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> Spiegel angefahren, wie verhalten ?
Gast_~Gerd_*
Beitrag 04.06.2005, 20:07
Beitrag #1





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Hallo,
hab heut an einer engen Straßenstelle den Spiegel eines parkenden Autos berührt. Hab 100 m später angehalten um erstmal an meinem Auto den Schaden zu inspizieren. Konnte dabei überhaupt nichts feststellen ausser eine leichte Berührungsspur die man sogar mit dem Finger sauber machen konnte. Bin davon ausgegangen das das andere Fahrzeug dementsprechend in Ordnung sein muss und bin weitergefahren. Jetzt ärgere ich mich das ich das stehende Fahrzeug nicht doch noch inspiziert habe...!
Wie soll ich mich jetzt am besten Verhalten ? An meinem Spiegel ist wirklich überhaupt nichts zu sehen, kein Kratzer, keine Delle oder Sonstiges. Ich vermute das es wirklich ne "Millimeter Berührung" war. Hat aber trotzdem en ordentlichen Bums gegeben (ca. 30 kmh bin ich gefahren).

Bin einfach ein wenig verunsichert.
Grüße Gerd.
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Burkhard
Beitrag 04.06.2005, 20:13
Beitrag #2


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Es ist und bleibt erst einmal eine Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB). Über den Assistenten bekommst du zahlreiche Threads hierzu. Schau mal beispielsweise hier.

Interessant könnte für dich noch der Absatz 4 des § 142 StGB sein.

Problematisch wird die Sache, wenn irgend jemand den Anprall gesehen hat und dein Kennzeichen notierte.


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Beitrag 04.06.2005, 21:06
Beitrag #3


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denk also nochmals über die selbstanzeige innerhalb der 24 h nach. wenn die polizei bei dir vor der hütte steht, ist es zu spät. und wegen sowas eine straftat riskieren, muss wohl kaum sein.

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Gast_~Gerd_*
Beitrag 04.06.2005, 22:37
Beitrag #4





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Was passiert wenn ich mich bei der Polizei melde und sich niemand findet weil wirklich nichts passiert ist, bzw. wie lange dauert es bis der Fall eingestellt wird ?

Das ganze hat folgenden Hintergrund, ich bin immer noch der festen Überzeugung das nichts passiert sein kann. Auf den Straßenabschnitt wo das ganze passiert ist werden jede Woche Spiegel abgefahren (sehr eng und chaotisch). Befürchte also das ich eventuell für einen Schaden aufkommen muss den ich eventuell gar nicht verursacht habe...! Weiß halt nicht wie genau das überprüft wird ?
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Beitrag 04.06.2005, 23:31
Beitrag #5


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Zitat (~Gerd @ 04.06.2005, 23:37)
Befürchte also das ich eventuell für einen Schaden aufkommen muss den ich eventuell gar nicht verursacht habe...!

dieses risiko ist schwer abzuschätzen. da musst du wohl für dich abwägen müssen. ich habe keine ahnung, was ein spiegel kostet, aber es gibt auch sowas wie eine geringfügigkeitsgrenze (müsste so um die €40 liegen), unterhalb der keine unfallflucht vorliegt. näheres werden dir die RA im forum sagen können. wenn du fix genaug bist, kannst du auch versuchen, einen direkten kontakt zum halter herzustellen. unter 0800-NotfonD solltest du angaben zum halter bekommen.

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Alex79
Beitrag 05.06.2005, 07:44
Beitrag #6


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du könntest ja rein zufällig nochmal an dem Auto vorbeifahren und behaupten du bist erst gerade an dem Spiegel hängen geblieben. whistling.gif
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Gast_~Gerd_*
Beitrag 05.06.2005, 09:42
Beitrag #7





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Wenn der Halter des Fahrzeugs ebenfalls wie ich keinen sichtbaren Schaden hat, was dann ? Hätte man dann auch die Polizei rufen müssen wenn man den Halter nicht ausfindig machen kann ? Würde mich jetzt echt mal interessieren.
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Strike Eagle
Beitrag 05.06.2005, 09:49
Beitrag #8


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Zitat (Alex79 @ 05.06.2005, 08:44)
du könntest ja rein zufällig nochmal an dem Auto vorbeifahren und behaupten du bist erst gerade an dem Spiegel hängen geblieben.  whistling.gif

Bullshit!
Das wäre:
- Vorsatz
- Dummheit, da dich ja jemand beim 1. Mal gesehen haben könnte und dann noch das 2. Mal hinzukommt, also ich wieß ja nicht. *hust*
- riskant, denn ob er nochmals genauso hinkommt, dass er nur wenig streift,

Also stell dich lieber selbst, bevors ein anderer tut.

Vergiss nicht, der Täter kehrt immer nochmals an den Tatort zurück. wink.gif


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Beitrag 05.06.2005, 09:54
Beitrag #9


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Zitat (~Gerd @ 05.06.2005, 10:42)
Wenn der Halter des Fahrzeugs ebenfalls wie ich keinen sichtbaren Schaden hat, was dann ? Hätte man dann auch die Polizei rufen müssen wenn man den Halter nicht ausfindig machen kann ? Würde mich jetzt echt mal interessieren.

vielleicht hast du den ursprungspost nicht genau gelesen: der TE weiss nicht ob es (sichtbare) schäden gegeben hat. daher auch seine frage hier.

den halter kann man selbst ausfindig machen (siehe 0800-nummer), aber langsam dürfte die zeit dafür ablaufen.

wenn kein schaden, dann auch keine fahrerflucht. dumm läuft es, wenn unsichtbare beschädigungen vorliegen.

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Gast_Guest_*
Beitrag 05.06.2005, 10:12
Beitrag #10





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Genau da möchte ich nochmal nachhaken...!

Wenn ich das Fahrzeug das Berührt wurde kontrolliere, aber keinen Schaden feststellen kann und weiterfahre, es danach (warum auch immer) trotzdem zu einer Anzeige kommt, handelt es sich dann immer noch um Fahrerflucht ?
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Beitrag 05.06.2005, 11:13
Beitrag #11


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Zitat (Guest @ 05.06.2005, 11:12)
Genau da möchte ich nochmal nachhaken...!

Wenn ich das Fahrzeug das Berührt wurde kontrolliere, aber keinen Schaden feststellen kann und weiterfahre, es danach (warum auch immer) trotzdem zu einer Anzeige kommt, handelt es sich dann immer noch um Fahrerflucht ?

ich würde dies bei einem gegenstand wie einem spiegel, der zudem noch keine sichtbaren mängel aufweist, verneinen. spiegel sind ja extra so gebaut, dass sie bei einer berühung nachgeben. trotzdem würde ich zur sicherheit die adresse des halter ausfindig machen und in kontakt treten.

bei einer unfallflucht muss vorsätzlich begangen werden. wenn man sich im falle des spiegels versichert, dass keine schäden vorhanden sind, handelt es sich bei einem entfernen bestenfalls IMHO um eine fahrlässige begehung, die mit einer OWI geahndet wird. eine unfallflucht setzt einen nennenswerten schaden voraus. bei einer vergewisserung, dass keine schäden vorhanden sind, sich im nachhinein aber trotzdem schäden herausstellen, handelt es sich wohl um einen Tatbestandsirrtum und somit nicht um eine vorsätzlich begangene unfallflucht.

ich gebe zu bedenken, dass ich kein RA bin und dies nur meine persönliche meinung darstellt.

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Alex79
Beitrag 05.06.2005, 17:46
Beitrag #12


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Zitat (Strike Eagle @ 05.06.2005, 10:49)
Zitat (Alex79 @ 05.06.2005, 08:44)
du könntest ja rein zufällig nochmal an dem Auto vorbeifahren und behaupten du bist erst gerade an dem Spiegel hängen geblieben.  whistling.gif

Bullshit!
Das wäre:
- Vorsatz
- Dummheit, da dich ja jemand beim 1. Mal gesehen haben könnte und dann noch das 2. Mal hinzukommt, also ich wieß ja nicht. *hust*
- riskant, denn ob er nochmals genauso hinkommt, dass er nur wenig streift,

Also stell dich lieber selbst, bevors ein anderer tut.

Vergiss nicht, der Täter kehrt immer nochmals an den Tatort zurück. wink.gif

Ich meinte nicht nochmal absichtlich den Spiegel anfahren, sondern nur vorbeifahren und sagen jetzt bin ich hängen geblieben.
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Strike Eagle
Beitrag 05.06.2005, 19:54
Beitrag #13


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OK, dann eben dies:
Wenn dann jemand sieht, wie du NICHT den Spiegel gestreift hast, was dann?
Und wenn dein Opfer in der Zwischenzeit schon bemerkt hat, dass der Spiegel kaputt ist (Elektronik zB) und schon Anzeige erstattet hat?

Also selbst Stellen wäre wohl das Beste.

EDIT: Wobei die 24h inzw. vorbei sind. whistling.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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