtig mal zu schreiben.

Ist es nicht wirklich. rolleyes.gif

Über diese Frage wird hier nämlich seit Monaten heftig diskutiert.

Und wie ist das wenn man garnicht auffällt auf den D strassen, aber ganz noormal in eine kontolle kommt ??


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Medusa
Beitrag 11.06.2005, 20:22
Beitrag #728


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Zitat (Andreas @ 11.06.2005, 21:17)
P. S. Ein Datenabgleich ist mir bis jetzt nicht bekannt, es könnte natürlich auf "höherer Ebene" ein Austausch stattfinden.  unsure.gif

Das Du noch nichts in der Richtung gehört hast beruhigt mich aber cool.gif
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michaelp100
Beitrag 11.06.2005, 20:23
Beitrag #729


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Zitat (Andreas @ 11.06.2005, 22:17)
Zitat (Medusa @ 11.06.2005, 20:52)
In einem Anbieterforum gefunden, wurde heute dort gepostet:

Zitat
Hallo, gestern Post vom LRA bekommen in dem ein ärztliches Gutachten gefordert wird.
Ich habe im Dezeber 2004 den Führerschei-Fahrerlaubnis in Prestice gemacht.
Keine Grenzkontrollen und in Deutschland bis jetzt auch keine polozeiliche Kontrolle.
Nun schreibt das LRA das ich Inhaber der tschechischen Fahrerlaubnis bin und der Führerschein in Prestice ausgestellt wurde.
Ich frage mich, woher hat das LRA diese Kenntnisse.Wer hat ähnlicheErfahrungen gemacht.


Woher kann das LRA Kenntnis der FE haben? Gab es einen Datenabgleich mit der CZ?

Offensichtlich zieht sich die Schlinge weiter zu.... cool.gif

P. S. Ein Datenabgleich ist mir bis jetzt nicht bekannt, es könnte natürlich auf "höherer Ebene" ein Austausch stattfinden. unsure.gif

ANTWORT
ignorieren, keine aussage machen, zum RA gehen!
wenn du nicht sagst, das du eine cz-fe hast, "dürfen" die pol u.s.w. nichts wissen...
...und können sie auch nicht - woher auch, sie haben ja noch nicht mal die registrierungs-nummer der fe!
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Andreas
Beitrag 11.06.2005, 20:29
Beitrag #730


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Zitat (michaelp100 @ 11.06.2005, 21:23)
ignorieren, keine aussage machen, zum RA gehen!
wenn du nicht sagst, das du eine cz-fe hast, "dürfen" die pol u.s.w. nichts wissen...
...und können sie auch nicht - woher auch, sie haben ja noch nicht mal die registrierungs-nummer der fe!

Aus irgendeiner Quelle hat die FS-Stelle offensichtlich von dem CZ-FS erfahren, daher dürfte die FS-Stelle auch konkretere Daten besitzen. Die Frage ist, woher die FS-Stelle das weiß? think.gif


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