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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
murksel
Beitrag 11.06.2005, 20:41
Beitrag #731


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Zitat (michaelp100 @ 11.06.2005, 21:17)
-geschrieben von murksel-
Das bekomme ich leider schon innerhalb eines Bundeslandes.
Während die Kreisverwaltung Koblenz mir sofort den Führerschein einzieht und mich zur MPU schickt, sind die Bitburger gnädiger. Da darf ich fahren, muß aber zur MPU.
Ach so. Bevor ich es vergesse. Der in Trier wußte bis vor 2 Monaten überhaupt nichts von dem Urteil des EuGh. Kein Scherz. Der stand vor mir und sagte klipp und klar, das ich mit dem Lux-Führerschein überhaupt nicht fahren darf. Von dem Urteil wüßte er nichts.

er tut so, als ob eraus luxmburg komme und nicht weiss, wie das hier mit den eu-fe ist...
dabei weiss er aber so viel einzelheiten - die auch noch zwei monate alt sind...
=nicht ernst nehmen...smile.gif

Wieso nicht ernst nehmen?

Meine Aussagen waren soweit alle ernst und entsprachen voll der Wahrheit. Nur in meinem speziellen Fall habe ich noch keine anständige Aussage bekommen. Bei der Polizei in Trier, da habe ich heute angerufen, war der Beamte so genervt, das er mich an die Führerscheinstelle verwiesen hat.
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cleo
Beitrag 11.06.2005, 21:11
Beitrag #732


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kann es sein, dass cz die 185 tageregelung wieder abgeschafft hat? habe gerade bei einem vermittler auf der seite gelesen alles sei wie vor dem 17 januar.
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Andreas
Beitrag 11.06.2005, 21:11
Beitrag #733


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Zitat (Guest @ 11.06.2005, 22:07)
welche quelle?

Das ist die große Frage.... think.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 21:12
Beitrag #734


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Zitat (murksel @ 11.06.2005, 21:41)
Wieso nicht ernst nehmen?

@murksel,
lass Dich von michaelp100 nicht verrückt machen!


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Uwe
Beitrag 11.06.2005, 21:54
Beitrag #735


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Zitat (michaelp100 @ 11.06.2005, 21:12)
Zitat (Uwe @ 11.06.2005, 18:40)
Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 17:33)
@Gast Marco aus Lux!
Kannst Du Dich registrieren?

Würde ich auch vorschlagen. Es kann nicht immer in Echtzeit die Autentizität der Beiträge geprüft werden. Bei einer Registrierung geschieht dies automatisch. Damit sind dann Verwechselungen ausgeschlossen.

Bis hierhin ist der Thread spamfrei und Marco aus Lux ist definitiv Marco!

Gruß Uwe

blödsinn! ich kann mich 100 mal in verschienenen internet-cafes unter 100 verschiedenen namen einloggen! also die registrierung ist bedeutungslos ung hat NICHTS zu bedeuten

@michaelp100

Wenn Du nicht aufhörst, so einen Blödsinn zu posten, werde ich scharf über eine Bannung einer Deiner 100 Accounts hier nachdenken. Wenn eine Registrierung für Dich bedeutungslos ist, heisst das noch lange nicht, dass nicht andere davon profitieren könnten.

Weiterhin möchte ich Dich bitten, wesentlich sparsamer mit den Zitaten umzugehen. Es ist nicht notwendig, ein Zitat im Zitat im Zitat zu posten. Anderenfalls denke ich ebenso über eine Löschung unnötig riesenhafter Beiträge nach.


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Peter Lustig
Beitrag 11.06.2005, 22:02
Beitrag #736


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Zitat (michaelp100 @ 11.06.2005, 21:23)
...wenn du nicht sagst, das du eine cz-fe hast, "dürfen" die pol u.s.w. nichts wissen...
...und können sie auch nicht - woher auch, sie haben ja noch nicht mal die registrierungs-nummer der fe!

Unsinn! Warum "dürfen sie nichts wissen"? Sie wissen´s eben. Und wenn sie lediglich einen Verdacht haben, stellen sie es halt beweissicher bei der nächsten Kontrolle fest. Wer will die police.gif daran hindern?
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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 22:59
Beitrag #737


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@murksel,
willst Du jetzt in Deutschland fahren oder bist Du Dir immer noch nicht ganz sicher? Die Meinungen sind hier wie beim Turm zu Babel, sehr durcheinander!


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Perplex
Beitrag 11.06.2005, 23:29
Beitrag #738


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Ich habe immer noch kein Gesetz gefunden wonach die Fahrerlaubnisbehörde einem EU-Führerschein Besitzer die Möglichkeit für eine MPU geben muss. Einige Fahrerlaubnisbehörden schicken ja auch Nutzungsuntersagungen sofort raus. Nur einige sind so gnädig & geben eine Frist für eine MPU.

Wenn eine Person so gefährlich ist, dann müsste eine Nutzungsuntersagung sofort raus gehen. Es geht doch um den Schutz der Allgemeinheit.

Wie sind denn nun die Fristen geregelt für eine MPU?

Wieso müssen wir es hinnehmen, dass die Führerscheinstellen oft keine Ahnung haben?


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Medusa
Beitrag 12.06.2005, 00:20
Beitrag #739


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Zitat (D_Arschgeige_EU_FE @ 12.06.2005, 00:26)
Mein Strafverfahren wg. Fahren ohne nach NU wurde eingestellt.

Aktenzeichen od. andere Beweise für Deine Aussage?

----------------------------------------
Anmerkung Moderator:

Der Beitrag von User "Arschgeige", auf den sich die Frage bezieht, wurde entfernt, da lediglich unsachlich getrollt wurde - siehe Nick!!


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 12.06.2005, 09:21
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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 00:40
Beitrag #740


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Zitat (Medusa @ 12.06.2005, 01:20)
Aktenzeichen od. andere Beweise für Deine Aussage?

Brauchst daraf nicht reagieren! Das ist ein Spammer!


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Medusa
Beitrag 12.06.2005, 00:48
Beitrag #741


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Zitat (Thommy Bumm @ 12.06.2005, 01:40)
Brauchst daraf nicht reagieren! Das ist ein Spammer!

Vermutlich. Dann wird er die Frage auch nicht beantworten können.
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strichachtdoktor
Beitrag 12.06.2005, 01:02
Beitrag #742


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Zitat (maxaugsburg @ 10.06.2005, 10:08)
Hallo zusammen, ich verabschiede mich aus diesen unmögliche Forum .

Zitat
*** Anmerkung Forenbetreiber:

Leute, werdet mal etwas lockerer! Wir machen hier keine Politik. Wir ändern nichts an den Gesetzen oder ihren Auslegungen. Wir sitzen sozusagen auf den Zuschauersitzen und kommentieren den fernen Gang der Dinge.


Also an die Opas aus der Muppet-Show habe ich noch die besten Erinnerungen ... cool.gif
Bin ja erklaerter MPU-Gegner, naja, jedenfalls meistens, und kann der ganzen Erklaerung nur voll zustimmen - ich glaube auch nicht, dass die MPU-Befuerworter-und Hardliner-Fraktion bevorzugt wird. Manchmal wirkt das so, was einfach nur daran liegt, dass die MPU-Gegner gelegentlich mit schwachen Argumenten kontern ... whistling.gif

OK, sorry for offtopic.gif und einen schoenen Sonntag noch! wavey.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 01:11
Beitrag #743


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.06.2005, 02:02)
Manchmal wirkt das so, was einfach nur daran liegt, dass die MPU-Gegner gelegentlich mit schwachen Argumenten kontern ...  whistling.gif

Nee, eher umgekehrt!!!


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Jack Daniels
Beitrag 12.06.2005, 01:21
Beitrag #744


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Zitat (cleo @ 11.06.2005, 22:11)
kann es sein, dass cz die 185 tageregelung wieder abgeschafft hat? habe gerade bei einem vermittler auf der seite gelesen alles sei wie vor dem 17 januar.

wink.gif Nur wenn sie wieder aus der EU ausgetreten sind.Die 185 Tageregelung ist EU-Recht.Daran müssen auch sie sich halten.
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Medusa
Beitrag 12.06.2005, 02:04
Beitrag #745


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Zitat (Jack Daniels @ 12.06.2005, 02:21)
wink.gif Nur wenn sie wieder aus der EU ausgetreten sind.

Willst Du uns Alpträume bescheren? Dann würden alle CZ EU-FEs ja wieder zu nationalen CZ FEs.

rofl1.gif
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Jack Daniels
Beitrag 12.06.2005, 02:14
Beitrag #746


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whistling.gif Würde aber wieder Material für einen Thread mit mindestens 10 Kapiteln geben.Wäre aber wirklich mal interessant wie regulär erworbene Scheine dann behandelt werden müssten.Es soll ja Leute geben die ihn unter einhaltung aller Vorschriften und ohne irgendwelchen strafrechtlichen Hinderungsgründen im Ausland gemacht haben.Zb ohne Schein in das betreffende Land zum arbeiten gegangen und dann erst nach mehr als 185 Tagen Aufenthalt den Schein gemacht haben.
Bei meinem AG wäre es zur Zeit ohne Probleme möglich in Polen zu arbeiten,die Filliale braucht noch länger Hilfe wenn man so mitbekommt was da läuft,bzw nicht läuft.Da könnte also ein bisher Führerscheinloser ohne jedes Problem nach einem halben Jahr drüben den Lappen machen und dann nach zb einem Jahr wieder nach Deutschland kommen.Wenn dann Polen aus der EU austreten würde könnte man den Schein ja kaum einkassieren da er ja zum Zeitpunkt der Erteilung absolut legal erworben wurde. whistling.gif Im Gegensatz zu den Scheinen einiger hier.
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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 02:33
Beitrag #747


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offtopic.gif Ein Austritt aus der EU wird es nicht geben! Eher kommt die D-Mark zurück! offtopic.gif


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Jack Daniels
Beitrag 12.06.2005, 02:43
Beitrag #748


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wink.gif Die sind ja auch erst eingetreten und müssen noch schauen wie man die EU melken kann,also wirds nicht mit austreten. whistling.gif Mir würde schon reichen wenn gewisse Länder nicht eintreten würden.
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Schwabe
Beitrag 12.06.2005, 03:37
Beitrag #749


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Habe etwas gegoogelt um herauszufinden welche ‚Aufgaben’ eine ‚Führerscheinstelle’ hat.
Die Ergebnisse waren mehr als dürftig, womit ich diese Frage gerne an die hier ansässigen Verwaltungsexperten weiterleiten möchte.

Was ich gefunden habe, war ein Verweis auf die UNI Graz, wo wohl die ÖZI-Psychos geborenen werden schau mal

-8:
Du hast sicher dazu beigetragen, dass dieser Thread diese enorme Qualität erhält, nur was unterscheidet dich von den über jährlich 100.000 MPU-Geleuterten , die wie DU weder ein Kleinkind noch ne alte Oma zu Tode gefahren haben?


--------------------
Es gibt Menschen, die haben ein Gesichtsfeld von 10cm und nennen es ihren Standpunkt!
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Gast_Gästle_*
Beitrag 12.06.2005, 06:57
Beitrag #750





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Also hier liest schon jemand mit. Es ist einfach so, in gewissen Ländern wird anders entschieden. Z.B. in Hessen werden alle EU-FS anerkannt. Das sagt nichts aus, wo sie herkommen. Es muss ganz einfach ein legaler sein. Hier ist es z.B. auch so dass nach 10 Jahren ein neuer ohne MPI annerkannt wird. Bei anderen Ländern ist es so, erst nach 15 Jahren. Also dann lassen wir jetzt mal die Juristen ran, ich bin nur ein nichtswissender. Aber mir fällt auf, das es da gewisse Unterschiede gibt. Manch einer weiss was, und manch einer nicht. Aber wie gesagt es wird so kommen, für die Pro-Fraktion. Also ich könnte wenn ich wollte. Nur bei mir schleicht sich so Verdacht auf. Ist das hier auch schon eine vorgez. Wahl. Ich kann mir nicht helfen, aber so gewisse User werden verbannt, und nicht mal angehört. MFG.
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murksel
Beitrag 12.06.2005, 09:55
Beitrag #751


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2005, 23:59)
@murksel,
willst Du jetzt in Deutschland fahren oder bist Du Dir immer noch nicht ganz sicher? Die Meinungen sind hier wie beim Turm zu Babel, sehr durcheinander!

Also, ich erzähl jetzt mal meine Geschichte. Auch wenn sie vielleicht keinen interessiert. blushing.gif

Im Januar 2004 wurde mir wegen 2 Geschwindigkeitsübertretungen bewußt, das ich die 18 Punkte überschreite und den Lappen abgeben muß. (Kein Alkohol, Fahrerflucht, Drogen; ich will jetzt auch keine Belehrung darüber, waren sachen dabei, die erst nach 10 Jahren verjähren, bin es aber selber schuld)

Dann fing ich an, zu recherieren und bin über das EU Urteil gestürzt. Vorher war mir noch eine Sache aufgefallen. Und zwar, wenn du im Ausland wohnst, dort den FS umschreibst, können sie (die deutsche Führerscheinstelle) den Führerschein nicht einziehen. Also bin ich im Mai 2004 nach Lux umgezogen. Meine Taktik hat vorerst geklappt. Die deutsche FS-Behörde hat meine Akte nach Lux geschickt. Haben zwar einen Aktenvermerk reingemacht, das ich wohl in Kürze die 18 Punkte überschreite (war noch nicht rechtskräftig), aber das hat in Lux keinen interessiert.

Jetzt sind die in Lux aber nicht ganz so bürokratisch wie in D. Ich war zwar angemeldet, aber die haben meine Anmeldung nicht weitergeleitet. Somit war ich zwar in dem Ort angemeldet, wurde aber nicht im Registrierungscomputer aufgenommen. Wenn also die Polizei nach mir gesucht hatte, wurde ich nicht gefunden. Mir wurde versichert, das das ein "Einzelfall" wäre. Zwischenzeitlich wurde mir mein FS gestohlen und ich wollte einen neuen. Zuständig nach dem Wohnortsprinzip sind die Lux. Aber da die mich nicht gefunden haben, hab ich keinen bekommen. Die Akte wurde, weil die mich nicht gefunden haben, wieder zurück nach D geschickt. Es war mittlerweile Oktober.

Die Bescheide waren rechtskräftig und die deutsche FS Stelle hat den Einzug des FS angeordnet. Obwohl ich natürlich in Lux wohnte. Pech war für mich, das der Polizist wußte, wo ich arbeitete. Somit wurde mir auf der Arbeit der FS abgenommen.

Ab zum Anwalt. Aber das brachte bisher nichts. Im Dezember bin ich nach CZ und hab da für 800 Euro nen Führerschein gemacht. Den habe ich im Januar ausgestellt bekommen. Auf dem Führerschein steht übrigens die Adresse vom Perso. In meinem Fall also die deutsche Adresse. Das sollte mir später den Hals brechen. Ich wurde im März kontrolliert. Die deutsche Polizei hat den FS eingezogen, mit der Begründung, das er gefälscht wäre. Verhandlung steht noch aus.

Dann bin ich wieder nach Lux zu den Behörden (ich war mittlerweile registriert) und habe mir einen neuen FS ausstellen lassen. Das war, da die Sperrfrist abgelaufen war (wird eins zu eins übernommen), kein Problem. Hat mich 5 Euro gekostet.

Mit dem fahre ich seit April durch Lux und D. Ich habe weiter recheriert und herausgefunden, das im Polizeicomputer in D immer noch drinsteht, das ich den deutschen Lappen abgeben mußte. Das bleibt 10 Jahre drin stehen. Damit ich nicht jedesmal Ärger bei einer Kontrolle bekomme, wollte ich mich darum kümmern, das das gelöscht wird. Und hier bekam ich die Aussage, das ich "sowieso zur MPU muß" und in D nicht fahren darf. Das war in Trier. Außerdem wollte ich die Wohnung in Lux aufgeben und habe recheriert, wie es aussieht, wenn ich wieder nach D ziehe. Das war letzte Woche. Seitdem bin ich am lesen und am fragen.
Den Umzug werde ich wohl lassen.... blushing.gif

Sorry, langer Text aber sicher für den ein oder anderen interessant. blink.gif

gruß Murksel
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C.O.R.E.
Beitrag 12.06.2005, 10:07
Beitrag #752


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Die Aufgaben der Führerscheinstelle:

- Ersterteilung von Fahrerlaubnissen

- Entscheidung über Erweiterungen von Fahrerlaubnissen

- Erteilung von Internationalen Führerscheinen

- Entscheidung über vorzeitige Zulassung zu Prüfung

- Anordnungen gegenüber Fahranfängern auf Probe (§ 2a StVG)

- Maßnahmen gegenüber Fahrerlaubnisinhabern (§ 4 Abs. 3 - 9 StVG) - Mehrfachtäter

- Entscheidungen über Anträge auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug

- Entziehung der Fahrerlaubnis

- Entscheidungen über Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf Probe nach Entzug wegen Alkohol und Punkten

- Entscheidung über die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C,CE, D1, D1E, D, DE

- Anordnungen und Entscheidungen wegen Zweifel an der Fahreignung

- Erfassen der Fahrerlaubnisinhaber

- Umstellung der Führerscheine auf EG-Führerscheine (Kartenführerschein)

whistling.gif


--------------------
"Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany
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Peter Lustig
Beitrag 12.06.2005, 10:27
Beitrag #753


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Zitat (C.O.R.E. @ 12.06.2005, 11:07)
Die Aufgaben der Führerscheinstelle
..............

Oder kürzer wink.gif :
Vollzug der Fahrerlaubnisverordnung.

Lesen bildet. smile.gif
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Gast_peter b._*
Beitrag 12.06.2005, 12:26
Beitrag #754





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Zitat (peter b. @ 11.06.2005, 19:21)
Hallo @ die Experten,
zum thema 185-tage Regelung hatte ich eine Frage gestellt, zu der bisher nichts im Forum stand (ich habe nicht jeden Buchstaben gelesen).
Irgendwo in meinem Gedächtnis ist noch die vage Erinnerung an einen Artikel (Zeitung weiß ich nicht mehr), der folgendes zum Inhalt hatte:
...Aufenthalt von mindestens 185 Tagen innerhalb eines Jahres, z. B. Wohnortwechsel wegen Arbeitsaufnahme... es besteht zudem die Möglichkeit der Anerkennung einer so erworbenen FE, wenn die Rückkehr nach D aus wichtigen Gründen geschieht und weniger als 185 Tage im Aufnahmeland zugebracht wurden.
Ist das eine "Ente" gewesen oder weiß jemand etwas über derartige Ausnahmen ?

Für brauchbare Antwort wäre ich dankbar.

Gruß @ alle

think.gif hallo nochmal,
ist es auch ein doppelposting, wenn fragen scheinbar gar nicht wahrgenommen werden ?
ich bat eigentlich nur um hilfe, bzw. einen kommentar.
bringt es wirklich mehr, sich ständig gegenseitig mit den gleichen argumenten um einen lange gegessenen käse zu balgen ?
oder habe ich auf den vorhergehenden seiten übersehen ob ausnahmeregelungen bestehen ?
danke,
peter

(wichtiger als die autorität des ratgebers ist die qualität des ratschlages)
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Peter Lustig
Beitrag 12.06.2005, 12:57
Beitrag #755


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Zur Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ist Voraussetzung, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte. Dies gilt nach § 28 FeV für EU-FE und nach § 4 IntKfzVO auch für andere ausländische FE. Es genügt für die Anerkennung der ausländischen FE die Begründung des Wohnsitzes im Ausland; dass dieser bei FE-Erteilung bereits 185 Tage bestand, ist nicht zwingend erforderlich (BayObLG NZV 00 261), wird jedoch der Regelfall sein. Nicht zuletzt wird die Einhaltung der 185-Tage-Frist auch in der EU-FS-RiLi gefordert.

Auch in D werden bei ausländischen FE-Bewerbern gelegentlich Ausnahmen gemacht und FE erteilt, bevor die Bewerber 185 Tage hier gelebt haben. Diese Fälle werden jedoch genau geprüft, und es muss schon ein besonders begründetes Einzelinteresse vorliegen.

@peter b.
Speziell in diesem Thread fühlen sich viele berufen mitzuschnabeln, ohne von der Materie besonders viel Ahnung zu haben. Dabei ist bei etlichen Gescheiterten oft auch der Wunsch der Vater des Gedankens. Die Rechtmäßigkeit bestehenden und letztlich vermutlich auch in der Zukunft in weiten Teilbereichen Bestand habenden nationalen Fahrerlaubnisrechts wird angezweifelt, wenn es nicht in die persönliche Erfahrenswelt Einzelner passt. Es finden ein Realitätsverlust und eine Götzenanbetung eines bestimmten Rechtsanwalts statt, wobei der Altar der Europäische Gerichtshof und die Messe ein Urteil dieses Gerichtshofs vom 20.4.2004 ist. Dies hat letztlich zur gewaltigen Aufblähung dieses Threads geführt, was das Ausfiltern der darin enthaltenen Informationen so schwierig macht.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.06.2005, 13:59
Beitrag #756





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Zitat (Peter Lustig @ 12.06.2005, 13:57)
Die Rechtmäßigkeit bestehenden und letztlich vermutlich auch in der Zukunft in weiten Teilbereichen Bestand habenden nationalen Fahrerlaubnisrechts wird angezweifelt, wenn es nicht in die persönliche Erfahrenswelt Einzelner passt. 

Es finden ein Realitätsverlust und eine Götzenanbetung eines bestimmten Rechtsanwalts statt, wobei der Altar der Europäische Gerichtshof und die Messe ein Urteil dieses Gerichtshofs vom 20.4.2004 ist.

Deine Obsession ist die Vorangigkeit deutschen Verkehrsrechts:

Zitat
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.10.2004 AZ.: 10 S 1346/04
2), …….wirft im Hinblick auf die Auslegung des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV und deren Vereinbarkeit mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so dass insoweit die Revision zuzulassen ist. 


Da sind die von Dir geschätzten VGH-Richter schon einen Schritt weiter.
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Gast_Gast_Chris_*
Beitrag 12.06.2005, 14:17
Beitrag #757





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hallo zusammen,

kann mir jemand sagen ob ich bei der polizei nachweisen muss das der cz-fs legal
erworben wurde oder kann ich sagen wenn ihr zweifel habt dann fragt in der cz nach???????

bitte nur antworten wenn ihr euch 100% sicher seit die antwort zu kennen.

vielen dank

chris unsure.gif
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Gast_peter b._*
Beitrag 12.06.2005, 14:29
Beitrag #758





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Zitat (Gast_Chris @ 12.06.2005, 15:17)
hallo zusammen,

kann mir jemand sagen ob ich bei der polizei nachweisen muss das der cz-fs legal
erworben wurde oder kann ich sagen wenn ihr zweifel habt dann fragt in der cz nach???????

bitte nur antworten wenn ihr euch 100% sicher seit die antwort zu kennen.

vielen dank

chris unsure.gif

hallo chris,
mit sicherheit kann ich nur behaupten, dass niemand sich mit seiner aussage selbst einer straftat belasten muss (ich darf auch - wie viele andere hier keine rechtsberatung leisten). nach meinem wissen darf auch jeder beschuldigte - bis auf seine personalien - jegliche aussage verweigern. ebenso nach meiner kenntnis liegt in strafverfahren die beweispflicht bei der anklage.
es wird sich aber sicher noch ein fachmann melden. ich glaube, nichts falsches gesagt zu haben. vielleicht beruhigt das bis dahin schon mal ein wenig.

@ peter lustig:
besten dank, du hast mir wirklich geholfen. ich hatte ja bis dato geglaubt, sofort nach einem umzug mit der fahrerlaubnis beginnen zu können (habe hier keinen aber auch keine sperre mehr, seit drei jahren).
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Gast_Joe Coole_*
Beitrag 12.06.2005, 14:41
Beitrag #759





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Hallo,

ich hatte schonmal gefragt, aber leider keine Antwort bekommen...

Was ist, wenn jemand NACHWEISLICH 185Tage Regelung eingehalten hat und auch bei EU-FS erwerb die Tatbestände in D. angegeben hat? (Entzug wg. Alk und abgelaufene Sperre zur Neuerteilung).

Läuft man trozdem Gefahr ne NU zu bekommen? Ist bekannt ob bereits NUs bei vergleichbaren Fällen ausgesprochen wurden?

Gruss,
Joe
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Gast_Gast_Chris_*
Beitrag 12.06.2005, 14:42
Beitrag #760





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danke peter b.

ich habe nächste woche prüfung in der cz und mir wurde gesagt das ich im raum pilsen keinen wohnsitz mer nachweisen muss. (info vermitler)
es liegt im ermessen der cz region pilsen die 185tage als pflicht anzusehen um einen legalen cz-fs auszustellen.

gibt es mehr fragen zu einem thema wie dieses? ich glaube nicht.

chris unsure.gif
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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 14:46
Beitrag #761


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Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Sorry, langer Text aber sicher für den ein oder anderen interessant.  blink.gif

@murksel,
Ich finde Deine Geschichte reichlich verworren! Auf alle Fälle solltest Du in Luxemburg gemeldet bleiben. Wenn Du allerdings in Deutschland arbeitest, dann hat das für die Zuständigkeit der deutschen Behörden keine Bedeutung. Luxemburg bleibt zuständig für Dich. Deine Staatsbürgerschaft hat nach dem Grundgesetz überhaupt keine Bedeutung. Ansonsten bin ich mal gespannt was die anderen dazu schreiben.


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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 16:42
Beitrag #762


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Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Also, ich erzähl jetzt mal meine Geschichte. Auch wenn sie vielleicht keinen interessiert.  blushing.gif

Natürlich interessiert uns Deine Geschichte. Wir wollen doch Erfahrungen austauschen, um gemeinsam mehr zu wissen, als die Anderen. Damit können wir uns ein bisschen gegen die Staatsabzocke wehren.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Im Januar 2004 wurde mir wegen 2 Geschwindigkeitsübertretungen bewusst, dass ich die 18 Punkte überschreite und den Lappen abgeben muss. (Kein Alkohol, Fahrerflucht, Drogen; ich will jetzt auch keine Belehrung darüber, waren Sachen dabei, die erst nach 10 Jahren verjähren, bin es aber selber schuld)

Ist egal, wir haben alle mal Fehler gemacht...

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Dann fing ich an, zu recherchieren und bin über das EU Urteil gestürzt. Vorher war mir noch eine Sache aufgefallen. Und zwar, wenn du im Ausland wohnst, dort den FS umschreibst, können sie (die deutsche Führerscheinstelle) den Führerschein nicht einziehen.

Da hast Du vollkommen Recht. Das bezieht sich aber nur auf den Verwaltungsakt & der mangelnden Zuständigkeit.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Also bin ich im Mai 2004 nach Lux umgezogen. Meine Taktik hat vorerst geklappt. Die deutsche FS-Behörde hat meine Akte nach Lux geschickt. Haben zwar einen Aktenvermerk rein gemacht, das ich wohl in Kürze die 18 Punkte überschreite (war noch nicht rechtskräftig), aber das hat in Lux keinen interessiert.

Haben die Luxemburger Deinen Führerschein nun umgeschrieben oder nicht?

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Jetzt sind die in Lux aber nicht ganz so bürokratisch wie in Deutschland. Ich war zwar angemeldet, aber die haben meine Anmeldung nicht weitergeleitet. Somit war ich zwar in dem Ort angemeldet, wurde aber nicht im Registrierungscomputer aufgenommen. Wenn also die Polizei nach mir gesucht hatte, wurde ich nicht gefunden. Mir wurde versichert, dass das ein "Einzelfall" wäre.

Verstehe ich nicht! Die brauchen doch für die Umschreibung nur Deinen Führerschein. Wozu brauchen die Deine Akte aus Deutschland?

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Zwischenzeitlich wurde mir mein FS gestohlen und ich wollte einen neuen. Zuständig nach dem Wohnortsprinzip sind die Luxemburger. Aber da die mich nicht gefunden haben, hab ich keinen bekommen. Die Akte wurde, weil die mich nicht gefunden haben, wieder zurück nach Deutschland geschickt. Es war mittlerweile Oktober.

Die Bescheide waren rechtskräftig und die deutsche FS-Stelle hat den Einzug des FS angeordnet. Obwohl ich natürlich in Luxemburg wohnte. Pech war für mich, das der Polizist wusste, wo ich arbeitete. Somit wurde mir auf der Arbeit der FS abgenommen.

Was denn? Hat Dir die Polizei in Luxemburg oder Deutschland den Führerschein gestohlen? Oder hattest Du 2 Führerscheine? Das klingt für mich sehr unlogisch! Jetzt mal Butter bei de Fische.....wie war es denn nun wirklich?

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Ab zum Anwalt. Aber das brachte bisher nichts. Im Dezember bin ich nach CZ und hab da für 800 Euro nen Führerschein gemacht. Den habe ich im Januar ausgestellt bekommen. Auf dem Führerschein steht übrigens die Adresse vom Personalausweis. In meinem Fall also die deutsche Adresse. Das sollte mir später den Hals brechen. Ich wurde im März kontrolliert. Die deutsche Polizei hat den FS eingezogen, mit der Begründung, das er gefälscht wäre. Verhandlung steht noch aus.

Das hat keine Bedeutung! Auf meinem CZ-Führerschein steht auch "Berlin, Spolkova Republika Nemecko" drauf. Das ist kein Problem. Der Führerschein ist gültig. Mit Hilfe Deines Beschlagnahmeprotokolls dürfte es für einen Anwalt kein Problem sein Dein Führerschein schnell zurück zu bekommen.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Dann bin ich wieder nach Luxemburg zu den Behörden (ich war mittlerweile registriert) und habe mir einen neuen FS ausstellen lassen. Das war, da die Sperrfrist abgelaufen war (wird eins zu eins übernommen), kein Problem. Hat mich 5 Euro gekostet.

War das auf Grund Deiner deutschen Fahrerlaubnis?

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Mit dem fahre ich seit April durch Luxemburg und Deutschland. Ich habe weiter recherchiert und herausgefunden, das im Polizeicomputer in Deutschland immer noch drinsteht, das ich den deutschen Lappen abgeben musste.

Hast Du denn jetzt einen gültigen luxemburger EU-Führerschein? Wenn er gültig ist & Du keine Sperre in Deutschland hast, dann muss der FS in Deutschland anerkannt werden. Eine MPU kann Dir nur von Deiner zuständigen FS-Stelle in Luxemburg auferlegt werden.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Das bleibt 10 Jahre drin stehen. Damit ich nicht jedes mal Ärger bei einer Kontrolle bekomme, wollte ich mich darum kümmern, das das gelöscht wird.

Das wird nicht gelöscht!

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Und hier bekam ich die Aussage, das ich "sowieso zur MPU muss" und in Deutschland nicht fahren darf. Das war in Trier.

Das gilt aber nicht für Dich, weil es in Luxemburg keine MPU gibt!

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Außerdem wollte ich die Wohnung in Lux aufgeben und habe recherchiert, wie es aussieht, wenn ich wieder nach Deutschland ziehe. Das war letzte Woche. Seitdem bin ich am lesen und am fragen.
Den Umzug werde ich wohl lassen.... blushing.gif

Wichtig ist wo Du Dich nachweislich aufhältst & nicht wo Du tatsächlich warst. Das weißt nur Du! Grenzüberschreitende Nachforschungen, wegen Verstoß gegen das Meldegesetz, sind kaum möglich. Wichtig ist wo Du die offizielle Post hinkriegst.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Sorry, langer Text aber sicher für den ein oder anderen interessant.  blink.gif

Die 2 Führerscheine könnten eine Ordnungswidrigkeit sein. Aber das dürfte nicht wirklich ein Problem für Dich darstellen.

Gruß Thommy


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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 17:29
Beitrag #763


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Zitat (Gast_Chris @ 12.06.2005, 15:17)
Kann mir jemand sagen ob ich bei der Polizei nachweisen muss das der CZ-FS legal erworben wurde oder kann ich sagen wenn ihr Zweifel habt dann fragt in der CZ nach???????

Mit Deiner CZ-Fahrerlaubnis weist Du bei der police.gif alles nach was nötig ist. Mehr Aussagen würde ich nicht mache. Als Beschuldigter darfst Du bei der cop.gif auch lügen. Das ist Dein Recht!


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Gast_Gast_Chris_*
Beitrag 12.06.2005, 17:35
Beitrag #764





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von Thommy Bumm

Mit Deiner CZ-Fahrerlaubnis weist Du bei der alles nach was nötig ist. Mehr Aussagen würde ich nicht mache. Als Beschuldigter darfst Du bei der auch lügen. Das ist Dein Recht!

mir gehts gleich viel besser. "DANKE" rolleyes.gif


muss ich mich in der brd abmelden oder kann ich meinen hauptwohnsitz in der brd belassen?

chris
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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 18:09
Beitrag #765


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Zitat (Joe Coole @ 12.06.2005, 15:41)
Was ist, wenn jemand NACHWEISLICH 185 Tage Regelung eingehalten hat und auch bei EU-FS Erwerb die Tatbestände in Deutschland angegeben hat? (Entzug wg. Alk und abgelaufene Sperre zur Neuerteilung).
Läuft man trotzdem Gefahr ne NU zu bekommen? Ist bekannt ob bereits NU’s bei vergleichbaren Fällen ausgesprochen wurden?

Das spielt für Deutschland keine Rolle! Die würden auch eine Nutzungsuntersagung aussprechen, wenn Du nachweislich 8 Jahre im Ausland gewohnt hast. Deutschland ist berechtigt die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit (bis maximal 15 Jahren) zu verlängern. Dazu nimmt Deutschland den § 46 FeV zu Hilfe. Die deutschen Behörden sind bis zu 15 Jahren Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Nur mit einer positiven MPU kannst Du die Frist verkürzen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend ob Du Dich tatsächlich geändert hast. Der MPU-Psycho muss es Dir auch glauben (Der Rechtsweg ist ausgeschlossen).
Am besten Du fragst Peter Lustig!


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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 18:31
Beitrag #766


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Zitat (Gast_Chris @ 12.06.2005, 18:35)
Muss ich mich in der BRD abmelden oder kann ich meinen Hauptwohnsitz in der BRD belassen?

Der Hauptwohnsitz ist nebensächlich. Wichtig ist der nachweisliche Lebensmittelpunkt. Das geht nur dem Ausstellerstaat was an. Besser wäre eine Abmeldung in Deutschland.

Gruß Thommy


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Gast_peter b._*
Beitrag 12.06.2005, 18:48
Beitrag #767





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Zitat (Joe Coole @ 12.06.2005, 15:41)
Hallo,

ich hatte schonmal gefragt, aber leider keine Antwort bekommen...

Was ist, wenn jemand NACHWEISLICH 185Tage Regelung eingehalten hat und auch bei EU-FS erwerb die Tatbestände in D. angegeben hat? (Entzug wg. Alk und abgelaufene Sperre zur Neuerteilung).

Läuft man trozdem Gefahr ne NU zu bekommen? Ist bekannt ob bereits NUs bei vergleichbaren Fällen ausgesprochen wurden?

Gruss,
Joe

hallo joe,
im gleichen dilemma wie ich. soweit ich bisher verstanden habe sieht das so aus:
wenn die deutschen behörden zweifel an meiner fahreignung haben, wird bei fe - antrag mpu angeordnet.
mache ich eine eu - fahrerlaubnis im ausland, komme irgendwann wieder zurück, sind damit die zweifel der deutschen behörden nicht ausgeräumt. bei einer kontrolle (wollen mal hoffen der anlass ist nicht noch schlimmer) können die daten weitergegeben und geprüft werden. weiter kann die behörde zur mpu auffordern, weil sie ja noch zweifel hat. kommst du der aufforderung nicht nach, droht eine nu.
wenn ich weiter richtig gelesen habe, stellt die nu einen verwaltungsakt dar,

(§ 35 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) Begriff des Verwaltungsaktes:
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einem nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.)

bei erlass eines verwaltungsaktes, der in deine rechte eingreift, musst du stellung nehmen dürfen, wie es sich verhält, wenn es bereits entsprechende allgemeinverfügungen gibt - und davon ist fast auszugehen - weiß ich auch nicht.

ein verwaltungsakt ist jedoch rein deutsche angelegenheit, da kann keiner reinreden. er gilt allerdings auch nur für deutschland.

die tatsache, dass du (ob 185-tage regel oder nicht) deine fe legal erworben hast, besagt nur, dass dir der lappen eigentlich nicht weggenommen werden darf. die möglichkeit der nu für deutschland berührt das nicht. zu deutsch, die können dir trotzdem verbieten, hier mit deinem lappen legal zu fahren.

wenn was daran nicht stimmt, bitte verbessern.

am besten ist es natürlich, du wirst nicht kontrolliert. das ist - allerdings mit einem legalen deutschen fs, den ich jedoch gar nicht haben durfte - sechs jahre lang gegangen. dann kam das ende - aber ohne strafe, nur der schein war weg. und die mpu stand an, auch die vollprüfung weil ich ja offiziell gar nicht fahren durfte.
(ich wusste natürlich nicht, dass ich den schein nicht nutzen durfte) mellow.gif
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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 19:00
Beitrag #768


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Zitat (peter b. @ 12.06.2005, 19:48)
Dann kam das Ende - aber ohne Strafe, nur der Schein war weg und die MPU stand an, auch die Vollprüfung weil ich ja offiziell gar nicht fahren durfte.
(Ich wusste natürlich nicht, dass ich den Schein nicht nutzen durfte) mellow.gif

Was war das denn???


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Gast_peter b._*
Beitrag 12.06.2005, 19:15
Beitrag #769





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Zitat (Thommy Bumm @ 12.06.2005, 20:00)
Was war das denn???

Eine Anklage wegen Fahren ohne.., Einstellung während der Verhandlung.
Zudem habe ich mehr geschrieben als das. Mein Beitrag war wohl insgesamt unrichtig ?
Verbessere mich, ich hatte ja darum gebeten.
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murksel
Beitrag 12.06.2005, 19:22
Beitrag #770


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Zitat
Die Bescheide waren rechtskräftig und die deutsche FS-Stelle hat den Einzug des FS angeordnet. Obwohl ich natürlich in Luxemburg wohnte. Pech war für mich, das der Polizist wusste, wo ich arbeitete. [b]Somit wurde mir auf der Arbeit der FS abgenommen.

Was denn? Hat Dir die Polizei in Luxemburg oder Deutschland den Führerschein gestohlen? Oder hattest Du 2 Führerscheine? Das klingt für mich sehr unlogisch! Jetzt mal Butter bei de Fische.....wie war es denn nun wirklich?

Ich habe meine deutschen FS "verloren" Nachdem ich keinen Lux bekam, wurde mein deutscher FS zu meiner Wohnadresse von "einem ehrlichen Finder" zugesandt. Ich konnte ja nicht ohne FS fahren.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Ab zum Anwalt. Aber das brachte bisher nichts. Im Dezember bin ich nach CZ und hab da für 800 Euro nen Führerschein gemacht. Den habe ich im Januar ausgestellt bekommen. Auf dem Führerschein steht übrigens die Adresse vom Personalausweis. In meinem Fall also die deutsche Adresse. Das sollte mir später den Hals brechen. Ich wurde im März kontrolliert. Die deutsche Polizei hat den FS eingezogen, mit der Begründung, das er gefälscht wäre. Verhandlung steht noch aus.

Das hat keine Bedeutung! Auf meinem CZ-Führerschein steht auch "Berlin, Spolkova Republika Nemecko" drauf. Das ist kein Problem. Der Führerschein ist gültig. Mit Hilfe Deines Beschlagnahmeprotokolls dürfte es für einen Anwalt kein Problem sein Dein Führerschein schnell zurück zu bekommen.
Ist vorerst uninteressant, da ich ja einen FS habe. Ich warte mal die Verhandlung ab.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Dann bin ich wieder nach Luxemburg zu den Behörden (ich war mittlerweile registriert) und habe mir einen neuen FS ausstellen lassen. Das war, da die Sperrfrist abgelaufen war (wird eins zu eins übernommen), kein Problem. Hat mich 5 Euro gekostet.

War das auf Grund Deiner deutschen Fahrerlaubnis?
Ja, war es.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Mit dem fahre ich seit April durch Luxemburg und Deutschland. Ich habe weiter recherchiert und herausgefunden, das im Polizeicomputer in Deutschland immer noch drinsteht, das ich den deutschen Lappen abgeben musste.

Hast Du denn jetzt einen gültigen luxemburger EU-Führerschein? Wenn er gültig ist & Du keine Sperre in Deutschland hast, dann muss der FS in Deutschland anerkannt werden. Eine MPU kann Dir nur von Deiner zuständigen FS-Stelle in Luxemburg auferlegt werden.

das hoffe ich. Im Moment habe ich eine gültigen lux. FS

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Das bleibt 10 Jahre drin stehen. Damit ich nicht jedes mal Ärger bei einer Kontrolle bekomme, wollte ich mich darum kümmern, das das gelöscht wird.

Das wird nicht gelöscht!
Es wird gelöscht, wenn ich die MPU mache.

Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Und hier bekam ich die Aussage, das ich "sowieso zur MPU muss" und in Deutschland nicht fahren darf. Das war in Trier.

Das gilt aber nicht für Dich, weil es in Luxemburg keine MPU gibt!
Das war ja meine Frage


Zitat (murksel @ 12.06.2005, 10:55)
Sorry, langer Text aber sicher für den ein oder anderen interessant.  blink.gif

Die 2 Führerscheine könnten eine Ordnungswidrigkeit sein. Aber das dürfte nicht wirklich ein Problem für Dich darstellen.

Hatte ich nie. Immer nur einen. Wenn auch 3 an der Anzahl in letzter Zeit...

Gruß Thommy

auch gruß murksel
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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 19:24
Beitrag #771


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Zitat (peter b. @ 12.06.2005, 20:15)
Mein Beitrag war wohl insgesamt unrichtig?

Meines Erachtens ist alles andere gängige Praxis in Deutschland, obwohl es zum Teil ganz klar gegen EU-Recht verstößt.


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Perplex
Beitrag 12.06.2005, 19:26
Beitrag #772


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@murksel,
musst Du alles wiederholen? Kannst Du das nicht nacheditieren?


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murksel
Beitrag 12.06.2005, 19:31
Beitrag #773


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Zitat (Thommy Bumm @ 12.06.2005, 20:26)
@murksel,
musst Du alles wiederholen? Kannst Du das nicht nacheditieren?

jo, schon passiert rolleyes.gif
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schmidt3121
Beitrag 12.06.2005, 19:36
Beitrag #774


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@murksel
Ich habe mir gedacht wenn du in Lusenburg wohnst dann kann deinen Lappen nur die Luxenburg Behörde einziehen, weil ja die für dich zuständig sind und nicht die deutschen. Oder liege ich da falsch?
Mfg schmidt3121
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Andreas
Beitrag 12.06.2005, 19:38
Beitrag #775


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Zitat (murksel @ 12.06.2005, 20:31)
jo, schon passiert rolleyes.gif

Nicht wirklich. sad.gif

Dein Beitrag ist jetzt noch verwirrender. Du zitierst dich selbst obwohl du offensichtlich Thommy Bumm antworten willst. Es wäre wohl besser du schreibst den Beitrag neu (mit möglichst wenigen Zitaten), dann kann dein 1. Beitrag gelöscht werden.


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murksel
Beitrag 12.06.2005, 19:42
Beitrag #776


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Zitat (schmidt3121 @ 12.06.2005, 20:36)
@murksel
Ich habe mir gedacht wenn du in Lusenburg wohnst dann kann deinen Lappen nur die Luxenburg Behörde einziehen, weil ja die für dich zuständig sind und nicht die deutschen. Oder liege ich da falsch?
Mfg schmidt3121

grundsätzlich ist das richtig. Entscheidung wäre dann vor Gericht. Die Polizei wird erstmal die Anordnung ausführen. Dagegen kann ich vorgehen und hätte wohl gute Chancen gehabt.

@all

Beitrag ist nochmal editiert. So müßte es übersichtlich sein. Oder? blushing.gif
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Beitrag 12.06.2005, 19:45
Beitrag #777





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Zitat (murksel @ 12.06.2005, 20:31)
jo, schon passiert rolleyes.gif

@ murksel,

gibts eine möglichkeit in kontakt zu kommen - ohne dass ich mich gleich reg. muss ?
Ich lebe von der Lux. Grenze nicht weit entfernt, hätte auch ne Möglichkeit zum Wohnen aber mein Führungszeugnis ist nicht so ganz leer. Das wollen die Luxemburger doch sehen vor Genehmigung zur FE oder ?
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Andreas
Beitrag 12.06.2005, 19:47
Beitrag #778


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Zitat (peter b. @ 12.06.2005, 20:45)
gibts eine möglichkeit in kontakt zu kommen - ohne dass ich mich gleich reg. muss ?

Ein kurzer Hinweis, eMail-Adressen sind im offenen Forum nicht erwünscht. wink.gif


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murksel
Beitrag 12.06.2005, 19:48
Beitrag #779


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Zitat (peter b. @ 12.06.2005, 20:45)
Zitat (murksel @ 12.06.2005, 20:31)
jo, schon passiert  rolleyes.gif

@ murksel,

gibts eine möglichkeit in kontakt zu kommen - ohne dass ich mich gleich reg. muss ?
Ich lebe von der Lux. Grenze nicht weit entfernt, hätte auch ne Möglichkeit zum Wohnen aber mein Führungszeugnis ist nicht so ganz leer. Das wollen die Luxemburger doch sehen vor Genehmigung zur FE oder ?



Wir können uns treffen (trier oder Lux). Ich schick dir mal meine Telefonnummer per PN. Geht ja net, bist ja nicht angemeldet. Meld dich mal bitte an. Dann schick ich dir die PN.

Führungszeugnis brauchst du nicht.
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Beitrag 12.06.2005, 20:11
Beitrag #780





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[QUOTE]Der Hauptwohnsitz ist nebensächlich. Wichtig ist der nachweisliche Lebensmittelpunkt. Das geht nur dem Ausstellerstaat was an. Besser wäre eine Abmeldung in Deutschland.

Gruß Thommy





hallo Thommy,

wie könnte so ein nachweis aussehen?

Chris wavey.gif
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