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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 8), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
michael_mk
Beitrag 01.06.2005, 21:26
Beitrag #81


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:22)
Zitat (michael_mk @ 01.06.2005, 22:15)
So wird es früher oder später auch kommen, z.B.5 Jahre Sperre oder gar Haftstrafen bei Wiederholungstäter, wobei es das ja schon gibt wink.gif

Haftstrafen? Wo & wann?

ich denke einfach das nach dem neuen EUGH-Urteil keine NU mehr angewendet werden dürfen,erst bei erneutet verstössen(alkohol,drogen usw.).und da sie keine NU mehr aussprechen dürfen werden sie bei erneuten verstössen eine harte strafe aussprechen whistling.gif
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michaelp100
Beitrag 01.06.2005, 22:58
Beitrag #82


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 23:14)
Was passiert mit einem im Ausland lebenden Ausländer, der in Deutschland erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (z.B. Suchtmittel)?
Sofortiger Führerscheinentzug?
Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland?
Fahrverbot oder Führerscheinsperre?
Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer?
Welche Sprache gilt für die MPU?
Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig?

würde mich auch interessieren cop.gif
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Lexus
Beitrag 01.06.2005, 23:05
Beitrag #83


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Zitat (Thommy Bumm @ 31.05.2005, 06:28)
Reagiert hat darauf keiner! Kann die Pro-MPU-Fraktion nicht auch mal zugeben, dass ich Recht habe? Wenn ich Recht habe, dann gibt es keine Antwort!


Ach was, Thommy Brumm, manchmal hat man halt nicht so viel Zeit, auf alles zu antworten. Zumal meine Antwort auch nur eine Wiederholung dessen ist, was ich schon mal geschrieben habe: D verweigert nichts auf unbestimmte Zeit, sondern nur solange, wie der Betreffende nicht zur MPU geht. Man kann also die unbestimmte Zeit jederzeit unterbrechen. Geht man nicht zu MPU, verweigert man D auf unbestimmte Zeit den Eignungsnachweis. So wird ein Schuh draus!


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Lexus
Beitrag 01.06.2005, 23:17
Beitrag #84


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Auch das mit den Ausländern ist schon 100 mal durchgekaut: Begeht ein Ausländer in d eine Straftag, die als Regelfall die Entziehung der FE nach sich zieht, dann wird das volle Programm auf ihn angewendet, Bestrafung, Eintragung im VZR. 7 Punkte, Entziehung der FE, was dann auch im strafrechtlichen Sprachgebrauch Nutzungsuntersagung heisst.

Geregelt ist das z. B. ausführlich, deutlich und gründlich in § 69 b StGB:

Zitat
§ 69b StGB Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis

(1) Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne dass ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden.

(2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In anderen Fällen werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt.


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Perplex
Beitrag 01.06.2005, 23:24
Beitrag #85


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:14)
Sofortiger Führerscheinentzug?
Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland?
Fahrverbot oder Führerscheinsperre?
Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer?
Welche Sprache gilt für die MPU?
Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig?

Danke Lexus!
Damit ist keine von meinen Fragen beantwortet!


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Gast_Gast_Ludwig_*
Beitrag 01.06.2005, 23:54
Beitrag #86





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Ich möchte mich ja nicht als überheblich bezeichnen. Nur das gehört hier nicht her. Also was ich sagen will, ich war mit Kollegen auf der A6. Kurzum kam ein (Ausländer) Schweitzer der viel zu schnell war. Also was war es, dieser (Ausländer) musste 20 Teuronen mehr bezahlen, als ein normal EU-Bürger. @ Andreas sage nicht so einfach es wird beim VKZ eingetragen. Es wird definitiv keine Meldung bei ausländischen Fahrzeugführern in Flensburg getätigt . Das kann ich Dir bestätigen, denn ich war dabei. Erkundige Dich mal richtig, und nicht nur der §§§. Ich weiss es mit Sicherheit, denn ich war dabei. Nur zu Deiner Info, ich will hier keine Weissheiten loslegen, aber es ist wirklich so, ich könnte wenn ich wollte, sogar Namen nennen. Und die sind z.T in Bayern ausgebildet worden. Also Erkundigung einholen, und dann hier posten. police.gif
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 00:00
Beitrag #87


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Zitat (Lexus @ 02.06.2005, 00:05)
Deutschland verweigert nichts auf unbestimmte Zeit, sondern nur solange, wie der Betreffende nicht zur MPU geht. Man kann also die unbestimmte Zeit jederzeit unterbrechen. Geht man nicht zu MPU, verweigert man Deutschland auf unbestimmte Zeit den Eignungsnachweis. So wird ein Schuh draus!

Falsch!
Man darf nur zur MPU, wenn man von der Fahrerlaubnisbehörde die Erlaubnis bekommt. Von jederzeit kann hier nicht die Rede sein.

Wenn Deutschland eine MPU von mir will, dann muss ich den Zeitpunkt bestimmen, wann ich freiwillig auf meine Kosten eine MPU machen darf.


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michaelp100
Beitrag 02.06.2005, 00:51
Beitrag #88


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mit ist heute folgendes passiert --geschrieben 10.05 0.01 uhr--
ich war zw. vereinbarung eines termins bei der fs-behörde, mein sachbearbeiter hat mich nett beraten ich habe das auto meiner eltern, bei denen ich war, in der nähe der fs-stelle geparkt:, war danach einkaufen, dann nach hause.
meine mutter sagte mir, vor 10 min war die polizei hier und hat gefragt, wo ich mich befinde, mutter sagte, in der stadt, der polizist, in der fs- stelle?????!!!

hintergrund ist, ich wurde bei der einreise in die cz kontrolliert, der fs-vertrag wurde aufgefunden, das wurde an die fs-stelle gemeldet.
!in einem anderen verfahren ohne bezug zum fs, sagte der richter in bayern, die weitergabe der daten des bgs seien legal! (zu euren fragen diesbezüglich)
in meiner zweiten dienstaufsichtsbeschwerde hat mein sachbearbeiter eine erneute niederlage hinnehmen müssen, ausserdem hat er erfahren, dass gegen ihn eine klage wg. rechtsbeugung läuft.

Die Polizei hat keinen beweis, dass ich gefahren bin, ich habe diesbezüglich noch nichts unternommen, weil ich dachte, das würde nur staub aufwirbeln.

heute rief mein vater an, ich habe ein vorladung bekommen (von welcher stelle, weiss ich noch nicht, erst morgen. ich soll unbedingt meinen pass mitbringen!
es geht um eine vorladung wegen fahrens ohne führerschein. ich nehem an, derm sachbearbeiter ist meine cz-fs aus ifgendeinem grund nicht bekoannt, oder doch?

meine meinung dazu: lachhaft, keinen beweis, pol. hat nichts gesehen - wie sollte sie auch:) -
es gibt höchstens die aussage von meinem sachb4earbeiter, der auch noch chef der fs-stelle ost, dass ich gefahren wäre.

dagegen werde ich mit aller macht und kraft vorgehen UND ich weiss, ich mache keine ausage, wg. angst, mich selbst zu belasten, es könnten ja auch auch andere aspekte zu rsprache kommen können...

fazit: alles umsonst cop.gif whistling.gif
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michaelp100
Beitrag 02.06.2005, 01:18
Beitrag #89


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Führen von Kraftfahrzeugen beider GruppFühren von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und wenn keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegenen gerecht zu werden.

bedeutet kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol promilleanzeige am tattag oder bedeutet das, wenn man früher wg. alkohol am steuer verurteilt war?
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 03:52
Beitrag #90


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@michaelp100,
ich kann Dir leider nicht wirklich antworten, weil ich hier Rechtschreibfehler von Abkürzungen nicht unterscheiden kann.
Versuche es mal mit einem Rechtschreibprogramm z.B. MS Word!


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 06:41
Beitrag #91


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2005, 22:14)
Was passiert mit einem im Ausland lebenden Ausländer, der in Deutschland erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (z.B. Suchtmittel)?
Sofortiger Führerscheinentzug?
Gerichtsverhandlung in Deutschland oder im Ausland?
Fahrverbot oder Führerscheinsperre?
Danach Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bis zur MPU für einen Ausländer?
Welche Sprache gilt für die MPU?
Welche Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland dann zuständig?

Zenario:
Ein Spanier wird in Deutschland unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt.

Folge:
1. Beschlagnahme des FS & Zusendung an die ausstellende Behörde
2. Sicherheitsleistung in bar oder Beschlagnahme des KFZ

In Spanien:
Anklage, Strafe & FS-Sperre von 6 Monaten

Frage:
Gibt es etwa eine Doppelbestrafung in Deutschland & Spanien?

Danach darf er in Deutschland wieder fahren.
Eine MPU-Auflage kann es nicht geben, weil die zuständige Führerscheinbehörde in Spanien keine Auflage macht.
Deswegen kann es auch keine Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit geben.


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Etienne
Beitrag 02.06.2005, 06:56
Beitrag #92


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Wenn es so läuft wie es läuft grad.. müsste der doch in D eine NU ausgesprochen bekommen. Er dürfte nachdem er in Spanien seinen FS wieder bekommen hat, überall fahren, ausser in D. Hier muss er erst eine MPU machen, wenn er fahren will.. oder? think.gif Bin mir nich sicher.


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 07:06
Beitrag #93


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Zitat (Etienne @ 02.06.2005, 07:56)
Hier muss er erst eine MPU machen, wenn er fahren will.. oder?  think.gif

Ja, nur wenn er seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage nach Deutschland verlegt & seinen gültigen Führerschein in einen deutschen umschreiben will.
Sonst nicht!


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 07:28
Beitrag #94


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 07:41)
Zenario:
Ein Spanier wird in Deutschland unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt.

Folge:
1. Beschlagnahme des FS & Zusendung an die ausstellende Behörde
2. Sicherheitsleistung in bar oder Beschlagnahme des KFZ

In Spanien:
Anklage, Strafe & FS-Sperre von 6 Monaten

Frage:
Gibt es etwa eine Doppelbestrafung in Deutschland & Spanien?

Danach darf er in Deutschland wieder fahren.
Eine MPU-Auflage kann es nicht geben, weil die zuständige Führerscheinbehörde in Spanien keine Auflage macht.
Deswegen kann es auch keine Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit geben.

Das ist barer Unsinn. Du solltest Dich erst einmal im deutschen Strafprozess- bzw. Strafrecht kundig machen, bevor Du solche falschen Behauptungen aufstellst.

Der Spanier wird in Deutschland abgeurteilt. Die in D begangene Straftat ihres Staatsbürgers interessiert die spanischen Behörden zunächst nicht die Bohne. Nur sehr wenige Straftaten werden international verfolgt. Diese finden sich für Deutschland z.B. in § 6 StGB. Außerdem ist in § 7 StGB festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine im Ausland begangene Straftat im Inland verfolgt wird. Ähnliche Regelungen haben die anderen Länder auch.

Da es bis zur Gerichtsverhandlung in Deutschland eine Zeit dauert, wird eine Sicherheitsleistung erhoben, sofern kein Haftgrund vorliegt. Die Sicherheitsleistung bewegt sich etwa in Höhe einer zu erwartenden Geldstrafe und der Gerichtskosten und wird nach Rechtskraft des Urteils des deutschen Gerichts zur Bezahlung der Geldstrafe und der Kosten verwendet. Entzieht das Gericht zusätzlich die Fahrerlaubnis, kommt bei unserem Spanier der oben von Lexus zitierte § 69b StGB zur Anwendung. Bitte lesen!

Das Recht zum Führen eines Kfz im Inland lebt nicht von alleine wieder auf, sondern muss nach Ablauf der vom Gericht im Strafurteil verhängten Sperrfrist neu beantragt werden. Liegen die Voraussetzungen zur Absolvierung einer MPU vor, wird dem Spanier die Berechtigung nur dann wieder erteilt, wenn er die MPU erfolgreich absolviert. Ansonsten bleibt es bei der Nutzungsuntersagung für D.

Wieso sollte es da zu einer Doppelbestrafung kommen? Der FS-Ausländer wird nicht anders behandelt als der FS-Inländer.

Das ist die derzeitige, nach wie vor gültige Rechtslage in D.
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 07:51
Beitrag #95


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Zitat (Peter Lustig @ 02.06.2005, 08:28)
Das ist die derzeitige, nach wie vor gültige Rechtslage in Deutschland.

Genau, und das ist seit dem EU-Urteil vom Tisch.
Soll ein Spanier in Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen? Das geht nach EU-Recht nur, wenn er seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage nach Deutschland verlegt.
Wozu gibt es da noch eine Sperre?
Wo soll ein Spanier, der in Spanien lebt, eine MPU & ein Drogenscreening machen? In Russland? Auf dem Mond? rofl1.gif

Das nur für eine evtl. Transitfahrt durch Deutschland ein mal im Jahr?


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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 08:02
Beitrag #96


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Ganz kurz dazwischen offtopic.gif , konnte ich mir nicht verkneifen:

@Thommy Bumm, bevor Du anderen ihre Rechtschreibung vorhälst

Zitat
Versuche es mal mit einem Rechtschreibprogramm z.B. MS Word!


solltest Du auch mal darüber nachdenken...

Zitat
Zenario:


Es heißt Szenario.......

So, nun schlagt mich......


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 08:04
Beitrag #97


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Du schreibst schon wieder Unsinn.
Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51)
Genau, und das ist seit dem EU-Urteil vom Tisch.

Nein, ist es nicht!
Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51)
Soll ein Spanier in Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen?

Ja. Das Wie ist das Problem des Spaniers, wenn er in D wieder fahren will. Den Antrag kann er bei jeder deutschen Führerscheinstelle stellen.
Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51)
Das geht nach EU-Recht nur, wenn er seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage nach Deutschland verlegt.

Auch das ist falsch. Hier geht es nicht um den Erwerb einer FE, sondern um die Zuerkennung des Rechts, in Deutschland wieder fahren zu dürfen, ein grundlegender Unterschied.
Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51)
Wozu gibt es da noch eine Sperre?
Wo soll ein Spanier, der in Spanien lebt, eine MPU & ein Drogenscreening machen? In Russland? Auf dem Mond? rofl1.gif

Siehe oben
Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 08:51)
Das nur für eine evtl. Transitfahrt durch Deutschland ein mal im Jahr?

Das muss unser Spanier eben abwägen.
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 08:36
Beitrag #98


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Mir geht es um die praktische Durchführbarkeit.
Wenn jemand in Spanien lebt & arbeitet, dann kann er in Deutschland kein Drogenscreening machen. Wie soll das gehen, wenn er kurze Haare hat?
Und ein Niederländer darf in seinem Land sogar Drogen nehmen. Wie sieht es da aus?


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MaximilianNRW
Beitrag 02.06.2005, 09:16
Beitrag #99


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In diesem Forum wird viel von hätte, wäre und könnte geschrieben. Es gibt rechtskräftige Nutzungsuntersagungen und die Verfahren sind nicht abgschlossen. Wie die Gerichte urteilen, wird die Zukunft zeigen. Antworten gibt es dazu nicht, nur Mutmaßungen und persönliche Meinungen. Das einzige, was wirklich interessiert, ist, dass die Betroffenen im Moment nicht fahren dürfen. Vielleicht dürfen si es ja in Jahren mal wieder.

Allerdings habe ich auf der vorigen Seite eine Frage gestellt, die wohl zu beantworten wäre von jemandem, der sich damit auskennt. Es ging um Kosten. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten. Finde ich entäuschend.
Also werde ich wohl darauf verzichten, meine Zeit zu verschwenden Forenbeiträge zu lesen, die sich ewig im Kreis drehen.

Gruss


Max
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Gast_charly68_*
Beitrag 02.06.2005, 09:31
Beitrag #100





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Zitat (MaximilianNRW @ 01.06.2005, 19:11)
Mal angenommen, die Behörde verlangt eine MPU. Wie sieht das denn dann von der Gebührenseite her aus? Klar, MPU zahle ich, aber würde ich das über einen FS Antrag machen, müsste ich ja ca. 160 EUR für den Antrag zahlen, führungszeugnis und was weiß ich noch. Das wäre doch dann hinfällig, oder? Und vorausgesetzt, ich würde diese MPU bestehen, woran ich eigentlich nicht zweifle, kann ich dann meinen CZ FS in einen deutschen umtauschen? Oder gibts da auch wieder irgendwelchen Ärger? Würd mich ja wundern, wenn nicht.

MPU kosten musst Du immer selber bezahlen

Führerscheinantrag und Führungszeugnis macht die Behörde auch nicht umsonst = also bezahlen

Am besten mit CZ-FS fahren und falls MPU verlangt wird nur diese machen und bezahlen.

Wenn MPU bestanden ist, kannst Du einen Antrag auf Umschreibung stellen. Macht aber laut Infos aus dem Forum nicht jede Behörde.

Gruß
charly68
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 09:39
Beitrag #101


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Zitat (MaximilianNRW @ 01.06.2005, 19:11)
Und vorausgesetzt, ich würde diese MPU bestehen, woran ich eigentlich nicht zweifle, kann ich dann meinen CZ FS in einen deutschen umtauschen? Oder gibt’s da auch wieder irgendwelchen Ärger? Würde mich ja wundern, wenn nicht.

Es kann Ärger geben! Du musst die 185 Tage nachweisen!


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Natrix20
Beitrag 02.06.2005, 09:40
Beitrag #102


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@ Peter Lustig

Ich würde mal gerne von dir wissen, wie oft Ausländer eine MPU Auflage bekommen habe, da sie in D auffällig geworden sind, und zweitens kann ich absolut beweisen, das ein bekannter Pole hier in D einen Unfall hatte mit erheblichem Sachschaden und nur einen Eintrag in seine damaligen Papierführerschein bekommen hat, ein Jahr keine Fahrerlaubnis in D zu haben. Danach kam weder eine MPU Auflage oder sonstirgendwas auf ihn zu.

In einer Pressemitteilung des Mannheimer Morgen wurde ein Deutscher der in Luxemburg seinen Wohnsitz hat bei mehreren vergehen u.a erheblich zu schnellem Fahren erwischt und was war die Folge? Ein Sicherheitsleistung von 500 Euro und das wars!! Jeder in D wohnende FS Inhaber würde 3 Monate zu Fuss gehen müssen, alleine wegen der Geschwindigkeitsübertretung.
Also erzählt mir nix von Eintragung in Flensburg und MPU Ableistung hier. Das ist für einen Ausländer absoluter quatsch.
Gruss
Natrix
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 09:52
Beitrag #103


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Zitat (Natrix20 @ 02.06.2005, 10:40)
... einen Eintrag in seine damaligen Papierführerschein bekommen hat, ein Jahr keine Fahrerlaubnis in D zu haben. Danach kam weder eine MPU Auflage oder sonstirgendwas auf ihn zu.

Klar kommt da von alleine nichts, denn er müßte hier einen Antrag stellen, in D wieder von seiner FE gebrauch machen zu dürfen. Macht er dies und sein Verstoß ist u.a. mit einer MPU sanktioniert, käme diese Aufforderung.


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Natrix20
Beitrag 02.06.2005, 09:56
Beitrag #104


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Und woher soll er bitte wissen, das er hier einen Antrag stellen muss/soll????
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 10:06
Beitrag #105


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Dessen muß er sich vor Antritt einer Fahrt durch/in D kundig machen....


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:12
Beitrag #106


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Zitat (Commodore25E @ 02.06.2005, 10:52)
Klar kommt da von alleine nichts, denn er müsste hier einen Antrag stellen, in Deutschland wieder von seiner FE gebrauch machen zu dürfen. Macht er dies und sein Verstoß ist u.a. mit einer MPU sanktioniert, käme diese Aufforderung.

Wohin? Nach Polen oder Luxemburg?

Kein Antrag = keine MPU!


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 10:14
Beitrag #107


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@natrix20
Dass ausländische Fahrzeugführer in Deutschland bei Straftaten häufig weniger streng behandelt werden, ist ein offenes Geheimnis. Dreh- und Angelpunkt ist hier die zu erhebende Sicherheitsleistung. Wenn der ausländische Straftäter nicht ausreichend Geld dabei hat und kein Haftgrund vorliegt, wird ihm eben nur das als Sicherheitsleistung abgenommen, was er momentan in der Lage ist abzugeben. Einem nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen. wink.gif

Das verhält sich übrigens im Bereich der Ordnungswidrigkeiten nicht recht viel anders. Ausländische Lkw-Fahrer, insbesondere solche aus dem früheren Ostblock, die z.B. bei einem Verstoß gegen die Sozialvorschriften erwischt werden, haben häufig gerade soviel Geld dabei, dass sie nicht verhungern. Wie will man ihnen da eine Sicherheitsleistung abnehmen. Eine Festnahme ist nicht zulässig; ebenso nicht eine Sicherstellung des ihnen nicht gehörenden Lkw mitsamt Ladung. Also lässt man sie schulterzuckend wieder fahren. Unbefriedigend - aber leider gängige Praxis. sad.gif

Zu Deiner Anmerkung bezüglich MPU hat Dir commo bereits die Antwort gegeben. Eine MPU wird auch bei FS-Ausländern nur dann gefordert, wenn sie nach den Bestimmungen der FeV zur Eignung erforderlich ist.

Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 11:12)
Kein Antrag = keine MPU!

..... = Fahren ohne Fahrerlaubnis! sad.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 02.06.2005, 10:17
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:20
Beitrag #108


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Zitat (Commodore25E @ 02.06.2005, 11:06)
Dessen muss er sich vor Antritt einer Fahrt durch/in D kundig machen....
....und in allen anderen Ländern auch?

Was soll einem Ausländer passieren? Sicherheitsleistung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis? rofl1.gif
Er braucht nicht fragen, weil die Gesetzeslage hierzu eindeutig geregelt ist!

Wir sind doch hier nicht in der DDR.


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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 10:22
Beitrag #109


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Sorry, du hast schon wieder einmal keine Ahnung, aber Hauptsache etwas geschrieben. sad.gif


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:27
Beitrag #110


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Zitat (Peter Lustig @ 02.06.2005, 11:14)
Unbefriedigend - aber leider gängige Praxis. sad.gif

@Peter Lustig!
Das gefällt mir! rofl1.gif


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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 10:29
Beitrag #111


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ÄÄÄh, sorry Thommy Bumm, so lustig finde ich das überhaupt nicht.....


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 10:33
Beitrag #112


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[quote=Thommy Bumm,02.06.2005, 11:20[/QUOTE] ....und in allen anderen Ländern auch?[/quote]
Nein, da er mit seinem EU-FS in anderen Ländern nach wie vor fahren darf. Die Nutzungsuntersagung gilt ausschließlich und allein nur für Deutschland.
[quote=Thommy Bumm,02.06.2005, 11:20[/QUOTE]Was soll einem Ausländer passieren? Sicherheitsleistung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?  rofl1.gif[/quote]
Nicht lachen! Das passiert tatsächlich.
[quote=Thommy Bumm,02.06.2005, 11:20[/QUOTE]Er braucht nicht fragen, weil die Gesetzeslage hierzu eindeutig geregelt ist![/quote]
Die Rechtslage ist schon eindeutig geregelt - zu Ungunsten des ausländischen FS-Inhabers. Nichtwissen schützt bekanntlich aber nicht vor Strafe.
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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:38
Beitrag #113


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Dann braucht ja ein Deutscher, der im Ausland wohnt, nur mit einem fremden Auto ohne Geld durch Deutschland fahren, dann kann ihm nichts passieren. wavey.gif


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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 10:42
Beitrag #114


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Deutsche Staatsbürger unterliegen, unabhängig vom Wohnort, der deutschen Rechtssprechung/Gesetzgebung wavey.gif


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 10:46
Beitrag #115


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Zitat (Commodore25E @ 02.06.2005, 11:42)
Deutsche Staatsbürger unterliegen, unabhängig vom Wohnort, der deutschen Rechtssprechung/Gesetzgebung wavey.gif
....wenn er in Deutschland wohnt.


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 10:50
Beitrag #116


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Commos Ausführungen müssen noch ergänzt werden: jedermann (und natürlich auch jede Frau) unterliegt unabhängig von seinem (ihrem) Wohnsitz bei Straftaten, die er (sie) im Inland begeht, den deutschen Gesetzen. Das nennt man Territorialprinzip.

Mensch Thommy Bumm, denk doch einmal nach, bevor Du etwas schreibst. sad.gif
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 10:54
Beitrag #117


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Thommy Bumm, ich sagte unabhängig vom Wohnort!!!!

Hat er keine Berechtigung, in D zu fahren, kann er in Papua-Neuguinea oder Frankreich wohnen und dort einen gültigen FS besitzen. Das ist hier Fahren ohne FE!!!

Danke Peter Lustig für die Ergänzung wavey.gif


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Perplex
Beitrag 02.06.2005, 11:00
Beitrag #118


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@Peter Lustig
@Commodore25E
@Andreas

Nach eurem Rechtsempfinden hätte das Urteil vom EUGH am 29.04.2004 nie möglich sein dürfen.


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Natrix20
Beitrag 02.06.2005, 11:08
Beitrag #119


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Ich konstruiere mal ein Fallbeispiel, Woitek S. hat 2001 ein Trunkenheitsfahrt in Deutschland gehabt , weil er hier sich ein paar Mark verdienen wollte und 4 Wochen hier (schwarz) gearbeitet hat,bei der er mit 2 Promille angehalten wurde. Er hat damals in seinen Papierlappen einen Eintrag bekommen, das er in D nicht mehr fahren darf. Soweit so gut, inzwischen hat er aber eine Plastikkarte bzw. einen EU Fs sich geholt bei der polnischen Behörde. Auch gut. Nun fährt er 2005 lustig wie er ist durch Deutschland, weil er in Frankreich ein paar Euro verdienen will. So nun ist Woitek S. am Frankfurter Kreuz etwas schneller gefahren als die erlaubten 100 KMH und eine Zivilstreife fischt ihn aus dem zügig fliessenden Verkehr. Glaubt etwa irgendeiner vom euch, das ein Polizist auf den Gedanken kommt, mal ihn Flensburg eine Anfrage zu machen, ob der gute Woitek S. überhaupt hier noch fahren darf??? Geschweige denn, ob überhaupt in Flensburg was eingetragen wurde?????
Er hat natürlich einen Skoda Oktavia mit polnischem Nummernschild, ist klar.
Das macht meiner Meinung nach KEIN Polizist hier in Deutschland, ich glaube sogar, das es die meisten Polizisten gar nicht wissen, das man ausländische Fahrer hier überhaupt im Verkehrszentralregister eintragen lassen kann bei Verstössen!!!

Was auf dem Gesetzespapier steht wird aller Wahrscheinlichkeit bei ausländischen Fahrern gar nicht angewendet. Seid doch mal ehrlich, wenn ihr im Ausland mit dem KFZ was ausgefressen habt, ist es euch doch auch egal was da passiert oder ob ihr in Zukunft noch dort fahren dürft, grins.
Gruss
Natrix
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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 11:12
Beitrag #120


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Roland
Beitrag 02.06.2005, 11:13
Beitrag #121


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Diskutiert ihr hier eigentlich noch um die Folgen des EU-GH Urteils oder um irgendwelchen geistigen Dünnschiss und Versuche der deutschen Justiz zu entkommen ?? wallbash.gif


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gabriel7
Beitrag 02.06.2005, 11:13
Beitrag #122


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Mir ist immer noch von der pro
MPU Fraktion kein einziger Beschluß, betreffend
einer nachträglichen MPU oder NU in Niedesachsen, Bremen,
Hamburg, Schleswig Holstein im Forum genannt worden.
Was ist eigendlich die MPU?
Nichts anderes als ein schmarotzendes, geldgieriges Monster,
welches mit unterstützung des Staates
Milliarden einsackt, auf kosten der Bürger. Die MPU wird nach
dem anstehenden EuGH Urteil endlich in die Tonne gekloppt.
Den MPU Befürwortern werden auch die krampfhaft vorgetragenen,
zum Teil bewußt falschen Argumentationen im Hals stecken bleiben. laugh.gif
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Natrix20
Beitrag 02.06.2005, 11:14
Beitrag #123


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Als Ergänzung noch, hat jemand Woitek S. aufgeklärt, das er nach seiner Sperre zu einer MPU muss, um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland zu bekommen???
Hat irgend jemand ihm eine Rechtsbehelfsbelehrung in Sachen MPU und Wiedererlangung der FE in D gegeben?
Es stimmt schon, das Nichtwissen nicht vor Strafe schützt, aber woher soll Woitek S. überhaupt wissen, das es in D. eine MPU gibt?????
Nur mal so als denkansatz, was die Behörden in D. Woitek S. mit auf den Weg geben müssten, damit er total aufgeklärt ist.
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 11:15
Beitrag #124


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2005, 12:00)
@Peter Lustig
@Commodore25E
@Andreas

Nach eurem Rechtsempfinden hätte das Urteil vom EUGH am 29.04.2004 nie möglich sein dürfen.

Thommy Bumm, wie oft denn noch??

Ich zumindest befürworte dieses Urteil, trägt es doch den europäischen Gedanken ein Stück weiter.

Sinn ist es aber nicht, ungeeignete Menschen am Verkehr teilnehmen zu lassen. Das will selbst die europäische Freizügigkeit nicht.

Und nur darum geht es hier. Ziehe also den Thread bitte nicht herunter, okay wink.gif


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michaelp100
Beitrag 02.06.2005, 11:17
Beitrag #125


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**** Gelöscht****

***** Anmerkung Moderator: den gleichen Text hast Du nur wenige Beiträge weiter oben sowie in einem anderen Thread schon einmal gepostet!

Gruß Uwe


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 02.06.2005, 11:55
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Commodore25E
Beitrag 02.06.2005, 11:17
Beitrag #126


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Zitat (gabriel7 @ 02.06.2005, 12:13)
Mir ist immer noch von der pro
MPU Fraktion kein einziger Beschluß, betreffend
einer nachträglichen MPU oder NU in Niedesachsen, Bremen,
Hamburg, Schleswig Holstein im Forum genannt worden.
Was ist eigendlich die MPU?
Nichts anderes als ein schmarotzendes, geldgieriges Monster,
welches mit unterstützung des Staates
Milliarden einsackt, auf kosten der Bürger. Die MPU wird nach
dem anstehenden EuGH Urteil endlich in die Tonne gekloppt.
Den MPU Befürwortern werden auch die krampfhaft vorgetragenen,
zum Teil bewußt falschen Argumentationen im Hals stecken bleiben. laugh.gif

Wir werden sehen.....


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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 11:18
Beitrag #127


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Zitat (gabriel7 @ 02.06.2005, 12:13)
Die MPU wird nachdem anstehenden EuGH Urteil endlich in die Tonne gekloppt.

Du vergißt die in naher Zukunft kommende neue EU-Führerscheinrichtlinie, da werden sich dann aber einige sicher sehr wundern. Die MPU wir dauf jeden Fall bleiben.... tongue.gif


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Beitrag 02.06.2005, 11:26
Beitrag #128





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Andreas Falsch!

Die MPU wird sterben!
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Roland
Beitrag 02.06.2005, 11:28
Beitrag #129


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Zitat (Gast_Bernd @ 02.06.2005, 12:26)
Andreas Falsch!

Die MPU wird sterben!

Du glaubst doch nicht wirklich, dass dieses goldene Kalb geschlachtet wird


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Peter Lustig
Beitrag 02.06.2005, 11:28
Beitrag #130


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Zitat (Gast_Bernd @ 02.06.2005, 12:26)
Andreas Falsch!

Die MPU wird sterben!

Andreas heißt mit Nachnamen nicht Falsch. tongue.gif

Woher beziehst Du diese profunde Erkenntnis. Ist nicht vielmehr auch hier der Wunsch der Vater des Gedankens? think.gif
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